Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuerbescheid

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Neustarthilfe 2022, FAQ / 2.4 Wie finde ich heraus, ob meine bzw. die Einkünfte meiner Kapitalgesellschaft oder meiner Genossenschaft zu einem Antrag auf Neustarthilfe 2022 für das erste und/oder zweite Quartal berechtigen?

Eine Voraussetzung der Antragsberechtigung ist, dass Sie bzw. Ihre Kapitalgesellschaft oder Ihre Genossenschaft den überwiegenden Teil der Gesamteinkünfte in 2019 (Ausnahmen zum betrachteten Zeitraum gelten u.a. bei Gründungen nach dem 1. Januar 2019 oder bei Elternzeit in 2019, siehe unten) aus selbständigen bzw. vergleichbaren Tätigkeiten beziehen; sofern die weiteren Vora...mehr

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Neustarthilfe Plus, FAQ / 2.4 Wie finde ich heraus, ob meine bzw. die Einkünfte meiner Kapitalgesellschaft oder meiner Genossenschaft zu einem Antrag auf Neustarthilfe Plus berechtigen?

Eine Voraussetzung der Antragsberechtigung ist, dass Sie bzw. Ihre Kapitalgesellschaft oder Ihre Genossenschaft den überwiegenden Teil der Gesamteinkünfte in 2019 (Ausnahmen zum betrachteten Zeitraum gelten u.a. bei Gründungen nach dem 1. Januar 2019 oder bei Elternzeit in 2019, siehe unten) aus selbständigen bzw. vergleichbaren Tätigkeiten beziehen; sofern die weiteren Vora...mehr

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Neustarthilfe, FAQ / 2.4 Wie finde ich heraus, ob meine bzw. die Einkünfte meiner Kapitalgesellschaft oder meiner Genossenschaft zu einem Antrag auf Neustarthilfe berechtigen?

Eine Voraussetzung der Antragsberechtigung ist, dass Sie bzw. Ihre Kapitalgesellschaft oder Ihre Genossenschaft den überwiegenden Teil der Gesamteinkünfte in 2019 (Ausnahmen zum betrachteten Zeitraum gelten u.a. bei Gründungen nach dem 1. Januar 2019 oder bei Elternzeit in 2019, siehe unten) aus selbständigen bzw. vergleichbaren Tätigkeiten beziehen; sofern die weiteren Vora...mehr

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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Kommentar 1. Neues BMF-Schreiben und Höhe des Entlastungsbetrags Das BMF hat seine aus 2007 stammenden Aussagen zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) überarbeitet. Neu sind insbesondere Ausführungen zur zeitanteiligen Gewährung des Entlastungsbetrags bei Trennung und Eheschließung, die auf die neuere BFH-Rechtsprechung zurückzuführen sind. Alleinerziehende ha...mehr

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Widerruf einer Vollmacht via Vollmachtsdatenbank vor Eintritt der Bekanntgabefiktion

Leitsatz Die Bekanntgabe eines Verwaltungsakts wird im Fall des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO nicht nur vermutet, sondern mit Ablauf der Frist fingiert. Die Existenz und die Wirksamkeit des Verwaltungsakts treten nach § 124 Abs. 1 Satz 1 AO erst mit Ablauf der 3-Tagesfrist ein. Sachverhalt Das Finanzamt hatte die Einkommensteuerbescheide 2014 und 2015 am 21.12.2021 erlassen und an ei...mehr

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Änderung und Berichtigung v... / c) Grobes Verschulden

Der Steuerpflichtige hat ein Verschulden seines steuerlichen Beraters zu vertreten, dessen er sich zur Ausarbeitung der Steuererklärung bedient. Ein steuerlicher Berater handelt grob fahrlässig i.S.v. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn er die in der Anlage N-Gre ausdrücklich gestellte Frage nach steuerfreien Kinderzulagen bei einem in der Schweiz tätigen Grenzgänger nicht beantwort...mehr

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Änderung und Berichtigung v... / a) Allgemeine Rechtsprechungsgrundsätze

Offenbare Unrichtigkeiten: Steuer- und Feststellungsbescheide können nach § 129 AO berichtigt werden, sofern ein Schreibfehler, Rechenfehler oder eine ähnliche offenbare Unrichtigkeit vorliegt. Offenbare Unrichtigkeiten i.S.v. § 129 AO sind mechanische Versehen wie beispielsweise Eingabe- oder Übertragungsfehler. Dagegen schließen Fehler bei der Auslegung oder Anwendung eine...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.6 Zahlung der ausländischen Steuer

