Fachbeiträge & Kommentare zu Dienstleistung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Sachlicher Steueranwendungsbereich

Rz. 61 Besteuert werden alle Lieferungen von Gegenständen und alle Dienstleistungen, die ein Steuerpflichtiger im Inland gegen Entgelt ausführt, und die Einfuhr von Gegenständen. Zwischen einer Dienstleistung und dem erhaltenen Entgelt muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen.[1] Rz. 62 Steuerbare Umsätze setzen das Vorliegen einer Vereinbarung zwischen Parteien über den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5.3 Regelungen für die Ausgabe von Gutscheinen ab 1.1.2019

Rz. 133 Art. 30a MwStSystRL enthält die Definitionen von Gutscheinen. Ein "Gutschein" ist ein Instrument, bei dem die Verpflichtung besteht, es als Gegenleistung oder Teil einer solchen für eine Lieferung von Gegenständen oder Dienstleistung anzunehmen und bei dem die zu liefernden Gegenstände oder die Dienstleistungen oder die Identität der möglichen Lieferer oder Dienstlei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.7 Steuertatbestand und Steueranspruch

Rz. 160 Art. 62 MwStSystRL regelt den Steuertatbestand und Steueranspruch. Nach Abs. 1 der Vorschrift ist Steuertatbestand der Tatbestand, durch den die gesetzlichen Voraussetzungen für den Steueranspruch verwirklicht werden. Rz. 161 Nach Art. 62 Abs. 2 MwStSystRL ist Steueranspruch der Anspruch, den der Fiskus nach dem Gesetz gegenüber dem Steuerschuldner von einem bestimmte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.14.4 Reisebüros/Reiseveranstalter

Rz. 352 Art. 306ff. MwStSystRL regeln die sog. Margenbesteuerung von Reiseleistungen. Danach wenden die Mitgliedstaaten auf die Leistungen der Reiseveranstalter (die Vorschrift spricht insoweit irreführend von Reisebüros, die i. d. R. nur als Vermittler tätig sind) eine Sonderregelung an, soweit die Veranstalter gegenüber den Reisenden im eigenen Namen auftreten und für die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Entstehung und Umfang des Vorsteuerabzugsrechts

Rz. 263 Die zentralen Bestimmungen über die Voraussetzungen und den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugsrechts ergeben sich aus Art. 167ff. MwStSystRL. Das Vorsteuerabzugsrecht des Abnehmers entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Steuerschuld für die Leistung beim Leistenden entsteht. Das ist nach Art. 63 MwStSystRL grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem die Leistung bewirkt wird, aus ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Endgültiges Mehrwertsteuersystem nach dem Ursprungslandprinzip

Rz. 1016 Die seit dem 1.1.1993 geltende Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung im europäischen Binnenmarkt soll nach Art. 402 MwStSystRL durch eine endgültige Regelung für die Besteuerung des Handelsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten abgelöst werden, die von dem Grundsatz ausgeht, dass die gelieferten Gegenstände und die erbrachten Dienstleistungen im Ursprungsmitgli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.26 Richtlinie Gutscheine

Rz. 654 Der Rat hatte am 27.6.2016 die Richtlinie (EU) 2016/1065 hinsichtlich der Behandlung von Gutscheinen verabschiedet.[1] Die RLmusste mit Wirkung v. 1.1.2019 in nationales Recht umgesetzt werden. Mit der RL wurden besondere Vorschriften für die mehrwertsteuerliche Behandlung von Gutscheinen in die MwStSystRL eingefügt. Art. 30a MwStSystRL enthält die Definitionen von G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.8.1 Bemessungsgrundlage im Inland

Rz. 165 Die Bemessungsgrundlage für entgeltliche Leistungen [1] ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der Leistende vom Empfänger oder von einem Dritten erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen. Eine Subvention muss, um Teil der Bemessungsgrundlage zu sein, von einem Dritten für den j...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5.1 Lieferung von Gegenständen

