Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 66 Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter werden vom AGG festgelegt (4. Kapitel "Rechte und Pflichten der Gesellschafter"). Die Gesellschafter haben u.a. folgende Vermögensrechte:mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / b) Vorliegen eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sitzstaat der Personengesellschaft

Rz. 200 Auch für das DBA-Recht ist entscheidend, ob eine Gesellschaft aufgrund eines Rechtstypenvergleichs als Personen- oder Kapitalgesellschaft zu qualifizieren ist, weil insbesondere die Abkommensberechtigung, d.h. ob sie selbst Rechte aus einem DBA herleiten kann, davon abhängt. Zum Teil werden Personengesellschaften durch einzelne DBA als abkommensberechtigte Personen q...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 2. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft

Rz. 224 Soweit die Gewinnausschüttungen einer ausländischen Kapitalgesellschaft von einer natürlichen Person als Anteilseigner empfangen werden, können mit diesen und der zugrunde liegenden Beteiligung zusammenhängende Aufwendungen im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens gem. § 3c Abs. 2 i.V.m. § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d EStG lediglich zur 60 % als Werbungskosten bzw. Betrieb...mehr

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Rumänien / d) Annahme unzulässiger Zahlungen

Rz. 69 Zahlungen, die die Gesellschaft im Widerspruch zu den Vorschriften des GesG, den Regelungen des Gründungsakts oder Beschlüssen der Gesellschaft auszahlt, sind an sie zurückzuerstatten. Ein Gesellschafter macht sich strafbar, wenn er sich von der Gesellschaft, die er als Geschäftsführer vertritt, oder von einer von ihr kontrollierten Gesellschaft, direkt oder mit Hilfe...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / II. Bestellung der Geschäftsführer

Rz. 119 Im Rahmen der Gründung der Gesellschaft ist vorgesehen, dass die ersten Mitglieder des Board of Directors im Rahmen des Antrags auf Eintragung der Gesellschaft benannt werden. Rz. 120 Die Directors werden ansonsten durch die Gesellschafterversammlung bestellt, Section 152 (2) CA. Die Satzung sieht in der Regel vor, dass auch unterjährig außerhalb der Gesellschafterver...mehr

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Finnland / 1. Einkommensteuer

Rz. 185 In Finnland ist die Aktiengesellschaft selbst Steuersubjekt und unterliegt damit der Einkommensteuer nach TVL 9 §, worunter auch die Gewerbesteuer (EVL) fällt. Die Steuer beträgt 20 %. Rz. 186 Nach EVL 6b.1 sind Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Aktien, die im Anlagevermögen von Aktiengesellschaften gehalten wurden, steuerfrei. Voraussetzung für die Steuerfr...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 130 Gemäß dem Einkommensteuergesetz [38] sind Einkünfte aus Dividenden und Gewinnanteile auf Grundlage des Anteils am Kapital Einkommen i.S.d. Einkommensteuergesetzes und somit besteuerbar. Weitere Informationen und Materialien, wie z.B. Muster, Formulare, amtliche Texte und Internetadressen, befinden sich im Downloadbereich.mehr

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Schweiz / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 197 Gesellschafter an einer schweizerischen GmbH können sowohl natürliche wie auch juristische Personen aus dem In- und Ausland sein. Die Besteuerung der Anteile eines ausländischen Gesellschafters an einer Schweizer GmbH richtet sich nach den anwendbaren ausländischen Steuerordnungen. Wie in Rdn 201 erwähnt, erhebt die Schweiz eine Quellensteuer (die sog. Verrechnungsste...mehr

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Griechenland / 3. Bemessungsgrundlage

Rz. 156 Die Einkünfte der EPE sind als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. Art. 21 ff. G. 4172/2013 zu behandeln. Der Gewinn der EPE unterliegt der Körperschaftsteuer und wird auf der Grundlage der geführten Bücher und der ausgestellten Belege ermittelt. Die EPE ist zur Führung von Handelsbüchern der sog. dritten Kategorie (C) verpflichtet. Dementsprechend müssen die Geschäfts...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / VII. Gesellschaftskapital

