Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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Russland / II. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 147 Die Gesellschaften sind gem. Art. 19 Steuerkodex der RF verpflichtet, die in der Russischen Föderation festgelegten Steuern und Abgaben zu zahlen. Zu den Steuern und Abgaben zählen die föderalen (die auf dem gesamten Gebiet der RF obligatorisch zu zahlen sind), die regionalen (die von den Subjekten der RF festgesetzt werden) und die örtlichen (die von der örtlichen S...mehr

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Schweden / III. Kapitalerhaltung

Rz. 46 Das Aktienkapital der schwedischen Aktiengesellschaft ist durch eine Vielzahl von Vorschriften des ABL geschützt. In Kap. 17 ABL werden eine Reihe von Transaktionen, die dazu führen, dass die Vermögensmasse der Gesellschaft sich verringert, unter dem Sammelbegriff "Werteübertragung" (värdeöverföring) behandelt. Nur Transaktionen, bei denen die Gesellschaft keine oder ...mehr

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Argentinien / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 92 Eine unbeschränkte Steuerpflicht in Argentinien besteht für alle Gesellschaften, die nach argentinischem Recht gegründet wurden oder soweit sich deren satzungsmäßiger Sitz oder Ort der Geschäftsleitung in Argentinien befindet. Rz. 93 Bemessungsgrundlage für die Besteuerung sind grundsätzlich die weltweit erzielten Einkünfte der Gesellschaft (unter zusätzlicher Beachtun...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / c) Vermögensrechte

Rz. 66 Die Gesellschafter einer corporation besitzen ferner das Recht zur Teilhabe an der zur Ausschüttung beschlossenen Dividende und am Liquidationserlös. Ob jedoch eine Dividende ausgeschüttet werden soll, entscheidet nach der gesetzlichen Regelung das board of directors (§ 170 DGCL, § 604 NYBCL). Das board entscheidet hierüber selbstständig nach eigenen geschäftspolitisc...mehr

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Bulgarien / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 125 Eine Kapitalsteuer im Sinne einer Besteuerung des Stammkapitals (bei Gründung der OOD und Übertragung von Geschäftsanteilen) besteht nicht. Rz. 126 Das Körperschaftsteuergesetz regelt weiter die Erhebung von Quellensteuer auf bestimmte Einkünfte (z.B. Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Mietentgelte), die von in Bulgarien tätigen Körperschaften an inländische oder aus...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / III. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 376 Nur in Spanien ansässige natürliche Personen unterliegen der spanischen Einkommensteuer. Das Welteinkommen wird in Spanien besteuert. Die Ansässigkeit in Spanien wird bejaht, wenn Rz. 377 Ferner besteh...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 279 Das System der Besteuerung von Körperschaften in den Niederlanden ist vergleichbar mit dem System der Besteuerung von Körperschaften in Deutschland. Die Einkommensbesteuerung ist eigenständig geregelt im niederländischen Körperschaftsteuergesetz (Wet op de vennootschapsbelasting 1969). Nur für die Gewinnermittlung wird zurückgegriffen auf das Einkommensteuergesetz (W...mehr

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Bulgarien / 2. Rechte der Gesellschafter

Rz. 60 Die Rechte der Gesellschafter werden allgemein in Vermögensrechte und immaterielle (persönliche) Rechte eingeteilt. Die Vermögensrechte umfassen das Recht auf Dividende und Liquidationsquote. Die immateriellen Rechte unterteilen sich in:mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / II. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 48 Einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgehalt der Regelungen des Innenverhältnisses gibt es für proprietary companies, die nach dem 1.7.1998 gegründet wurden, nicht. Die Regelungen des Innenverhältnisses einer proprietary company, die nach dem 1.7.1998 gegründet wurde, sind enthaltenmehr

