Fachbeiträge & Kommentare zu Dienstleistung

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ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 4.3.3 Die Servitization erfordert neuartige Kostentreiberanalysen

Trotz der beschriebenen Herausforderungen für das Controlling sowie die Kosten- und Erlösrechnung durch die Servitization bietet diese zahlreiche Vorteile gegenüber rein produktorientierten Geschäftsmodellen. Als beispielhafter Aspekt hierfür ist das Potenzial von Service-Geschäftsmodellen zur Erschließung neuer Umsatzquellen zu nennen. Hierbei geht es darum, Dienstleistunge...mehr

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ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 2.4 Finanzielle Vorteilhaftigkeit der Servitization

In der Literatur wird oftmals argumentiert, dass sich Servitization lohnt. Eine Studie der EBS Universität im Auftrag des VDMA aus dem Jahr 2007 hat bereits vor mehr als zehn Jahren aufgezeigt, dass die durchschnittliche Umsatzrendite des Dienstleistungsgeschäfts zum damaligen Zeitpunkt bei 24,1 % lag und damit deutlich höher war (und ist!) als die Rendite des reinen Kompone...mehr

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ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 4.5.2 Produkthersteller mit Mehrwert – Rollen und Aufgaben im Controlling zum Schritt 1

Unternehmen, die beginnen Mehrwertdienste anzubieten, leisten diese zu Beginn meist kostenfrei. Mit zunehmender Nachfrage wird es wichtig, diese Services zu bepreisen, um die Kosten aufzufangen. Z. B. können länger andauernde Gespräche pro Zeiteinheit berechnet werden oder es wird eine monatliche/jährliche Pauschale festgelegt. Gerade in dieser Phase können Controller wertvo...mehr

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ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 4.5.6 Zusammenfassung

Zusammenfassend lassen sich sechs Blickwinkel für das Controlling konstatieren: Servitization ist ein Geschäftsmodell, bei dem Unternehmen ihre Services ausbauen und damit ihre Kompetenz stärken, Dienstleistungen professionell zu managen. Dies geschieht häufig mit externen und internen Partnern. Das Controlling ist als Change Agent und Business Partner gefordert, eine werte- u...mehr

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ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 5.1 Servitization und Value-Co-Creation

Die Anzahl der Interaktionsmöglichkeiten mit dem Kunden innerhalb seiner Wertschöpfungsprozesse ist enorm. Genau hier findet auch der Paradigmenwechsel der Servitization statt: Während klassischerweise der Fokus auf einzelnen Produkten und Dienstleistungen liegt und die Marketingaktivitäten sich auf die Geschäftsanbahnung und einzelne Transaktionen konzentrieren, steht in de...mehr

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ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 4.2.4 Integration des Controllings in das Service Engineering und Management

Diese veränderten Anforderungen der Servitization erfordern eine Integration des (Investitions-)Controllings in das Rahmenkonzept zur systematischen Entwicklung und Gestaltung von Dienstleistungen, wie es seit rund zwei Dekaden durch das Service Engineering geleistet wird. Berücksichtigt das Service Engineering und Management traditionell die folgenden Dienst¬leistungsdimens...mehr

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ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 2.6 Servitization und Controlling: Eine erste Annäherung

Während in den Phasen 1 und 2 der oben skizzierten Entwicklungslinie bezüglich Servitization in der Regel das (oder leicht um Dienstleistungsaspekte ergänzte) klassische Industriecontrolling Anwendung findet, stellen sich für die Geschäftsmodelle der Phasen 3 und 4 neue Herausforderungen und Aufgabenfelder für das Controlling. Dieses wird zunehmend zu einem Dienstleistungsco...mehr

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ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 4.5.4 Integrierter Lösungsanbieter – Rollen und Aufgaben im Controlling zum Schritt 3

Hauptmerkmale dieses Servitization-Schrittes hin zum integrierten Lösungsanbieter sind, dass Nutzen und Mehrwert durch die Services entstehen. Verkauft werden Dienstleistungen. Dabei bleiben die Produkte im Eigentum des Herstellers. Wesentliche Teile der Wertschöpfungskette werden gemeinsam mit Partnern erbracht, die integraler Bestandteil des Kundenprozesses sind. Laptopher...mehr

