Fachbeiträge & Kommentare zu Deutsche Rentenversicherung

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.2 Persönliche Abhängigkeit

Rz. 41 § 7 Abs. 1 bestimmt, dass Beschäftigung eine nichtselbständige Arbeit ist. Beschäftigung ist damit das Gegenstück zur selbständigen Tätigkeit. Der durch Gesetz v. 20.12.1999 eingefügte Abs. 1 Satz 2 regelt insoweit nichts Neues, sondern stellt nur erläuternd klar, dass es bei diesen auf jahrelanger Rechtsprechung beruhenden Abgrenzungskriterien – auch nach den Änderun...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.10 Ehrenamtliche Tätigkeit/Ehrenbeamte

Rz. 127 Weder das Rechtsverhältnis als Ehrenbeamter als solches noch dessen Rechtsstellung als Organ oder Mitglied eines Organs einer juristischen Person des öffentlichen Rechts mit eigenen gesetzlichen Befugnissen noch die Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung ohne Bezug zu einem konkreten Verdienstausfall schließen ein versicherungspflichtiges und beitragspflichti...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.7 Beschäftigungsverhältnisse unter Verwandten

Rz. 80 Die Grenze zwischen einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit Entgeltzahlung und einer nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung aufgrund eines Gesellschaftsverhältnisses oder der familienhaften Zusammengehörigkeit ist nicht immer leicht zu ziehen und kann nur nach Lage der jeweiligen Umstände entschieden werden. Besonders problematisch ist vielfach, ob zwische...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / f) Versand aus beBPo

Rz. 161 Für den Versand aus dem beBPo, welches ebenfalls ein sicherer Übermittlungsweg i.S.d. § 130a Abs. 4 ZPO ist, genügt ebenfalls der Name des Urhebers oder dessen eingescannte Unterschrift am Ende des Dokuments, so der Verwaltungsgerichtshof Mannheim:[125] Zitat "Einer qualifizierten elektronischen Signatur bedarf es im Falle der Übermittlung von elektronischen Dokumenten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (§ 62 Abs 2 Nr 1 EStG)

Rn. 191 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 62 Abs 2 Nr 1 EStG erhält ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer Kindergeld, wenn er eine Niederlassungserlaubnis besitzt. Die Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG) stellt nach dem am 01.01.2005 in Kraft getretenen AufenthG den stärksten Aufenthaltstitel dar. Sie wird unbefristet erteilt und berechtigt zur Ausübung einer Erw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 922 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten). den landwirtschaftlichen Alterskassen; berufsständischen Versorgungseinrichtung...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.3 Private Renten aus dem Inland

Rz. 933 [Leibrenten → Anlage R, Zeilen 15–16, 31–36 und eZeilen 13–14, 17–18] Lebenslange Leibrenten, die nicht unter § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. aa EStG bzw. unter § 22 Nr. 5 EStG (→ Tz 940) fallen, werden nach § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. bb EStG mit dem Ertragsanteil besteuert. Hierunter fallen insbesondere Renten aus vor dem 1.1.2005 abgeschlo...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 4 Anlage R-AUS – Renten aus dem Ausland

Rz. 249 Leibrenten und Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen, aus privaten Rentenversicherungen (auf Lebenszeit/mit zeitlich befristeter Laufzeit), und auf sonstigen Verpflichtungsgründen (z. B. Renten aus Veräußerungsgeschäften) sowie Renten aus der betrieblichen Altersversorgung sin...mehr

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Anlage Unterhalt 2022 – Tip... / 2 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Rz. 587 Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Rz. 588 Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpfl...mehr

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Jansen, SGB VI § 297 Zustän... / 2.1 Zuständiger Rentenversicherungsträger

Rz. 2 Der für die Leistung der Kindererziehung zuständige Rentenversicherungsträger wird danach bestimmt, ob die Mutter eine Rente bezieht oder nicht (Abs. 1). Im einzelnen ergeben sich hiernach die folgenden Zuständigkeiten. Die Mutter bezieht eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung:mehr

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AGS 10/2022, Wert eines Abä... / V. Drei zu berücksichtigende Anrechte

