Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz-Grundverordnung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.3 § 32c Abs. 3 AO

Rz. 14 § 32c Abs. 3 AO entspricht der Regelung in § 34 Abs. 4 BDSG und schränkt das Auskunftsrecht in bestimmten Fälle aus Gründen der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich ein. Die Einschränkung des Auskunftsrechts für personenbezogene Daten betrifft Daten, die durch Finanzbehörden weder automatisiert verarbeitet noch – ohne automatisiert verarbeitet zu werden – in einem Dateis...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1 § 32c Abs. 1 AO

Rz. 5 § 32c Abs. 1 AO schließt das der betroffenen Person grundsätzlich nach Art. 15 DSGVO zustehende Auskunftsrecht in den in Nr. 1 bis 3 genannten Fällen aus. § 32c Abs. 1 AO normiert Auskunftsverweigerungsrechte, soweit die Auskunft einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde und die betroffene Person auch nach § 32a Abs. 1 und 2 AO nicht zu informieren ist (Nr. 1), d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.4 § 32c Abs. 4 AO

Rz. 15 § 32c Abs. 4 S. 1 AO sieht eine gesetzliche Begründungspflicht der Ablehnung der Auskunftserteilung vor. Hierdurch wird die betroffene Person in die Lage versetzt, die Ablehnung der Auskunftserteilung nachzuvollziehen und gegebenenfalls durch die oder den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit prüfen zu lassen. Diese Begründungspflicht bes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.3 § 32d Abs. 3

Rz. 5 Abs. 3 ordnet an, dass im Fall der Informations- oder Auskunftserteilung über die Erhebung oder Verarbeitung personenbezogener Daten nach Artikel 13 bis 15 DSGVO in elektronischer Form die Vorgaben i. S. d. § 87a Abs. 7 oder 8 AO an ein sicheres Verfahren entsprechend anzuwenden sind. Hierdurch soll die Authentizität, die Vertraulichkeit und die Integrität des Datensat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1 § 32f Abs. 1 AO

Rz. 5 Die Regelung formuliert für das Recht auf Berichtigung in Abweichung von Art. 16 DSGVO eine bereichsspezifische Einschränkung. Danach besteht das Recht der betroffenen Person auf Berichtigung oder Vervollständigung zu ihr gespeicherter Daten gegenüber einer Finanzbehörde dann nicht, soweit die steuerpflichtige Person die Richtigkeit sie betreffender personenbezogener D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.2 § 32b Abs. 1 Nr. 2 AO

Rz. 5 § 32b Abs. 1 Nr. 2 AO schränkt die Informationspflicht für den Fall ein, dass die Daten, ihre Herkunft, ihre Empfänger oder die Tatsache ihrer Verarbeitung nach § 30 AO oder einer anderen Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden müssen[1] und deswegen das Interesse der bet...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1.1 Auskunftsverweigerungsrecht wegen fehlender Informationspflicht (§ 32c Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 6 Ein Auskunftsrecht der betroffenen Person besteht nicht, soweit die steuerpflichtige Person nach § 32b Abs. 1 oder Abs. 2 AO nicht zu informieren ist, mithin soweit die Beschränkungen der Informationspflicht im Fall der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten nach § 32b Abs. 1 oder Abs. 2 AO greifen. Durch diesen Verweis gelten die in § 32b Abs. 1 oder Abs. 2 AO v...mehr

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Sommer, SGB V § 20 Primäre ... / 2.3 Leistungsarten und Verfahren (Abs. 4 und 5)

Rz. 11 Primärpräventive Leistungen beziehen sich auf die Veränderung des individuellen Verhaltens und auf die Veränderung der Verhältnisse in den Lebenswelten der Versicherten. Dementsprechend werden als Leistungen erbracht: Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention nach Maßgabe von Abs. 5, Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten für in der geset...mehr

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Sommer, SGB V § 20 Primäre ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Bereits die Vorläufer der Norm kannten den Begriff der Krankheitsverhütung (vgl. u. a. § 187 Nr. 4, § 364 RVO). Erstmals mit dem GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) wurde zusätzlich der Begriff "Gesundheitsgefährdung" erwähnt, der bis heute beibehalten wurde. Zunächst wurde durch das GRG die Leistung "Gesundheitsförderung" ab 1.1.1989 in den Leistungskatalog der gesetzl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 6 Auskunftsansprüche über die Datenverarbeitung

