Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

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AGS 03/2024, Einzusetzendes... / IV. Zweckbestimmung des Vermögens: Ablösung von bereits bestehenden Verbindlichkeiten

Die Antragstellerin hat vorliegend das aus der Lebensversicherung ausgezahlte Guthaben zur Ablösung eines bestehenden Baudarlehens verwendet. Im Rahmen der VKH erfolgt keine Gegenüberstellung der Vermögenswerte durch Saldierung von Aktiva und Passiva, sondern es ist immer auf den konkreten, einzelnen Vermögensgegenstand abzustellen (Lissner/Dietrich/Schmidt, a.a.O., Rn 78; Zö...mehr

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FF 03/2024, Verfahrenskoste... / 1 Gründe:

I. [1] Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses in Höhe von 7.658,78 EUR für ein beabsichtigtes Trennungsunterhaltsverfahren in Anspruch. [2] Die Beteiligten haben am 12.7.2014 geheiratet. Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen. Beim Amtsgericht – Familiengericht – wird das Scheidungsverfahren einschließlich der Folgesach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Abgrenzungsfragen

Tz. 107 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Zur Abgrenzung von Genussrechten ggü stillen Gesellschaften s Urt des BFH v 08.04.2008 (BStBl II 2008, 852). Eine stille Gesellschaft erfordert danach einen gemeinsamen Zweck, der bei einem Genussrecht regelmäßig nicht gegeben ist. Ein gemeinsamer Zweck geht über eine bloße Kap-Hingabe hinaus. Auch stille Gesellschaften können jedoch höchst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.3 Einbringung eines Einzelbetriebs oder Teilbetriebs

Tz. 330 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Wird ein Einzelbetrieb rückwirkend in eine Kap-Ges/Gen eingebracht, können zivilrechtlich wirksame Verträge zwischen Einbringendem und übernehmender Gesellschaft im Rückbezugszeitraum in Neugründungsfällen nur mit der Vorgesellschaft der Übernehmerin abgeschlossen werden (dh frühestens ab der notariellen Beurkundung der Sachgründung, s Strec...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.7 Bausparverträge

Rz. 116 Befindet sich der Bausparvertrag in der Ansparphase, sind die zum Stichtag angesparten Prämien zuzüglich der zum Stichtag angefallenen Zinsen in die Aktiva aufzunehmen. Sind die Bausparverträge vorfinanziert worden, ist das zur Vorfinanzierung aufgenommene Darlehen bei den Passiva anzusetzen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.4 Einbringung von Mitunternehmeranteilen

Tz. 333 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Bringt der Gesellschafter einer Pers-Ges seinen (gesamten) MU-Anteil in eine Kap-Ges/Gen ein und besteht die Pers-Ges nunmehr mit der Übernehmerin als MU weiter, sind bestehende nach der Einbringung fortgeltende Verträge des Einbringenden ab dem stlichen Übertragungsstichtag einer stlichen Neubeurteilung zu unterziehen. Hat der Einbringende ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.4 Refinanzierung von Gewinnausschüttungen

Tz. 17 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nicht immer steht einer Kö, die Gewinne erzielt und diese Gewinne ausschütten will, auch eine entspr Liquidität zur Vfg. Wird zur Finanzierung einer oGA ein Darlehen aufgenommen, stellt sich die Frage der kstlichen Behandlung der anfallenden Zinsen. UE kann die Refinanzierung einer (offenen) GA nicht ihrerseits wieder als Gewinnverteilung iS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4.3 Wesentliche Betriebsgrundlagen im Sonderbetriebsvermögen

Tz. 135 Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Die zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb der MU-Schaft überlassenen WG des Sonder-BV I (s Tz 127ff) gehören zu den wes Betriebsgrundlagen des MU-Anteils, wenn sie ein wes wirtsch Gewicht für das Unternehmen besitzen. Hier kommen insbes Rechte; Erfindungen und Patente (s Tz 49ff) sowie Grundstücke in Frage (s Tz 52ff). Eine Forderung des MU au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Zinsbegriff

