Fachbeiträge & Kommentare zu Direktionsrecht

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschenke / 2 Verbot einer Geschenkannahme

Strenge Vorgaben gibt es im öffentlichen Dienst aufgrund der Strafandrohung der Amtsträgerdelikte nach den §§ 331 f. StGB. Dort bestehen detaillierte Regelungen durch § 3 Abs. 2 TVöD, wonach die Annahme eines Geschenks den Bediensteten verboten ist, sofern ein objektiver Bezug zwischen Geschenk und dienstlicher Tätigkeit besteht. Dies ist wiederum der Fall, wenn ein enger sa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tunesien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 4.18.2 Einseitige Zuweisung von Urlaub

Für den Arbeitgeber stellt sich auch die Frage, inwieweit er einseitig Urlaub für einzelne Beschäftigte anordnen kann, zur Überbrückung von Zeiten mit weniger Beschäftigungsbedarf, zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen oder zur Vermeidung von Kurzarbeit. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber auch ohne Geltendmachung des Urlaubsanspruchs durch den Beschäftigten den Urlaub ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outsourcing / 2 Versicherungsrecht bei Beschäftigung im Mutterkonzern und Tochterunternehmen

Eine abhängige Beschäftigung ist durch die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber gekennzeichnet. Arbeitgeber ist demnach derjenige, von dem der Arbeitnehmer seine Weisungen hinsichtlich des Inhalts, der Durchführung, der Zeit, der Dauer und/oder des Ortes der Ausführungen erhält. Übt ein Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere Beschäftigungen[1] bei unterschied...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.6 Umsetzung, länger als 3 Monate und mit Dienstortwechsel (Abs. 1 Nr. 6)

Vorab: Die Vorschrift gilt sowohl für Beamte als auch für Arbeitnehmer, weil der Begriff der "Umsetzung" in beiden Begriffswelten vorkommt. Die Vorschrift wurde mit der BPersVG-Novelle 2021 dahingehend geändert, dass früher dienstortwechselnde Umsetzungen stets (auch solche von kurzer Dauer) mitbestimmungspflichtig waren. Nach dem neuen Wortlaut der Norm sind dagegen dienstor...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.5 Versetzung zu einer anderen Dienststelle (Abs. 1 Nr. 5)

Beamte Bedeutung und Zweck Bei einer Versetzung des Beamten zu einer anderen Dienststelle ist die Zustimmung des Personalrats notwendig, § 78 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG. Mitbestimmungspflichtig nach Abs. 1 Nr. 5 ist dabei nicht nur die Weg-Versetzung durch die abgebende Dienststelle sondern auchdie Hinzu-Versetzung. Die bei der aufnehmenden Dienststelle auszusprechende Einverständnis...mehr

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Änderungskündigung: Abgrenz... / 1 Direktions- oder Weisungsrecht

1.1 Kernbereich: Arbeitsleistung Es ist typisch für das Arbeitsverhältnis, dass der Arbeitnehmer weisungsgebundene Tätigkeiten verrichtet. Deshalb ist der Arbeitgeber nach § 106 GewO (diese Vorschrift findet nach § 6 Abs. 2 GewO auf alle Arbeitsverhältnisse Anwendung) befugt, nach Maßgabe des Arbeitsvertrags sowie unter Beachtung der gesetzlichen und kollektivrechtlichen Best...mehr

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Änderungskündigung: Abgrenz... / 1.3 Abgrenzung zur Änderungskündigung

Die Frage, ob der Arbeitgeber im Einzelfall kraft seines Direktionsrechts eine wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen herbeiführen kann oder ob es hierzu einer Änderungskündigung bedarf, kann nicht allgemein beantwortet werden. Maßgeblich sind der konkrete Arbeitsvertrag und die Umstände des Einzelfalls. Dabei richtet sich der Umfang des Direktionsrechts in erster Linie...mehr

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Änderungskündigung: Abgrenz... / 1.1 Kernbereich: Arbeitsleistung

Es ist typisch für das Arbeitsverhältnis, dass der Arbeitnehmer weisungsgebundene Tätigkeiten verrichtet. Deshalb ist der Arbeitgeber nach § 106 GewO (diese Vorschrift findet nach § 6 Abs. 2 GewO auf alle Arbeitsverhältnisse Anwendung) befugt, nach Maßgabe des Arbeitsvertrags sowie unter Beachtung der gesetzlichen und kollektivrechtlichen Bestimmungen die Arbeitsleistung des...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.1 Einstellung (Abs. 1 Nr. 1)