Rz. 50 Anrechenbar ist nur die festgesetzte, auf den Erwerber entfallende, gezahlte und keinem Ermäßigungsanspruch unterliegende ausländische Steuer (§ 21 Abs. 1 S. 1 ErbStG). Die Abhängigkeit der Anrechnung der ausländischen Steuer von ihrer Zahlung soll Missbräuchen der Anrechnungsvorschrift vorbeugen.[1] Die Festsetzung und Zahlung hat der Erwerber durch Vorlage entsprech...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / 4. Einigung und Erledigung

Rz. 64 Auch im erstinstanzlichen Verfahren kommt eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr in Betracht. Rz. 65 Die Höhe der Einigungs- oder Erledigungsgebühr beläuft sich nach Nr. 1003 VV auf 1,0. Zum Teil wurde zwar nach Inkrafttreten des RVG zunächst vertreten, dass die erhöhte Gebühr nach Nr. 1004 VV gelte.[18] Zur Begründung wurde ausgeführt, es handele sich zwar um ein erst...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / 3. Terminsgebühr

Rz. 57 Neben der Verfahrensgebühr erhält der Anwalt die 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV, wenn er an einem gerichtlichen Termin teilnimmt. Eine Ermäßigung nach Nr. 3203 VV kommt hier nicht in Betracht, da ein Versäumnisurteil in Amtsermittlungsverfahren nicht möglich ist. Beispiel 23: Erstinstanzliches Verfahren vor dem FG mit Termin Gegen den Mandanten ist ein Steuerbesche...mehr

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Der rückwirkende Entfall ei... / II. Sachverhalt

Im Rahmen der Betriebsprüfung (BP) 2007–2009 (Bericht v. 21.7.2011) wurde das mit Notarvertrag vom 27.8.2009 (Übergang Nutzen und Lasten als steuerrechtlicher Übergang wirtschaftliches Eigentum zum 1.9.2009) vom Steuerpflichtigen (Stpfl.) erworbene Grundstück als zur kurzfristigen Vermietung mit Weiterverkaufsabsicht angeschafft qualifiziert und dem bereits bestehenden gewer...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2022 ... / 5 Vollmacht

Rz. 20 [Empfangsvollmacht → Zeilen 35–41] Hier können Sie z. B. Ihren Steuerberater zur Entgegennahme Ihres Steuerbescheids bevollmächtigen oder sich den Steuerbescheid an eine von den Eintragungen in den Zeilen 12–15 abweichende Anschrift (z. B. Zweitwohnsitz) schicken lassen. Beachten Sie, dass die Eintragungen nur für den Einkommensteuerbescheid und eventuelle Änderungsbes...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 4.1 Grundstücksgemeinschaften

Rz. 840 Zivilrecht Eine Grundstücksgemeinschaft entsteht durch Erbfall, wenn mehrere Personen erben (Gesamthandsgemeinschaft gem. § 2033 BGB) oder bei entgeltlichem oder unentgeltlichem Erwerb eines Grundstücks durch mehrere Personen (Bruchteilsgemeinschaft gem. §§ 741ff. BGB). Auch die Übertragung eines Anteils an einem Grundstück auf eine oder mehrere andere Personen führt ...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2022 ... / 1 Allgemein

Rz. 12 Wichtig Hauptvordruck muss immer ausgefüllt werden Der Hauptvordruck mit den persönlichen Daten und der Bankverbindung, muss immer ausgefüllt werden. Außerdem ist die eigenhändige Unterschrift auf Seite 2 notwendig. Welche weiteren Formulare Sie außer dem Hauptvordruck noch benötigen, sehen Sie im Formularwegweiser auf einen Blick (→ Tz 7). [Überblick]mehr

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Anlage Sonderausgaben 2022 ... / 2.3 Spenden und Mitgliedsbeiträge

Rz. 395 [Zuwendungen → Zeilen 5–12] Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an unterschiedliche steuerbegünstigte Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Abzug von Sonderausgaben oder eine Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Übersicht Rz. 396 [Zuwendungen zur Förderung...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2 Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 500 [Altervorsorgebeiträge → eZeile 4–Zeile 10] Zu den Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) gehören Beiträge des Arbeitnehmers zu den gesetzlichen Rentenversicherungen → eZeile 4 und Zeile 6. Als Beiträge kommen Pflichtbeiträge aufgrund eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, Pflichtbeiträge aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit (...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.9 Verluste und Verlustverrechnung

