Fachbeiträge & Kommentare zu BMF-Schreiben

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.6.3 Pauschalbesteuerung zulässig

Auch für Belegschaftsrabatte ist eine Pauschalbesteuerung zulässig, wenn es sich um sonstige Bezüge handelt, deren Gesamtbetrag pro Arbeitnehmer 1.000 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigt und diese Vorteile mehr als 20 Arbeitnehmern gewährt werden.[1] Bei der Pauschalbesteuerung ist die Anwendung der Rabattregelung nicht zulässig. Die Bewertung der Vorteile aus der Nutzungsü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Liquidationspool / 3.1 Arbeitnehmer zur Mitarbeit im Liquidationsbereich verpflichtet

Die Finanzverwaltung geht i. d. R. von einem Dienstverhältnis zum Krankenhausträger aus und bejaht nur in Ausnahmefällen eine Arbeitgebereigenschaft des Chefarztes.[1] Sie misst der Einrichtung eines Liquidationspools, in den die Chefärzte Beträge zur Weiterleitung an ihre Mitarbeiter einzahlen, steuerlich keine Bedeutung zu und nimmt insoweit Lohnzahlungen Dritter an, die d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / Zusammenfassung

Überblick Zinsvorteile aus Darlehen, die der Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter dem Arbeitnehmer gewährt, gehören als Sachbezug grundsätzlich zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn. Eine Freigrenze gilt für kleinere Arbeitgeberdarlehen bis zu 2.600 EUR, die lohnsteuerlich und daher auch beitragsrechtlich ohne Bedeutung sind. Für den Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.6.1 Zusätzliche Anforderungen

Der Rabattfreibetrag darf auch für steuerpflichtige geldwerte Vorteile aus einer unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Grundstücken, Wohnungen, Kraftfahrzeugen, Maschinen oder anderen beweglichen Sachen, etwa zinslose bzw. zinsverbilligte Darlehen, in Anspruch genommen werden. Der geldwerte Vorteil aus einer Nutzungsüberlassung ist aber nur dann nach den Vorschrif...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 2 Darlehen bis 2.600 EUR lohnsteuerfrei

Zinsvorteile aus kleineren Arbeitgeberdarlehen bis zu 2.600 EUR unterliegen nicht der Lohnbesteuerung. Die Freigrenze ist überschritten, wenn die Summe der noch nicht getilgten Darlehen am Ende des Lohnzahlungszeitraums 2.600 EUR übersteigt. Mehrere vom Arbeitgeber getrennt gewährte Darlehen sind unabhängig vom Verwendungszweck bei der Prüfung der Freigrenze zusammenzurechne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kreditkarte / 3 Abrechnung über das Konto des Arbeitnehmers

Wird die vom Arbeitgeber für dienstliche Zwecke überlassene Kreditkarte nicht über das Firmenkonto, sondern über das private Bankkonto des Arbeitnehmers abgerechnet, handelt es sich bei der Erstattung der Kreditkartengebühren an den Arbeitnehmer um eine Barzuwendung und nicht um einen Sachbezug.[1] Wird die Karte bei Arbeitnehmern mit umfangreicher Reisetätigkeit zur Abrechn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anrufungsauskunft / Zusammenfassung

Begriff Zur Absicherung ihrer lohnsteuerlichen Pflichten können Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Finanzamt eine Lohnsteuer-Anrufungsauskunft beantragen. In diesem Fall ist das Finanzamt zur Auskunft verpflichtet. Teilt der Arbeitgeber die Auffassung des Finanzamts nicht, kann er bzw. der Arbeitnehmer die Anrufungsauskunft im Rechtsbehelfsverfahren anfechten. Die Auskunft de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentivereisen in der Entg... / Zusammenfassung

