Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.1.2.3 Mehrere Wohnungseigentums- oder Teileigentumsrechte

Hat der Hausgeldschuldner mehrere Wohnungseigentums- oder Teileigentumsrechte, kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wählen, welches Recht mit einer Sicherungshypothek in voller Höhe belastet werden soll. Möchte die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer alle Rechte mit einer Sicherungshypothek belasten, muss sie die Forderung auf die Rechte verteilen; eine Gesamtsicheru...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 3.2.1 Aufbau und Inhalte einer Wesentlichkeitsanalyse

Die Wesentlichkeitsanalyse befasst sich mit den folgenden Analysebereichen: Umfeldanalyse (externe Analyse) Unternehmensanalyse (interne Analyse) Analyse der Stakeholder-Erwartungen Umfeldanalyse (externe Analyse) Bei der Umfeldanalyse geht es darum, sämtliche externe Faktoren auszuwerten, die nicht oder nur wenig von Unternehmungen beeinflusst werden können. Dazu gehören Trends,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.2.6 Verwaltung des Wohnungseigentums durch Zwangsverwalter

Der Zwangsverwalter rückt in die Stellung des Wohnungseigentümers ein, soweit sich dies ausdrücklich aus seinem Pflichtenkreis ergibt.[1] Er hat gemäß § 152 Abs. 1 ZVG das Recht und die Pflicht, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu benutzen. Daneben spielen unter anderem folge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.3.1.5.2 Durchführung der Versteigerung

Im Versteigerungstermin wird gemäß § 66 Abs. 1 ZVG nach dem Aufruf der Sache Folgendes bekannt gemacht: die das Grundstück betreffenden Nachweisungen, die das Verfahren betreibenden Gläubiger, Ansprüche der betreibenden Gläubiger, die Zeit der Beschlagnahme, den vom Gericht festgesetzten Wert des Grundstücks, die erfolgten Anmeldungen. Dann wird das geringste Gebot festgestellt.[1]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.3 Rangklassen

In der Zwangsversteigerung werden die Ansprüche der betreibenden Gläubiger, aber auch die Ansprüche anderer Beteiligter, die ihre Forderungen nur anmelden müssen, in "Rangklassen" unterteilt. Neben diesen Rangklassen sind vorweg aus dem Versteigerungserlös die Verfahrenskosten des Gerichtes zu entnehmen.[1] Ansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, welche die Zwangs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.2.7 Zahlungen des Zwangsverwalters

Für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer am wichtigsten sind die Zahlungspflichten des Zwangsverwalters. Der Zwangsverwalter muss aus den Nutzungen des Wohnungseigentums (Miete, Pacht etc.) vorweg die Ausgaben der Verwaltung sowie die Kosten des Verfahrens bestreiten, mit Ausnahme derjenigen, welche durch die Anordnung des Verfahrens oder den Beitritt eines Gläubigers ent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.3.1.5.3 Exkurs: Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Ersteigerin

Eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann auch selbst das Wohnungseigentum des Säumigen ersteigern. Denn nach ganz h. M. kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sowohl außerhalb der Wohnungseigentumsanlage als auch innerhalb der Wohnungseigentumsanlage[1] Immobiliarvermögen erwerben.[2] Es wird sogar zugelassen, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer selbst Wo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.2 Zwangsverwaltung

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann als Gläubigerin eines Hausgeldschuldners nach § 866 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 146 ZVG die Zwangsverwaltung in dessen Wohnungseigentum betreiben. Ein Zwangsverwaltungsverfahren kommt ferner in Betracht für Grundstücksbruchteile, die im Eigentum eines Miteigentümers stehen oder als solche mit einer Forderung belastet sind[1], f...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer für Feinschmecker / 2.3 Lösung

Homarus ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist[1]; zu dem Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung gehört der Feinschmecker-Imbiss. Die Kunden zahlen auch – je nach Angebot – 30 oder 40 EUR, sodass ein Leistungsaustausch gegeben ist. Für die weiteren Ergebnisse muss unterschieden werden, ob die Speisen zum Mitnehmen ode...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business Development: Die B... / 2.5 Die Einnahmequellen

Bezahlung des Produkts oder der Dienstleistung beim Kauf Klassischerweise generiert ein Unternehmen Umsatz aus einer Transaktion Geld gegen Ware bzw. Service. Konsumartikel, Werkzeugmaschinen, eine Beratungsdienstleistung beim Rechtsanwalt und unzählige andere Wertangebote werden in dieser Art vergütet. Üblich ist auch die Erhebung von Nutzungsgebühren, beispielsweise beim T...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business Development: Entwi... / 3.3 Das offene Unternehmen

