Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauträger (WEMoG) / 3 "Werdende Wohnungseigentümer"

Alte Rechtslage Vor Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 wurde das Entstehen einer "Werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft" unter folgenden Voraussetzungen angenommen: gültiger Erwerbsvertrag, Übergabe des Besitzes an den Erwerber und Eintragung einer Auflassungsvormerkung zugunsten des Erwerbers.[1] Neue Rechtslage Seit Inkrafttreten d...mehr

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Werdender Wohnungseigentüme... / 3 Rechtsfolgen

Erwerber, die die Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 WEG erfüllen, werden im Innenverhältnis zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und anderen Wohnungseigentümern wie Wohnungseigentümer behandelt. Für sie gelten also ebenfalls die Regelungen des WEG. Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Wohnungseigentümer – mit Ausnahme der begrenzten Außenhaftung des § 9a Abs. 4 WE...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 3.5 Zeitpunkt der Durchführung der Modernisierungsaufwendungen bzw. sukzessiver Erwerb

Rz. 27 Fraglich ist, ob es bei einseitiger Bindung des Käufers auf den Zeitpunkt des verbindlichen Angebots oder auf den rechtswirksamen Abschluss des Kaufvertrags durch Annahme durch den Initiator ankommt. Modernisierungsmaßnahmen, die schon vor Entstehen der Erwerbsverpflichtung durchgeführt werden, sind nicht begünstigt. Nach dem Wortlaut von § 7h EStG sind in Anschaffung...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 9.1 Bei Erwerb eigener Anteile über dem Nennbetrag ohne weitere Leistungen

Zeile 52 In dieser Zeile ist in der Vorspalte der Betrag einzutragen, zu dem der für den Erwerb der eigenen Anteile gezahlte Kaufpreis über dem Nennkapital liegt, das mit dem Kauf der eigenen Anteile erworben wurde. Zeile 53 Um den Betrag, um den der Kaufpreis für die eigenen Anteile das erworbene Nennkapital übersteigt, ist das steuerliche Einlagekonto zu mindern, sofern diese...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.2 Begünstigte Erwerbe

Wie auch schon nach bisheriger Rechtslage, sind als begünstigte Erwerbe der Erwerb von Todes wegen wie auch die Schenkung unter Lebenden anzusehen. Erwerbe von Todes wegen sind insbesondere der Erbfall nach gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge. Wichtig Anwendung der entsprechenden Grundsätze des § 13a ErbStG Hier kommen die gleichen Grundsätze zur Geltung, die für die Versc...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 1 Begünstigte Erwerbe

Die Begünstigungen des § 13a ErbStG und des § 19a ErbStG werden sowohl für Erwerbe von Todes wegen wie auch für Schenkungen unter Lebenden gewährt. Jedoch ist nicht jeder Erwerb begünstigt.[1] Erwerbe von Todes wegen sind insbesondere der Erbfall nach gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge und das Vermächtnis (Vorausvermächtnis). Ist begünstigtes Vermögen Gegenstand einer Vo...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 9.2 Bei Erwerb eigener Anteile über dem Nennbetrag und weiteren Leistungen

Zeile 54 Das steuerliche Einlagekonto ist um den Betrag zu mindern, um den das Nennkapital bei dem Erwerb eigener Anteile überstiegen wird zzgl. der weiteren Leistungen.mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 11 Erwerb eigener Anteile (fiktive Kapitalherabsetzung)

In den Zeilen 80a–90 werden die Auswirkungen des Erwerbs eigener Anteile erfasst.[1] Hierbei wird danach unterschieden, ob der Kaufpreis für die eigenen Anteile über (Zeilen 81–86) oder unter (Zeilen 87–90) deren Nennbetrag liegt. Nicht ausdrücklich aufgeführt wird der Erwerb zum Nennbetrag; dieser Fall kann entweder in den Zeilen 81–86 oder den Zeilen 87–90 erfasst werden; ...mehr

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Leitfaden 2022 – Anlage Gem / 9 Rücklagen zum Ende des letzten Jahres des Prüfungszeitraums

