Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.7 Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung

Rz. 126 Für die Umrechnung von auf ausländische Währung lautenden Abschlüssen in den Konzernabschluss ist die (modifizierte) Stichtagskursmethode vorgeschrieben (§ 308a Rz 1 ff.); aus der Währungsumrechnung von ausländischen TU entstehende Währungsumrechnungsdifferenzen sind ergebnisneutral zu verrechnen. Klarstellend sind Währungsumrechnungsdifferenzen in diesem separaten P...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.5 Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 HGB)

Rz. 27 Für den Konzernabschluss ergeben sich keine vom Jahresabschluss abweichenden Besonderheiten für RAP (§ 298 Abs. 1 i. V. m. § 249 HGB). Durch den Grundsatz der Ansatzstetigkeit gem. § 246 Abs. 3 HGB bedarf es im Konzernabschluss einer dem Recht des MU entsprechenden einheitlichen Methode bei gleichen Sachverhalten. Anpassungen sind ggf. in der Handelsbilanz II vorzuneh...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6 Offenlegung des befreienden Konzernabschlusses (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 18 Nach § 292 Abs. 1 Nr. 4 HGB setzt die Befreiung des deutschen MU von der Konzernrechnungslegungspflicht voraus, dass der befreiende Konzernabschluss samt Konzernlagebericht und Bestätigungsvermerk nach den Vorschriften offengelegt wird, die für den entfallenden Konzernabschluss und Konzernlagebericht maßgeblich sind. Diese Regelung bezweckt die hinreichende Informatio...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10.2 Unrichtige Darstellung

Rz. 186 Gem. § 331 HGB kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer als Mitglied in einem vertretungsberechtigten Organ zur Erlangung der Befreiung nach § 325 Abs. 2a Satz 1, Abs. 2b HGB einen Jahresabschluss nach den in § 315e Abs. 1 HGB genannten internationalen Rechnungslegungsstandards vorsätzlich oder leichtfertig offenlegt, in de...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.4 Inhalt

Rz. 6 Die Änderungen durch das BilRUG im Bereich des § 334 HGB betreffen ausschl. Ergänzungen und Anpassungen an die §§ 253, 264, 268, 289, 297 sowie 315 HGB, die folgerichtig auch für den Bereich der Bußgeldvorschriften umgesetzt wurden.[1] Rz. 7 Mit dem Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisch...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.2 Offenlegung

Rz. 57 Weiter setzt die Tathandlung die Offenlegung des unrichtigen Konzernabschlusses oder Konzernlageberichts voraus. Unter Offenlegung ist nach der Legaldefinition des § 325 Abs. 1 HGB die Übermittlung an die das Unternehmensregister führende Stelle bzw. für Unterlagen, die Gj betreffen, die vor dem 1.1.2022 begannen, Einreichung des Konzernabschlusses oder Konzernlageber...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3.4 Formwechselbezogene Voraussetzungen

Rz. 32 Grundlage für einen Formwechsel i. S. d. UmwG und damit in Konsequenz auch für die Einschränkung des Rechtsfolgeneintritts i. S. d. § 267 Abs. 4 Satz 3 HGB bildet die Erstellung eines Formwechselberichts oder die Einholung von Erklärungen über den Verzicht auf dessen Erstellung durch das Vertretungsorgan des formwechselnden Rechtsträgers, der nach § 199 UmwG der Anmel...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Angaben zum gezeichneten Kapital (Nr. 1)

Rz. 5 Lässt sich das gezeichnete Kapital in unterschiedliche Gattungen unterteilen, ist für jede Gattung gesondert anzugeben: Anteil am Gesellschaftskapital, damit verbundene Pflichten und damit verbundene Rechte. Die Anteile pro Gattung müssen in Summe der Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals entsprechen. Rz. 6 Die Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals ist aufzugliedern...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.5 Wahlverfahren für den Konzernabschluss