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Serbien / O. Steuerrecht

Rz. 114 Der Gewinn der Gesellschaft (i.e. der gemäß IFRS und serbischen Rechnungslegungsstandards in der Bilanz ausgewiesene Gewinn) ist gemäß dem Körperschaftsteuergesetz (Zakon o porezu na dobit pravnih lica) zu besteuern. Neben der Besteuerung des Bilanzgewinns werden auch die an die Gesellschafter ausgeschütteten Dividenden besteuert (Dividendensteuer), außer der Empfäng...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 5. Gesellschaftsanteile

Rz. 30 Hinsichtlich der Anteile an der Gesellschaft wird begrifflich unterschieden zwischen den zur Ausgabe genehmigten Anteilen (authorized shares), den gezeichneten und tatsächlich ausgegebenen Anteilen (issued shares) sowie den tatsächlich ausgegebenen und von Gesellschaftern (also nicht eigene Anteile der Gesellschaft) gehaltenen Anteilen (outstanding shares). In den art...mehr

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Belgien / 3. Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage

Rz. 159 Die Steuerbemessungsgrundlage stellt den Betrag dar, auf den die Körperschaftsteuer letztlich erhoben wird. Zur Feststellung dieser Bemessungsgrundlage ist zunächst der steuerbare Gewinn zu ermitteln. In einem weiteren Vorgang wird das Steuerergebnis des Jahres aufgeteilt, wenn eine oder mehrere ausländische Betriebsstätten vorhanden sind. Die meisten der mit Belgien ...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 164 Auf Dividenden, welche eine Sp. z o.o. an ihre Gesellschaft ausschüttet, fällt eine Quellensteuer i.H.v. 19 % an. Dies gilt unabhängig davon, ob der Gesellschafter eine natürliche oder juristische Person ist. Sonderbestimmungen ergeben sich aus den Doppelbesteuerungsabkommen. Wenn der Gesellschafter eine ausländische Kapitalgesellschaft, etwa eine deutsche GmbH, ist,...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 136 Die Pflicht, die Steuer auf Dividenden zu berechnen, zu deklarieren und abzuführen, obliegt der Gesellschaft, die Dividenden ausschüttet. Sind die Gesellschafter natürliche Personen, werden sie nach dem Gesetz über die Einkommensteuer besteuert. Der Steuersatz für die Dividendenbesteuerung für inländische natürliche Personen beträgt i.d.R. 15 %. Sind die Gesellschaft...mehr

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Weißrussland / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 66 Grundsätzlich sind alle Gesellschaften der Republik Belarus, ebenso wie Zweigniederlassungen und Repräsentanzen, zur Zahlung von republikanischen, aber auch von örtlichen Steuern und Abgaben (Gebühren) verpflichtet. Zu den wichtigsten republikanischen Steuern und Abgaben im Zusammenhang mit der GmbH gehören unter anderem Mehrwertsteuer und Gewinnsteuer.[54] Hinzu komm...mehr

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Ungarn / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 274 Die Auszahlung von Dividenden an natürliche Personen unterliegt einer Besteuerung nach Abzug der Körperschaftsteuer. Der Steuersatz beträgt pauschal 15 %. Des Weiteren ist eine Sozialabgabe i.H.v. 15,5 % der Dividende zu zahlen, wobei die Bemessungsgrundlage in diesem Fall bei dem Vierundzwanzigfachen des ungarischen Mindestlohnes gedeckelt ist. Die Gesellschaft ist ...mehr

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Mexiko / 1. Mindestzahl an Gesellschaftern

Rz. 10 Im mexikanischen Gesellschaftsrecht sind für fast alle gängigen Gesellschaftsformen, so auch für die S. de R.L., mindestens zwei Gesellschafter erforderlich,[3] wie sich direkt aus Art. 58 LGSM ergibt. Soll nur ein Gesellschafter wirtschaftlich als Mehrheitsgesellschafter Bedeutung haben, bietet sich die Beteiligung des zweiten Gesellschafters, in Form einer juristisc...mehr