Beamte Bei der Einstellung eines Beamten gilt vorab: Zustimmungspflichtig ist die Einstellung – die frühere Anstellung gibt es materiellrechtlich schon lange nicht mehr, sie wurde daher im Jahr 2021 (endlich) auch aus dem BPersVG entfernt (vgl. BT-Drucks. 19/26820, S. 117[1]). Was die Zuständigkeit des Personalrats in mehrstufigen Verwaltungen betrifft, so richtet sich diese n...mehr

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Änderungskündigung: Abgrenz... / 1.2 Ausübung nach billigem Ermessen

Das ihm zustehende Direktions- oder Weisungsrecht darf der Arbeitgeber nur nach billigem Ermessen ausüben.[1] Die Grenzen billigen Ermessens sind gewahrt, wenn der Arbeitgeber bei der Bestimmung nicht nur eigene, sondern auch berechtigte Interessen des Arbeitnehmers angemessen berücksichtigt. Auf schutzwürdige familiäre Belange des Arbeitnehmers hat er Rücksicht zu nehmen, s...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.7 Abordnung / Zuweisung / Personalgestellung für länger als 3 Monate (Abs. 1 Nr. 7)

Beamte Abordnung des Beamten für länger als 3 Monate Beamtenrechtlich ist Abordnung begrifflich"die vorübergehende Übertragung einer dem Amt der Beamtin oder des Beamten entsprechenden Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn unter Beibehaltung der Zugehörigkeit zur bisherigen Dienststelle" (§ 27 Abs. 1 Satz 1 BBG). Das Kennzeichnende a...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.9 Anordnungen zur Wohnungswahl (Abs. 1 Nr. 9)

Beamte Anordnungen, die die sog. Residenzpflicht des Beamten betreffen, unterliegen der Mitbestimmung nach § 78 Abs. 1 Nr. 9 BPersVG. Residenzpflicht bedeutet nicht, dass der Beamte verpflichtet ist, seine Wohnung direkt am Dienstort zu nehmen (das wird immer wieder missverstanden). Den Beamten trifft aber aufgrund seiner Residenzpflicht die Pflicht, von seinem Recht auf frei...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.3 Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit / eines höher oder niedriger zu bewertenden Dienstpostens (Abs. 1 Nr. 3)

Arbeitnehmer § 78 Abs. 1 Nr. 3 Fall 1 BPersVG betrifft nur Arbeitnehmer. Das ergibt sich aus der Terminologie ("Tätigkeit" bei Arbeitnehmer, "Dienstposten" bei Beamten). Mitbestimmungspflichtig ist die Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Nach der Definition des BVerwG[1] wird eine höher oder niedriger zu bewertende Tätigkeit dann übertragen, wenn d...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.4 Eingruppierung / Höher- und Rückgruppierung / jeweils einschließlich Stufenzuordnung (Abs. 1 Nr. 4)

Dieser Mitbestimmungstatbestand betrifft nur Arbeitnehmer. Eingruppierung Eingruppierung ist begrifflich die Zuordnung des Arbeitnehmers (anhand der von ihm vertraglich geschuldeten = auszuübenden Tätigkeit) zu einer Entgeltgruppe des TVöD / TV-L . Der Begriff der Eingruppierung betrifft dabei primär die erstmalige Zuordnung eines Beschäftigten zu einer Entgeltgruppe – nämlich i...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 5.1 Arbeitsrechtliche Aspekte

Die Frage, ob und wie oft die Arbeitnehmer überhaupt vor Ort in den Betrieb kommen müssen, hat ebenfalls ein hohes Einsparpotential. Wenn man sich an die Zeiten der Pandemie erinnert, gab es auf den Straßen zu den eigentlichen Stoßzeiten in großen Städten kaum Staus. Insofern können in einer nachhaltigen Mobilitätsstrategie die Flexibilisierung der Lage der Arbeitszeit sowie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung: Abgrenz... / Zusammenfassung

