Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 4 Internes Nutzenpotenzial von Kapitalflussrechnungen

Rz. 117 Im Bereich der Kapitalflussrechnungen verschmelzen externe Rechnungslegung und interne Controllinganwendung, es kommt zu einer Konvergenz des Rechnungswesens. Ein so ausgestaltetes Rechnungswesen hat das Ziel, eine konsistente wirtschaftliche und betriebswirtschaftlich sinnvolle Unterstützung der Unternehmensführung – unter Beachtung der Informationsinteressen der St...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.2.2 Ansprüche und Verpflichtungen aus schwebenden Geschäften

Rz. 50 Unter schwebenden Geschäften werden gegenseitig verpflichtende Verträge verstanden, die auf den Austausch von Leistungen gerichtet sind, aber bisher noch von keinem der Leistungsverpflichteten erfüllt wurden.[1] Vom rechtlichen Standpunkt aus handelt es sich dabei um Schuldverhältnisse, die auf eine einmalige Leistung gerichtet sind, oder um Dauerschuldverhältnisse.[2...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.1 Formen der Sacheinlage

Rz. 68 Einlagen in Kapitalgesellschaften können gem. den §§ 27 Abs. 1, 36a Abs. 2, 183 Abs. 1 AktG und den §§ 5 Abs. 4, 56 Abs. 1 GmbHG auch in Form von Sacheinlagen erbracht werden; dabei werden zwei Formen unterschieden, welche im Zusammenhang mit Nutzungsrechten für die Bilanzierung in Handels- und Steuerbilanz unterschiedliche Folgen entfalten. Gesellschaftsrechtliche Sa...mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 1.4.2 Derivative Ableitung (Top-down-Konzept)

Rz. 32 Die Übertragung des derivativen Ableitungsprinzips vom Einzelabschluss auf den Konzernabschluss wird Top-down-Konzept genannt. Hierbei werden zur Aufstellung der Konzernkapitalflussrechnung die bereits erstellte Konzern-Bilanz und die Konzern-GuV herangezogen. Dem vermeintlichen Vorteil der einfachen Ableitung, bei der beispielsweise auch keine Konsolidierungsbuchunge...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.1.1 Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 136 Beim Unternehmensnießbrauch i. e. S. führt der Nießbraucher das Unternehmen im eigenen Namen, jedoch ist er in seinen Entscheidungen nicht vollkommen frei. Durch die Normen des BGB sind dem unternehmerischen Entscheidungsspielraum Grenzen gesetzt:[1] Die bisherige wirtschaftliche Bestimmung des Unternehmens ist aufrechtzuerhalten (§ 1036 BGB); der Betrieb darf nicht um...mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 1.1 Begriff

Rz. 1 Die Kapitalflussrechnung, die auch als Finanzfluss-, Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsrechnung oder Cashflow Statement bezeichnet wird, ist ein spezielles Instrument für die Einschätzung der finanziellen Lage von Unternehmen und somit zentrale Basis etwa für die Solvenzbeurteilung oder die Analyse der finanziellen Auswirkungen verfolgter Strategien. Das Instrument...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.6.1 Darstellung des Grundkapitals

Das gezeichnete Kapital wird bei der AG als Grundkapital bezeichnet.[1] Bei der GmbH spricht man vom Stammkapital.[2] Das mit dem Nennbetrag[3] zu bewertende Grundkapital muss bei der AG mindestens 50.000 EUR betragen.[4] Anders als bei der GmbH sieht das AktG vor, dass der auf jede Aktiengattung entfallende Betrag des Grundkapitals gesondert anzugeben ist. Dies können Vorzug...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.8.2 Ausnahme von der Angabepflicht

Abweichend von der allgemeinen Ausnahmebestimmung des § 286 HGB bestimmt § 160 Abs. 2 AktG, dass Anhangangaben nur unterbleiben dürfen, wenn es für das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines Bundeslands erforderlich ist. Dies entspricht § 286 Abs. 1 HGB. Die Regelung hat keine wesentliche praktische Relevanz, da sich kaum Anwendungsfälle denken lassen. In der Literat...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.5.1 Besonderheit bei den Größenklassen

Eine Kapitalgesellschaft gilt stets als große Gesellschaft und hat die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden, wenn sie einen organisierten Markt in Anspruch nimmt oder die Zulassung beantragt hat.[1] Zwar kann auch eine GmbH oder selbst eine Personengesellschaft kapitalmarktorientiert sein, die etwa eine Anleihe an einem organisierten Markt platziert hat, doch ...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.1 Begriff und Bewertung der Einlage

