Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.2.3.1 Grundsätzliches

Rz. 159 Grundstücke des Gesamthandsvermögens sind in jedem Fall in der Handelsbilanz der Personengesellschaft auszuweisen. In der Regel stellen diese Grundstücke auch Betriebsvermögen im steuerlichen Sinne dar. Der Umstand, dass ein Grundstück zivilrechtlich zum Gesellschaftsvermögen i. S. d. § 718 BGB (Gesamthandsvermögen) gehört, reicht nach der Rechtsprechung des BFH nich...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 7.2 Gemeiner Wert bei Betriebsaufgabe

Rz. 369 Bei Gebäuden oder Gebäudeteilen, die der Steuerpflichtige im Rahmen der Betriebsaufgabe aus einem Betriebsvermögen in das Privatvermögen überführt hat, ist die weitere AfA nach dem gemeinen Wert (§ 16 Abs. 3 EStG) zu bemessen, mit dem das Gebäude oder der Gebäudeteil bei der Überführung steuerlich erfasst worden ist (R 7.3 Abs. 6 Satz 1 EStG). Rz. 370 Wird bei einer B...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.2 Praxisrelevante Einzelfälle

Rz. 237 Hat ein Gewerbetreibender ein bebautes Grundstück für seinen Betrieb erworben und sind lt. Kaufvertrag vom 12.10.04 vereinbarungsgemäß Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten am 1.11.04 auf den Käufer übergegangen, ist jedoch die Eintragung des Eigentümerwechsels erst am 14.3.05 erfolgt, ist der Gewerbetreibende als Käufer bereits ab 1.11.04 wirtschaftlicher Eigentümer ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.8.1 Begriff

Rz. 56 Der Begriff des sonstigen selbstständigen Gebäudeteils umfasst baulich abgegrenzte Einbauten wie Haupt- und Nebengebäude, Stockwerk oder Raum. Ein Teil eines Raumes, wie der durch Einrichtungsgegenstände abgrenzte Arbeitsbereich, kann jedoch nicht als selbstständiger Gebäudeteil angesehen werden. Körperlichkeit und Unbeweglichkeit dieses Wirtschaftsguts setzen voraus,...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 67 Ein Gebäude bildet, abgesehen von den in R 4.2 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1–4 EStR bezeichneten selbstständigen Wirtschaftsgütern, entsprechend seiner Nutzungsart entweder ein Wirtschaftsgut oder abhängig von der Nutzung bis zu 4 verschiedene Wirtschaftsgüter. Für die Behandlung als Betriebsvermögen/Privatvermögen ergeben sich folgende Zuordnungsmöglichkeiten: Eigenbetrieblich g...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.3.3 Gebäude, die kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen sein können

Rz. 198 Ein Wirtschaftsgut, das einem Gesellschafter einer Personengesellschaft gehört und das dieser selbst ausschließlich und auf Dauer für seinen privaten Bedarf nutzt, ist in gleicher Weise wie ein entsprechendes Wirtschaftsgut eines Einzelunternehmens notwendiges Privatvermögen und kann nicht gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen sein. Das gilt grundsätzlich auch für Grun...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.4.3 Einzelfälle aus Rechtsprechung und Praxis

Rz. 101 Ein Gewerbetreibender mit Gewinnermittlung nach § 5 EStG kann in der Regel Grundstücke, die nicht zum notwendigen Privatvermögen gehören, z. B. Mietwohngrundstücke, als Betriebsvermögen behandeln, es sei denn, dass dadurch das Gesamtbild der gewerblichen Tätigkeit so verändert wird, dass es den Charakter einer Vermögensnutzung im nicht gewerblichen Bereich erhält.[1]...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.3.2 Zusammentreffen von Herstellungskosten mit Erhaltungsaufwand

Rz. 322 Siehe hierzu "Herstellungskosten im Abschluss nach HGB und EStG", Rz. 59–62.[1] Rz. 323 Mehrere gleichzeitig an einem Wohngebäude ausgeführte Baumaßnahmen, die teils Herstellungs-, teils Erhaltungsaufwendungen darstellen, sind nur dann insgesamt als Herstellungskosten zu beurteilen, wenn sie bautechnisch ineinander greifen. Andernfalls sind die Aufwendungen ggf. durch...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.3.1 Grundsätzliches