Rz. 50 Wie das in § 88c AO geregelte Verfahren genau genutzt wird und ob die betroffenen Personen davon überhaupt etwas mitbekommen, wird abzuwarten sein.[1] Allerdings sind die Finanzbehörden in ihrer Informationsgestaltung nicht völlig frei. Vielmehr muss der betroffenen Person eine hinreichende Kenntnischance über Eingriffe in ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbest...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 5 Verwaltungsverfahren in Steuersachen (Abs. 4)

Rz. 43 Wie die Gesetzesbegründung zur Legaldefinition der in § 88c AO geregelten Verfahren als Verwaltungsverfahren in Steuersachen – und damit insbesondere als Verfahren i. S. d. §§ 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO – darstellt, wird insoweit zugleich Rechtsklarheit hinsichtlich des Inhalts und der Befugnis zur Offenbarung und Verwertung entsprechender ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.3 Verhältnis zu anderen Normen

Rz. 14 § 88c AO erfordert die Weiterverwendung bereits vorhandener vom Steuergeheimnis geschützter Daten. Die Regelung in § 88 Abs. 1 und 2 AO lässt die Offenbarung und Verwertung geschützter Daten i. S. d. § 30 Abs. 2 AO durch die für die Einzelfälle zuständigen Finanzbehörden ausdrücklich zu. Bei der mit diesen Daten verbundenen Analysetätigkeit handelt es sich laut Legald...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 1 Allgemeines

Rz. 329 Datenschutz-Grundverordnung Die Steuerverwaltung erhebt personenbezogene Daten der Steuerpflichtigen. Die Finanzverwaltung hat Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in der Steuerverwaltung bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 13.1.2020, IV A 3 – S 0030/16/10004-21, BStBl 2020 I S. 143, geändert durch BMF, Schreiben vom 17.6.2021, IV ...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.6 Arbeitszimmer

Rz. 682 [Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer → Zeile 44] Ein häusliches Arbeitszimmer in steuerlicher Hinsicht ist ein (so gut wie ausschließlich) beruflich oder betrieblich genutzter büroartiger Raum, der in die häusliche Sphäre eingebunden ist (→ Tz 686). Häusliche Arbeitszimmer sind bei Arbeitnehmern, Gewerbetreibenden und Freiberuflern möglich. Auch wenn das Zim...mehr

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Jansen, SGB IV § 101 Stammd... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 15.4.2015 (BGBl. I S. 583) wurde der 3. Titel des 6. Abschnittes mit Wirkung zum 1.1.2017 neu gefasst. Das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) hat ebenfalls mit Wirkung zum 1.1.2017 Abs. 1 und 3 ...mehr

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Jansen, SGB IV § 18i Betrie... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2017 neu eingefügt. Durch das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz...mehr

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Jansen, SGB IV § 18g Angabe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 18g ist durch Art. 2 Nr. 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches v. 20.7.1988 (BGBl. I S. 1046) eingefügt worden. Durch Art. 2 Nr. 5 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) erfolgte eine begriffliche Präzisierung. Das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und...mehr

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Jansen, SGB IV § 18m Verarb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2017 neu eingefügt. Durch das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz...mehr

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Jansen, SGB IV § 107 Elektr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) hat mit Wirkung zum 1.1.2017 die Vorschrift komplett neu gefasst und zusammen mit §§ 106 und 108 als 8. Abschnitt wieder neu eingefügt. Durch das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der R...mehr

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Jansen, SGB IV § 96 Kommuni... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 15.4.2015 (BGBl I S. 583) ist der Sechste Abschnitt mit Wirkung zum 1.1.2015 wieder in das SGB IV eingefügt worden. Er regelt die Übermittlung und Verarbeitung von elektronischen Daten in der Sozialversicherung. Das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetz...mehr

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Jansen, SGB IV § 106 Elektr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) hat mit Wirkung zum 1.1.2017 die Vorschrift komplett neu gefasst und zusammen mit §§ 107 und 108 als 8. Abschnitt wieder neu eingefügt. Eine weitere Änderung durch dieses Gesetz erfolgte zum 1.1.2019 in Abs. 1 Satz 2. Durch das Zweite Gesetz zur Anpas...mehr