Vor Zeilen 50–59 Eine steuerbegünstigte Körperschaft hat ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für die begünstigten Zwecke zu verwenden. Die Verwendung ist zeitnah, wenn die Mittel in den 2 auf den Zufluss folgenden Kalender- oder Wirtschaftsjahren für die steuerbegünstigten Zwecke eingesetzt werden. Ist das nicht der Fall, sind Rücklagen zu bilden, die nur in bestimmtem Umfang z...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 19 Zusammentreffen der Rechtslagen 2009 bis 30.06.2016 und ab dem 01.07.2016

Ab dem 1.7.2016 sind die Regelverschonung bzw. die Optionsverschonung ausgeschlossen, wenn der Wert des erworbenen begünstigten Vermögens den Wert von 26.00.000 EUR (sogenannter Schwellenwert) überschreitet.[1] Dabei sind mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person angefallene Erwerbe begünstigten Vermögens zusammenzurechnen. Wenn der (oder die) Vorerwerb(e) noch in...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.4.3 Übergang von begünstigtem und nicht begünstigtem Vermögen

Ist neben begünstigtem Vermögen auch anderes nicht begünstigtes Vermögen vorhanden, muss eine Aufteilung vorgenommen werden. Der Entlastungsbetrag ist wie folgt zu berechnen (§ 19a Abs. 4 ErbStG): Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs Ermittlung der Steuer nach der tatsächlichen Steuerklasse des Erwerbers, Aufteilung der in b) ermittelten Steuer (nach Maßgabe des § 19a Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 2 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 7 Für die Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen ist es nicht von Bedeutung, ob der Stpfl. eine natürliche oder eine juristische Person ist, unbeschränkt oder beschr. stpfl. ist, Bauherr oder Erwerber ist. Sowohl Herstellungs- als auch Anschaffungsvorgänge werden also begünstigt; in Anschaffungsfällen sind aber nur die nach der Anschaffung anfallenden Herstellungsaufwendu...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.8 Tarifbegrenzung und eingetragene Lebenspartnerschaft

Bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010[1] waren eingetragene Lebenspartner in die Steuerklasse III einzuordnen. Aus diesem Grunde kam auch die Tarifbegrenzung des § 19a ErbStG zur Anwendung. Praxis-Beispiel Tarifbegrenzung bei eingetragenen Lebenspartnern – alte Rechtslage - Der Eingetragene Lebenspartner S schenkt in 2015 seinem eingetragenen Lebenspartner T eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7i... / 3 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 12 Voraussetzung für die AfA nach § 7i EStG ist eine Nutzung zu Einkunftszwecken. Diese muss bei Personengesellschaften aus Sicht des jeweiligen Gesellschafters vorliegen. Anleger, die nach Durchführung von Investitionen beitreten, können die erhöhten Absetzungen nur zeitanteilig für die Aufwendungen in Anspruch nehmen, die nach ihrem Beitritt anfallen.[1] Folglich sollt...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 6.1 Allgemeines

Bedingung für die 85 %ige bzw. 100 %ige Verschonung ist, dass der Erwerber das Unternehmen weiter fortführt. Nach der Gesetzesbegründung ist ein geeigneter Indikator für die Unternehmensfortführung und insbesondere die Erhaltung der Arbeitsplätze in einem erworbenen Unternehmen die jeweilige Lohnsumme. Nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz[1] ist für die Regelverschonung (8...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 10.2 Nachversteuerungsfälle

Die einzelnen Nachversteuerungsfälle sind in § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 5 ErbStG beschrieben. Im Einzelnen sind dies:mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / Zusammenfassung

Überblick Ein Kernstück der Erbschafsteuerreform 2009[1] war die völlige Neugestaltung der Vergünstigungen für Betriebsvermögen. Seit dem 1.1.2009 hat der Erwerber grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen 2 Verschonungsmaßnahmen zu wählen. Zum einen kann er sich unter bestimmten Voraussetzungen für einen 85 %igen Verschonungsabschlag entscheiden. Hier erfolgt dann eine 15 %ig...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.4.2 Übergang nur von begünstigtem Vermögen

