Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / c) Stellungnahme

Nichts entsteht von selbst. Die Existenz jedes Seienden hat eine Ursache, ohne die es nicht denkbar ist. Das gilt nicht nur für eine körperliche Substanz an sich, sondern auch für den ihr anhaftenden Wert und folglich ebenso für die Veränderungen dieses Wertes. Es kommt auf die Ursachen für eine Wertveränderung an. Ob es wichtig ist, weshalb sie gerade beim Empfänger der Zuw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Ermächtigungen nach § 33 Abs 1 Nr 2 KStG

Tz. 7 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 33 Abs 1 Nr 2 KStG enthält in seinen Buchst a bis d weitere Ermächtigungen zum Erlass von Rechts-VO, von denen die B-Reg bislang jedoch noch keinen Gebrauch gemacht hat: § 33 Abs 1 Nr 2 Buchst a KStG ist eine Ermächtigungsvorschrift zum Erlass von Vorschriften, wonach Versicherungsunternehmen eine nach § 21 KStG gebildete Rückstellung für Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umwandlung von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Klingebiel, SE...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 4 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nachstehend werden in tabellarischer Form die Auswirkungen bei Umwandlungen dargestellt, und zwar getrennt danach, ob eine Ausl-Berührung vorliegt oder nicht. Dabei kann sich der Ausl-Bezug dadurch ergeben, dassmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: Mit dem durch das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von KapSt (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntModG) v 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259 neu eingeführten § 45b EStG eröffnet der Gesetzgeber eine neue Runde in dem Bemühen, die Erhebung der KapSt so auszugestalten, dass gestalterische Steuervermeidungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Datenübermittlung durch die auszahlende Stelle (§ 45c Abs 1 EStG)

Rn. 7 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die übermittelten Datensätze sollen es der FinVerw möglichst frühzeitig ermöglichen, auffällige Marktaktivitäten zu erkennen und zu prüfen, ob Handlungsbedarf besteht (Hörster, NWB 2021, 1586 [1593]). Anders als bei einer Analyse einzelner Steuerbescheinigungen erlaubt die EDV-Analyse der aggregierten Daten einen schnelleren Einblick, ob zB b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.4.3 Auf nicht veräußerte Anteile entfallende Ausschüttungen

Tz. 109 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Für im Rückwirkungszeitraum beschlossene GA, die im Rückwirkungszeitraum nicht veräußerten Anteilen zuzuordnen sind, bleibt es nach Verw-Auff (s Tz 104) bei dem Grundsatz der Rückbeziehung nach § 2 Abs 1 UmwStG. Für diese Ausschüttungen, die bei der Verschmelzung auf eine Pers-Ges bzw auf eine natürliche Person stlich in Entnahmen umzudeuten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.4.2 Auf veräußerte Anteile entfallende Ausschüttungen

Tz. 107 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Im Rückwirkungszeitraum beschlossene oGA für ein früheres Wj und Vorabausschüttungen für das lfd Wj sowie im Rückwirkungszeitraum vorgenommene vGA, für die in der Übertragungs-Bil eine Ausschüttungsverbindlichkeit noch nicht auszuweisen war (s Tz 104), zugunsten der im Rückwirkungszeitraum durch Anteilsveräußerung oder durch Barabfindung (gg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.4.4 Im Interimszeitraum beschlossene Ausschüttungen an die übernehmende Personengesellschaft

Tz. 110 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Insoweit handelt es sich uE nicht um eine Ausschüttung, sondern um die Vorwegübertragung von Vermögen. Ebenfalls hierzu s UmwSt-Erl 2011, Rn 02.35 zu einem vergleichbaren Fall iSd § 11 UmwStG und s § 11 UmwStG Tz 132 unter b).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.4.1 Allgemeines

