Fachbeiträge & Kommentare zu Buchführungspflicht

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 9.4 Freiberufliche Tätigkeit

Ist die gemeinschaftlich ausgeübte Tätigkeit freiberuflicher Art, z. B. Architekten, Ärzte oder Rechtsanwälte, kann auch auf die Rechtsform einer GbR zurückgegriffen werden. Ausgeübt wird die Tätigkeit dann im Rahmen einer gemeinschaftlichen Praxis oder als Sozietät. Auch für eine Freiberufler-GbR gelten die allgemeinen steuerrechtlichen Grundregeln. Wie bei der gewerblichen ...mehr

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Innergemeinschaftliches Ver... / 3 Unternehmensinternes Verbringen als nichtsteuerbarer Tatbestand

Nichtsteuerbare unternehmensinterne Verbringensfälle können vorliegen, wenn die Verwendung des unternehmenseigenen Gegenstands ihrer Art nach nur vorübergehend oder zeitlich befristet ist. Um eine ihrer Art nach vorübergehende Verwendung handelt es sich z. B. bei folgenden Sachverhalten, wenn sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat der Besteuerung unterliegen[1]: Die Gegenstände...mehr

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Jansen, SGB VI § 203 Glaubh... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4a Seit dem Inkrafttreten der DEVO/DÜVO zum 1.1.1973 (ab 1.1.1999 DEÜV) sind die Arbeitgeber Schuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrags und haben als solche im Zusammenhang mit der Durchführung des Beitragsverfahrens neben ihrer Zahlungspflicht (§§ 28e Abs. 1 Satz 1 SGB IV, § 3 BVV) zahlreiche Meldepflichten gegenüber der Einzugsstelle, Informationspflichten gegenüb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 9 Aufzeichnungspflichten (Abs. 8)

9.1 Laufend zu führendes Verzeichnis bei Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens Rz. 37 § 7a Abs. 8 S. 1 EStG macht die Zulässigkeit erhöhter Absetzungen und Sonderabschreibungen davon abhängig, dass laufend ein besonderes Verzeichnis geführt wird mit folgenden Angaben: Bezeichnung der Wirtschaftsgüter, für die Abschreibungsvergünstigungen in Anspruch genommen werden, Tag der Ansc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 7.1 Allgemeines

Rz. 28 § 7a Abs. 6 EStG soll vermeiden, dass Betriebe, die nach ihrer Größe und nach Umfang ihres Geschäftsbetriebs die Merkmale für die Buchführungspflicht nach § 141 AO erfüllen, nur deshalb aus der Buchführungspflicht ausscheiden, weil ihr Gewinn durch die – u. U. nur einmalige – Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen oder Sonderabschreibungen unter die in § 141 AO fest...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 7.2 Geltungsbereich von Abs. 6: Sonderabschreibungen und erhöhte Abschreibungen

Rz. 28a Nach dem eindeutigen Wortlaut von § 7a Abs. 6 EStG sind ausschließlich Sonderabschreibungen und erhöhte Abschreibungen nicht bei der Bemessung der Buchführungsgrenzen nach § 141 AO zu berücksichtigen. Andere Abschreibungen (z. B. Teilwertabschreibung, Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG wegen dessen außerbilanzieller Wirkung oder steuerfreie Rücklagen nach § 6b E...mehr

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Summenbeitragsbescheid / 1 Voraussetzungen für einen Summenbeitragsbescheid

Der Rentenversicherungsträger kann einen Summenbeitragsbescheid erteilen, wenn die personenbezogene Feststellung der Versicherungspflicht und Feststellung der Beitragspflicht oder der Beitragshöhe wegen Verletzung der Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers nicht möglich ist.[1] Ein Summenbeitragsbescheid kann nicht erlassen werden, wenn ohne unverhältnismäßig hohen Verwaltungsau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 9.3 Betriebsvermögen

Rz. 39 Das Wirtschaftsgut muss zu einem Betriebsvermögen gehören, und zwar als notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen. Zum Betriebsvermögen gehört bei Personengesellschaften nicht nur das Gesamthands-, sondern auch das Sonderbetriebsvermögen. Für Abschreibungsvergünstigungen im nichtbetrieblichen Bereich ist – dem bisherigen Recht entsprechend – die Führung eines Verz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 9.5 Aus der Buchführung ersichtliche Angaben

