Fachbeiträge & Kommentare zu Eigenkapital

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Förderprogramme des Landes ... / 6.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Um in den Genuss der einzelnen Förderungen zu kommen, müssen zudem folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Soll die Förderung über ein KfW-Programm erfolgen, müssen von der WEG die aktuellen KfW-Programmbedingungen (mit Ausnahme der Darlehenslaufzeit und Sicherungen) erfüllt werden: Die WEG muss über eine ausreichende Bonität verfügen Über die zu stellenden Sicherheiten muss die...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.5 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Eigenleistung Eigenleistungen werden in Höhe von 15 % der anerkannten Modernisierungskosten verlangt. Wird eine Wohnung nach der Modernisierung neu vermietet, darf die Miete nicht mehr frei gewählt werden. Für einen Zeitraum von 20 Jahren gilt eine Mietpreisbindung. Die entsprechenden Anfangsmieten dürfen höchstens 5,60 EUR je m2 Wohnfläche (netto/kalt) betragen. Wird der KfW-...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Bei der Modernisierung von mehr als 4 Wohnungen ist es erforderlich, dass die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) zur Anwendung kommen. Bei der Planung der Maßnahmen ist zu beachten, dass die Anforderungen des Kosten und Flächen sparenden Bauens beachtet werden. Zudem sollen ökologische Belange ni...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.5 Antragstellung

Vorleistungen Die Antragstellung erfolgt bei der IB.SH. Dabei muss die WEG folgende Vorleistungen erbringen: aktuelle Liste der Eigentümer mit Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Nummer der Eigentumswohnung, Miteigentumsanteil und ggf. Anschrift, falls diese von dem Ort der Eigentumswohnung (beispielsweise bei Vermietung) abweicht. Die Liste darf nicht älter als 4 Wochen sein. Abs...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.5 Antragstellung

Unterlagen Die Antragstellung erfolgt über die BAB (Vordruck auf der Webseite der BAB). Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: Der Beschluss der WEG über die geplante Baumaßnahme und Darlehensaufnahme Nachweis der Ermächtigung des Verwalters zum Abschluss des Darlehensvertrags Bestätigung des Verwalters, dass keine Anfechtungsklage gegen die beschlossenen Baumaßnahmen o...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.4 Eigenleistungen

8,5 % Kapital Der Antragsteller muss 25 % der Gesamtinvestitionskosten aus eigenen Mitteln erbringen. Kann die L-Bank erstrangig gesichert werden, reichen auch 15 % an Eigenmitteln aus. Die Eigenmittel müssen insgesamt aus 8,5 % Eigenkapital bestehen. Die 8,5 % müssen tatsächlich aus Kapital bestehen. Die restlichen Prozente können durch Eigenleistungen erbracht werden.mehr

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KfW-Förderbank: Förderprogr... / 3 Wirkung der Kombination von Förderprogrammen

Maßnahme in Einzelbausteine zerlegen In den Erläuterungen zu den einzelnen Förderprogrammen werden immer Kombinationsmöglichkeiten der Programme aufgezeigt. Um zur günstigsten Kombination zu kommen, muss man die geplante Maßnahme entsprechend in Einzelbausteine (Kauf, Herstellung, Sanierung oder Modernisierung) zerlegen. Danach prüft man, welcher Baustein in welches Förderpro...mehr

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Vererben oder Schenken eine... / Zusammenfassung

Überblick Beim Übergang mittelständischer Unternehmen von Todes wegen oder durch Schenkung müssen die Erwerber häufig die Erbschaft- und Schenkungsteuer aus dem erworbenen Unternehmensvermögen begleichen. Das könnte zu einem Abfluss von Eigenkapital führen und damit zu einer Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit. Das seit 1.1.2009 geltende Erbschaftsteuer- und Schenkungs...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.4 Darlehenskonditionen

Bis zu 40.000 EUR zinslos Die Förderung erfolgt durch Gewährung eines auf 20 Jahre zinsloses Darlehen. Es können Darlehen bis zu 60.000 EUR beantragt werden, begrenzt auf maximal 85 % der Gesamtkosten (15 % = Eigenleistung). Fördertabelle:mehr