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Jansen, SGB IV § 111 Bußgel... / 2.3.1 Vorschriften über die Versicherungsnummer (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 6 Abs. 1 Nr. 1 ist mit Wirkung zum 26.11.2019 gestrichen worden. Denn Art. 83 der Verordnung (EU) 2016/679 regelt abschließend alle Bußgeldtatbestände hinsichtlich Verstöße gegen die Verordnung. Eine gesonderte Regelung für Fälle der rechtswidrigen Verarbeitung der Versicherungsnummer ist daher nicht erforderlich und nicht europarechtskonform. Verstöße gegen die Grundsät...mehr

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Jansen, SGB IV § 95b System... / 2.1 Verpflichtung zur Anwendung systemgeprüfter Programme

Rz. 3 Bei den Regelungen in Abs. 1 und 2 handelt es sich um bereichsspezifische Regelungen zur Datenverarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. c und e i. V. m. Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 Buchst. b, Satz 2 der Verordnung (EU) 2016/679. Die Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten ist gemäß Art. 9 Abs. 2 Buchst. b und h der Verordnung (EU) 2016/679 erfasst. Dabei ü...mehr

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Jansen, SGB IV § 95c Datena... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Während in Abs. 1 lediglich ein deutlicher aber nicht verpflichtender Aufruf zur Nutzung der Datenübermittlung enthalten ist, legen die Regelungen in Abs. 2 zwingend fest, in welchen Konstellationen eine Datenübermittlung zwischen den Sozialversicherungsträgern, dem Bundesamt für Soziale Sicherung und den Aufsichtsbehörden erfolgen muss. Abs. 2 Nr. 1 stellt klar, dass d...mehr

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Jansen, SGB IV § 102 Annahm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 15.4.2015 (BGBl. I S. 583) wurde der 3. Titel des 6. Abschnittes mit Wirkung zum 1.1.2017 neu gefasst. Das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) hat ebenfalls mit Wirkung zum 1.1.2017 Abs. 1 um Sat...mehr

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Jansen, SGB IV § 108 Elektr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 betrifft die Übermittlung der Bescheinigungsdaten für die Arbeitsbescheinigung und die Nebeneinkommensbescheinigung nach dem SGB III durch die Arbeitgeber. Diese kann elektronisch per Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen und Ausfüllhilfen erfolgen. Bei einer Übermittlung per Datenübertragung hat die Bundesagentur für Arbeit die Rückübertragung ebenfal...mehr

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Jansen, SGB IV § 88 Prüfung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Organisationsreform in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSOrgG) v. 17.7.2001 (BGBl. I S. 1600) um Abs. 3 ergänzt. Satz 2 dieses Absatzes wurde durch Art. 203 Nr. 8 der 8. Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 25.11.2003 (BGBl. I S. 2304) neu gefasst. Abs. 3 Satz 2 wurde durch Art. 1 Nr. 20 des Gesetzes zur Änderung ...mehr

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Jansen, SGB IV § 119 Übergangsregelungen zur Aufhebung des Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises; Löschung der bisher gespeicherten Daten (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU) v. 20.11.2019 ist die Vorschrift mit Wirkung zum 26.11.2019 wegen Zeitablaufes aufgehoben worden.mehr

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Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches vom 20.7.1998 (BGBl. I S. 1046) in das SGB IV eingefügt. Zuvor war für den Bereich der Sozialversicherung im Wesentlichen nur die Vergabe der Versicherungsnummer in den rentenversicherungsrechtlichen Bestimmungen (z. B. § 1414 a RVO) und die Offenbarungsbefugnis (§§ 35 SGB I...mehr

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Jansen, SGB IV § 97 Annahme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 15.4.2015 (BGBl. I S. 583) ist der Sechste Abschnitt mit Wirkung zum 1.1.2015 wieder in das SGB IV eingefügt worden. Er regelt die Übermittlung und Verarbeitung von elektronischen Daten in der Sozialversicherung. Das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgeset...mehr

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Jansen, SGB IV § 95 Gemeins... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die schnelle Entwicklung der Meldeverfahren zur sozialen Sicherung hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass eine Reihe von Komponenten in den Meldeverfahren nicht ausreichend rechtlich abgesichert sind. Die Ausweitung der Verfahren jeweils auf der Datenübertragungsbasis nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung auch auf weitere Melde-, Bescheinigungs-,...mehr