Rz. 66 Zivilrechtlich sind Einlagen Beiträge der Gesellschafter i. S. d. §§ 705, 706 BGB, die wiederum in Geld oder Sachwerten, mithin auch Rechten, bestehen können. Im Steuerrecht werden Einlagen und Entnahmen im Zusammenhang mit der Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 EStG genannt; danach ergibt sich der steuerliche Gewinn auf der Grundlage eines Vergleichs des Betriebsvermög...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.1 Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses

Kapitalgesellschaften sind Kaufleute kraft ihrer Rechtsform. Dies gilt auch für die AG, für die § 3 Abs. 1 AktG ausdrücklich bestimmt, dass die AG stets eine Handelsgesellschaft und damit Kaufmann ist.[1] Als ein solcher Kaufmann kraft Rechtsform sind diese Gesellschaften schon nach der allgemeinen Bestimmung des § 238 HGB zur Buchführung verpflichtet.[2] Sie müssen auch nac...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.10.3 Kenntnis aller Aufsichtsratsmitglieder

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats hat das Recht, von den Vorlagen und Prüfungsberichten Kenntnis zu nehmen.[1] Die Vorlagen sind grundsätzlich jedem Mitglied zu übermitteln. Der Aufsichtsrat kann allerdings beschließen, dass hiervon abweichend nur den Mitgliedern von Ausschüssen die Unterlagen übermittelt werden. Dies hat Bedeutung vor allem bei großen Gesellschaften, in dene...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.15 Besondere Berichterstattung im Lagebericht der AG aufgrund der Pflicht zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichts

Sofern ein Abhängigkeitsbericht zu erstellen ist,[1] ist die Schlusserklärung des Abhängigkeitsberichts im Lagebericht anzugeben.[2] Bei einer kleinen AG, deren Vorstand keinen Lagebericht zu erstellen braucht, soll diese in den Anhang aufgenommen werden.[3]mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Stellt die GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer im Rahmen eines Arbe...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.10.1 Vorlage an den Aufsichtsrat

Zuständig für die Erstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand der AG. Nach der Aufstellung des Jahresabschlusses hat dieser den Jahresabschluss nebst Lagebericht[1] – falls ein solcher aufgestellt wurde – dem Aufsichtsrat vorzulegen, damit dieser den Jahresabschluss prüfen kann. Gleiches gilt für einen Konzernabschluss oder einen nach internationalen Standards für Offe...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.5.3 Bestimmungen zum Eigenkapital

§ 272 HGB beinhaltet verschiedene Bestimmungen, die das Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft und damit auch einer AG betreffen. Weitergehende Verpflichtungen zur Gliederung des Eigenkapitals finden sich im AktG. Im Einzelnen handelt es sich bei der "Ausgangsbestimmung" des § 272 HGB um die folgenden Regelungen: § 272 Abs. 1 HGB regelt das gezeichnete Kapital. Bei einer AG i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.5.6 Keine größenabhängige Erleichterung von der Konzernrechnungslegungspflicht

Eine Besonderheit hinsichtlich der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses normiert § 293 Abs. 5 HGB für kapitalmarktorientierte Gesellschaften. Dies sind im Regelfall Aktiengesellschaften. Hiernach ist in jedem Fall ein Konzernabschluss durch eine kapitalmarktorientierte Gesellschaft zu erstellen, auch wenn diese die in § 293 Abs. 1 HGB angeführten Größenmerkmale[1...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.1.3 Eigenkapitalanteile aus Wertaufholungen

§ 58 Abs. 2a AktG normiert eine weitere Besonderheit hinsichtlich der Gewinnverwendung bei der AG. Die entsprechende Bestimmung bei der GmbH ist § 29 Abs. 4 GmbHG. Hiernach können unbeschadet der Gewinnverwendung nach den vorstehenden Absätzen Vorstand und Aufsichtsrat beschließen, den Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- oder Umlaufve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.4.2 Behandlung der übertragenden Körperschaft