Rz. 242 Errichtet ein Gewerbetreibender auf fremdem Grund und Boden ein Gebäude für eigenbetriebliche Zwecke, so hat er die aufgewendeten Herstellungskosten zu aktivieren als Gebäude, wenn er bürgerlich-rechtlicher und damit grundsätzlich auch wirtschaftlicher Eigentümer des Bauwerks ist, oder ebenfalls als Gebäude, wenn er zwar nicht bürgerlich-rechtlicher, aber wirtschaftlic...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.4.2 Bauwerke als Außenanlagen oder Betriebsvorrichtungen

Rz. 48 Ob Bauwerke als Außenanlagen oder Betriebsvorrichtungen anzusehen sind, hängt davon ab, ob sie der Benutzung des Grundstücks dienen oder ob sie in einer besonderen Beziehung zu einem auf dem Grundstück ausgeübten gewerblichen Betrieb stehen. Als Betriebsvorrichtungen können nur solche Bauwerke angesehen werden, mit denen das Gewerbe unmittelbar betrieben wird.[1] Rz. ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.14 Anschaffungsnahe Aufwendungen als Anschaffungskosten

Rz. 275 Anschaffungskosten werden aufgewendet, um ein Wirtschaftsgut von der fremden in die eigene Verfügungsmacht zu überführen. Bei anschaffungsnahen Aufwendungen ist besonders sorgfältig abzugrenzen. Nur Aufwendungen zum Versetzen des erworbenen Gebäudes in den betriebsbereiten Zustand sind als Anschaffungskosten anzusehen. Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.9 Anschaffungskosten bei Erbauseinandersetzungen und im Rahmen vorweggenommener Erbfolge

Rz. 264 Die von einem Miterben im Rahmen einer Erbauseinandersetzung übernommenen Schulden der Erbengemeinschaft bilden insoweit Anschaffungskosten der von ihm übernommenen Grundstücke, als sie seinen Anteil am Nachlass übersteigen. Bei einer Zuteilung entsprechend der Erbquote liegt eine echte unentgeltliche Rechtsnachfolge vor und folglich entstehen insoweit auch keine Ans...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.1 Grundsätzliches

Rz. 235 Die Vorschrift des § 240 Abs. 1 HGB, § 242 Abs. 1 HGB (jeder Kaufmann hat "seine" Vermögensgegenstände ...) und § 39 Abs. 1 AO stellen hinsichtlich der Bilanzierung grundsätzlich auf den bürgerlich-rechtlichen Eigentümer ab.[1] So darf der Steuerpflichtige ein von ihm eigenbetrieblich genutztes Grundstück seiner Ehefrau nicht bilanzieren. Sind derartige Grundstücke i...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.3.2 Bürgerrechtlicher Eigentümer des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden

Rz. 243 Gebäude auf fremdem Grund und Boden können bürgerlich-rechtlich Eigentum des Herstellers (Mieter oder Pächter) sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn sie nicht wesentliche Bestandteile des Grund und Bodens sind und damit nicht automatisch in das Eigentum des Grundstückseigentümers übergehen.[1] Nach § 95 Abs. 1 BGB werden Gebäude oder sonstige Bauten nicht wesentli...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.3.4 Der Eigentümer des Grund und Bodens ist auch Eigentümer des vom Nutzungsberechtigten genutzten Gebäudes

Rz. 255 Das vom Nutzungsberechtigten auf fremdem Grund und Boden errichtete Gebäude ist Eigentum des Grundstückseigentümers und ihm auch als solches steuerlich zuzurechnen, wenn nicht die Ausnahmetatbestände Scheinbestandteile oder wirtschaftliches Eigentum des Nutzungsberechtigten gegeben sind. Der Nutzungsberechtigte hat die Herstellungskosten für das Gebäude, wenn dieses s...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.3 Anschaffungskosten bei Übernahme von Verbindlichkeiten

