Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesregierung

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Sauer, SGB III § 372 Satzun... / 2.2 Satzung der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 5 Die Satzung der Bundesagentur für Arbeit nimmt insbesondere Bezug auf den Organisationsrahmen (Körperschaft mit Selbstverwaltung) und den Verwaltungsaufbau (Vorstand und Verwaltung) in der Bundesagentur für Arbeit, die Zweigliedrigkeit der Selbstverwaltung und sonstige strukturelle Gegebenheiten. Entsprechend der Überschrift des Ersten Unterabschnitts im Elften Kapitel...mehr

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2.3 Zusammensetzung des Vorstands und Amtsbezeichnungen

Rz. 8 Abs. 2 bestimmt zunächst eine Dreiköpfigkeit des Vorstands und definiert die Amtsbezeichnungen. Daraus wird deutlich, dass der Vorstand von einem Vorsitzenden geführt wird. Dessen Amtsbezeichnung richtet sich nach dem Geschlecht. Bei den beiden anderen Mitgliedern des Vorstands hat der Gesetzgeber hingegen die geschlechtsneutrale Amtsbezeichnung "Mitglied" gewählt. Der...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.8 Mitglieder und Stellvertreter

Rz. 40 Abs. 6 begrenzt den Verwaltungsrat vergleichbar größeren Aktiengesellschaften auf 21 Mitglieder. Damit kann jede der 3 Gruppen (Arbeitnehmervertreter, Arbeitgebervertreter und Vertreter der öffentlichen Körperschaften) 7 Mitglieder im Verwaltungsrat haben. Vorschlag und Berufung richten sich nach den §§ 377 bis 379. Für die Unterstützung eines Vorschlages eines Mitgli...mehr

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2.4 Richtlinienkompetenz und Ressortverantwortung

Rz. 9 Abs. 3 Satz 1 weist der Vorsitzenden des Vorstands dem Bundeskanzler bzw. der Bundeskanzlerin in der Bundesregierung entsprechend und entgegen den Verhältnissen in der Privatwirtschaft die Bestimmung von Richtlinien der Geschäftsführung zu. Diese Richtlinien erlässt die Vorsitzende des Vorstands für die 3 anderen Mitglieder der Geschäftsführung durch allgemeine Anordnu...mehr

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Sauer, SGB III § 421b Erpro... / 2.1 Beratung und Begleitung von Fachkräften im Ausland

Rz. 3 Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen spielt nach der Begründung für die Einfügung des § 421b in das SGB III für die zügige qualifikationsadäquate Arbeitsmarktintegration von im Ausland qualifizierten Fachkräften und damit für die Fachkräftesicherung eine Schlüsselrolle. Zudem ist sie demnach bei Personen aus Drittstaaten i. d. R. Voraussetzung für die Er...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.4 Längere Bezugsdauer

Rz. 31 Der am 1.3.2022 in Kraft getretene neue Abs. 3 bestimmt, dass die Bezugsdauer für das Kug für Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kug bis zum Ablauf des 30.6.2021 entstanden ist, über die Bezugsdauer nach§ 104 Abs. 1 Satz 1 hinaus auf bis zu 28 Monate, längstens bis zum Ablauf des 30.6.2022, verlängert wird. Die Voraussetzung eines bis zum Ablauf des 30.6.2021 entstandene...mehr

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Sauer, SGB III § 379 Vorsch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, welche Stellen für die Gruppen der Arbeitnehmervertreter, Arbeitgebervertreter und Vertreter der öffentlichen Körperschaften vorschlagsberechtigt für die Berufung von Mitgliedern und Stellvertretern in den Selbstverwaltungsorganen sind. Nach Maßgabe des § 4 Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) sind für jeden Sitz jeweils ein Mann und eine Fr...mehr

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Sauer, SGB III § 392 Obergr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift resultiert aus den sich aus § 387 Abs. 1 Satz 1 ergebenden Folgen. Diese Regelung bestimmt, dass in der Bundesagentur für Arbeit vorrangig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt werden. Die gesetzliche Bestimmung folgt der geschäftspolitischen Intention des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit, im Hinblick auf die Flexibilität des Personaleins...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.5 Absenkung der Mindesterfordernisse

Rz. 36 Abs. 4 übernimmt die bis zum 31.3.2022 in der Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung enthaltenen Regelungen zum vereinfachten Zugang zum Kug in das Gesetz und verlängert sie zugleich bis zum 30.6.2022. Abs. 4 Satz 1 regelt grundlegend die Verlängerung bis zum 30.6.2022, ohne die Begünstigungen selbst zu nennen bzw. zu bestimmen, es wird lediglich auf die Maßgaben des ...mehr