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Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Als Voraussetzung für die Nutzung der automatischen Datenverarbeitung in der Sozialversicherung wird ein eindeutiges und unverwechselbares Identifikationsmerkmal benötigt. Dieses ist die Versicherungsnummer, die aufgrund ihrer Zusammensetzung personenbezogen ist, weil nur so die erforderliche Eindeutigkeit und Unverwechselbarkeit gewährleistet wird. Die Personenbezogenh...mehr

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Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 2.2 Grundlegende Begriffe des Datenschutzrechts

Rz. 7 § 18f enthält im Datenschutzrecht gesetzlich definierte grundlegende Begriffe, die nachfolgend aufgeführt werden: Sozialdaten sind personenbezogene Daten, die von einer in § 35 SGB I genannten Stelle im Hinblick auf ihre Aufgabe verarbeitet werden (§ 67 Abs. 1 Satz 1 SGB X). Schutzgegenstand sind auch die Sozialdaten Verstorbener. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse stehe...mehr

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Jansen, SGB IV § 18m Verarb... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Betriebsnummer, die ein Kernelement des gesamten Meldeverfahrens darstellt, enthält geschützte Sozialdaten. Deshalb muss die Nutzung dieser Daten gesetzlich geregelt werden. Die nunmehr erfolgte Normierung entspricht der bisherigen Praxis und den Bestimmungen des BDSG sowie der Verordnung (EU) 2016/679. Im Ergebnis wird ein sehr weitgehender Einsatz der Betriebsnum...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 111 Bußgel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde in das SGB IV durch das Gesetz zur Einführung eines Sozialversicherungsausweises und zur Änderung anderer Sozialgesetze v. 6.10.1989 (BGBl. I S. 1822) eingefügt. Sie wurde im Laufe der Zeit durch zahlreiche Gesetze geändert, wobei überwiegend Änderungen der Verweisungsvorschriften Rechnung getragen wurde. Zuletzt wurden folgende Änderungen vorgenomm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 88 Prüfung... / 2.1 Aufsichtsprüfungen

Rz. 2 Über Ort und Zeit einer Prüfung gibt die Vorschrift keine Auskunft. Aus dem umfassenden Prüfrecht ergibt sich jedoch, dass die Aufsichtsbehörde darüber zu entscheiden hat, wo, wann und wie eine Prüfung vorzunehmen ist, um eine Grundlage für die rechtliche Bewertung der Geschäfte eines Versicherungsträgers zu erhalten. Dabei hat sie jedoch den Grundsatz der Verhältnismä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterüberwachung / 2 Grenzen der Überwachung

Verfassungsrechtlich kann jede Art von Mitarbeiterüberwachung gegen das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG in Gestalt des Rechts am eigenen Bild und der informationellen Selbstbestimmung verstoßen. Eingriffe in dieses Recht müssen durch schutzwürdige Belange des Arbeitgebers oder anderer Grundrechtsträger gerechtfertigt sein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterüberwachung / Zusammenfassung

Begriff Die Überwachung von Mitarbeitern durch den Arbeitgeber ist in vielen Bereichen (z. B. bei der Leistungserbringung und -kontrolle) notwendig; die technischen Möglichkeiten zu immer umfassenderer Überwachung wachsen mit der zunehmenden Digitalisierung rasant. Ein Interesse des Arbeitgebers an der Überwachung seiner Mitarbeiter ist anerkannt – es wird begrenzt durch das...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 2 Nachdem mit Wirkung zum 1.1.2009 infolge der Einführung der Abgeltungsteuer durch G. v. 14.8.2007[1] auch Kapitalerträge gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 und 8 bis 12 EStG dem Steuerabzug unterworfen werden (zu den "nuen" KapESt-Tatbeständen § 43 EStG Rz. 172ff.), wurden auch diese Kapitalerträge in die Abstandnahme vom Steuerabzug nach § 44a EStG einbezogen (zum Zeitpunkt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.2 Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung

Rz. 21 Grundsätzlich kann auch der Gesamtbetriebsrat seine Beschlüsse nur in einer Sitzung in Anwesenheit seiner Mitglieder fassen, eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren oder in einer Videokonferenz sah das BetrVG in seiner früheren Fassung nicht vor. Als Folge der im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie aus Gründen des Infektionsschutzes erlassenen Kontakt- und Reisebe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / X. Bußgeld bei missbräuchlicher Verwendung von LSt-Abzugsmerkmalen (§ 39 Abs 9 EStG aF)

