Fachbeiträge & Kommentare zu Buchführung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowakei / II. Buchführungspflicht

Rz. 122 Die GmbH ist zur Buchführung in dem durch das Buchhaltungsgesetz festgesetzten Umfang und auf die darin festgelegte Art verpflichtet. Für die GmbH ist das System der doppelten Buchführung gesetzlich festgelegt. Der Jahresabschluss der GmbH muss vom Wirtschaftsprüfer nur dann geprüft werden, wenn im Vorjahr zwei der nachfolgend genannten gesetzlichen Kriterien erfüllt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / II. Buchführungspflicht

Rz. 121 Die Pflicht zur Buchführung wird in den Art. III:82–III:95 belgisches Wirtschaftsrechtsgesetzbuch (WGB) sowie dem Königlichen Erlass vom 21.10.2018 zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben geregelt. Gemäß Art. III:82 WGB ist jedes buchführungspflichtige Unternehmen mit Sitz in Belgien (Hauptniederlassung oder Zweigniederlassung) zur passenden Buchführung über alle ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / I. Geschäftsbriefe und Bücher der Gesellschaft

Rz. 179 Auf dem Geschäftspapier von im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften, wie der GmbH, sind die Firma, der Gesellschaftssitz, das eingezahlte Gesellschaftskapital, das Handelsregister und die HR-Eintragungsnummer anzugeben sowie gegebenenfalls die Tatsache, dass es sich um eine Ein-Mann-GmbH handelt. Die Kapitalgesellschaften, welche eine Web-Site unterhalten, ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / 2. Tagebuch

Rz. 229 Das Tagebuch (yevmiye defteri), das eigentliche kaufmännische Geschäftsbuch, ist zeitnah zu führen, Eintragungen dürfen nicht später als zehn Tage nach dem Geschäftsvorfall erfolgen und müssen chronologisch geordnet sein. Das Tagebuch hat zu enthalten: Es sind jeweils die einzelnen Rechnungen aufzuführen. Bei Sammelrech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / 3. Buchhaltung

Rz. 232 Die eigentliche Buchhaltung erfolgt über das defteri kebir. Das wird heute in der Regel elektronisch geführt und ist in erster Linie nach Konten geordnet. Rz. 233 Die insoweit steuerrelevante Buchführung steht also unter scharfer Kontrolle, die noch durch die in der Praxis üblichen Betriebsprüfungen durch die Steuerbehörden verschärft wird.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / II. Buchführungspflicht

Rz. 106 Gemäß Art. 34 des Gesetzes über die Buchhaltung (Закон за счетоводството) erstellen Unternehmen grundsätzlich ihre Abschlüsse auf der Grundlage der Nationalen Standards für die Buchhaltung (Националните счетоводни стандарти). Nur manche Unternehmen müssen ihre Abschlüsse auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards (International Accounting Standar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / 4. Prüfung des Jahresabschlusses

Rz. 484 Es besteht grundsätzlich die Verpflichtung, den Jahresabschluss der Gesellschaft von einem Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Wirtschaftsprüfer haben im englischen Recht eine erhebliche Bedeutung, da vielfach Erleichterungen von gesetzlichen Formvorschriften (z.B. bei der Anteilsausgabe, dem Rückkauf eigener Anteile) bei der Ltd. mit einem aktuellen Bericht und schr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / I. Geschäftsbriefe

Rz. 79 Eine SRL hat deren Firma sowie Haftungsbeschränkung unter Verwendung des Begriffes Limitada bzw. der Abkürzung SRL anzugeben sowie Sitz und Anschrift der Gesellschaft.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / V. Geschäftsführung

Rz. 152 Aufgabe des Vorstands ist die Leitung der Gesellschaft und die sachgerechte Organisation ihrer Geschäftstätigkeit. Verfügt die Gesellschaft über einen geschäftsführenden Direktor, so ist dieser verpflichtet, das Tagesgeschäft entsprechend den Anweisungen des Vorstands zu führen. Der geschäftsführende Direktor darf sich mit außergewöhnlichen und weittragenden Angelege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / II. Buchführungspflicht

1. Allgemeines Rz. 472 Das englische Gesellschaftsrecht sieht die Verpflichtungen der Gesellschaft, über die Geschäftsvorfälle Buch zu führen (also Geschäftsbücher zu haben), einen jährlichen Jahresabschluss aufzustellen (Sec. 386 CA 2006), diesen grundsätzlich von den Geschäftsführern feststellen und unterzeichnen zu lassen (Sec. 414 CA 2006) und u.U. durch einen Prüfer prüf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / II. Buchführungspflicht

