Fachbeiträge & Kommentare zu BilMoG

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Begriff und Merkmale von Rückstellungen

Rz. 7 Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sind die statische und die dynamische Bilanzauffassung zu unterscheiden. Die statische Bilanzauffassung stellt die vollständige Abbildung der Verpflichtungen des Unt in den Vordergrund. Der Ausweis von Verbindlichkeitsrückstellungen ist nach dieser Sichtweise dann geboten, wenn zwar noch keine Verbindlichkeit vorliegt, am Abschlusssti...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Anforderungen an aktive latente Steuern

Rz. 110 Die Unsicherheit bzgl. der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern hat den Gesetzgeber bewogen, lediglich ein Aktivierungswahlrecht für den Aktivüberhang vorzusehen. Insb. bei der Aktivierung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen zeigen die Erfahrungen aus den IFRS, dass bei der Bilanzierung häufig Fehler auftreten und der Nachweis der Wahrscheinlichkeit zu...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 1.2 Rechnungsabgrenzung im Handelsrecht

Rz. 4 Durch die Rechnungsabgrenzungsposten findet das Periodisierungsprinzip des § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB Anwendung, nachdem Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres unabhängig von ihren jeweiligen Zahlungszeitpunkten zu berücksichtigen sind.[1] Zudem dient die Rechnungsabgrenzung der Erfüllung des Realisationsprinzips. Rz. 5 In § 250 Abs. 1–3 HGB wird die Rechnungsabgrenzu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 4.2 Zölle und Verbrauchsteuern auf Vorräte

Rz. 61 Das früher in § 250 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a. F. vorzufindende Aktivierungswahlrecht für als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern auf am Abschlussstichtag auszuweisende Gegenstände des Vorratsvermögens wurde durch BilMoG ersatzlos gestrichen. Steuerrechtlich besteht weiterhin nach § 5 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG in diesen Fällen eine Aktivierungspflicht, d...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.1 Grundsachverhalte

Rz. 20 Im Weiteren bestehen abschlusspolitische Potenziale bei der Bestimmung des Konsolidierungskreises und der Durchführung der Konsolidierung. Insbesondere bei Letzterem haben sich in jüngerer Vergangenheit viele Bereinigungen von Wahlrechten in den Rechnungslegungssystemen ergeben. So hat der deutsche Gesetzgeber im Rahmen des BilMoG fast alle Konsolidierungswahlrechte a...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3.1 Überblick

Rz. 21 Der bereits seit Einführung des BilMoG in § 293 Abs. 4 Satz 2 HGB verankerte explizite Verweis auf § 267 Abs. 4 Satz 2 HGB, betreffend den Tatbestand der Umwandlung/ErstKons, wurde mit dem BilRUG auf die in § 267 Abs. 4 Satz 3 HGB neu implementierte Einschränkung des Rechtsfolgeneintritts bei Umwandlung respektive Formwechsel bereits bei einmaliger Erfüllung der Vorau...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhang

Rz. 10 § 274 HGB steht im Einklang mit Art. 13 Nr. 11 der Bilanzrichtlinie. Das nach der Bilanzrichtlinie bestehende Wahlrecht – Ansatz in der Bilanz oder Ausweis im Anhang – wurde bereits mit § 274 HGB zugunsten des Ausweises in der Bilanz ausgeübt.[1] Rz. 11 § 274 HGB regelt Ansatz und Bewertung von latenten Steuern. Regelungen zum Ausweis finden sich in § 266 Abs. 2 und 3 ...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 4.3 Umsatzsteuer und Anzahlungen

Rz. 63 Das früher in § 250 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB a. F. vorzufindende Aktivierungswahlrecht für als Aufwand berücksichtigte Umsatzsteuer auf am Abschlussstichtag auszuweisende Anzahlungen wurde ebenfalls durch BilMoG ersatzlos aufgehoben. Steuerrechtlich besteht weiterhin nach § 5 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG in diesen Fällen eine Aktivierungspflicht, der nunmehr – analog zu de...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.2.2 Steuerlatenzen bei Organschaft