Rz. 107 Art. 14 MwStSystRL regelt den Begriff der Lieferung von Gegenständen. Abs. 1 enthält die Grundsatzdefinition, wonach als Lieferung eines Gegenstands die Übertragung der Befähigung gilt, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen. Bei einer Lieferung muss nicht das rechtliche Eigentum an dem Gegenstand übertragen werden.[1] Die Lieferung eines G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.42 Richtlinie 2021/1159 – "buy and donate"

Rz. 757 Mit der Richtlinie (EU) 2021/1159 des Rates v. 13.7.2021 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf befristete Befreiungen von Einfuhren und bestimmten Lieferungen als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie[1] (sog. RL "buy and donate") wurde in Art. 143 Abs. 1 Buchst. fb eine neue EUSt-Befreiung geschaffen für die Einfuhr von Gegenständen durch die EU-Kommissi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4.1 Begründung und Umfang der Unternehmereigenschaft

Rz. 95 Die Inanspruchnahme einer Dienstleistung durch eine Gesellschaft, die steuerbare Umsätze ausführen wollte, stellt bereits eine wirtschaftliche Tätigkeit dar, selbst wenn die Dienstleistung der Prüfung dient, ob die beabsichtigte Tätigkeit rentabel ist. Außer in Betrugsfällen kann die Eigenschaft der Gesellschaft als Steuerpflichtiger nicht rückwirkend aberkannt werden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27.1.1 Neuregelungen ab 1.1.2019

Rz. 663 Die MwStSystRL regelt seit 1.1.2015 den Ort der Dienstleistung in Bezug auf Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronisch erbrachte Dienstleistungen (sog. Digitalleistungen) durch einen Unternehmer in der EU an Privatpersonen in einem anderen Mitgliedstaat einschließlich des damit verbundenen sog. Mini-One-Stop-Shop – MO...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.20 Durchführungsverordnung zur einzigen Anlaufstelle

Rz. 632 Mit der vom Rat am 9.10.2012 verabschiedeten Verordnung (EU) Nr. 967/2012[1] wurde die DVO (EU) 282/2011 [2] hinsichtlich der Sonderregelungen für nicht ansässige Steuerpflichtige, die Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder elektronische Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige erbringen, mWv 1.1.2015 geändert. Rz. 633 Die VO 96...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27.1.2.4 Erweiterter Anwendungsbereich des One-Stop-Shop-Systems (OSS)

Rz. 674 Ab 1.7.2021 gilt der Anwendungsbereich des OSS für alle Dienstleistungen und Fernverkäufe an Nichtabnehmer, d. h. der OSS beschränkt sich nicht mehr wie vorher auf Digitalleistungen. Die MwStSystRL unterscheidet nunmehr zwischen folgenden verschiedenen OSS-Regelungen: für von nicht in der Gemeinschaft ansässigen Steuerpflichtigen erbrachte Dienstleistungen für innergem...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.13.1 Verpflichtungen im inneren Anwendungsbereich

Rz. 320 Art. 213 bis 273 MwStSystRL enthalten eine ansatzweise Harmonisierung des Verfahrensrechts zur USt. Die Vorschriften regeln im Wesentlichen die Anzeige der Aufnahme, des Wechsels und der Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit, die Zuteilung von MwSt-Identifikationsnummern, die Erteilung von Rechnungen mit spezifischen Angaben, die elektronische Übermittlung von R...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.9 Steuersätze

Rz. 192 Die Steuersatzharmonisierung war erst durch die RL 92/77/EWG mWv 1.1.1993 in Angriff genommen worden. Sie wurde mit der RL 96/42/EG, der RL 96/95/EG, der RL 1999/49/EG sowie der RL 2006/18/EG fortgesetzt. Eine vollständige Harmonisierung der Steuersätze stand bislang immer noch aus. Inzwischen hat die EU-Kommission am 18.1.2018 Vorschläge zur Modernisierung der ermäß...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Vorschlagspaket der EU-Kommission für ein endgültiges MwSt-System im EU-Binnenhandel

Rz. 1159 Die EU-Kommission hat am 25.5.2018 einen Richtlinienvorschlag zur Änderung der MwStSystRL "hinsichtlich der Einführung der detaillierten Maßnahmen zur Durchführung des endgültigen Mehrwertsteuersystems für die Besteuerung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten" veröffentlicht[1], die am 1.7.2022 in Kraft treten sollen. Der Vorschlag enthält die detaillierten Regel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.14.3 Landwirtschaftliche Erzeuger