Rz. 241b Die steuerlichen Folgen der Spaltung für die übertragende Körperschaft ergeben sich aus § 15 Abs. 1 UmwStG i. V. m. § 11 UmwStG sowie aus § 15 Abs. 2 UmwStG. Nach § 15 Abs. 1 UmwStG i. V. m. § 11 Abs. 1 UmwStG hat die übertragende Körperschaft sowohl bei der Aufspaltung als auch bei der Abspaltung auf den steuerlichen Übertragungsstichtag[1] eine Steuerbilanz aufzus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.4.5.2 Fortführung der Buchwerte bei Anteilen im Betriebsvermögen

Rz. 280 Unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 UmwStG können die Buchwerte fortgeführt werden, wenn die Anteile an der übertragenden Körperschaft beim Anteilseigner zum Betriebsvermögen gehören. Die Anteile an der übertragenden Körperschaft gelten dann durch die Spaltung als zum Buchwert veräußert und die durch die Spaltung erworbenen Anteile als mit diesem Wert angeschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.2.2 "Neutrale" Wirtschaftsgüter

Rz. 100 Wirtschaftsgüter, die weder zu den funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Teilbetriebs gehören noch nach wirtschaftlichen Zusammenhängen zugeordnet werden können ("neutrale Wirtschaftsgüter"), können als gewillkürtes Betriebsvermögen beliebig einem Teilbetrieb zugeordnet werden und schließen dann die Steuerneutralität nicht aus.[1] Das ergibt sich aus Art. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.4.3.1 Eintritt in die Rechtsstellung, Gewinnauswirkungen

Rz. 251 Die Rechtsfolgen der Spaltung für die übernehmende(n) Körperschaft(en) ergeben sich nach § 15 Abs. 1 UmwStG aus § 12 UmwStG; außerdem enthält § 15 Abs. 3 UmwStG eine besondere Regelung für den Verlust- und den Zinsvortrag der übertragenden Körperschaft (Rz. 258ff.). Für die übernehmende(n) Körperschaft(en) gilt das Prinzip der Wertverknüpfung und damit die Bindung an...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.3.1 Einlage in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 92 Auch im Fall von Nutzungen sind im Grundsatz die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Einlage zur Aufbringung oder Erhöhung des Nennkapitals,[1] einer Einlage i. S. "anderer Zuzahlungen" gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB sowie einer verdeckten Einlage zu prüfen. Eine Eignung von Nutzungsvorteilen als gesellschaftsrechtliche Sacheinlage ist jedoch abzulehnen, weil die gr...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 5 Offenlegung des Jahresabschlusses

Nach § 325 HGB sind die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften und diesen gleichgestellten Personengesellschaften zur Offenlegung des Jahresabschlusses bei der das Unternehmensregister führenden Stelle verpflichtet. Die Art und der Umfang der Offenlegungsverpflichtung sind abhängig von der Größe der Gesellschaft. Die Größenkriterien ergeben sich aus den §§ 267 sowi...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 1.1 Begriffsbestimmungen

Rz. 1 Für die Beurteilung einer möglichen Bilanzierung von Nutzungen und Nutzungsrechten ist eine Definition der verwendeten Begriffe unerlässlich. Die Vielzahl der in diesem Zusammenhang in der Literatur auftretenden Bezeichnungen – als Beispiele wären hier neben Nutzung und Nutzungsrecht auch Nutzungsvorteil, Nutzungsüberlassung oder Nutzungsverhältnis zu nennen – trägt da...mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 3.3 Analysemöglichkeiten

Rz. 104 Der größte Nutzen wird bei den Daten des externen Rechnungswesens grundsätzlich durch ihre bilanzanalytische Auswertung und Interpretation erzielt. Daher soll hier das Instrumentarium zur bilanzanalytischen Untersuchung von Kapitalflussrechnungen vorgestellt werden. Rz. 105 Da in den wenigsten Fällen die zur Auswertung vorliegenden Daten den Anforderungen einer betrie...mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 2.1 Grundsätze

Rz. 46 Für die Ausgestaltung von Kapitalflussrechnungen gibt es im HGB nur die allgemeinen Hinweise der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung sowie bisher lediglich im § 297 Abs. 1 HGB eine Forderung nach einer derartigen Rechnung für den Konzernabschluss, ohne jedoch weitere Ausgestaltungsempfehlungen zu geben. Daher ist für alle HGB-Bilanzierer DRS 21 – l...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.1.2 Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen

Rz. 37 Die abstrakte Bilanzierungsfähigkeit erfordert neben dem Vorliegen der Vermögensgegenstandseigenschaft die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen.[1] Steuerrechtlich setzt sich das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft aus dem Gesamthandsvermögen und dem Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter zusammen. Das Gesamthandsvermögen besteht aus dem notwendigen Betriebsv...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.8.1 Summarische Darstellung der zusätzlichen Anhangangaben

