Fachbeiträge & Kommentare zu Düsseldorfer Tabelle

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 16/2015, Düsseldorfer Tabelle

– Stand: 1.8.2015 Zusammenfassung Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Sie enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Anrechnung des Kindergeldes), Ehegattenunterhalt, Mangelfällen und Verwandtenunterhalt. Die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2016, Düsseldorfer Tabelle

– Stand: 1.1.2016 Zusammenfassung Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Sie enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Anrechnung des Kindergeldes), Ehegattenunterhalt, Mangelfällen und Verwandtenunterhalt. Die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 1. Neue Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2016

Durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrecht pp. (UntKostRÄndG vom 20.11.2015; BGBl I, S. 2018) ist § 1612a BGB zum 1.1.2016 dahin geändert worden, dass auf das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum des minderjährigen Kindes abgestellt wird und der BMJV zu einer Rechtsverordnung ermächtigt wird, den Betrag des Mindestunterh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2017, Anwaltsmagazin / Neue Düsseldorfer Tabelle 2017

Zum 1.1.2017 ist die Düsseldorfer Tabelle neu gefasst worden. Die Tabelle war zuletzt erst zum 1.1.2016 geändert worden, die jetzige erneute Anpassung war jedoch dort schon absehbar und vom OLG Düsseldorf auch angekündigt worden (vgl. ZAP Anwaltsmagazin 1/2016, S. 2 f.). Sie beruht auf der Neuberechnung des Mindestunterhalts nach der Verordnung zur Festlegung des Mindestunte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 24/2017, Düsseldorfer T... / Zusammenfassung

Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Sie enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Anrechnung des Kindergeldes), Ehegattenunterhalt, zu Mangelfällen und Verwandtenunterhalt. Die Neufassung zum 1.1.2018 ist ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / [Ohne Titel]

Zum 1. Januar ist die Düsseldorfer Tabelle neu gefasst worden. Dies gab das OLG Düsseldorf Mitte Dezember bekannt. Die Tabelle war erst im August 2015 zuletzt geändert worden. Die neuerliche Anpassung beruht auf der Entscheidung des Gesetzgebers, den Unterhalt minderjähriger Kinder künftig an einer anderen Bezugsgröße auszurichten. Durch die Unterhaltsreform von 2008 wurde de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2016, Düsseldorfer Ta... / Zusammenfassung

Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Sie enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Anrechnung des Kindergeldes), Ehegattenunterhalt, Mangelfällen und Verwandtenunterhalt. Die Neufassung beruht auf dem Geset...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2017, Düsseldorfer Ta... / Zusammenfassung

Die Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Sie enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Anrechnung des Kindergeldes), Ehegattenunterhalt, zu Mangelfällen und Verwandtenunterhalt. Die Neufassung zum 1.1.2017 ist durch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 16/2015, Düsseldorfer T... / Zusammenfassung

Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Sie enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Anrechnung des Kindergeldes), Ehegattenunterhalt, Mangelfällen und Verwandtenunterhalt. Die Neufassung berücksichtigt die j...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 24/2017, Düsseldorfer T... / E. Übergangsregelung

Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO : Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrags zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt (Stand: 1.1.2008). Dieser ist für die jeweils maßgebl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2016, Düsseldorfer Ta... / D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2016, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 16/2015, Düsseldorfer T... / D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 24/2017, Düsseldorfer T... / D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2017, Düsseldorfer Ta... / D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 16/2015, Düsseldorfer T... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 24/2017, Düsseldorfer T... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2017, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 16/2015, Düsseldorfer T... / A. Kindesunterhalt

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2016, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 24/2017, Düsseldorfer T... / A. Kindesunterhalt

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2017, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2017, Düsseldorfer Ta... / E. Übergangsregelung

Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO : Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrags zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt (Stand: 1.1.2008). Dieser ist für die jeweils maßgebl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2016, Düsseldorfer Ta... / E. Übergangsregelung

Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO : Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt (Stand: 1.1.2008). Dieser ist für die jeweils maßgeb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / Verbesserung der Qualität von Sachverständigengutachten

Gegen das Ärgernis mangelhafter Gutachten in Gerichtsverfahren will die Bundesregierung mit einer Neuregelung des Sachverständigenrechts vorgehen. Sie hat einen diesbezüglichen Gesetzentwurf aus dem Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerium (s. dazu ZAP Anwaltsmagazin 14/2015, S. 749) Mitte Dezember angenommen und auf den parlamentarischen Weg gebracht. Das Gesetz soll z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / Steuererklärung künftig papierlos

Das Bundeskabinett hat Mitte Dezember ein Maßnahmenpaket beschlossen, um das Besteuerungsverfahren in Deutschland zu vereinfachen. Wenn Bundestag und Bundesrat im ersten Halbjahr des kommenden Jahres "mitspielen", könnte zum Januar 2017 eine Reform in Kraft treten, die – so die Bundesregierung wörtlich – "mit dem nervigen Papierkram bei der jährlichen Steuererklärung" Schlus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / Deutschland wegen Führerschein-Praxis vor dem EuGH

