Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unerhebliche Mieterhöhung.

Rn 24 Ob eine Mieterhöhung unerheblich ist, ist vom konkreten Mieter aus zu beurteilen (arg § 559 IV 1; aA Abramenko § 2 Rz 46). Steigt die Miete für diesen auf ein Maß, das seine Lebensführung berührt, ist die Mieterhöhung erheblich. Absolute Beträge müssen für diese Beurteilung stets ausscheiden. Bezieht der Mieter Arbeitslosengeld II (›Hartz IV‹) und damit einen Regelsatz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Auskunft über das Endvermögen.

Rn 4 Der Auskunftsanspruch soll den auskunftsberechtigten Ehegatten in die Lage versetzen, Existenz und Höhe seiner Zugewinnausgleichsforderung zu ermitteln. Deshalb kann er nach dem Wortlaut der Norm Auskunft über das Endvermögen beanspruchen, soweit das Ergebnis der Auskunftserteilung für deren Berechnung maßgeblich ist. Die Auskunft über wertbildende Faktoren einer freibe...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 7. Vorempfänge

Rz. 264 Beruft sich der Erbe auf das Vorliegen von ausgleichspflichtigen oder anrechnungspflichtigen Zuwendungen, so trägt er hierfür ebenfalls die Beweislast.[489] Macht der Pflichtteilsberechtigte dagegen geltend, dass ihm aufgrund eigener Leistungen gegenüber dem Erblasser ein erhöhter Pflichtteilsanspruch nach den Vorschriften der §§ 2057a, 2316 BGB zusteht, hat er die v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Wegfall eines Unterhaltsanspruchs nach § 1573.

Rn 7 Die Unterhaltsberechtigung des Ehegatten nach § 1573, die bislang wegen Arbeitslosigkeit, unzureichenden Verdienstes oder Wegfalls einer angemessenen, den Unterhalt ganz oder teilw nicht nachhaltig sichernden Erwerbstätigkeit gegeben war, geht in eine solche wegen Alters über, weil der Berechtigte nunmehr aus diesem Grund nicht mehr auf ein Einkommen aus einer Erwerbstä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen können Grundlage für die Kreditwürdigkeitsprüfung Auskünfte des Darlehensnehmers und erforderlichenfalls Auskünfte von Stellen sein, die geschäftsmäßig personenbezogene Daten, die zur Bewertung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern genutzt werden dürfen, zum Zwecke der Übermittlung erheben, speichern, verändern oder nutzen. (2)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gesteigerte Unterhaltsverpflichtung.

Rn 10 Eltern müssen auch den Stamm ihres Vermögens verwerten, wenn der Unterhalt des Kindes durch die Erwerbstätigkeit nicht aufgebracht werden kann. Die Sicherstellung des eigenen Selbstbehalts des Unterhaltsverpflichteten geht jedoch vor. Ihm ist daher der Teil des Vermögens zu belassen, auf den er für eigene Unterhaltszwecke angewiesen ist (BGH FamRZ 89, 170). Ihm muss al...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zuschüsse zu Einkunftszwecken (Abs 2).

Rn 12 Ausgleichspflichtig sind Zuschüsse, die der Erblasser zum Zwecke gewährt, sie als Einkünfte zu verwenden. Sie sind Beiträge des Erblassers zum Einkommen des Abkömmlings, die der Deckung des laufenden Bedarfs dienen, wobei es sich um wiederkehrende Leistungen handeln muss, die regelmäßig und über eine gewisse Dauer gewährt werden; damit scheiden Einmalzahlungen aus (RGR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Der gewöhnliche Lauf der Dinge.

Rn 6 Der gewöhnliche Lauf der Dinge bildet nach 2 die Grundlage für die Gewinnschätzung. Dieser braucht, eben weil er wahrscheinlich ist, vom Geschädigten nicht bewiesen zu werden (BGH NJW 64, 661, 663 [BGH 17.12.1963 - V ZR 186/61]). Insb liegt es nach BGH NJW 00, 3287, 3288 [BGH 06.06.2000 - VI ZR 172/99] und NRW-RR 16, 793 nahe, ›nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge von e...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Veranlagungszeitraum/Ermittlungszeitraum

Tz. 31 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Besteuerungsgrundlagen, werden für das jeweilige Kalenderjahr ermittelt, weil die Körperschaftsteuer eine Jahressteuer ist (s. § 7 Abs. 3 Satz 1 KStG, Anhang 3). Die Veranlagung der Körperschaftsteuer erfolgt für das Kalenderjahr der Körperschaftsteuerpflicht. Ermittlungszeitraum für das Einkommen ist das Kalenderjahr, soweit die Körpers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Leistungsfähigkeit des Vaters.