Das Abänderungsverfahren betrifft im Ausgangspunkt den Ausgleich von drei Anrechten. Zwar sind in dem abgeänderten Scheidungsverbundbeschluss aus dem Jahr 1988 unter der Geltung des alten Rechts nur zwei Anrechte ausgeglichen worden, nämlich zum einen die beamtenrechtliche Versorgungsanwartschaft des Antragstellers und zum anderen das allgemeine Anrecht der Antragsgegnerin a...mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Inhaltlich regelt die Vorschrift den Auf- bzw. Abbau des Ausgleichsbedarfs im Zusammenspiel mit der Schutzklausel nach § 68a und der Niveauschutzklausel nach § 255g. Abs. 1 enthält die Regelungen für die Fallkonstellationen für den Aufbau des Ausgleichsbedarfs. Abs. 2 bis 4 beinhalten Regelungen für den Abbau des Ausgleichsbedarfs. Abs. 5 regelt die Rechtsfolgen eines ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255i Anpas... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Inhaltlich regelt die Vorschrift die Anpassung nach Mindestsicherungsniveau bis zum Ablauf des 1.7.2025. Satz 1 regelt die Festsetzung des aktuellen Rentenwerts nach dem Wert i. S. d. § 255e Abs. 2. Satz 2 regelt den Fall, wenn der nach § 255e Abs. 2 berechnete aktuelle Rentenwert geringer ist als der bisherige aktuelle Rentenwert und entspricht der in § 68a Abs. 1 ent...mehr

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Jansen, SGB VI § 272 Besond... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992) und wurde durch Art. 1 Nr. 90 des RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 (Art. 42 Abs. 1 RÜG) an die durch den Beitritt der ehemaligen DDR geänderte Rechtslage angepasst. Durch Art. 1 Nr. 58 des Altersvermögensergänzungsge...mehr

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Jung, SGB XII § 120 Verordnungsermächtigung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie wurde durch die Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) mit Wirkung zum 8.11.2006 geändert. Durch das Gesetz zur Stärkung der betrieb...mehr

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Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 3.7.1 Rückzahlungsverpflichtung von kontoführenden Geldinstituten

Rz. 24 Der Tod eines Leistungsberechtigten begrenzt materiell die Zahlungspflicht des Rentenversicherungsträgers (§ 102 Abs. 5) und lässt die Wirksamkeit der den Anspruch begründenden Verwaltungsakte durch "Erledigung auf andere Weise" (§ 39 Abs. 2 SGB X) entfallen. Mit einer nach dem Todesmonat objektiv ohne Rechtsgrund gezahlten Geldleistung kann der Zweck einer Zuwendung ...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.2 Rentenversicherung

Rz. 177 Das Mutterschaftsgeld als solches löst – anders als das Krankengeld – keine Versicherungspflicht und somit auch keine Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Deshalb sind vom Mutterschaftsgeld auch keine Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Nach § 56 SGB VI können jedoch bei einem der beiden Elternteile die Zeiten der Kindererziehung als Pflicht...mehr

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FF 09/2022, Unbilligkeit de... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Bei den Beteiligten handelt es sich um getrennt lebende Ehegatten. Mit Ehevertrag vom 5.1.1984 vereinbarten sie Gütertrennung. Der Scheidungsantrag des Antragstellers ist der Antragsgegnerin am 16.12.2020 zugestellt worden. [2] Während der Ehezeit vom 1.9.1983 bis zum 230.11.2020 hat der Antragsteller ein Anrecht bei der Deutsche Rentenversicherung Bund mit einem ...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.2 Anzurechnende Rentenarten

Rz. 34 Bei den in § 50 Abs. 2 aufgeführten Renten/Leistungen handelt es sich um spezielle Renten aus der Alterssicherung der Landwirte (Nr. 1 ) Die Alterssicherung der Landwirte wird von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) durchgeführt und zielt seit ihrer Einführung im Jahr 1957 auf eine Teilsicherung des Lebensunterhaltes ab. Diese Teilsi...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 46 Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände betr. Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Entgeltersatzleistungen v. 3.12.2002: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachliteratur_Kommentare_Gesetzestexte/summa_summarum/rundschreiben/2002/20021203_bezieher_entgeltersatzleistungen.pdf?__blob=publicationFile&v=1, zuletzt ...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 188 Nach § 200 RVO (jetzt: § 24i SGB V) besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld nur für leibliche Mütter; dass der Gesetzgeber für Adoptivmütter die Zahlung eines Mutterschaftsgeldes nicht vorgesehen hat, ist mit dem GG vereinbar: BSG, Urteil v. 3.6.1981, 3 RK 74/79. Eine Krankenkasse ist nicht befugt, durch Satzung die Höhe der Erstattung des Zuschusses zum Mutterschaf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen

Rz. 241 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Ruhegehälter für im öffentlichen Dienst geleistete Arbeit besteuert aufgrund des Kassenstaatsprinzips (> Rz 191 ff) grundsätzlich der Staat, der die Ruhegehälter bezahlt (Art 19 Abs 2 Buchst a OECD-MA). Die ausschließliche Besteuerung durch den Kassenstaat (Quellenstaat) entfällt nur dann, wenn der Ruhegehaltsempfänger im anderen Staat ansä...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 52 Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld – Stand Oktober 2021, veröffentlicht auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung im Internet unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de. Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen und Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger zur Berechnung, Höhe und Zahlung de...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.3 Stück- und Akkordlöhner (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 28 Bei Akkord- und Stücklöhnern ist die Höhe des monatlichen Arbeitsentgelts von der erbrachten Arbeitsleistung abhängig und deshalb von Monat zu Monat unterschiedlich. Zu Ihnen zählen auch Arbeitnehmer, die ausschließlich eine Provision als monatliches Arbeitsentgelt erhalten. Laut Kapitel IV, Abschnitt I, Ziff. 2.2.4.2 des Gemeinsamen Rundschreibens der Rentenversicheru...mehr

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Jansen, SGB VI § 302a Rente... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 302a ist am 1.1.1992 in Kraft getreten und durch das RÜG v. 24.6.1993 (BGBl. I S. 1038) ergänzt worden. Mit Wirkung zum 1.4.1999 ist Abs. 2 Satz 1 aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388) geändert worden. Durch das RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) ist mit Wirkung zum 1.1.2000 Abs. 2 um Sa...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 52 Schreiben des Bundesamtes für Soziale Sicherung vom 4.2.2021 an die bundesunmittelbaren Krankenkassen, Az: 211-5152.5-2875/2016, veröffentlicht im Internet unter https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/krankenversicherung/rundschreiben/detail/default-a7efab8bcc/. Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zur Haushaltshilfe, veröffentlicht im In...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherungsrente und Art. 19 Abs. 4 DBA-Italien 1989

Leitsatz Nach Art. 19 Abs. 4 DBA-Italien 1989 können Ruhegehälter und alle anderen wiederkehrenden oder einmaligen Bezüge, die auf Grund der Sozialversicherungsgesetzgebung eines Vertragsstaates von diesem Staat, einem seiner Länder, einer ihrer Gebietskörperschaften oder einer ihrer juristischen Personen des öffentlichen Rechts gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert ...mehr

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Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.1 Beitragszeiten nach Bundesrecht

Rz. 3 Die Anerkennung von Beitragszeiten setzt nach Abs. 1 Satz 1 grundsätzlich die Zahlung von Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung nach "Bundesrecht" voraus. Bundesgebiets-Beitragszeiten sind Zeiten, für die Beiträge in den alten Bundesländern nach dem 8.5.1945 und im Beitrittsgebiet nach dem 2.10.1990 gezahlt worden sind (§ 113 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 3 Literatur

Rz. 26 Becker, Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 11.1.2011 – 1 BvR 3588/08, SGb 2012 S. 41. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung in der Fassung vom: 4.10.2013, gültig ab: 4.10.2013, RVaktuell 2013 S. 216. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutsch...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 1.3 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen

Rz. 4 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 256b erfassen. Die GRA der DRV zu § 256b hat den Stand 7.2.2019 (i. d. F. des 4. Euro-Einführungsgesetzes v. 21.12.2000 in Kraft getreten am 1.1.2002) und ist abrufbar im Internet: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de...mehr