Rz. 258 Beim Erwerb eines bebauten Grundstücks können die verschiedenen Verbindlichkeiten unter Anrechnung auf den Kaufpreis übernommen werden. Hierbei wird es sich meistens um langfristige Verbindlichkeiten handeln, die durch Hypotheken gesichert sind; sie gehören mit ihrem Nennwert (ggf. Zeitwert) zum Anschaffungspreis. Die übernommenen Verpflichtungen sind andererseits mi...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 6.3 AfA nach der Teilwertabschreibung

Rz. 364 Hat der Steuerpflichtige nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG eine Teilwertabschreibung vorgenommen, so bemessen sich die Absetzungen für Abnutzung von dem folgenden Wirtschaftsjahr oder Kalenderjahr an nach den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich des Betrags der Teilwertabschreibung (§ 11c Abs. 2 EStDV).mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.1 Grundsätzliches

Rz. 308 Wegen der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Definition und des Umfangs der Herstellungskosten vgl. "Herstellungskosten im Abschluss nach HGB und EStG". Die Vorschrift des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB stuft u. a. als Herstellungsvorgänge ein: die Herstellung eines Vermögensgegenstands; seine Erweiterung oder eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentlic...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.3.2 Gebäude, die notwendiges Sonderbetriebsvermögen sein können

Rz. 188 Stellt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft, deren Gesellschaftszweck im Erwerb und der Veräußerung von Baugrundstücken sowie deren Bebauung besteht (Planung und Durchführung von Bauherrenmodellen), ein ihm gehörendes Grundstück für diese Zwecke zur Verfügung, dann ist das Grundstück dem notwendigen Sonderbetriebsvermögen I des Gesellschafters zuzurechnen. L...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 1 Begriff des Gebäudes

1.1 Bürgerlich-rechtlich Rz. 1 Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude. Ein Gebäude kann nicht von dem Grundstück getrennt werden, ohne es in seinem Wesen zu verändern oder zu zerstören (§§ 93, 94 Abs. 1 BGB). Das bebaute Grundstück ist danach eine einzige unbewegliche Sache mit der ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4 Persönliche Zurechnung von Gebäuden und Gebäudeteilen

3.9.4.1 Grundsätzliches Rz. 235 Die Vorschrift des § 240 Abs. 1 HGB, § 242 Abs. 1 HGB (jeder Kaufmann hat "seine" Vermögensgegenstände ...) und § 39 Abs. 1 AO stellen hinsichtlich der Bilanzierung grundsätzlich auf den bürgerlich-rechtlichen Eigentümer ab.[1] So darf der Steuerpflichtige ein von ihm eigenbetrieblich genutztes Grundstück seiner Ehefrau nicht bilanzieren. Sind ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8.2 Ansparabschreibung und Ansparrücklage

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.3 Notwendiges Betriebsvermögen

3.3.1 Grundsätzliches Rz. 70 Grundstücke und Grundstücksteile, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpflichtigen genutzt werden, gehören regelmäßig zum notwendigen Betriebsvermögen. Hinsichtlich des Verhältnisses von Grund und Boden zum Gebäude bezüglich der Frage, ob Grund und Boden und Gebäude oder Teile von beiden zum Betriebsvermögen ode...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9 Internationale Rechnungslegung nach IFRS

9.1 Grundsätzliches Rz. 389 IAS 40 regelt die Bilanzierung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien und macht eine gedankliche Aufspaltung der Anschaffung u. a. von Gebäuden und Gebäudeteilen in eigenbetrieblich genutzte Immobilien (owner-occupied properties), die vorrangig nach IAS 16 zu bewerten sind, und Anlageimmobilien (investment properties), deren Bewertung sich...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.3 Erhaltungs- und Herstellungsaufwand

5.3.1 Allgemeines Rz. 319 Die Grenze zwischen Erhaltungs- und Herstellungsaufwand bei stehenden Gebäuden ist fließend. Die Merkmale zur Abgrenzung von Erhaltungs- und Herstellungsaufwand bei Gebäuden gelten bei selbstständigen Gebäudeteilen i. S. d. R 4.2 Abs. 4 und 5 EStR entsprechend (R 21.1 Abs. 4 EStR). Rz. 320 Im Unterschied zur Anschaffung liegt im bilanzsteuerrechtliche...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 1.3.3 Abgrenzung des Gebäudes zur Betriebsvorrichtung