Wissen ist immer weniger exklusiv Die Idee des offenen Unternehmens ist die vielleicht revolutionärste der hier dargestellten Innovationsideen. Es geht um nicht weniger als um die Öffnung des für viele Unternehmen Allerheiligsten, des Innovations-Know-hows, für externe Partner. Denn in einer Welt des Wissensüberflusses wäre es 1. zu teuer und 2. ist es unmöglich, das gesamte ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anfechtungsbefugnis: Zwangs... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! K sei nicht anfechtungsbefugt. Die im Eigentum der K stehenden Wohnungseigentumsrechte stünden unter Zwangsverwaltung. Hieraus folge, dass dem Zwangsverwalter hinsichtlich aller der Beschlagnahme unterliegenden Ansprüche das aktive und passive Prozessführungsrecht obliege. Die Klagebefugnis des Wohnungseigentümers des verwalteten Wohnungseigentums werde insoweit...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anfechtungsbefugnis: Zwangs... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall stellt sich die Frage, wann ein Wohnungseigentümer, dessen Wohnungseigentum zwangsverwaltet wird, nach § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG gegen Beschlüsse vorgehen kann. Parteien kraft Amtes Gesetzliche Verwalter eines Wohnungseigentums sind klagebefugt. Gesetzliche Verwalter sind z. B. der Insolvenz-, Zwangs- oder Nachlassverwalter. Die Klagebefugnis dieser Dritte...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungsgrundbuch: Anspruch... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Es liege kein Fall der fakultativen Umschreibung vor: Denn durch eine Umschreibung würde das Grundbuchblatt nicht wesentlich vereinfacht werden. § 28 GBV könne auch nicht entsprechend angewendet werden. Das könne beispielsweise der Fall sein, wenn einer Eintragung im Grundbuch ein Offenbarungsverbot entgegenstehe. Ein solches Verbot sei aber nicht ersichtlich. Da...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baugenehmigung: Vorgehen ei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Wohnungseigentümerin K geht gegen eine Baugenehmigung für das Nachbargrundstück vor. K befürchtet u. a. Lärm, der von den geplanten Stellplätzen ausgeht. Klagebefugnis: Gemeinschaftliches Eigentum In Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum ist nach § 9a Abs. 2 WEG nur die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer klagebefugt. Diese Klage muss gem. §§ 18 Abs. 1, 27 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlusskompetenz: Sondere... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wird bei einer Erhaltungsmaßnahme in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum, einer Strangsanierung, zwangsläufig Sondereigentum in Mitleidenschaft gezogen. Die Wohnungseigentümer wissen, dass durch die Strangsanierung Sondereigentum ganz oder teilweise zerstört wird, z. B. Wandbeläge oder Putz. Somit stellt sich die Frage, ob die Wohnungseigentümer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlusskompetenz: Sondere... / 3 Das Problem

Im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Rohrleitungen für die Be- und Entwässerung sollen repariert werden. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer holt 3 Angebote ein. Diese sehen eine konventionelle Strangsanierung durch Austausch der Leitungen nebst hierdurch bedingten Arbeiten am Sondereigentum vor, insbesondere in den Bädern der Wohnungen. Vor diesem Hintergrund beschli...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Anspr... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Gem. § 20 Abs. 1, Abs. 3 WEG könnten einem Wohnungseigentümer Maßnahmen einer baulichen Veränderung gestattet werden, wenn alle Wohnungseigentümer, deren Rechte durch die bauliche Veränderung über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden, einverstanden seien. Diese Voraussetzungen lägen vor. Als Beeinträchtigungen kä...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Anspr... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wird einem Wohnungseigentümer, der ohne Beschluss und damit rechtswidrig gebaut hat, der Bau nachträglich gestattet. Ferner wird ihm die Fläche, die er bebaut hat (einen Teil des Dachs), vermietet. Dagegen geht ein Wohnungseigentümer vor. Gestattung einer baulichen Veränderung Gestatten die Wohnungseigentümer freiwillig eine bauliche Veränderung, kommt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlusskompetenz: Sondere... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht der BGH auf Basis des Altrechts anders! Zwar fehle den Wohnungseigentümern für Maßnahmen am Sondereigentum eine Beschlusskompetenz. Im Fall liege diese aber vor. Der Anspruch aus § 14 Nr. 4 Halbsatz 2 WEG a. F. sei ein verschuldensunabhängiger Schadensersatzanspruch, dem aufopferungsähnliche Grundgedanken zugrunde lägen. Auf ihn seien die allgemeinen Vorschriften ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Anspr... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer gestatten eine bereits errichtete Dachterrasse vor dem Wohnungseigentum 25 und den Abschluss eines Mietvertrags mit dem Sondereigentümer hinsichtlich der bereits errichteten Dachterrasse, deren Fläche im gemeinschaftlichen Eigentum steht. Wohnungseigentümer K geht gegen diesen Beschluss vor. Er ist der Auffassung, der Beschluss widerspreche einer ordnun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Anspr... / 1 Leitsatz

