Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 74 Die materiellen Aktien oder Aktienzertifikate werden durch einen entsprechenden Vermerk (Indossament) auf der Aktie oder dem Aktienzertifikat zu Eigentum übertragen. Das Indossament beinhaltet die genauen Personaldaten der erwerbenden Person, es bestätigt den Übergang des Eigentumsrechts der Aktie. Als Hauptinformation hat es zu enthalten: den Vornamen, den Namen, die...mehr

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Schweden / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 79 Der einzelne Aktionär hat nach schwedischem Aktienrecht zunächst einmal kaum eigene Rechte, abgesehen vom Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung und dem Recht auf Dividende, vorausgesetzt ein entsprechender Beschluss auf der Hauptversammlung wurde gefasst. Ist er Mehrheitsaktionär, ergebe sich aus dieser Stellung allerdings eine Reihe von besonderen Rechten. Eige...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / I. Körperschaftsteuer

Rz. 363 Das steuerpflichtige Einkommen von in Spanien ansässigen juristischen Personen unterliegt der Körperschaftsteuer. Es gelten das am 1.1.2015 in Kraft getretene Körperschaftsteuergesetz (Ley del Impuesto sobre Sociedades, LIS)[221] und die Gesetze, die die verschiedenen sog. Sondertatbestände (regímenes especiales) der Steuer regeln, mit Ausnahme der Genossenschaften[2...mehr

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England und Wales1 England ... / (2) Einzelheiten der Einkommensermittlung

Rz. 561 Steuerliche Gewinnermittlungsregeln. Zwar setzt das englische Recht für die steuerliche Gewinnermittlung auf der handelsrechtlichen Gewinnermittlung auf und ermittelt im Wege einer steuerlichen Überleitungsrechnung hieraus das steuerpflichtige Einkommen. Ein gesetzliches Maßgeblichkeitsprinzip wie im deutschen Recht existiert jedoch nicht. Die Realisation von Einkünf...mehr

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England und Wales1 England ... / 4. Staatliche Aufsicht und Kontrolle

Rz. 83 In begründeten Verdachtsfällen von "corporate and financial malpractice" können gegen eine Ltd. staatliche Ermittlungen eingeleitet werden. Insgesamt darf jedoch nicht vergessen werden, dass solche Untersuchungen bei kleineren privaten Gesellschaften, die kein großes öffentliches Interesse finden, in der Praxis keine wesentliche Rolle spielen. Ermittlungsgegenstände s...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / I. Überblick

Rz. 177 Das US-Bundeseinkommensteuerrecht ist im Wesentlichen im Internal Revenue Code in der Neufassung von 1986 (IRC) geregelt. Seither wurden Änderungen und Zusätze zu den Bestimmungen vorgenommen, zuletzt durch den Tax Cuts and Jobs Act von 2017. Zuständige Bundesbehörde für die Durchführung der Steuergesetze ist der Internal Revenue Service (IRS). Der IRS gibt eine Reih...mehr

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Ukraine / 2. Einberufung der Gesellschafterversammlung

Rz. 135 Die Gesellschafterversammlung wird in den Fällen einberufen, die im GmbH-Gesetz oder in der Satzung der Gesellschaft vorgesehen sind, sowie:mehr

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Dänemark / III. Kapitalerhaltung

Rz. 32 Die Gesellschafter haben – vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung in der Satzung – einen Anspruch auf einen Anteil an den Überschüssen der Gesellschaft nach Maßgabe ihres Anteils am Gesellschaftskapital (§ 1 Abs. 2 SEL). Eine Verteilung von Gesellschaftsmitteln unter die Gesellschafter darf nach § 179 Abs. 1 SEL nur erfolgenmehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 88 Die Gesellschaftsanteile sind grundsätzlich übertragbar, Section 44 CA. Eine Bestimmung in der Satzung, wonach die Übertragbarkeit der Anteile gänzlich ausgeschlossen wird, ist unwirksam; das Gleiche gilt für Regelungen, welche die Übertragbarkeit derart erschweren, dass eine Übertragung faktisch unmöglich ist.[11] Rz. 89 In der Praxis üblich ist eine Regelung, wonach ...mehr