Überblick Der vorliegende Beitrag grenzt die Änderungskündigung von anderen Gestaltungsmitteln ab, die zum gleichen Ziel führen sollen. Zu diesen zählen u. a. die Ausübung des Direktions- oder Weisungsrechts, der Abänderungsvertrag und der Widerrufsvorbehalt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Änderungskündigung ist in § 2 KSchG, wenn auch nur ansatzweise, gesetzlic...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.11 § 75 Abs. 1 Nr. 8 LPVG BW: Übertragung einer anderen Tätigkeit

Nach § 75 Abs. 1 Nr. 8 LPVG BW ist jede 2 Monate überschreitende Übertragung einer anderen Tätigkeit mitbestimmungspflichtig. Vorab: Die Vorschrift betrifft nur Arbeitnehmer – und nicht Beamte. Dies ergibt sich aus dem Sprachgebrauch der Vorschrift: "andere Tätigkeit" (zur Abgrenzung: beim Beamten benutzt der LPVG-Gesetzgeber die Begrifflichkeiten "Dienstaufgaben eines Amtes"...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 3.1 Arbeitsrechtliche Aspekte zur Umgestaltung des Fuhrparks

Der Fuhrpark wird oftmals im Rahmen einer Nachhaltigkeitsstrategie von Unternehmen überdacht und neu aufgestellt. Dienstwagen werden zukünftig sicherlich nicht abgeschafft, aber die individuelle Mobilität soll nachhaltiger ausgestaltet und um weitere Elemente ergänzt werden. Dabei kann sowohl der Umstieg auf Elektrofahrzeuge oder eine Höchstgrenze für den CO2-Ausstoß bei Die...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4 Antragserfordernis bei bestimmten Beschäftigten (Abs. 3)

Anwendungsbereich Abs. 3 betrifft nur folgende Beschäftigtengruppen:mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.13 Teilnehmerauswahl an Fortbildungen (Abs. 1 Nr. 13)

Die Regelung gilt sowohl für Beamte als auch für Arbeitnehmer. Zweck des Mitbestimmungstatbestandes ist es, einen gerechten Zugang der Beschäftigten zu Fortbildungsveranstaltungen zu gewährleisten (zumal fachliche Fortbildungen für das berufliche Fortkommen mitentscheidend sind, insbesondere können sie im Beamtenrecht eine Voraussetzung für den Aufstieg in die nächsthöhere La...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.9 § 75 Abs. 1 Nr. 7a LPVG BW: Übertragung höher- oder niederwertiger Tätigkeiten (Arbeitnehmer)

Die Norm gilt nur für Arbeitnehmer (nicht für Beamte) – das ergibt sich aus ihrem Sprachgebrauch ("Tätigkeiten" einer "Entgeltgruppe"). Das beamtenrechtliche Pendant bildet § 75 Abs. 1 Nr. 6 LPVG BW (s.o .). Übertragung höherwertiger Tätigkeiten Sie kommt in der Praxis in zwei Varianten vor, als nur vorübergehende und als dauerhafte Übertragung höherwertiger Tätigkeiten:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 2.1 Zahlung aus öffentlichen Kassen

Im öffentlichen Dienst gezahlte Aufwandsentschädigungen sind steuerfrei, wenn sie dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich festgelegt und im Haushaltsplan des Bundes oder eines Landes ausgewiesen sind.[1] Andere Aufwandsentschädigungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften (z. B. Gemeinden, Landkreise) sind steuerfrei, wenn sie aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leis...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.5 § 75 Abs. 1 Nr. 3 LPVG BW: Eingruppierung etc.

Die Nr. 3 hat hohe Praxisrelevanz, schon weil sich bei jeder Einstellung die Frage der Eingruppierung und der Stufenzuordnung stellt und weil bei vielen Umsetzungen die Frage zu beantworten ist, ob sie eine Höhergruppierung auslöst. Auch sind Stufenlaufzeitverkürzungen nach § 17 Abs. 2 TVöD / TV-L nicht selten. Dabei ist zu vorab beachten, dass dem Personalrat bei Ein-, Höher...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3 Büropersonal