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Sauer, SGB III § 392 Obergr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt eine Ausnahmeregelung von den Bestimmungen im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) für Beamte zu den jeweiligen Anteilen der Besoldungsgruppen in der Beamtenschaft der Bundesagentur für Arbeit insgesamt dar. § 17a Abs. 1 BHO regelt (seit 1.1.2020) grundsätzlich Obergrenzen für Beförderungsämter. Mit der Möglichkeit, von diesen Obergrenzen abzuweichen, e...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.3 Höheres Kug

Rz. 19 Abs. 2 regelt ein vorübergehend höheres Kug für alle Kug-Berechtigten. Die Abweichung ist für Kug-Bezugszeiträume möglich, die in die Zeit v. 1.6.2020 bis 31.12.2020 fallen, durch Verlängerung der Regelung bis 30.6.2022 (vgl. Rz. 29). Dies ergibt sich aus der Regelung der Berechnung der Bezugsmonate in Abs. 2 Satz 2, dem in Abs. 2 Satz 1 definierten letzten Tag des Ze...mehr

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Sauer, SGB III § 379 Vorsch... / 2.3 Vorschlagsberechtigung für die Gruppe der öffentlichen Körperschaften

Rz. 17 Abs. 2 bestimmt die Bundesregierung, den Bundesrat und die Spitzenvereinigungen der kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften als vorschlagsberechtigte Stellen für die Mitglieder der Gruppe der öffentlichen Körperschaften im Verwaltungsrat. Damit erhalten der Bund und die Länder jeweils 3 Sitze in der Gruppe und haben dieselbe Stärke, die Kommunen sind mit jeweils ei...mehr

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Sauer, SGB III § 447 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Berufsausbildungsbeihilfe für Arbeitslose und das Alg bei beruflicher Weiterbildung sind Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (vgl. § 3 Abs. 2). Daher ist auf diese Leistungen grundsätzlich § 422 anzuwenden. Rz. 4 Nach Maßgabe des § 422 wären deshalb für diese Leistungen nicht die wegen der niedrigeren Sozialversicherungspauschale ab 1.1.2019 höheren Leistungen m...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.6 Sozialversicherungsbeiträge

Rz. 39 Durch das Gesetz zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen wurde in § 109 ein Abs. 6 eingefügt, nach dem die Bundesregierung ermächtigt wird, für den Fall außergewöhnlicher Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, eine vollständige oder teilweise Erstattung...mehr

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Sauer, SGB III § 421a Arbei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bundesregierung wird nach der Gesetzesbegründung der Bundesagentur für Arbeit die Durchführung des befristeten Arbeitsmarktprogramms "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen" nach § 368 Abs. 3 Satz 2 übertragen, in dessen Rahmen Arbeitsgelegenheiten für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG geschaffen werden sollen. Neben der mit einer Tätigkeit verbundenen gesellschaftli...mehr

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Sauer, SGB III § 382 Rechts... / 2.5 Regelungen durch Vertrag

Rz. 33 Abs. 6 bestimmt, dass im Übrigen, also außerhalb der durch das öffentlich-rechtliche Amtsverhältnis begründeten Rechte und Pflichten, vertragliche Regelungen für die Rechtsstellung der Mitglieder des Vorstands maßgebend sind. Das betrifft durch die ausdrückliche Benennung im Gesetz insbesondere die Gehalts- und Versorgungsansprüche sowie die Haftung der Vorstandsmitgl...mehr

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Sauer, SGB III § 372 Satzun... / 2.4 Genehmigungsvorbehalt (Abs. 2)

Rz. 54 Die Satzung und die Anordnungen der Bundesagentur für Arbeit bedürfen der Genehmigung durch das BMAS (Abs. 2). Damit kommt das BMAS zugleich seiner Aufsichtspflicht nach. Dabei ist zu beachten, dass die Bundesagentur für Arbeit im Bereich der Arbeitsförderung lediglich einer Rechtsaufsicht des BMAS unterliegt, nicht jedoch einer Fachaufsicht, die sich nur auf die Bund...mehr

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Sauer, SGB III § 447 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gewährleistet, dass sich ein höheres Arbeitslosengeld (Alg) bei beruflicher Weiterbildung und eine höhere Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für Arbeitslose ab dem 1.1.2019 aufgrund der Absenkung der Sozialversicherungspauschale nach § 153 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 auf 20 % auch bei diesen Leistungen errechnet, obwohl es sich um Leistungen der aktiven Arbeitsförd...mehr

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Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 2.1 Grundlage der Vorschrift