Ist nur begünstigtes Vermögen vorhanden, ist der Entlastungsbetrag wie folgt zu berechnen (§ 19a Abs. 4 ErbStG): Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs Ermittlung der Steuer nach der tatsächlichen Steuerklasse des Erwerbers, Ermittlung der Steuer nach der Steuerklasse I Entlastungsbetrag = Unterschiedsbetrag der Steuer nach der tatsächlichen Steuerklasse (b) und der Steuerklas...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.7 Verwaltungsvermögen und Tarifbegrenzung

Neben dem 15 %igen Anteil des begünstigten Vermögens fließt in die Tarifbegrenzung des § 19a ErbStG auch das Verwaltungsvermögen ein (§ 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG), welches innerhalb von 2 Jahren vor dem Besteuerungszeitpunkt zugeführt wurde.[1] Begrifflich spricht man hier von jungem Verwaltungsvermögen (vgl. auch R E 13b.19 ErbStR 2011). Hinzuweisen ist hier auf das Urteil d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 5 Bescheinigungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 47 Das Bescheinigungsverfahren ist bürokratisch wie diverse Urteile und Verwaltungsanweisungen zeigen.[1] Nach § 7h Abs. 2 S. 1 EStG muss der Stpfl. durch eine nicht offensichtlich rechtswidrige Bescheinigung[2] der zuständigen Gemeindebehörde diejenigen Voraussetzungen der Begünstigung nachweisen, die sich auf das Gebäude und auf die durchgeführten Maßnahmen beziehen.[3...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 3.8 Begünstigungszeitraum

Rz. 45 Bei ab dem Vz 2004 begonnenen Maßnahmen betragen die jährlichen Absetzungen in den ersten 8 Jahren höchstens 9 %, in den folgenden 4 Jahren höchstens 7 %, sodass auch bei Maßnahmen ab 2004 – allerdings innerhalb von 12 Jahren – insgesamt 100 % der begünstigten Aufwendungen abgeschrieben werden können. Rz. 46 Der Begünstigungszeitraum beginnt mit dem Kj. der Herstellung...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 7.2 Begünstigungsfähiges Vermögen im Einzelnen

Begünstigungsfähig ist folgendes Vermögen:[1] der inländische Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und selbstbewirtschaftete Grundstücke i. S. d. § 159 BewG (§ 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Ausgenommen sind aber Stückländereien (§ 168 Abs. 2 BewG). Begünstigt ist auch land- und forstwirtschaftliches Vermögen, welches einer Betriebsstätte in einem Mitglieds...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 5 Weitergabe von begünstigtem Vermögen

Der Erwerber kann den Verschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 und 8 ErbStG) und den Abzugsbetrag (§ 13a Abs. 2 ErbStG) nicht in Anspruch nehmen, soweit er nach § 13b Abs. 1 ErbStG begünstigtes Vermögen aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers oder einer rechtsgeschäftlichen Verfügung des Erblassers oder Schenkers auf einen Dritten übertragen muss (§ 13a Abs. 3 Satz 1...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 16 Stundungsregelung nach § 28 ErbStG

Nach der Stundungsregelung des § 28 ErbStG wird dem Erwerber von Betriebsvermögen die auf den Erwerb entfallende Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer für 10 Jahre gestundet. Voraussetzung ist aber, dass der Erwerber dies beantragt und dass dies zur Erhaltung des Betriebs notwendig ist (R E 28 Abs. 1 ErbStR 2011). Diese Vorschrift gilt sowohl für Erwerbe von Todes wegen wie a...mehr

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Leitfaden 2022 – Anlage Gem / 6 Einrichtungen der Wohlfahrtspflege

Zeile 30 In dieser Zeile haben steuerbegünstigte Einrichtungen der Wohlfahrtspflege nach § 66 AO zu bestätigen, dass mindestens 2/3 der Leistungen der Einrichtung nach § 53 Nr. 1 oder 2 AO hilfsbedürftigen Personen zugutekommen, dass die Körperschaft dies überprüft hat und durch vorliegende Aufzeichnungen nachweisen kann. Ist dies der Fall, ist die Einrichtung ein Zweckbetrie...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.4 Mehrere Erwerber