Weil Deutschland die gemeinsamen EU-Regeln für Führerscheine nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat, hat die Kommission am 10. Dezember Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union eingereicht. Neben Deutschland wurden auch Österreich, Finnland und Polen verklagt. Diese Staaten stellen – so der Vorwurf – u.a. Führerscheine aus, die nicht die vorgeschriebene Gültigkeitsdauer haben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / Neues Formular für die Anrufung des EGMR

Am 1. Januar tritt eine geänderte Fassung des Art. 47 der Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Kraft. Die Änderungen betreffen in erster Linie Beschwerden von juristischen Personen und Beschwerdeführern, die anwaltlich vertreten sind. So muss u.a. ab Jahresbeginn ein neues Beschwerdeformular verwendet werden, das von der Internetseite des EGM...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / Bundesjustizminister Maas für "Digitale Grundrechte"

In einem Gastbeitrag für die Wochenzeitschrift "Die Zeit" hat Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas im Dezember einen Vorschlag für eine Charta digitaler Grundrechte gemacht. Für eine solche hatte sich zuvor bereits der Präsident des EU-Parlaments Martin Schulz ausgesprochen. Maas entwirft nun in seinem Beitrag einen Katalog mit 13 Artikeln, der von dem Rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / Keine Revision gegen Freispruch "zweiter Klasse"

Der Bundesgerichtshof hat die Revision von Gustl Mollath gegen das Urteil, mit dem das LG Regensburg ihn nach Jahren des Kampfes gegen die Justiz freisprach, als unzulässig verworfen. Die Revision gegen einen Freispruch sei nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich, so der BGH. Diese seien in seinem Fall aber nicht gegeben. Das LG Regensburg hatte Mollath mit Urteil vom 14...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / Bundesregierung beschließt "Aktionsplan Großprojekte"

Das Bundeskabinett hat am 9. Dezember den vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vorgelegten "Aktionsplan Großprojekte" beschlossen. Sie will damit bei großen und komplexen Bauvorhaben künftig für mehr Kosten- und Terminsicherheit sorgen. Der "Aktionsplan Großprojekte" ist das Ergebnis einer Reformkommission, die Bundesverkehrsminister Dobrindt ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / Neue "Small Claims"-Verordnung nimmt letzte Hürde

Der Rat der Justizminister hat Anfang Dezember den schon im Sommer im sog. Trilog erzielten Kompromisstext zur Änderung der Verordnungen 861/2007 EG und 1896/2006 EG über das Verfahren für geringfügige Forderungen (sog. Small Claims-Verfahren, vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 15/2015, S. 805) angenommen. Damit wird insbesondere die Streitwertobergrenze für diese Verfahrensform kü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / EU-Kommission will mehr Auswahl bei Finanzprodukten

Die EU-Kommission stört sich daran, dass in vielen EU-Staaten Finanzdienstleistungen aus anderen Mitgliedstaaten überhaupt nicht oder zu anderen Preisen angeboten werden. Dies habe zur Folge, dass viele Europäer keinen Zugang zur größtmöglichen Produktpalette hätten oder überhöhte Preise zahlten. Auch folge daraus, dass die Finanzdienstleister angesichts der Zusatzkosten ode...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / EU einigt sich auf neue Datenschutzregeln

Vier Jahre hat die Diskussion über sie gedauert, nun konnte eine Einigung erzielt werden: Mitte Dezember einigten sich EU-Kommission, Ministerrat und EU-Parlament auf eine neue Datenschutzgrundverordnung. Ihr zentrales Ziel ist, Europas Internetnutzern mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu geben. Sie löst die 20 Jahre alte Datenschutzrichtlinie ab, die als völlig ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / Exaktere Gebührenabrechnung durch webbasierte Software

Steuerberater und andere Freiberufler machen es schon lange vor, die Anwälte hinken noch hinterher: die Honorarabrechnung mit Hilfe internetbasierter Software. In Anwaltskanzleien sind vielfach noch "händische" Abrechnungsabläufe weit verbreitet, viele benutzen auch PC-Software, etwa auf CD oder DVD, die aber regelmäßig aktualisiert – sprich: neu gekauft – werden muss. Die Zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 16/2015, Düsseldorfer T... / B. Ehegattenunterhalt

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2016, Düsseldorfer Ta... / B. Ehegattenunterhalt

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 24/2017, Düsseldorfer T... / B. Ehegattenunterhalt

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2017, Düsseldorfer Ta... / B. Ehegattenunterhalt

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 1. Arbeitshilfen

a) Die neue Düsseldorfer Tabelle – Stand 1.8.2015 – mit der Tabelle der Zahlbeträge ist abgedruckt in ZAP F. 11, S. 1331. Hinweis: Die Neufassung berücksichtigt die jüngsten Änderungen durch das Gesetz zur Erhöhung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags, das am 23.7.2015 in Kraft getreten ist (BGBl. I, S. 1202) und löst damit die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / 2. Berechnung der Haftungsanteile