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ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 4.6.1 Weiterentwicklung zum Dienstleistungscontrolling

Diese Zusammenstellung zeigt, dass die wesentlichen Punkte der notwendigen Weiterentwicklung des Controllings bereits anhand der drei Weiterentwicklungsaspekte in den einzelnen Fachprozessen besprochen wurden. Dennoch sollen einige Anmerkungen eher grundsätzlicher Art zur Anpassung des industriell geprägten Controllings an ein Dienstleistungscontrolling gemacht werden. Laut ...mehr

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ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 4.4.1 Anforderungen in Abhängigkeit des Servitization-Grades

Bei Produktherstellern mit Mehrwert spielt demgegenüber der Service mit dem Fokus als Abbildung eines abgegrenzten Geschäftsmodells die überwiegende Rolle. Die Kernüberlegung ist dabei, dass Service ein eigenständiges Produktportfolio beinhaltet, welches kontinuierlich weiterentwickelt wird und idealerweise einen überdurchschnittlichen Profitabilitätsbeitrag zum Gesamtergebn...mehr

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ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 4.5.1 Servitization – Neue Rollen, neue Blickwinkel, neue Aufgaben im Controlling

Um die sich ändernden Aufgaben und Rollen im Controlling zu beschreiben, wird Bezug auf das in Abb. 2 beschriebene Wachstumsmodell und die daraus abgeleiteten Transformationsschritte genommen. Der Change vom Produktfokus hin zu einem Fokus auf die Kundenbedarfe, erfordert die Kompetenz, Services zu entwickeln und zu erbringen. Der Internationale Controller Verein sieht fünf ...mehr

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ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 6.2 Phase 2: Produkt-Hersteller mit Mehrwert

Der Mehrwert, den ein Produkt-Hersteller anbietet, wird im Zusammenhang mit dem Servitization-Prozess meist dem technischen Servicebereich zugeordnet. Dazu zählt bei Heidolph die Optimierung technischer Prozesse, auch die Gerätevernetzung im Labor, in die Heidolph-Laborgerät eingebunden sind. Gleiches gilt für eine Applikationsberatung zur Optimierung von Prozessparametern u...mehr

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Steuerfreiheit der Vorteile des Arbeitnehmers aus der Nutzung eines betrieblichen Telekommunikationsgeräts

Leitsatz Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist auch dann nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon, durch dessen Nutzung die Telefonkosten entstanden sind, von dem Arbeitnehmer zu einem niedrigen, auch unter dem Marktwert liegenden Preis erworben hat und er das Mobil...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.1. Gesellschafter-Geschäftsführer

Rz. 86 Gestaltungen der Gesellschaftsrechts- bzw. Gesellschaftsvertragsrechtslage geben die Abwägungsentscheidung zum sozialversicherungsrechtlichen Status nicht i. S.e. strikten Parallelwertung zwingend vor, sondern haben lediglich Indizfunktion (BSG, Urteil v. 11.11.2015, B 12 KR 13/14 R ). Konstituierend für die Arbeitnehmereigenschaft ist die persönliche Abhängigkeit vom ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.2 Persönliche Abhängigkeit

Rz. 41 § 7 Abs. 1 bestimmt, dass Beschäftigung eine nichtselbständige Arbeit ist. Beschäftigung ist damit das Gegenstück zur selbständigen Tätigkeit. Der durch Gesetz v. 20.12.1999 eingefügte Abs. 1 Satz 2 regelt insoweit nichts Neues, sondern stellt nur erläuternd klar, dass es bei diesen auf jahrelanger Rechtsprechung beruhenden Abgrenzungskriterien – auch nach den Änderun...mehr

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Jung, SGB VII § 39 Leistung... / 2.4 Ausgleich besonderer Härten (§ 39 Abs. 2)