Gem. § 20 Abs. 1, Abs. 3 WEG können einem Wohnungseigentümer Maßnahmen einer baulichen Veränderung gestattet werden, wenn alle Wohnungseigentümer, deren Rechte durch die bauliche Veränderung über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden, einverstanden sind. Als Beeinträchtigungen kommen u. a. die Gefahr einer geringeren konstrukt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Altbeschlüsse: Wirksam gebl... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von B, einer Bauträgerin, u. a. Kostenvorschuss für die Beseitigung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum bzw. zu dessen Fertigstellung. Streitig ist, ob K überhaupt prozessführungsbefugt ist. K beruft sich insoweit auf einen Beschluss vom 25.10.2018 und einen vom 29.7.2021. Darüber hinaus beruft sie sich auf die Abtret...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlusskompetenz: Sondere... / 1 Leitsatz

Wenn die Wohnungseigentümer unter Geltung des Wohnungseigentumsgesetzes in der bis zum 30.11.2020 geltenden Fassung Erhaltungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum beschlossen haben, die notwendig Substanzeingriffe am Sondereigentum erfordern, besteht eine Beschlusskompetenz, diejenigen Maßnahmen zu beschließen, die zur Wiederherstellung des Sondereigentums erforderlich s...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baugenehmigung: Vorgehen ei... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer kann die Verletzung seiner Rechte als Sondereigentümer geltend machen, wenn seine Wohnung einem Bauvorhaben unmittelbar gegenüberliegt und diese durch von den vorgesehenen Parkplatzflächen verursachten Lärm stärker als das gemeinschaftliche Eigentum oder das Sondereigentum anderer Wohnungseigentümer betroffen ist.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterlassungs- oder Beseiti... / 1 Leitsatz

Gem. § 47 Abs. 1 Satz 1 GKG richtet sich der Gebührenstreitwert nach den Anträgen des Rechtsmittelführers. In einem Verfahren über ein Rechtsmittel, das in einem wohnungseigentumsrechtlichen Übergangsfall nach dem 30.11.2020 eingelegt worden ist und einen auf das gemeinschaftliche Eigentum bezogenen Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch betrifft, bestimmt sich der Streitw...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterlassungs- oder Beseiti... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K macht gegen Wohnungseigentümer B vor dem 1.12.2020 einen auf das gemeinschaftliche Eigentum bezogenen Unterlassungs- bzw. Beseitigungsanspruch geltend. Das AG gibt der Klage statt. Die Berufung wird nach dem 1.12.2020 eingelegt. Das LG weist sie zurück. Dagegen wendet sich B zum BGH. Fraglich ist, wie der Gebührenstreitwert zu bestimmen ist.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterlassungs- oder Beseiti... / 4 Die Entscheidung

Gem. § 47 Abs. 1 Satz 1 GKG richte sich der Gebührenstreitwert nach den Anträgen des Rechtsmittelführers. In einem Verfahren über ein Rechtsmittel, das in einem wohnungseigentumsrechtlichen Übergangsfall nach dem 30.11.2020 eingelegt worden sei und einen auf das gemeinschaftliche Eigentum bezogenen Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch betreffe, bestimme sich der Streitwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Altbeschlüsse: Wirksam gebl... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K macht gegen die Bauträgerin B auf Grundlage eines am 19.3.2013 gefassten Vergemeinschaftungsbeschlusses Schadensersatz- und Vorschussansprüche wegen Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum geltend. Das LG gibt der Klage nach Einholung eines Gutachtens zum Bestehen der Mängel und der Höhe der Mängelbeseitigungskosten im Wesentlichen st...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Angebote einholen! / 3 Das Problem

Das im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Flachdach ist undicht und komplett zu erneuern. Die Kosten für eine einmalige und komplette Gesamterneuerung des Flachdachs sind hoch und von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B nicht auf einmal tragbar. Deswegen entscheiden sich die Wohnungseigentümer, nach einem mehrjährigen Plan stufenweise vorzugehen und jährlich einzelne...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Angebote einholen! / 5 Hinweis