Rz. 15 Das Wahlverfahren ist identisch mit der Wahl des AP für den Jahresabschluss des MU. Erfolgt keine gesonderte Wahl des Konzernabschlussprüfers, gilt der Prüfer des Jahresabschlusses des MU als bestellter Konzernabschlussprüfer (§ 318 Abs. 2 Satz 1 HGB).mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.5 Sonstige Gewährleistungen

Rz. 37 Ausbietungsgarantien können vermerkpflichtig sein, je nach dem Umfang der durch den Kfm. eingegangenen Verpflichtung. Bei der Ausbietungsgarantie verpflichtet sich der Kfm. zu einem bestimmten Verhalten i. R. d. Zwangsversteigerungsverfahrens, um den Grundpfandgläubiger in diesem Fall abzusichern. Handelt es sich um eine umfassende Garantie derart, dass der Grundpfand...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Aufbewahrungspflicht einer Kopie der abgesandten Handelsbriefe (Abs. 2)

Rz. 67 § 238 Abs. 2 HGB schreibt die Zurückbehaltung einer Kopie der abgesandten Handelsbriefe vor. An diese Vorschrift zur Zurückbehaltung knüpfen die Aufbewahrungsfristen des § 257 HGB an (§ 257 Rz 8). Zum Begriff Handelsbrief vgl. § 257 Rz 13. Zum Begriff vollständige Kopie bzw. zur Aufbewahrung auf Datenträgern vgl. § 257 Rz 17 ff.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.7 Zweigniederlassungsbericht (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 77 § 315 Abs. 2 Nr. 3 HGB fordert das Eingehen auf für das Verständnis der Lage des Konzerns wesentliche Zweigniederlassungen der insgesamt in den Konzernabschluss einbezogenen Unt im Konzernlagebericht. Anzugeben sind Zweigniederlassungen (Begriff analog zu § 289 Abs. 2 Nr. 3 HGB, § 289 Rz 97), des MU sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen TU und quotal einbezog...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Mit der Einführung des § 319b HGB wird die in Art. 22 Abs. 2 der Abschlussprüferrichtlinie vorgeschriebene netzwerkweite Ausdehnung der Unabhängigkeitsvorschriften umgesetzt. Die Vorschrift soll sicherstellen, dass AP oder Prüfungsgesellschaften von der Durchführung einer Abschlussprüfung absehen, wenn zwischen ihnen oder ihrem Netzwerk und dem geprüften Unt unmittelba...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Vorgaben für die das Unternehmensregister führende Stelle (Abs. 4)

Rz. 61 § 325a Abs. 4 HGB wurde mit Wirkung für Gj, die nach dem 31.12.2021 beginnen, eingefügt. Mit diesem wird der Umgang mit Änderungen der Unterlagen der Rechnungslegung bei der ausländischen KapG geregelt. Er ergänzt insoweit § 9b Abs. 4 Satz 2 HGB. Es wird verlangt, dass eine Änderung von Unterlagen der Rechnungslegung einer KapG, die dem Recht eines anderen Staates unt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2.3 Unternehmen von öffentlichem Interesse

Rz. 133 § 341q HGB sieht vor, dass die Pflicht zur Erstellung eines Zahlungsberichts auch für KapG aus der mineralgewinnenden Industrie und des Holzeinschlags in Primärwäldern greift, wenn diese gem. den Schwellenwerten der Größenklasse der kleinen oder mittelgroßen KapG zuzuordnen sind, jedoch die für große KapG vorgesehenen Vorschriften anzuwenden haben. Dies trifft neben ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Handelsrechtliche Auslegung

Rz. 34 Nach dem Wortlaut des § 243 Abs. 3 HGB, wonach der "Jahresabschluss innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen" ist, wird für alle Kfl., für die keine spezialgesetzliche Regelung gilt, keine eindeutig festgelegte Frist zur Aufstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses kodifiziert. Deswegen handelt es sich um einen unbesti...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Entfallen der Gründe für die Nichtaufnahme (Abs. 2)