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Belgien / III. Erhaltung des Gesellschaftsvermögens

Rz. 52 Die Abschaffung des Kapitalbegriffs in der GmbH bedeutet jedoch nicht, dass Dritte und Gläubiger nach Gründung der GmbH der Gnade und Willkür ihrer Gesellschafter und Geschäftsführer ausgeliefert sind. Das GGV stellt vielmehr neue Mindestanforderungen an die Höhe des Gesellschaftsvermögens und an die Liquiditätslage der GmbH und verschärft so die Vorgaben für Ausschüt...mehr

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Serbien / III. Kapitalerhaltung

Rz. 35 Gemäß Art. 47 ZPD können die Gesellschafter keine Rückzahlung ihrer Stammeinlage verlangen. Die Stammeinlage geht in das Eigentum der Gesellschaft über, die Gesellschafter können über die Stammeinlage nicht mehr verfügen. Die Stammeinlage trägt keine Zinsen. Rz. 36 Sofern der Gründungsakt nichts anderes bestimmt, kann eine Gesellschaft grundsätzlich jederzeit Gewinnaus...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / (1) Zins- oder Lizenzzahlungen

Rz. 55 Gemäß Art. 2a der Richtlinie sind Zinsen Einkünfte aus Forderungen jeder Art, auch wenn die Forderungen durch Pfandrechte an Grundstücken gesichert oder mit einer Beteiligung am Gewinn des Schuldners ausgestattet sind. Zuschläge für verspätete Zahlungen gelten nicht als Zinsen. Der deutsche Gesetzgeber hat von der in Art. 4 der Richtlinie vorgesehenen Möglichkeit Gebr...mehr

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Slowenien / 1. Kapitalschutz

Rz. 40 Gemäß Art. 490 ZGD-1 kann weder durch den Gesellschaftsvertrag noch durch einen Gesellschafterbeschluss die Verpflichtung zur Zahlung der Stammeinlage abbedungen werden. Zur Erhaltung des Kapitals kann außerdem gem. Art. 495 Abs. 1 ZGD-1 die Ausschüttung des Gewinns soweit ausgeschlossen werden, als dies zur Sicherstellung des Stammkapitals und der gebundenen Rücklage...mehr

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Norwegen / VI. Kapitalerhöhung

Rz. 29 Die Gesellschafter finanzieren die AS üblicherweise durch die Gewährung von Gesellschafterdarlehen oder durch die Zuführung von Stammkapital und Aufgeld. Die Zuführung von Stammkapital und Aufgeld kann durch die Ausgabe von neuen Geschäftsanteilen zu einem höheren Betrag als dem Nennbetrag, nämlich mit einem Aufgeld, oder durch die Erhöhung des Nennbetrags bereits aus...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / bb) Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach §§ 2, 4 und 5 AStG

Rz. 324 Bei Auswanderung eines deutschen Staatsangehörigen in niedrig besteuernde Staaten unter Beibehaltung wesentlicher wirtschaftlicher Interessen im Inland erweitern die §§ 2, 4 und 5 AStG unter bestimmten Voraussetzungen die beschränkte Steuerpflicht. Insbesondere muss der Auswandernde in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig gewesen...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / III. Kapitalerhaltung

Rz. 83 Das VAE-Gesellschaftsgesetz sieht weder eine Bestimmung vor, die es direkt untersagt, Ausschüttungen an die Gesellschafter vorzunehmen, wenn dabei das Gesellschaftsvermögen das Stammkapital unterschreitet, noch wird das Thema verdeckte Gewinnausschüttungen dort aufgegriffen. Ein gesetzlich vorgesehener Auflösungsgrund ist bei Verlust des gesamten oder eines solchen Tei...mehr

