Fachbeiträge & Kommentare zu Eigenkapital

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.1 Allgemeines

Rz. 125 Bei der Verschmelzung geht das Vermögen der übertragenden Körperschaft auf den übernehmenden Rechtsträger über. Das sich daraus ergebende Übernahmeergebnis wird aufgespalten in einen Übernahmegewinn oder -verlust und eine fiktive Ausschüttung der offenen Rücklagen nach § 7 UmwStG. Um eine doppelte Erfassung zu vermeiden, vermindert sich ein Übernahmegewinn bzw. erhöht s...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2.2 Verweis auf § 4 UmwStG

Rz. 30 Der Verweis auf § 4 Abs. 1 bis 3 UmwStG hat nur deklaratorische Bedeutung.[1] Die Auswirkungen der Anwendung von § 4 Abs. 1 bis 3 UmwStG ergeben sich für gewerbesteuerliche Zwecke bereits aus § 7 GewStG. Dies gilt auch für den Beteiligungskorrekturgewinn nach § 4 Abs. 1 S. 2, 3 UmwStG. [2] Gewerbesteuerlich ist der Beteiligungskorrekturgewinn auch dann zu erfassen, wen...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Eigenkapital nicht notwendig Eigenkapital wird nicht verlangt. Zur Absicherung des Darlehens werden die banküblichen Sicherheiten verlangt.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.4 Eigenkapital

Die ISB prüft das Darlehensrisiko. In diesem Zusammenhang wird vom Antragsteller ein Eigenkapital in Höhe von 10 %, berechnet an den Gesamtkosten, verlangt. Eine sog. Muskelhypothek kann nicht als Eigenkapital eingesetzt werden.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Eigenkapital nicht notwendig Eigenkapital wird nicht verlangt. Zur Absicherung des Darlehens werden die banküblichen Sicherheiten verlangt.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.7 Eigenkapital

10 % Eigenkapital Die Antragsteller müssen ein Eigenkapital von 10 % erbringen. Das Eigenkapital kann beispielsweise in Geld oder in dem Baugrundstück bestehen. Als Eigenkapital können auch Darlehen angesehen werden, wenn diese diesem Förderdarlehen nachrangig sind. Der Antragsteller muss neben dem Eigenkapital auch nachweisen, dass er auf Dauer in der Lage ist, die Belastunge...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.6 Eigenkapital

20 % Die Eigenkapitalquote beträgt mindestens 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Das Eigenkapital soll aus Sach- oder/und Geldleistungen bestehen. Eigenleistungen in Form von Arbeitsleistungen berechnen sich nach dem Wert der entsprechenden Unternehmerleistung.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

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Förderprogramme des Landes ... / 7.4 Eigenkapital

Bis zu 15 % Vom Investor wird Eigenkapital in Höhe von 15 % der Gesamtkosten verlangt. Das Eigenkapital ist vorrangig einzusetzen. Hat der Antragsteller die Möglichkeit, erhöhte Absetzungen für Abnutzungen steuerlich geltend zu machen, kann auch ein Eigenkapitaleinsatz von 20 % der Gesamtkosten verlangt werden. Neben dem Eigenkapital muss der Antragsteller auch nachweisen, das...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.7 Eigenkapital

15 % Eigenkapital Die ISB verlangt eine Eigenleistung von 15 % der Gesamtkosten. Neben dem Eigenkapital muss der Antragsteller auch nachweisen, dass die Finanzierung gesichert ist. Sie gilt grundsätzlich als nicht gesichert, wenn die Einnahmen aus den zugelassenen Mieten nicht ausreichen, um die Aufwendungen für die Darlehen (auch Fremddarlehen) sowie zukünftige Instandhaltun...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.6 Eigenkapital

7,5 % Es wird grundsätzlich Eigenkapital in Höhe von 7,5 % der Gesamtkosten verlangt. Als Eigenkapital wird von der IB.SH nicht nur Geld akzeptiert, sondern auch andere Eigenleistungen wie beispielsweise Ansparsummen bei der Bausparkasse, das bezahlte Grundstück, eigene Arbeitsleistung (Muskelhypothek). In begründeten Einzelfällen verzichtet die IB.SH auch auf das geforderte Eige...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Regel: 15 % Eigenkapital 15 % der Kosten sind in Form von Eigenkapital zu erbringen. Als Eigenkapital werden Geldmittel und/oder eingebrachte und bezahlte Materialien anerkannt. Der Wert der Selbsthilfe darf aber maximal 5.000 EUR betragen.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.4 Eigenkapital