Rn 6 Dem Unterhaltsschuldner steht ein etwa gleich hoher Selbstbehalt zu, als wenn er mit der Mutter verheiratet wäre. Sein Selbstbehalt liegt zwischen dem notwendigen und dem angemessenen (BGH FamRZ 05, 354). Die Leitlinien enthalten dazu Regelungen unter Gliederungspunkt 23.3.1. Nunmehr hat der BGH offengelassen, ob der Selbstbehalt durch den Halbteilungsgrundsatz zu korri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Doppelfunktion des Kindergelds (§ 31 S 2 EStG)

Rn. 220 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Soweit das Kindergeld nicht zur Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des sächlichen Kinderexistenzminimums sowie des Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarfs erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie. Aus Art 6 Abs 1 GG folgt der staatliche Auftrag zur Förderung der Familie, der im Kindergeld nach dem X. Abschn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Aufrechnung.

Rn 17 Gegen unpfändbare Forderungen kann nach § 394 nicht aufgerechnet werden. Unter das Aufrechnungsverbot nach § 850b I Nr 2 ZPO fallen alle gesetzlichen Unterhaltsansprüche. Über den Wortlaut der Vorschrift hinaus erstreckt sich die Unpfändbarkeit auch auf Unterhaltsforderungen, die iR und aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung geschuldet werden, und damit auc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 § 33 regelt die Voraussetzungen und die Wirkungen einer Anpassung wegen der unterhaltsrechtlichen Folgen der auf dem VA beruhenden Kürzung einer Rente oder Versorgung, die ein Ehegatte aus einem Regelsicherungssystem iSv § 32 bezieht (sog Unterhaltsprivileg). Das Anpassungsverfahren ist in § 34 geregelt. Tritt der Versorgungsfall bei dem Ehegatten, der bzgl eines Anrech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gesteigerte Unterhaltsverpflichtung.

Rn 4 Den Eltern obliegt eine erhöhte Arbeitspflicht unter gesteigerter Ausnutzung ihrer Arbeitskraft. Sie sind uU auch verpflichtet, in zumutbaren Grenzen einen Orts- oder Berufswechsel vorzunehmen, wenn sie nur auf diese Weise ihre Unterhaltsverpflichtung erfüllen können. Sie müssen alle zumutbaren Erwerbsmöglichkeiten ausschöpfen und sogar berufsfremde Tätigkeiten unterhal...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten.

Rn 10 a) Abfindungen sind in die Ausgleichsbilanz einzustellen, soweit sie am Stichtag vorhanden und nicht dem Arbeitseinkommen zuzurechnen sind, auch wenn sie im Zusammenhang mit Vorruhestandsregelungen oder Sozialplänen stehen und Versorgungsfunktion haben (BGH 13.9.23 – XII ZB 400/22, juris Rz 17 = FamRZ 23, 1941; 82, 148; Saarbr FamRZ 22, 860). Werden sie dagegen ggf sti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Steuerneuordnungsgesetz vom 16.12.1954, BStBl I 54, 575, mit Nachtragsänderungen

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz zur Neuordnung von Steuern vom 16.12.1954 brachte auf dem Gebiet des EStRechts keine Änderungen des Steuersystems. Statt dessen bescherte es dem Steuerzahler wie dem Steuerbeamten eine fast unübersichtliche Fülle von Änderungen und Ergänzungen von Einzelheiten, die das Ziel einer Steuervereinfachung erneut in weite Ferne rückten. Vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Änderungen bei den Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen

Rn. 129e Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 10 Abs 1 Nr 5 EStG: Aussetzungs- und Stundngszinsen sind nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig. Dies hat zur Folge, daß sie aus versteuertem Einkommen zu zahlen sind. Es sollte daher geprüft werden, ob es nicht zweckmäßig ist, trotz guter Erfolgsaussichten keine Aussetzung der Vollziehung zu beantragen und statt dessen ggf später Ersta...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Unterhaltsberechnung bei Gleichrang.