Rz. 75 Die Besonderheiten steuerlicher Organschaften, nämlich das Auseinanderfallen von wirtschaftlicher Verursachung (Organgesellschaft) und zivilrechtlicher Verbindlichkeit (Organträger), führen dazu, dass prinzipiell zwei Methoden der Abbildung von Steuerlatenzen von Organgesellschaften möglich sind, die der formalen und der wirtschaftlichen Betrachtungsweise folgen. Rz. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4.1.2 Mittelbare und ähnliche Verpflichtungen (Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB)

Rz. 83 Die Regelung für mittelbare und ähnliche Verpflichtungen betrifft nicht nur Altfälle, sondern gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens für sämtliche mittelbare Verpflichtungen. Dem Passivierungswahlrecht unterliegt nicht die gesamte Pensionsverpflichtung, denn diese ist auf das TrägerUnt übertragen worden. Dem Passivierungswahlrecht unterliegen vielmehr Unterdecku...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5.3 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Abs. 3 C. 3.)

Rz. 151 Eine Anzahlung liegt vor, wenn ein Dritter aufgrund eines abgeschlossenen Lieferungs- oder Leistungsvertrags eine Zahlung tätigt, für die die Lieferung oder Leistung noch nicht erfolgt ist. Ein Vertrag muss dabei nicht zwingend vorliegen. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind bereits auszuweisen, wenn Zahlungen getätigt wurden und ein Vorvertrag abgeschlossen o...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.4 Grundlagen der Steuerlatenzen

Rz. 13 Es existieren zwei Konzepte der Abbildung von Steuerlatenzen: das (ältere) Timing-Konzept und das (jüngere) Temporary-Konzept, die sich beide auf die US-amerikanische Bilanzierungspraxis zurückführen lassen. Zur methodischen Umsetzung stehen die Abgrenzungsmethode und die Verbindlichkeitenmethode zur Verfügung. Rz. 14 Das in § 274 HGB angewandte Timing-Konzept ist GuV-o...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Aktivierungswahlrecht und Passivierungspflicht

Rz. 25 Das Temporary-Konzept und die daraus abgeleitete Verbindlichkeitsmethode liegen den Regelungen von § 274 HGB zugrunde. Im Gegensatz zu den international verbreiteten Regelungen (IAS 12) sieht § 274 HGB jedoch für einen Aktivüberhang an latenten Steuern lediglich ein Aktivierungswahlrecht vor. Für einen Passivüberhang latenter Steuern besteht eine Passivierungspflicht....mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.3.2 Behandlung des Firmenwerts und des passivischen Unterschiedsbetrags

Rz. 27 Möglichkeiten zur Beeinflussung der Vermögens- und Eigenkapitalstruktur sowie der Ertragslage ergeben sich seit dem BilMoG nach HGB über die zuvor dargestellte Kaufpreisallokation hinaus nur noch daraus, dass für den Geschäfts- oder Firmenwert eine Nutzungsdauer geschätzt werden muss. Altfälle, die nach § 309 Abs. 1 Satz 3 HGB a. F. offen mit den Gewinnrücklagen verre...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich und Entwicklung der Vorschrift

Rz. 3 § 266 HGB gilt für folgende Unt: KapG und haftungsbeschränkte PersG i. S. d. § 264a HGB; Genossenschaften (§ 336 Abs. 2 Satz 1 HGB), wobei hier besondere Vorschriften für den Ausweis des EK gelten (§ 337 Abs. 2 HGB); Unt, die unter das PublG fallen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 PublG), haben § 266 HGB für ihren Jahresabschluss sinngemäß anzuwenden; Nicht-KapG, die weder unter § 264a ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Grundsatz der Gesamtdifferenzenbetrachtung (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 35 Der Grundsatz der Gesamtdifferenzenbetrachtung bedeutet, dass sämtliche aus temporären Differenzen bzw. steuerlichen Verlustvorträgen resultierenden aktiven und passiven Steuerlatenzen zusammengefasst und nur der Saldo hieraus ausgewiesen wird.[1] Hieran wird deutlich, dass sich das Aktivierungswahlrecht von § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nur auf den Aktivüberhang, nicht abe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

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§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / 4.2.1 Nachhaltigkeitsexpertise

Rz. 45 Mit dem BilMoG wurde in § 100 Abs. 5 AktG die sog. Finanzexpertise im Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss implementiert. So mussten kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften i. S. d. § 264d HGB mind. 1 Mitglied im Aufsichtsrat vorweisen, welches über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt. Bei Einrichtung eines Prüfungsausschus...mehr