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Schweiz / 1. Verrechnungsteuer

Rz. 201 Erträge auf beweglichem Kapitalvermögen unterliegen der Verrechnungsteuer. Zu den steuerbaren Erträgen gehören insbesondere jegliche geldwerten Leistungen an die Inhaber von Stammanteilen, die keine Rückzahlung von Anteilen am Stammkapital darstellen (z.B. Dividenden, Liquidationsüberschüsse aber auch verdeckte Gewinnausschüttungen). Steuerpflichtig ist der Schuldner ...mehr

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Kanada / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 99 Gewinnausschüttungen, die die Gesellschafter erhalten, sind als deren Einkommen nach üblichen Grundsätzen gem. Income Tax Act zu versteuern. Veräußerungsgewinne, die durch Verkauf von Gesellschaftsanteilen gegenüber dem ursprünglichen Anschaffungspreis erzielt werden, sind nach dem "Capital Gains-Prinzip" zu versteuern, wobei für in Kanada ansässige Gesellschafter von...mehr

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Rumänien / 1. Kapitalschutz

Rz. 43 Gemäß Art. 65 Abs. 1 GesG können die Gesellschafter keine Rückzahlung ihrer Stammeinlage verlangen. Falls nichts anderes im Gründungsakt vorgesehen ist, gehen die Güter, die als Stammeinlage von den jeweiligen Gesellschaftern eingebracht wurden, mit dem Zeitpunkt ihrer Eintragung im Handelsregister ins Eigentum der Gesellschaft über (Art. 65 GesG). Die Stammeinlagen t...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Besteuerung der ansässigen Gesellschafter

Rz. 577 Die Besteuerung der Dividenden ist komplex. Hierunter fallen Bar- und Sachdividenden, die nach den zivilrechtlichen Regelungen für ordentliche Gewinnausschüttungen ausgeschüttet werden. Das englische Recht behandelt die Körperschaftsteuer im Grundsatz als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer des Gesellschafters und beinhaltet ein partielles Anrechnungssytem. Rz. 578...mehr

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Estland / O. Steuerrecht

Rz. 136 Gemäß dem estnischen Einkommensteuergesetz (tulumaksu seadus), das sowohl für natürliche als auch für juristische Personen gilt, wird die Einkommensteuer von den Einkünften des Steuerpflichtigen, vermindert um die gesetzlich festgelegten Freibeträge, erhoben. Der allgemeine Steuersatz beträgt seit 1.1.2015 grundsätzlich 20 % des ausgeschütteten Gewinns des Unternehme...mehr

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Finnland / 2. Verbriefung der Aktien

Rz. 100 Die Gesellschaft muss nicht grundsätzlich Aktienurkunden ausgeben. Der Aktionär kann aber verlangen, dass ihm eine Aktienurkunde ausgehändigt wird. Die Aktie kann nur eine Namensaktie sein und sie darf bei der Gründung nur demjenigen ausgehändigt werden, der im Aktionärsverzeichnis als Aktionär eingetragen ist. In einer Aktienurkunde können mehrere Aktien verbrieft w...mehr

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Mexiko / M. Steuerrecht

Rz. 135 Alle Handelsgesellschaften werden in Mexiko gleich mit 30 % Körperschaftsteuer belegt. Eine Gewerbesteuer gibt es in Mexiko nicht. Auf die Ausschüttung von Dividenden an ausländische Gesellschafter erhebt der mexikanische Fiskus Quellensteuer in Höhe von bis zu 25 %, die sich durch Doppelbesteuerungsabkommen, die in der Regel dem OECD-Musterabkommen nachgebildet sind...mehr

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Rumänien / 3. Haftung des Geschäftsführers