Tz. 104 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Nach Rn 3 des zum UmwStG 1969 ergangenen Schr des BMF v 20.07.1970 (BStBl I 1970, 922) waren in der Interimszeit beschlossene oGA nicht in eine Entnahme umzudeuten, sondern weiterhin als Ausschüttung zu behandeln. Nach Rn 6 des zum UmwStG 1977 ergangenen Schr des BMF v 15.04.1986 (BStBl I 1986, 184) waren in der Interimszeit beschlossene oGA ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.1 Allgemeines

Tz. 95 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die in § 2 UmwStG iVm § 17 Abs 2 UmwG geregelte und oben (s Tz 91) und s § 2 UmwStG Tz 49ff erläuterte Rückbeziehung des stlichen Verschmelzungsstichtags wirft hinsichtlich der stlichen Behandlung der GA, insbes der in der Interimszeit, eine Reihe von Fragen auf. Es fehlen ges Regelungen insbes zu den Fragen, ob die in den Tz 96ff bezeichnete...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.2 In dem letzten Wirtschaftsjahr vor dem Übertragungsstichtag vorgenommene Ausschüttungen

Tz. 96 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die vor dem Übertragungsstichtag beschlossenen und abgeflossenen Leistungen sind stlich noch bei der untergehenden Kö zu erfassen, und zwar unabhängig davon, ob diese Ausschüttungen an ausgeschiedene oder an verbleibende Gesellschafter geleistet worden sind. Sie werden nicht über die Rückwirkung nach § 2 Abs 1 UmwStG in Entnahmen bei der Über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.5 Fallübersicht

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zfs 12/2021, Verdienstausfa... / 2 Aus den Gründen:

[5] Nach Auffassung des Berufungsgerichts steht der Klägerin der geltend gemachte Zahlungsanspruch nach Ziff. 3 des Tenors des im Vorprozess ergangenen Urteils zu. Danach habe die Beklagte der Klägerin den Steuerbetrag zu ersetzen, der bei der von den Eheleuten gewählten Zusammenveranlagung auf die Nettoentschädigung tatsächlich entfalle. Entgegen der Rechtsprechung des Sena...mehr

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Außerordentliche Wirtschaft... / 6.1 Besonderheiten bei verbundenen Unternehmen

Im Falle verbundener Unternehmen kann nur eines der verbundenen Unternehmen einen Antrag auf Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe für alle verbundenen Unternehmen stellen. Die Auszahlung der Hilfen, die dem Grunde nach als Ersatz für die entgangenen Umsätze der operativ tätigen Unternehmen anzusehen ist, wird in voller Höhe an dieses beantragende Unternehmen des Verbunds vorgeno...mehr

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Unionsrechtmäßigkeit der Hinzurechnung von Dividenden aus Auslandsbeteiligungen nach § 8 Nr. 5 GewStG im Erhebungszeitraum 2001

Leitsatz Dem EuGH wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Art. 56 Abs. 1 EG (jetzt Art. 63 Abs. 1 AEUV) dahin auszulegen, dass er der Vorschrift eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach der bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer einer Körperschaft Dividenden, die aus Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften in Höhe von ...mehr

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§ 7 §§ 83b, 83c BGB n.F. – ... / V. Erfüllung des Stiftungszwecks

Rz. 24 Die Erfüllung des Stiftungszwecks erfolgt nach § 83c Abs. 1 S. 2 BGB n.F. aus den Nutzungen, die aus dem Grundstockvermögen gezogen werden. Nutzungen sind gem. § 100 BGB "die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile, welche der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt." Der Begriff der "Früchte" wird in § 99 BGB legal definiert. Danach sind die Früch...mehr

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Rückzahlungspflicht bei erhaltenen Scheingewinnen und Scheindividenden

Zusammenfassung Zahlt ein Unternehmen Scheingewinne oder Scheindividenden aus und fällt das Unternehmen anschließend in die Insolvenz, sind die erhaltenen Zahlungen zurückzuzahlen. Der Beklagte zeichnete bei einer später insolventen Aktiengesellschaft Genussrechte. Danach sollte der jährliche Dividenden- und Gewinnanspruch vom erzielten Jahresüberschuss abhängig sein. Da die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Regelungszwecke