Rz. 346 Art. 295ff. MwStSystRL ermöglichen eine umsatzsteuerliche Pauschalregelung für Landwirte, bei denen die Anwendung der Regelbesteuerung auf Schwierigkeiten stoßen würde, zum Ausgleich der Vorsteuerbelastung auf die vom Pauschallandwirt bezogenen Gegenstände und Dienstleistungen (die langfristige Verpachtung eines landwirtschaftlichen (Teil-)Betriebs fällt nicht unter ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 297 Nach Art. 184 MwStSystRL ist der ursprüngliche Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn er höher oder niedriger ist als der, zu dessen Vornahme der Unternehmer berechtigt war. Nach Art. 185 Abs. 1 MwStSystRL besteht diese Verpflichtung insbesondere dann, wenn sich die Faktoren, die bei der Bestimmung des Vorsteuerabzugsbetrags berücksichtigt werden, nach Abgabe der Mehrwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.41 Richtlinie 2020/2020 – Steuerbefreiungen im Zusammenhang mit der COVID-Pandemie

Rz. 756 Mit der Richtlinie 2020/2020[1] wurde es den EU-Mitgliedstaaten gestattet, einen ermäßigten Steuersatz auf die Lieferung von COVID-19-In-vitro-Diagnostika und damit zusammenhängende Dienstleistungen anzuwenden oder eine Steuerbefreiung mit Recht auf Vorsteuerabzug (sog. Nullsatz) auf die Lieferung von COVID-19-Impfstoffen und damit zusammenhängenden Dienstleistungen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27.4.2 Verordnung (EU) 2019/2026

Rz. 684 Mit der DVO (EU) 2019/2026,[1] die die MwSt-DVO 282/2011 in der Fassung der VO (EU) 2017/2459[2] ergänzte, wurden insbesondere nähere Bestimmungen zu den Anwendungsfällen der Regelung über die elektronischen Marktplätze sowie zu den Aufzeichnungspflichten des Plattformbetreibers geschaffen. Die in der MwStSystRL enthaltenen Begriffsbestimmungen für "innergemeinschaft...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.5 Ausschlüsse vom Vorsteuerabzug

Rz. 302 Nach Art. 176 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten alle Vorsteuerausschlüsse beibehalten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie in den nationalen Vorschriften vorgesehen waren. Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten nach Umsetzung der Richtlinie in das nationale Recht keine neuen Vorsteuerausschlüsse mehr einführen durften (sog. stand-still-Klausel). E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.20 Regelungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr

Rz. 395 Die MwStSystRL enthält (anders noch Art. 28a ff. 6. EG-Richtlinie) die Bestimmungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr, verteilt über die gesamte Richtlinie. Ergänzend dazu bestimmen Art. 402 bis 404 MwStSystRL den Übergangscharakter dieser Bestimmungen. Rz. 396 Art. 20ff. MwStSystRL regeln den Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenstände...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.3 Pro-rata-Satz des Vorsteuerabzugs

Rz. 292 Wird ein Gegenstand oder eine Dienstleistung für gemischte – steuerpflichtige und steuerfreie – Umsätze verwendet, ist nach Art. 173 Abs. 1 MwStSystRL der Vorsteuerabzug nur auf die dazu berechtigenden Umsätze zulässig. Dieser Pro-rata-Satz bezieht sich grundsätzlich auf alle von dem Unternehmer bewirkten Umsätze. Die Mitgliedstaaten können jedoch hiervon Abweichunge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.18.1 Elektronische Rechnungsstellung

Rz. 613 Rechnungen auf Papier und elektronische Rechnungen wurden weitestgehend gleichgestellt. Die Verwendung elektronischer Rechnungen hängt aber nach wie vor von der Zustimmung des Rechnungsempfängers ab.[1] Rz. 614 Die Grundregel zur Rechnungsstellung[2] schreibt vor, dass die Echtheit der Herkunft einer Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit unabh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.10.3 Steuerbefreiungen bei Ausfuhren und sonstigen grenzüberschreitenden Umsätzen

