Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Maßgeblichkeitsgrundsatz / 2.2 Anwendungsbereich: Wahlrechte in Handels- und Steuerbilanz

Darüber hinaus werden auch Wahlrechte aufgegriffen, die in der Handels- und Steuerbilanz existieren: Planmäßige Abschreibung bei bestimmten Wirtschaftsgütern.[1] Methodenwahlrecht bei der Bewertung im Vorratsvermögen (Durchschnittsbewertung oder LiFo[2]-Methode; § 256 Satz 1 i. V. m. § 240 Abs. 4 HGB und § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a EStG). Teilwertabschreibungswahlrecht bei dauerha...mehr

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Maßgeblichkeitsgrundsatz / 2.4 Maßgeblichkeit des niedrigeren Handelsbilanzansatzes bei Rückstellungen für das Steuerrecht

Seit der BilMoG-Reform argumentiert die Finanzverwaltung dass der Handelsbilanzwert für die Bewertung einer Rückstellung in der Steuerbilanz dann maßgeblich ist, wenn die steuerliche Rückstellungsbewertung zu einem höheren Wert führt. Durch die EStÄR 2012 ist die Auffassung der Finanzverwaltung zur Bewertung von Rückstellungen wie folgt in die Einkommensteuerrichtlinien aufge...mehr

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Maßgeblichkeitsgrundsatz / 1.1 Materielle Maßgeblichkeit

Der materielle Maßgeblichkeitsgrundsatz bestimmt die rechtliche Bindung der Steuerbilanz an die handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften. Der Steuerpflichtige hat die Steuerbilanz nach Maßgabe der handelsrechtlichen Vorgaben zu erstellen, soweit nicht zwingende Steuerrechtsnormen entgegenstehen (Durchbrechung der Maßgeblichkeit; § 5 Abs. 1a – 7 EStG). Dies sind die fol...mehr

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Maßgeblichkeitsgrundsatz / 1.2 Normenübersicht

Neben der Streichung sämtlicher Vorschriften zur Verankerung der umgekehrten Maßgeblichkeit in der Handelsbilanz,[1] wurde auch die steuerliche Regelung zur Maßgeblichkeit[2] angepasst. Hier der Wortlaut des neuen § 5 Abs. 1 EStG: „Bei Gewerbetreibenden, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die ohn...mehr

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Maßgeblichkeitsgrundsatz / 2.1 Rein steuerliche Wahlrechte

Betroffen von der gesetzlichen Regelung sind insbesondere rein steuerliche Wahlrechte: Sonderposten mit Rücklageanteil für bestimmte Reinvestitionen,[1] Sonderposten mit Rücklageanteil für Ersatzbeschaffungen,[2] steuerliche Sonderabschreibungen, z. B. § 7g EStG.mehr

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Maßgeblichkeitsgrundsatz / 1 Maßgeblichkeit

Ein zentraler Grundbegriff des Bilanzsteuerrechts ist die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz – der Maßgeblichkeitsgrundsatz. Die Steuerbilanz (der Gewerbetreibenden) ist demnach die um die steuerlichen Besonderheiten korrigierte Handelsbilanz. Nach dem Grundsatz der Maßgeblichkeit[1] ist das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grund...mehr

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Maßgeblichkeitsgrundsatz / 2.3 Auffassung der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hat ihre Auslegung in einem BMF-Schreiben [1] zur Maßgeblichkeit kundgetan. Das BMF-Schreiben ist wie folgt gegliedert: Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für die steuerliche Gewinnermittlung: Anwendung des § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG, Anwendung des § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG, Aufzeichnungspflichten. 2.3.1 ...mehr

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Maßgeblichkeitsgrundsatz / 1.4 Voraussetzung zur steuerlichen Wahlrechtsausübung

Voraussetzung für die Ausübung eines steuerlichen Bilanzierungswahlrechts ist die Aufnahme der Wirtschaftsgüter, die in der steuerrechtlichen Gewinnermittlung mit einem vom Handelsrecht abweichenden Ansatz aufgenommen werden, in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis.[1] Aufzeichnungspflichtig sind:[2] Tag der Anschaffung oder Herstellung, Anschaffungs- oder Herstellu...mehr

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Maßgeblichkeitsgrundsatz / Zusammenfassung

Begriff Im Mittelpunkt der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich steht die Steuerbilanz. Grundlage dafür ist die Handelsbilanz. Nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz richtet sich die Steuerbilanz nach der Handelsbilanz vorbehaltlich steuerrechtlicher Sondernormen. Die Steuerbilanz ist die nach steuerrechtlichen Vorschriften erstellte Bilanz (§ 60 Abs. 2 EStDV). Grundl...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 4.9 Was passiert, wenn ich die Eigenheimrenten-Förderung in Anspruch genommen habe und die Wohnung verlasse, weil ich pflegebedürftig werde oder mich scheiden lasse?