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Mietpreisüberhöhung – Begri... / 5 Laufende Aufwendungen des Vermieters

Ist die Wesentlichkeitsgrenze von 20 % überschritten, liegt eine Mietpreiserhöhung gleichwohl nicht vor, wenn die Entgelte zur Deckung der laufenden Aufwendungen des Vermieters erforderlich sind. Der Begriff der laufenden Aufwendungen ist in § 5 WiStG nicht bestimmt. Heranzuziehen sind daher die für den sozialen Wohnungsbau entwickelten Vorschriften der II. Berechnungsverord...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.3 Konditionen

Bei den nachfolgend aufgeführten Förderbeträgen handelt es sich um Höchstbeträge. Die tatsächlichen Förderbeträge legt die Bewilligungsstelle unter Nutzung der Ausführungsbestimmungen fest. Es gilt immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Ausführungsbestimmung. Eine Nachbewilligung von Fördermitteln ist ausgeschlossen. Höchstbeträge Im Jahr 2020 waren folgende Höchst...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.5 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt bei der WI-Bank. Das entsprechende Antragsformular befindet sich auf der Webseite der WI-Bank unter dem Programmpunkt. Die WI-Bank empfiehlt vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch mit ihren Mitarbeitern. Die Kontaktadresse finden Sie auf der Webseite der WI-Bank. Ein Anspruch auf die Förderung über das Land Hessen besteht nicht. Insbesondere f...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.5 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt bei der WI-Bank. Das entsprechende Antragsformular befindet sich auf der Webseite der WI-Bank unter dem Programmpunkt. Die WI-Bank empfiehlt vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch mit ihren Mitarbeitern. Die Kontaktadresse findet man auf der Webseite der WI-Bank. Ein Anspruch auf die Förderung über das Land Hessen besteht nicht. Insbesondere f...mehr

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Kündigungsgrund – Wirtschaf... / 1.1 Angemessenheit der wirtschaftlichen Verwertung

Die wirtschaftliche Verwertung kann eine Kündigung nur rechtfertigen, wenn sie "angemessen" ist. Eine Angemessenheit ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn die Verwertung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten vernünftig und sinnvoll und nicht lediglich spekulativ ist. Praxis-Beispiel Angemessene Verwertungsmöglichkeiten Die Geldmittel aus dem Verkauf sollen für die Unterhaltung,...mehr

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Jahresabschluss: Vorbereitu... / 2.1 Eigenkapital in der Eröffnungsbilanz

Aus dem Kontennachweis zur Bilanz können Sie ersehen, wie sich die einzelnen Bilanzpositionen im Detail zusammensetzen. Zum Vortrag werden diese Positionen zum größten Teil wieder auf die ursprünglichen Konten aufgegliedert. Praxis-Tipp Keine Korrekturen auf den Vortragskonten Die Positionen der Eröffnungsbilanz des Vorjahres müssen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres üb...mehr

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Jahresabschluss: Vorbereitu... / 2 Vortragen der Eröffnungsbilanz

Die Schlussbilanz des Vorjahres wird aus laufender Buchhaltung, Abschlussbuchungen und den Inventurwerten zum Jahresende aufgestellt. Die Bestände an Vermögenswerten werden links angeordnet (Aktiva), Schulden und das Eigenkapital auf der rechten Seite (Passiva). Sämtliche Erfolgskonten saldieren zum Jahresende mit dem Jahresergebnis und werden mit Ablauf eines Wirtschaftsjahr...mehr

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Jahresabschluss: Vorbereitu... / 2.3 Bilanzberichtigungen bei Eröffnung

Der Grundsatz der Bilanzidentität fordert, dass die Eröffnungsbilanz mit der Schlussbilanz übereinstimmen muss. Dies gilt auch für fehlerhafte Ansätze, wenn die Schlussbilanz aus steuerlichen Gründen nicht mehr geändert werden kann. Die Richtigstellung wird in diesen Fällen in der ersten änderbaren Schlussbilanz nachgeholt und dem Finanzamt angezeigt. Bereits fehlerhafte Schl...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.1 Zweck des HGB-Konzernabschlusses