Anzugeben sind der Bestand und der Zugang an Aktien, die ein Aktionär für Rechnung der Gesellschaft oder eines im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmens oder eines abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmens als Gründer oder Zeichner oder in Ausübung eines bei einer bedingten Kapitalerhöhung eingeräumten Umtausch- oder Bezugsre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.2 Einlage in eine Personengesellschaft

Rz. 86 Die bei Kapitalgesellschaften möglichen Einlagevarianten, gesellschaftsrechtliche Sacheinlagen zum Erwerb einer Beteiligung bzw. deren Erhöhung und sonstige Beiträge, mit denen all jene Einlagen erfasst werden, für die die Gesellschafter keinen Gegenwert in Form einer Erhöhung ihres Kapitalkontos erhalten, gelten grundsätzlich für Personengesellschaften entsprechend.[...mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 1.4.3 Derivative Ableitung (Bottom-up-Konzept)

Rz. 40 Da die liquiden Mittel nicht direkt von der Konsolidierung betroffen sind, könnte ein anderes Ableitungsmodell das o. g. Problem der Korrekturposten eventuell vermeiden. Da in den Kapitalflussrechnungen der Einzelunternehmen jeweils nur Geldflüsse ausgewiesen sind, könnten diese aufaddiert die Kapitalflussrechnung des Konzerns ergeben. Bei Anwendung dieser derivativen...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.3.2 Einlage in eine Personengesellschaft

Rz. 100 Für Personengesellschaften und Einzelunternehmer ist eine zum AktG und GmbHG analoge Bestimmung über die vollständige und sofortige Leistung einer Sacheinlage nicht vorhanden, sodass grundsätzlich eine Einlagefähigkeit von Nutzungen gegeben sein könnte; allerdings gilt auch hier, dass Einlagegegenstand ausschließlich das sein kann, was als "Wirtschaftsgut individuali...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 1.2 Aufstellungsverpflichtung

Rz. 4 In den angelsächsischen Ländern bzw. nach internationalen Rechnungslegungsnormen gehört ein Cashflow Statement bereits seit Jahren zum Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses. Dabei sind nach IFRS IAS 7 "Cash Flow Statements" und für die US-GAAP SFAS 95 "Statement of Cash Flows" relevant. In Deutschland ist die Kapitalflussrechnung erst seit 1998 gem. § 297 Abs. 1 Sat...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 1.3 Rechtsdogmatische Grundlagen zur Entstehung eines Nutzungsrechts

Rz. 14 Schuldrechtliche und dingliche Nutzungsrechte ruhen – zivilrechtlich gesehen – auf unterschiedlichen Pfeilern; ob diese Unterscheidung nun auch hinsichtlich der bilanz- und steuerrechtlichen Beurteilung getroffen werden muss, ist in der Literatur umstritten. Die zivilrechtliche Differenzierung zwischen der dinglichen und der schuldrechtlichen Nutzungsrechtsvariante be...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 5.2 Schritt-für-Schritt – wie vorgegangen werden kann

Vorgehensweise: Zuerst die Konten auswählen, die später in der Bilanz gezeigt werden sollen. Dann die Salden der anderen Konten auf diese Konten umbuchen. Um die Kontenbewegungen nachvollziehen zu können, sollte eine Umbuchungsliste erstellt werden. Die Konten bzw. das Ergebnis auf der Passivseite ausweisen, wenn sich insgesamt noch eine Umsatzsteuerschuld ergibt. Bei einem Ers...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Aufteilung der Umsatzsteuer und Vorsteuer nach Steuersätzen Ausweis in der Bilanz Kontrolle bzw. Abgleich zwischen Buchführung und Umsatzsteuererklärungmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 5 Vorsteuer und Umsatzsteuerkonten werden beim Kontenabschluss zusammengefasst

In DATEV-Konten sind insgesamt 13 Vorsteuer- und Umsatzsteuerpositionen aufgeführt. Wenn alle diese Positionen in der Bilanz ausgewiesen werden, geht die Übersicht verloren. 5.1 Es gibt keine gesetzlichen Regeln – es kommt auf Ihre Entscheidung an Damit die Übersicht gewahrt werden kann, sollten bestimmte Konten zusammengefasst werden. Hier gibt es keine Vorschriften, die eing...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Baumängelbeseitigung / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Kosten zur Beseitigung von Baumängeln vor Fertigstellung ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Garage, Vermietung / 1 So kontieren Sie richtig

So kontieren Sie richtig! Die Vermietung und Verpachtung von Grundstü...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Differenzbesteuerung, Antiq... / 1 So kontieren Sie richtig!