Es ist geplant, die Besteuerung des Wohnförderkontos – anstelle über einen in der Regel 20-jährigen Zeitraum – nur noch über einen deutlich verkürzten Zeitraum von drei Jahren ab dem Beginn der Auszahlungsphase folgenden 1. Januar zu verteilen. Mit dieser Neuregelung entfällt nach Ablauf der drei Jahre eine Überwachung der weiteren wohnungswirtschaftlichen Nutzung in der Aus...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 4.10 Ich habe bereits eine Eigenheimrenten-Förderung in Anspruch genommen. Welches Recht gilt dann für mich?

Bei den Altersvorsorgeverträgen, bei denen die Auszahlungsphase bereits begonnen hat, wird aus Vertrauensschutzgründen keine Änderung der Besteuerung vorgenommen. Haben Sie das Altersvorsorgevermögen zu einem altersvorsorgenden Zweck verwendet (hier für eine selbst genutzte Wohnung nach § 92a EStG), so haben Sie bei Ihrer Entscheidung auch die steuerlichen Folgen, insbesonder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 2.3 Einkommensanrechnung während der Berufsausbildung

Rz. 10 Auf das Ausbildungsgeld (§ 122) in Höhe des maßgeblichen Bedarfssatz nach § 123 während einer Berufsausbildung ist grundsätzlich Einkommen anzurechnen. Die Anrechnungssystematik und die Höhe des zu berücksichtigenden Einkommens ergibt sich aus § 122 Abs. 2 i. V. m. § 67. Jedoch sind die gesondert geregelten Freibeträge des Abs. 2 ("bleibt im Übrigen") der verschiedene...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 119 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Liegen die Voraussetzungen von § 119 i. V. m. § 120 zur Vorbeschäftigungszeit (unter Berücksichtigung der Ausnahme in § 121) vor, besteht als Rechtsfolge ein Rechtsanspruch auf Übergangsgeld für den Mensch mit Behinderungen während der Teilnahme an einer behinderungsgerechten Bildungsmaßnahme (einschließlich Eignungsabklärung und Arbeitserprobung). Begünstigt vom Überg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 202a Bestan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bestandsabfrage stellt sicher, dass den Zahlstellen die notwendigen Angaben und Nachweise zur Beitragssatzdifferenzierung für bereits laufende beitragspflichtige Versorgungsbezüge über das automatisierte Übermittlungsverfahren (§ 55a SGB XI) bereitgestellt werden. Die Zahlstellen melden ab 1.7.2025 entsprechend § 202 Abs. 1a an das Bundeszentralamt für Steuern (BZS...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.3 Sicherungsniveau

Rz. 4 Abs. 1 ist als Leitsatz für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zu verstehen, zugleich aber auch als Wiedergabe des Auftrags der Verfassung. Es handelt sich um einen Programmsatz. Unmittelbare Leistungsansprüche können aus dieser Vorschrift daher nicht abgeleitet werden. Das trifft auch schon auf die Garantie der Menschenwürde im Grundgesetz zu. Das bedeutet aber nic...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.3 Ausschluss von Asylbewerbern

Rz. 193 Ausländer werden nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 vom Leistungsbezug ausgeschlossen, wenn sie Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG sind. Daran hat sich nach der Reform des Asylbewerberleistungsrechts im Frühjahr 2015 und der Neufassung des Abs. 1 mit Wirkung zum 29.12.2016 nichts geändert. Der Leistungsausschluss greift für die Dauer der Leistungsberechtigung. Leistungsbere...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Betriebsausgaben-Abzug nach § 4e EStG für an einen Pensionsfonds zu entrichtende Leistungen beim Kombinationsmodell

Sofern i.R.d. sog. Kombinationsmodells der bereits erdiente Teil einer Versorgungsanwartschaft (Past-Service) auf einen Pensionsfonds übergeht und der noch zu erdienende Teil (Future-Service) zugleich auf eine Unterstützungskasse übertragen wird, können die an den Pensionsfonds zur Übernahme der bestehenden Versorgungsverpflichtung oder Versorgungsanwartschaft entrichteten Leis...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Bindungswirkungen für die Besteuerung nach § 2a EStG a.F. (Auslandsverluste) aus einem Feststellungs-Bescheid