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Japan / 5. Aktien

Rz. 49 Kern der Regelung der Aktiengesellschaft ist die auf die Einlage beschränkte Haftung der Aktionäre, Art. 104 kaisha hō. Eine Aktie beinhaltet das Recht auf Teilhabe am ausgeschütteten Gewinn, das Recht auf Teilhabe am Liquidationserlös und das Stimmrecht in der Generalversammlung der Aktionäre. Das Recht auf Gewinnausschüttung sowie das Recht auf Teilhabe am Liquidati...mehr

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Österreich / 1. Körperschaftsteuer

Rz. 252 Die gesetzliche Regelung findet sich im Körperschaftsteuergesetz (KStG). Subsidiär gilt auch für Kapitalgesellschaften für die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns das Einkommensteuergesetz (EStG), wenn das KStG keine speziellen Regelungen vorsieht. Rz. 253 Die Gewinne der GmbH unterliegen der Körperschaftsteuer, egal ob sie ausgeschüttet oder einbehalten werden. ...mehr

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Belgien / 5. Aufzunehmende Rechnungslegungs- und Finanzvorschriften

Rz. 33 Gemäß Art. 2:5 § 1 i.V.m. Art. 2:8 § 2, 8° GGV muss die Satzung zudem Bestimmungen in Bezug auf Rücklagenbildung, Gewinnausschüttung und Verteilung des Liquidationsüberschusses enthalten. Anfang und Ende des Geschäftsjahres sind ebenfalls in der Satzung festzulegen.mehr

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Dänemark / V. Kapitalerhöhung

Rz. 41 Der Beschluss über eine Erhöhung des Stammkapitals durch Zeichnung neuer Gesellschaftsanteile, Umwandlung der Rücklagen der Gesellschaft in Stammkapital durch eine Fondserhöhung bzw. durch Ausstellung von Wandelschuldverschreibungen oder warrants (§ 153 Abs. 1 SEL) – wobei die neuen Kapitalanteile nach § 153 Abs. 2 SEL nicht unter Vorbehalt bzw. zum Unterkurs gezeichn...mehr

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Kanada / III. Geschäftsführung

Rz. 70 Den Direktoren ist die Vertretung der Gesellschaft, die Führung ihrer Geschäfte, darüber hinaus aber auch die Festlegung der Geschäftspolitik übertragen. Damit verfügen sie über eine umfassende Leitungsmacht und sind nach Maßstäben deutschen Rechts grundsätzlich eher mit dem Vorstand einer Aktiengesellschaft zu vergleichen als mit der Geschäftsführung einer GmbH, zuma...mehr

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Ukraine / V. Eigene Anteile

Rz. 79 Eine Gesellschaft hat das Recht, Anteile an ihrem eigenen Stammkapital zu erwerben, ohne es um die Höhe dieser Anteile zu verringern, nur wenn die Gesellschaft am Tag des Erwerbs einen Sicherungsfonds in Höhe des Kaufpreises der ausgekauften Anteile bildet, der nicht für Zahlungen an Gesellschafter verwendet werden darf. Der Vertrag über den Erwerb eines Anteils am ei...mehr

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Schweiz / 1. Gewinnsteuer

Rz. 193 Bei den Gewinnsteuern sieht die direkte Bundessteuer einen proportionalen Steuersatz vor. Dieser beträgt zurzeit 8,5 % des steuerbaren Reingewinns, zudem unterliegt die Gesellschaft der Gewinnsteuer der zuständigen Kantone und Gemeinden nach deren Steuersätzen. Rz. 194 Zum steuerbaren Gewinn zählen sämtliche ordentlichen und außerordentlichen Erträge. Zu den letztgena...mehr

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Griechenland / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 163 Nach Genehmigung des Jahresabschlusses fasst die Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit den Beschluss über die Verteilung des Nettogewinns (Art. 14 Abs. 2 lit. c G. 3190/1955). Mindestens 1/20 des Nettogewinns muss in die Bildung einer gesetzlichen Rücklage eingestellt werden, bis diese ⅓ des Stammkapitals erreicht hat (Art. 24 G. 3190/1955). Der restliche ...mehr