Rz. 3 § 289e Abs. 2 HGB sieht vor, dass die KapG weggelassene Angaben in der nächsten zu erstellenden nichtfinanziellen Erklärung (künftig als Nachhaltigkeitsbericht bezeichnet) aufnehmen muss, sofern die Gründe für die Nichtaufnahme der Angaben zu einem späteren Zeitpunkt entfallen. Dies soll einer Willkür bei der Berichterstattung Grenzen setzen und dem Leser ein Nachvollz...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.4.2 Fertigungseinzelkosten

Rz. 117 Fertigungseinzelkosten sind insb. Fertigungslöhne (Rz 106 zur grundlegenden Diskussion, ob diese den Einzel- oder den Gemeinkosten zuzuordnen sind), soweit sie nicht zu den Sonderkosten der Fertigung (Rz 119), den betrieblichen Sozialkosten (Rz 140 f.), der betrieblichen Altersvorsorge (Rz 144 f.) oder zur Verwaltung (Rz 136) gehören. Die Fertigungslöhne sind einschl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Besondere Bestimmungen für OHG und KG (§ 264c HGB)

Rz. 153 Die Regelung des § 264c Abs. 4 HGB i. d. F. vor BilMoG, nach der die §§ 269, 274 Abs. 2 HGB mit der Maßgabe anzuwenden waren, dass nach dem Posten "EK" ein Sonderposten i. H. d. aktivierten Bilanzierungshilfen anzusetzen war, gilt insofern fort, als das entsprechende Fortführungswahlrecht für Bilanzierungshilfen ausgeübt wurde, wobei heute nur noch das Fortführungswa...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Rückstellungen für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 191 Unter die Vorschrift fallen nur Rückstellungen für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden.[1] Die Regelung von § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB ist eigentlich überflüssig, da faktische Verpflichtungen ohnehin als Verbindlichkeitsrückstellung nach Abs. 1 Satz 1 in der Handelsbilanz ausgewiesen werden. Die in der Praxis oftmals zu beobachtende...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.6 Sonstige Ausleihungen (Abs. 2 A. III. 6.)

Rz. 63 Alle Forderungen an nicht verbundenen Unt und an Unt, mit denen kein Beteiligungsverhältnis besteht, wie auch Ausleihungen an sonstige Schuldner sind innerhalb dieses Sammelpostens auszuweisen, sofern eine Zuordnung zum AV gegeben ist. Zu den sonstigen Ausleihungen zählen Vorauszahlungen bzw. Kautionen für längerfristige Miet- und Pachtverträge, Kredite an Organmitgli...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.11.3 Ausschluss und Anfechtbarkeit der Wiedereinsetzung

Rz. 56 Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Wiedereinsetzung besteht kein Ermessen des BfJ. Der Beteiligte hat in diesem Fall einen Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Wurde jedoch innerhalb eines Jahrs seit Ablauf der Sechswochenfrist nach Abs. 4 weder Wiedereinsetzung beantragt noch die versäumte Handlung nachgeholt, ist eine Wiedereinsetzung ausgeschlo...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 43 Ein Verstoß gegen die Vorschriften des § 299 HGB ist regelmäßig zunächst nicht straf- oder bußgeldbewehrt,[1] liegt aber vor, wenn der Konzernabschluss auf einen unzulässigen Stichtag aufgestellt wird – also vom Stichtag des Einzelabschlusses des MU abweicht, ein TU mit einem Einzelabschluss und ohne Zwischenabschluss in den Konzernabschluss einbezogen wird, wobei der S...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Irrtum

Rz. 33 Hinsichtlich der Irrtumslehre gelten die allgemeinen Grundsätze zu Tatbestandsirrtum (§ 16 StGB) und Verbotsirrtum (§ 17 StGB). Irrt sich der Täter über den Sachverhalt, der die Unrichtigkeit des Prüfungsberichts oder des Bestätigungsvermerks begründet, liegt ein den Vorsatz ausschließender Tatbestandsirrtum vor. Dies gilt auch, wenn sich der Täter über die Bedeutung d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 121 § 274 Abs. 2 Satz 3 HGB sieht die Erfassung erfolgswirksamer Veränderungen der bilanzierten Steuerlatenzen und der GuV-Position "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" vor. Wie beim tatsächlichen Steueraufwand kann dies im Einzelfall dazu führen, dass aus dem Aufwandsposten ein Ertragsposten wird. Praxis-Beispiel Die GuV des Unt weist ein Ergebnis vor Steuern i. H. v. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 Qualifikationen