Überblick Incentives sind eine moderne Art der Motivationsmöglichkeit. Neben der Zuwendung von Reisen sind in der Praxis insbesondere Freikarten für Events gebräuchliche Mittel, um für Mitarbeiter besondere Anreize zu schaffen. Typische Beispiele sind die Überlassung von VIP- oder Eintrittskarten zu sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen. Da Incentives zumindest im wei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Liquidationspool / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff des Liquidationspools wird überwiegend für Arbeitnehmer in Kranken- und Pflegeheimen, Krankenhäusern sowie Universitätskliniken angewendet. Streng genommen handelt es sich um eine Lohnzahlung durch Dritte, wenn Arbeitnehmer an den Liquidationseinnahmen der behandelnden Chefärzte beteiligt werden. Da die Arbeitnehmer diese Einnahmen im Rahmen ihrer Beschäf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Führerschein / 3.1 Führerscheinklasse B (Pkw-Klasse)

Aufwendungen zum Erwerb der Führerscheinklasse B können – wegen der privaten Mitveranlassung – selbst bei den o. g. Berufsgruppen nicht als Werbungskosten abgezogen werden.[1] Sie sind nicht schon deshalb als Werbungskosten anzuerkennen, weil der Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf den Pkw angewiesen ist.[2] Hinweis Abzugsverbot für gemischt veranl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anrufungsauskunft / 6 Anrufungsauskunft ist anfechtbar

Gegen die Anrufungsauskunft ist ein selbstständiger Rechtsbehelf möglich. Der BFH hat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass die Erteilung und der Widerruf einer Anrufungsauskunft nicht nur eine Wissenserklärung (unverbindliche Rechtsauskunft) des Betriebsstättenfinanzamts darstelle, sondern vielmehr ein feststellender Verwaltungsakt i. S. d. § 118 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwarzarbeit / 3 Prüfung von Schwarzarbeit

Die Überprüfung von Firmen und wirtschaftlich Tätigen obliegt grundsätzlich der Zollverwaltung. Dazu ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) eingerichtet worden. Zur Erfüllung ihrer Mitteilungspflicht prüft sie gegenüber den Länderfinanzbehörden, ob Steuerpflichtige den sich aus den Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht nachgekommen sind. Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anrufungsauskunft / 3 Besonderheit bei Konzernunternehmen

Eine abgestimmte Anrufungsauskunft ist für Arbeitgeber, die unter einer einheitlichen Leitung zusammengefasst sind (Konzernunternehmen), nicht vorgesehen. In diesen Fällen bleiben für die Auskunftserteilung die jeweiligen Betriebsstättenfinanzämter zuständig. Allerdings sollen die betreffenden Finanzämter für sämtliche Arbeitgeber des Konzerns eine abgestimmte Auskunft ertei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 8 Aufzeichnungspflichten

Die Ermittlung der steuerpflichtigen Zinsvorteile müssen vom Arbeitgeber dokumentiert und als Beleg zum Lohnkonto genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers sind sie diesem formlos mitzuteilen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.4 Zusammenfassung mehrerer gleichartiger Tätigkeiten

Der Ehrenamtsfreibetrag wird nicht zusätzlich zum Übungsleiterfreibetrag oder zur steuerfreien Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen gewährt, wenn es sich hierbei um ein und dieselbe nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit handelt, die gleichzeitig die Voraussetzungen aller 3 Vorschriften erfüllt. Wer die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 12 oder § 3 Nr. 26 EStG für eine b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anrufungsauskunft / 1.2 Anlass der Anrufungsauskunft

Das Auskunftsersuchen muss auf einen eindeutig erkennbaren, ausführlich dargelegten Sachverhalt gerichtet sein. Die wesentlichen Gesichtspunkte sind zu nennen. Im Auskunftsschreiben sind die konkreten Rechtsfragen darzulegen, die für den Einzelfall im Lohnsteuerabzugsverfahren von Bedeutung sind.[1] Dieser Einzelfall kann sowohl einen Arbeitnehmer betreffen als auch für alle ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnzahlung durch Dritte: B... / Zusammenfassung

Überblick Einnahmen, die dem Arbeitnehmer nicht von seinem Arbeitgeber, sondern von dritter Seite zufließen, können ebenfalls Arbeitslohn sein. Insofern gelten dieselben Zuordnungskriterien wie für die Zahlung durch den Arbeitgeber. Auch von Lohnzahlungen durch Dritte besteht die Verpflichtung zur Einbehaltung und Abführung der Steuerabzugsbeträge ausschließlich für den Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindergeld / 3 Freibeträge für Kinder