Rz. 100 Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft für die Nichterfüllung seiner im Gründungsakt, in den Beschlüssen der Generalversammlung oder im Gesetz vorgesehenen Verpflichtungen. Die Pflichten und die Haftung des Geschäftsführers sind durch die Bestimmungen über den Auftrag und die speziellen Bestimmungen des GesG geregelt (Art. 72 GesG). Alle Geschäftsführe...mehr

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Weißrussland / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 71 Natürliche Person, die von belarussischen und ausländischen Organisation (unter anderem auch solche, die Tätigkeiten in der Republik Belarus durch eine dauerhafte Niederlassung ausüben) Dividenden oder Zinserträge erhalten, zahlen hierauf Einkommensteuer für natürliche Personen. Der Einkommensteuersatz beträgt 13 % (§§ 195, 214 Steuerkodex). Rz. 72 Die Republik Belarus...mehr

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Belgien / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 170 Bezüglich der Einkünfte der Gesellschafter muss zwischen den Kapitalerträgen (Dividenden) einerseits und den Vergütungen für die erbrachten Leistungen anderseits unterschieden werden. 1. Dividenden Rz. 171 Bei Auszahlung einer Dividende ist die Gesellschaft verpflichtet, eine Quellensteuer ("Mobilienvorabzug") einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Höhe dies...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 66 Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter werden vom AGG festgelegt (4. Kapitel "Rechte und Pflichten der Gesellschafter"). Die Gesellschafter haben u.a. folgende Vermögensrechte:mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 129 Auf Dividenden wird eine Kapitalertragsteuer von 15 % erhoben. Jedoch sehen die von Luxemburg abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen reduzierte Steuersätze (von 2,5 bis 10 %) vor. Liegt eine Schachtelbeteiligung vor, so entfällt die Quellensteuer auf Ausschüttungen unter denselben Voraussetzungen wie bei den Kapitalerträgen. Weitere Informationen und Materialien,...mehr

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Lettland / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 75 Für einen Gesellschafter ist die Einkommensteuer (20 %), die sich in eine beschränkte und eine unbeschränkte Steuerpflicht aufteilt, die entscheidende Steuerpflicht in Lettland. Dabei ist zu beachten, dass beschränkt Steuerpflichtige das vom Ministerkabinett jährlich neu festgelegte Existenzminimum auf ihr Einkommen nicht anrechnen dürfen. Die Besteuerung von Dividend...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / II. Gesellschafter

Rz. 40 Die Gesellschaft kann als eine Einpersonen-Gesellschaft gegründet werden (Sociedad unipersonal [27]). Gesellschafter kann eine natürliche oder juristische Person sein. Der alleinige Gesellschafter einer Einpersonen-Gesellschaft muss namentlich in das Handelsregister als solcher eingetragen werden. Durch späteren Erwerb und Vereinigung sämtlicher Geschäftsanteile in ein...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / b) Wesentliche Bestimmungen der DBA

Rz. 261 Die nachfolgende Darstellung orientiert sich an den im OECD-MA enthaltenen Regelungen, von denen die zwischen den im Einzelfall relevanten Staaten geschlossenen DBA nicht unwesentlich abweichen können. Daher ist in jedem Fall das jeweils einschlägige bilaterale Abkommen für die zutreffende Würdigung eines konkreten Sachverhalts heranzuziehen. Zu beachten ist ferner, ...mehr

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China / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 185 Die Ausschüttung von Dividenden an Gesellschafter eines FIE unterliegt keiner chinesischen Quellensteuer. Bei den steuerlichen Auswirkungen in Deutschland ist das zwischen Deutschland und China geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen vom 28.3.2014 zu berücksichtigen. Weitere Informationen und Materialien, wie z.B. Muster, Formulare, amtliche Texte und Internetadresse...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 294 Steuerpflichtig für die Einkommensteuer (Inkomstenbelasting) sind natürliche Personen, die Einwohner der Niederlande sind (inländische Steuerpflichtige), und natürliche Personen, die nicht in den Niederlanden wohnen und – bestimmte – niederländische Einkünfte erzielen. Der Veranlagungszeitraum für die Einkommensteuer von natürlichen Personen entspricht dem Kalenderja...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / II. Gesellschaftsanteil