Rz. 65 Der personelle und zeitliche Umfang der Überlassung von Büropersonal hängt von den jeweiligen Verhältnissen im Betrieb ab. Das überlassene Personal – in der Regel Schreibkräfte – wird vom Arbeitgeber bestimmt.[1] Hat der Betriebsrat allerdings zu dem Personal aus nachvollziehbaren Gründen kein Vertrauen, mangelt es an der Geeignetheit; in diesem Fall ist anderes Perso...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.4 Aushilfstätigkeit

Rz. 46 Der Begriff der Aushilfstätigkeit wird vom Betrieb des Dienstherrn her bestimmt. Die Aushilfstätigkeit begründet meist nur eine lose Beziehung zum Auftraggeber. Sie nimmt gewöhnlich nicht die Arbeitskraft einer Person voll in Anspruch. Welcher Art die Einkünfte aus einer solchen Tätigkeit zuzuordnen sind, ist – ebenso wie im Fall der Nebentätigkeit – grundsätzlich nac...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 5.2.3 Freiwilligkeit von Zielvereinbarungen/Direktionsrecht

Der Abschluss einer Zielvereinbarung soll gemäß der Niederschriftserklärung zu § 18 Abs. 5 Satz 2 TVöD-VKA aus "Motivationsgründen" freiwillig geschehen. Freiwilligkeit ist auch dann gegeben, wenn eine Verständigung auf übergeordnete gesetzliche bzw. haushalterische Vorgaben oder Grundsatzentscheidungen der Verwaltung/Unternehmensführung erfolgt. Bei der Freiwilligkeit geht ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 5.3.5 Zuweisung von Leistungskriterien/Direktionsrecht

Der Führungskraft kommt die wichtige Aufgabe zu, geeignete Kriterien der Leistungsbewertung zu setzen. Eine Verweigerung der Beschäftigten ist rechtsunerheblich, da die Kriterienzuweisung entgegen den Zielsetzungen keiner Vereinbarung bedarf. Den Beschäftigten werden daher die Kriterien zur Kenntnis gegeben und nach Abschluss des Bewertungszeitraums die Leistungsbewertung dur...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 6.4.5 Personal-/Betriebsräte und sonstige Beschäftigte mit eingeschränktem Weisungsrecht

Betriebs-/Personalräte und Gleichstellungsbeauftragte dürfen trotz einer Freistellung nicht von der Teilhabe am Leistungsentgelt ausgenommen werden, da die Leistungsentgelte jedem zugänglich sein müssen (§ 18 Abs. 6 TVöD-VKA). Gemäß §§ 8, 107 BPersVG/78 BetrVG bzw. LPersVG dürfen Personen, die Aufgaben nach dem Personalvertretungsrecht wahrnehmen, wegen ihrer Tätigkeit nicht ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 6.4.3 Beschäftigte in der ARGE

Eine besondere Problematik besteht bei kommunalen Arbeitgebern, die ihr Personal im Rahmen von Zuweisungen und Personalgestellungsverträgen der ARGE zur Verfügung gestellt haben. Das Arbeitsverhältnis mit diesen Beschäftigten besteht weiter. Auch sind die Beschäftigten nicht aus dem Geltungsbereich des TVöD-VKA ausgenommen, sodass ihnen das Leistungsentgelt zugänglich sein mu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Annahmeverzug / 1.2 Angebot der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich zuerst die Arbeitsleistung persönlich und tatsächlich so anzubieten, wie sie zu bewirken ist, d. h. zur rechten Zeit, am rechten Ort und in der rechten Art und Weise.[1] Erforderlich ist deshalb grundsätzlich das Erscheinen im Betrieb zu betriebsüblichen Zeiten.[2] Nach § 295 BGB genügt dafür ausnahmsweise ein wörtliches Angebot des Arbeitn...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeiten trotz Krankschreibung / 1.2 Keine teilweise Arbeitsunfähigkeit

Das deutsche Arbeitsrecht kennt keine teilweise Arbeitsunfähigkeit. Kann ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung aufgrund von Krankheit nur teilweise erbringen, z. B. nur in geringerem zeitlichen Umfang, liegt Arbeitsunfähigkeit vor.[1] Daher gilt: Maßgeblich ist, ob dem Arbeitnehmer aufgrund seiner teilweisen Arbeitsunfähigkeit die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten unmö...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 8.3.2 Allgemeine Regelungen der Leistungsfeststellung (§ 3 LeistungsTV-Bund)