Rn 50 Sind der geschiedene und der neue Ehegatte gleichrangig, ist die Unterhaltsverpflichtung ggü dem neuen Ehegatten bei der Leistungsfähigkeit iRd § 1581 zu berücksichtigen. Rn 51 Dabei bietet sich an, die Drittelmethode, die der BGH bisher bei der Bedarfsberechnung angewandt hat (BGH FamRZ 06, 683; 08, 1911; 09, 411; 10, 111; 14, 823 und 912), auf der Stufe der Leistungsf...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 33 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Ermittlung des Einkommens erfolgt nach den Vorschriften des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes (s. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG, Anhang 3). Das Einkommensteuergesetz ist aber nur insoweit anzuwenden, als es nicht ausschließlich Gültigkeit für natürliche Personen hat. Rechtsfähige und nicht rechtsfähige Verbände/Vereine können beispielsw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Unterhalt.

Rn 11 Gegenseitige Unterhaltspflichten bestehen – abgesehen vom Fall des § 1615l – nicht; weder § 1360a, noch § 1361 oder §§ 1569 ff sind analog anwendbar; somit kann sich der Partner gegenüber der Inanspruchnahme wegen Elternunterhalt auch nicht auf einen Familienselbstbehalt berufen (BGH FamRZ 16, 410). Deshalb gibt es unter den Partnern auch keine Prozesskostenvorschusspf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 12. Gewerblich geprägte Personengesellschaften

Schrifttum: Crezelius, Gewerbliche Prägung einer Einheits-GmbH & Co. KG, JbFStR 2018/19, 494; P. Fischer, Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Umlaufvermögen bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, Anm. zu BFH v. 19.1.2017 – IV R 10/14, jurisPR-SteuerR 27/2017 Anm. 2; Geck, Die gewerblich geprägte Einheitspersonengesellschaft in der Nachfolgeberatung, ZEV 2018, 19...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / (1) Grundsätzliches

Rz. 239 Wie die steuerlichen Verhältnisse des idealen Erben zu bestimmen sind, hat die Rechtsprechung bislang nicht einheitlich entschieden. Klare Vorgaben hierzu existieren (noch) nicht.[682] Insofern stellt sich zunächst die Frage nach dem anzuwendenden Steuersatz – aber auch nach anderen persönlichen (Besteuerungs-)Merkmalen. Im Bereich des Güterrechts (Zugewinnausgleich) ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einkommensfiktion bei Arbeitslosigkeit.

Rn 37 Berufliche Veränderungen, die mit einer Einschränkung oder einem Verlust der Leistungsfähigkeit verbunden sind, führen nicht stets zur Anrechnung fiktiver Einkünfte. Erforderlich ist ein verantwortungsloses, zumindest leichtfertiges Handeln und das Bewusstsein des Pflichtigen, dass sich wegen seines Fehlverhaltens seine Leistungsfähigkeit reduziert oder reduzieren könn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Gebiet mit angespannten Wohnungsmärkten (§ 556d II 2).

Rn 6 Was ein Gebiet mit ›angespannten‹ Wohnungsmärkten ist, definiert § 556d II 2 legal. § 556d II 3 beschreibt dies nicht abschließend. Etwa § 556d II 3 Nr 1 sieht einen angespannten Wohnungsmarkt als gegeben an, wenn die Mieten deutlich stärker steigen als im Bundesdurchschnitt. Mietbelastung iSv § 556d II 3 Nr 2 ist der prozentuale Anteil der Nettokaltmiete am Einkommen d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Fremdwährungsimmobiliardarlehen (Abs 4).

