Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4.3.6.1 Allgemeines

Tz. 142 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Oberster Grundsatz ist sowohl unter Beachtung der nationalen als auch DBA-Verrechnungspreis-Grundsätze der Gedanke des Fremdvergleichs. Tz. 143 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Der "Fremdvergleich" besagt, dass auch im Geschäftsverkehr zwischen verbundenen Unternehmen der Preis dem Wert der Lieferung oder Leistung angemessen sein muss. Die Geschäfts...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4.3 Abführung der Abzugsteuer aufgrund eines trotz Festsetzungsverjährung erlassenen Haftungsbescheides

Der Vergütungsschuldner haftet für die Einbehaltung und Abführung der Steuer (§ 50a Abs. 5 EStG). Die Steuerfestsetzungsfrist beträgt grundsätzlich vier Jahre (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO). Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres in dem die Steuer entstanden ist bzw. mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steueranmeldung abgegeben wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritte...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3 Grundsätze der Ermittlung des Betriebstättengewinns beim Relevant-Business-Activity-Ansatz

Tz. 1221 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Zur Ermittlung der BetrSt-Eink beim Relevant-Business-Activity-Ansatz haben sich im Wes zwei Methoden herausgebildet, die in der Rspr ihre Bestätigung gefunden haben und in den "älteren" DBA ausdrücklich vereinbart worden sind. Es sind dies die sog direkte und die sog indirekte Gewinnermittlungsmethode. Beide Methoden verfolgen das gleiche ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 6. Kulturorchester und Kulturvereinigungen

Ausländische Kulturvereinigungen, die nicht aufgrund der Vorschriften eines DBA vom Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG freizustellen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 50 Abs. 4 EStG von der inländischen Einkommensteuer befreit werden. Zuständig für diese Freistellung ist jedoch nicht das BZSt, sondern das Finanzamt (zu den Zuständigkeiten s. Tz. 5.1 des BM...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.2 Steueranhebung

Die Steuererhebung erfolgt durch Abzug beim Vergütungsschuldner (§ 50a Abs. 5 Satz 2 EStG). Sie kann ggf. auch durch Nachforderungsbescheid gegenüber dem Steuerschuldner (= Vergütungsgläubiger) oder Haftungsbescheid gegenüber dem Vergütungsschuldner (§ 50a Abs. 5 Satz 5 EStG) erhoben werden. Auch wenn ein DBA die Bezüge freistellt oder die Besteuerung der Höhe nach begrenzt, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Verhältnis zu weiteren Regelungen

Rz. 202 [Autor/Stand] Verhältnis zu anderen multilateralen Erstattungsregeln und abkommensrechtlichen Eigenregelungen. Andere multilaterale Erstattungsregeln (z.B. §§ 43b oder 44a Abs. 9 EStG) bleiben von Satz 11 unberührt.[2] Die Norm ist auch nachrangig gegenüber abkommensrechtlichen Eigenregelungen, die in Ermangelung eines gesetzlichen Gegenbefehls spezialiter vorgehen.[...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.2.3 Keine Abstraktionskraft der Betriebsstätte

Tz. 1103 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Nach Rn 5–10 des OECD-MK erstreckt sich das Besteuerungsrecht des BetrSt-Staats nicht auf Gewinne, die das Unternehmen auf andere Weise als durch die BetrSt erzielt. Diese Formulieurng beschr daher das Ausmaß des Besteuerungsrechts des Quellenstaates. Allgemein wird damit davon ausgegangen, dass sich aus der Exitenz einer BetrSt keine sog "...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 0 Redaktionelle Vorbemerkung

Tz. 0 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Dieser Abschnitt rundet den Themenbereich des Kommentars ab, indem er die Gewinnabgrenzung bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen erläutert. Die in dieser Kommentierung behandelten Themenschwerpunkte sind:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.2.5 Inländische gewerbliche Einkünfte ohne Betriebsstätte

Tz. 1064 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Der Gesetzgeber hat durch Gewerblichkeitsfiktionen versucht, das nach den DBA regelmäßig bestehende dt Besteuerungsrecht (s Art 6 OECD-MA für lfd Eink, s Art 13 OECD-MA für Veräußerungsgewinne) innerstaatlich zu regeln. Tz. 1065–1073 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 vorläufig freimehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Überblick