Rz. 252 Art. 146 bis 153 MwStSystRL regeln abschließend die Steuerbefreiungen bei grenzüberschreitenden Umsätzen (ohne innergemeinschaftliche Umsätze), die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Die Mitgliedstaaten können die Steuerbefreiungen zur Steuervereinfachung oder zur Vermeidung von Missbräuchen von Bedingungen abhängig machen.[1] Die Vorschriften enthalten insbesonde...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.39.2 Jahresumsatz

Rz. 742 Der Jahresumsatz im Mitgliedstaat ist nach Art. 280a Nr. 1 MwStSystRL der jährliche Gesamtbetrag der Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen ohne MwSt eines Unternehmers in diesem Mitgliedstaat in einem Kalenderjahr. Der Jahresumsatz in der Union ist nach Art. 280a Nr. 2 MwStSystRL der jährliche Gesamtbetrag der Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.38 Durchführungsverordnung 2020/21 zum Digitalpaket

Rz. 735 Die von der EU-Kommission am 14.1.2020 erlassene DVO (EU) 2020/21[1] steht im Zusammenhang mit dem ab 1.7.2021 geltenden sog. Digitalpaket zur Modernisierung der Mehrwertbesteuerung des grenzüberschreitenden Onlinehandels in Form der RL 2017/2455[2] bzw. den damit geschaffenen neuen Fernverkaufsregelungen. Um dem erweiterten Anwendungsbereich der Sonderregelungen des...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.31 Ermäßigter Steuersatz für elektronische Publikationen

Rz. 722 Der Rat hat am 6.11.2018 die RL 2018/1713[1] angenommen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen soll, ermäßigte Mehrwertsteuersätze auch auf die Bereitstellung elektronischer Publikationen anzuwenden. Nach vorherigem Recht der MwStSystRL galt, dass elektronisch erbrachte Dienstleistungen, einschließlich elektronisch bereitgestellter Veröffentlichungen, zum Normalsatz ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Die 1. EWG-Richtlinie

Rz. 41 Mit der Ersten Richtlinie des Rates v. 11.4.1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern[1] wurde das Grundprinzip des heutigen gemeinschaftlichen Mehrwertsteuersystems mit Vorsteuerabzug eingeführt. Wesentliches Ziel war es, das in den meisten Mitgliedstaaten bekannte kumulative Mehrphasensteuersystem durch ein System zu e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12 Steuerschuldner

Rz. 307 Steuerschulder ist grundsätzlich der Unternehmer, der einen steuerpflichtigen Umsatz bewirkt.[1] Rz. 308 Die EU-Mitgliedstaaten können Regelungen treffen, nach denen der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (sog. Reverse-Charge-System), wenn der Umsatz von einem nicht im Inland ansässigen Unternehmer erbracht wird.[2] Zu den ab 1.1.2010 geltenden Neuregelungen aufgr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.3.1 Ausgangslage

Rz. 1111 Nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten "die von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführten Dienstleistungen" von der USt. Die Umsatzsteuerbefreiung für Postdienstleistungen nach § 4 Nr. 11b UStG in der seit dem 1.7.2010 geltenden Fassung gilt für alle Unternehmer, die sich zum ständigen und flächendeckenden Anbieten der Gesamtheit od...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.30 Fakultatives Reverse-Charge-Verfahren und Schnellreaktionsmechanismus

Rz. 721 Am 6.11.2018 hat der Rat die RL 2018/1695[1] angenommen. Damit wurden die zeitlich befristeten Regelungen zur fakultativen Umkehr der Steuerschuldnerschaft in Art. 199a MwStSystRL und zum Schnellreaktionsmechanismus in Art. 199b MwStSystRL bis zum 30.6.2022 verlängert. Gemäß Art. 199a MwStSystRL können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass die MwSt von dem steuerpflicht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.32 Befristetes generelles Reverse-Charge-Verfahren

Rz. 723 Mit der RL (EU) 2018/2057[1] wurde in die MwStSystRL ein neuer Art. 199c aufgenommen. Danach ist es den Mitgliedstaaten erlaubt, bis zum 30.6.2022 ein generelles Reverse-Charge-Verfahren auf nicht grenzübergreifende Lieferungen oder Dienstleistungen (also Binnenumsätze) einzuführen, wonach die MwSt von dem Steuerpflichtigen geschuldet wird, an den Gegenstände geliefe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.18.5 Maßgebliches Recht für die Rechnungsausstellung