Rz. 801 Verluste aus den Einkünften aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG (→ Tz 354) abgezogen werden. Die nicht ausgenutzten Verluste mindern jedoch Einkünfte aus Kapitalvermögen, die in den folgenden Vz. erzielt werden (§ 20 Abs. 6 Satz 2 f. EStG). Eine weitere Einschränkung gilt für Aktien...mehr

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Anlage Sonstiges 2022 – Lei... / 2 Sonstige Angaben und Anträge

Rz. 68 [Spendenvortrag → Zeile 6] Liegt Ihnen zum 31.12.2021 ein gesonderter Feststellungsbescheid über vortragsfähige Spenden vor, kreuzen Sie dies bitte hier getrennt für den Steuerpflichtigen bzw. den Ehegatten an. Rz. 69 [Verlustabzug, Vorjahresverluste, Verlustrücktrag → Zeilen 7–8] Sind Ihnen in den Vorjahren Verluste entstanden, die bisher nicht ausgeglichen und vom Fina...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 6. Allgemeine Regelungen zur Günstigerprüfung (Rz. 149)

§ 32d Abs. 6 EStG regelt die Wahlmöglichkeit des Stpfl., seine Einkünfte aus Kapitalvermögen abweichend von § 32d Abs. 1 EStG den allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Regelungen zur Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer zu unterwerfen. Damit wird für Stpfl., deren Belastung mit der tariflichen Einkommensteuer auf Kapitaleinkünfte niedriger ist als der Abgeltungsteuers...mehr

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Einkunftserzielungsabsicht bei Erwerb von zahlreichen Grundstücken

Leitsatz Die nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbare Tätigkeit ist objekt- und nicht grundstücksbezogen, d. h. sie ist auf ein bestimmtes Immobilienobjekt ausgerichtet, auch dann, wenn sich die Objekte auf einem Grundstück befinden; wie der objektive Tatbestand ist auch der subjektive Tatbestand - die Einkunftserzielungsabsicht - objektbezogen. Sachverhalt Die verheirat...mehr

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Kein Schreib- oder Rechenfehler im Sinne des § 173a AO bei fehlerhafter Übernahme von Steuerdaten

Leitsatz Nach § 173a AO sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, soweit dem Steuerpflichtigen bei der Erstellung seiner Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind und er deshalb der Finanzbehörde bestimmte, nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Erlasses des Steuerbescheids rechtserhebliche Tatsachen unzutreffend mitgeteilt hat. Die versehentlich er...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Angestellte

Rz. 75 [Autor/Stand] Jeder Stpfl. darf die Bearbeitung von steuerlichen Angelegenheiten auf Angestellte übertragen (z.B.: Mitarbeiter der Steuerabteilung), die eine hinreichende Sachkunde in Steuerfragen besitzen[2]. Macht der Stpfl. von dieser Möglichkeit Gebrauch, so hat er sich innerhalb des ihm Möglichen und Zumutbaren zu vergewissern, ob die Hilfspersonen die ihnen über...mehr

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FF 09/2022, Berechnung des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [9] 1. Die Abänderungsanträge sind zulässig. [10] Gemäß § 329 Abs. 1 S. 2 FamFG muss der Antragsteller für die Abänderung einer auf die Verpflichtung zukünftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen gerichteten Urkunde wie den verfahrensgegenständlichen Jugendamtsurkunden Tatsachen vortragen, die die Abänderung rechtfertigen. Fehlt es hingegen an einem Einvern...mehr

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Zugang eines Steuerbescheids bei Zustellung durch privaten Postdienstleister

Leitsatz Die Zugangsvermutung innerhalb von 3 Tagen kann bei der Übergabe an einen privaten Postdienstleister im Einzelfall widerlegt werden. Sachverhalt Gegenüber der Klägerin wurde der Einkommensteuerbescheid 2017 mit Datum 15.6.2018 erlassen. Am 19.6.2018 faxte die Klägerin den Bescheid an eine Steuerberatungsgesellschaft, die am 19.7.2018 Einspruch gegen den Bescheid einl...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 3.1.6 Angaben zu Eigentümer/innen