Problemüberblick Der Fall behandelt einen "Klassiker". Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer soll zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einen Vertrag schließen. Dann fragt es sich, ob die Verwaltung von mehreren Unternehmen für den gewollten Vertragsinhalt ein Angebot einholen muss. 3 Angebote Im Grundsatz gilt: es bedarf in der Regel wenigstens dreier Angebote. Geht...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baugenehmigung: Vorgehen ei... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Das VG habe K's Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Baugenehmigung zu Unrecht abgelehnt. K sei, wie vom VG ausgeführt, analog § 42 Abs. 2 VwGO antragsbefugt. Nach § 37 Abs. 8 Satz 2 LBO-BW dürfe die Nutzung von Kfz-Stellplätzen und Garagen die Gesundheit nicht schädigen. Auf dieses Recht könne sich K berufen, da ihre Wohnu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.6.1 Werdender Wohnungseigentümer

Auch der "werdende Wohnungseigentümer" ist Hausgeldschuldner.[1] Wer gegen den teilenden Eigentümer einen Anspruch auf Übertragung von Wohnungseigentum hat, der durch Vormerkung im Grundbuch gesichert ist, gilt nach § 8 Abs. 3 WEG gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den anderen Wohnungseigentümern anstelle des teilenden Eigentümers als (werdender) Wohnungse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Insolvenz eines Wohnungseig... / 8.1 Aussonderung

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann gegenüber dem Hausgeldschuldner im Einzelfall Aussonderungsrechte besitzen (infrage kommen eigentlich nur Gegenstände des Verwaltungsvermögens). Zur Aussonderung ist nach § 47 InsO berechtigt, wer aufgrund eines dinglichen oder persönlichen Rechtes geltend machen kann, dass ein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört. Soweit di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.1 Fälligkeitstheorie und Überblick

Für die Person des Hausgeldschuldners kommt es nach h. M. darauf an, wer bei Fälligkeit der aus einem Beschluss nach 28 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 WEG begründeten Ansprüche aktuell Eigentümer oder Miteigentümer eines Wohnungseigentums ist ("Fälligkeitstheorie").[1] Dies ist in der Regel, wer als (Mit-)Eigentümer im Grundbuch eingetragen und als "Wohnungseigentümer" anzuseh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.6.2 Musterklage

Das nachfolgende Muster berücksichtigt den Fall, dass der Beklagte Wohnungseigentümer in der betreffenden Wohnungseigentumsanlage ist, gegen ihn Hausgeldrückstände aus Wirtschaftsplan, Sonderumlage, Abrechnung etc. in Höhe von _____ EUR, seit _______ bestehen und auf das verlangte Hausgeld Zinsen in Höhe von _____ EUR seit _______ verlangt werden. Der Verwalter ist – sofern dem so ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.3.1 Musterklage

Das nachfolgende Muster berücksichtigt den Fall, dass ein Wohnungseigentümer Nachschuss, Vorschuss sowie einen fälligen Vorschuss aus einer beschlossenen Sonderumlage schuldet. Das Muster ist an den Einzelfall anzupassen. Muster: Hausgeldklage An das Amtsgericht ________ – Abteilung für Wohnungseigentumssachen – ________________ ________________ der Gemeinschaft der Wohnungseig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Liquiditätskrise der Gemein... / 5 Hausgeldausfallversicherung

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann zur Vermeidung einer Liquiditätskrise eine Hausgeldausfallversicherung abschließen. Dazu bedarf es eines einfachen Beschlusses der Wohnungseigentümer. Der Verwalter kann den Wohnungseigentümern die Hausgeldausfallversicherung vorstellen, darf aber auch nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG von sich aus keine abschließen. Ist eine Hausgeldausf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldinkasso: Außergeric... / 1.2.2 Lastschriftverfahren

Überblick Die Wohnungseigentümer können beschließen, dass sie am SEPA-(Basis-)Lastschriftverfahren teilnehmen müssen.[1] Streitig ist, ob die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren nur für nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG angeordnete Vorschüsse bestimmt werden kann.[2] Ein schutzwürdiges Interesse des Wohnungseigentümers daran, dass sein Konto nur wegen gleichbleibender, regelmä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Insolvenz eines Wohnungseig... / 7.1.1 Folgen

Diese gesetzlich angeordnete Verwaltungszuständigkeit hat für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den Verwalter Auswirkungen unter anderem auf: Die vom Verwalter den Wohnungseigentümern zu erteilenden Informationen, z. B. nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG. Das Recht, Informationen zu verlangen und in die Verwaltungsunterlagen Einsicht zu nehmen. Dieses Recht steht jetzt auch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldforderungen im Wohn... / 5.4.2.2.1 Überwachung der Fristen