Rz. 39b Nach § 7a Abs. 8 S. 2 EStG braucht ein Verzeichnis nicht geführt zu werden, wenn die erforderlichen Angaben aus der Buchführung "ersichtlich" sind. Entsprechend Rz. 37 müssen die üblichen Angaben ggf. ergänzt werden (z. B. Anschaffungstag). Außerdem reicht es nicht aus, wenn keine zusammenhängende Darstellung der erforderlichen Angaben in der Buchführung vorhanden is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 § 7a EStG gliedert sich in 9 Absätze. Die einzelnen Absätze beinhalten folgende Regelungen: Abs. 1: Nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten oder Minderung der ursprünglichen Anschaffungs-/Herstellungskosten Abs. 2: Anzahlungen auf Anschaffungskosten bzw. Teilherstellungskosten Abs. 3: Mindest-AfA Abs. 4: Normal-AfA neben den erhöhten Absetzungen Abs. 5: Verbot der do...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 4.4 Konsequenzen und wann die Entscheidung getroffen werden muss

Die Varianten 1 und 2 schließen sich gegenseitig aus. Wählen Unternehmen die 2. Variante, können sie für jedes Wirtschaftsgut entscheiden, ob sie es über die individuelle Nutzungsdauer abschreiben (wirtschaftsgutbezogenes Wahlrecht). Grundsätzlich müssen sich Unternehmer spätestens beim Jahresabschluss für eine der Varianten entscheiden. Die Wahl zwischen den Varianten 1 und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 9.4 Entsprechende Anwendung auf Teil-Anschaffungs-/Herstellungskosten und Anzahlungen

Rz. 39a Eine entsprechende Anwendung auf Teilanschaffungs- oder Herstellungskosten lässt sich dem Wortlaut von § 7a Abs. 8 EStG zwar nicht entnehmen. Aufgrund der "Vorverlagerung" durch § 7a Abs. 2 EStG (Rz. 13) entfällt eine etwaige Begünstigung allerdings rückwirkend (§ 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO), wenn z. B. der Anschaffungs- oder Herstellungsvorgang nicht abgeschlossen wir...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 9.6 Folge bei fehlendem/nicht ordnungsgemäßem Verzeichnis

Rz. 39c Fehlen einzelne der geforderten Angaben, ist der Abzug erhöhter Absetzungen bzw. Sonderabschreibungen unzulässig. Der Stpfl. kann die fehlenden Angaben allerdings nachholen (Rz. 39). Sofern sich im Rahmen einer (Betriebs-) Prüfung herausstellt, dass die materiellen Voraussetzungen einer Begünstigungsnorm (z. B. § 7i EStG) nicht vorliegen, folgt hieraus nicht, dass das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 9.1 Laufend zu führendes Verzeichnis bei Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens

Rz. 37 § 7a Abs. 8 S. 1 EStG macht die Zulässigkeit erhöhter Absetzungen und Sonderabschreibungen davon abhängig, dass laufend ein besonderes Verzeichnis geführt wird mit folgenden Angaben: Bezeichnung der Wirtschaftsgüter, für die Abschreibungsvergünstigungen in Anspruch genommen werden, Tag der Anschaffung oder Herstellung (aus der Buchführung regelmäßig nicht ersichtlich, s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 9.2 Zeitpunkt der Erstellung

Rz. 38 Bei nicht ordnungsgemäß geführtem Verzeichnis und mangelnder Ersichtlichkeit aus der Buchführung können Abschreibungsvergünstigungen nicht in Anspruch genommen werden. Eine nachträgliche Führung bzw. Ergänzung des Verzeichnisses, z. B. erst im Zeitpunkt der Ausübung des Wahlrechts zur Inanspruchnahme der SonderAfA ist zulässig.[1] Ebenso sind Korrekturen von Fehlern n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.1 Gewinnermittlung, Buchführungspflicht