Streitig ist, ob für Auslandsverluste gesonderte Feststellungen nach § 2a EStG a.F. (i.d.F.v. 16.4.1997) zum Schluss des VZ 1996-1998 zu erlassen waren. Das FG entschied: Art, Herkunft, Umfang und zeitliche Zuordnung der Verluste sind im Verfahren zur gesonderten und einheitlichen Feststellung zu klären und abschließend zu entscheiden. Im nachfolgenden Verfahren zur KSt kommt...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG

In den Fällen der Umwandlung i.S.d. § 3 Abs. 2 Nr. 2 UmwG – d.h. der Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf einen Einzelunternehmer (und bisherigen Alleingesellschafter der GmbH) – ist die Übernahme des positiven Eigenkapitals der übernommenen GmbH auf Seiten des übernehmenden Einzelunternehmers als eine bei der Berechnung von Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG des Ein...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.2.7 Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene nach § 33b Abs. 1 bis 5 EStG

Diese Pauschbeträge werden automatisch als Lohnsteuerabzugsmerkmal berücksichtigt, falls bereits für das Vorjahr eine Steuerermäßigung gewährt worden ist. Die auf ein Jahr begrenzte Gültigkeitsdauer für die Berücksichtigung von Freibeträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren gilt aufgrund ausdrücklicher Regelung nicht für den Freibetrag für Behinderte und Hinterbliebene. Hier...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Entstehung eines Auflösungsverlusts nach § 17 Abs. 4 EStG bei Masseunzulänglichkeit

Ist über das Vermögen einer GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet worden, entsteht der Auflösungsverlust eines Gesellschafters nach § 17 Abs. 4 EStG bereits vor Abschluss des Insolvenzverfahrens, wenn der Insolvenzverwalter gegenüber dem Insolvenzgericht die Masseunzulänglichkeit gem. § 208 Abs. 1 S. 1 InsO angezeigt hat. Hat beim Ausscheiden eines Gesellschafters die GmbH sei...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8.1 Folgebewertung bei Gebäuden und Gebäudeteilen nach HGB und EStG

8.1.1 Allgemeines Rz. 377 Gemäß § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB sind Vermögensgegenstände des Anlagevermögens planmäßig abzuschreiben, sofern ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist. Gebäude unterliegen demnach einer planmäßigen Abschreibung, wenn sie als Vermögensgegenstand dem Anlagevermögen zugeordnet werden. Es gelten die allgemeinen Regelungen des § 253 Abs. 3 HGB.[1] Im Gegensatz zum...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.5 Gewerblicher Grundstückshandel bei Grundstücken im Sonderbetriebsvermögen

Rz. 218 Der BFH hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass es für die Beurteilung der Tätigkeit einer Personengesellschaft als Grundstückshandel ohne Bedeutung ist, ob die einzelnen Objekte dieser Tätigkeit zum Vermögen der Gesellschaft oder zum Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter gehören.[1] Es durften deshalb schon nach dieser Rechtsprechung nur solche Tätigkeiten...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8.1.2 Lineare Gebäude-AfA

Rz. 378 Das EStG gibt in § 7 Abs. 4 EStG typisierte Abschreibungssätze in Höhe von 3 % bzw. 2 % und 2,5 % vor. Entsprechend wird bei der linearen Abschreibung eine Nutzungsdauer von 33 1/3, 40 und 50 Jahren festgelegt. Für Wirtschaftsgebäude gilt nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG der erhöhte Abschreibungssatz in Höhe von 3 %.[1] Unterschreitet die tatsächliche (Rest-)Nutzung...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8.1.3 Befristete Neueinführung der degressiven Gebäude-AfA

Rz. 379 Die degressive Abschreibung für Gebäude nach § 7 Abs. 5 EStG wurde ursprünglich zum 1.1.2006 abgeschafft. Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes wurde die degressive Gebäudeabschreibung nun befristet neu eingeführt. Der Gesetzgeber begründet die erneute Einführung des Wahlrechtes mit der Förderung des Wohnungsbaus und der Unterstützung der Bauwirtschaft. Der neu gefa...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.6 Anschaffungskosten bei Tauschvorgängen

Rz. 261 Siehe hierzu "Anschaffungskosten nach HGB und EStG", Rz. 89–100 und "Grund und Boden im Abschluss nach HGB, EStG und IFRS", Rz. 85–90, die sowohl die ertragsteuerliche als auch die handelsrechtliche Behandlung dieser Vorgänge behandeln.mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.5 Fiktive Anschaffungskosten

Rz. 260 Siehe hierzu "Anschaffungskosten nach HGB und EStG", Rz. 113–116 und "Grund und Boden im Abschluss nach HGB, EStG und IFRS", Rz. 114–119.mehr