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§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / 3.5.1 Erstellung durch den Vorstand (und den Aufsichtsrat)

Rz. 27 Die durch das BilMoG 2009 eingeführte Erklärung zur Unternehmensführung wurde seither um die sog. Diversitätsberichterstattung in § 289f HGB erweitert.[1] Neben Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gemacht werden, und einer Darlegung der Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der eingerichteten Aus...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.9.5 Verstöße von Mitgliedern des Prüfungsausschusses

Rz. 253 Nach § 324 HGB – eingeführt durch das BilMoG – haben bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen i. S. d. § 264 HGB, die keinen Aufsichts- oder Verwaltungsrat besitzen, einen Prüfungsausschuss einzurichten, der sich mit den in § 107 Abs. 3 Sätze 2, 3 AktG beschriebenen Aufgaben (Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 1.3 Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

Rz. 5 Der Begriff "Buchführungspflicht" wird überwiegend als weiter Oberbegriff verwandt, der sowohl die Buchführungs-, Aufzeichnungs- als auch die Aufbewahrungspflichten[1] umfasst. Rz. 6 Die Buchführungspflicht nach HGB ergibt sich aus § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB. Danach ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines V...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 3 Qualitative Konzernabschlussanalyse

Rz. 11 Wahlrechte und Ermessensspielräume in der Konzernrechnungslegung machen es erforderlich, stärkeres Gewicht auf die qualitative Konzernabschlussanalyse zu legen, die es zum Ziel hat, die Berichterstattung im Konzernanhang und im Konzernlagebericht auszuwerten. Dabei ist zwischen der semiotischen Konzernabschlussanalyse und der Analyse des Einsatzes des bilanzpolitische...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 5 Die quantitative Konzernabschlussanalyse

Rz. 22 Bevor näher auf die Konzernabschlussanalyse eingegangen wird, werden zunächst die wesentlichen bilanzpolitischen Möglichkeiten bei der Konzernabschlusserstellung mit Fokus auf Konsolidierungsmaßnahmen dargestellt, da diese eine wesentliche Auswirkung auf Positionen in der Konzern-Bilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und damit auf die Bildung von Kennzahlen h...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 8 Schlussbetrachtung

Rz. 52 Mit der Erstellung des Konzernabschlusses geht eine Vielzahl abschlusspolitischer Gestaltungsmöglichkeiten einher. Da es das Ziel eines Abschlusserstellers ist, die Analysemuster des Analysten möglichst zu antizipieren, und der Analyst wiederum versucht, durch geeignete Maßnahmen die abschlusspolitischen Aktivitäten des Abschlusserstellers aufzudecken, stehen Abschlus...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Hinterlegung der Bilanz bei Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 2)

Rz. 24 Nach § 326 Abs. 2 HGB kann durch die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von KleinstKapG statt der üblichen Offenlegung (d. h. die Bekanntmachung der Daten als jederzeit abrufbare Information im Internet durch die das Unternehmensregister führende Stelle) alternativ eine Hinterlegung verlangt werden. Bei einer Hinterlegung der Bilanz von KleinstKapG ist dies...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.1 Handelsrechtliche Pflichten

Rz. 9 Die wichtigsten Bestimmungen über Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten normiert das Handelsrecht für den Kaufmann.[1] Gemäß § 238 HGB ist der Kaufmann zur Buchführung verpflichtet. Kaufmann ist nach § 1 Abs. 1 HGB jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt (Ist-Kaufmann). Ein Handelsgewerbe i. S. d. HGB ist jede erkennbar planmäßige und auf Dauer angelegte, selbstständ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3 Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten

Rz. 6 Die Buchführungspflicht für Land- und Forstwirte kann sich damit ergeben aus: § 140 AO i. V. m. § 3 HGB Land- und Forstwirte, die überwiegend selbst gewonnene Erzeugnisse veräußern, erlangen die Kaufmannseigenschaft gem. § 3 Abs. 2 HGB nur mit der Eintragung im Handelsregister. Auch die Land- und Forstwirtschaft kann damit in der Rechtsform der OHG oder KG geführt werden...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erhöhte Abschreibungen / Zusammenfassung