Rz. 79 Das Mindeststammkapital der Gesellschaft beläuft sich auf 3.000 EUR (Art. 4.1 LSC). Das Stammkapital wird in unteilbare, kumulierbare Geschäftsanteile aufgeteilt. Die Geschäftsanteile können mit unterschiedlichen Nominalwerten ausgegeben werden. Die Geschäftsanteile sind fortlaufend zu nummerieren. Rz. 80 Das Gesellschaftskapital ist bereits zum Zeitpunkt der Gründung ...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Einkommensteuer für Nichtansässige

Rz. 380 Natürliche und juristische Personen, die nicht in Spanien ansässig sind, unterliegen hinsichtlich des in Spanien erzielten Einkommens dem Einkommensteuergesetz für Nichtresidente (Ley del Impuesto sobre la Renta de No Residentes, LIRNR).[230] Rz. 381 Die Art der Besteuerung hängt davon ab, ob die Einkünfte durch eine Betriebsstätte (d.h. eine dauernde Niederlassung) e...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 1. Aufgaben und Befugnisse der directors und officers

Rz. 119 Das board of directors hat nach der gesetzlichen Grundkonzeption die umfassende Alleinzuständigkeit, über alle Angelegenheiten der Gesellschaft zu entscheiden. So ist das board of directors u.a. zuständig für die allgemeine Geschäftspolitik, einschließlich der Finanzplanung, die Bestellung, Überwachung und Abberufung der officers, die Ausstellung von in den articles ...mehr

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Belgien / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 80 Die Gesellschafterversammlung ("assemblée générale/algmene vergadering") ist das höchste Organ, das den Gesellschaftern der GmbH die gemeinsame Kontrolle der Geschäftsführung ermöglicht. In der GmbH wird die Restkompetenz jedoch dem geschäftsführenden Organ überlassen (Art. 5:73–5:81 GGV). Dies bedeutet, dass die Geschäftsführung sämtliche Handlungen vornehmen kann, d...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 69 Regelt das Gesetz oder der Gesellschaftsvertrag nichts Gegenteiliges, haben alle Gesellschafter der Sp. z o.o. die gleichen Rechte und Pflichten in der Gesellschaft. Wenn der Gesellschaftsvertrag Anteile mit besonderen Rechten vorsieht, müssen diese Rechte im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich beschrieben werden. Eine Bevorrechtigung kann etwa das Stimmrecht, das Recht...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / a) Kriterien

Rz. 127 Seit der Abschaffung der Holdinggesellschaften genießen jetzt die SOPARFIs die Gunst der Anleger. Die "société de participations financières" ist eine steuerpflichtige Handelsgesellschaft, die aufgrund des normalen Schachtelprivilegs eine objektive Steuerbefreiung auf ihre Einkünfte aus wesentlichen Beteiligungen genießt. Das luxemburgische Schachtelprivileg ist auf ...mehr

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Deutschland / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 250 Werden Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet, unterliegen diese auf der Gesellschafterebene der Einkommensbesteuerung nach dem EStG. Dies gilt dann nicht, wenn der Gesellschafter selbst eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft ist. Nach dem mittlerweile geltenden Halbeinkünfteverfahren wird – wegen der bereits von der Gesellschaft gezahlten Körper...mehr

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Ukraine / 3. Kompetenz der Gesellschafterversammlung

Rz. 142 Die Gesellschafterversammlung kann über alle Fragen der Gesellschaftstätigkeit entscheiden, einschließlich derjenigen, die zur Kompetenz der anderen Organe der Gesellschaft gehören, Art. 98 Abs. 1 ZGB, Art. 30 Abs. 1 GmbHG. Bestimmungen der Satzung, die dieses Recht einschränken, sind unbeachtlich. Rz. 143 Gemäß Art. 30 Abs. 2 GmbHG fallen folgende Aspekte in die auss...mehr