Rz. 103 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit gehören zu den Gewinneinkunftsarten (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Der Gewinn ist nach § 4 Abs. 1 EStG entweder durch Bestandsvergleich oder gem. § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahme-Überschussrechnung zu ermitteln. Der Stpfl. kann aber nur zu Beginn eines Wirtschaftsjahrs von einer Gewinnermittlungsart zur anderen wechseln.[1] Buchführungspf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.1.1 Betriebseinnahmen

Rz. 104 Allgemein zum Begriff der Betriebseinnahmen s. § 4 EStG Rz. 552ff. Bei Freiberuflern stellt sich nicht selten die Frage, ob Zuflüsse aus sog. Hilfs- oder Nebengeschäften stammen und deshalb Betriebseinnahmen anzunehmen sind. Dazu müssen die Zuwendungen einen wirtschaftlichen Bezug zum Betrieb aufweisen und nicht lediglich in einem äußeren Zusammenhang dazu stehen. Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.1.2 Betriebsausgaben

Rz. 106 Zu dem Begriff der Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) allgemein s. § 4 EStG Rz. 566ff. Beitragszahlungen an Vereinigungen sind abziehbar, wenn es sich um Berufsverbände handelt, die nach ihrer Satzung Ziele verfolgen, die geeignet sind, der Erhaltung und Fortentwicklung des Betriebs zu dienen.[1] Beiträge und sonstige Zahlungen des selbstständig tätigen Stpfl. an ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 1.1 Sinn und Zweck

Rz. 1 Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18 EStG gehören zu den Gewinneinkunftsarten. Die grundlegenden Voraussetzungen (Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr) sind bei den Gewinneinkunftsarten im Wesentlichen gleich. Gegenüber den übrigen Gewinneinkunftsarten grenzt sich § 18 EStG vor...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 4.2 Steuerliche Buchführungspflicht

Rz. 28 Soweit die Stiftung bereits nach anderen als den Steuergesetzen dazu verpflichtet ist, Bücher und Aufzeichnungen zu führen, und soweit diese Bücher und Aufzeichnungen für die Besteuerung von Relevanz sind, gelten diese Verpflichtungen auch für das Steuerrecht (sog. derivative Buchführungspflicht [1] gemäß § 140 AO).[2] Darüber hinaus kommen besondere steuerliche Anford...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 4.3 Die besonderen Buchführungspflichten gemeinnütziger Stiftungen

Rz. 30 Handelt es sich bei der Stiftung um eine gemeinnützige Stiftung, sind weitere Voraussetzungen zu beachten, die sich aus den §§ 51–68 AO ergeben.[1] Diese finden Anwendung, wenn qua Gesetz eine Steuervergünstigung unter der Voraussetzung gewährt wird, dass ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt werden (§ 51 Abs. 1 Satz ...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 3.3 Branchenspezifische Vorschriften

Rz. 25 Neben dem HGB und dem PublG bestehen kraft Rechtsverordnung (entsprechend § 330 HGB) für bestimmte Geschäftszweige spezielle Buchführungs- und Aufzeichnungsvorschriften, die möglicherweise auch auf Stiftungen anzuwenden sind.[1] Hierunter fällt bspw. die Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen.[2] Diese schreibt für Pflegeeinri...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 4.1 Einordnung

Rz. 26 Im Hinblick auf die Rechnungslegung der Stiftung kommt dem Steuerrecht[1] eine große Bedeutung zu.[2] Neben der Dokumentation und der Information dient die steuerrechtliche Rechnungslegung vor allem der Ermittlung einer Bemessungsgrundlage für die Besteuerung. Zu beachten sind die derivative und die originäre steuerliche Buchführungspflicht. Darüber hinaus gelten für ...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 2.3 Landesstiftungsgesetze

Rz. 7 In allen Bundesländern bestehen Landesstiftungsgesetze.[1] Sie sind eine der wichtigsten Rechtsquellen für Stiftungen, [2] auch wenn sich deren Bedeutung durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts insgesamt verringert hat. Die Landesstiftungsgesetze enthalten in allen 16 Bundesländern Vorschriften zur Rechnungslegung.[3] Rz. 8 Zwecke der Rechnungslegung e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeiterfassung

Zusammenfassung Begriff Mit der Arbeitszeiterfassung kann auf verschiedene Arten die tägliche Arbeitszeit von Arbeitnehmern dokumentiert werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzlich geregelt ist die Arbeitszeiterfassung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG), im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der Arbeitszeitrichtlinie RL 2003/88/EG. Rechtsprechung: BAG, Beschluss v. 1...mehr