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Österreich / 1. Einkommensteuer

Rz. 259 Die gesetzliche Grundlage findet sich im Einkommensteuergesetz (EStG). Gewinnausschüttungen der GmbH an die Gesellschafter unterliegen als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer, wenn es sich beim Empfänger um eine natürliche Person handelt (§ 27 EStG; ist der Empfänger eine Gesellschaft, so gilt die Beteiligungsertragsbefreiung, siehe Rdn 255). Der Steuer...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / (2) Begünstigte Unternehmensform

Rz. 33 Am 22.12.2003 wurde vom Rat eine Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie[42] verabschiedet, die u.a. zu einer Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie geführt hat. Danach fallen in den Anwendungsbereich der Mutter-Tochter-Richtlinie nunmehr nicht nur körperschaftsteuerpflichtige Gesellschaften in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, sondern gem. Anhang zu...mehr

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Bulgarien / III. Kapitalerhaltung

Rz. 34 Gemäß Art. 133 TZ können die Gesellschafter, solange die OOD besteht, keine Rückzahlung der Stammeinlagen verlangen. Eine Verzinsung der Stammeinlagen kann nicht vorgesehen werden. Die Gesellschafter haben nur das Recht auf Gewinnausschüttung, und zwar – wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde – im Verhältnis der Geschäftsanteile. Die Kapitalerhaltungsvorschriften w...mehr

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England und Wales1 England ... / II. Fakultativer Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Rz. 122 Die in einem englischen Gesellschaftsvertrag üblichen Bestimmungen lassen sich der gesetzlichen Mustersatzung (früher: Table A, jetzt: Model Articles Ltd) entnehmen. Diese gilt kraft Gesetzes (Sec. 20 CA 2006), wenn die Gesellschafter im Rahmen der Gründung unter dem CA 2006 keine ausdrücklichen Bestimmungen treffen (vgl. Rdn 118). Möglich ist auch, partiell Table A-...mehr

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Schweden / VI. Kapitalherabsetzung

Rz. 61 Eine in der Praxis selten vorkommende Herabsetzung des Aktienkapitals (minskning av aktiekapitalet) kann nach Kap. 20 ABL nur zu folgenden Zwecken in Frage kommen:mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / VIII. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 104 Das Gesetz unterscheidet zwischen einfachen Beschlüssen (Ordinary Resolutions) und qualifizierten Beschlüssen (Special Resolutions). Einfache Beschlüsse sind zu fassen mit einfacher Mehrheit, qualifizierte Beschlüsse mit mindestens 75 %iger Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Rz. 105 Die Abstimmung erfolgt nach Köpfen; die Satzung wird in der Regel Abstimmung nach Kapit...mehr

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England und Wales1 England ... / bb) Zustimmungsbedürftigkeit wesentlicher Vertragsabschlüsse

Rz. 435 Verträge, bei denen zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer Austauschgeschäfte (substantial property transactions) über den Erwerb oder Verkauf von beweglichen und unbeweglichen körperlichen Vermögensgegenständen (non-cash assets) abgeschlossen werden, sind seitens der Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit zustimmungsbedürftig (Sec. 190 CA 2006)....mehr

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Argentinien / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 18 Der gesetzliche Mindestumfang der Gründungsurkunde (Art. 11 LSC) hat folgende Angaben zu beinhalten:mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Kapitalschutz und Konzept der Kapitalerhaltung

Rz. 154 Nach der dem englischen Fallrecht entstammenden Regel in Trevor vs. Whithworth [29] ist zum Schutz der Gläubiger die Rückzahlung des geleisteten Kapitals an die Gesellschafter weder unmittelbar noch mittelbar erlaubt, es sei denn, sie wird in den gesetzlich geregelten Verfahren (Sec. 617 CA 2006) bewirkt. Sec. 641 CA 2006 erlaubt eine Kapitalherabsetzung, wenn die Ges...mehr