Bei der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG ist die Umsatzsteuer nur für den Unterschied zwischen An- und Verkaufsp...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 1 So kontieren Sie richtig

So kontieren Sie richtig! Als eigenständiges Konto für die abziehbaren Vorsteuern kann das Konto 157...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 5.1 Es gibt keine gesetzlichen Regeln – es kommt auf Ihre Entscheidung an

Damit die Übersicht gewahrt werden kann, sollten bestimmte Konten zusammengefasst werden. Hier gibt es keine Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Maßgebend sind die eigenen Vorstellungen. Sinnvoll ist, wenn die Zahlen, die in der Umsatzsteuererklärung benötigt werden, auch in der Bilanz getrennt ausgewiesen werden. Folgende Positionen reichen aus:mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Differenzbesteuerung, beweg... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Bei der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG ist die Umsatzsteuer nur für den Unterschied zwischen An- und Verkaufspreis zu zahlen. ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Differenzbesteuerung, Gebra... / 1 So kontieren Sie richtig!

Bei der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG ist die Umsatzsteuer nur für den Unterschied zwischen An- und Verkaufspreis zu zahlen. Begünstigt sind nur Wiederverkäufer,...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Differenzbesteuerung, Gesam... / 1 So kontieren Sie richtig!

Bei der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG ist die Umsatzsteuer nur für den Unterschied zwischen An- und Verkaufspreis zu zahlen. ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 5.3 Erlösaufteilung nach Steuersätzen in der Umsatzsteuererklärung

In der Umsatzsteuererklärung müssen die Erlöse für Lieferungen und sonstige Leistungen nach Steuersätzen aufgeteilt werden. Außerdem muss der Eigenverbrauch gesondert ausgewiesen werden: Diese Differenzierung entspricht nicht der Aufteilung der Umsatzsteuerkonten in der Buchführung. Die gewünschte Differenzierung wird erreicht, wenn im Rahmen des Jahresabschlusses die Erlöskon...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Heizkostenverordnung (ZertV... / 1.5.3 Darstellung in der Jahresabrechnung: Umlage auf die jeweiligen Einheiten

Der Gebäudeeigentümer hat nach § 6 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV die Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser auf der Grundlage der Verbrauchserfassung nach Maßgabe der §§ 7 bis 9 HeizkostenV auf die einzelnen Nutzer zu verteilen. Gesamtjahresabrechnung Die Kosten für Wärme und Warmwasser sind ohne Verteilung vollständig in die Gesamtjahresabrechnung nach dem Abflussprinzip ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.1 Kein Ausschluss und keine Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 123 An dieser Stelle sei verwiesen auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG.[1] Rz. 124 einstweilen frei Rz. 125 Eine Beschränkung liegt nicht insoweit vor, als der Veräußerungsgewinn durch die Einbringung z. B. nach § 8b KStG steuerbefreit wird. Das wäre der Fall , wenn zu dem eingebrachten Betriebsvermögen auch Anteile an einer Kapitalgesellschaft gehören und a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6 Zeitpunkt der Einbringung

Rz. 52 Für Zwecke des Übertragungsstichtags wird die entsprechende Anwendung der §§ 20 und 21 UmwStG durch die vorrangige Verweisung in § 25 S. 2 UmwStG auf § 9 S. 3 UmwStG durchbrochen. Nach § 9 S. 3 UmwStG kann der steuerliche Übertragungsstichtag, auf den die Übertragungsbilanz der Personengesellschaft und die Eröffnungsbilanz der Kapitalgesellschaft aufzustellen sind, au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3 Ausübung des Bewertungswahlrechts

Rz. 143 Das Bewertungswahlrecht wird durch den Ansatz in der Steuerbilanz der übernehmenden Personengesellschaft und die Einreichung der entsprechenden Steuererklärung beim FA ausgeübt. Hierbei ist unbeachtlich, wenn die Handelsbilanz aufgrund formeller Mängel, z. B. der fehlenden Feststellung durch die Gesellschafterversammlung, (noch) nicht wirksam ist.[1] Für die Feststel...mehr