Rz. 64 [Autor/Stand] Tatbestand im Überblick. Die Erstattung setzt gem. Abs. 1 voraus: Einkünfte i.S.d. Abs. 1 Satz 1, also Einkünfte, für die eine Steuerentlastung gem. §§ 43b, 50g EStG oder eines DBA besteht (Satz 1); die tatsächliche Einbehaltung und Abführung der Steuerbeträge, auch im Haftungswege (§ 50a Abs. 5 Satz 5 EStG) oder aufgrund eines Nachforderungsbescheids (Sat...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 35 [Autor/Stand] Drei Anwendungsfälle. § 50d Abs. 1, 2 betrifft nur drei, dafür aber die in der Praxis häufigsten Fälle der Steuerfreiheit von Einkünften. So gilt § 50d Abs. 1, 2 für alle Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Kapitalertrag oder dem Steuerabzug aufgrund des § 50a EStG unterliegen, die nach §§ 43b, 50g EStG oder nach einem DBA nicht oder nur nach einem niedri...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.11 Widerspruch zu den OECD-Betriebstättenberichten v 17.07.2008 bzw 22.07.2010 (AOA-Ansatz)

Tz. 1651 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Gegen die "einseitige" ges Lösung in § 50d Abs 10 EStG und die weitere Nachbesserung im Jahre 2013 (Fiktionen zur Zuordnung der Vergütungen) wird auch das Konzept in den OECD-Berichten, die sich ergebende stliche Verselbständigung der "normalen" BetrSt, vorgebracht. Salzmann (IWB 2010, 902: "Keine Rspr-Brechung durch § 50d Abs 10 EStG – das...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.2.5 Steuerbelastung des Anteilseigners durch die Verrechnungspreiskorrektur im Wohnsitzstaat

Tz. 48 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Wird die Verrechnungspreiskorrektur im nationalen Recht durch die Annahme einer vGA "umgesetzt" gelten die allgemeinen Dividendenbesteuerungsregeln, dh die Dividende ist nach § 8b Abs 1, 5 KStG nur zu 5 % der Einnahmen wirtsch betrachtet stpfl. Da es sich rechtlich infolge der Annahme nabzb inl BA um keine Dividendenbesteuerung handelt, ist d...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.5.3.1 Allgemeines

Tz. 2007 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Der Katalog der eigentlich schädlichen "passiven Eink" ergibt sich derzeit aus § 8 AStG durch eine "Negativbeschreibung": Eine ausl Gesellschaft ist hiernach Zwischengesellschaft für Eink, die einer niedrigen Besteuerung unterliegen und nicht aus den ausdrücklich aufgelisteten (nachfolgend erläuterten) und damit begrifflich aktiven Eink sta...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.5 Zuständigkeiten

Für die Erstattung der Abzugsteuer im Sinne von § 50a Abs. 1 EStG aufgrund von DBA ist das BZSt zuständig (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 Finanzverwaltungsgesetz i. V. m. § 50d EStG). Die Feststellung, ob eine beschränkte Steuerpflicht inländischer Einkünfte nach § 49 Abs. 1 EStG vorliegt und ob für diese Einkünfte Abzugsteuer gemäß § 50a Abs. 1 EStG einzubehalten und abzuführen ist, triff...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Grundsatz: Einwendungsausschluss

Rz. 205 [Autor/Stand] Praktische Relevanz. Diese Regelung ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn der Vergütungsschuldner pflichtwidrigerweise den Steuerabzug unterlassen hat und sodann durch Haftungsbescheid i.S.d. §§ 191 AO (§§ 44 Abs. 5 Satz 1, 50a Abs. 5 Satz 5 EStG) in Anspruch genommen wird. Rz. 206 [Autor/Stand] Grund für den Einwendungsausschluss. Für die innerstaat...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.5 Besteuerungsrecht für Veräußerungsgewinne – Art 13 Abs 2 OECD-MA

Tz. 1081 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Art 13 Abs 2 OECD-MA hat folgenden Wortlaut: Zitat Gewinne aus der Veräußerung beweglichen Vermögens, das BV einer BetrSt ist, die ein Unternehmen eines Vertragsstaats im anderen Vertragsstaat hat, oder das zu einer festen Einrichtung gehört, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für die Ausübung einer selbständigen Arbeit im and...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.4.1 Sachverhalt