Rz. 43 Bei dem Begriff der besonderen Härte handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Im Ermessen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung stehen Art, Umfang und Dauer der Leistung. Eine besondere Härte liegt nicht vor, wenn andere Mittel zumutbar herangezogen werden können. Die besondere Unterstützung kann als Geld-, Sach- und/oder Dienstleistung erbracht werd...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.4 Fortbestehen der Beschäftigung (Abs. 3)

Rz. 187 Die Vorschrift regelt einheitlich für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung das Fortbestehen der Versicherungs- und Beitragspflicht, wenn für einen begrenzten Zeitraum der Anspruch auf Arbeitsentgelt entfallen ist, ohne dass eine Entgeltersatzleistung bezogen wird (vgl. BT-Drs. 13/8011 S. 68). Über § 7 Abs. 3 Satz 2 wird der Anwendungsbereich di...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 0 Allgemeines und Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift rechnet zu den zentralen Regelungen des Rechts der Sozialversicherung. Sie ist vielfach geändert worden. Im Einzelnen: Rz. 2 Durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen v. 6.4.1998 (BGBl. I S. 688) wurden mit Wirkung zum 1.1.1998 die Abs. 1a und 1b eingefügt. Die Neuregelungen zielten darauf ab, den unterschiedlichen ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.3 Betriebliche Berufsausbildung als Beschäftigung (Abs. 2)

Rz. 170 § 7 Abs. 2 bestimmt, dass als Beschäftigung auch der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung gilt (BT-Drs. 7/4122 S. 31). Die in § 7 Abs. 2 gelisteten betrieblichen Bildungsmaßnahmen werden der Beschäftigung (§ 7 Abs. 1) im Wege einer unwiderleglichen Vermutung gleichgesetzt. Im Gegensatz zur Fiktion ("gilt") ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.7 Beschäftigungsverhältnisse unter Verwandten

Rz. 80 Die Grenze zwischen einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit Entgeltzahlung und einer nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung aufgrund eines Gesellschaftsverhältnisses oder der familienhaften Zusammengehörigkeit ist nicht immer leicht zu ziehen und kann nur nach Lage der jeweiligen Umstände entschieden werden. Besonders problematisch ist vielfach, ob zwische...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Mit dieser Vorschrift sollte für alle Zweige der Sozialversicherung eine einheitliche Beurteilung von versicherungsfreien geringfügigen Beschäftigungen erreicht werden. Das gilt mit Ausnahme der Rentenversicherung auch weiterhin. Zusätzlich sind mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt seit dem 1.4.2003 besondere Vorschriften für geringfügig...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Diese Vorschrift ist mit der Einführung des SGB IV durch Gesetz v. 23.12.1996 (BGBl. I S. 3845) erlassen worden und am 1.7.1997 in Kraft getreten. Sie wurde zwischenzeitlich mehrfach geändert und ergänzt. Erhebliche Veränderungen wurden mit dem Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.2.1999 (BGBl. I S. 388) sowie mit dem Zweiten Gesetz...mehr

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Jung, SGB VII § 43 Reisekosten / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1997 hat in § 43 im Wesentlichen den Inhalt des § 569b RVO übernommen. Dort waren allerdings Familienheimfahrten bei medizinischer Rehabilitation erst bei einer länger als 8 Woc...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 3 Literatur

Rz. 209 Berchtold, Illegale Ausländerbeschäftigung nach der Neufassung von § § 7 SGB IV, NZS 2012 S. 481. Boemke, Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Arbeitszeitkonten bei geringfügig Beschäftigten, BB 2008 S. 722. Frank, Regelungsbedarf und Haftungsfallen in Wertkontenmodellen, NZA 2008 S. 152. ders., Sozialrechtliche Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen, ZRP 2...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.1 Grundlagen

Rz. 19 In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wird für die Begründung der Versicherungspflicht verlangt, dass eine Beschäftigung vorliegt und diese gegen Entgelt ausgeübt wird. § 7 fixiert hierzu einen der zentralen Begriffe des Sozialversicherungsrechts, nämlich den der Beschäftigung. Dabei handelt es sich nicht um einen tatbestandlich scharf definie...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.3 Kurzfristige Beschäftigungen