Tz. 8 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Umsetzung der ATAD verlangt eine Anpassung des Zinsbegriffs, wodurch der sachliche Anwendungsbereich der Zinsschrankenregelung erweitert wird und zugleich dem gem Auff der Fin-Verw weit auszulegende Vergütungsbegriff (s Schr des BMF v 04.07.2008, BStBl I 2008, 718 Rn 15ff) nun auch ges entsprochen wird (hierzu auch s § 8a KStG Tz 218). Di...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.2 Ansprüche

Rz. 106 Das Vermögen umfasst alle dem Ehegatten zum Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert. Dazu zählen beispielsweise auch der Anspruch auf Rückzahlung eines seitens des Ehegatten gewährten Darlehens oder der Restbetrag einer in Raten zahlbaren Kaufpreisforderung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Anspruch bereits fällig ist.[1]...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Sontheimer, Die stliche Behandlung von Genussrechten, BB 1984, Beil 19; Knobbe-Keuk, GA auf Genussrechte, BB 1987, 341; Emde, Die handels- und st-bilanzielle Behandlung einer Emission von Genussrechten, BB 1988, 1214; Wüllenkemper, Stliche Aspekte von Optionsgenussscheinen, FR 1991, 473; Ziebe, Rechtsnatur und Ausgestaltung von Genussrechten, DStR 1991, 1594; Linscheidt, Die stli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.6.1 Zulässigkeit sonstiger Gegenleistungen bei der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG

Tz. 187 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Legaldefinition der Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG erfordet als Gegenleistung für die Einbringung des BV nur die Ausgabe neuer Anteile an der Übernehmerin. Die Gewährung darüber hinausgehender Leistungen an den Einbringenden wird weder ausgenommen (wie zB in §§ 3 Abs 2 Nr 3, 11 Abs 2 Nr 3 UmwStG) noch ausdrücklich als zulässig festges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Beiträge zur Wahrnehmung besonderer geschäftlicher Interessen oder zur wirtschaftlichen Förderung der Mitglieder

Tz. 19 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Beiträge, die nicht zur Wahrnehmung allg ideeller oder wirtsch Interessen der Mitglieder, sondern zur Wahrnehmung besonderer geschäftlicher Interessen oder zur wirtsch Förderung der Mitglieder gezahlt werden, fallen nicht unter die Befreiung des § 8 Abs 5 KStG. Das gilt auch dann, wenn die Beiträge zur Wahrnehmung der satzungsmäßigen Pflicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.6 Umwandlung von Personengesellschaften bei Vorhandensein von Sonderbetriebsvermögen

Tz. 164 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Sacheinlage nur unter Einschluss des wesentlichen Sonder-BV Bei der Umwandlung von Pers-Handels-Ges oder einer Partnerschaftsgesellschaft ergeben sich in stlicher Hinsicht Probleme bei der Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG, wenn wes Betriebsgrundlagen enthaltenes Sonder-BV vorhanden ist. Die St-Vergünstigung des § 20 UmwStG erfordert, dass au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.1 Grundsätze der rückwirkenden Zurechnung von Verträgen

Tz. 324 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Als Folge der Rückwirkung wird der durch den Einbringenden tats verwirklichte Sachverhalt im Rückbezugszeitraum (s Tz 313) der Übernehmerin ertragstlich zugerechnet (s Tz 319). Dies bedeutet allerdings nicht, dass für Zwecke der Besteuerung der Übernehmerin alle betrieblichen Vereinbarungen als am rückbezogenen Einbringungsstichtag abgeschlo...mehr

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AGS 03/2024, Einzusetzendes... / I. Sachverhalt

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 16.3.2023 gegen den Beschluss des AG – FamG – Siegen – 15 F 587/20 vom 31.7.2023 – wird zurückgewiesen (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, §§ 127 Abs. 2 S. 2, 567 ff. ZPO). Die Antragstellerin hat beim Familiengericht Verfahrenskostenhilfe (VKH) im Hauptsacheverfahren wegen Zahlung von Trennungsunterhalt beantragt. Das Familiengericht ha...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 9.1.1 Nachlassverzeichnis