Rn. 15 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Als Regelungszwecke des Sonderprüfungsverfahrens nach den §§ 258ff. AktG sind drei Ansatzpunkte zu nennen. Zum einen dient das Verfahren der Durchsetzung von Bewertungsvorschriften, soweit sie eine Unterbewertung verbieten. Ferner dient das Sonderprüfungsrecht dazu, die organschaftliche Zuständigkeit der HV, über die Verwendung des Jahresüber...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Rechtspolitische Überlegungen

Rn. 23 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Das Sonderprüfungsverfahren führt in der Praxis ein Schattendasein. Praktische Fälle, in denen es zu einer Sonderprüfung nach den §§ 258ff. AktG gekommen ist oder in denen die Vorschrift zumindest in Rechtsstreitigkeiten eine Rolle gespielt hat, sind selten (vgl. etwa LG München, Urteil vom 30.12.2010, 5 HKO 21 707/09, BeckRS 2011, 19 893; OL...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Maßgebende Umsatzerlöse

Rn. 5 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die UE sind zur Überprüfung des Überschreitens des Schwellenwerts von 130 Mio. EUR gemäß § 277 Abs. 1 zu ermitteln (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 3 PublG). Sie umfassen sämtliche Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie der Erbringung von Dienstleistungen. Alle Arten von Erlösschmälerungen (z. B. Rabatte, Skonti, B...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Besteuerung beim Empfänger

Rz. 2 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Schmiergelder sind idR keine Geschenke, wenn die Zuwendung den Empfänger zu einer Gegenleistung veranlassen soll (BFH 135, 206 = BStBl 1982 II, 394). Sie können > Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19 EStG sein, so zB bei Bestechungsgeldern, die Lizenzfußballspielern von ihrem Verein oder einem diesem nahestehenden Dritten zur Beei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Unionsrecht und Vergleich mit dem Unionsrecht

Rz. 28 Durch die 2. EG-Richtlinie v. 11.4.1967[1] wurde für die EG-Mitgliedstaaten gemeinschaftsrechtlich das Mehrwertsteuersystem vorgeschrieben. Art. 15 dieser Richtlinie ließ aber nationale Sonderregelungen für den Bereich der landwirtschaftlichen Unternehmen zu, sodass die Besteuerung nach Durchschnittssätzen gem. § 24 UStG 1967 ab dem 1.1.1968 (Rz. 1) darauf gestützt we...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.3 Bewertung von Beteiligungen im separaten Einzelabschluss

Rz. 18 Für die Bewertung der Beteiligungen im separaten Einzelabschluss besteht gemäß IAS 27.10 Satz 1 folgendes Wahlrecht: Entweder werden die Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen (ausgenommen gemeinschaftliche Tätigkeiten[1]) sowie assoziierten Unternehmen zu Anschaffungskosten, in Übereinstimmung mit IFRS 9 oder unter Anwendung der Equity-Methode nac...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 5.1.1 Ermittlung des goodwill auf Ebene der berichtenden Einheit

Rz. 117 Zum erstgenannten Themenkomplex zählen dabei insbesondere: die Abgrenzung von Unternehmenszusammenschlüssen, Ansatz und Bewertung von identifizierbarem Nettovermögen sowie im Falle der Anwendung der Full-Goodwill-Methode zur Einbeziehung von Tochterunternehmen mit Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts für die Anteile nich...mehr

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Wirtschaftlicher Arbeitgeber bei konzerninterner internationaler Arbeitnehmerentsendung