Eigentumsverhältnisse Des Weiteren sind die Eigentumsverhältnisse zu erklären. Es kann unter neun verschiedenen vorgegebenen Rechtsformen gewählt werden. Beispiele für mögliche Eigentumsverhältnisse sind das Alleineigentum einer natürlichen Person, das Ehegatteneigentum, die Erbengemeinschaft und die Grundstücksgemeinschaft. Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinscha...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 6.1.6 Angabe zu Eigentümer/innen

Eigentumsverhältnisse Hier ist anzugeben, welche Rechtsform der Eigentümer vorweist. Die Auswahl der möglichen Eigentumsverhältnisse ist im ELSTER-Formular vorgegeben. Einige Optionen sind beispielsweise das Alleineigentum von natürlichen Personen, das Ehegatteneigentum, die Erbengemeinschaft oder diverse Grundstücksgemeinschaften. Die ELSTER-Hilfetexte enthalten Erläuterunge...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 5.1.6 Angaben zu Eigentümer/innen und Beteiligten

Eigentumsverhältnisse Hier ist anzugeben, welche Rechtsform der Eigentümer vorweist; handelt es sich bei dem Grundstück um ein Erbbaurechtsgrundstück, so ist die Rechtsform des Erbbauberechtigten maßgeblich. Die Auswahl der möglichen Eigentumsverhältnisse ist vorgegeben. Einige Optionen sind beispielsweise das Alleineigentum von natürlichen Personen, das Ehegatteneigentum, di...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 4.1.6 Angaben zu Eigentümer/innen

Eigentumsverhältnisse Hier ist anzugeben, welche Rechtsform der Eigentümer vorweist; handelt es sich bei dem Grundstück um ein Erbbaurechtsgrundstück, so ist die Rechtsform des Erbbauberechtigten maßgeblich. Die Auswahl der möglichen Eigentumsverhältnisse ist vorgegeben. Einige Optionen sind beispielsweise das Alleineigentum von natürlichen Personen, das Ehegatteneigentum, di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Zuwendungsnachweis durch Zuwendungsbestätigung

Rn. 136 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Für Spenden, die dem Empfänger nach dem 31.12.2016 zufließen (§ 84 Abs 2c EStDV) gilt § 50 EStDV idF des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (BGBl I 2016, 1679). Zuwendungen iSd § 10b EStG dürfen nach § 50 Abs 1 EStDV nur dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn sie durch eine vom Empfänger unter Berücksichtigung des...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / a) Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Kostenvorschusszahlung nach §§ 49 ff., 246 Abs. 1 FamFG für einen Unterhaltsantrag (außerhalb der Ehesache)

Rz. 71 Muster 5.1: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Kostenvorschusszahlung nach §§ 49 ff., 246 Abs. 1 FamFG für einen Unterhaltsantrag (außerhalb der Ehesache) Muster 5.1: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Kostenvorschusszahlung nach §§ 49 ff., 246 Abs. 1 FamFG für einen Unterhaltsantrag (außerhalb der Ehesache) Amtsgericht – Familiengerich...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / c) Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 752 Ist das Einkommen des anderen geschiedenen Ehegatten nicht bekannt und hat er auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist allerdings nicht sinnvoll, weil später im Regelfall zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden muss. Anders sieht es bei dem Stufenantrag gemäß §§ 113 FamFG, 254 ZPO aus. Denn mit dem Stufenantrag wi...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / bb) Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 381 Muster 4.17: Aufforderung zur Auskunft und Zahlung von Betreuungsunterhalt Muster 4.17: Aufforderung zur Auskunft und Zahlung von Betreuungsunterhalt Sehr geehrter Herr M, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Dieser Unterhaltsanspruch ergibt sich aus § 1361 BGB. Unsere Mandantin hat, wie Sie w...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / bb) Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 751 Muster 4.30: Aufforderung zur Auskunftserteilung Einkommen wegen Unterhaltsanspruch Erwerbslosigkeit Muster 4.30: Aufforderung zur Auskunftserteilung Einkommen wegen Unterhaltsanspruch Erwerbslosigkeit Sehr geehrter Herr M, Ihre geschiedene Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen, nachdem Sie erklärt ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / c) Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 382 Ist das Einkommen des anderen Ehegatten nicht bekannt und hat er außergerichtlich auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist allerdings im Regelfall nicht sinnvoll. Denn später muss zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden. Zu empfehlen ist deshalb allein der Stufenantrag gemäß §§ 113 FamFG, 254 ZPO. Mit ihm wird au...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / bb) Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 392 Muster 4.21: Aufforderung zur Auskunftserteilung wegen Zahlungsanspruch Alters- und Krankheitsunterhalt Muster 4.21: Aufforderung zur Auskunftserteilung wegen Zahlungsanspruch Alters- und Krankheitsunterhalt Sehr geehrter Herr M, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Der Unterhaltsanspruch unse...mehr