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Schweiz / a) Befugnisse

Rz. 115 Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft. Ihr stehen gemäß Art. 804 Abs. 2 OR die folgenden unübertragbaren Befugnisse zu:mehr

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Argentinien / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 59 Die Form, in der eine SRL berät und ihre unternehmerischen Entscheidungen beschließt, ist einfach und flexibel gestaltet und kann durch den Gesellschaftsvertrag bestimmt sein. Enthält der Gesellschaftsvertrag keine besonderen Bestimmungen, wie die Gesellschafter die Gesellschafterbeschlüssen zu treffen haben, können die Gesellschafter über ein Konsultationsverfahren d...mehr

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Schweiz / 4. Höhe des Stammkapitals/Betrag der Stammeinlage

Rz. 39 Das Stammkapital muss mindestens 20.000 CHF betragen (Art. 773 OR). Der Betrag des Stammkapitals muss zwingend in den Statuten enthalten sein, da diese Angabe im Hinblick auf die Haftung der Gesellschafter von Bedeutung ist. Der Betrag der Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter kann verschieden sein, muss aber mindestens 100 CHF betragen. Im Falle einer Sanierung ...mehr

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Rumänien / O. Steuerrecht

Rz. 147 Das rumänische Steuerrecht ist umfassend (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer, lokale und andere Steuern und Abgaben) im Steuergesetzbuch vom 22.12.2003[25] ("SGB"), das am 1.1.2004 in Kraft getreten ist, geregelt. Hinsichtlich der Besteuerung des Einkommens juristischer Personen (jede Gesellschaft i.S.d. GesG, somit auch die S.R.L.) folgt das rumänis...mehr

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Lettland / III. Kapitalerhöhung

Rz. 34 Voraussetzung für eine Kapitalerhöhung ist ein Beschluss der Gesellschafterversammlung, der bei Änderungen des Stammkapitals stets vorliegen muss. Erforderlich ist hierfür aufgrund des satzungsändernden Charakters der Entscheidung eine Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Gesellschafter, welche wiederum mehr als die Hälfte der gesamten Gesellschafteranzahl ausmachen m...mehr

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Belgien / 2. Vergütung für erbrachte Leistung

Rz. 173 Alle Einkünfte, die den Gesellschaftern für ihre Tätigkeit als Geschäftsführer gezahlt werden, gelten als "Betriebsleitervergütungen" (Art. 30 EStG). Diese Einkünfte sind als Betriebskosten bei der Gesellschaft abzugsfähig und werden bei den Begünstigten als berufliches Einkommen versteuert. Darunter fallen sowohl die normale Entlohnung als auch die geldwerten Vortei...mehr

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Mexiko / 1. Kapitalschutz

Rz. 60 Ein Verlust von Gesellschaftskapital ist nach Art. 18 LGSM zunächst auszugleichen oder aber das Gesellschaftskapital ist herabzusetzten, bevor über eine Verwendung von Gewinnen bestimmt werden darf. Eine weitere wichtige Bestimmung zum Kapitalschutz enthält Art. 19 Abs. 2 Satz 1 LGSM, wonach Dividendenausschüttungen erst möglich sind, nachdem aufgelaufene Verluste aus...mehr

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Ukraine / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 94 Die ukrainische Gesetzgebung räumt den Gesellschaftern einer GmbH eine Reihe von Rechten ein, zu denen u.a. folgende gehören:mehr

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Singapur / III. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 187 Die Steuersituation auf der Ebene der Gesellschafter ist beispielhaft. Der allgemeine Einkommensteuersatz beträgt derzeit maximal 22 %. Dividendeneinkünfte von in Singapur steuerpflichtigen Gesellschaften sind steuerfrei. Gleiches gilt grundsätzlich auch für ausländische Einkünfte, welche nach Singapur fließen. Die Steuerfreiheit von Dividenden setzt sich in der Steu...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / 4. Beschlussfassung und Mehrheit