Tz. 1607 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Das Problem soll anhand nachfolgendem Bsp erörtert werden: Beispiel: Die A-GmbH hält sämtliche Aktien der B-Luxemburg SA. Ferner hat sich die A-GmbH an der B mit einer stillen Beteiligung engeagiert, die weit über dem EK der B liegt. IRd Einkommensermittlung hat die A die von der B ausgeschütteten Dividenden sowie die von ihr bezogenen Gewin...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.10.4.1 Das Problem

Tz. 2075 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 § 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG macht zur Verhinderung der Nichtbesteuerung oder Geringbesteuerung bestimmter Eink eines unbeschr Stpfl die Anwendung der Freistellungsmethode auf diese Eink von deren Besteuerung im anderen Staat abhängig. Nach der derzeitig gültigen Fassung des § 50d Abs 9 EStG ist die Freistellung von Eink ausgeschlossen, wenn s...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.7 Floating Income

Tz. 1645 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Meretzki (IStR 2009, 217) weist ergänzend auf das Problem der sog Floating income hin. Er stellt die Frage, ob bei einer fehlenden inl MU-BetrSt § 50d Abs 10 EStG "ins Leere läuft". UE ist dies nicht der Fall. Besteht keine ausl BetriebSt des MU (zB wegen einer fehlenden Verwaltung im Wohnsitzstaat) ist davon auszugehen, dass entspr dem nat...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2.3.1 Bauleiter als Vertreter

Tz. 1174 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Bei der Prüfung "Vertreter-BetrSt" kann uU auch die Berücksichtigung von gewerbe- und sonstigen aufsichtsrechtlichen Vorschriften erforderlich sein. So unterliegen zB Werkvertrags-Unternehmen auf dem Bausektor auch den Regelungen der Handwerksordnung (HWO). Um eine Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit zu erhalten, muss ein verantwortliche...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.9 Zulässige oder unzulässige Rückwirkung

Tz. 1649 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Soweit § 52 Abs 59a S 8 EStG anordnet, dass § 50d Abs 10 EStG auch auf EZ/VZ vor 2009 anzuwenden ist, in denen die ESt und KSt noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist, liegt nach überwiegender Auff in der Lit (s Günkel/Lieber, Ubg 2009, 301; s Ms, IStR 2009, 888; s Salzmann, IWB 2007, Gr3 F3, 1465; s Schmidt, DStR 2010, 2436) eine sog ec...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.6.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 1554 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der sachliche Anwendungsbereich des in § 50i Abs 1 S 1 EStG enthaltenen sog Treaty Override ist bereits systematisch auf St-Ausländer begrenzt, da nur für diese eine Besteuerung "ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen des Abkommens zur Doppelbesteuerung" in Betracht kommt. Zudem hat der Gesetzgeber die Rechtsfolge des § 50i Abs 1 S 1 ESt...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.2 Erstattungsverfahren im Sinne von § 50d Abs. 1 EStG (Erstattung)

Sieht ein DBA vor, dass Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen, nicht besteuert werden, kann nach § 50d Abs. 1 EStG die Erstattung der einbehaltenen und abgeführten Steuer beantragt werden. Folgendes ist zu beachten: Die Erstattung wird nur auf schriftlichen Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erteilt. Der Erstattungsantrag kann mit dem Antrag auf Erteilung eine...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.4.5 Betriebsstättenbegründung durch Telekommunikationseinrichtungen

Tz. 1131 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Der OECD-MAK 2010 beschäftigt sich mit der Frage, ob bzw inwieweit Telekommunikationsleistungen als BetrSt zu qualifizieren sind (s Diegeronimo/Kolb, IWB 1/2011, 26). Die Neukommentierung behandelt hierbei folgende technische Telekommunikationsleistungen und deren Anbieter: Satellitenbetreiber, Provider für Roaming-Netzwerke und Vermieter v...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.2.1 Feste Geschäftseinrichtung