Begriff Erhöhte Absetzungen sind eine Sonderform der steuerrechtlichen Absetzungen für Abnutzung (AfA). Mit dem Adjektiv "erhöhte" wird deutlich gemacht, dass im Vergleich zur "normalen" AfA höhere Abschreibungsbeträge berücksichtigt werden können. Damit tritt eine steuerliche Entlastung in den Jahren der Inanspruchnahme dieser erhöhten Absetzungen ein. Gesetze, Vorschriften...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 5 Implikationen der Bilanzpolitik

Rz. 62 Das Rating von Kreditinstituten unter Beachtung der bankenaufsichtsrechtlichen Vorgaben garantiert zwar ein objektives Verfahren, doch letztlich lassen sich keine objektiven Aussagen über die Bonität eines Unternehmens treffen, da es sich hierbei um eine Zukunftseinschätzung handelt, die lediglich aus bestimmten Indikatoren ableitbar ist. Diese Erkenntnis führt dazu, ...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.1 Aufbereitung der Beteiligung

Rz. 11 Anders als bei der Voll- und Quotenkonsolidierung werden bei der Equity-Methode gem. § 312 HGB die Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge aus dem Einzelabschluss nicht in den Konzernabschluss übernommen. Vielmehr erscheinen in der konsolidierten Bilanz unter einem besonderen Posten mit entsprechender Bezeichnung nur die Anschaffungskosten der...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2 Tochterunternehmen (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 82 Sämtliche Unt, die die Voraussetzungen des § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB erfüllen (§ 290 Rz 19 ff.), sind im Konzernanhang aufzulisten. Es ist dabei unerheblich, ob ein TU in den Konzernabschluss einbezogen wird oder nicht, da § 313 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 HGB eine Anwendung des § 296 HGB außer Kraft setzt (s. ferner das Wesentlichkeitskriterium Rz 80). Dies gilt auch für Antei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Pflichtangaben

Rz. 34 Die im Folgenden dargestellten Informationen sind pflichtgemäß im Konzernabschluss anzugeben.[1] Der Konzernanhang muss die nachfolgenden, nach dem Vorschlag zur Anhangstrukturierung gegliederten Pflichtangaben enthalten. Außerdem können die unter Rz 41 ff. aufgeführten Wahlpflichtangaben notwendig sein.[2] Die Aufstellung ist ergänzt um die für kapitalmarktorientiert...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2.1 Allgemeiner Anwendungsbereich

Rz. 3 Mit dem BilMoG [1] sind die Angabepflichten nach § 314 HGB erheblich erweitert worden. Ursächlich hierfür sind die umzusetzenden EU-Richtlinien, die sich in der Neufassung der Nr. 2, 2a, 8, 9 u. 13 niedergeschlagen haben. Anzuwenden sind diese für Konzernabschlüsse für nach dem 31.12.2008 beginnende Gj. Des Weiteren sind aufgrund geänderter Ansatz- und Bewertungsvorschr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.17 Angaben zu saldiertem Planvermögen (Abs. 1 Nr. 17)

Rz. 110 Durch das BilMoG wurde die Saldierungspflicht von zur Erfüllung von Altersvorsorgeverpflichtungen dienenden VG mit den korrespondierenden Schulden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eingeführt. War eine Saldierung davor nur bei unmittelbaren Zusagen gem. § 112 AVmG möglich, ist eine Saldierung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB nun Pflicht. Die Saldierungspflicht gre...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.16 Angaben zur Bewertung der Pensionsverpflichtungen (Abs. 1 Nr. 16)

Rz. 109 Mit der Konkretisierung der Bilanzierung und Bewertung von Pensionsverpflichtungen durch das BilMoG für Konzernabschlüsse erfolgte eine Abkehr von der bisherigen Praxis der Anlehnung an die steuerliche Berechnung nach § 6a EStG hin zu einer Anlehnung an die IFRS. Es sind Angaben bzgl. der versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren und der grundlegenden Annahmen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9 Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers (Abs. 1 Nr. 9)

Rz. 62 Alle Unt haben im Konzernabschluss Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers zu machen. Eine Beschränkung auf Unt, die einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG in Anspruch nehmen, wurde mit dem BilMoG aufgehoben. Die Angabepflicht gilt gem. § 315e HGB auch dann, wenn der Konzernabschluss verpflichtend oder freiwillig nach den IFRS aufgestellt wird. Der Geset...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.15 Angaben zu Bewertungseinheiten (Abs. 1 Nr. 15)