Rz. 621 Das für die Rechnungsausstellung maßgebliche Recht enthält Art. 219a MwStSystRL. Zu beachten ist, dass diese Vorschrift nicht für die Aufbewahrung von Rechnungen gilt. Hier gelten besondere Regelungen in Art. 244 bis 248 MwStSystRL. In Art. 219a MwStSystRL ist der Grundsatz verankert, dass sich das maßgebliche Recht für die Rechnungsstellung nach den Vorschriften des...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.3.2 Richtlinienvorschlag der EU-Kommission

Rz. 1116 Die Kommission hatte am 5.5.2003 den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der 6. EG-Richtlinie in Bezug auf die mehrwertsteuerliche Behandlung von Dienstleistungen im Postsektor vorgelegt[1]; auch liegt ein Änderungsvorschlag v. 8.7.2004 dazu vor (Abschn. 6.1.3.3). Der Richtlinienvorschlag enthält drei zentrale Elemente: Änderungen der Regelungen über...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7 Verstetigung von Ausnahmeregelungen

Rz. 568 Der Rat hatte am 24.7.2006 die Richtlinie 2006/69/EG[1] verabschiedet. Mit dieser Änderungsrichtlinie wurde eine Reihe von Ausnahmeregelungen, die einige Mitgliedstaaten bis dahin singulär auf der Basis entsprechender Sonderermächtigungen des Rates gemäß Art. 27 der 6. EG-Richtlinie [2] abweichend von den Grundtatbeständen anwenden durften, als allgemein geltendes Rec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.7 Richtlinienvorschlag Anwendungsbereich ermäßigter Steuersätze

Rz. 1139 Die EU-Kommission hat am 18.1.2018 einen neuen Richtlinienvorschlag zur Modernisierung der ermäßigten Mehrwertsteuersätze vorgelegt.[1] Danach sollen die EU-Mitgliedstaaten zwar weiterhin nur 2 ermäßigte Steuersätze anwenden können, die mindestens 5 % betragen müssen.[2] Darüber hinaus würde das Unionsrecht den Mitgliedstaaten, aber auch die Einführung eines supererm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.14.6 Sonderregelung für Goldumsätze

Rz. 370 Nach Art. 344ff. MwStSystRL sind im Einzelnen die Lieferung, der innergemeinschaftliche Erwerb und die Einfuhr von Anlagegold von der USt befreit. Als Anlagegold gelten Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem Feingehalt von mindestens 995 ‰, auch als Wertpapier verbrieft. Kleine Goldbarren oder -plättchen mit einem Gewicht von maximal 1 g können von der Befreiun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27.4.1 Richtlinie 2019/1995

Rz. 679 Die RL (EU) 2019/1995[1] stellt eine Ergänzung zu dem sog. Digitalpaket zur Modernisierung der Mehrwertbesteuerung des grenzüberschreitenden Onlinehandels in Form der RL Richtlinie (EU) 2017/2455[2] dar. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf der Klärung rechtlicher Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Einbezug elektronischer Plattformen in die mehrwertsteuerliche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.35 Brexit – Austrittsabkommen

Rz. 727 Die EU hatte gemäß Art. 50 EUV mit dem VK ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts ausgehandelt, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen des VK zur Union berücksichtigt wurde (Austrittsabkommen). Am 11.1.2019 erließ der Rat den Beschluss (EU) 2019/274 über die Unterzeichnung des Austrittsabkommens.[1] Nach weiteren Verhandlungen wurde Einvernehmen über...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37 Richtlinie 2019/2235 – GSVP-Streitkräfte

Rz. 731 Mit der vom Rat am 16.12.2019 verabschiedeten RL 2019/2235[1] wurde eine der bisherigen Steuerbefreiung der Umsätze an Streitkräfte der NATO-Vertragspartner für Zwecke der gemeinsamen Verteidigungsanstrengung (und deren Einfuhren)[2] vergleichbare Steuerbefreiung geschaffen für den Fall, dass die Streitkräfte eines EU-Mitgliedstaats an Maßnahmen im Rahmen der Gemeins...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4 Steuerpflichtiger (Unternehmer)