Der Verwalter hat im Rahmen seiner Pflichtaufgaben den Eingang fälliger Hausgeldzahlungen zu überwachen und bei deren Ausbleiben unverzüglich zeit- und sachgerecht zugunsten der Gemeinschaft vorzugehen. Beim Einzug von Hausgeldforderungen handelt der Verwalter in Wahrnehmung von Amtspflichten. Praxis-Beispiel Unterschiedliche Verjährung von Vor- und Nachschüssen Die Wohnungsei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Insolvenz eines Wohnungseig... / 9.3.2 Zwangsversteigerung/Zwangsverwaltung durch Insolvenzverwalter

Anstelle der freihändigen Veräußerung kann der Insolvenzverwalter nach § 165 InsO beim zuständigen Gericht – unabhängig von Absonderungsrechten – auch die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung betreiben.[1] Dann gelten die §§ 172 ff. ZVG in Verbindung mit den allgemeinen Vorschriften. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat danach – wenn sie nicht gemäß § 27 ZVG ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldinkasso: Versorgung... / 2.4 Pflichten nach Rechtskraft des Entziehungsurteils

Das Entziehungsurteil verpflichtet den verurteilten Wohnungseigentümer zu der Veräußerung des Wohnungseigentums.[1] Es gibt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer keinen Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Dieser Anspruch steht nur dem Erwerber zu.[2] Aus dem Entziehungsurteil ergibt sich allerdings, dass sich der frühere Eigentümer gemeinschaftsschädigend verh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 3.2.3.1 Antragsteller

Für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer stellt in der Regel – ist kein Rechtsanwalt eingeschaltet – der Verwalter den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist in Spalte 3 unter genauer Angabe des Grundstücks, auf dem sich die Wohnungseigentumsanlage befindet (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) und unter Angabe der Rechtsfor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.4.4 Testamentsvollstrecker

Bloße Nachlassverbindlichkeit sind die Hausgelder, die während der Dauer einer Testamentsvollstreckung fällig werden, jedenfalls wenn der Testamentsvollstrecker das Wohnungseigentum mit den Nachlassmitteln erworben hat.[1] Soweit der Nachlass ausreichend ist, wird neben dem Eigentümer auch der Testamentsvollstrecker zum Hausgeldschuldner.[2] Eigentümerversammlung Weil der Tes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldinkasso: Versorgung... / 1.4 Aufhebung und Dauer der Versorgungssperre

Die Versorgungssperre ist aufzuheben, wenn der säumige Wohnungseigentümer den Hausgeldrückstand ausgeglichen hat oder jedenfalls so viel, dass der Rückstand nicht mehr erheblich ist.[1] Die Versorgungssperre ist ferner aufzuheben, wenn es einen neuen Eigentümer des betreffenden Wohnungseigentums gibt. Denn der Nachfolger schuldet die Hausgeldrückstände nicht. Anders ist es a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.3.3.1 Vorschüsse

Soweit Vorschüsse fällig werden, nachdem ein Sondernachfolger "Wohnungseigentümer" geworden ist, also im Wohnungsgrundbuch als Eigentümer des Wohnungseigentums eingetragen worden ist, schuldet allein er die Erfüllung des Vorschusses.[1] Den Vorschuss auf eine nach Eigentumsumschreibung fällig werdende Sonderumlage, schuldet nur der Sondernachfolger. Dies gilt nach h. M. auch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.3.1 Überblick

Wechselt ein Wohnungseigentum seinen Eigentümer, ist für die Frage, wer Hausgeld schuldet, zu unterscheiden. Grundsätzlich gilt nach h. M. die Fälligkeitstheorie.[1] Es gilt aber auch, Haftungsklauseln zu beachten und es muss sorgfältig zwischen Forderungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WEG unterschieden werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Insolvenz eines Wohnungseig... / 9.1 Anmeldung des ausstehenden Hausgelds

Mit dem Eröffnungsbeschluss wird die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Gläubigerin des Schuldners aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist (mindestens 2 Wochen, höchstens 3 Monate) beim Insolvenzverwalter anzumelden. Anzumelden ist die Forderung nebst möglicher Nebenforderungen; Zinsen sind bis zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung zu berechnen, w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.3.2.2 Vereinbarte Erwerberhaftung

Die Wohnungseigentümer können durch eine verdinglichte (eine nach § 5 Abs. 4 Satz 1 WEG im Wohnungsgrundbuch eingetragene) Vereinbarung allerdings erreichen, dass der rechtsgeschäftliche Erwerber für in der Person seines Rechtsvorgängers bereits entstandene und fällige Zahlungsrückstände gemeinsam mit diesem gesamtschuldnerisch haftet.[1] Eine solche vereinbarte Haftungserst...mehr