15 % Vom Investor wird Eigenkapital in Höhe von 15 % der Gesamtkosten verlangt. Das Eigenkapital ist vorrangig einzusetzen. Hat der Antragsteller die Möglichkeit, erhöhte Absetzungen für Abnutzungen steuerlich geltend zu machen, so kann auch ein Eigenkapitaleinsatz von 20 % der Gesamtkosten verlangt werden. Neben dem Eigenkapital muss der Antragsteller auch nachweisen, dass er...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Kein Eigenkapital Eigenkapital ist nicht erforderlich. Die beantragten Darlehen dürfen nicht in Verbindung mit Umschuldungen, Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Maßnahmen stehen. Dies gilt nicht für Zwischenfinanzierungen. Die programmgemäße Durchführung der Maßnahmen ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen. Als Sicherheiten gelten die banküblichen Besicherungen.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Eine Förderung über dieses Programm ist nicht möglich, wenn die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Das Vorhaben muss von einem als Energieberater anerkannten Sachverständigen bestätigt werden. Der Sachverständige in seiner Person wird nicht vorgeschrieben. Hier besteht seitens des Antragstellers freies Wahlrecht. Kein Eigenkapital Eigenkapital wird nicht gefordert.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.5 Eigenkapital

7,5 % Es wird grundsätzlich Eigenkapital in Höhe von 7,5 % der Gesamtkosten verlangt. Als Eigenkapital wird von der IB.SH nicht nur Geld akzeptiert, sondern auch andere Eigenleistungen wie beispielsweise Ansparsummen bei der Bausparkasse, das bezahlte Grundstück oder eigene Arbeitsleistung (Muskelhypothek).mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.4 Eigenkapital

7,5 % Es wird grundsätzlich ein Eigenkapital in Höhe von 7,5 % der Gesamtkosten verlangt. Als Eigenkapital wird von der IB.SH nicht nur Geld akzeptiert, sondern auch andere Eigenleistungen wie beispielsweise Ansparsummen bei der Bausparkasse, das bezahlte Grundstück oder eigene Arbeitsleistung (Muskelhypothek).mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 9.4 Eigenkapital

7,5 % Es wird grundsätzlich Eigenkapital in Höhe von 7,5 % der Gesamtkosten verlangt. Als Eigenkapital akzeptiert die IB.SH nicht nur Geld, sondern auch andere Eigenleistungen wie beispielsweise Ansparsummen bei der Bausparkasse, das bezahlte Grundstück oder eigene Arbeitsleistung (Muskelhypothek).mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Eigenkapital nicht notwendig Eigenkapital wird nicht verlangt. Eine Kopplung von zusätzlichen Projekten am Sondereigentum ist mit den Förderungen der IBB möglich. Ausgeschlossen ist die Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits begonnener Bauvorhaben. Für alle Maßnahmen gelten die technischen Mindestanforderungen der KfW-Förderbank.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Kein Eigenkapital Eigenkapital ist nicht erforderlich. Die beantragten Darlehen dürfen nicht in Verbindung mit Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Maßnahmen stehen. Dies gilt nicht für Zwischenfinanzierungen. Die programmgemäße Durchführung der Maßnahmen ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen. Als Sicherheiten gelten die banküblichen Besicherun...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Eigenkapital nicht notwendig Eigenkapital wird nicht gefordert. Die Darlehen sind mit den banküblichen Sicherheiten abzusichern. Bei einem Darlehensbetrag unter 50.000 EUR kann auf eine Eintragung in das Grundbuch verzichtet werden. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich. Die Summe der Darlehen darf die Investitionssumme aber nicht übersteigen. Nic...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 10.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Es werden nur Objekte im Land Bremen gefördert. Mit den Maßnahmen darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Als Beginn wird beispielsweise der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen angesehen. Das bloße Einholen von Kostenvoranschlägen, Beratungs- und Planungsleistungen werden noch nicht als Beginn angesehen. Eigenkapital Eigenkapital ist nicht nachzuw...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 12.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Es werden nur Objekte im Land Bremen gefördert. Mit den Maßnahmen darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Als Beginn wird beispielsweise der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen angesehen. Das bloße Einholen von Kostenvoranschlägen, Beratungs- und Planungsleistungen werden nicht als Beginn angesehen. Eigenkapital Eigenkapital ist nicht nachzuweisen...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 11.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Es werden nur Objekte im Land Bremen gefördert. Mit den Maßnahmen darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Als Beginn wird beispielsweise der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen angesehen. Das bloße Einholen von Kostenvoranschlägen, Beratungs- und Planungsleistungen werden nicht als Beginn angesehen. Eigenkapital Eigenkapital ist nicht nachzuweisen...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.3 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Das Eigenkapital muss 20 % der geförderten Bau- und Baunebenkosten abdecken. Handelt es sich um eine Modernisierungsmaßnahme i. S. d. § 555b BGB, wird kein Eigenkapital verlangt. Die Mietwohnung muss in NRW belegen sein. Grundsätzlich muss die Maßnahme innerhalb von 60 Monaten nach Förderzusage abgeschlossen sein.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Sichere Gesamtfinanzierung Eigenkapital ist insoweit notwendig, als die Investitionskosten durch das Förderdarlehen nicht gedeckt werden können. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss gesichert sein. Die ISB prüft vorab, ob die Rückführung der Darlehenssumme gesichert ist. Für den Zeitraum der Darlehenslaufzeit gilt eine Zweckbestimmung. Das heißt, dass die Wohnung während d...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Als Eigenkapital werden 10 % der Gesamtausgaben verlangt. Die geförderten Wohnungen müssen über einen Zeitraum von 10 Jahren nach Erhalt der Zuschüsse entsprechend der Zweckzuwendung genutzt werden. Bei Vermietungen gilt die Nutzungsbestimmung entsprechend. Hat der Mieter die Maßnahmen finanziert und zieht dieser vor Ablauf der 10 Jahre aus, so ist der Vermieter verpflichtet,...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.5 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Gefördert werden nur Baumaßnahmen, bei denen mit dem Bau vor der Bewilligung des Antrags noch nicht begonnen wurde. Die einzelnen Maßnahmen oder das Maßnahmenbündel wird nur gefördert, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Finanzierung der gesamten Maßnahme gesichert ist. Eigenkapital wird nicht verlangt. Die mit den Maßnahmen im Zusammenhang stehenden Belege müssen nicht...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.5 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Die Immobilie muss in Baden-Württemberg belegen sein. Als Sicherheiten werden die banküblichen Sicherungen im Grundbuch des Objekts verlangt. Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn. Eigenkapital wird nicht verlangt, jedoch muss die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert sein.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.3 Eigenkapital