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 LeistungsTV-Bund kann für die Leistungsfeststellung sowohl an die individuelle Leistung der Beschäftigten oder an die Leistung einer Gruppe von Beschäftigten, sog. Teamleistung, angeknüpft werden. Der Tarifvertrag sieht jedoch nur für Zielvereinbarungen Sonderregelungen für Teamleistungen vor, bei der systematischen Leistungsbewertung finden sich dage...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung / 4.6 Abmahnungsberechtigte Personen

Die Abmahnung kann durch den Arbeitgeber selbst, von bevollmächtigten Vertretern, wie z. B. Rechtsanwälten, und von Vorgesetzten ausgesprochen werden. Denn nach der Rechtsprechung des BAG sind alle Mitarbeiter abmahnungsberechtigt, die aufgrund ihrer Aufgabenstellung dazu befugt sind, Anweisungen bezüglich des Orts, der Zeit sowie der Art und Weise der arbeitsvertraglich ges...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Wirksamkeit / 6 Abmahnungsberechtigte Personen

Die Abmahnung kann durch den Arbeitgeber selbst, von bevollmächtigten Vertretern, wie z. B. Rechtsanwälten,[1] und von Vorgesetzten ausgesprochen werden. Denn nach der Rechtsprechung des BAG[2] sind alle Mitarbeiter abmahnungsberechtigt, die aufgrund ihrer Aufgabenstellung dazu befugt sind, Anweisungen bezüglich des Orts, der Zeit sowie der Art und Weise der arbeitsvertragli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / 2 Vergütungspflicht

Umkleidezeiten und durch das Umkleiden veranlasste innerbetriebliche Wegezeiten sind entgegen der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)[1] vergütungspflichtige Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten auffälligen Kleidung vorschreibt und das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss.[2] Die Umkleidezeiten sind Teil der "versprochenen Dienste" ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 6 Weisungsrecht auch in Sachen Sicherheit

Der entleihende Kundenbetrieb hat das Weisungsrecht und integriert den Leiharbeitnehmer voll in sein Unternehmen. Deshalb liegt bei ihm die Hauptverantwortung in Sachen Arbeitsschutz. Das bedeutet z. B., dass er den Leiharbeitnehmer in seinen Arbeitsplatz einweisen und über besondere Gefahren sowie Schutzmaßnahmen informieren muss.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.8 Sonderregelung für nicht eheliche Lebensgemeinschaften (§ 35a Abs. 5 S. 4 EStG)

Rz. 101 Die Steuerermäßigung kann auch beantragt werden, wenn im Haushalt Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft leben. Auch in diesem Fall ist die Steuerermäßigung haushaltsbezogen, d. h. sie wird für die Haushaltsgemeinschaft insgesamt nur einmal gewährt. Das gilt auch dann, wenn beide Partner Arbeitgeber des haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses bzw. Auftra...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 1.2 Rolle des Entleihers

Der Entleiher: nutzt die Arbeitskraft eines Leiharbeitnehmers. Zwischen den beiden wird kein Vertrag geschlossen. Es bestehen also auch keine arbeitsrechtlichen Ansprüche; hat das Weisungsrecht; ist mitverantwortlich für den Arbeitsschutz; muss dafür sorgen, dass der Leiharbeitnehmer in seinem Betrieb am Arbeitsplatz unterwiesen und bei Bedarf eingearbeitet wird; haftet gegenüber...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 1.3 Rolle des Leiharbeitnehmers

Der Leiharbeitnehmer: steht in einem Arbeitsverhältnis zum Verleiher; wird im Kundenbetrieb vor allem bei Personalengpässen eingesetzt; untersteht dem Weisungsrecht des Entleihers, dem dieses Recht übertragen wird. Wichtig Schriftlicher Arbeitsnachweis Dem Leiharbeitnehmer sind laut Nachweisgesetz (§ 2 Nachweispflicht) spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 1.1 Begriff der Nebentätigkeit

Der Begriff der Nebentätigkeit ist weder gesetzlich noch tarifvertraglich geregelt. Unstrittig liegt eine Nebentätigkeit vor, wenn diese neben der Hauptbeschäftigung ausgeübt wird.[1] Dies ist jedoch keine zwingende Voraussetzung; denn der Begriff der Nebentätigkeit ist sehr weit gefasst und umfasst jede weitere Beschäftigung neben der arbeitsvertraglich vereinbarten, ohne d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.3.4 Vermögensverwaltende Versicherungsverträge