Rz. 50 Unverzüglich nach der Amtsannahme ist der Testamentsvollstrecker gegenüber den Erben bzw. jedem Miterben verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, § 2215 Abs. 1 BGB. Da das Nachlassverzeichnis das wichtigste Kontrollmittel des Erben ist, meint unverzüglich "ohne schuldhaftes Zögern" i. S. d. § 121 Abs. 1 BGB. Folglich darf der Testamentsvollstrecker nicht ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Einbringung von Sachgesamtheiten oder Anteilen an Kapitalgesellschaften/Genossenschaften ohne Gewährung von neuen Gesellschaftsrechten

Tz. 12g Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Wird BV in eine Kap-Ges eingebracht und liegen die Voraussetzungen für eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG nicht vor, gelten für den Einbringenden und die aufnehmende (erwerbende) Kap-Ges die allg Grundsätze. Denn die Sonderregelungen des § 20 Abs 2 bis 9 UmwStG sowie der §§ 22 und 23 UmwStG sind nur anzuwenden, wenn sämtliche Tatbestand...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 9.1.2 Gebot der ordnungsgemäßen Verwaltung

Rz. 52 Im Rahmen der ihm übertragenen Testamentsvollstreckung entscheidet der Testamentsvollstrecker über die zu treffenden Verwaltungsmaßnahmen. Dabei werden Inhalt und Grenzen der ordnungsgemäßen Verwaltung nach objektiven Maßstäben bestimmt. Nach § 2216 Abs. 1 BGB hat der Testamentsvollstrecker das Gebot der ordnungsgemäßen Verwaltung zu befolgen und nach § 2216 Abs. 2 BGB...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.5.6 Begrenzung der Ausgleichsforderung nach § 1378 Abs. 2 BGB

Rz. 207 Nach § 1378 Abs. 2 Satz 1 BGB wird die Höhe der Ausgleichsforderung durch den Wert des Vermögens begrenzt, das nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstandes vorhanden ist. Diese Vorschrift hat im Rahmen der Reform eine Korrektur erhalten. Nach der alten Gesetzeslage war die Höhe der Zugewinnausgleichsforderung auf dasjenige Vermögen begrenzt, welch...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.5 Förderungsart

Rz. 25 Nach dem Grundsatz des § 17 Abs. 1 BAföG wird Ausbildungsförderung als verlorener Zuschuss gezahlt, soweit nicht in § 17 Abs. 2 und 3 BAföG Abweichendes bestimmt ist. Im Ergebnis kommt eine Ausbildungsförderung als Zuschuss nur noch bei Schülern in Betracht. Nach § 17 Abs. 2 BAföG wird bei dem Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen sowie bei der Tei...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.4 Leistungsvoraussetzungen

Rz. 17 Nach dem Grundsatz des § 11 Abs. 1 BAföG, wird Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt und für die Ausbildung geleistet, was den Bedarf darstellt. Dieser Ausbildungsbedarf wird jedoch nicht, was § 3 Abs. 1 an sich nahelegt, individuell ermittelt, sondern in den §§ 12, 13 BAföG durch bestimmte Bedarfssätze gesetzlich festgelegt. Dieser Bedarf wird einerseits nach ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 31 Bohnert, BAföG und Betrug – Zur Ahndung von Falschangaben in Anträgen zur Ausbildungsförderung, NJW 2003, 3611. Finger, Ausbildungsförderung für Über-30-Jährige: Eine im Wesentlichen lückenlose Kette von Hinderungsgründen, FamRZ 2006, 1427. Kasenbacher, Volljährigenunterhalt und die Verpflichtung, BAföG zu beantragen, NJW-Spezial 2009, 660. Krapp, BAföG – Rasterfahndung,...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AEV / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist als Anlage zu dem Körperschaftsteuererklärungsvordruck sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5 KStG auszufüllen. Bei beschränkter Steuerpflicht wird die Anlage AEV nur benötigt, wenn der inländischen Betriebsstätte des beschränkt Stpfl. ausländische Einkünfte zuzuordnen sind. Er erfasst die Angaben, die für die Beurteilung der Steuerfreiheit von neg...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 10.3 Grundschuld