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Jansen, SGB VI § 257 Entgel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 257 regelt als Übergangsvorschrift – ergänzend zu § 70 – wie für Beiträge, die in der Zeit nach dem Ende des 2. Weltkriegs – in der Zeit vom 1.7.1945 bis zum 31.8 1952 – nach Berliner Sonderrecht gezahlt wurden, Entgeltpunkte zu ermitteln sind (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 201, noch zu § 252); Sinn der Regelung ist es daher, Nachteile für Versicherte mit Beiträgen na...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt inhaltlich ergänzend zu § 70, welche Beitragsbemessungsgrenzen (§ 159 i. V. m. § 157) für die vorübergehend dem Deutschen Reich eingegliederten Gebiete (Satz 1), für saarländische Beitragszeiten und für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet (Satz 2) gelten, dass Arbeitsausfalltage vor 1984, die keine Anrechnungszeiten sind, als Beitragszeiten bei der Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 259b regelt ergänzend zu §§ 256a und 259a, wie Entgeltpunkte für Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem der ehemaligen DDR zu ermitteln sind. § 259b ist insoweit eine Sonderregelung zu § 256a. Außerdem sind die §§ 256b, 256c, 257 und 259a und die §§ 11, 13 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes (BerRehaG) zu berücksichtigen. Alle Reg...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach Abs. 1 erhöht sich die Monatsrente um Steigerungsbeträge aus Höherversicherungsbeiträgen. Diese Leistung ist kein Bestandteil der Rente, sondern ausdrücklich eine Zusatzleistung in festen Beträgen vom Nennwert der Beiträge ohne Dynamisierung (vgl. § 65). Abs. 2 regelt allgemein die Anrechnungsmodalitäten der Steigerungsbeträge, wenn auf eine Witwenrente oder Witwer...mehr

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Jansen, SGB VI § 255f Veror... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 255f i. d. F. vom 28.11.2018 (gültig ab 1.1.2019 bis 31.12.2025) enthält nun eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung. Ziel ist es, die Halteklausel von 48 % vor Steuern in § 255e i. V. m. § 154 Abs. 3 Satz 1 praktisch umzusetzen. Rz. 3 Korrespondierende Vorschriften sind damit insbesondere §§ 255e i. V. m. § 154 Abs. 3 und Abs. 3a, der die Detailregelunge...mehr

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Jansen, SGB VI § 261 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Inhaltlich regelt die Vorschrift, in welchen übergangsrechtlichen Fällen Beitragszeiten ohne Entgeltpunkte bleiben; nach Nr. 1 gilt dies für Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung der Arbeiter für Zeiten vor dem 1.1.1957, wenn bereits anderweitig Pflichtbeiträge für dieselbe Beschäftigung gezahlt wurden. Nach Nr. 2 werden darüber hinaus Pflichtbeiträge zur Rentenversic...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 264d regelt für eine bis 2023 reichende Übergangszeit, dass für die Ermittlung des Zugangsfaktors bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 1.1.2024 beginnen, und bei Renten wegen Todes – bei Tod vor dem 1.1.2024 – die Tabelle zu § 264d Satz 1 maßgebend ist. Die Tabelle weist für einen Rentenbeginn/Todeszeitpunkt vor 2012, also für Renten/Todesfälle der Jahre 2008 bis ...mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 258 ergänzt als Übergangsvorschrift § 70 Abs. 1 (vgl. auch § 228 ) und bestimmt, wie für saarländische Beitragszeiten Entgeltpunkte zu ermitteln sind (zur Zielsetzung der Regelung in diesem Sinne vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 201; noch zur ursprünglich in § 253 geregelten Vorschrift). Weiter ergänzt wird die Regelung durch die Anl. 3 zum SGB VI – Entgeltpunkte für Beit...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 3 Literatur

Rz. 16 DRV Bund, Rentenanpassungsverfahren (RAV) 2022 beim Renten Service der Deutschen Post AG – Zahlungen der allgemeinen Rentenversicherung und Zahlungen der knappschaftlichen Rentenversicherung beim Renten Service unter den Postabrechnungsnummern (PANR) 705, 706, 905 und 906, RdSchr 1/2022. DRV Bund, Rentenanpassungsverfahren (RAV) 2021 beim Renten Service der Deutschen P...mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 1.3 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen