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Griechenland / III. Kapitalerhaltung

Rz. 67 Das G. 3190/1955 folgt dem Grundsatz, dass das Stammkapital und die Rücklagen nicht an Gesellschafter ausgezahlt werden dürfen. Im Falle der Verteilung nicht tatsächlich erzielter Gewinne sind die Gesellschafter zur Rückzahlung verpflichtet (Art. 35 Abs. 2 G. 3190/1955). Auch der Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Verteilung von Gewinnen, die zur Herausb...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / b) Tatbestandsvoraussetzungen

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 1. Hauptversammlung

Rz. 143 Für alle Angelegenheiten innerhalb der Grenzen des Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags, die nicht der Geschäftsführung oder anderen zugewiesen sind, ist die Hauptversammlung zuständig (Art. 2:217 Abs. 1 NL-BGB). Mindestens einmal im Geschäftsjahr (boekjaar) wird eine Hauptversammlung einberufen (Art. 2:218 NL-BGB). Dieses Erfordernis wird auch erfüllt, wenn Beschl...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 192 Das französische Steuerrecht unterscheidet zwischen gewöhnlichen Ausschüttungen, d.h. solchen, die auf einem förmlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung beruhen, und sog. steuerlichen Ausschüttungen, d.h. solchen Vorgängen, die lediglich steuerlich als Ausschüttungen qualifiziert werden (z.B. verdeckte Gewinnausschüttungen). Rz. 193 Bei einer körperschaftsteuer...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / II. Gründerhaftung

Rz. 39 Die Einlage des Gesellschafters muss grundsätzlich vor der "escritura" bzw. der Anfertigung des privatschriftlichen Dokuments geleistet werden, es sei denn, dass der Gesellschaftsvertrag einen anderen Zeitpunkt der Leistung vorsieht. Spätestens fünf Jahre nach Gründung der Gesellschaft bzw. nach dem Beschluss einer Kapitalerhöhung muss die Einlage in ihrer Gesamtheit ...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / III. Alternativen zur grenzüberschreitenden Verschmelzung

Rz. 9 Die Verabschiedung und Umsetzung der VerschmelzungsRL war auch unter steuerlichen und Kostenaspekten ein großer Schritt für die Mobilität der Gesellschaften, da die Alternativen zu einer grenzüberschreitenden Verschmelzung, die Liquidation der zu überführenden Gesellschaft verbunden mit der Neugründung einer GmbH im Zielland bzw. die rein faktische Überführung des Gesc...mehr

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Norwegen / 8. Financial Assistance

Rz. 93 Im Einzelfall mag sich die Frage nach der Financial Assistance durch die AS stellen. Im früheren Recht war die Financial Assistance grundsätzlich unzulässig, so dass die AS im Zusammenhang mit dem Erwerb von Geschäftsanteilen an der AS weder finanzielle Mittel zur Verfügung stellen noch ein Darlehen gewähren oder Sicherheiten stellen konnte. Aufgrund einer Ermächtigun...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / III. Rechte der Gesellschafter; Gesellschafterversammlung

Rz. 77 Bei Kapitalbeteiligung in Form des Equity Share Capital bestehen die grundlegenden Gesellschafterrechte in Form der Mitwirkung in der Gesellschafterversammlung durch Abstimmung etc., Section 47 (1) CA, sowie der Beteiligung an Gewinnausschüttungen, Section 51 CA. Daneben bestehen ergänzende Rechte wie z.B. folgende:mehr

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Finnland / 4. Einlösungsrecht bei Übertragung der Aktien

Rz. 111 Grundsätzlich können Aktien erworben und übertragen werden, ohne dass ein Dritter den Aktienerwerb beeinflussen kann (OYL 1:4). Die Satzung kann jedoch bestimmen, dass ein Aktionär, die Gesellschaft oder eine andere Person berechtigt ist, eine Aktie einzulösen, die von einem anderen als der Gesellschaft auf einen neuen Inhaber übergeht (OYL 3:7). Durch eine solche Ei...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / c) Missbrauchsregelung, § 50d Abs. 3 EStG