Die Grundschuld[1] ist im Gegensatz zu einer Hypothek ein Grundpfandrecht, das nicht das Bestehen einer persönlichen Forderung des Gläubigers voraussetzt. Die Grundschuld ist damit nicht akzessorisch. Demzufolge ist der Nachweis einer Forderung zur Geltendmachung der Grundschuld nicht erforderlich. Sie bleibt damit auch dann erhalten, wenn die zugrundeliegende Schuld vorüber...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 10.2 Hypothek

Die Hypothek ist eine Grundstücksbelastung, die der Sicherung einer bestehenden Forderung des Hypothekengläubigers dient. Die Hypothek ist in § 1113 BGB definiert. Das wesentliche Kennzeichen einer Hypothek ist ihre Akzessorität, d. h., sie kann nur entstehen oder bestehen, wenn sie der Sicherung einer Geldforderung dient. Existiert diese Forderung noch nicht, existiert auch...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 11.1 Einordnung von Sicherungsklauseln als Kreditsicherheiten

Sicherungsklauseln (auch Covenants genannt) stellen Verpflichtungserklärungen des Kreditnehmers dar, durch die die Position des Kreditgebers verbessert werden soll. Es handelt sich dabei aber nicht um unmittelbar auf die Zahlungssicherheit gerichtete Ansprüche des Kreditgebers, sondern um vertragliche Vereinbarungen über ein bestimmtes zukünftiges Verhalten des Kreditnehmers...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 10 Grundpfandrecht

10.1 Wesen von Grundpfandrechten Unter Grundpfandrechten versteht man im Grundbuch eingetragene dingliche Rechte, die ein Grundstück oder ein Gebäude belasten, um eine Forderung zu sichern. Das Grundpfandrecht ist unabhängig von dem jeweiligen Eigentümer des Grundstücks. Bei Grundpfandrechten handelt es sich um dingliche Verwertungsrechte, die dadurch gekennzeichnet sind, das...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 11 Sicherungsklauseln

11.1 Einordnung von Sicherungsklauseln als Kreditsicherheiten Sicherungsklauseln (auch Covenants genannt) stellen Verpflichtungserklärungen des Kreditnehmers dar, durch die die Position des Kreditgebers verbessert werden soll. Es handelt sich dabei aber nicht um unmittelbar auf die Zahlungssicherheit gerichtete Ansprüche des Kreditgebers, sondern um vertragliche Vereinbarunge...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 1 Kreditwürdigkeit und Kreditfähigkeit

Unabhängig von der Kreditwürdigkeit setzt die Gewährung eines Kredits die Kreditfähigkeit des Kreditsuchenden voraus. Dabei ist unter Kreditfähigkeit die Fähigkeit des Kreditnehmers zu verstehen, rechtsgültig Kreditverträge abzuschließen, d. h. sich in rechtswirksamer Weise gegenüber dem Kreditinstitut verpflichten zu können. Kreditfähig sind voll geschäftsfähige natürliche P...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 9 Hinzurechnungen

Vor Zeilen 50–69 In den Zeilen 50–69 werden die nach § 8 GewStG vorgeschriebenen Hinzurechnungen berücksichtigt. In den Hinzurechnungen drückt sich der Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer aus, die die objektive Ertragskraft des Unternehmens erfasst. Dies betrifft insbesondere die Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG. Andere Hinzurechnungen dienen der Abgrenzung z...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 2 Grundlagen und Arten von Kreditsicherheiten

Der Kreditgeber geht mit der Gewährung eines Kredits das Risiko ein, dass die Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag – in Form von Zins- und Tilgungsleistungen – nicht oder nur teilweise erfüllt werden. Das Ziel der Kreditsicherheiten besteht darin, den Kreditgeber gegen die Gefahr einer Zahlungunfähigkeit oder auch Zahlungsunwilligkeit des Kreditnehmers zu schützen. Zu unter...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 8.7 Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 Satz 3 bis 8 KStG

Zeilen 182-187 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 192 Zeile 188 Ebenfalls das steuerbilanzielle Ergebnis nicht mindern dürfen Teilwertabschreibungen oder ähnliche Gewinnminderungen aus Beteiligungen. Da diese aber im steuerbilanziellen Ergebnis (Zeile 11) enthalten sind, sind sie in Zeile 188wieder hinzuzurechnen. Zeile 189 Ebenfalls hinzuzurechnen sind Darlehensverluste und Wertber...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 5 Patronatserklärung