10 % Als Eigenkapital werden mindestens 10 % der Gesamtkosten verlangt. Besitzt einer der Eigentümer einen Miteigentumsanteil von mindestens 25 %, so muss in der Regel eine Bonitätsprüfung des Eigentümers vorgenommen werden. Die Bonitätsprüfung wird auch verlangt, wenn einer der Miteigentümer mehr als 10 Wohneinheiten innerhalb der WEG besitzt.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.2 Einkommensgrenzen und Eigenkapital

Zusatzförderung Förderberechtigt sind nur Personen, die die programmgemäßen Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Maßgeblich sind die positiven Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 2 EStG. Bei der Berechnung der Einkommensgrenzen werden die positiven Einkünfte der letzten 2 Kalenderjahre vor Antragseingang herangezogen. Der Nachweis über die Höhe der positiven Einkünfte wird über den...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Die geförderten Haushalte müssen die monatlichen Belastungen durch das Darlehen auf Dauer tragen können. Eine Tabelle über die maximal zulässige Belastung befindet sich auf der Webseite der L-Bank unter www.l-bank.de/z15. Eigenleistung Es werden Eigenleistungen in Höhe von mindestens 25 % der Gesamtkosten vorausgesetzt. Kann die L-Bank im Grundbuch erstrangig abgesichert werde...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Die Eigenkapitalausstattung richtet sich nach den KfW-Programmen. Darlehen mit einer Gesamtsumme von bis zu 50.000 EUR brauchen nicht im Grundbuch gesichert werden.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.8 Eigenkapital