Rz. 216 Die GmbH ist gem. §§ 238 Abs. 1 Satz 1, 6 Abs. 1 HGB zur Buchführung verpflichtet. Diese Verpflichtung trifft als Organe die Geschäftsführer (§ 41 GmbHG). Die Buchführungspflicht beinhaltet neben der Aufzeichnung der laufenden Geschäftsvorfälle auch die Aufbewahrung der entsprechenden Unterlagen.[107] 1. Aufstellung des Jahresabschlusses Rz. 217 Die GmbH ist zur regelm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden / III. Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 139 Das Buchführungsgesetz schreibt vor, dass Aktiengesellschaften ihre laufende Buchführung (löpande bokföring) mit einem Rechenschaftsbericht (Årsredovisning) beenden sollen.[166] [167] Diese Vorschrift trifft alle Aktiengesellschaften, Privat-ABs und Publikums-ABs. Rz. 140 Der Rechenschaftsbericht besteht neben Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aus einem Verwaltung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / II. Buchführungspflicht

Rz. 110 Gemäß Art. 54 ff. ZGD-1 ist jeder Unternehmer mit Sitz in der Republik Slowenien zur Buchführung verpflichtet sowie dazu, einen Jahresabschluss zu erstellen. Die generelle Buchführungspflicht sowie die Verpflichtung zur Veröffentlichung sind ebenfalls im ZGD-1 geregelt. Die spezifischen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften wurden aus den International ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / II. Buchführungspflicht

Rz. 130 Den Geschäftsführern trifft die Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung (Art. 22 G. 3190/1955). Am Ende jedes Geschäftsjahres müssen die Geschäftsführer den Jahresabschluss aufstellen (Art. 22 Abs. 1 G. 3190/1955). Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Gewinnausschüttungsverzeichnis und dem Anhang. Für ihre Ausstellung komme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / III. Buchführungspflicht

1. Allgemeines Rz. 224 Die Pflicht zur Buchführung regelt Art. 172b Abs. 2 des Gesetzes über das Steuerverfahren (StVG).[67] Die Bücher werden pro Geschäftsjahr geführt. Das Gesetz geht dabei davon aus, dass das Geschäftsjahr "normalerweise" das Kalenderjahr umfasst (Art. 174 StVG). Ist in der Satzung ein abweichendes Geschäftsjahr vorgesehen, so ist dieses maßgeblich. Rz. 22...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rumänien / II. Buchführungspflicht

Rz. 120 Gemäß Art. 5 des rumänischen Rechnungswesengesetzes[22] ("RWG") ist jede Gesellschaft zur doppelten Buchführung verpflichtet. Sie muss einen Jahresabschluss erstellen und eine jährliche Inventur durchführen. Die Bücher sind in rumänischer Sprache und Währung (RON) zu führen (Art. 3 RWG). Die Buchhaltung von Tätigkeiten in Fremdwährung wird in rumänischer und ausländi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich1 Der Länderbeitr... / II. Buchführungspflichten

Rz. 156 Nach Art. L 123–12 Abs. 1 C.com. ist jede (natürliche und juristische) Person, die – wie eine SARL – Kaufmannseigenschaft besitzt, zu ordnungsgemäßer Buchführung verpflichtet. Nach Art. L 123–12 Abs. 2 und 3 C.com. umfasst dies insbesondere die Errichtung eines Inventurverzeichnisses und die Aufstellung des Jahresabschlusses, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlust...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Estland / II. Buchführungspflicht

1. Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses Rz. 118 Nach dem Ende des Geschäftsjahres erstellt der Geschäftsführer den Buchführungsabschluss und den Geschäftsbericht nach den Vorschriften des BFG. Der Jahresbericht besteht aus Jahresabschluss, Geschäftsbericht, Prüfbericht und Gewinn- und Verlustrechnung. Die Unterlagen sind auf Estnisch zu erstellen. Über die Fests...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Indien1 Der Verfasser dankt... / V. Bestellung und Abberufung des Abschlussprüfers

Rz. 151 Ein erste Jahresabschlussprüfer ist binnen 30 Tagen nach Gründung durch das Board of Directors zu bestellen; die Bestellung ist in der Jahreshauptversammlung zu bestätigen. Der Bestellungszeitraum des Abschlussprüfers beträgt fünf Geschäftsjahre, Section 139 (1) CA. Rz. 152 Eine Abberufung vor dem Ende der Amtszeit erfordert einen Gesellschafterbeschluss mit qualifizi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brasilien / 2. Handelsbücher