Rn. 91 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die bisher in § 39 Abs 9 EStG enthaltene Regelung zur Ordnungswidrigkeit einer missbräuchlichen Verwendung bzw Verarbeitung von LSt-Abzugsmerkmalen wurde durch das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtline (EU) 2016/680 v 20.11.2019 (BGBl I 2019, 1626, Zweites Datenschut...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 3 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Norm ist mit dem Jahressteuergesetz 2008 – JStG 2008 – v 20.12.2007 (BGBl I 2007, 3150) in das EStG eingefügt worden und seitdem mittlerweile 12-mal geändert worden. Für eine vollständige Übersicht über die Rechtsentwicklung bis zum Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – Steuerumgehu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Verarbeitungsbeschränkung der LSt-Abzugsmerkmale (§ 39 Abs 8 EStG)

Rn. 90 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 38 Abs 8 EStG darf der ArbG ohne Einwilligung des ArbN und soweit gesetzlich nichts anderes zugelassen ist, die LSt-Abzugsmerkmale nur für die Einbehaltung der LSt und KiSt verarbeiten. Durch das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die VO (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz...mehr

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zfs 08/2021, Verwertbarkeit... / 3 Anmerkung:

Das OLG Karlsruhe setzt die obergerichtliche Rechtsprechung zur Ablehnung der Notwendigkeit von Datenspeicherung für die Annahme eines standardisierten Messverfahrens fort. Dass das BVerfG (NZV 2021, 41 ff. m. Anm. Krenberger) dies bislang nicht ausdrücklich entschieden hat, lag in der damaligen Konstellation der Rechtsverletzung selbst begründet: das BVerfG verfasst keine A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.4 Einschränkung der Spontanauskunft, Abs. 4

Rz. 12 § 117a Abs. 4 S. 1 AO regelt für Spontanauskünfte nach Abs. 3 dieselben datenschutzrechtlichen Maßstäbe wie für Auskünfte nach Abs. 1. Es gelten die Vorschriften über die Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich entsprechend. Damit erfolgt ein Verweis auf § 30 AO. Nur in den dort angelegten Gründen ist eine Offenbarung von Daten, die dem Steuergeheimnis unterlieg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.2 Formale Anforderungen, Abs. 2

Rz. 8 Voraussetzung für die Mitteilung personenbezogener Daten an die ersuchende Stelle ist nach § 117a Abs. 2 AO, dass die in dieser Vorschrift benannten Angaben vollständig in dem Ersuchen enthalten sind. Durch diese formalen Anforderungen wird sichergestellt, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Beantwortung der eingehenden Ersuchen beachtet wird.[1] Die erforderli...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / IV. Muster: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO

Rz. 66 Muster 12.5: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO Muster 12.5: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO zwischen dem Verantwortlichen _____ [Name, Adresse, Postleitzahl und Ort] ("Verantwortlicher") und dem Auftragsverarbeiter _____ [Name, Adresse, Postleitzahl...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / 1. Muster: Richtlinie zum Datenschutz

Rz. 23 Muster 12.1: Richtlinie zum Datenschutz Muster 12.1: Richtlinie zum Datenschutz Organisationsanweisung Datenschutz der _____ [Firma, Rechtsform] Adressat: _____ Datum: _____ Datenschutzrichtlinie der _____ – Organisationsanweisung Datenschutz Änderungshistoriemehr

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§ 12 Datenschutzrecht / IV. Muster: Benennung eines Datenschutzbeauftragten

Rz. 46 Muster 12.4: Benennung eines Datenschutzbeauftragten Muster 12.4: Benennung eines Datenschutzbeauftragten _____ [Firma] Frau/Herrn _____ _____ [Anschrift/im Hause] _____ [Ort/Datum] Benennung zur/zum Datenschutzbeauftragten nach DSGVO Sehr geehrte/r Frau/Herr _____, wir benennen Sie mit Wirkung zum _____ zur/zum Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 EU-Datenschutz-Grundveror...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / 1. Überblick

Rz. 2 Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält die unmittelbar anwendbaren Bestimmungen zum Datenschutz und setzt Art. 8 EU-Grundrechtecharta um. Danach hat jedermann Anspruch auf Schutz seiner personenbezogenen Daten. Diese Daten dürfen nur für im Vorfeld festgelegte Zwecke und auf Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen oder einer sonstigen gesetzlichen Rech...mehr