Rz. 71 Die indische Private Limited Company gibt Anteile aus in Form von Aktien (Shares). Diese werden durch Anteilsurkunden (Share Certificates) verbrieft, Section 46 CA. Rz. 72 Die Ausgabe der Anteile unter Verzicht auf physische Urkunden (shares in dematerialised form) ist möglich, Section 29 (2) CA. Angesichts der resultierenden Zusatzkosten der elektronischen Verwahrung ...mehr

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Mexiko / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 97 Die Gesellschafterversammlung ist nach Art. 77 Satz 1 LGSM das oberste Organ der Gesellschaft. Sie ist nach Art. 78 LGSM für folgende Entscheidungen zwingend zuständig: Bestätigung der Jahresbilanz, Ausschüttung von Dividenden, Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Ernennung des Aufsichtsrats (falls anwendbar), Teilung oder Einziehung eines Geschäftsanteils,...mehr

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Ungarn / I. Kapitalaufbringung

Rz. 58 Das Mindeststammkapital beträgt 3 Mio. HUF.[3] Das Stammkapital besteht aus der Gesamtheit der Stammeinlagen der Gesellschafter. Eine Stammeinlage muss mindestens 100.000 HUF betragen. Möglich ist auch ein Stammkapital in Euro oder einer anderen Devise (vgl. Rdn 40). Rz. 59 Die Gesellschafter sind gem. § 3:162 Ptk. verpflichtet, die Geldeinlagen einzuzahlen und die Sac...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / b) Vorliegen eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sitzstaat der Personengesellschaft

Rz. 200 Auch für das DBA-Recht ist entscheidend, ob eine Gesellschaft aufgrund eines Rechtstypenvergleichs als Personen- oder Kapitalgesellschaft zu qualifizieren ist, weil insbesondere die Abkommensberechtigung, d.h. ob sie selbst Rechte aus einem DBA herleiten kann, davon abhängt. Zum Teil werden Personengesellschaften durch einzelne DBA als abkommensberechtigte Personen q...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 2. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft

Rz. 224 Soweit die Gewinnausschüttungen einer ausländischen Kapitalgesellschaft von einer natürlichen Person als Anteilseigner empfangen werden, können mit diesen und der zugrunde liegenden Beteiligung zusammenhängende Aufwendungen im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens gem. § 3c Abs. 2 i.V.m. § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d EStG lediglich zur 60 % als Werbungskosten bzw. Betrieb...mehr

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Rumänien / d) Annahme unzulässiger Zahlungen

Rz. 69 Zahlungen, die die Gesellschaft im Widerspruch zu den Vorschriften des GesG, den Regelungen des Gründungsakts oder Beschlüssen der Gesellschaft auszahlt, sind an sie zurückzuerstatten. Ein Gesellschafter macht sich strafbar, wenn er sich von der Gesellschaft, die er als Geschäftsführer vertritt, oder von einer von ihr kontrollierten Gesellschaft, direkt oder mit Hilfe...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / II. Bestellung der Geschäftsführer

Rz. 119 Im Rahmen der Gründung der Gesellschaft ist vorgesehen, dass die ersten Mitglieder des Board of Directors im Rahmen des Antrags auf Eintragung der Gesellschaft benannt werden. Rz. 120 Die Directors werden ansonsten durch die Gesellschafterversammlung bestellt, Section 152 (2) CA. Die Satzung sieht in der Regel vor, dass auch unterjährig außerhalb der Gesellschafterver...mehr

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Finnland / 1. Einkommensteuer