Rn 4 Bei einem solchen Vertrag (Legaldefinition: § 503 I 1) muss der Darlehensgeber zur Warnung den Verbraucher unverzüglich (§ 121 I) auf einem dauerhaften Datenträger (2 Nr 1; § 126b 2) informieren, wenn sich die Restschuld o der Gegenwert der restlichen Raten durch eine Veränderung des Wechselkurses der Darlehenswährung ggü der Landeswährung des Verbrauchers (§ 503 I 1) u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 14 Da die Begrenzungsvorschrift eine Einwendung ist, hat der Verpflichtete die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Billigkeitsgründe, die eine zeitliche Begrenzung rechtfertigen (BGH FamRZ 1990, 857; FuR 08, 88). Er muss also grds beweisen, dass der Berechtigte ehebedingte Nachteile nicht erlitten hat. Hat er Tatsachen vorgetragen, die – wie zB die Aufnahme e...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 64 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nach § 24 KStG (Anhang 3) wird vom zu versteuernden Einkommen der rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Vereine/Verbände, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, ein Freibetrag abgesetzt. Soweit die Körperschaft steuerbefreit ist, gilt der Freibetrag uneingeschränkt für die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe i. S. v. § 14 AO (Anhang 1b). Der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Gewinnfeststellung

Rn. 48 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Wird der forstwirtschaftliche Betrieb von einer Mitunternehmerschaft geführt, ist die Frage, ob die Voraussetzungen für die Tarifvergünstigung nach § 34b EStG vorliegen, im (einheitlichen und gesonderten) Gewinnfeststellungsverfahren (§§ 179, 180 AO) zu entscheiden (BFH vom 25.08.1960, BStBl III 1960, 486); dies gilt nicht nur bei der gesond...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / (a) Abstellen auf den Erben?

Rz. 241 Das gilt auch für das mögliche Abstellen auf den konkreten Erben und seine individuellen Besteuerungsmerkmale, da in diesem Fall der Erblasser durch die Auswahl des/der Erben mittelbar die Höhe des Pflichtteils beeinflussen könnte.[687] Vergleichsweise einfach zu lösen sind dessen ungeachtet diejenigen Fälle, in denen der die fiktive/latente Einkommensteuer auslösend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Arbeitnehmer, Arbeitgeber, arbeitnehmerähnliche Person.

Rn 26 Zu den Begriffen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Rn 16 f, 34; zu Einzelfällen Rn 20–22; s.a. § 611a Rn 1 ff. Rn 27 Arbeitnehmerähnliche Personen sind keine ArbN, da sie nur wirtschaftlich, nicht aber persönlich abhängig sind, bedürfen jedoch eines ähnlichen sozialen Schutzes (vgl § 12a I Nr 1 TVG; BAG NJW 07, 1709 [BAG 21.02.2007 - 5 AZB 52/06]). Zu ihnen gehören ua Heimar...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / II. Voraussetzungen

Rz. 363 Die Voraussetzungen der Stundung liegen z.B. vor, wenn die Pflichtteilslast den Verpflichteten zur Aufgabe seiner Familienwohnung oder zur Veräußerung eines Wirtschaftsgutes zwingen würde, das für den Erben und seine Familie die wirtschaftliche Lebensgrundlage bildet (§ 2331a Abs. 1 BGB). Den Schuldner des Pflichtteilsanspruchs muss daher eine unbillige Härte treffen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nicht hinreichend verfestigte Anrechte (Abs 2 Nr 1).

Rn 4 Gem § 19 II Nr 1 sind Anrechte, die dem Grunde oder der Höhe nach noch nicht hinreichend verfestigt sind, nicht ausgleichsreif. Damit soll verhindert werden, dass Anwartschaften ausgeglichen werden, bei denen im Zeitpunkt der Scheidung noch nicht hinreichend sicher ist, ob sie sich tatsächlich später zu einem Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen entwickeln werden. B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Übergangszeit.

Rn 11 Die Übergangszeit, also die Zeit von der Ehescheidung bis zur Unterhaltsbegrenzung, findet ihren Grund darin, dass der Unterhaltsberechtigte nach der Ehescheidung Zeit benötigt, um sich auf die Kürzung des eheangemessenen Unterhalts einzustellen (BGH FamRZ 86, 886; FuR 08, 88). Dem Unterhaltsberechtigten soll also genügend Zeit zur Verfügung gestellt werden, um seine L...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Rückforderung des Vorschusses.