Rz. 53 Obwohl der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft gem. § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln hat, reicht dieser zur Beurteilung der tatsächlichen Lage oftmals dann nicht aus, wenn es sich um ein verbundenes...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4.5 Eigenkapitalspiegel

Rz. 83 Weiteres selbstständiges, seit 2005 von allen Mutterunternehmen,[1] seit dem Geschäftsjahr 2017 unter Beachtung der Regelungen des DRS 22 pflichtgemäß zu erstellendes Rechenwerk des Konzernjahresabschlusses ist nach § 297 Abs. 1 HGB die Eigenkapitalveränderungsrechnung.[2] Der Zweck dieses Rechenwerks liegt darin, über die Veränderung des Eigenkapitals zwischen 2 Bila...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konzernabschluss nach HGB / 3.4.1 Konzernbilanz

Rz. 71 Durch die Gliederung und eindeutige Benennung der Positionen in der Konzernbilanz werden Vermögens- und Kapitalgegebenheiten geklärt, was somit eine Auswertung im Hinblick auf die zentralen Rechenzwecke der Bilanz erlaubt, die in Informationen zu Kapitalbindungsdauer, Risikobehaftung und Prognostizierbarkeit des Vermögens und Kapitals gesehen werden können. Gem. § 298...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konzernabschluss nach HGB / 1 Grundsachverhalte der Konzernrechnungslegung

Rz. 1 Das Phänomen der Konzernbildung ist in der deutschen Wirtschaft weit verbreitet. Insbesondere die Globalisierung und deren Herausforderungen verlangen eine Veränderung des wettbewerbsstrategischen Verhaltens sowie der Strukturen und Führungssysteme der in der Wirtschaft agierenden Unternehmen. Dieser Trend ist durch eine zunehmend kooperative Wertschöpfung charakterisi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kredit oder Leasing bei Fir... / 1 Vor- und Nachteile von Leasing

Bei der Finanzierung von Investitionen wie beispielsweise Firmenfahrzeugen durch Leasing werden langfristige Nutzungsrechte an den Fahrzeugen durch Mietverträge erworben. Dabei handelt es sich um eine Sonderform der Miete, bei der der Eigenkapitaleinsatz häufig entfällt. Dadurch werden das Eigenkapital und die Kreditlinie geschont und die eigene Liquidität bleibt erhalten. Al...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung und Zwischenergebniseliminierung at-Equity-bewerteter und anteilmäßig einbezogener Unternehmen

Rz. 75 Die Zwischenergebniseliminierung ist nicht nur notwendig im Rahmen der vollkonsolidierten Tochterunternehmen. Gemeinschaftsunternehmen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie von mehreren untereinander unabhängigen Muttergesellschaften einheitlich gesteuert werden, können nach § 310 HGB entweder quotal konsolidiert oder at Equity bewertet werden. Nach IFRS 11 ist e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Thesaurierungsbegünstigung / 4.2 Durchführung der Nachversteuerung

Die Nachversteuerung erfolgt in allen genannten Fällen[1] nach § 34a Abs. 4 Satz 2 EStG mit dem Steuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Denn die Nachsteuer erhöht die festzusetzende Einkommensteuer und damit die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag.[2] Sie ist auf den nachversteuerungspflichtigen Betrag begrenzt, der nach § 34a Abs. 3, 4 EStG wie folg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Thesaurierungsbegünstigung / 1 Funktionsweise der Regelung

Nicht entnommene Gewinne von Einzelunternehmern, Gesellschaftern von Personengesellschaften und persönlich haftenden Gesellschaftern von KGaA können unter bestimmten Voraussetzungen mit 28,25 % Einkommensteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag besteuert werden. Werden diese Gewinne später entnommen, erfolgt eine Nachversteuerung mit 25 %, wiederum zuzüglich Solidaritätszu...mehr

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Genossenschaft: Rechnungsle... / 2.4 Eigenkapital, Haftsumme und Reserven

Rz. 14 § 337 Abs. 1 und 2 HGB i. V. m. § 266 Abs. 3 Buchst. A. HGB verlangt grundsätzlich[1] folgende Bilanzposten bei Genossenschaften:mehr

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Erstanwendung IFRS / 5 Zwischenberichterstattung im Rahmen der IFRS-Erstanwendung