Leitsatz 1. Im Falle einer konzerninternen internationalen Arbeitnehmerentsendung wird das aufnehmende inländische Unternehmen zum wirtschaftlichen Arbeitgeber i.S. von § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG, wenn es den Arbeitslohn für die ihm geleistete Arbeit wirtschaftlich trägt, der Einsatz des Arbeitnehmers bei dem aufnehmenden Unternehmen in dessen Interesse erfolgt, der Arbeitnehme...mehr

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England und Wales1 England ... / 5. Folgen rechtswidriger Dividenden

Rz. 212 Werden die oben angeführten Regeln für Ausschüttungen nicht beachtet und demzufolge zu hohe bzw. überhaupt Dividenden ausgeschüttet, so liegt eine rechtswidrige Gewinnausschüttung vor. Aus dem Schutzzweck der Kapitalerhaltungsregeln für die Gläubiger folgern die englischen Gerichte, dass es sich hier nicht um dispositives Recht handelt,[35] d.h., eine rechtswidrige D...mehr

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Ukraine / VI. Dividenden

Rz. 124 Die Zahlung der Dividenden wird auf Kosten des Nettogewinns der Gesellschaft im Verhältnis zur Höhe der Geschäftsanteile an Personen geleistet, die am Tag des Beschlusses über die Zahlung der Dividenden Gesellschafter waren, Art. 26 Abs. 1 GmbHG. Rz. 125 Die Gesellschaft zahlt Dividenden in bar, sofern durch einen einstimmigen Beschluss der Gesellschafterversammlung, ...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / a) Dividenden

Rz. 43 Die Regelungen zu Dividendenausschüttungen sind in den Gesellschaftsrechten von Delaware, Kalifornien und New York unterschiedlich ausgestaltet. In allen Einzelstaaten sind Dividendenausschüttungen durch den sog. insolvency test begrenzt. Danach sind Dividendenausschüttungen unzulässig, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig ist oder durch die Dividendenausschüttung za...mehr

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Belgien / 1. Dividenden

Rz. 171 Bei Auszahlung einer Dividende ist die Gesellschaft verpflichtet, eine Quellensteuer ("Mobilienvorabzug") einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Höhe dieser Steuer hängt vom Ausgabedatum und der Art der Anteile ab und beträgt grundsätzlich 30 %. In bestimmten Fällen gilt ein Tarif von 5, 15 oder 20 % (Art. 269 EStG). Für unbeschränkt steuerpflichtige natür...mehr

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Schweiz / 3. Genehmigung der Jahresrechnung/Dividenden

Rz. 157 Spätestens sechs Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres muss der Geschäftsbericht und allenfalls der Revisionsbericht den Gesellschaftern zugestellt werden (Art. 801a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 805 Abs. 2 OR) und wird dann anlässlich der ordentlichen Gesellschafterversammlung abgenommen. Die Gesellschafter können verlangen, dass ihnen nach der Gesellschafterversammlung...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 1. (Verdeckte) Gewinnausschüttungen einer ausländischen Kapitalgesellschaft (einschließlich Gesellschafter-Fremdfinanzierung)

Rz. 208 Ist Empfänger von Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft aus dem Ausland eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person, so gilt abweichend vom regelmäßigen Einkommensteuersatz seit dem Veranlagungszeitraum 2009 nach § 32d EStG grundsätzlich ein besonderer Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen i.H.v. 25 % (zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und gg...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / (1) Gewinnausschüttungen

Rz. 32 Gemäß Art. 1 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 der Mutter-Tochter-Richtlinie begünstigt die Richtlinie Gewinne, die nicht anlässlich der Liquidation von einer Tochtergesellschaft an ihre in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Muttergesellschaft ausgeschüttet werden. Ebenfalls begünstigt sind Gewinnausschüttungen der Tochtergesellschaft an eine in einem ande...mehr

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Finnland / II. Besteuerung der Aktionäre

Rz. 189 Die Dividenden, die von privaten Aktiengesellschaften[46] an die Aktionäre bezahlt werden, werden gem. TVL 33b §[47] nach folgendem, etwas komplizierten Verfahren besteuert:mehr