Rn 27 Ein Kostenvorschuss kann grds nicht zurückgefordert werden. Insb führt die Tatsache, dass das Verfahren gg den anderen Ehegatten zugunsten des Berechtigten ausgegangen ist und diesem die Kosten auferlegt worden sind, nicht zu einer Rückzahlungsverpflichtung. Daher kann selbst nach einer solchen Kostenentscheidung noch aus dem Titel vollstreckt werden (BGH FamRZ 85, 802...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift erstreckt die eheliche Solidarität über den Zeitpunkt der Scheidung hinaus auf dauerhafte krankheitsbedingte Bedürfnislagen. Die gesundheitlichen Einschränkungen müssen ursächlich für die Unzumutbarkeit der Erwerbstätigkeit sein (BGH FamRZ 04, 779). Die Mitverantwortung des leistungsfähigen Unterhaltsschuldners ggü dem bedürftigen geschiedenen Ehegatten i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Leistungen anderer Art, insb Pflegeleistungen.

Rn 15 Nach I 2 hat der Abkömmling einen Ausgleichsanspruch, wenn er, nicht aber andere Personen, den pflegebedürftigen Erblasser über einen längeren Zeitraum gepflegt hat. Unter Pflegeleistungen sind zunächst solche Leistungen zu verstehen, die iRd Begriffs der Pflegebedürftigkeit in § 14 SGB XI aufgeführt werden, also etwa Hilfe im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 28. Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19.12.1974, BStBl I 75, 22

Rn. 32 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit dem sog Betriebsrentengesetz wird die Altersversorgung durch Direktversicherung (§ 4b EStG 1975) im wesentlichen iSd bisherigen Rspr der Steuergerichte und der Praxis geregelt, wobei als besondere Neuerung zu vermerken ist, daß auch Einmalbeiträge zur Direktversicherung grundsätzlich als Betriebsausgabe beim Versicherungsnehmer abgesetzt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Folge einer Nichtzahlung.

Rn 180 Entrichtet der Mieter die Miete nicht, kann der Vermieter kündigen, unter den Voraussetzungen der §§ 543 II 1 Nr 3, 569 III auch außerordentlich. Ferner kann der Vermieter nach §§ 280, 281, 286 ff Ersatz des Verzugsschadens verlangen. Ist die erste Miete zu Beginn der Mietzeit zu entrichten, kann der Vermieter nach § 320 die Einrede des nicht erfüllten Vertrags erhebe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einführung des § 31 EStG durch das JStG 1996

Rn. 8 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 31 EStG wurde – ohne das eine Vorgängerregelung bestand – durch das JStG 1996 v 11.10.1995 (BStBl I 1995, 438) eingeführt. Die Vorschrift tritt an die Stelle des bis zum VZ 1995 geltenden Familienlastenausgleichs. Dieser war dadurch gekennzeichnet, dass neben dem der steuerlichen Entlastung dienenden Abzug von Kinderfreibeträgen vom Einkomm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Das Erste Gesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuern vom 22.06.1948

Rn. 3 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Die erste kleine Steuerreform, die im Zusammenhang mit den Währungsgesetzen vom 20.06.1948 verkündet wurde, brachte einige Erleichterungen insbes auf dem Gebiet des EStRechts. Das Erste Gesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuern vom 22.06.1948 mit seinem Anhang (Gesetz 64) (Landesgesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuern vom 24.09.1948 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 121. Gesetz zur Regelung der Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern v 21.12.2000, BGBl I 2000, 1978

Rn. 141 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Kern des G ist neben einem Ersatz des Wortes "Einnahmen" durch das Wort "Beträge" in § 2 Abs 5a EStG die Änderung von § 51a Abs 2 EStG, dem nach S 1 folgende S eingefügt wurden: "Zur Ermittlung der Einkommensteuer im Sinne des Satzes 1 ist das zu versteuernde Einkommen um die nach § 3 Nr 40 steuerfreien Beträge zu erhöhen und um die nach § 3c...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Subsidiarität.