20 % An den Gesamtausgaben muss sich der Antragsteller mit 20 % Eigenleistung beteiligen. Dies können Geld- und Sachleistungen sein.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Das Gebäude muss sich im Land Bremen befinden und darf nicht mehr als 12 Wohneinheiten beinhalten. Wie das Gebäude genutzt wird, ist unerheblich. Sowohl Wohnnutzung als auch gewerbliche Nutzung sind erlaubt. Vorhabensbeginn Mit dem Vorhaben darf nicht vor dem Zugang des Bewilligungsbescheids begonnen werden. Als Vorhabensbeginn werden insbesondere folgende Maßnahmen angesehen:...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Eigenkapital nicht notwendig Eigenkapital wird nicht verlangt. Grundsätzlich gelten die Programmbedingungen der KfW-Bank. Die entsprechenden Merkblätter können bei der KfW-Bank (www.kfw.de) abgerufen werden. Auch Eigenleistungen sowie die dabei entstandenen Materialkosten sind nicht förderfähig. Gefördert werden nur Leistungen von Fachunternehmen. Dies gilt auch für die Kosten ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Belegungs- und Mietbedingungen Aus der Förderung ergeben sich Belegungs- und Mietbedingungen. So darf die auf die Modernisierung begründende Mieterhöhung pro Monat nur maximal 2 EUR je m2 Wohnfläche betragen. Weiterhin dürfen in den ersten 5 Jahren nach Abschluss der Modernisierung keine weiteren Mieterhöhungen vorgenommen werden. Ab dem 6. Jahr gelten die mietrechtlichen Reg...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Eigenkapital wird nicht verlangt. Um in den Genuss der Zuschüsse zu kommen, muss das Förderobjekt in folgenden Städten oder Gemeinden belegen sein: Ist das Förderobjekt nicht in einer der oben genannten S...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.5 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Eigenkapital wird nicht verlangt. Wohnberechtigungsschein Wird eine Wohnung nach Abschluss der Maßnahmen neu vermietet, so ist der Antragsteller auf die Dauer von 10 oder 20 Jahren an Mieter gebunden, die im Besitz eines Wohnberechtigungsscheins der Kreisverwaltungsbehörde sind. Ist die Wohnung bereits gebunden, so beginnt der Lauf für diese Darlehen erst mit Ablauf der alten ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.5 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Sichere Gesamtfinanzierung Eigenkapital ist insoweit notwendig, als die Investitionskosten durch das Förderdarlehen nicht gedeckt werden können. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss gesichert sein. Miet- und Belegungsbindungen Die Förderungen für die Mietwohnungen begründen eine Belegungs- und Mietbindung. In die Wohnungen dürfen nur Mieter aufgenommen werden, deren Einkomm...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.5 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Eigenkapital wird nicht gefordert, jedoch muss der Antragsteller in der Lage sein, die Gesamtkosten auch finanzieren zu können. Achtung Kein Baubeginn vor Antragstellung Da nur Neumaßnahmen gefördert werden, darf vor Antragstellung mit der Baumaßnahme noch nicht begonnen worden sein. Einkommensgrenzen Weiterhin unterliegt diese Förderung Einkommensgrenzen. Grundlage für die Eink...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Hausgeldrückstände Der einzelne Wohnungseigentümer muss eine SCHUFA-Auskunft gestatten. Weiterhin dürfen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung keine Hausgeldrückstände bei den Kreditnehmern bestanden haben. Darlehenshaftung In Sachen Darlehenshaftung wird vereinbart, dass jeder Wohnungseigentümer nur für sein eigenes Darlehen haftet. Es sind individuell unterschiedli...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Es werden nur Objekte im Land Bremen gefördert. Mit der Maßnahme darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Als Beginn wird beispielsweise der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen angesehen. Das bloße Einholen von Kostenvoranschlägen, Beratungs- und Planungsleitungen werden nicht als Beginn angesehen. Eigenkapital ist nicht nachzuweisen. Achtung: 13 M...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.5 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

15 % Eigenanteil Die Bewilligung der Darlehen setzt zunächst voraus, dass der Antragsteller einen Eigenanteil in Höhe von 15 % an den geförderten Bau- und Baunebenkosten erbringen kann. Nimmt der Antragsteller zusätzlich Fördermittel zur Verbesserung der Energieeffizienz in Anspruch, so muss zusätzlich auch der wohnungsnutzende Haushalt die Einkommensgrenzen einhalten. Die Bau...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Die geförderte Immobilie muss in einer der folgenden Städte/Gemeinden belegen sein:mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Mit der Ausführung der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein. An die WEG knüpfen sich folgende Voraussetzungen: Die WEG muss einen bestandskräftigen WEG-Beschluss über die Maßnahmen und die Finanzierung treffen. Für die Maßnahme müssen 10 % Eigenmittel erbracht werden. Der Verwalter muss im Zeitpunkt der Darlehensgewährung noch mindestens 2 Jahre für die WEG tätig sein. D...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.5 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Folgende Einkommensgrenzen darf der Eigentümer nicht überschreiten: Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Der Antragsteller hat mindestens 20 % de...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.5 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Einkommensgrenzen Folgende Einkommensgrenzen darf der Eigentümer nicht überschreiten: Die Gesamtfinanzierung muss gesichert ist. Der Antragsteller hat mi...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 11.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Belegungs- und Mietpreisbindung Wer diese Förderungen erhalten möchte, muss sich einer Mietpreisbindung unterwerfen. Grundlage hierfür sind sog. Bewilligungsmieten pro m2-Wohnfläche. Die Höhen der Bewilligungsmieten sind abhängig von der Regionalstufe der Stadt oder Gemeinde.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Nur Saarland Die Förderung ist auf das Saarland beschränkt. Das bedeutet, dass die Maßnahme einzig im Saarland durchgeführt werden muss. Ein Antrag kann nur gestellt werden, wenn mit den hier geförderten Maßnahmen noch nicht begonnen worden ist. Man muss hier auf die Erteilung des Zuwendungsbescheides warten. Erst danach darf mit der Investitionsmaßnahme begonnen werden. Planu...mehr