Rz. 84a Der Übergang zur IFRS-Rechnungslegung hat auch Auswirkungen auf die Zwischenberichterstattung. IAS 34 enthält die (allgemeinen) Grundsätze der IFRS-Zwischenberichterstattung. IFRS 1.32 schreibt den zu IFRS übergehenden Unternehmen nicht vor, Zwischenberichte auf Basis der IFRS-Rechnungslegung zu erstellen. IFRS 1.32 ist allein in dem Falle zu beachten, dass einem zu ...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.1 Unternehmenszusammenschlüsse und kumulierte Umrechnungsdifferenzen

Rz. 28 Die zentrale Vereinfachung für die Konzernabschlusserstellung enthält IFRS 1.18 i. V. m. Appendix C. Diese Vorschrift entfaltet ihr gesamtes Potenzial an Vereinfachung in Zusammenhang mit der – ebenfalls in diesem Abschnitt dargestellten – Regelung zur Erfassung der kumulierten Umrechnungsdifferenzen. Falls das auf IFRS umstellende Unternehmen die Ausnahme von der ret...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.6 Finanzinstrumente

Rz. 50 Im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten enthält IFRS 1 folgende Wahlrechte beim Übergang: zusammengesetzte Finanzinstrumente, Designation von bislang bereits angesetzten Finanzinstrumenten, Ausbuchungsregeln nach IFRS 9,[1] Ersteinbuchung von Finanzinstrumenten zum Fair Value, Wahlrecht zur prospektiven Anwendung der Übergangsvorschriften des IFRIC 19 zur Umwandlung von fin...mehr

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Erstanwendung IFRS / 2.2 Retrospektive Anwendung der IFRS-Vorschriften

Rz. 6 Die allgemeine Regel für die Umstellung von nationalen Rechnungslegungsgrundsätzen auf IFRS enthält IFRS 1.7. Der erstmals aufgestellte IFRS-Abschluss hat hinsichtlich der Bilanzierung 2 Grundsätzen zu genügen: Stetigkeit der IFRS-Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für alle im ersten IFRS-Abschluss dargestellten Berichtsperioden. Damit schließt IFRS 1 insbesondere ein...mehr

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Erstanwendung IFRS / 2.3 Angabepflichten im ersten IFRS-Abschluss

Rz. 12 Nach dem Grundsatz des IFRS 1.23 muss ein zu IFRS übergehendes Unternehmen erläutern, wie sich der Übergang von den vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen zu IFRS auf seine dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirkte. Zu diesem Zweck hat das zu IFRS übergehende Unternehmen zunächst gem. IFRS 1.24 ff. folgende Überleitungsrechnungen aufzustellen und in d...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.5 Angabepflichten im ersten IFRS-Konzernabschluss

Rz. 83 Im ersten offengelegten IFRS-Konzernabschluss zum 31.12.2022 ist u. a. gem. IFRS 1.24a (i) eine Abstimmung des Eigenkapitals zum Übergangsstichtag zur IFRS-Eröffnungsbilanz (1.1.2021) zu veröffentlichen. Diese Abstimmung hat folgende Gestalt:mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.1 Sachverhalt

Rz. 70 Allgemeine Angaben und Aufgabenstellung Die M-AG ist ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen, da von der M-AG Aktien und Wandelschuldverschreibungen am organisierten (Kapital-)Markt gehandelt werden. Die M-AG hat ein Tochterunternehmen T-GmbH, an dem sie seit 1.1.2014 100 % der Anteile hält. Zum 1.1.2021 erstellt die M-AG ihre IFRS-Konzerneröffnungsbilanz. Weder das M...mehr

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Genossenschaft: Rechnungsle... / 2.2 Gliederung des Jahresabschlusses

Rz. 7 Für die Genossenschaft gilt, wie für alle Kaufleute,[1] der 1. Abschn. des 3. Buchs des HGB, §§ 238–263 HGB. Darüber hinaus sind rechtsformspezifische Vorschriften der §§ 336–339 HGB im 3. Abschnitt des gleichen Buchs kodifiziert. Aufgrund der Verweisung des § 336 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1–3 HGB sind grundsätzlich auch § 264 HGB sowie die §§ 265–289f HGB zu beachten, soweit ...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2 Wahlrechte bei der retrospektiven Anwendung