Tz. 1058 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Eine BetrSt iSd § 12 S 1 AO setzt eine örtlich fixierte Geschäftseinrichtung oder Anlagen voraus, die dem Gew unmittelbar dient und die der Unternehmer tats nutzt (s Urt des BFH v 28.03.1985, BStBl II 1985, 405; s Urt des BFH v 10.02.1988, BStBl II 1988, 653). Es kann sich hierbei um Räume, technische Ausrüstungen oder Maschinen handeln. Di...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Unbeschränkt (auch doppelt ansässige) Steuerpflichtige

Rz. 113 [Autor/Stand] Grundsätzlich keine Anwendbarkeit von § 50d Abs. 1 auf unbeschränkt Steuerpflichtige. Auf unbeschränkt Steuerpflichtige (auch doppelt ansässige) ist § 50d Abs. 1 grundsätzlich nicht anwendbar. Der Kapitalertragsteuer-Einbehalt hat bei diesen Steuerpflichtigen gem. § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG keine abgeltende Wirkung. Die Steuer wird vielmehr gem. § 31 KStG i...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.2.3 Ständiger Vertreter

Tz. 1061 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Der ständige Vertreter iSd § 13 AO hat die Geschäfte des Unternehmers nachhaltig zu besorgen und unterliegt dessen Sachanweisungen; er muss nicht Arbeitnehmer des Unternehmens sein, sondern nur an Stelle des Unternehmers tätig werden. Häufig handelt es sich um Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte. Ist der ständige Vertreter hingegen ei...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.3.1.1.2 Die Regelung des Art 9 Abs 2 OECD-MA

Tz. 75 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 (2) Werden in einem Vertragsstaat den Gewinnen eines Unternehmens dieses Staates Gewinne zugerechnet – und entspr besteuert –, mit denen ein Unternehmen des anderen Vertragsstaats in diesem Staat besteuert worden ist, und handelt es sich bei den zugerechneten Gewinnen um solche, die das Unternehmen des erstgenannten Staates erzielt hätte, wen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Intention des Gesetzgebers

Rz. 177 [Autor/Stand] Gesetzgeberisches Problembewusstsein. Zu seiner Intention im Hinblick auf § 50d Abs. 1 Sätze 9 und 10 (Sätze 7 und 8 a.F.) hat der Gesetzgeber ausgeführt, dass Satz 10 (Satz 8 a.F.) trotz grundsätzlich vierjähriger Antragsfrist sicherstellt, dass die Frist nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der Entrichtung der Steuer abläuft. Damit kö...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.8.4 Lizenzzahlungen einer Personengesellschaft an ihren ausländischen Mitunternehmer – Konkurrenz zwischen Vorweggewinn und (angemessener) Betriebsausgabe

Tz. 976 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 In der Lit wird von Spensberger (IStR 2000, 50) die Frage untersucht, ob bei Lizenzzahlungen ein Vorweggewinn iSd § 15 Abs 1 Nr 2 EStG vorliegt und sie damit im Inl als Teil der gew MU-Eink besteuert werden, oder ob diese beim ausl MU als BA zu behandeln sind und damit über Art 12 OECD-MA dem Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zusteht....mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.5.4.1 Inländische Betriebsstätte einer ausländischen Kapitalgesellschaft

Tz. 1243 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Unterhält eine nach § 2 KStG beschr stpfl ausl Kap-Ges eine BetrSt im Inl oder ist sie dort durch einen ständigen Vertreter tätig, ist zu prüfen, ob ihre inl BetrSt-Eink zutr ermittelt worden sind. Hierbei sind folgende nationale Vorschriften neben den DBA-Regelungen zu beachten: § 8 Abs 1 KStG iVm §§ 15, 49 Abs 1 Nr 2a, § 4, § 5, § 50 EStG...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.3 Verfügungsgewalt des Steuerinländers/Steuerausländers

Tz. 1109 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Stpfl über die feste Anlage oder Einrichtung die Verfügungsgewalt besitzt und sie der Tätigkeit des Stpfl und nicht derjenigen eines anderen dient. Eigentum des Stpfl ist nicht Voraussetzung, es genügt die entgeltlich oder unentgeltlich eingeräumte Möglichkeit, über eine feste Anlage/Einrichtung tats...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.8.3.2 Zweite Ebene der Prüfung: Rechtfertigungsgründe für eine Diskriminierung?