Der Kinderfreibetrag beträgt seit 1.1.2024 für jeden Elternteil 3.192 EUR (2023: 3.012 EUR). Der Betreuungsfreibetrag[1] beträgt für jeden Elternteil 1.464 EUR. Bei verheirateten Eltern verdoppeln sich die beiden Beträge auf insgesamt 9.312 EUR (2023: 8.952 EUR).[2] Bei im Ausland ansässigen Kindern kommen für bestimmte Staaten geringere Beträge in Betracht (nach Ländergruppen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnzahlung durch Dritte: B... / 4 Anzeigepflicht des Arbeitgebers

Kommt der Arbeitnehmer seiner Mitteilungspflicht nach oder ist der Arbeitgeber in die Vorteilsgewährung eingeschaltet, funktioniert die gesetzliche Abzugsverpflichtung bei Lohnzahlungen durch Dritte unproblematisch. Damit auch in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer seiner Mitteilungspflicht nicht nachkommt, die Lohnsteuer zutreffend erhoben werden kann, hat der Gesetzgeber...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Pachterneuerung / 4.1.3 Wertausgleichsforderung

Im Praxis-Beispiel wurde dem Pächter vom Verpächter bei Pachtbeginn ein neuwertiger Vermögensgegenstand (Wertigkeit 100 %) zur Nutzung überlassen. Dementsprechend ist die Höhe der Rückstellung nach der Wertigkeit des überlassenen Pachtgegenstands von 100 % bezogen auf die Wiederbeschaffungskosten zu bemessen. Nach Ende der Nutzungsdauer ist der Pachtgegenstand durch einen eb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / Zusammenfassung

Begriff Die Insolvenz bezeichnet zum einen den Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beim Schuldner und löst die Insolvenzantragspflicht der zuständigen Organe aus. Zum anderen wird der Begriff als Beginn des Insolvenzverfahrens verwendet. In diesem letzteren Sinne dient die Insolvenz als Insolvenzverfahren der gemeinsamen und gleichmäßigen Befriedigung aller G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallkosten / 4 Pauschalierung bei steuerpflichtiger Arbeitgebererstattung

Die (lohnsteuerpflichtige) Arbeitgebererstattung ist nach den ELStAM des Arbeitnehmers individuell zu besteuern. Zulässig ist es, die Lohnsteuer mit 15 % zu pauschalieren – allerdings nur bis zur Höhe des Betrags, den der Arbeitnehmer für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bzw. bei Familienheimfahrten als Werbungskosten geltend machen könnte.[1] Nicht ab...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Fahrten W... / 1 Fahrtkostenzuschuss ohne Nachweis der Fahrtage

Sachverhalt Nach der firmeninternen Regelung erhält ein Mitarbeiter (Vollzeit) einen zusätzlich zum Arbeitslohn zu zahlenden Fahrtkostenzuschuss i. H. v. 300 EUR monatlich. Der Arbeitgeber hat dem Mitarbeiter zugesagt, evtl. Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge, die auf den Zuschuss entfallen, zu übernehmen. Der Mitarbeiter wohnt 60 km von der ersten Tätigkeitsstätte ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Pachterneuerung / 4.1.2 Steuerbilanz

In der Steuerbilanz ist die Rückstellung ebenfalls nach den Wiederbeschaffungskosten zu bewerten. Allerdings sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe f EStG die Preisverhältnisse am jeweiligen Bilanzstichtag maßgeblich. Zukünftige Preissteigerungen dürfen nicht berücksichtigt werden. Nach § 6 Abs. 3a Buchstabe e EStG sind Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jah...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Pachterneuerung / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Aufbau einer Pachterneuerungsrückstellung

Die P-GmbH (Pächter) pachtet von der V-GmbH (Verpächter) ein Produktionswerk ab dem 1.1.01. In dem Pachtvertrag hat sich die P-GmbH neben der Pachtzahlung zusätzlich verpflichtet, die gepachteten, beweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens auf eigene Kosten instand zu halten und zu warten; die gepachteten, beweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach Abl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up kompakt 202... / 3 BMF-Schreiben aus dem Jahr 2023