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Rumänien / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 150 Dividenden an inländische Gesellschafter (natürliche Personen) unterliegen einer Dividendensteuer i.H.v. 5 % sowie einem Beitrag zur rumänischen Sozialversicherung (CASS) i.H.v. derzeit 10%, der jedoch der jeweils dem anwendbaren Freibetrag und der Höchstbeitragsgrundlage der rumänischen Sozialversicherung unterliegt. Die Steuer wird durch die die Dividende erklärend...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 2. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Deutschland

Rz. 385 Das neue DBA Spanien, unterzeichnet am 23.2.2011 in Madrid, veröffentlicht erst am 30.7.2012, in Kraft getreten zum 18.10.2012 (in der Praxis Anwendung ab 1.1.2013), hat als hervorzuhebende Neuerung die Besteuerung von Gewinnen aus Geschäftsanteilsübertragungen, Aktien und anderen Rechten an Immobiliengesellschaften im Staat der Belegenheit der Immobilien eingeführt....mehr

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Türkei / VI. Gewinnausschüttung

Rz. 176 Die Gewinnausschüttung erfolgt entsprechend den Regeln in der Satzung. Die Gewinne müssen nicht zwingend im Verhältnis der Anteile ausgeschüttet werden, die Satzung kann auch Abweichendes bestimmen (Art. 608 HGB). Vorabgewinne können nur ausgeschüttet werden, wenn die Gesellschaft in den der Ausschüttung vorangehenden Quartalen bereits einen Bilanzgewinn ausweisen ka...mehr

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Schweiz / III. Kapitalerhaltung

Rz. 59 Der Erhalt der Vermögens- und Haftungsbasis in der Höhe des Stammkapitals wird durch folgende Vorschriften gesichert: Erstens dürfen Gewinnausschüttungen (d.h. Dividenden) nur aus dem Bilanzgewinn und aus hierfür gebildeten Reserven ausgerichtet werden, wobei vor der Festsetzung der Dividende die Zuweisungen an die gesetzlichen und statutarischen Reserven abzuziehen s...mehr

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Schweiz / a) Vermögensrechte

Rz. 87 Das wichtigste Vermögensrecht ist das Recht der Gesellschafter auf Dividende, d.h. auf die anteilsmäßige Zuweisung des Gewinns. Ausgeschüttet werden dürfen Dividenden jedoch nur aus dem Bilanzgewinn (Art. 798 OR). Der Bilanzgewinn ist der Jahresgewinn unter Berücksichtigung von Gewinn- oder Verlustvorträgen und der Zuweisung an die gesetzlichen und statutarischen Rese...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 140 Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, gibt es für gezahlte Dividenden ein Anrechnungsverfahren, bei dem die von einer in Australien ansässigen Kapitalgesellschaft gezahlte Einkommensteuer zu 100 % auf die Einkommensteuerschuld des Dividendenempfängers angerechnet werden kann.[161] Gewinnausschüttungen aus derart versteuerten Dividenden heißen nach den gestempelten ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 3. Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 284 Der deutsche Steuergesetzgeber hat in den §§ 7 ff. AStG die sog. Hinzurechnungsbesteuerung geregelt, die die Ausnutzung des internationalen Steuergefälles aufgrund des DBA-Schutzes durch sog. ausländische Basisgesellschaften – die das AStG in § 8 als Zwischengesellschaften bezeichnet –, die im Ausland keine aktive Tätigkeit entfalten, verhindern soll.[297] Rz. 285 Der...mehr

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England und Wales1 England ... / 3. Praktische Durchführung einer Dividendenausschüttung

Rz. 199 In der praktischen Durchführung ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um eine Dividende handelt, die für das gesamte Geschäftsjahr gezahlt werden soll (final dividend), oder ob es sich um eine Vorabausschüttung (interim dividend) handelt. Rz. 200 Über Vorabausschüttungen beschließen lediglich die Geschäftsführer (Table A, Art. 30 Abs. 1). Für ihre Beschlussfassung...mehr