Rn 4 Bei Vorliegen der Voraussetzungen einer vorrangigen Norm (§§ 1570, 1571, 1572, 1575, 1576) besteht kein Anspruch, auch kein Teilanspruch, aus § 1573 I (BGH FamRZ 99, 708). Ein Anspruch nach § 1573 I besteht nicht, solange der Berechtigte eine angemessene Tätigkeit ausübt. Geht der Berechtigte einer angemessenen Teilzeitbeschäftigung, nicht jedoch einer zumutbaren Vollze...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. DM-Eröffnungsbilanzgesetz vom 21.08.1949, BGBl 50, 2

Rn. 5 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit Datum vom 21.08.1949 erging ein wichtiges Gesetz, das zwar in erster Linie ein Handelsgesetz ist, dessen steuerliche Auswirkungen aber namentlich in bezug auf die künftige Gewinnermittlung der buchführenden Steuerpflichtigen erheblich sind, das Gesetz über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und die Kapitalneufestsetzung (DMBG) – in Bad...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 11 Der Unterhalt begehrende Ehegatte hat die Darlegungs- und Beweislast für alle ihm günstigen anspruchsgründenden Tatsachen, insb Scheidung der Ehe, Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen, Bedürftigkeit (Kindesbetreuung, Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit bzw nicht bedarfsdeckendes Einkommen, Ausbildung, Billigkeit). Die Beweislast für Einwendungen und Einreden trä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Sonstige Fälle der Sittenwidrigkeit nach § 138 I (inkl Arbeitnehmerbürgschaften).

Rn 40 Die Bürgschaft eines Arbeitnehmers für seinen Arbeitgeber ist nicht generell unwirksam (BGH IBR 18, 682, Rz 11: das ›Leitbild‹ des Arbeitsvertrages ist unerheblich). Sie kann aber trotz typischerweise fehlender emotionaler Verbundenheit sittenwidrig sein: Wenn eine strukturell weit überlegene Gläubigerin (zB Bank) eines Arbeitgebers in wirtschaftlicher Notlage bei eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bedarfsermittlung.

Rn 5 Bei der Bedarfsermittlung sind für den Volljährigenunterhalt die beiderseitigen Einkommen der Eltern zusammenzurechnen. Einschlägig ist die 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle. Eine Höherstufung wegen unterdurchschnittlicher Einkommensverpflichtung kommt dabei nicht in Betracht. Zu berücksichtigen ist, dass ein Elternteil zu höherem Unterhalt verpflichtet werden dar...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / (4) Pflegeleistungen nach § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 44 Die wohl wichtigste Kategorie im Rahmen des § 2057a BGB ist die der Pflegeleistungen. In der Praxis kommt es gerade in diesem Bereich zu häufigen Streitigkeiten zwischen den Abkömmlingen, wenn der Erblasser z.B. von einem Abkömmling versorgt und gepflegt wurde. Auch hier gilt, dass die Pflegetätigkeit über einen längeren Zeitraum zu erfolgen hat.[55] Ebenfalls gilt au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Kindesinteressen.

Rn 29 Betreut der Berechtigte ein gemeinschaftliches Kind, sind die Kindeswohlinteressen vorrangig zu berücksichtigen. Es muss verhindert werden, dass der Unterhaltsberechtigte, der das Kind betreut, wegen Einschränkungen oder Wegfalls des Unterhalts zu einer Erwerbstätigkeit gezwungen wird, die sich an sich mit der Kindesbetreuung nicht vereinbaren lässt (BGH FamRZ 84, 986)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Gesetzlicher Unterhaltsanspruch des Ausgleichsberechtigten (Abs. 1).

Rn 7 Die Kürzung der Versorgung des Ausgleichspflichtigen muss sich nachteilig auf einen dem Ausgleichsberechtigten gegen den Verpflichteten zustehenden gesetzlichen Unterhaltsanspruch auswirken. Erforderlich ist daher, dass dem Ausgleichsberechtigten ohne die aufgrund des VA eingetretene Versorgungskürzung überhaupt ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch zustünde (vgl Rn 11 ff...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anordnung einer Ratenzahlung (Abs 3).

Rn 8 Ist der Ausgleichspflichtige zwar grds leistungsfähig, würde ihn aber eine Einmalzahlung unbillig belasten, kann er zur Zahlung der Abfindung in Raten verpflichtet werden (III). Dies kann etwa der Fall sein, wenn er zwar nicht über Vermögenswerte verfügt, aus denen die Abfindung in einer Summe geleistet werden kann, aber über ein so hohes Einkommen, dass er – auch unter...mehr