Tz. 2108 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Zur Rechtfertigung stellt der EuGH zunächst die allgemeinen Grundsätze dar. Die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit ist danach nur statthaft, wenn sie durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist sowie die Beschränkung zur Erreichung des fraglichen Ziels geeignet und erforderlich ist. Der EuGH sieht vorliegend zwei R...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.8.1 Allgemeines

Tz. 990 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Kosten für forschungs- und verwaltungsbezogene Leistungen im Konzern werden häufig nach einem einheitlichen Schlüssel, meistens auf den Umsatz bezogen, verteilt, obwohl unterschiedliche Leistungsarten vorliegen. Auch die internationale Kooperation von strategischen F&E-Tätigkeiten iRe Global Developments (s Fischer/Looks/Reese, IStR 2008, 25...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.6.2 Europarechtswidrigkeit

Tz. 2019 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Der EuGH hat grds eine Europarechtswidrigkeit (s Urt des EuGH v 06.12.2007, C – 298/05, Columbus Container Services BVBA & Co, DB 2008, 31) verneint. Diese Entsch ist allerdings zur alten Fassung des § 20 Abs 2 AStG ergangen, nach der die Switch-over-Klausel nur bei Eink mit Kap-Anlagecharakter gegolten hat. Die Fin-Verw vertritt die Auff, ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.6.8.1 Allgemeines

Tz. 268 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Bei der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode ("Transactional Net Margin Method" – TNMM, Rn 3.26ff OECD-GL 1995) werden (Netto-)Renditekennzahlen vergleichbarer Unternehmen (Nettomargen, Kostenaufschläge, Gewinndaten bezogen auf das eingesetzte Kap, auf die eingesetzten WG, auf die operativen Kosten, auf den Umsatz usw) für einzelne A...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.2.1 Das Problem und die Rechtsentwicklung

Tz. 1636 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Bei BetrSt ist stets die Frage der Zuordnung von WG zu prüfen. Entspr stellt sich die Frage der Zuordnung von Tätigkeiten, WG und Darlehen, die seitens eines Gesellschafters entgeltlich gegenüber der Gesellschaft erbracht bzw an diese zur Nutzung überlassen werden. Fraglich ist dann, ob die Tätigkeit bzw der überlassene Nutzen der nutzenden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Vor Inkrafttreten des SEStEG hatte § 7 UmwStG nur für die AE Bedeutung, für die die Einlage- und Übertragungsfiktionen des § 5 Abs 2–4 UmwStG aF nicht galten und für die daher ein Übernahmeergebnis nicht zu ermitteln war. Diese AE konnten die AK ihrer Beteiligung stlich nicht geltend machen. Hierbei handelte es sich um die folgenden, an der Um...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.1.3.3.2 Übernahme der Kriterien und der Prüfungsreihenfolge zur US-LLC

Tz. 1508 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Das og BetrSt-Merkblatt enthält keine Aussagen der Fin-Verw, wie in einem entspr Fall vorzugehen ist, der nicht in der Liste aufgenommen ist oder dort als nicht "geklärt" gelistet ist. Tz 1.2 der Verw-Grds Pers-Ges (s Schr des BMF v 26.9.2014, BStBl I, 1258) verweist hierbei allgemein auf die Grundsätze, die mit BMF-Schr v 19.03.2004 (s Sch...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.8 Anschubfinanzierungen – Ablösung steuerlich ungünstiger Finanzierungen

Tz. 853 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Bei grenzüberschreitenden Finanzierungen wird häufig die Notwendigkeit gesehen, eine kurzfristig lokal eingegangene Finanzierung später stoptimierend durch eine Finanzierung durch die inl MG zu ersetzen. Die hierdurch auftretenden Probleme sollen anhand nachfolgendem Bsp erläutert werden. Beispiel: Die inl C-GmbH hat die Beteiligung an dem ita...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Vereinbarkeit des Abzugsverfahrens nach Abs. 1 mit Unionsrecht bei Streubesitzdividenden i.S.v. § 8b Abs. 1 KStG