Rz. 36 In § 332 Abs. 2 S. 2 HGB wird der Strafrahmen von bis zu 3 Jahren auf bis zu 5 Jahre erhöht, wenn der Täter die Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, vornimmt. Rz. 37 Durch Art. 11 des FISG wurde mit Wirkung zum 1.7.2021 die Norm um einen weiteren Qualifikationstatbestand erweitert. Nach § 332...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Bestätigungsurteil

Rz. 10 Neben dem Konzernnachhaltigkeitsbericht hat das inländische TU ein zugehöriges Bestätigungsurteil zur Verfügung zu stellen. Das Bestätigungsurteil ist von einer oder mehreren Personen abzugeben, die nach dem Recht des in dem Drittstaat ansässigen obersten MU, eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines EWR-Vertragsstaats zur Abgabe eines solchen Urteils übe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Mittelbare Verpflichtungen

Rz. 63 Mittelbare Pensionsverpflichtungen sind solche, bei denen die Erfüllung der Verpflichtungen nicht durch das TrägerUnt, sondern von einem anderen Rechtsträger vorgenommen wird. Die Verpflichtung des TrägerUnt besteht in der nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG gebotenen Einstandspflicht für die zugesagten Leistungen. Derartige mittelbare Verpflichtungen betreffen folgende Du...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Überblick

Rz. 28 § 241 Abs. 3 HGB erlaubt dem Kfm. eine vor- oder nachverlegte Stichtagsinventur. Die vor- oder nachverlegte Stichtagsinventur ist zunächst ihrer Art nach eine Stichtagsinventur, die an einem (oder mehreren) Tag(en) vor bzw. nach dem Abschlussstichtag stattfindet. Die ermittelten Bestände werden in einem besonderen Inventar festgehalten und bewertet und bis zum Abschlu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 9 Relevant sind die Regelungen der §§ 294 und 296 HGB, die die Abgrenzung des KonsKreises abschließend regeln, für alle Unt, die zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind. Neben KapG müssen demnach auch KapCoGes die Vorgaben der §§ 294 und 296 HGB einhalten. Unt, die gem. PublG einen Konzernabschluss zu erstellen haben, fallen ebenfalls in den Anwendungs...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.3 Prüfungspflicht bei Abwicklung/Liquidation

Rz. 9 Aus § 270 Abs. 3 AktG bzw. § 71 Abs. 3 GmbHG ergibt sich, dass die Prüfungspflicht im Stadium der Abwicklung/Liquidation für die AG und GmbH grds. fortbesteht. Allerdings kann das Gericht von der Prüfung befreien, wenn die Verhältnisse der Ges. so überschaubar sind, dass eine Prüfung im Interesse der Gläubiger und der Aktionäre/Gesellschafter nicht geboten erscheint.[1]mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Grundsatz der Vollständigkeit

Rz. 21 Nach dem Grundsatz der Vollständigkeit ist umfassend, unter Ausschöpfung aller erreichbaren Erkenntnisquellen, über die wirtschaftliche Situation des Unt zu berichten. Dieser Grundsatz ist im Zusammenhang mit dem Grundsatz der Wesentlichkeit zu sehen (quantitative oder qualitative Bedeutung eines betrieblichen Sachverhalts). Für die Auswahl der berichtspflichtigen Sac...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9.2 Übergangsfristen

Rz. 44 Ausgangspunkt für die externe Rotation war das Inkrafttreten der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (16.6.2014). Für die Rotationsfristen sieht Art. 41 Verordnung (EU) Nr. 537/2014 abgestufte Übergangsverfahren vor: "Langläufer" (Mandatslaufzeit von mind. 20 Jahren zum 16.6.2014, Art. 41 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 537/2014): Die Übergangsfrist beträgt sechs Jahre, d. h., ab de...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Erläuterung bestimmter Forderungen (Nr. 1)