Rz. 3 Die Zuständigkeiten bei der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch und anderen Gesetzen, die bislang auf die Bundesanstalt für Arbeit (ab 2004: Bundesagentur für Arbeit) und auf die Zollverwaltung aufgeteilt waren, werden weitgehend bei der Zollverwaltung gebündelt. Bei der Bundesagentur für Arbeit ver...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorgängerfassung regelte einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld (Kug) und verbesserte Bedingungen zum Bezug von Kug für die betroffenen Arbeitnehmer. Im Verordnungswege wurden die Regelungen mehrmals, letztlich bis zum 31.12.2022 verlängert. Durch das Gesetz zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen v. 19.10.2...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelungen zur Selbstverwaltung – Verfassung, Berufung/Abberufung, Neutralitätsausschuss – beruhen auf § 367 Abs. 1, in dem geregelt ist, dass die Bundesagentur für Arbeit eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung ist. § 371 ist als grundlegende Vorschrift mit einer Reihe wesentlicher Regelungen anzusehen. Neueru...mehr

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Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 2.2 Bundesagentur als Körperschaft des öffentlichen Rechts

Rz. 3 Die Arbeitsförderung erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet und damit über das Gebiet eines Bundeslandes hinaus. Daher wird die Bundesagentur für Arbeit als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts geführt. Eine Körperschaft ist ein rechtlich verselbständigter Personenverband, der auf Mitgliedschaft beruht und in seiner Willensbildung von den Mitgl...mehr

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Sauer, SGB III § 454 Gesetz... / 2.2 Übergangsregelung für Beschäftigte im Arbeitsentgeltbereich von 450,01 EUR bis 520,00 EUR

Rz. 9 Die Regelung des Abs. 2 ergänzt mit Wirkung zum 1.10.2022 die Übergangsregelung des Abs. 1. Gegenstand der weiteren Übergangsregelung in Abs. 2 ist die (weitere) Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung der Personen, die durch die neuen Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung ab 1.10.2022 aus dem versicherungspflichtigen Bereich in den versicherungsfreien Bereich "...mehr

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2.1 Leitung und Geschäftsführung

Rz. 3 Der Gesetzgeber hat mit § 381 die Bundesagentur für Arbeit von einer Behördenorganisation in einen Dienstleister mit privatwirtschaftlichen Führungsstrukturen überführt. Die Geschäftspolitik soll dazu vom Vorstand der Bundesagentur für Arbeit bestimmt werden. Dabei soll der Vorstandsvorsitzenden eine herausgehobene Stellung zukommen. Abs. 1 überträgt dem Vorstand die L...mehr

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Sauer, SGB III § 385 Beauft... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Bestellung von hauptamtlichen Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Diese wurden ursprünglich als Beauftragte für Frauenbelange zum Inkrafttreten in das SGB III aufgenommen. Hauptsächliches Motiv des Gesetzgebers war die Erkenntnis, dass der Arbeitsverwaltung bei der Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen am A...mehr

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Sauer, SGB III § 385 Beauft... / 2.1 Grundsatz

Rz. 7 Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt sind in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit jeweils der Dienststellenleitung zugeordnet. Sie repräsentieren durch ihre Aufgabenwahrnehmung ihre jeweilige Dienststelle und sind Ansprechpartner für alle intern und extern Betroffenen. Die Vermeidung und Beseitigung von geschlechtsspezifischen Benachteiligungen u...mehr

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Sauer, SGB III § 384 Geschä... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Geschäftsführung auf der mittleren Verwaltungsebene des 3-stufigen Aufbaus der Bundesagentur für Arbeit. Abs. 1 legt fest, dass die Regionaldirektionen von einer Geschäftsführung und damit von einem Kollegialorgan geleitet werden. Diese besteht nach Abs. 1 Satz 2 aus einem Vorsitzenden der Geschäftsführung und 2 Mitgliedern der Geschäftsführung...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt im Wesentlichen Aufgaben und Zuständigkeiten (Rechte) des Verwaltungsrates. Abs. 1 Satz 1 enthält den Grundsatz der Überwachung des Vorstandes. Die Möglichkeit nach Abs. 1 Satz 2, Prüfungen der Innenrevision zu verlangen oder Sachverständige mit Überwachungsaufgaben zu beauftragen, skizziert die Instrumente, die dem Verwaltungsrat für seine Überwac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.3.4 Typische Berufskrankheit (Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b) a. F.)