An Schreiben des BMF im Zusammenhang mit Fragestellungen, die die steuerliche Gewinnermittlung betreffen, sind aus dem Jahr 2023 zu nennen: Mit Datum vom 6.6.2023 hat das BMF die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 (IV B 5 – S 1341/19/10017:003) veröffentlicht. Die Finanzverwaltung stellt in diesen ihre Auslegung der zentralen Regelungen zur Bestimmung aus ihrer Sic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up kompakt 202... / Zusammenfassung

Wie in jedem Jahr gab es auch 2023 verschiedene Entwicklungen, die sich auf den Jahresabschluss bzw. die Gewinnermittlung auswirken. Diese Entwicklungen des Jahres 2023 werden nachfolgend in kompakter Form erörtert. Zu Beginn werden hierbei die Neuerungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss dargestellt, die allerdings im Wesentlichen für größere Unternehmen zukünftig von B...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zeitpunkt des Abschlusses einer energetischen Maßnahme gemäß § 35c EStG bei Ratenzahlung

Leitsatz Eine energetische Maßnahme ist erst dann im Sinne des § 35c Abs. 1 Satz 1 EStG abgeschlossen, wenn nicht nur die Leistung vollständig erbracht ist, sondern der Steuerpflichtige auch eine Rechnung erhalten hat und der gesamte Rechnungsbetrag auf das Konto des Leistungserbringers einbezahlt worden ist. Die Maßnahme ist daher noch nicht abgeschlossen im Sinne des § 35c...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
PV-Anlagen auf einer land- und forstwirtschaftlichen Hofstelle

Kommentar Die Finanzverwaltung hat sich mehrfach zu den Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Photovoltaikanlagen geäußert. Jetzt gibt es eine weitere Verfügung, welche sich speziell mit den Besonderheiten von PV-Anlagen auf land- und forstwirtschaftlichen Hofstellen befasst. PV-Anlagen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft Die Verfügung ergänzt das BMF-Schreiben v. 17...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 5.1.2 Ablösung eines bei der Vermögensübergabe vorbehaltenen Nießbrauchs

Bisherige Verwaltungsauffassung Einmalige Zahlungen zur Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs sind Abstandszahlungen an den Vermögensübergeber und erhöhen die Bemessungsgrundlage für die AfA des Grundstückseigentümers.[1] Erfolgt die Ablösung des Nießbrauchsrechts hingegen durch wiederkehrende Leistungen (sog. zeitlich gestreckte, "gleitende" Vermögensübergabe)[2], ist in Abhäng...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 4.1.3 Steuerliche Behandlung beim Eigentümer

Da dem Eigentümer regelmäßig aus dem nießbrauchsbelasteten Grundstück keine Einnahmen zuzurechnen sind, darf er weder AfA auf das Gebäude noch die laufenden Aufwendungen auf das Grundstück als Werbungskosten abziehen. Sind dem Eigentümer bei einem Bruchteils- oder Quotennießbauch allerdings Einnahmen aus dem nießbrauchsbelasteten Grundstück zuzurechnen, kann er insoweit die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 5.3 Ablösung eines Vermächtnisnießbrauchs

Ein Vermächtnisnießbrauch liegt vor, wenn aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Grundstückseigentümers durch dessen Erben einem Dritten der Nießbrauch an dem Grundstück eingeräumt worden ist.[2] Aufwendungen des Eigentümers (Erben) zur Ablösung eines einem Dritten zugewendeten Vermächtnisnießbrauchs stellen bei diesem nachträgliche Anschaffungskosten des Grundstücks dar....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 1.1 Einkommensteuerlich relevante Nutzungsverhältnisse

Einkommensteuerrechtlich können sowohl dem Nießbraucher als auch dem Eigentümer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zugerechnet werden. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG verwirklicht und dadurch Einkünfte erzielt. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 4.1.2 Steuerliche Folgerungen beim Vorbehaltsnießbraucher