Rz. 109 Die Limitada ist als unternehmerische Gesellschaft zur Führung von Handelsbüchern verpflichtet, Art. 1179 CC. Die Handelsbücher werden vom Handelsregister beglaubigt, Art. 1181 CC; ihre Führung obliegt einem fachlich geeigneten Buchhalter, Art. 1182 CC. Jede unternehmerische Gesellschaft ist zu taggenauer Buchführung in der Form des Diário (Art. 1180, 1184 CC) oder d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dänemark / II. Buchführungspflicht

Rz. 121 Die ApS ist nach den Vorschriften des Buchführungsgesetzes (bogfringslov – BFL) in der Bekanntmachung Nr. 648 vom 15.6.2006 mit späteren Änderungen (das alle gewerbetreibende Unternehmen zur Führung von Rechnungsbüchern verpflichtet, § 1 BFL) buchführungspflichtig. Die Buchführungspflicht erfasst auch Gewerbetätigkeiten, die von Unternehmen mit Sitz im Ausland in Dän...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
USA1 Der Länderbeitrag wurd... / II. Buchführungspflicht

1. Aufstellung des Jahresabschlusses Rz. 146 Die Gesellschaftsrechte der Einzelstaaten enthalten nicht durchwegs Regelungen über die Aufstellung von Jahresabschlüssen (annual financial statements). Sofern gesellschaftsrechtlich eine Pflicht zur Rechnungslegung besteht, dient diese jedoch in erster Linie der Information der Gesellschafter und nicht dem Gläubigerschutz. Auch fe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brasilien / II. Buchführungspflicht

1. Gesellschaftsbücher Rz. 107 Die Gesellschaft ist zur Führung folgender Gesellschaftsbücher verpflichtet: Rz. 108 In...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / I. Geschäftsbriefe

1. Mindestangaben Rz. 470 Auf dem Briefkopf der Gesellschaft müssen die folgenden Pflichtangaben enthalten sein: der registrierte Name, der registrierte Sitz, die Registrierungs-Nummer, die Anschrift des registrierten Geschäftssitzes, die Namen der Geschäftsführer (vollständige Namensnennung ist erforderlich) und die Tatsache, dass es sich um eine Gesellschaft mit beschränkte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / 5. Stempelsteuer-Buch

Rz. 235 Ein weiteres zu führendes Buch ist das Buch über die Stempelsteuer. Dieses Buch wird in Papierform geführt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden / II. Buchführungspflicht

Rz. 134 Nach dem am 1.1.2000 in Kraft getretenen Buchführungsgesetz[156] unterliegen grundsätzlich alle juristischen Personen der Buchführungspflicht[157] [158] Diese haben am Ende eines Rechnungsjahres einen Jahresabschlussbericht bzw. einen Rechenschaftsbericht zu erstellen. Ausnahmen sind lediglich für einige Fälle vorgesehen, in denen die juristische Person nur über ein b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Singapur / II. Buchführungspflicht

Rz. 133 Die Gesellschaft ist zur ordnungsgemäßen Buchführung und Bilanzierung verpflichtet. Rz. 134 Der Jahresabschluss muss die finanzielle Lage und die geschäftlichen Transaktionen des Unternehmens wiedergeben und eine realistische Einschätzung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ermöglichen. Die Bücher sind idealerweise in Englisch zu führen. Ist dies nicht der Fall...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / I. Geschäftsbriefe

Rz. 109 Auf allen Schreiben, Aufträgen, Rechnungen und ähnlichen Unterlagen der d.o.o. sind Firma, Sitz, zuständiges Gerichtsregister, Handelsregisternummer sowie der Betrag des Stammkapitals und der noch nicht geleisteten Einlagen anzugeben.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Weißrussland / I. Geschäftsbriefe

Rz. 55 In der Republik Belarus besteht eine Reihe von Vorschriften die Dokumente und Geschäftsbriefe von Gesellschaften betreffen.[44] Dokumente sind grundsätzlich auf Kopfbogen der Firma zu erstellen und haben eine Reihe von zwingenden Angaben zu enthalten, wobei zwischen offiziellen Schreiben und interner Dokumentation unterschieden wird. Ausgehende, eingehende und interne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / 6. Veröffentlichung des Jahresabschlusses

Rz. 489 Das Register veröffentlicht die Tatsache, dass die Jahresabschlüsse eingereicht wurden, in der London Gazette (Sec. 1077, 1078 CA 2006).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 2. Umfang der Buchführungspflicht