Sind mehrere Erwerber vorhanden, kann jeder – sofern er begünstigtes Vermögen erhält – den Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG beanspruchen. Praxis-Beispiel Abzugsbetrag für mehrere Erwerber Schenker S wendet seiner Tochter T in 2015 einen Betrieb zu (Verwaltungsvermögen 40 %, gemeiner Wert 2.320.000 EUR). Gleichzeitig erhält Sohn S einen Mitunternehmeranteil (Verwaltungsver...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 14 Abzugsfähigkeit von Schulden

Nach § 10 Abs. 6 Satz 4 ErbStG sind Schulden und Lasten, welche mit nach § 13a ErbStG befreitem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, nur mit dem Betrag abzugsfähig, der dem Verhältnis des nach Anwendung des § 13a ErbStG anzusetzenden Werts dieses Vermögen zu dem Wert vor Anwendung des § 13a ErbStG entspricht. Dies gilt aber nicht für die Schulden, welche schon be...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 17 Zeitliche Anwendungsregelung

Die neuen Regelungen traten zum 1.1.2009 in Kraft (Art. 6 Abs. 1 ErbStRG und § 37 Abs. 1 ErbStG). Für die geänderten Regelungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz[1] gelten folgende Anwendungsregelungen:mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.5 Gesetzliche Vermutung für Leistungen zum Lebensunterhalt

Rz. 18 Abs. 5 setzt die Lebenserfahrung der Familiennotgemeinschaft in eine gesetzliche Vorschrift um, dass in Notsituationen unabhängig von einer bestehenden bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsverpflichtung innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft Hilfebedürftige von Verwandten und Verschwägerten unterstützt werden. Nach diesem Grundsatz sind die erbrachten Leistungen ohnehin na...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7i... / 4.7 Höhe der Absetzungen

Rz. 39 Die jährliche AfA beträgt bei Anschaffungen und Herstellungsbeginn ab dem Vz 2004 in den ersten 8 Jahren höchstens 9 % der Bemessungsgrundlage, danach 4 Jahre lang maximal je 7 %. Der Stpfl. kann also auch bei Anschaffungen bzw. Herstellungen ab dem Vz 2004 innerhalb des Begünstigungszeitraums 100 % der Aufwendungen abschreiben. Mindestens ist allerdings im jeweiligen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 3.7 Höhe der Absetzungen und Restwert

Rz. 41 Die jährliche AfA beträgt bei Herstellungsbeginn ab dem Vz 2004 in den ersten 8 Jahren höchstens 9 % der Bemessungsgrundlage, danach 4 Jahre lang maximal je 7 %. Der Stpfl. kann also auch bei Anschaffungen bzw. Herstellungen ab dem Vz 2004 innerhalb des Begünstigungszeitraums von 12 Jahren 100 % der Aufwendungen abschreiben. Mindestens ist allerdings im jeweiligen Jah...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.2 Wirkungsweise

Die Wirkungsweise des Abzugsbetrags nach § 13a Abs. 2 ErbStG zeigen die folgenden Beispiele. Praxis-Beispiel Voller Abzugsbetrag Die Schwester S hat ihrem Bruder B im Januar 2016 einen 30 %igen GmbH-Anteil unentgeltlich übertragen. Das Verwaltungsvermögen der GmbH beträgt 30 % und der Ertragswert 940.000 EUR. Lösung B kann aufgrund der Höhe des Verwaltungsvermögens von 30 % nur ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 18.2 Anwendungsfälle

Bei Schenkungen gilt § 35b EStG nicht. Das Finanzgericht Düsseldorf hat hierzu entschieden, dass Schenkungen und Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auch dann nicht durch die Steuerermäßigung nach § 35b EStG begünstigt sind, wenn sie als Vorerwerbe im Rahmen der Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG bei der Erbschaftsbesteuerung zu berücksichtigen sind.[1] Die Re...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 15 Gegenüberstellung von § 13a ErbStG 2008 und §§ 13a Abs. 1 und 13b ErbStG 2009