Bei der Berechnung dieses Anteils ist wie folgt vorzugehen: Bei Studierenden, die nicht im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, ist ein fester Bedarfssatz in der Düsseldorfer Tabelle vorgesehen (derzeit 735 EUR, s. Düsseldorfer Tabelle ZAP F. 11, S. 1386), der auch einen Anteil für Wohnkosten enthält. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haussta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / c) Ausbildungsvergütung

Erzielt das Kind tatsächlich Einkommen aus der Ausbildung (Ausbildungsvergütung), so ist dieser Betrag zuerst – zugunsten des Kindes – um einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf (von derzeit 90 EUR mtl.) zu kürzen, der dem Kind anrechnungsfrei verbleibt (Anm. A 8 der Düsseldorfer Tabelle, s. ZAP F. 11, S. 1386). Der verbleibende Betrag ist dann voll anzurechnen, vermindert als...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / 5. Arbeitshilfen

Zum 1.1.2017 hat die Düsseldorfer Tabelle eine neue Fassung erhalten. Die Bedarfsätze sind entsprechend der Steigerung des Mindestunterhalts angepasst worden (Mindestunterhalt in den jeweiligen Altersgruppen: 342 EUR statt 335 EUR, 393 EUR statt 384 EUR, 460 EUR statt 450 EUR). Das i.d.R. hälftig anzurechnende Kindergeld beträgt für die beiden ersten Kinder 192 EUR, für des d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / b) Erweitertes Umgangsrecht

Verschiedene Lösungen werden in den Fällen eines erweiterten Umgangsrechts vorgeschlagen, wenn also der Umgangsanteil des nicht betreuenden Elternteils zwischen einem Residenz- und einem Wechselmodell liegt. Der BGH geht hierbei vom Residenzmodell und der Alleinhaftung des nicht betreuenden Elternteils entsprechend den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle aus. Er trägt dem erweit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / a) Wechselmodell

Ein Wechselmodell liegt vor, wenn die Eltern sich in der Betreuung abwechseln, so dass auf jeden von ihnen etwa die Hälfte der Pflege und Versorgung entfällt. Seiler befasst sich in FamRZ 2015, 1845 ausführlich mit den unterhaltsrechtlichen Fragen beim Wechselmodell, berechnet die Höhe des Unterhalts bei verschiedenen Konstellationen und führt aus: Der Bedarf des Kindes (§ 161...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / b) Bedarf bei Unterhaltsverpflichtung gegenüber Kindern/Vorwegabzug des Kindesunterhalts

Bei der Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen sind die Umstände zu berücksichtigen, die das für Unterhaltszwecke verfügbare Einkommen vor Rechtskraft der Ehescheidung beeinflusst haben. Dazu gehört auch die Barunterhaltsplicht für gemeinsame Kinder (vgl. BGH FamRZ 2012, 281). Bestehen weitere Unterhaltspflichten, so ist im Rahmen einer Angemessenhei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / b) Erhöhung des Kinderfreibetrags

Anfang März hat das BMF den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindegeldes und des Kinderzuschlags vorgelegt, das Gesetz ist bereits am 23.7.2015 in Kraft getreten ist (BGBl. I, S. 1202). Der Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 S. 1 EStG erhöht sich nach den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts für die Jahre 2015 a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / b) Berechnung bei einem Kind, das noch bei einem Elternteil wohnt

Lebt das volljährige Kind noch bei einem Elternteil, berechnet sich der Unterhalt wie folgt: Der Unterhaltsbedarf ergibt sich dann aus der Düsseldorfer Tabelle (s. ZAP F. 11, S. 1385):mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / 2. Familienunterhalt/Heimunterbringung eines Ehegatten

Der Anspruch auf Familienunterhalt nach § 1360 BGB setzt das Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft i.S.v. § 1353 Abs. 1 BGB voraus. Der BGH (FamRZ 2016, 1142 m. Beitrag Maurer FamRZ 2016, 1220 = NJW 2016, 2122 m. Anm. Reinken = MDR 2016, 1023 = FamRB 2016, 295 m. Hinw. Roessink = FuR 2016, 472) stellt klar, dass auch die dauerhaft stationäre Pflege eines Ehegatten in ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 2. Bedarf volljähriger Behinderter

Der angemessene Unterhalt eines in gerader Linie Verwandten, der sich nicht selbst unterhalten kann, bemisst sich nach seiner Lebensstellung (§§ 1601, 1602 Abs. 2, 1610 Abs. 1 u. 2 BGB). Hiervon ausgehend ermittelt das OLG Koblenz (FamRZ 2015, 1811) den Gesamtbedarf eines volljährigen Behinderten nach einem festen Satz für den Elementarbedarf und erhöht diesen um den konkret...mehr