Rz. 48 Eine kurzfristige Beschäftigung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 2 i. d. F. v. 1.1.2019 liegt vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres seit ihrem Beginn auf nicht mehr als 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Der Gesetzgeber hat durch das Tar...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.1 Versicherungsfreiheit geringfügiger Beschäftigungen

Rz. 2 Geringfügige Beschäftigungen i. S. d. § 8 Abs. 1 sind nach § 7 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung und i. d. R. nach § 27 Abs. 2 SGB III nach dem Recht der Arbeitsförderung versicherungsfrei. Versicherungsfreiheit besteht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach wie vor für kurzfristige Beschäftigungen i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 2. Entgeltgeringfügige Beschäf...mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.3.6 Aufbringung der Beiträge durch den Arbeitgeber für verschiedene Personenkreise

Rz. 11 Für beschäftigte Bezieher einer Vollrente wegen Alters nach Erreichen der Regelaltersgrenze (vgl. § 5 Abs. 4 SGB VI i. d. F. des Flexirentengesetzes v. 8.12.2016; zuvor: alle Vollrentenbezieher) sowie für beschäftigte Bezieher einer Pension (z. B. ehemalige Beamte), die von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreit sind, hat der Arbeitgeber lediglich ...mehr

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Umsatzsteuerfragen im Zusam... / 1. Verhältnis zum Europarecht

Bei der Anwendung des nationalen Umsatzsteuergesetzes sind stets die europarechtlichen Vorgaben der MwStSystRL zu beachten. Die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG findet ihre europarechtliche Grundlage in Art. 98 Abs. 2 i.V.m. Anhang III Nr. 9 MwStSystRL.[4] Nach Anhang III Nr. 9 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten eine Steuersatzermäßigung auf Dienstleistungen von Sch...mehr

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Umsatzsteuerfragen im Zusam... / b) Nutzungsrechtseinräumung als Hauptbestandteil der Leistung

Da es sich vorliegend um eine einheitliche Leistung handelt, muss die Einräumung der Nutzungsrechte den Hauptbestandteil der Leistung ausmachen und das Abhalten des Vortrags sich als unselbstständige Nebenleistung darstellen, damit die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG Anwendung findet. Allein das Einräumen von Nutzungsrechten an einem vom UrhG geschützten Werk führt ni...mehr

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Umsatzsteuerfragen im Zusam... / V. Fazit

Die Anwendung des Steuerbefreiungstatbestandes des § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG ist im Hinblick auf die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Online-Seminaren, die ein Dozent bzw. Vortragender gegenüber einem Anbieter derselben erbringt, eine kaum problematisierte Rechtsfrage. Die Äußerung der Finanzverwaltung zu Vortragsleistungen, wonach diese keine Nutzungsrechtseinräumung dar...mehr

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Umsatzsteuerfragen im Zusam... / a) Vorliegen einer einheitlichen Leistung

Mithin richtet sich die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes gem. § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG danach, ob in dem Abhalten von Online-Seminaren nebst urheberrechtlicher Nutzungsrechtseinräumung mehrere eigenständige (Haupt-)Leistungen oder eine einheitliche Leistung vorliegt. Nach der Rechtsprechung des BFH darf eine wirtschaftlich einheitliche Dienstleistung nicht künstlich in Te...mehr

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Neuere Entwicklungen beim V... / a) Allgemeines

Sowohl § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG als auch Art. 168 MwStSystRL verlangen für die Gewährung des Vorsteuerabzugs zunächst einen Bezug "für das Unternehmen" und dass die "Gegenstände und Dienstleistungen für Zwecke der besteuerten Umsätze verwendet werden." Diese Voraussetzung ist danach stets erfüllt, wenn zwischen dem vorsteuerbelasteten Eingangsumsatz und einem oder mehreren Aus...mehr

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Neuere Entwicklungen beim V... / 1. Sachverhalt