Rz. 91 Beschlüsse werden in der Hauptversammlung grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, es sei denn, das Gesetz oder die Satzung schreiben eine qualifizierte Stimmenmehrheit vor. Einer qualifizierten Stimmenmehrheit von mindestens ⅔ aller aus den Aktien der anwesenden Gesellschafter zustehenden Stimmen bedürfen die Beschlüsse der Hauptversammlung über:mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 3. Richtlinien 90/435/EWG sowie 2011/96/EU

Rz. 390 Seit der am 1.1.1992 erfolgten Umsetzung der Richtlinie 90/435/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaft (EG-Mutter-Tochter-Richtlinie) wird die Ausschüttung von Dividenden spanischer Gesellschaften an im EG/EWR-Bereich ansässige Muttergesellschaften in Spanien nicht mehr besteuert (Befreiung der Quellensteuer), wenn folgende Voraussetzungen vorliegen (Art. 14.1 li...mehr

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Schweden / IV. Einkommens- und Körperschaftsbesteuerung und Auswirkungen bei den einzelnen Rechtsformen

Rz. 175 Kapitalgesellschaften unterliegen der Einkommensteuer zu einem einheitlichen linearen Steuersatz von zurzeit 20,6 %. Dagegen sind Personengesellschaften, wie z.B. die Handelsgesellschaft, keine selbstständigen Steuersubjekte. Vielmehr werden wie in Deutschland die Gesellschafter einer Personengesellschaft unmittelbar besteuert. Rz. 176 Juristische Personen werden grun...mehr

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Schweiz / 1. Einkommensteuer

Rz. 198 Natürliche Personen sind aufgrund persönlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig in der Schweiz, wenn sie ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz haben. Einen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz hat eine Person insbesondere dann, wenn sie sich mit der Absicht dauernden Verbleibens in der Schweiz aufhält. Sowohl der Bund wie auch die Kantone u...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / a) Ziel der Zins- und Lizenz-Richtlinie

Rz. 51 Die Zins- und Lizenz-Richtlinie[56] zielt auf Beseitigung der Doppelbelastung bei Zins- und Lizenzzahlungen zwischen verbundenen Unternehmen ab. Dies wird dadurch erreicht, dass eine Besteuerung der Zins- und Lizenzzahlungen im Quellenstaat der Zahlungen unterbleibt und das alleinige Besteuerungsrecht dem Staat, in dem der Nutzungsberechtigte ansässig ist, zugewiesen ...mehr

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England und Wales1 England ... / 4. Kapitalisierung von Gewinnen oder Rücklagen und Ausgabe von Bonusanteilen

Rz. 205 Gewinne und Rücklagen werden von den meisten Ltd.s aus verschiedensten Gründen kapitalisiert. Die Mustersatzung in Table A, Art. 36 sieht dies vor, wenn eine Gesellschaft ihr Kapital erhöhen möchte, um sich anschließend als plc neu registrieren zu lassen, oder um im Vorgriff auf eine Kapitalerhöhung an neue Gesellschafter die Verwässerung von Anteilen der bisherigen ...mehr

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Schweden / 2. Nebenvereinbarungen

Rz. 29 Nebenvereinbarungen (insbesondere Stimmrechtsbegrenzungen, Sonderrechte für einige Aktionäre, Bestimmungen über die Zusammensetzung des Verwaltungsrates, über die Dividendenpolitik der Gesellschaft, das Vorkaufsrecht und Optionen), die von den Gesellschaftern außerhalb der Satzung getroffen werden, u.a. gerade weil sie Dritten gegenüber geheim gehalten werden sollen, ...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / b) Besteuerung