Rz. 27 Ein auf IFRS umstellendes Unternehmen hat das Wahlrecht, in den nachstehenden Fällen auf die retrospektive Anwendung der IFRS-Vorschriften zu verzichten: Unternehmenszusammenschlüsse (IFRS 1.18 i. V. m. IFRS 1.Appendix C); Anteilsbasierte Vergütung (IFRS 1.18 i. V. m. IFRS 1.Appendix D 2–3); Beizulegender Zeitwert oder Neubewertung als Ersatz für (fortgeführte) Anschaffu...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.2 IFRS-Anpassungen der Buchwerte des Mutterunternehmens

Rz. 77 Bei der M-AG sind folgende Sachverhalte anzupassen: Der Verlustvortrag beinhaltet ein künftiges Steuerminderungspotenzial, welches als aktive latente Steuern abzugrenzen ist, sofern die Voraussetzungen des IAS 12.24 i. V. m. 12.34 vorliegen. Dies ist offensichtlich der Fall, da nach dem Sachverhalt davon auszugehen ist, dass der Verlustvortrag in künftigen Perioden gen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.1.5 Ausschüttbarer Gewinn

Rz. 63 Eine Definition des ausschüttbaren Gewinns enthält § 27 Abs. 1 S. 5 KStG. Demnach ist ausschüttbar das Eigenkapital laut Steuerbilanz (ggf. das handelsrechtliche Eigenkapital zzgl. steuerlichem Mehr- und abzüglich steuerlichem Mindervermögens gem. § 60 Abs. 2 EStDV), vermindert um das gezeichnete Kapital und um den Bestand des steuerlichen Einlagekontos. Das steuerlic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.4 Organschaftliche Ausgleichszahlungen

Rz. 96 Bei Ausgleichszahlungen an außenstehende Anteilseigner einer Organschaft ist danach zu differenzieren, ob die Organgesellschaft selbst oder der Organträger die Ausgleichszahlung leistet. Fraglich ist zunächst, ob die Ausgleichszahlung eine Leistung i. S. d. § 27 KStG darstellen kann. M. E. sprechen die besseren Argumente dafür, dass die Ausgleichszahlungen als Leistun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.3 Vorabausschüttungen und verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 87 In der Praxis kommt es aufgrund der Systematik des steuerlichen Einlagekontos häufig zu Problemen, da für die Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns auf die Vorjahreswerte zurückgegriffen werden muss; der im laufenden Wirtschaftsjahr erzielte Gewinn steht für Ausschüttungen der Körperschaft noch nicht zur Verfügung. Viele Unternehmen haben die Prozesse für die Aufstell...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.3 Entwicklung des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 32 Das steuerliche Einlagekonto wird gem. § 27 Abs. 1 S. 2 KStG stichtagsbezogen festgestellt. Hierzu wird als Anfangsbestand auf den zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs festgestellten Endbestand des Vorjahrs zurückgegriffen. Der Vorjahresbescheid ist insoweit bindend für die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos auf den folgenden Stichtag.[1] Dem fest...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 7.4 Rechtsfolgen

Rz. 269 Sind die Voraussetzungen des § 27 Abs. 7 KStG erfüllt, ergibt sich als Rechtsfolge, dass diese Körperschaften und Personenvereinigungen ein steuerliches Einlagekonto zu führen, fortzuschreiben und zu erklären haben. Es erfolgt eine gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos gem. § 27 Abs. 2 KStG. Allerdings müssen Erklärung und Bescheinigung an die Verhäl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 4.3 Erstmalige Feststellung des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 128 Gem. § 27 Abs. 2 S. 3 KStG ist der Bestand des steuerlichen Einlagekontos zum Zeitpunkt des Eintritts in die unbeschränkte Steuerpflicht erstmalig festzustellen. Diese Regelung gilt nur für Körperschaften, die zuvor nicht der unbeschränkten Steuerpflicht unterlegen haben. Hierfür kommen neu gegründete Körperschaften ("klassische" Neugründung, Verschmelzung, Spaltung,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.2 Negatives Einlagekonto