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Arbeitszeiterfassung / 6 Folgen bei Nichterfassung

Wird die Arbeitszeit trotz der geltenden Pflicht nicht erfasst, drohen Arbeitgebern Bußgelder und Arbeitnehmern arbeitsrechtliche Sanktionen, sofern Ihnen die Erfassung der Arbeitszeit wirksam übertragen wurde und sie gegen ihre Aufzeichnungspflicht verstoßen haben. 6.1 Für Arbeitgeber Es kommen sowohl Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht aus dem ArbSchG wie auch gegen das ...mehr

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Arbeitszeiterfassung / 2 Geltungsbereich der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

2.1 Personeller Geltungsbereich 2.1.1 Beschäftigte Das ArbSchG dient nach § 1 Abs. 1 ArbSchG dazu, "Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern". Das Gesetz und damit auch der für die Zeiterfassung maßgebliche § 3 ArbSchG gilt demnach für Beschäftigte, wobei Hausangestellte[1] in privaten Ha...mehr

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Arbeitszeiterfassung / Arbeitsrecht

1 Rechtslage Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht für alle Arbeitgeber. Das haben der EuGH[1] und das BAG[2] nunmehr entschieden. 1.1 Gesetzliche Grundlagen Das Arbeitszeitgesetz enthält keine allgemeine Regelung, die Arbeitgeber zu einer pauschalen Erfassung der Arbeitszeit von Arbeitnehmern verpflichtet. Arbeitszeit ist nach § 2 Abs. 1 ArbZG die Zeit vom Beginn bis zu...mehr

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Arbeitszeiterfassung / 6.1 Für Arbeitgeber

Es kommen sowohl Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht aus dem ArbSchG wie auch gegen das ArbZG in Betracht. Für die Einhaltung der sich aus den Gesetzen ergebenden Vorschriften ist der Arbeitgeber verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob er die Einhaltung der Vorschriften des ArbZG oder die Erfassung der Arbeitszeit auf den Arbeitnehmer delegiert hat. Arbeitsschutz Ei...mehr

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Arbeitszeiterfassung / 1 Rechtslage

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht für alle Arbeitgeber. Das haben der EuGH[1] und das BAG[2] nunmehr entschieden. 1.1 Gesetzliche Grundlagen Das Arbeitszeitgesetz enthält keine allgemeine Regelung, die Arbeitgeber zu einer pauschalen Erfassung der Arbeitszeit von Arbeitnehmern verpflichtet. Arbeitszeit ist nach § 2 Abs. 1 ArbZG die Zeit vom Beginn bis zum Ende der A...mehr

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Arbeitszeiterfassung / 2.1 Personeller Geltungsbereich

2.1.1 Beschäftigte Das ArbSchG dient nach § 1 Abs. 1 ArbSchG dazu, "Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern". Das Gesetz und damit auch der für die Zeiterfassung maßgebliche § 3 ArbSchG gilt demnach für Beschäftigte, wobei Hausangestellte[1] in privaten Haushalten explizit vom Geltungsb...mehr

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Arbeitszeiterfassung / 4.3 Delegation auf Arbeitnehmer

Arbeitgeber sind für die Einrichtung und Vorhaltung eines Arbeitszeiterfassungssystems verantwortlich. Eine Übertragung der Verpflichtung zur Erfassung der Arbeitszeit ist aber nach aktueller Rechtsprechung ohne Weiteres möglich.[1] Denkbar ist auch eine Übertragung der Pflicht auf Vorgesetzte oder Schichtleiter. Hinweis Delegieren der Aufzeichnung Wird die Aufzeichnungspflicht...mehr

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Arbeitszeiterfassung / 5.2 Mobile Arbeit und Homeoffice

Der Ort der Tätigkeit ist für die Erfassungspflicht unerheblich; auch Arbeitszeiten, die im Rahmen mobiler Arbeit oder im Homeoffice erbracht werden, sind daher zu aufzuzeichnen. Arbeitnehmern, die ihre Tätigkeit außerhalb der Arbeitsstätte verrichten, müssen daher entsprechende Möglichkeiten zur Erfassung ihrer Arbeitszeit zur Verfügung gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeiterfassung / 1.2 Aktuelle Rechtsprechung