Rz. 128 Hält eine unbeschränkt steuerpflichtige luxemburgische Kapitalgesellschaft eine dauerhafte (mehr als 12 Monate) direkte Beteiligung von wenigstens 10 % oder von 1.200.000 EUR an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft, so sind Dividenden, Veräußerungserlöse und Liquidationsüberschüsse aus der Beteiligung aufgrund des Schachtelprivilegs von der Körperschaftst...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 71 Gesellschaftsanteile lauten grundsätzlich auf den Namen des Gesellschafters (registered shares), Inhaberanteile (bearer shares) lassen die Gesellschaftsrechtsordnungen in den USA nicht zu (§ 158 DGCL, § 185 CalCC, § 508(c)(2) NYBCL). Die Gesellschaften sind deshalb auch gesetzlich verpflichtet, ein Anteilsregister (share register, stock ledger, record of shareholders ...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 132 Ist eine inländische Gesellschaft Gesellschafterin, wird bei ihr der ausgeschüttete Gewinn zu 100 % von der Besteuerung ausgenommen. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die inländische Gesellschaft ein Jahr lang eine Beteiligung i.H.v. mindestens 10 % hält. Sind die Voraussetzungen der sog. tax-exemption nicht erfüllt, wird die Hälfte des ausgeschütteten G...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / I. Gesetzlicher Mindestinhalt, gesetzliche Mustersatzung

Rz. 28 Die Regelungen zu Gesellschaftszweck und Gesellschaftsverfassung werden formal in den getrennten Dokumentenmehr

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Finnland / 7. Steuern

Rz. 119 Bei einer Übereignung eines Wertpapiers, z.B. einer Aktie einer privaten Aktiengesellschaft, muss der Erwerber Steuern für die Vermögensübertragung zahlen (VSVL 15.1, 17.1 Nr. 1). Diese Steuer beträgt 1,6 % des Kaufpreises oder des Wertes einer sonstigen Vergütung (VSVL 20.1). Die Steuer ist innerhalb von zwei Monaten ab dem Abschluss des Übertragungsvertrags zu erri...mehr

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Belgien / 2. Ermittlung des Steuerergebnisses

Rz. 156 In Art. 183 EStG wird hinsichtlich der Qualifikation von steuerpflichtigen Einkünften auf die Regelung der Gewinnermittlung bei der Einkommensteuer der natürlichen Personen verwiesen. Der Gewinn wird in Art. 24 EStG definiert und umfasst danach alle Einkünfte, die mittelbar oder unmittelbar durch die Industrie- und Handelstätigkeit der Gesellschaft erzielt wurden. Im...mehr

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Estland / I. Kapitalaufbringung

Rz. 36 Die Kapitalaufbringung zum Schutz der Gläubiger ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Gründung einer OÜ. Das Stammkapital ist von den Gesellschaftern aufzubringen. Die Pflicht zur Deckung des Stammkapitals wird von den Gründern in Form der Stammeinlage bei der Gründung übernommen. Bei einem gesetzlichen Mindeststammkapital von 2.500 EUR muss der Betrag eine...mehr

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Finnland / III. Kapitalerhaltung

Rz. 59 Die Verpflichtung zur Volleinzahlung der Einlagen sowie die restriktive Handhabung der Sacheinlagen dienen dem Kapitalschutz bei der Gründung der Gesellschaft. Daneben dienen u.a. die Vorschriften zur restriktiven Gewinnausschüttung der Kapitalerhaltung. Rz. 60 In OYL 13. Abschnitt werden mehrere Voraussetzungen für die Gewinnausschüttung aufgelistet. Die Quintessenz d...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / a) Grenzüberschreitender Transfer von Wirtschaftsgütern zwischen zwei verbundenen Kapitalgesellschaften