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.3.1 Nur einmal innerhalb von 10 Jahren

Innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren kommt der Abzugsbetrag für von derselben Person anfallende Erwerbe nur einmal zur Anwendung (§ 13a Abs. 2 Satz 3 ErbStG). Hiermit will der Gesetzgeber verhindern, dass durch ein Aufspalten einer größeren Zuwendung in mehrere Zuwendungen unterhalb des Abzugsbetrags ein nicht gerechtfertigter Steuervorteil erwachsen kann. Dabei beginnt d...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 6.5 Verstoß gegen die Lohnsummenregelung

Unterschreitet die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen die Mindestlohnsumme, vermindert sich der zu gewährende Verschonungsabschlag mit Wirkung für die Vergangenheit in demselben prozentualen Umfang, wie die Mindestlohnsumme unterschritten wird. Es kommt somit zu einer Nachversteuerung, der Steuerbescheid wird gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO geändert (R E 13a.4 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 52 Leistung... / 2.2.1 Voraussetzungen

Rz. 6 Nach dem GR der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 9.12.1988 zu § 52 SGB V besteht die Möglichkeit der Leistungsbeschränkung dann, wenn sich der Versicherte eine Krankheit durch eine vorsätzliche (schädigende) Handlung (Rz. 7 f.) oder während eines von ihm begangenen Verbrechens (Rz. 9) oder während eines von ihm begangenen vorsätzlichen Vergehens (Rz. 10) zugezogen hat...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 4.3 Leistungen (ggf. fiktiv) im Wirtschaftsjahr

Vor Zeilen 16–31d In den Zeilen 16–31d werden die verschiedenen Möglichkeiten der Gewinnverwendung berücksichtigt und ihre Auswirkungen auf das steuerliche Einlagenkonto und die Neurücklagen dargestellt. Die Darstellung unterscheidet zwischen Regiebetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben einerseits (Zeilen 16–18) und Eigenbetrieben andererseits (Zeile 21). Zusätzlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7i... / 4.6 Bemessungsgrundlage

Rz. 36 Bemessungsgrundlage für die erhöhten Absetzungen sind die – bescheinigten (Rz. 43ff.) – Herstellungskosten (Abs. 1 S. 1) und die Anschaffungskosten nach Abschluss des obligatorischen Vertrags (Abs. 1 S. 5), nicht aber Teilherstellungskosten[1] oder Anzahlungen auf Anschaffungskosten. Die Auslegung dieser Begriffe richtet sich nach den §§ 6, 7 EStG. Die Aufwendungen mü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2 Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen

Rz. 4 Begünstigt sind nur Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen, die nach den Vorschriften der Denkmal- und Archivpflege erforderlich (zur Erforderlichkeit vgl. Rz. 11f.) sind. Nicht begünstigt sind demgegenüber Anschaffungskosten.[1] Insoweit kann zunächst auf die allgemeinen Ausführungen zu den Begriffen Anschaffungs-, Herstellungskosten und Erhaltungsa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7i... / 1.3 Inhalt der Vorschrift und zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Begünstigung besteht – wie § 7h EStG (erhöhte Absetzungen in Sanierungsgebieten und baulichen Entwicklungsbereichen) – in der Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Regelungen des § 7a EStG sind daher anzuwenden. Rz. 4 Voraussetzung ist – wie bei § 7h EStG – der Einsatz des Wirtschaftsguts zur Erzielung von Einkünften (ir...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.1 Allgemeines

Ob und in welchem Umfang die Verschonungsmaßnahmen gewährt werden, hängt von der Höhe des Verwaltungsvermögens ab. Mithilfe der Regelung des Verwaltungsvermögens will der Gesetzgeber erreichen, dass überwiegend vermögensverwaltende Betriebe allgemein von den Verschonungen des § 13a ErbStG und § 19a ErbStG ausgenommen bleiben. Dabei ist die Quote des Verwaltungsvermögens jewe...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.6.5 Zeitliche Anwendungsregelung