Rz. 4 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 255b erfassen. Die GRA der DRV zu § 255b hat den Stand 23.11.2017 (bereits in der Fassung des Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017, in Kraft getreten am 1.1.2018) u...mehr

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Jansen, SGB VI § 264 Zuschl... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt ergänzend zu §§ 76, 86 wie Werteinheiten aus einem vor 1992 rechtskräftig durchgeführten Versorgungsausgleich (vgl. §§ 1587 ff. BGB) zum 1.1.1992 in wertgleiche Entgeltpunkte (§ 63 Abs. 2) umzurechnen sind. Rz. 3 Satz 1 bestimmt, dass je 100 Werteinheiten einen Entgeltpunkt ergeben. Satz 2 regelt die knappschaftlichen Besonderheiten. Rz. 4 Normzweck...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen

Rz. 9 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 255b erfassen. Die GRA der DRV zu § 255b hat den Stand 23.11.2017 (bereits i. d. F. des Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017 in Kraft getreten am 1.1.2018) und ist ...mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Inhaltlich regelt § 269a die Fälle, in denen die Abfindung der kleinen Witwen- und Witwerrente ungekürzt zu leisten ist. Damit ist § 269b eine Übergangsregelung zu § 107 Abs. 1 Satz 3 zur Rentenabfindung bei Wiederheirat von Witwen und Witwern ohne Anrechnung der geleisteten kleinen Witwenrente oder Witwerrente bei Todesfällen vor Inkrafttreten des Altersvermögensgeset...mehr

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Jansen, SGB VI § 266 Erhöhu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 266 enthält ergänzend zu § 93 eine Besitzschutzregelung für Renten, die mit einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zusammentreffen, wenn am 31.12.1991 auf beide Renten ein Anspruch nach dem bis dahin geltenden "alten" Bundesrecht bestand. In diesen Fällen ist nicht allein der für "neue" Renten ab 1.1.1992 geltende Grenzbetrag nach § 93 Abs. 3, bei dessen...mehr

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Jansen, SGB VI § 268 Beginn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt ergänzend zu § 99 Abs. 2 den Rentenbeginn für Witwen- und Witwerrenten an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten (sog. Geschiedenenrenten, vgl. § 243). Für geschiedene Ehegatten, deren Unterhaltsanspruch sich nach dem Recht richtet, das im Beitrittsgebiet gegolten hat, gilt § 243a. Rz. 3 Vorgängervorschriften finden sich in § 67 Abs. 4 AVG und § 129...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.2 Gemeinsame rechtliche Anweisungen

Rz. 7 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 254b erfassen. Die GRA der DRV zu § 254b hat den Stand 1.6.2018 und ist abrufbar im Internet: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0251_275/gra_sgb006_p_0254b.html (zuletzt a...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 254c regelt als Sondervorschrift zu § 65 die Technik der Rentenanpassung für das Beitrittsgebiet in der Weise, dass den Renten anstelle des bisherigen der neue aktuelle Rentenwert (Ost) – § 255 a – zugrunde gelegt wird. Rz. 3 § 254c ist eine Sonderregelung zu § 65 zur Anpassung der Renten, denen ein aktueller Rentenwert (Ost) zugrunde liegt. Die Vorschrift korrespondi...mehr

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Jansen, SGB VI § 263a Gesam... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt inhaltlich die Zuordnung von Entgeltpunkten für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten, wenn sowohl Beitragszeiten in den alten Bundesländern als auch im Beitrittsgebiet und in den früheren deutschen Ostgebieten zurückgelegt sind (BT-Drs. 12/405 S. 129). Rz. 3 § 263a regelt ergänzend zu §§ 71 ff. die Zuordnung von Entgeltpunkten für beitragsfr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255b Veror... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 255b Abs. 1 ergänzt die Verordnungsermächtigung des § 69 und berechtigt die Bundesregierung, mit Zustimmung des Bundesrates den aktuellen Rentenwert (Ost) jeweils zum 1. Juli eines Jahres, und zwar bis zum 30. Juni des Jahres neu festzulegen. Die Regelungen zur Bestimmung des aktuellen Rentenwerts finden sich im Übrigen in den §§ 68, 255a und 255d. Rz. 3 Die Deutsche ...mehr