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E-Daten und Änderungspflich... / bb) Steuerrechtliche Rechtsprechung

Leichtfertige Steuerverkürzung durch Unterlassen: Die steuerrechtliche Rechtsprechung problematisiert die Frage nach dem Vorliegen von leichtfertiger Steuerverkürzung im Zusammenhang mit der Änderung von Steuerbescheiden, insb. gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO i.V.m. der nach § 169 Abs. 2 S. 2 AO verlängerten Festsetzungsfrist. So hat der BFH in seinem Urteil vom 23.7.2013 (BFH v....mehr

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E-Daten und Änderungspflich... / 1. Einleitung

Mit Urteil vom 8.9.2021 hat der BFH entschieden, dass die Änderung eines Einkommensteuerbescheides nach § 175b Abs. 1 AO auch in Bezug auf alle elektronischen Daten eines Steuerpflichtigen möglich ist, soweit sie auf Grund gesetzlicher Vorschriften von einer mitteilungspflichtigen Stelle an Finanzbehörden elektronisch zu übermitteln sind (BFH v. 8.9.2021 – X R 5/21, DStR 202...mehr

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Säumniszuschläge / 1.6 Änderung der Anrechnungsverfügung

Ändert das Finanzamt die Anrechnungsverfügung des Einkommensteuerbescheids, kann sich dies auf verwirkte Säumniszuschläge auswirken[1]: Im Fall einer Nachforderung durch Korrektur der Anrechnungsverfügung können Säumniszuschläge erst ab der neuen Fälligkeit erhoben werden. Eine rückwirkende erhöhende Anpassung verwirkter Säumniszuschläge kommt nicht in Betracht. Bei nachträgli...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / a) Lohn-/Einkommensteuer

Rz. 245 Die Behandlung eines Beschäftigten als Selbstständiger, der nach den tatsächlichen Gegebenheiten als Arbeitnehmer anzusehen ist, führt zwangsläufig zur Nichtbeachtung der Grundsätze des Lohnsteuerabzugsverfahrens und damit zur Nichtabführung von Lohnsteuer. Bei der Nachholung der Lohnversteuerung stellt sich die Frage, ob von einer Netto- oder von einer Bruttolohnver...mehr

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Die Doppelbesteuerung der R... / c) Bedeutung der Feststellungs- und Beweislast

Die Feststellungs- und Beweislast zum Nachweis einer Doppelbesteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen liegt beim Steuerpflichtigen (s. oben, u.a. BFH v. 21.6.2016 – X R 44/14, BFHE 254, 545). Dies ist je nach Stand des Verwaltungsverfahrens auf unterschiedliche Weise bedeutsam für die Steuerpflichtigen und ihre steuerliche Beratung: Einsprüche gegen Einkommen...mehr

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Die Doppelbesteuerung der R... / b) Rechtslage vor und nach dem Vorläufigkeitsvermerk

Nach dem BMF-Schreiben v. 30.8.2021 ist ein Vorläufigkeitsvermerk bezüglich der Besteuerung von Leibrenten und anderen Leistungen aus der Basisversorgung nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG sämtlichen ESt-Festsetzungen für Veranlagungszeiträume ab 2005 beizufügen, in denen eine Leibrente oder eine andere Leistung aus der Basisversorgung nach § 22 Nr. 1 S. 3 ...mehr

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Die Doppelbesteuerung der R... / f) Zusammenfassung und Praxishinweise

Da die Feststellungs- und Beweislast für das Vorliegen einer etwaigen verfassungswidrigen Doppelbesteuerung, aber auch für die frühere steuerliche Behandlung seiner Altersvorsorgeaufwendungen beim Steuerpflichtigen liegt, kann ihm nur dringend geraten werden, seine Erwerbsbiographie und seinen Rentenversicherungsverlauf anhand geeigneter Unterlagen festzuhalten. Ebenfalls si...mehr