Rz. 82 Erbringt die Körperschaft Leistungen, die sowohl den ausschüttbaren Gewinn als auch den positiven Bestand des steuerlichen Einlagekontos überschreiten, stellt sich die Frage, ob ein negatives Einlagekonto entstehen kann. Möglich ist dies in sämtlichen Konstellationen, in denen ein Gewinn in der Handelsbilanz vor der Steuerbilanz realisiert und an die Anteilseigner aus...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 8.2 Ermittlung und Feststellung der Einlagenrückgewähr (S. 2 und 3)

Rz. 287 Ist § 27 Abs. 8 KStG anzuwenden, bestimmt S. 2 der Vorschrift, dass die Einlagenrückgewähr in entsprechender Anwendung der Abs. 1-6 sowie der §§ 28, 29 KStG zu ermitteln ist. Der Gesetzgeber wollte hiermit insbes. die Verwendungsreihenfolge des § 27 Abs. 1 S. 3 KStG auch im Verhältnis zu ausl. Körperschaften angewendet wissen. Die Ermittlung und gesonderte Feststellu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.1.3 Besserungsschein und steuerliches Einlagekonto

Rz. 52 Fraglich ist, ob auch das Wiederaufleben einer Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern aufgrund eines Besserungsscheins unter die allgemeine Verwendungsreihenfolge des § 27 Abs. 1 S. 3 KStG fällt oder einen Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto ermöglicht.[1] Verzichtet ein Gesellschafter auf ein Darlehen gegen eine Besserungsabrede, ist die Verbindlichkeit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 8.3 Verfahrensrechtliche Aspekte (S. 4-8)

Rz. 295 Die Feststellung nach § 27 Abs. 8 KStG ist durch die leistende Körperschaft selbst und nicht durch den betroffenen Anteilseigner zu beantragen. Gem. S. 4 ist der Antrag innerhalb eines Zeitjahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres zu stellen, in dem die Leistung erfolgt ist. Wie § 27 Abs. 1 KStG orientiert sich die Regelung mithin am Wirtschaftsjahr der leistenden Kör...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 7.1 Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nrn. 2–5 KStG

Rz. 253 § 27 Abs. 1 bis 6 KStG bezieht sich ausdrücklich nur auf Kapitalgesellschaften, d. h. in Übereinstimmung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG auf AG, GmbH, KGaA sowie SE. Darüber hinaus ist die Regelung auf Gesellschaften ausl. Rechtsform anzuwenden, sofern diese nach einem Rechtstypenvergleich[1] in den wesentlichen Strukturmerkmalen einer deutschen Kapitalgesellschaft entspre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.6 Zuordnung der Auskehrung zu den Gesellschaftern

Rz. 104 Leistungen der Körperschaft sind den Anteilseignern grds. anteilig entsprechend den Beteiligungsquoten zuzurechnen. Bereits nach handelsrechtlichen Maßstäben wird den Gesellschaftern ein Anteil an einem bestimmten Gewinn, nicht jedoch ein bestimmter Anteil am Gewinn zugeordnet. Es ist mithin nicht möglich, einzelne Gewinnanteile den Gesellschaftern zuzuordnen. Kommt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.1 Systematik des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 21 Das steuerliche Einlagekonto stellt das zentrale Instrument zur Feststellung nicht in das Nennkapital geleisteter Einlagen dar. Aufgrund der Bedeutung der Feststellung der nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen müssen unbeschränkt stpfl. Körperschaften ein steuerliches Einlagekonto führen.[1] Im Einlagekonto sind sämtliche Einlagen der Gesellschafter in die Kör...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.1.1 Steuerliche Verwendungsreihenfolge

Rz. 40 Nach § 27 Abs. 1 S. 3-5 KStG besteht eine allgemeine Verwendungsreihenfolge. Diese bestimmt, dass Leistungen der Kapitalgesellschaft zunächst aus dem ausschüttbaren Gewinn finanziert werden. Ist kein ausschüttbarer Gewinn (mehr) vorhanden, wird insoweit das steuerliche Einlagekonto verwendet. Der Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto wird auf Ausnahmefälle be...mehr