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Gebäude im Abschluss nach HGB, IFRS und EStG/KStG

1 Begriff des Gebäudes 1.1 Bürgerlich-rechtlich Rz. 1 Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude. Ein Gebäude kann nicht von dem Grundstück getrennt werden, ohne es in seinem Wesen zu verändern oder zu zerstören (§§ 93, 94 Abs. 1 BGB). Das bebaute Grundstück ist danach eine einzige unbew...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.4 Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden

Rz. 325 Der BFH[1] hat in den letzten Jahren mehrmals zur Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen, insbesondere bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden, Entscheidungen getroffen und hierbei die zu beachtenden Grundsätze herausgestellt. Rz. 326 Der BFH hatte zunächst mit Schreiben v. 16.12.1996[2] zur Anwendung der neuen ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.5 Anschaffungsnahe Aufwendungen als Herstellungskosten

Rz. 328 Im Gegensatz zu den vorstehenden Grundsätzen können Herstellungskosten als Folge einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung vorliegen, wenn im zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung – in der Regel innerhalb von 3 Jahren – im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Reparatur- oder Modernisierungsaufwendungen anfallen. Auch bei im Verhält...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8.1.4 Sonderabschreibung für Mietwohnungsbau

Rz. 380 Neben der Wiedereinführung der degressiven Gebäude-AfA erweiterte der Gesetzgeber im Rahmen des Wachstumschancengesetzes auch die steuerlichen Anreize für den Bau neuer Mietwohnungen in Form der Sonderabschreibung nach § 7b EStG. Das Wahlrecht des § 7b EStG ermöglicht, neben der regulären linearen oder degressiven AfA, eine zusätzliche Sonderabschreibung für neu gesc...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8.1.1 Allgemeines

Rz. 377 Gemäß § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB sind Vermögensgegenstände des Anlagevermögens planmäßig abzuschreiben, sofern ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist. Gebäude unterliegen demnach einer planmäßigen Abschreibung, wenn sie als Vermögensgegenstand dem Anlagevermögen zugeordnet werden. Es gelten die allgemeinen Regelungen des § 253 Abs. 3 HGB.[1] Im Gegensatz zum HGB enthält das ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 6.2 AfA neben der Teilwertabschreibung?

Rz. 363 Nach ständiger Rechtsprechung schließt die Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert die gleichzeitige Inanspruchnahme der normalen AfA nach § 7 EStG aus, denn die Teilwertabschreibung schließt grundsätzlich auch die durch den Gebrauch entstandene Wertminderung des abgelaufenen Jahres ein. Diese Rechtsprechung wird jedoch oft missverstanden. Sie wird nicht selten so ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 7.1 Grundsätzliches

Rz. 367 Der gemeine Wert von Gebäuden und Gebäudeteilen gilt u. a. bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns im Rahmen der Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 Satz 7 EStG für nicht veräußerte Wirtschaftsgüter. Bei Aufgabe eines Gewerbebetriebs, an dem mehrere Personen beteiligt waren, ist für jeden einzelnen Beteiligten der gemeinsame Wert der Gebäude und Gebäudeteile anzusetz...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8.6 Bewertung von Grundstücken, die Kreditinstitute zur Vermeidung von Forderungsausfällen ersteigert haben

Rz. 387 Siehe "Grund und Boden im Abschluss nach HGB, EStG und IFRS", Rz. 83 f. Diese Ausführungen sind bei Gebäuden oder Gebäudeteilen entsprechend anzuwenden.mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.2 Bedeutung der Anschaffungskosten

Rz. 257 Siehe hierzu "Anschaffungskosten nach HGB und EStG", Rz. 1–3.mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.8 Erwerb von bebauten Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren

Rz. 263 Siehe hierzu "Grund und Boden im Abschluss nach HGB, EStG und IFRS", Rz. 82–84.mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8.3 Sonstige Übertragung stiller Reserven (steuerfreie Rücklagen)

Rz. 384 Siehe "Rücklagen im Abschluss nach HGB, IFRS und EStG/KStG" und "Sonderposten mit Rücklageanteil (nach BilMoG)".mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.11 Feststellungslast

Rz. 355 Siehe Ausführungen BMF, Schreiben v. 18.7.2003, Tz. 36–38; "Herstellungskosten im Abschluss nach HGB und EStG", Rz. 57; BFH, Urteil v. 12.9.2001, IX 39/97, BStBl 2003 II S. 569.mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.1 Begriff und Umfang

Rz. 256 Wegen der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Definition der Anschaffungskosten wird auf "Anschaffungskosten nach HGB und EStG" hingewiesen.mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.7 Finanzierungskosten