Unter den Begriff Patronatserklärung fallen eine Vielzahl von Erklärungen unterschiedlichen Gehalts, die auch in ihrer Sicherungsqualität differenziert zu beurteilen sind. Gemeinsames Merkmal der Patronatserklärungen ist, dass sie von einer Muttergesellschaft gegenüber dem Kreditgeber einer abhängigen Tochtergesellschaft abgegeben werden und Handlungen oder Unterlassungen zu...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 4 Garantie

4.1 Wesen der Garantie Bei der Garantie handelt es sich – ebenso wie bei der Bürgschaft – um einen einseitig verpflichtenden Vertrag. Der Garant verpflichtet sich gegenüber dem Garantienehmer, für ein Risiko, einen erwarteten wirtschaftlichen Erfolg oder einen Schaden, der in der Zukunft eintreten könnte, zu haften. Die Garantie ist im Gegensatz zur Bürgschaft gesetzlich nich...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 7 Sicherungsübereignung

7.1 Wesen der Sicherungsübereignung Bei der Sicherungsübereignung wird der Kreditgeber Eigentümer einer Sache, während der Kreditnehmer den unmittelbaren Besitz an der Sache behält. Im Unterschied zum Eigentumsvorbehalt war der Kreditgeber aber nicht schon vor der Sicherungsübereignung der Eigentümer der Ware, sondern das Eigentum wird ihm mit der Sicherungsübereignung erst v...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 9 Bewegliche Pfandrechte

9.1 Wesen beweglicher Pfandrechte 9.1 Wesen beweglicher Pfandrechte Das Pfandrecht stellt als sachenrechtliche Sicherheit ein dingliches Recht an beweglichen Sachen dar und ist in § 1204 BGB definiert. Es belastet eine bewegliche Sache, die zur Sicherung einer Forderung eingesetzt wird und ermöglicht es dem Gläubiger, diese Sache zur Befriedigung seiner Ansprüche zu nutzen. De...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 6 Eigentumsvorbehalt

6.1 Wesen des Eigentumsvorbehaltes Im Vergleich zu den vorherigen Kreditsicherheiten stellt der Eigentumsvorbehalt keine schuldrechtliche, sondern eine sachenrechtliche Kreditsicherheit dar. Charakteristisch für den Eigentumsvorbehalt ist, dass der Kreditgeber bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer der gelieferten Ware bleibt. Der Kreditnehmer erlangt also vorerst nur den...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 3 Bürgschaft

3.1 Wesen der Bürgschaft Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge dem Gläubiger eines Dritten gegenüber verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen[1] Es handelt sich um eine Ausprägung der schuldrechtlichen Sicherheit. An einer Bürgschaft sind weiterhin gemäß Abb. 2 drei Personen beteiligt: der Hauptsc...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 3.3 Formen von Bürgschaften

Es haben sich in der Praxis verschiedene Formen von Bürgschaften herausgebildet: Gewöhnliche Bürgschaft Im Rahmen der gewöhnlichen Bürgschaft muss der Bürge die Schuld begleichen, wenn der Hauptschuldner die an ihn gerichteten Forderungen nicht erfüllt. Dem Bürgen ist nach § 771 BGB die Möglichkeit der Einrede der Vorausklage gegeben. Der Gläubiger muss dann zunächst versuchen...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 8 Sicherungszession

Bei einer Zession (Sicherungsabtretung) werden einem Gläubiger (Zessionar) zur Sicherung seiner Forderungen vom Schuldner (Zedent) Forderungen oder Rechte, die dieser gegenüber einem Dritten besitzt, übertragen. Bei der Forderungsabtretung handelt es sich um eine fiduziarische Sicherheit, da die Zession unabhängig vom Fortbestand eines gesicherten Anspruchs ist. Mögliche abt...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Kassen / 4 Anlage des Kassenvermögens und Sicherstellung