Rz. 18 Neben einer dauernden Einbuße der körperlichen Bewegungsunfähigkeit führte auch eine typische Berufskrankheit zur Möglichkeit der Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrags, sofern diese den Grad der Behinderung von 30 oder 40 mitverursacht hatte. Der Begriff der Berufskrankheit entlehnt sich gem. § 9 Abs. 1 S. 1ff. SGB VII der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV), in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 6 Evaluation der Regelung zum Ende 2026 (Abs. 8)

Rz. 68 Nach § 33b Abs. 8 EStG ist die Regelung zum Pflege-Pauschbetrag in Abs. 6 der Vorschrift "ab" Ende 2026 neu zu evaluieren. Die Regelung enthält mithin keine konkrete, sondern lediglich eine abstrakte Verpflichtung, eine Evaluation vorzunehmen. Gem. Gesetzesbegründung soll die Evaluation vom BMF in Zusammenarbeit mit dem Bundesgesundheitsministerium möglichst bis zum 3...mehr

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Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 1 Allgemeines

Rz. 3 In einem zeitlichen Zusammenhang mit der gesetzlich verfügten Einrichtung einer Innenrevision bei der Bundesagentur für Arbeit stehen die Vorbereitungsarbeiten zur Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention v. 16.8.1998. Dort wird auf die Einrichtung von internen Revisionen in den Behörden des Bundes hingewirkt (§ 6). Die Gesetzesmaterialien zu § 398 a. F...mehr

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Sauer, SGB III § 393 Aufsicht / 2.1 Aufsicht

Rz. 3 Die Rechtsaufsicht über die Bundesagentur für Arbeit entspricht der Tradition hinsichtlich der rechtsfähigen Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, um das Gleichgewicht zwischen staatlicher Gewalt und dem zugestandenen Recht auf Selbstverwaltung zu wahren. Rz. 4 Neben § 393 gelten die Vorschriften des SGB IV, soweit § 393 nicht als Spezialvorschrif...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.2 Nebenbeschäftigungen

Rz. 10 Begünstigter Zeitraum sind die Kug-Abrechnungszeiträume vom 1.4.2020 an, nach dem Sozialschutz-Paket II bis zum 31.12.2020, nach dem Beschäftigungssicherungsgesetz bis zum 31.12.2021, zwischenzeitlich bis zum 30.6.2022. Es galten bzw. gelten aber unterschiedliche Voraussetzungen. Rz. 11 Die Begünstigung nach § 421c kommt nur Personen zugute, die in diesem Zeitraum durc...mehr

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Sauer, SGB III § 382 Rechts... / 2.4 Nebentätigkeiten

Rz. 27 Abs. 5 enthält Regelungen zu anderweitigen Tätigkeiten der Mitglieder des Vorstands, die gewährleisten sollen, dass die Mitglieder des Vorstands mit ihrer gesamten Kraft ihrem Amt nachkommen, keine Ressourcen für andere Aktivitäten einsetzen, die nicht der Leitung und Geschäftsführung der Bundesagentur für Arbeit dienen und keinen Tätigkeiten nachgehen, die in einen I...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.5 Nachweis der Behinderung (Abs. 7 i. V. m. § 65 EStDV)

Rz. 28 Gem. § 33b Abs. 7 EStG wird die Bundesregierung ermächtigt, den Nachweis über die Voraussetzungen der Inanspruchnahme der Pauschbeträge in einer gesonderten Rechtsverordnung zu regeln. Dies ist in Form des § 65 EStDV geschehen.[1] Den Nachweis einer Behinderung hat der Stpfl. gem. § 65 Abs. 1 EStDV zu erbringen: bei einer Behinderung, deren Grad auf mindestens 50 festge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1.1 Inhalt, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 33b EStG schafft für bestimmte Fallgruppen von außergewöhnlichen Belastungen Pauschbeträge, die statt der tatsächlichen Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden können. Zweck der Regelung ist insbesondere die Vereinfachung zur ertragsteuerlichen Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen in bestimmten Fällen, da für die Gewährung der Pauschbeträge die Aufwen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Elfte Kapitel

Rz. 2f Das Elfte Kapitel enthält die Vorschriften zur Organisation der Bundesagentur für Arbeit und über den Datenschutz. Durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) und das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist die Organisation der Bundesagen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 387 Person... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt abweichend vom Regel-Ausnahme-Verhältnis nach Art. 33 Abs. 4 GG, dass die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe zwar Angehörigen des öffentlichen Dienstes, nicht aber in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehenden Beamten bei der Bundesagentur für Arbeit zu übertragen ist, sondern das Personal vorrangig aus A...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Begründung von Wohnungs- un... / 4.3 Die WEG-Reform 2007