Rz. 262 Wegen der zu beachtenden Grundsätze siehe "Anschaffungskosten nach HGB und EStG", Rz. 66–68.mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.3.1 Allgemeines

Rz. 319 Die Grenze zwischen Erhaltungs- und Herstellungsaufwand bei stehenden Gebäuden ist fließend. Die Merkmale zur Abgrenzung von Erhaltungs- und Herstellungsaufwand bei Gebäuden gelten bei selbstständigen Gebäudeteilen i. S. d. R 4.2 Abs. 4 und 5 EStR entsprechend (R 21.1 Abs. 4 EStR). Rz. 320 Im Unterschied zur Anschaffung liegt im bilanzsteuerrechtlichen Sinne eine Hers...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.8.3 Entnahmen bei Abwahl der Nutzungswertbesteuerung

Rz. 128 Für die Bestimmung des zur Wohnung gehörenden Grund und Bodens, der bei der Abwahl der Nutzungswertbesteuerung gemäß § 13 Abs. 4 EStG a. F. steuerfrei entnommen werden kann, sind die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse zum Entnahmezeitpunkt und die zukünftige mögliche Nutzung maßgebend. Die steuerfreie Entnahme ist nicht auf eine (zusätzliche) Gartenfläche von 1.000...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verlustausgleichsvolumen durch Einlagen trotz sogenannter Mehrentnahmen in Vorjahren

Leitsatz Bei der Ermittlung der Höhe des verrechenbaren Verlustes des Kommanditisten gemäß § 15a des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind dessen im Verlustentstehungsjahr erbrachte Einlagen auch dann in voller Höhe zu berücksichtigen, wenn die Mittel hierfür bei wirtschaftlicher Betrachtung aus Entnahmen stammen, die der Kommanditist in Vorjahren –über die von ihm erbrachten ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.5.3 Behandlung der Grundstücksaufwendungen

Rz. 110 Aufwendungen für Grundstücke oder Grundstücksteile, die zum Betriebsvermögen gehören, sind vorbehaltlich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG stets Betriebsausgaben; dies gilt auch im Falle einer teilentgeltlichen Überlassung aus außerbetrieblichen Gründen. Aufwendungen für einen Grundstücksteil (einschließlich Absetzungen für Abnutzung), der eigenbetrieblich genutzt wi...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.16 Anschaffungsnebenkosten

Rz. 278 Weitere Einzelheiten siehe "Anschaffungskosten nach HGB und EStG", Rz. 51–54 und "Grund und Boden im Abschluss nach HGB, EStG und IFRS", Rz. 58 sowie § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB und H 32a EStH Rz. 279 Bei der Verschmelzung einer Personengesellschaft auf eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen an der übernehmenden Gesellschaft handelt es sich auc...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.8 Aufwendungen für den Abbruch von Gebäuden und Gebäudeteilen

Rz. 344 Die Behandlung der Aufwendungen für den Abbruch von Gebäuden und Gebäudeteilen richtet sich weitgehend nach der Rechtsprechung des BFH. Einzelheiten hierzu siehe "Herstellungskosten im Abschluss nach HGB und EStG", Rz. 63–74, mit der dort aufgeführten Rechtsprechung.[1]mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8.1.5 Bewertung von Gebäuden beim Übergang zum Bestandsvergleich

Rz. 381 Beim Übergang von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zur Gewinnermittlung nach dem Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG können bei der Aufstellung der Übergangsbilanz für die Zeit der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nur solche Ansätze unterstellt werden, die im Fall des Bestandsvergleichs ohne besonderen Antrag und ohne besondere Ausübung eines...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.17 Aufteilung eines Gesamtkaufpreises

Rz. 280 Für die Ermittlung der Gebäude-Anschaffungskosten als Grundlage für die Absetzung für Abnutzung ist eine Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf das Gebäude und den zugehörigen Grund und Boden notwendig. Liegt eine vertragliche Vereinbarung über die Aufteilung des Kaufpreises vor, ist diese maßgeblich, solange keine wesentlichen Zweifel bestehen. Liegt ein solcher Vertr...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.3.3 Wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden

Rz. 244 Grundsachverhalte Wirtschaftliches Eigentum in der Form von Eigenbesitz i. S. d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO ist bei Bauten auf fremdem Grund und Boden nicht schon deshalb zu bejahen, weil die nicht am Unternehmen beteiligte Ehefrau mit dem Bauvorhaben des Unternehmerehegatten auf ihrem Grundstück einverstanden ist. Aus einem bloßen Einverständnis mit dem Bauvorhaben lässt s...mehr