Rz. 185 In Finnland ist die Aktiengesellschaft selbst Steuersubjekt und unterliegt damit der Einkommensteuer nach TVL 9 §, worunter auch die Gewerbesteuer (EVL) fällt. Die Steuer beträgt 20 %. Rz. 186 Nach EVL 6b.1 sind Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Aktien, die im Anlagevermögen von Aktiengesellschaften gehalten wurden, steuerfrei. Voraussetzung für die Steuerfr...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 130 Gemäß dem Einkommensteuergesetz [38] sind Einkünfte aus Dividenden und Gewinnanteile auf Grundlage des Anteils am Kapital Einkommen i.S.d. Einkommensteuergesetzes und somit besteuerbar. Weitere Informationen und Materialien, wie z.B. Muster, Formulare, amtliche Texte und Internetadressen, befinden sich im Downloadbereich.mehr

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Schweiz / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 197 Gesellschafter an einer schweizerischen GmbH können sowohl natürliche wie auch juristische Personen aus dem In- und Ausland sein. Die Besteuerung der Anteile eines ausländischen Gesellschafters an einer Schweizer GmbH richtet sich nach den anwendbaren ausländischen Steuerordnungen. Wie in Rdn 201 erwähnt, erhebt die Schweiz eine Quellensteuer (die sog. Verrechnungsste...mehr

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Griechenland / 3. Bemessungsgrundlage

Rz. 156 Die Einkünfte der EPE sind als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. Art. 21 ff. G. 4172/2013 zu behandeln. Der Gewinn der EPE unterliegt der Körperschaftsteuer und wird auf der Grundlage der geführten Bücher und der ausgestellten Belege ermittelt. Die EPE ist zur Führung von Handelsbüchern der sog. dritten Kategorie (C) verpflichtet. Dementsprechend müssen die Geschäfts...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / VII. Gesellschaftskapital

Rz. 79 Das Mindeststammkapital der Gesellschaft beläuft sich auf 3.000 EUR (Art. 4.1 LSC). Das Stammkapital wird in unteilbare, kumulierbare Geschäftsanteile aufgeteilt. Die Geschäftsanteile können mit unterschiedlichen Nominalwerten ausgegeben werden. Die Geschäftsanteile sind fortlaufend zu nummerieren. Rz. 80 Das Gesellschaftskapital ist bereits zum Zeitpunkt der Gründung ...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Einkommensteuer für Nichtansässige

Rz. 380 Natürliche und juristische Personen, die nicht in Spanien ansässig sind, unterliegen hinsichtlich des in Spanien erzielten Einkommens dem Einkommensteuergesetz für Nichtresidente (Ley del Impuesto sobre la Renta de No Residentes, LIRNR).[230] Rz. 381 Die Art der Besteuerung hängt davon ab, ob die Einkünfte durch eine Betriebsstätte (d.h. eine dauernde Niederlassung) e...mehr

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Ukraine / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 94 Die ukrainische Gesetzgebung räumt den Gesellschaftern einer GmbH eine Reihe von Rechten ein, zu denen u.a. folgende gehören:mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 1. Aufgaben und Befugnisse der directors und officers

Rz. 119 Das board of directors hat nach der gesetzlichen Grundkonzeption die umfassende Alleinzuständigkeit, über alle Angelegenheiten der Gesellschaft zu entscheiden. So ist das board of directors u.a. zuständig für die allgemeine Geschäftspolitik, einschließlich der Finanzplanung, die Bestellung, Überwachung und Abberufung der officers, die Ausstellung von in den articles ...mehr

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Belgien / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 80 Die Gesellschafterversammlung ("assemblée générale/algmene vergadering") ist das höchste Organ, das den Gesellschaftern der GmbH die gemeinsame Kontrolle der Geschäftsführung ermöglicht. In der GmbH wird die Restkompetenz jedoch dem geschäftsführenden Organ überlassen (Art. 5:73–5:81 GGV). Dies bedeutet, dass die Geschäftsführung sämtliche Handlungen vornehmen kann, d...mehr