Rz. 105 Mit der Neufassung des § 254 HGB durch das BilMoG sind dezidierte Vorschriften zur Bilanzierung von Bewertungseinheiten (Sicherungsgeschäfte/Hedging) in das HGB aufgenommen worden. Analog dazu sind nach Abs. 1 Nr. 15 umfangreiche Angaben zu den Geschäftsvorfällen in den Konzernanhang aufzunehmen. Konkret sind Angaben zum Betrag der jeweiligen VG, Schulden, schwebende...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.1 Allgemeine Fragen

Rz. 28 Die allgemeinen Fragen sind bei jedem einzelnen Posten der Bilanz zu beachten. Der Bilanzersteller sollte deshalb jeweils diese Fragen durchgehen, bevor er sich im Detail mit der betreffenden Position befasst. Es ist aber auch möglich, diese Fragen nach Beendigung der Bearbeitung einer Bilanzposition heranzuziehen; in einem solchen Fall bewirken die allgemeinen Fragen...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.6 Berücksichtigung speziell steuerlicher Gesichtspunkte

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.4 Angaben zur Bilanz

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.4 Bewertungswahlrechte

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Garantierückstellung / 2.3 Rückstellung für latente Steuern

Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist die umgekehrte Maßgeblichkeit[1] entfallen. Durch den unterschiedlichen Ansatz der Werte in der Handels- und Steuerbilanz hat der Ansatz latenter Steuern an Bedeutung gewonnen. Handelsrechtlich muss eine passive Rückstellung (Pflicht), [2] kann eine aktive Rückstellung (Wahlrecht) [3] für latente Steuern gebildet werden. Ist a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewährleistungsrückstellung / 4.1 Für eine Einzelrückstellung muss der Schaden eintreten

Eine Einzelrückstellung ist nur möglich für die bis zum Bilanzstichtag bekannt gewordenen Gewährleistungsfälle. Diese sind im Rahmen einer Einzelrückstellung zu bewerten. Wurde der Werkmangel durch den Besteller bis zum Bilanzstichtag noch nicht gerügt und beruhte dies maßgeblich darauf, dass der (objektiv angelegte) Mangel bis zu jenem Stichtag noch keine erkennbare betrieb...mehr

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Garantierückstellung / 4.1 Für eine Einzelrückstellung muss der Schaden eintreten

Eine Einzelrückstellung ist nur möglich für die bis zum Bilanzstichtag bekannt gewordenen Garantieleistungsfälle. Bereits erhobene Mängelrügen müssen bei der Rückstellungsbildung beachtet werden; noch nicht gerügte Mängel sind zu berücksichtigen, wenn und soweit mit einer Inanspruchnahme zu rechnen ist, bspw. durch Rückrufaktionen.[1] Wurde der Werkmangel durch den Besteller ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewährleistungsrückstellung / 2.3 Eine passive Rückstellung für latente Steuern kommt nicht infrage

Mit dem Bilanzrechtmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist die umgekehrte Maßgeblichkeit[1] entfallen. Durch den unterschiedlichen Ansatz der Werte in der Handels- und Steuerbilanz hat der Ansatz latenter Steuern an Bedeutung gewonnen. Handelsrechtlich muss eine passive Rückstellung (Pflicht)[2], kann eine aktive Rückstellung (Wahlrecht)[3] für latente Steuern gebildet werden. Ist ab...mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 2 Einfluss des EG-Rechts

Für den Konzernabschluss kapitalmarktorientierter Unternehmen, die dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegen, sind die "Internationalen Rechnungslegungsstandards" IAS/IFRS [1] für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2005 beginnen, zwingend zu beachten. Mit der EU-Bilanzrechtsmodernisierungsrichtlinie[2] wurden die EU-Bilanzrichtlinien[3] geändert und an die international...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / Zusammenfassung

Überblick Entsprechend den beiden Bilanzen – Handelsbilanz und Steuerbilanz – sind Handelsbilanzpolitik und Steuerbilanzpolitik zu unterscheiden. Die Steuerbilanzpolitik verfolgt das Ziel der Steuerminimierung. Die Handelsbilanzpolitik blieb bis zur Handelsrechtsreform durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz[1] über den Maßgeblichkeitsgrundsatz mit der Steuerbilanzpoliti...mehr