Die Pflicht zur Erfassung von Arbeitszeiten begründet das BAG mit der unionsrechtskonformen Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes unter Berücksichtigung des sog. "Stechuhr-Urteils" des EuGH. 1.2.1 "Stechuhr-Urteil" des EuGH[1] Der EuGH hat in seinem Urteil festgestellt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer zu erfassen. Hergeleitet wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeiterfassung / 1.2.1 "Stechuhr-Urteil" des EuGH

Der EuGH hat in seinem Urteil festgestellt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer zu erfassen. Hergeleitet wird diese Verpflichtung aus der EU-Grundrechtecharta sowie der Arbeitszeitrichtlinie[2]: Grundrecht der Arbeitnehmer auf Begrenzung der Höchstarbeitszeit sowie die Einhaltung von Ruhe- und Pausenzeiten. Arbeitszeitrichtlinie verfolgt da...mehr

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Arbeitszeiterfassung / 1.1 Gesetzliche Grundlagen

Das Arbeitszeitgesetz enthält keine allgemeine Regelung, die Arbeitgeber zu einer pauschalen Erfassung der Arbeitszeit von Arbeitnehmern verpflichtet. Arbeitszeit ist nach § 2 Abs. 1 ArbZG die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen, wobei Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern zusammenzurechnen sind.[1] Nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 ArbZG ist der Arbeitgeber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeiterfassung / 3 Umfang

Arbeitgeber müssen Beginn und Ende und damit die Dauer der Arbeitszeit einschließlich der Überstunden erfassen. Das Zeiterfassungssystem muss geeignet sein, die Dauer der wöchentlichen Höchstarbeitszeit, die Gewährung eines Zeitausgleichs bei einem Abweichen von der erlaubten Höchstarbeitszeit sowie die Einhaltung der täglichen und wöchentlichen Ruhezeit nachzuweisen. Zu erf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeiterfassung / 4.1 Manuelle Arbeitszeiterfassung

Da eine bestimmte Form für die Arbeitszeiterfassung vom Gesetz bislang nicht vorgeschrieben ist, kommen als Arbeitszeitnachweis digitale Dateien, Aufzeichnungen in elektronischen Zeiterfassungssystemen oder in Apps in Betracht. Es besteht ein weiter Gestaltungsspielraum der Arbeitgeber, mithin auch die Möglichkeit händischer Erfassung durch Stundenzettel oder die Stechuhr. H...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeiterfassung / 7 Beteiligung des Betriebsrats

Bei der Einführung ("Ob") einer Arbeitszeiterfassung haben Betriebsräte kein Initiativrecht, da die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung bereits gesetzlich geregelt ist.[1] Die Ausgestaltung ("Wie") der Einführung kann jedoch bei einer technischen Lösung der Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG unterliegen. Davon kann die Auswahl des Systems zur Zeiterfassung oder ...mehr

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Arbeitszeiterfassung / 4 Arten

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer in einem System zu erfassen, das objektiv, verlässlich und zugänglich ist. Bei der Auswahl des Zeiterfassungssystems sind die Besonderheiten des jeweils betroffenen Tätigkeitsbereichs der Arbeitnehmer und die Eigenheiten des Unternehmens, insbesondere seine Größe zu berücksichtigen.[1] Zu beachten ist, dass de...mehr

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Arbeitszeiterfassung / 2.1.1 Beschäftigte

Das ArbSchG dient nach § 1 Abs. 1 ArbSchG dazu, "Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern". Das Gesetz und damit auch der für die Zeiterfassung maßgebliche § 3 ArbSchG gilt demnach für Beschäftigte, wobei Hausangestellte[1] in privaten Haushalten explizit vom Geltungsbereich ausgenommen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeiterfassung / 5.1 Vertrauensarbeitszeit