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Die Doppelbesteuerung der R... / d) Umfang der Feststellungs- und Beweislast

Der Umfang der Feststellungs- und Beweislast ergibt sich insb. aus den BFH-Urteilen vom 21.6.2016 und vom 19.5.2021 (BFH v. 21.6.2016 – X R 44/14, BFHE 254, 545; v. 19.5.2021 – X R 33/19, BFHE 273, 266; v. 19.5.2021 – X R 20/19, BFHE 273, 237). Hiernach sind, wie bereits oben dargestellt, die voraussichtlich steuerunbelastet zufließenden Rententeilbeträge mit dem aus versteu...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 4.3 Verfahren

Rz. 70 Nach § 10d Abs. 4 Satz 1 EStG ist der verbleibende Verlustvortrag am Schluss eines VZ gesondert festzustellen. Welche VZ gemeint sind, sagt das Gesetz nicht. Unstreitig ist es das Verlustentstehungsjahr, auch wenn der verbleibende Verlustvortrag auf 0 EUR anzusetzen ist, weil der Verlust durch den Verlustrücktrag verbraucht worden ist oder wenn kein Rücktrag erfolgt. ...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.4.2.1 Laufende Gewinne

Rz. 93 Nach § 4a Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 EStG ist bei Land- und Forstwirten der Gewinn des Wirtschaftsjahres auf das Kalenderjahr, in dem das Wirtschaftsjahr beginnt, und auf das Kalenderjahr, in dem das Wirtschaftsjahr endet, entsprechend dem zeitlichen Anteil aufzuteilen. Für Land- und Forstwirte, deren Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht (§ 8c Abs. 2 Satz 1 EStDV), is...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.3 Wirtschaftsjahr bei Land- und Forstwirten (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 2 EStG)

Rz. 59 Das Wirtschaftsjahr ist bei Land- und Forstwirten (Einkünfte nach § 13 EStG) grundsätzlich der Zeitraum vom 1.7.–30.6. (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG). Ob der Betrieb in das Handelsregister eingetragen wurde oder nicht, ist für die Anwendung des § 4a EStG ebenso ohne Bedeutung wie die Frage, ob für den Betrieb Bücher geführt werden oder nicht.[1] Entscheidend ist das ...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.3.2 Zustimmung der Finanzbehörde

Rz. 82 Bei Gewerbetreibenden, die im Handelsregister eingetragen sind, ist die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum nur dann wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt erfolgt (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 EStG, § 8b Abs. 2 Satz 2 EStDV und § 7 Abs. 4 Satz 3 KStG). Dies trifft auch bei der Umstellung eines vom Kalender...mehr

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Altersentlastungsbetrag nimmt am Verlustausgleich nach § 10d EStG teil

Leitsatz Das Thüringer FG entschied, dass Altersentlastungsbeträge in rück- und vortragfähige Verluste nach § 10d EStG einfließen. Ausgangsgröße für den Verlustabzug muss demnach der Gesamtbetrag der Einkünfte sein, in dem die Entlastungsbeträge bereits mindernd berücksichtigt sind. Sachverhalt Strittig war, ob der Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG die negativen Einkünf...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.1.2 Steuerschulden (Zeilen 90 bis 92)

Hatte der Erblasser Steuerschulden, sind diese in den Zeilen 90 bis 92 einzutragen. Dies gilt nicht für betriebliche Steuerschulden. Anzugeben sind der Name des Finanzamts, die Steuernummer und der Wert der Steuerschulden. Sind die Steuerschulden vom Finanzamt noch nicht veranlagt worden, sind sie zu schätzen. Die vom Erblasser herrührenden persönlichen Steuerschulden, die au...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / VII. Pflicht zur Vorlage von Belegen (§ 1605 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 56 Auskunft und Vorlage von Belegen sind zwei getrennte Ansprüche, so dass der Beleganspruch auch gesondert beantragt werden muss. Vorzulegen sind nach dem Gesetzeswortlaut Belege zur Höhe der Einkünfte. Auf das Vermögen bezieht sich der Beleganspruch nach dem Wortlaut von § 1605 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht, allerdings sind Einkünfte aus diesem Vermögen (Vermögenserträge) wi...mehr