Der Sachverhalt dieses bedeutsamen Urteils stellt sich wie folgt dar: Die Tätigkeit einer Holdinggesellschaft bestand im Ankauf, der Verwaltung und der Verwertung von eigenem Grundbesitz sowie der Projektierung, Sanierung und Erstellung von Bauvorhaben aller Art. Die Holding war als Kommanditistin an der X-KG und der Y-KG (Projektgesellschaften) beteiligt, die als Bauträger ...mehr

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Umsätze eines Vereins für Verkehrserziehung

Leitsatz 1. § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG ist entsprechend Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL richtlinienkonform auszulegen. 2. Bei einem Fahrsicherheitstraining liegen "Kurse belehrender Art" i.S. von § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG vor, wenn es sich um eine Schulungsmaßnahme handelt, die zum Erwerb oder zur Erhaltung beruflicher Kenntnisse konkret geeignet ist (Art. 132 Abs. 1 Buch...mehr

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Neuere Entwicklungen beim V... / 3. Entscheidung des EuGH

Der EuGH hat sich weitestgehend der Stellungnahme des Generalanwalts angeschlossen und einen Vorsteuerabzug für die bezogenen Eingangsleistungen, die in den unentgeltlichen Gesellschafterbeiträgen münden (das heißt ohne ein Sonderentgelt), abgelehnt.[41] Eingangs führt der EuGH aus, dass für die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugsrechts zwei Voraussetzungen erfüllt sein müsse...mehr

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Neuere Entwicklungen beim V... / 1. Holdingformen und Unternehmerstatus

Ausgangspunkt des Vorsteuerabzugs einer sog. Holding ist die Unternehmereigenschaft nach § 2 UStG. Eine Holding ist eine Gesellschaft, deren Unternehmenszweck darin besteht, unmittelbar oder mittelbar Beteiligungen an einem oder mehreren rechtlich selbständigen Wirtschaftsgebilden zu erwerben, zu halten oder zu veräußern, wobei die Gesellschaft die Beteiligungen an anderen U...mehr

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Zweckbetriebsvoraussetzungen beim Verkauf von Hilfsmitteln für Blinde

Leitsatz Der Verkauf von Waren ist grundsätzlich eine typische Handelstätigkeit, die nicht die Voraussetzungen eines Zweckbetriebs i.S. von § 68 Nr. 4 AO erfüllt. Der Verkauf von Hilfsmitteln für blinde oder sehbehinderte Menschen über ein Ladengeschäft kann aber ein Zweckbetrieb sein, wenn über eine im Einzelhandel übliche reine Produktberatung hinaus weitere – fürsorgeorie...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.3 Marktpreis

Rz. 39 Ein Markt ist gegeben, wenn Güter und Dienstleistungen durch Aufeinandertreffen von Nachfrage und Angebot ausgetauscht werden. Dies muss nicht an einem realen Ort (Marktplatz) geschehen, sondern es ist jede beliebige Form des Zusammentreffens von Anbietern und Nachfragern ausreichend (Existenz eines ökonomischen Orts); bereits hierdurch unterscheidet sich der Markt vo...mehr

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Die 11. GWB-Novelle: Paradigmenwechsel im Kartellrecht

Zusammenfassung Spätestens mit Ausbruch des Ukrainekriegs und den erheblichen Preissteigerungen bei Kraftstoffen begann eine intensive öffentliche Diskussion darüber, wie die Bundesregierung stille Verhaltenskoordinierungen zwischen Unternehmen (insbesondere auf transparenten, oligopolistisch strukturierten Märkten), rechtlich erfassen kann. Das Bundesministerium für Wirtsch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Lieferung von Gas über das Erdgasnetz

Rz. 4 Nach § 28 Abs. 5 UStG ist die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz für alle ab dem 1.10.2022 ausgeführten Leistungen mit dem ermäßigten Steuersatz zu besteuern. Nicht festgelegt ist danach, um welche Art Gas es sich handeln muss, sodass unter die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes sowohl Erdgas als auch Biogas fallen kann. Rz. 5 Nach der Gesetzesfassung ist nur die ...mehr

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§ 23 Rechtssicheres ersetze... / III. Wo wird gescannt?