Rz. 83 Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL enthält die grundsätzliche Begriffsbestimmung des Steuerpflichtigen (Unternehmer). Von zentraler Bedeutung ist hierbei der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeiten. Dies sind alle Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden einschließlich der Tätigkeiten der Urproduzenten, der Landwirte sowie der freien Berufe und der diesen gl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.39.1 Kernelemente der Kleinunternehmerregelung

Rz. 737 Kernelemente sind die unionsweite Festlegung eines Umsatzhöchstbetrages von 85.000 EUR, bis zu dem die Mitgliedstaaten kleine Unternehmen von der MwSt befreien können, sowie die Ausdehnung der nationalen Kleinunternehmerregelungen auf Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Damit bleibt es eine nationale Entscheidung, ob und in welcher Höhe (bis zum Maximalbetrag...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.39.3 Informations- und Meldepflichten der Unternehmer

Rz. 743 Nach Art. 284a Abs. 1 MwStSystRL umfasst die vorherige Benachrichtigung des Mitgliedstaats der Ansässigkeit durch den Unternehmer, dass die Kleinunternehmerregelung in einem anderen Mitgliedstaat (der Nichtansässigkeit) in Anspruch genommen wird, mindestens die folgenden Angaben: Name‚ Tätigkeit, Rechtsform und Anschrift des Unternehmers, Mitgliedstaat oder Mitgliedsta...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.39.7 Durchführungsverordnung 2021/2007

Rz. 751 Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2007[1], die ab 1.1.2025 in den EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht wird, hat die EU-Kommission insbesondere praktische Einzelheiten und Spezifikationen betreffend den Zugang zu Informationen festgelegt, den ein EU-Mitgliedstaat der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats im Rahmen der Kleinunternehmerrege...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.21 Richtlinie zum sektoralen Reverse-Charge-Verfahren

Rz. 637 Mit der am 22.7.2013 verabschiedeten Richtlinie 2013/43/EU[1] wurde die MwStSystRL im Hinblick auf eine fakultative und zeitweilige Anwendung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) auf Lieferungen bestimmter betrugsanfälliger Gegenstände und Dienstleistungen geändert. Die Richtlinie war befristet und galt zunächst bis zum 31.12.2018. Rz. 6...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.8 Ort der Lieferungen zum Verbrauch an Bord von Beförderungsmitteln

Rz. 1008 Nach Art. 37 Abs. 3 MwStSystRL soll die Kommission möglichst rasch[1] Vorschläge zum Ort der Lieferungen von Gegenständen zum Verbrauch an Bord eines Schiffs, eines Flugzeugs oder in der Eisenbahn und zum Ort entsprechender Dienstleistungen (z. B. Bewirtung) vorlegen. Die Kommission hat bisher noch keinen Richtlinienvorschlag unterbreitet.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.15 Verordnung (EG) Nr. 1174/2009 der Kommission

Rz. 599 Mit der von der EU-Kommission am 30.11.2009 erlassenen Verordnung (EG) Nr. 1174/2009[1] wurden Durchführungsbestimmungen zu Art. 34a, 37 der Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 des Rates in Bezug auf die Erstattung der MwSt gemäß der RL 2008/9/EG erlassen. Rz. 600 Die Verordnung bezieht sich auf das ab 1.1.2010 geltende Vorsteuervergütungsverfahren für EU-Unternehmer, die i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.40 Richtlinie (EU) 2020/284 und Verordnung 2020/283 – Zahlungsdienstleister

Rz. 752 Mit der Richtlinie (EU) 2020/284[1] die zum 1.1.2024 in nationales Recht umzusetzen ist, werden Zahlungsdienstleister, die in den grenzüberschreitenden Verkauf von Gegenständen und Dienstleistungen an Verbraucher in den EU-Mitgliedstaaten eingebunden sind, besonderen Verpflichtungen unterworfen. Diese Verpflichtungen dienen der Bekämpfunng von MwSt-Betrug. Insbesonde...mehr