Rz. 36 Im Dezember 2017 entschied der EuGH über die Vorlagefragen des FG Köln hinsichtlich der Rechtmäßigkeit von § 50d Abs. 3 EStG in seiner alten Fassung (bis 2011), welcher den Erstattungsanspruch aus Abs. 1 und 3 einschränkt. Konkret ging es in den Vorlagefällen um die Freistellung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag hinsichtlich Gewinnausschüttungen an eine...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / I. Rechtsformen

Rz. 1 Das niederländische Recht kennt verschiedene Gesellschaftsformen. Es unterscheidet zwischen Gesellschaftsformen, die rechtsfähige Rechtspersonen (juristische Personen) sind, und solchen, die als Nicht-Rechtspersonen bezeichnet werden. Im niederländischen Recht besitzen folgende private Gesellschaftsformen Rechtspersönlichkeit (rechtspersoonlijkheid) (im Folgenden auch:...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Rechte und Pflichten der Gesellschafter

Rz. 154 Die S.L. besteht üblicherweise aus zwei oder mehreren Personen ohne eine nach oben beschränkte Zahl von Gesellschaftern, es sei denn, es handelt sich um eine Einpersonen-S.L., die als solche gegründet wurde oder die nachträglich entstanden ist. Als Gesellschafter einer S.L. kommen sowohl natürliche als auch juristische Personen jedweder Art in Betracht, so dass auch ...mehr

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Pakistan / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 29 Das Memorandum of Association stellt die Verfassung der Gesellschaft dar. In diesem werden die wesentlichen Inhalte der Gesellschaft dargestellt. Es beinhaltet vor allem Regelungen im Außenverhältnis der Gesellschaft und zum Umfang der Tätigkeit.[16] Das Memorandum of Association verpflichtet die Gesellschaft und die Gesellschafter im Rahmen dieser vertraglichen Verei...mehr

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Slowakei / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 87 Die Gesellschafter üben die die Führung der Gesellschaft betreffenden Rechte und die Kontrolle der Tätigkeit der Geschäftsführer in der Gesellschafterversammlung in dem im Gesellschaftsvertrag angeführten Umfang und in dort angeführter Art aus. Die Gesellschafterversammlung der Gesellschafter ist das höchste Organ der Gesellschaft. Zu ihren Befugnissen i.S.d. § 125 HG...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / a) Ziel der Mutter-Tochter-Richtlinie

Rz. 26 Die sog. Mutter-Tochter-Richtlinie[38] zielt auf eine Beseitigung steuerlicher Mehrfachbelastung infolge Dividendenausschüttungen einer Tochtergesellschaft an ihre in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Muttergesellschaft ab. Hintergrund für die Schaffung der Richtlinie war die Feststellung, dass die für Beziehungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften vers...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / a) Verrechnungspreise

Rz. 258 Für Lieferungen und Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen einer grenzüberschreitenden Gruppe gilt der Grundsatz, dass hierfür Preise wie zwischen fremden Dritten vereinbart werden müssen, um die Nachteile einer verdeckten Gewinnausschüttung i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, einer verdeckten Einlage oder des § 1 AStG zu vermeiden. Von diesem Prinzip des dealing at ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.2.4 Umfang der Ausschlusswirkung

Rz. 181 Der Umfang der Ausschlusswirkung ergibt sich aus dem Inhalt der Prüfungsanordnung.[1] Diese besteht also nur für: den in § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a AO genannten Personenkreis, wobei die umfassende Aufzählung in Kombination mit der gewählten Oder-Verknüpfung dafür sorgt, dass die Bekanntgabe an einen der Genannten für alle Täter und Teilnehmer zur Sperre der Selbstanzeig...mehr