Rz. 28 Rechtsanwaltskanzleien werden i.d.R. in den eigenen Räumen einen oder mehrere Orte für das Scannen bestimmen. Das Einscannen von Dokumenten könnte aber auch von einem Dienstleistungsanbieter übernommen werden; dann ist auch hier zu bestimmen, ob diese Dienstleistung zentral oder dezentral geschehen soll. Hilfe beim Scannen werden sich Kanzleien hauptsächlich dann eink...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / V. IT-Dienstleister

Rz. 106 Obwohl die Erstregistrierung am beA anhand der Schritt-für-Schritt-Anleitung der BRAK sich in den meisten Fällen gut bewerkstelligen lässt, sind bei auftretenden technischen Schwierigkeiten viele rasch überfordert. IT-Dienstleister sind selten günstig zu haben; hier wird man mehr oder weniger tief in die Tasche greifen müssen, je nachdem wie Komplex die IT der Kanzle...mehr

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§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / E. Akteneinsicht

Rz. 33 Ausgehend davon, dass künftig vermehrt eine elektronische Aktenführung erfolgen wird, stellen sich viele Probleme, die sich bei einer Akteneinsicht in Papierakten ergeben, nicht bzw. nicht mehr wie im früheren Ausmaß. So ist bei elektronischen Akten die Manipulationsgefahr durch einen Beschuldigten oder Betroffenen nicht mehr gegeben, weshalb in den einzelnen Vorschri...mehr

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§ 26 Wörterbuch

In dieses Wörterbuch haben wir vor allem Abkürzungen und Fremdwörter eingepflegt, die uns bei der Recherche und Erstellung dieses Werks "über den Weg gelaufen" sind. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Umsätze, die unter das RennwLottG fallen

Rz. 21 § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG beruht auf Art. 131 i. V. m. Art. 135 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten (obligatorisch) Wetten, Lotterien und sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz unter den Bedingungen und Beschränkungen, die von jedem Mitgliedstaat festgelegt werden. Die Vorschrift erlaubt es zwar nicht, Wetten, Lotterien und sonstige Glückssp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.13 Bemessungsgrundlage steuerpflichtiger Glücksspiele

Rz. 177 Mit dem EuGH-Urteil v. 5.5.1994[1] zur Bemessungsgrundlage von Umsätzen aus Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit war eine jahrelange Auseinandersetzung um die rechtliche Bewertung beendet worden. Die Finanzverwaltung hatte mit dem BFH die Auffassung vertreten, dass Entgelt für die Überlassung des Geldspielgeräts und für die Einräumung der Gewinnmöglichkeit der zum ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Allgemeines

Rz. 129 Grundlage der Rennwett- und Lotteriebesteuerung ist auf Basis des zum 1.7.2021 in Kraft getretenen neuen Glücksspielstaatsvertrags[1] das (ebenfalls zum 1.7.2021 reformierte) Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) [2] sowie die (zu dem 1.7.2021 reformierte) RennwLottDV [3], mit den danach ergangenen Änderungen. Mit der Aufnahme neuer steuerrechtlicher Vorschriften in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5 Einzelfälle

Rz. 118 Unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG fallen auch [1]: die Bestellung eines Erbbaurechts an einem Erbbaugrundstück[2] sowie der Anspruch auf Abtretung eines Anspruchs auf Bestellung eines Erbbaurechts[3], die Übertragung von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück (bei der Übertragung von hälftigem Miteigentum ist der jeweilige Miteigentümer Leistungs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Umsätze, die unter das GrEStG fallen

Rz. 15 § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG beruht auf Art. 12, Art. 131 i. V. m. Art. 135 Abs. 1 Buchst. j und Buchst. k und Art. 371 i. V. m. Anhang X Teil B Nr. 9 MwStSystRL. Nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten – obligatorisch – die Lieferung von anderen Gebäuden oder Gebäudeteilen und dem dazugehörigen Grund und Boden als den in Art. 12 Abs. 1 Buch...mehr