Der Vorbehaltsnießbraucher erzielt aus der Vermietung des mit einem Vorbehaltsnießbrauch belasteten Grundstücks Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i. S. v. § 21 Abs. 1 EStG. Das gilt auch, wenn der Nießbraucher das Grundstück dem Eigentümer entgeltlich zur Nutzung überlässt. Hinweis Versicherungsleistung als nachträgliche Einnahmen Entschädigungszahlungen der Gebäudevers...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 2.2 Mitwirkung eines Pflegers bei minderjährigen Kindern erforderlich

Ein Minderjähriger bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.[1] Räumen Eltern ihrem minderjährigen Kind einen Nießbrauch an einem Grundstück ein, bedarf es regelmäßig der Bestellung eines Pflegers [2], weil das mit dem Nießbrauch verbundene gesetzliche Schuldverhältnis zwi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 7 Investitionsabzugsbetrag bilden

Ist eine Investition geplant, kann ein Investitionsabzugsbetrag i. H. v. 50 % der Anschaffungs-/Herstellungskosten, maximal 200.000 EUR, innerhalb von 4 Jahren pro Betrieb abgezogen werden.[1] Der Höchstbetrag von 200.000 EUR bezieht sich auf sämtliche Abzugsbeträge, die im Jahr des Abzugs und den 5 vorangegangenen Jahren vorgenommen worden sind.[2] Der Investitionsabzugsbetr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 3.4.1 Unentgeltlich bestellter Nießbrauch

Der Nießbraucher darf Absetzungen für Abnutzung (AfA) weder auf das Gebäude[2] noch auf das unentgeltlich erworbene Nießbrauchsrecht vornehmen.[3] Er darf lediglich die Herstellungskosten für die von ihm in Ausübung des Nießbrauchs eingebauten Anlagen und Einrichtungen [4] sowie die Aufwendungen für Einbauten zu einem vorübergehendem Zweck [5] abschreiben. Andere Werbungskosten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 3.6.2 Zugewendetes dingliches Wohnrecht

Ein Grundstück kann auch in der Weise belastet werden, dass an einer Wohnung ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht zugunsten eines anderen begründet wird. Bei einem zugewendeten dinglichen Wohnrecht sind die für einen Zuwendungsnießbrauch geltenden Grundsätze insoweit entsprechend anzuwenden.[1] Zu beachten ist, dass der Eigentümer auch hier AfA und sonstige Aufwendungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 3.1 Abgrenzung zwischen entgeltlicher, teilweise entgeltlicher oder unentgeltlicher Bestellung

Ob ein Zuwendungsnießbrauch (bzw. ein zugewendetes dingliches Wohnrecht oder ein zugewendetes obligatorisches Nutzungsrecht) entgeltlich, teilentgeltlich oder unentgeltlich bestellt worden ist, ist nach folgenden Kriterien zu beurteilen[1]: Ein Zuwendungsnießbrauch ist als entgeltlich bestellt anzusehen, wenn der Wert des Nießbrauchs und der Wert der Gegenleistung nach wirtsc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Überarbeitung des Fragebogens zur Erfassung für ausländische Unternehmer

Kommentar Zur steuerlichen Erfassung von ausländischen Unternehmern waren 2021[1] erstmals bundeseinheitliche Frage- und Erfassungsbögen vorgestellt worden. Daneben war auch eine Ausfüllhilfe veröffentlicht worden. Neben einem allgemeinen Fragebogen[2] werden je nach individuellem Fall diverse Einlagebögen vorgegeben. Die Finanzverwaltung hat jetzt die Fragebögen überarbeitet...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 3.5.2 Entgeltlich bestellter Nießbrauch

Beim entgeltlich bestellten Nießbrauch ist das für die Bestellung des Nießbrauchs gezahlte Entgelt beim Eigentümer grundsätzlich im Jahr des Zuflusses als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen.[2] Dabei ist es unerheblich, ob der Nießbraucher aus der Vermietung des Grundstücks Einkünfte erzielt oder nicht. Praxis-Tipp Verteilung der Einnahmen möglich Bei einer na...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / Zusammenfassung