Rz. 51 [Autor/Stand] EuGH-Urteil vom 20.10.2011: (Frühere) Ungleichbehandlung durch das Steuerabzugsverfahren bei Streubesitzdividenden. Bislang bestand eine Ungleichbehandlung zwischen Kapitalgesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat und solchen mit Sitz im Inland als Gesellschafter inländischer Kapitalgesellschaften insoweit, als die einbehaltene und abgeführte Kapita...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 17 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die Einnahmen iSd § 7 UmwStG gelten, da die AE an der Umwandlung teilnehmen, auf Grund des § 2 UmwStG mit dem Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags als zugeflossen (s § 2 Abs 2 iVm Abs 1 UmwStG, s UmwSt-Erl 2011 Rn 07.07). GlA s Urt des BFH v 10.02.2016 (BFH/NV 2016, 1313) zum UmwStG 1995, s Görden (GmbH-StB 2016, 257), s Widmann (in W/M,...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Kein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreiheit

Rz. 160 [Autor/Stand] Kein Verstoß der Antragsfrist gegen Niederlassungsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreiheit. Die Antragsfrist gem. § 50d Abs. 1 Sätze 7 und 8 EStG verletzt weder die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV, ex-Art. 43 EGV) noch die Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV, ex-Art. 56 EGV). Rz. 161 [Autor/Stand] Keine Diskriminierung ausländischer Muttergesellsc...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.1 Freistellungsverfahren im Sinne von § 50d Abs. 2 EStG (Freistellungsbescheinigung)

Auf Antrag wird die volle oder teilweise Freistellung vom Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG bescheinigt. Das Verfahren zur Erteilung einer Freistellungsbescheinigung ist in § 50d Abs. 2 EStG geregelt. Folgendes ist zu beachten: Die Freistellungsbescheinigung wird nur auf schriftlichen Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erteilt. Der Antrag ist vom Vergütungsgläubige...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Ausgangssituation

Rz. 181 [Autor/Stand] Grundsatz der Bestimmung der Erstattung bzw. Zurechnung der Vergütung nach deutschem Steuerrecht. Grundsätzlich ist die Erstattungsberechtigung nach deutschem Steuerrecht zu bestimmen. Dies ist in der Regel der Gläubiger i.S.d. § 50d Abs. 1, also derjenige, dem die Einkünfte grundsätzlich nach inländischem Recht zuzurechnen sind, also in der Regel der b...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2.3.4 Vertreterbetriebsstättenbegründung durch Subunternehmer

Tz. 1182 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Zu einer erheblichen Diskussion hat das sog Private Equity-Urt des BFH (s Urt des BFH v 24.08.2011, BFH/NV 2011, 2977) geführt. Zum einen stellt es die Abgrenzungskriterien im sog Private Equit- Erl in Zweifel, zum anderen berührt es auch die Frage, ob und wann ein (inl) ständiger Vertreter zur Vertreter-BetrSt uU sogar zu einer Geschäftsle...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.10.3 Die Entscheidung des BFH vom 09.06.2010 – I R 107/09

Tz. 2123 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Gegenstand der Entsch waren Verluste, die eine inl GmbH mit ihren zwei französischen BetrSt in den Jahren 1999 bis 2001 erzielte. Die BetrSt wurden im Jahr 2001 aufgegeben. Auf die Verluste war nach französischem StR ein fünfjähriger Vortragszeitraum anwendbar. Ebenso war ein dreijähriger Verlustrücktrag eröffnet. Darüber hinaus sah das fran...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.2 Bürgschaften und andere Finanzierungsunterstützungsleistungen

Tz. 742 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 IR der grenzüberschreitenden Finanzierungsunterstützung gewähren MG häufig Garantieleistungen, Bürgschaften oder Patronatserklärungen. Zur zivilrechtlichen Definition und Abgrenzung vgl im Detail Puls (IStR 2012, 209). Bei derartigen Finanzierungsunterstützungsleistungen (Kreditsicherheiten) stellt sich in allen Fällen die Frage der zutr Höh...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.5.4.2 Ausländische Betriebsstätte einer inländischen Kapitalgesellschaft

Tz. 1244 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Hierbei sind zu beachten: § 8 Abs 1 KStG iVm §§ 34d EStG, § 34c EStG, § 26 KStG. Daneben ist in Verlustfällen § 2a EStG zu beachten. Bei der Ermittlung der aufzuteilenden Eink und bei der Zuordnung (Aufteilung) der Eink und des Vermögens zwischen inl/ausl Stammhaus und inl/ausl BetrSt sind alle Umstände des Einzelfalls zu beachten; dazu gehö...mehr