Rz. 7 Von der gem. § 268 Abs. 4 Satz 2 HGB vorgeschriebenen Erläuterung der unter den sonstigen VG ausgewiesenen Forderungen im Anhang, sofern diese rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen (antizipative Forderungen) und einen größeren Umfang haben (§ 268 Rz 25 ff.), werden kleine KapG und KapCoGes gem. § 274a Nr. 1 HGB grds. befreit.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.39 Ergebnisverwendungsvorschlag oder -beschluss (Nr. 34)

Rz. 177 § 285 Nr. 34 HGB fordert auf Basis der RL 2013/34/EU für mittelgroße und große KapG den Einbezug des Vorschlags für die Ergebnisverwendung oder des entsprechenden Beschlusses in den Anhang. Bislang war dieser nicht Bestandteil des Jahresabschlusses, aber dennoch nach § 325 HGB offenzulegen. Damit sind die Angaben von der Geschäftsführung schon zu einem Zeitpunkt vor ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.1 Einlagen zu Kapitalerhöhungen

Rz. 128 Bei Einlagen zu Kapitalerhöhungen handelt es sich um Einzahlungen von Gesellschaftern, die im Hinblick auf eine anstehende Kapitalerhöhung geleistet werden. Die Erfassung von Einlagen zur Kapitalerhöhung als EK ist gem. § 189 AktG und § 54 Abs. 3 GmbHG erst möglich, wenn im HR die Durchführung der Kapitalerhöhung eingetragen wurde. Bis zum HR-Eintrag begründen diese ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 259 HGB konkretisiert die Art und Weise sowie den Umfang der Einsichtnahme in Handelsbücher bei Rechtsstreitigkeiten. Der Anwendungsbereich des § 259 HGB bezieht eine Vorlagepflicht nach § 258 HGB ein, ist aber nicht darauf beschränkt. Die Konkretisierung betrifft vielmehr alle Vorlegungen von Handelsbüchern in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (§ 258 Rz 2) zur Würdi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Sonderposten

Rz. 134 Als Sonderposten werden zwischen Eigen- und Fremdkapital Posten ausgewiesen, die sowohl Eigen- als auch Fremdkapitalcharakter besitzen. Relevant ist ein Sonderposten, wenn z. B. bestimmte Investitionszuschüsse passivisch berücksichtigt werden. Darüber hinaus sind weitere Sonderposten zu nennen, z. B. Sonderposten für Zuschüsse zum AV[1] und Sonderposten für unentgelt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.8 Weitere Unternehmen (Abs. 4)

Rz. 29 Der durch das FüPoG neu angefügte Abs. 4 (§ 289f Abs. 4 HGB) erweitert seit dem Gj 2016 den Adressatenkreis des § 289f HGB über börsennotierte AG und KGaA hinaus auf all jene Unt (mitbestimmte GmbH, GmbH mit Aufsichtsrat, VersicherungsUnt), deren Organe nach gesetzlichen Vorgaben verpflichtet sind, Zielgrößen und Fristen für die Erhöhung des Frauenanteils festzulegen....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 276 Satz 1 HGB erlaubt kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften und diesen gleichgestellten Ges. eine gegenüber den Gliederungsschemata der Abs. 2 und 3 des § 275 HGB verkürzte Aufstellung der GuV. Dabei wird ihnen durch die Möglichkeit, bereits bei der Aufstellung des Jahresabschlusses lediglich ein Rohergebnis auszuweisen, das Recht gewährt, auf eine Darstell...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Rückstellungen für Abraumbeseitigung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 2. Alt.)