Rz. 156 Die Gesellschaft hat – wie vorerwähnt – ein Inventar, eine Bilanz und Erfolgsrechnung zu führen. Zusätzlich muss eine Gesellschaft, welche durch Stimmenmehrheit oder auf andere Weise eine oder mehrere Gesellschaften unter einheitlicher Leitung zusammenfasst, eine konsolidierte Jahresrechnung – eine Konzernrechnung – erstellen (Art. 963 OR). Die Geschäftsführung der Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich1 Der Länderbeitr... / I. Geschäftsbriefe

Rz. 155 Auf den Geschäftsbriefen der Gesellschaft müssen nach Art. R 123–238 Nr. 3 C.com. die Firma, die Rechtsform und die Höhe des Stammkapitals der Gesellschaft angegeben werden. Weitere Angaben wie Sitz, Handelsregisternummer oder Geschäftsführer sind nicht erforderlich. Bei einer Gesellschaft in Liquidation sind gem. Art. L 237–2 Abs. 1, Art. R 237–1 C.com. ein entsprec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / II. Buchführungspflicht

Rz. 154 Wer ein nach kaufmännischer Art geführtes Geschäft betreibt, ist gehalten, diejenigen Bücher ordnungsgemäß zu führen und aufzubewahren, die nach Art und Umfang seines Geschäftes nötig sind, um die Vermögenslage des Geschäftes und die mit dem Geschäftsbetrieb zusammenhängenden Schuld- und Forderungsverhältnisse sowie die Ergebnisse der einzelnen Geschäftsjahre festzus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Australien1 Der Autor dankt... / II. Buchführungspflicht

1. Jahresabschluss Rz. 106 Soweit nicht durch die Anordnung der ASIC für eine bestimmte Gruppe von Gesellschaften (class order) befreit, müssen große proprietary companies für jedes Geschäftsjahr eine geprüfte Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Bilanz erstellen, die einen tatsächlichen Einblick in die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft für das Geschäftsjahr geben.[115]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 4. Offenlegung von Jahres- und Konzernrechnung

Rz. 158 Jahresrechnung und Konzernrechnung sind den Gesellschaftern spätestens zusammen mit der Einladung zur ordentlichen Generalversammlung zuzustellen. Die Gesellschafter können verlangen, dass ihnen nach der Gesellschafterversammlung die von ihr genehmigte Fassung des Geschäftsberichts zugstellt wird (Art. 801a OR).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Indien1 Der Verfasser dankt... / II. Geschäftsbriefe

Rz. 144 Die Gesellschaft hat auf dem Briefbogen Angaben aufzunehmen mit dem kompletten Firmennamen, der Adresse des Firmensitzes (Registered Office), Gesellschaftsnummer, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Faxnummer (sofern vorhanden), Website (sofern vorhanden), Section 12 (3) CA. Im Falle einer vom Registered Office abweichenden Adresse für den Ort des eigentlichen Büro- und/o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Liechtenstein / I. Geschäftsbriefe

Rz. 90 Auf Geschäftsbriefen und Bestellscheinen müssen die Rechtsform, der Sitz der Gesellschaft, das Register, bei dem die Gesellschaft eingetragen ist, und die Eintragungsnummer angegeben werden, Art. 120a PGR. Bei Verstößen drohen Ordnungsbußen bis zu 5.000 CHF (Festsetzung im Rechtsfürsorgeverfahren durch das Fürstliche Landgericht).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / II. Buchführungspflicht

1. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Rz. 209 Die Geschäftsführer haben dafür Sorge zu tragen, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen (§ 22 Abs. 1 GmbHG). Die näheren Vorschriften über die Buchführungspflicht enthalten die §§ 189 ff. UGB. Sie hat den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 4. Prüfung des Jahresabschlusses

a) Durch die Gesellschafter Rz. 213 Die Gesellschafter müssen jedem Gesellschafter ohne Verzug nach dessen Aufstellung den Jahresabschluss samt Lagebericht zusenden (§ 22 Abs. 2 GmbHG). Jeder Gesellschafter kann innerhalb von 14 Tagen vor der zur Prüfung des Jahresabschlusses einberufenen Versammlung in die Bücher und Schriften der Gesellschaft Einsicht nehmen. Neben diesem E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pakistan / I. Geschäftsbriefe