Die Änderungen und auch der Gleichlautende Ländererlass vom 10.10.2013 [1] sind auf alle Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 6.6.2013 entsteht (vgl. auch § 37 Abs. 8 ErbStG).mehr

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Feststellungserklärung 2022... / 4.7 Veränderungen im Gesellschafterbestand (Zeilen 35-39)

In die Zeilen 35-37 sind Eintragungen zu machen, wenn eine beteiligte natürliche Person verstorben ist, eine Kapital- oder Personengesellschaft gelöscht, aufgelöst oder umgewandelt worden ist sowie bei Schenkung oder Vererbung der Beteiligung. Zeilen 38/39 betreffen den unentgeltlichen oder entgeltlichen Erwerb von Gesellschaftsanteilen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7i... / 5 Bescheinigungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 43 Die nach § 7i Abs. 2 EStG vorgeschriebene Bescheinigung ist eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Abschreibungen nach § 7i EStG. Die Bescheinigung darf gem. § 7i Abs. 2 S. 1 EStG nicht offensichtlich rechtswidrig sein. Offensichtlich rechtswidrige Bescheinigungen binden das FA ab Vz 2021 nicht mehr. Eine offensichtliche Rechtswidrigkeit i...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 10.1 Allgemeines

Wird vom Erwerber gegen eine der in § 13a Abs. 5 ErbStG aufgeführten Behaltensregelungen verstoßen, kommt es zur Nachversteuerung. Als zeitlicher Rahmen für die Nachversteuerung gilt für die Regelverschonung eine Behaltensfrist von 5 Jahren und für die Optionsverschonung eine Behaltensfrist von 7 Jahren. Beim Verstoß fallen der 85 %ige bzw. 100 %ige Verschonungsabschlag und d...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 13 Weiterveräußerung eigener Anteile zu einem Veräußerungspreis über dem Nennbetrag

Zeile 96 In diese Zeile ist die Differenz einzutragen, um die bei einer Veräußerung eigener Anteile der Kaufpreis den Nennbetrag dieser Anteile übersteigt. Anders als bei der Veränderung des steuerlichen Einlagekontos bei Erwerb der eigenen Anteile über oder unter dem Nennwert, ist die Differenz nicht im Formular zu ermitteln, sondern in einer gesonderten Rechnung. Das Ergebn...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 16 Weiterveräußerung eigener Anteile zu einem Veräußerungspreis unter dem Nennbetrag oder Einziehung eigener Anteile ohne Kapitalherabsetzung

Vor Zeilen 121–123 In den Zeilen 89–91 werden die Auswirkungen des Verkaufs oder der Einziehung eigener Anteile auf das steuerliche Einlagekonto erfasst. Die Folgen des Erwerbs eigener Anteile wurden bereits in den Zeilen 38–48 berücksichtigt. Hier wird nun danach unterschieden, ob die eigenen Anteile zu einem über oder unter dem Nennbetrag liegenden Preis veräußert oder ob s...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 18.1 Allgemeines

Durch die Erbschaftsteuerreform wurde § 35b EStG in das Einkommensteuergesetz eingefügt. Dieser sieht eine Steuerermäßigung für den Fall vor, dass bei der Ermittlung des Einkommens Einkünfte[1] berücksichtigt worden sind, die im Veranlagungszeitraum oder in den vorangegangenen 4 Veranlagungszeiträumen als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer unterlegen haben. Dabei wir...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.3.2 Überschneidung der Rechtslagen bis 2008 und ab 2009 bis 30.6.2016

Wurde der Freibetrag nach § 13a Abs. 1 ErbStG a. F. (Rechtslage bis 2008) in Anspruch genommen, so schließt dies nicht die Inanspruchnahme des Abzugsbetrags nach § 13a Abs. 2 ErbStG n. F. aus (R E 13a.2 Abs. 2 Satz 5 ErbStR 2019). Praxis-Beispiel Recht bis 2008 und Recht ab 2009 nacheinander In 2008 hatte der Vater V seinem Sohn S einen Betrieb geschenkt. Dafür wurde der Betri...mehr