Ausnahmsweise ist der Versicherungsvertrag als "vermögensverwaltender Vertrag" einzustufen. Ist in einem Versicherungsvertrag eine gesonderte Verwaltung von speziell für diesen Vertrag zusammengestellten Kapitalanlagen vereinbart und kann der wirtschaftlich Berechtigte über die Veräußerung der Vermögensgegenstände und die Wiederanlage der Erträge bestimmen, handelt es sich u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 2 Die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte

Die Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte wird vorrangig durch den Arbeitgeber im Rahmen dessen Direktionsrecht bestimmt und dient damit der Vereinheitlichung von arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Reisekostenvergütungen. Gesetzlich ausdrücklich geregelt ist, dass jeder Arbeitnehmer pro Dienstverhältnis maximal eine erste Tätigkeitsstätte haben kann.[1] 2.1 Die gesetzl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tschechien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 2.4.1 Arbeitsrechtliche Zuordnung

Bei der arbeitsrechtlichen Zuordnung bestimmt der Arbeitgeber aufgrund seines Weisungsrechts, wo der Arbeitnehmer tätig wird. Dieser arbeitsrechtlichen Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung schließt sich das Steuerrecht an. Dies gilt unabhängig davon, ob die arbeitsrechtlichen Festlegungen schriftlich oder mündlich erteilt werden.[1] Diese Zuordnung durch d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 1.2 Bedeutung der ersten Tätigkeitsstätte

Mit der Ablösung der regelmäßigen Arbeitsstätte, die sich einer ständig ändernden Rechtsprechung ausgesetzt sah, erfolgt mit dem Begriff der ersten Tätigkeitsstätte auch inhaltlich eine grundlegende Neuausrichtung der vom Gesetzgeber hierfür festgeschriebenen Kriterien. Die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte wird vorrangig durch den Arbeitgeber im Rahmen dessen Direktion...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 2.3 Arbeitgebereigene oder andere arbeitgeberfremde Einrichtung

Der Anwendungsbereich der ersten Tätigkeitsstätte ist weiter gefasst als der Begriff der früheren regelmäßigen Arbeitsstätte. Während der ortsgebundene Tätigkeitsmittelpunkt nur an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers begründet werden konnte, kann nach dem Wortlaut des Gesetzes die erste Tätigkeitsstätte auch eine betriebliche Einrichtung eines Konzernunternehmen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Abschluss / 2.3 Einzelne Arbeitgeber

Tarifverträge können nach § 2 Abs. 1 TVG auf Arbeitgeberseite sowohl von Vereinigungen von Arbeitgebern (Arbeitgeberverbänden) wie auch von einem einzelnen Arbeitgeber abgeschlossen werden.[1] Definition Arbeitgeber ist, wer einen anderen aufgrund eines abhängigen Arbeitsverhältnisses beschäftigt. Die Abhängigkeit des Arbeitnehmers ergibt sich dabei aus seiner Eingliederung in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice im Ausland / 2.2 Dauerhaftes Arbeiten im Ausland

Werden Arbeitnehmer mehr als die Hälfte der Arbeitstage im Jahr im Ausland tätig, liegen der gewöhnliche Arbeitsort sowie der Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses ebenfalls im Ausland. Damit gilt das Arbeitsrecht des anderen Landes. Zwar kann mit dem Arbeitnehmer im Rahmen einer Zusatzvereinbarung deutsches Recht für anwendbar erklärt werden. Allerdings kann dem Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice im Ausland / 1 Anspruch auf Homeoffice im Ausland und Vereinbarung der Rahmenbedingungen

Arbeitnehmer haben ohne entsprechende individuelle Vereinbarung bzw. kollektive Regelung keinen Anspruch auf Homeoffice im Ausland. Umgekehrt kann der Arbeitgeber die Arbeit im Homeoffice nicht einseitig kraft seines Weisungsrechts anordnen. Bei einer generellen Ermöglichung sind die Rahmenbedingungen in einer entsprechenden Richtlinie bzw. Betriebsvereinbarung festzulegen. Ar...mehr