Eine erste große Zäsur bildete die WEG-Reform 2007. Sie wollte anfangs 3 Ziele erreichen Zur Erleichterung der Willensbildung in der Eigentümergemeinschaft sollten die gesetzlichen Beschlusskompetenzen dort, wo ein praktisches Bedürfnis besteht, vorsichtig erweitert werden (das waren die § 16 Abs. 3, Abs. 4 WEG a. F.).[1] Dies begleitend sollten die Möglichkeiten der Wohnungs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zur Gemeinnützigkeit,... / II. Relevante aktuelle Gesetzgebungsverfahren

Einen großen Aufschlag versuchte der Gesetzgeber mittels des JStG 2023, das aber nicht vor der Jahresgrenze realisiert werden konnte. Das Wachstumschancengesetz (WtCG) bezweckt nach seinem Titel die Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness. Es wurde im Jahr 2023 viel diskutiert und erst nach Einschaltung des V...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Begründung von Wohnungs- un... / 4.4 Die WEG-Reform 2020

Anlass für die jüngste WEG-Reform war aus Sicht der Bundesregierung das Bedürfnis, Wohnungen barrierereduzierend aus- und umzubauen. Ferner meinte man, für die Erreichung der Klimaziele sei die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden unerlässlich. Neben diesen Maßnahmen verlange auch die Errichtung von Lademöglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität Eingriffe in die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9.1 Allgemeines

Rz. 131 Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG betrifft die Sachvorschriften des Gesundheitsschutzes, also Regelungen, die die Arbeit selbst im Sinne der Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschädigungen gestalten. Unfallverhütungsvorschriften sind die Vorschriften, die nach § 15 SGB VII von den Berufsgenossenschaften erlassen werden; s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.2 Besonderheiten im Bau- und Logistikgewerbe (Abs. 1a)

Rz. 35 § 28f Abs. 1a sieht zur Sicherstellung der Nachunternehmerhaftung vor, dass der Nachunternehmer die Entgeltunterlagen und die Beitragsabrechnung so zu gestalten hat, dass eine Zuordnung der Arbeitnehmer, des Arbeitsentgelts und des darauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbeitrags zum Auftraggeber möglich ist (vgl. BT-Drs. 19/14417 S. 13). Diese besondere Aufzeich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.2.2 Rspr. des BVerfG

Rz. 4 Nach der neueren Rspr. des BVerfG muss bei der Einkommensbesteuerung ein Betrag in Höhe des (sozialrechtlichen) Existenzminimums aller Familienangehöriger (Familienexistenzminimum) steuerfrei bleiben. Dies folgt unmittelbar aus dem Gebot der Steuergerechtigkeit und dem daraus abgeleiteten Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit.[1] Es ist heute allgemein ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 2.2.2 Höhe des Existenzminimums

Rz. 32 Der konkrete Maßstab, an dem die verfassungsrechtlich erforderliche Steuerfreistellung zu messen ist, wurde erst im Lauf der Jahre sukzessive entwickelt. In seiner Entscheidung zum Kindergeld[1] hält es das BVerfG für zulässig, das Existenzminimum aus Praktikabilitätsgründen in einem einheitlichen Betrag anzusetzen, der nicht nach Altersgruppen oder Gebieten gestaffel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 139. Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz) v 22.12.2003, BGBl I 2003, 2840 u Haushaltbegleitgesetz 2004 (HBeglG 2004) v 29.12.2003, BGBl I 2003, 3076

Rn. 159 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Betrifft im Wesentlichenmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, AGG § 27 AGG – Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Gesetzestext (1) Wer der Ansicht ist, wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt worden zu sein, kann sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden. An die Antidiskriminierungsstelle des Bundes können sich auch Beschäftigte wenden, die der Ansicht sind, benachteiligt worden zu sein auf Grundmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 64. Steuerreformgesetz 1990 vom 25.07.88, BGBl I 88, 1093 und Gesetz zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen, ebenfalls vom 25.07.88, BGBl I 88, 1185

Rn. 72 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Steuerreform 1990 wurde nach monatelangem Streit verabschiedet. Kernstück ist der arbeits- und mittelstandsfreundliche Lohn- und Einkommensteuertarif (vgl Rn 76). Ziel war ein gerechtes und einfacheres Steuersystem, das die berufliche Leistung anerkennt, der wirtschaftlichen Belastung der Familie durch Unterhaltsverpflichtungen besser Rec...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Leis, Steueränderungen zum 01.01.2004 im Überblick, FR 2004, 62; Hörster, BB-Gesetzgebungsreport: Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum SteuervergünstigungsabbauG …, BB 2004, 245; Dissars, Grundzüge der Besteuerung nach der Tonnage, NWB 2009, 3656. Rn. 2050 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zu...mehr