Auch Arbeitszeiten von Arbeitnehmern, die eine Vertrauensarbeitszeit haben, müssen erfasst werden. Bei Vertrauensarbeitszeit steht nicht die Präsenz von Mitarbeitenden während einer vereinbarten Arbeitszeit im Vordergrund, sondern das Arbeitsergebnis. Arbeitnehmer können die Arbeitszeit eigenverantwortlich gestalten, wobei gesetzliche Vorschriften oder solche aus Tarifvertrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeiterfassung / 6.2 Für Arbeitnehmer

Arbeitgeber können die Erfassung der Arbeitszeit auf ihre Arbeitnehmer delegieren, wobei sie für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes verantwortlich bleiben. Besteht eine Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Erfassung der Arbeitszeit und verstößt er gegen diese, kann der Arbeitgeber arbeitsrechtliche Maßnahmen ergreifen. In Betracht kommt bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeiterfassung / 5 Bedeutung für flexible Arbeitszeitmodelle

Flexible Arbeitszeitmodelle, insbesondere Homeoffice und mobile Arbeit, sind auch nach der neuen Rechtsprechung des BAG[1] weiterhin möglich, da die Arbeitszeiterfassung unabhängig vom Arbeitsort erfolgt. 5.1 Vertrauensarbeitszeit Auch Arbeitszeiten von Arbeitnehmern, die eine Vertrauensarbeitszeit haben, müssen erfasst werden. Bei Vertrauensarbeitszeit steht nicht die Präsenz ...mehr

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Arbeitszeiterfassung / Zusammenfassung

Begriff Mit der Arbeitszeiterfassung kann auf verschiedene Arten die tägliche Arbeitszeit von Arbeitnehmern dokumentiert werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzlich geregelt ist die Arbeitszeiterfassung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG), im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der Arbeitszeitrichtlinie RL 2003/88/EG. Rechtsprechung: BAG, Beschluss v. 13.9.2022, 1 ABR...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeiterfassung / 4.2 Elektronische Arbeitszeiterfassung

Für die Zeiterfassung können verschiedenste elektronische Hilfsmittel, wie z. B. Excel, Apps für Smartphones oder Softwarelösungen genutzt werden. Hierbei sind die Besonderheiten des Unternehmens zu berücksichtigen. Die Verwendung einer App, die auch mit dem Smartphone verwendet werden kann, würde sich z. B. für Unternehmen anbieten, deren Arbeitnehmer nicht überwiegend vom ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeiterfassung / 2.1.2 Problematik der leitenden Angestellten

Leitende Angestellte werden vom personellen Geltungsbereich des ArbSchG erfasst. Mit der Anknüpfung der Arbeitszeiterfassungspflicht an das ArbSchG und damit auch an den dort geltenden Beschäftigtenbegriff bzw. den weiten Arbeitnehmerbegriff der Arbeitszeitrichtlinie[1] müsste die Pflicht daher auch die Zeiterfassung leitender Angestellter umfassen. Selbst bei Zugrundelegung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeiterfassung / 2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bezieht sich ausschließlich auf die geleistete Arbeitszeit. Nicht umfasst ist demnach die Erfassung des Arbeitsorts oder der Tätigkeit. Unter geleisteter Arbeitszeit sind regelmäßig die Zeiten zu verstehen, die arbeitsvertraglich und vergütungsrechtlich relevant sind. Art. 2 Nr. 1 der europäischen Arbeitszeitrichtlinie[1] definiert die Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeiterfassung / 8 Datenschutz

Aufzeichnungen der Arbeitszeit fallen unter den Begriff der personenbezogenen Daten i. S. d. Art. 4 Nr. 1 DSGVO. Darunter sind alle Informationen zu verstehen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, was bei Arbeitszeiten, die einem konkreten Arbeitnehmer zugeordnet sind, der Fall ist. Datenschutzrechtlicher Erlaubnistatbestand für d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeiterfassung / 1.2.2 Unionsrechtskonforme Auslegung

Mit Blick auf die Entscheidung des EuGH hat das BAG festgestellt, dass Arbeitgeber bereits heute gesetzlich dazu verpflichtet sind, die gesamte Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer zu erfassen.[1] Der Entscheidung lag ein Antrag eines Betriebsrats auf Feststellung zugrunde, dass er hinsichtlich der initiativen Einführung einer elektronischen Zeiterfassung im Betrieb ein Mitbestimm...mehr