Rz. 268 Die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen verbundenen Unternehmen stellt regelmäßig einen Gewinnrealisierungstatbestand dar. Rz. 269 Wird das Wirtschaftsgut zu einem fremdüblichen Preis von einer inländischen GmbH (aus ihrer inländischen Betriebsstätte) an eine ausländische Gruppengesellschaft veräußert, unterliegt der entsprechende Gewinn der inländischen Besteu...mehr

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Singapur / II. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 181 Für die Unternehmensbesteuerung ist die Corporate Income Tax (Körperschaftsteuer) und damit der Income Tax Act von entscheidender Bedeutung. Dieser wird jährlich angepasst, um die im Jahreshaushaltsplan (Budget) beschlossenen Änderungen umzusetzen. Der Haushaltsplan wird vom Finanzminister in einer Rede vor dem Parlament in aller Regel erst im Frühjahr des darauffolg...mehr

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Schweden / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 82 Das Aktienbuch ist ein Register über die von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien.[72] Führung, Aufbewahrung und Zugänglichkeit des Aktienbuches obliegen dem Verwaltungsrat. Das Aktienbuch beinhaltet Angaben zu Aktiennummer, Aktiengattungen und eventuelle Vorbehalte und Einschränkungen hinsichtlich der Übertragung von Aktien. Die Aktionäre werden mit Identifikationsnu...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 2. Eigene Anteile

Rz. 48 Der Erwerb eigener Anteile durch die Gesellschaft ist nach den Gesellschaftsrechten von Delaware, Kalifornien und New York zulässig. Die Entscheidung zum Rückkauf trifft grundsätzlich auch hier das board of directors (§ 141(a) DGCL, § 300(a) CalCC, § 513(a) NYBCL). Rz. 49 § 160(a) DGCL erlaubt einer Gesellschaft, eigene Anteile zu erwerben, einzuziehen, sie zu besitzen...mehr

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England und Wales1 England ... / dd) Verfahren nach Sec. 994 ff. CA 2006

Rz. 291 In Sec. 994 CA 2006 wurde vom Gesetzgeber das bereits früher parallel zu den bisher geltenden Grundsätzen des Case Law existierende Rechtsschutzsystem bei Gesellschafterklagen vorwiegend zum Schutz der Minderheitsgesellschafter fortgeführt.[54] Auch dieser Rechtsschutz ist von den Gerichten mit einer Einzelfallrechtsprechung überfrachtet worden, so dass die Reformübe...mehr

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Singapur / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 32 Die Satzung oder die Constitution (bis Mitte 2015 Articles of Association) bestimmt die notwendigen Grundregeln für die Existenz und den Betrieb einer Gesellschaft. Darunter fallen der Name der Gesellschaft, das Stammkapital, Haftungsbeschränkungen, die vollständigen Namen und die Adressen der Gründer (Subscriber) sowie eine Absichtserklärung der Gründer, die Gesellsc...mehr

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England und Wales1 England ... / 2. Rechtsbeziehungen bei der Anteilsausgabe

Rz. 140 Anteile an einer Gesellschaft können grundsätzlich auf zwei verschiedene Arten erworben werden: Zum einen können sie derivativ erworben werden, d.h. im Wege der Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge von einem Gesellschafter auf den Erwerber übertragen werden (siehe ausf. Rdn 338 ff.). Nicht betrachtet werden soll der Erwerb von Gesellschaftsanteilen im Wege eines Mitarb...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / N. Anhang: Glossar (deutsch/spanisch)

Rz. 392 Spanisches Gesetz über Kapitalgesellschaften Nr. 1/2010 – Ley de Sociedades de Capital (Real Decreto Ley 1/2010) [232]mehr

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China / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 109 Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter sind grundsätzlich dem deutschen Recht vergleichbar. Hauptverpflichtung der Gesellschafter ist die Pflicht zur Einlageleistung. Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf den Betrag ihrer Einlage beschränkt. Eine Durchgriffshaftung besteht nur in Ausnahmefällen. Rz. 110 Die Rechte der Gesellschafter lassen sich wie...mehr