Überblick Durch den Nießbrauch an einem Grundstück wird einem Dritten, dem Nießbrauchsberechtigten, das Recht eingeräumt, sämtliche Nutzungen des Grundstücks zu ziehen. Der Nießbraucher kann das Grundstück selbst nutzen, er kann es aber auch vermieten und verpachten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Grundlagen des Nießbrauchs finden sich im Zivilrecht in den §§ 10...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 3.6.3 Zugewendetes obligatorisches Nutzungsrecht

Die Zuwendung eines obligatorischen Nutzungsrechts ist folgendermaßen steuerlich zu beurteilen: Behandlung beim Nutzenden[1] Der Nutzungsberechtigte hat die Einnahmen aus der Vermietung des Grundstücks zu versteuern. Im Gegenzug darf er die vertraglich übernommenen und von ihm getragenen Aufwendungen einschließlich des an den Eigentümer gezahlten Entgelts als Werbungskosten ab...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 3.4.2 Entgeltlich bestellter Nießbrauch

Beim entgeltlich bestellten Nießbrauch ist von Folgendem auszugehen: Leistet der Nießbraucher bei einer Nutzung durch Vermietung als Gegenleistung für die Einräumung des Nießbrauchs ausschließlich gleichmäßige laufende Zahlungen, sind die laufend gezahlten Beiträge für das Kalenderjahr als Werbungskosten anzusetzen, in dem sie geleistet worden sind.[2] Einmalzahlungen für die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 5.1 Vorbehaltsnießbrauch

5.1.1 Begriffsbestimmungen und Anwendungszeitpunkte Bei der Ablösung ist zu unterscheiden zwischen Vermögensübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge (Vermögensübergabe) und sonstigen Vermögensübertragungen. Unter einer Vermögensübergabe versteht man die Vermögensübertragung kraft einzelvertraglicher Regelung unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge, be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 5.1.3 Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs bei sonstigen Vermögensübertragungen

Der Verzicht auf den Nießbrauch kann auch ein entgeltliches Veräußerungsgeschäft oder zumindest ein "veräußerungsähnlicher Vorgang" sein.[2] Hat sich der bisherige Eigentümer bei einer sonstigen Vermögensübertragung den Nießbrauch vorbehalten, führt eine Einmalzahlung zu dessen Ablösung beim neuen Eigentümer in voller Höhe zu Anschaffungskosten. Werden statt der Einmalzahlun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
"Reemtsma-Anspruch" bei Insolvenz

Leitsatz Im Fall einer Insolvenz des leistenden Unternehmers kann dem Leistungsempfänger sofort und in voller Höhe ein Direktanspruch gegenüber der Finanzverwaltung auf Erstattung der gezahlten Umsatzsteuer zustehen. Sachverhalt Die Klägerin ist eine Schweizer Aktiengesellschaft. Sie hatte bis einschließlich 2011 Geschäftsbeziehungen zu einem in Deutschland ansässigen Handels...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 5.1.1 Begriffsbestimmungen und Anwendungszeitpunkte

Bei der Ablösung ist zu unterscheiden zwischen Vermögensübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge (Vermögensübergabe) und sonstigen Vermögensübertragungen. Unter einer Vermögensübergabe versteht man die Vermögensübertragung kraft einzelvertraglicher Regelung unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge, bei der sich der Übergeber in Gestalt der Versorgungs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 5.4 Ablösung eines dinglichen Wohnrechts

Für die Beurteilung von Ablösungszahlungen des Eigentümers an dinglich Wohnberechtigte sind die vorstehend für die Ablösung von Nießbrauchsrechten dargestellten Grundsätze entsprechend anzuwenden. Als nachträgliche Anschaffungskosten zu qualifizierende Aufwendungen des Grundstückseigentümers zur Ablösung eines vom Rechtsvorgänger eingeräumten dinglichen Wohnrechts sind dabei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / Zusammenfassung

Überblick Das Abstimmen der Konten der Umsatzerlöse und sonstigen betrieblichen Erträge sollte optimalerweise im Zuge der Abstimmung mit den Umsatzsteuerkonten erfolgen. Zu den Umsatzerlösen gehören die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen, Umsatzsteuer und son...mehr