Zeile 10 In dieser Zeile ist anzugeben, wie das Kassenvermögen im Einzelnen angelegt und sichergestellt ist. Dazu sind die einzelnen Vermögensanlagen aufzuführen. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG muss die ausschließliche und unmittelbare Verwendung des Kassenvermögens für die begünstigten Zwecke dauernd gesichert sein.[1] Das Vermögen darf nur im Rahmen einer Vermögensver...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 3.2 Bürgschaft als akzessorische Kreditsicherheit

Die Bürgschaft stellt eine akzessorische Kreditsicherheit dar, das heißt, sie ist vom Bestand und der Höhe der Hauptverbindlichkeit abhängig. Der Bürge haftet dabei mit seinem gesamten Vermögen. Dies hat den Vorteil, dass der Wert der Kreditsicherheit für den Gläubiger bei Vermögenszuwächsen während der Laufzeit zunimmt. Demgegenüber kann der Bürge, solange er aus seiner Bür...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 4.2 Die 3 Garantiebeteiligten

An der Garantie sind 3 Personen beteiligt: Der Garantieauftraggeber, der Garantienehmer und der Garant. Der Garantieauftraggeber beauftragt den Garanten, eine Garantie zugunsten des Garantienehmers zu übernehmen. Dieser Garantie liegt ein Kaufvertrag zwischen dem Garantieauftraggeber (= Verkäufer) und dem Garantienehmer (= Käufer) zugrunde. Durch die Garantie haftet der Gara...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 10.4 Rentenschuld

Die Rentenschuld ist in § 1199 BGB definiert. Durch sie wird bestimmt, dass der Gläubiger in regelmäßigen Abständen die Zahlung eines bestimmten Betrages aus dem Grundstück verlangen kann. Sie ist, wie die Grundschuld, von dem Bestehen der Forderung unabhängig und damit fiduziarisch. Der Gläubiger kann seine Rechte aus der Rentenschuld vererben oder verkaufen. In der Regel d...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 6.1 Wesen des Eigentumsvorbehaltes

Im Vergleich zu den vorherigen Kreditsicherheiten stellt der Eigentumsvorbehalt keine schuldrechtliche, sondern eine sachenrechtliche Kreditsicherheit dar. Charakteristisch für den Eigentumsvorbehalt ist, dass der Kreditgeber bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer der gelieferten Ware bleibt. Der Kreditnehmer erlangt also vorerst nur den Besitz an der Ware. Der Eigentums...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 3.1 Wesen der Bürgschaft

Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge dem Gläubiger eines Dritten gegenüber verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen[1] Es handelt sich um eine Ausprägung der schuldrechtlichen Sicherheit. An einer Bürgschaft sind weiterhin gemäß Abb. 2 drei Personen beteiligt: der Hauptschuldner, der Gläubiger u...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 11.3 Beurteilung von Sicherungsklauseln

Sicherungsklauseln schränken die unternehmerische Entscheidungsfreiheit des Kreditnehmers aufgrund der Verpflichtungen gegenüber dem Kreditgeber stark ein. Dennoch ist ihr Wert als Kreditsicherheit eher gering. Denn im Falle der Insolvenz des Kreditnehmers gewährt eine Sicherungsklausel keine bevorrechtigte Stellung des Kreditgebers gegenüber anderen Gläubigern. Sie ist nur ...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 4.1 Wesen der Garantie

Bei der Garantie handelt es sich – ebenso wie bei der Bürgschaft – um einen einseitig verpflichtenden Vertrag. Der Garant verpflichtet sich gegenüber dem Garantienehmer, für ein Risiko, einen erwarteten wirtschaftlichen Erfolg oder einen Schaden, der in der Zukunft eintreten könnte, zu haften. Die Garantie ist im Gegensatz zur Bürgschaft gesetzlich nicht besonders geregelt, ...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 9.4 Verwertung des Pfandrechtes

Um das Pfandrecht verwerten zu können, muss die Pfandreife eingetreten sein, für die folgende Voraussetzungen gelten: Die Forderung, an die das Pfandrecht geknüpft ist, muss ganz oder teilweise fällig sein. Die Absicht, den Pfandgegenstand zu verkaufen oder zu versteigern, muss dem Schuldner angedroht werden. Bestimmte Wartefristen nach der Androhung sind einzuhalten. Handelt es...mehr