Rz. 116 Die Gesellschaft ist nach sec. 22 (c) verpflichtet, in jedem Geschäftsbrief zumindest den Firmennamen leserlich in Englisch oder in Urdu aufzunehmen. Als Geschäftsadresse gilt der eingetragene Gesellschaftssitz. Nach sec. 22 haftet derjenige, der einen Geschäftsbrief ohne die erforderliche Namensangabe in Verkehr bringt, dem Empfänger gegenüber persönlich. Darüber hi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dänemark / H. Weitere Organe der Gesellschaft

Rz. 115 Die Gesellschaft kann neben der Geschäftsführung durch einen Verwaltungsrat (bestyrelse) geleitet werden (vgl. § 111 Abs. 1 Nr. 1 SEL; siehe Rdn 102). Die ApS muss nach § 111 Abs. 3 SEL zwingend einen Verwaltungsrat bzw. einen Aufsichtsrat (tilynsråd) haben (siehe Rdn 116 ff.), wenn sie der Arbeitnehmermitbestimmung unterliegt (siehe Rdn 123 ff.) und die Mitarbeiter ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russland / II. Buchführungspflicht

Rz. 108 Jedes Unternehmen in Russland ist verpflichtet, jährlich einen Abschluss zu erstellen. Das Wirtschaftsjahr in der Russischen Föderation entspricht grundsätzlich dem Kalenderjahr. Die Aufstellungsfrist beträgt 90 Tage nach Jahresende. Für die Aufstellung von Abschlüssen wurden spezielle Formblätter entwickelt und vom Finanzministerium der Russischen Föderation genehmi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / I. Geschäftsbriefe

Rz. 166 Alle Geschäftsbriefe und Formulare der Gesellschaft müssen nach YYTL 15.1–2 folgende Angaben enthalten, die im Handelsregister einzutragen sind: Sofern die Aktiengesellschaft eine Internetseite hat, muss die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dänemark / I. Geschäftsbriefe

Rz. 120 Die ApS muss nach § 2 Abs. 4 SEL auf Briefen und anderen Geschäftspapieren sowie auf der Homepage der Gesellschaft ihre Firma, ihren Sitz (Hauptverwaltung) und ihre Registrierungsnummer (cvr-Nummer) angeben.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
USA1 Der Länderbeitrag wurd... / I. Geschäftsbriefe

Rz. 145 Es bestehen keine Vorschriften über notwendige Angaben auf Geschäftsbriefen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brasilien / I. Geschäftsbriefe

Rz. 106 Auf den Geschäftspapieren der Limitada muss deren Name sowie die Haftungsbeschränkung unter Verwendung der Begriffe "Limitada" (abgekürzt "Ltda.") bzw. "Limitada Unipessoal" angegeben sein, ebenso wie Sitz und Anschrift der Gesellschaft. Fehlt die Angabe der Haftungsbeschränkung – und weiß der jeweilige Geschäftspartner nicht aus anderem Zusammenhange von der Haftung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vereinigte Arabische Emirate / II. Buchführungspflicht

Rz. 127 Grundsätzlich sieht das VAE-Gesellschaftsgesetz eine Buchführungspflicht und Aufstellung des Jahresabschlusses (Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung) durch den Geschäftsführer vor. Eine Publizierung des Jahresabschlusses oder Eintragung im Handelsregister erfolgt nicht.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / 1. Mindestangaben

Rz. 470 Auf dem Briefkopf der Gesellschaft müssen die folgenden Pflichtangaben enthalten sein: der registrierte Name, der registrierte Sitz, die Registrierungs-Nummer, die Anschrift des registrierten Geschäftssitzes, die Namen der Geschäftsführer (vollständige Namensnennung ist erforderlich) und die Tatsache, dass es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / 2. Aufstellung des Jahresabschlusses

a) Grundlagen Rz. 474 In England bestehen für die dem Companies Act unterfallenden Gesellschaften nach dem CA (Sec. 471 CA 2006) Pflichten, einen Jahresabschluss nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben gemäß den allgemeinen handelsrechtlichen Grundlagen der Rechnungslegung (UK GAAP), die größenabhängig unterschiedliche Anforderungen an die Rechnungslegung der jeweiligen Ltd. v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 3. Prüfung des Jahresabschlusses

Rz. 151 Gesetzlich ist eine Prüfung des Jahresabschlusses der close corporation durch Dritte nicht vorgeschrieben. Sofern eine Prüfung des Jahresabschlusses vorgesehen ist, erfolgt die Wahl der Abschlussprüfer vorbehaltlich einer anderen Regelung in den bylaws durch das board of directors.mehr