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Italien / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 215 Nach der Steuerreform erfolgt eine unterschiedliche Besteuerung von durch Kapitalgesellschaften ausgeschütteten Dividenden, je nachdem, ob diese aus sogenannten qualifizierten oder nicht qualifizierten Beteiligungen stammen. Qualifizierte Beteiligungen liegen dann vor, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt wird (Art. 67):mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / b) Vorliegen eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Betriebsstättenstaat

Rz. 159 Ein DBA ändert an der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht der GmbH grundsätzlich nichts. DBA regeln lediglich, welchem Staat das Besteuerungsrecht hinsichtlich der Einkünfte aus der Betriebsstätte zusteht. Die Bundesrepublik Deutschland hat in ihren DBA regelmäßig entsprechend Art. 7 Abs. 1 Satz 1 OECD-MA vereinbart, dass Unternehmensgewinne, die eine in einem V...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Varianten der Dividendenausschüttung

Rz. 192 Das englische Recht unterscheidet zwischen verschiedenen Formen der gesetzlich zulässigen und auf einem ordentlichen Gewinnausschüttungsbeschluss beruhenden Ausschüttungen: Rz. 193 a) Die herkömmliche Dividendenausschüttung (dividend), welche in Form der Ausschüttung in Geld oder aber als Sachausschüttung (dividend in specie) möglich (vgl. Table A, Art. 34) ist. Die D...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 185 Die Systematik und Höhe der Besteuerung von Dividenden wurde zum 1.4.2020 grundlegend neu geregelt und damit deutlich vereinfacht. Inländische Gesellschafter haben hiernach Dividenden mit ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Ausschüttungen an im Ausland ansässige Empfänger von Dividenden werden mit einer Quellensteuer belegt. Rz. 186 Es bestehen Abkommen zur Ve...mehr

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Pakistan / III. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 137 Bei der Besteuerung der Gesellschafter wird zwischen Dividenden von resident companies und non resident companies unterschieden. Section 81[54] definiert die resident company als Gesellschaft, die gemäß dem pakistanischen Recht gegründet wurde. Weiterhin müssen das Management und die Kontrolle dieser Gesellschaft während des gesamten Steuerjahres in Pakistan sein. Di...mehr

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England und Wales1 England ... / b) Behandlung von Ausschüttungen

Rz. 581 Die Steuerpflicht von Dividenden gilt sowohl für Gesellschafter, die in England steuerlich ansässig sind, als auch für beschränkt steuerpflichtige Gesellschafter. Rz. 582 Natürliche Personen und Muttergesellschaften, die nicht in England ansässig und daher in England mit ihren Dividenden nur beschränkt steuerpflichtig sind, erhalten ebenfalls eine Steueranrechnung. Da...mehr

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Pakistan / II. Buchführungspflicht

Rz. 117 Die Buchführungspflicht der Gesellschaft ergibt sich aus den sec. 220 f. Nach sec. 233 sind die directors verpflichtet, vor dem annual general meeting eine Bilanz (balance sheet) und eine Gewinn- und Verlustrechnung (profit and loss account) aufzustellen und den geprüften Jahresabschluss dem annual general meeting vorzulegen. Der Inhalt der Bilanz ist in sec. 225 fes...mehr

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Norwegen / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 185 Wenn es sich bei dem Gesellschafter der AS um eine norwegische Kapitalgesellschaft, also um eine AS oder eine ASA, handelt, unterliegen die Gelder, welche die AS an den Gesellschafter zahlt, bei dem Gesellschafter grundsätzlich nicht der norwegischen Körperschaftsteuer. Wenn es sich bei dem Gesellschafter hingegen um eine natürliche Person handelt, unterliegen die Zah...mehr