Rz. 186 Es handelt sich um Innenverpflichtungen des Bilanzierenden (Rz 9). Soweit aber gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen bestehen, kann es sich auch um Verbindlichkeitsrückstellungen handeln. Rz. 187 Abraumrückstände entstehen, wenn das über den Bodenschätzen befindliche Deckgebirge nicht in dem Ausmaß entfernt worden ist, wie es der ungehinderte Zugang zu den Bod...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2.3 Verbrauch von beibehaltenen Rückstellungen

Rz. 50 Fallen Aufwendungen für Sachverhalte an, für die eine Rückstellung gebildet wurde, ist die Rückstellung im Jahr des Anfalls in Anspruch zu nehmen. Inanspruchnahme bedeutet dabei, dass die Aufwendungen erfolgsneutral gegen die Rückstellung zu buchen und nicht erfolgswirksam in der GuV zu erfassen sind. Rz. 51 Allerdings spricht nichts gegen die in der Praxis alternativ ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Kapitalbeteiligungen mit mehr als 10 % der Stimmrechte (Nr. 3)

Rz. 11 Übersteigen direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital einen Satz von mehr als 10 %, sind gesonderte Angaben erforderlich. Der Anteil ist kumulativ über alle gehaltenen Anteile zu ermitteln. Rz. 12 Diese Angabe soll die tatsächlichen Anteile an einem Unt offenlegen. Ziel ist es, einer Verschleierung der tatsächlichen Anteile durch Pyramidenstrukturen, wechselseiti...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Eliminierung anderer innerkonzernlicher Erträge (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 12 Auch innerkonzernliche Lieferungen und Leistungen, die nicht zu Umsatzerlösen, sondern zu anderen Erträgen führen, sind zu eliminieren (§ 305 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Dies betrifft Erfolgsbeiträge, die nicht aus Lieferungen und Leistungen resultieren, die sich auf Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens beziehen. Sie werden im Gliederungsschema des § 275 HGB in eine...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.2 Vorschriften über die Bewertung (Abs. 1 Nr. 1 lit. b)

Rz. 14 Es werden folgende Vorschriften über die Bewertung geschützt:mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2.2 Wertaufhellungsprinzip

Rz. 107 Die Berücksichtigung von vorhersehbaren Risiken und Verlusten hat gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 1 HGB auch solche Risiken und Verluste zu umfassen, die bis zum Abschlussstichtag entstanden, aber erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Das Wertaufhellungsprinzip und die entsprechende Unterscheidung zwi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Grundlagen der Vorschriften zur Unabhängigkeit des AP

Rz. 6 Die Vorschriften zur Unabhängigkeit des AP gehen zurück auf Art. 24 und 25 der 8. EU-RL (84/253/EWG). Diese verpflichten die Mitgliedstaaten dazu, Regelungen zu treffen, dass AP eine Pflichtprüfung weder in eigenem noch im Namen einer Prüfungsgesellschaft durchführen dürfen, wenn sie nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats nicht unabhängig sind. Als Grundlage für...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.2.1 Anforderungen

Rz. 107 Vermögensgegenstände, die als Deckungsvermögen fungieren sollen, müssen zwei kumulative Voraussetzungen erfüllen:mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.2 Ungeprüfte Jahresabschlüsse von Tochterunternehmen

Rz. 74 Soweit Jahresabschlüsse von TU nicht geprüft sind, hat der Konzernabschlussprüfer diese gem. § 317 Abs. 3 Satz 1 HGB "in entsprechender Anwendung des Absatzes 1 zu prüfen". Diese Prüfung entspricht hinsichtlich Umfang und Gegenstand einer Vollprüfung, allerdings ohne Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk. Durch die nicht erfolgte Bezugnahme auf § 317 Abs. 4 und § 31...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang

Rz. 2 Die Gliederungsvorschriften des § 275 HGB sind zwingend zunächst nur von KapG zu beachten. Nicht-KapG steht die freiwillige Anwendung offen. Diese freiwillige Übernahme der Gliederungskriterien stellt die vielfach gängige Praxis dar. Für Unt, denen nach § 330 HGB mittels Rechtsverordnungen die Verwendung besonderer Formblätter vorgeschrieben ist, wie dies für Kreditins...mehr