1.3.3.1 Rechtsgrundlagen Rz. 15 Für die Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen sind § 68 BewG und im Beitrittsgebiet § 129 Abs. 2 Nr. 1 BewG i. V. m. § 50 Abs. 1 Satz 2 BewG maßgebend. Nach § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG gilt dies auch für die Abgrenzung der Betriebsgrundstücke von den Betriebsvorrichtungen. 1.3.3.2 Grundsätzliches Rz. 16 Die Abgrenzung von Gebäude...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.7 Bebauung eines unbebauten Grundstücks

3.7.1 Das Gebäude gehört zum notwendigen oder zum gewillkürten Betriebsvermögen Rz. 114 Gehört das Gebäude zum notwendigen Betriebsvermögen (eigenbetriebliche Nutzung), ist der Grund und Boden weiterhin zu bilanzieren. Dient das Gebäude fremdbetrieblichen Zwecken und/oder wird es zu Wohnzwecken vermietet, so hat der Steuerpflichtige ein Wahlrecht. Er kann das Gebäude bilanzie...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8 Besondere Fragen der Bewertung

8.1 Folgebewertung bei Gebäuden und Gebäudeteilen nach HGB und EStG 8.1.1 Allgemeines Rz. 377 Gemäß § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB sind Vermögensgegenstände des Anlagevermögens planmäßig abzuschreiben, sofern ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist. Gebäude unterliegen demnach einer planmäßigen Abschreibung, wenn sie als Vermögensgegenstand dem Anlagevermögen zugeordnet werden. Es gelten ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.2.3 Notwendiges Privatvermögen

3.9.2.3.1 Grundsätzliches Rz. 159 Grundstücke des Gesamthandsvermögens sind in jedem Fall in der Handelsbilanz der Personengesellschaft auszuweisen. In der Regel stellen diese Grundstücke auch Betriebsvermögen im steuerlichen Sinne dar. Der Umstand, dass ein Grundstück zivilrechtlich zum Gesellschaftsvermögen i. S. d. § 718 BGB (Gesamthandsvermögen) gehört, reicht nach der Re...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 6 Teilwert

6.1 Grundsätzliches Rz. 356 Bei der Ermittlung des Teilwerts von bebauten Betriebsgrundstücken ist davon auszugehen, dass der Grund und Boden und die darauf stehenden Gebäude bewertungsrechtlich besondere Wirtschaftsgüter sind.[1] Es gilt die Vermutung, dass der Teilwert eines neu hergestellten oder angeschafften Wirtschaftsgutes des (abnutzbaren) Anlagevermögens den Herstellu...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2 Gebäudeteile

2.1 Grundsätzliches Rz. 26 Anders als alle anderen Wirtschaftsgüter werden Gebäude mit unterschiedlichen Nutzungen nicht als eine Einheit behandelt, sondern das Gebäude wird entsprechend seiner Nutzung in verschiedene Gebäudeteile aufgeteilt, die jedes für sich ein Wirtschaftsgut darstellen sollen. Wird ein Gebäude teils eigenbetrieblich, teils fremdbetrieblich, teils zu eige...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.4 Betriebsvorrichtungen

2.4.1 Selbstständige Gebäudeteile als Betriebsvorrichtungen Rz. 44 Betriebsvorrichtungen sind selbstständige Wirtschaftsgüter, weil sie nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen. Sie gehören auch dann zu den beweglichen Wirtschaftsgütern, wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind (R 7.1 Abs. 3 EStR). Rz. 45 Die Entsc...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4 Anschaffungskosten eines Gebäudes oder Gebäudeteils

4.1 Begriff und Umfang Rz. 256 Wegen der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Definition der Anschaffungskosten wird auf "Anschaffungskosten nach HGB und EStG" hingewiesen. 4.2 Bedeutung der Anschaffungskosten Rz. 257 Siehe hierzu "Anschaffungskosten nach HGB und EStG", Rz. 1–3. 4.3 Anschaffungskosten bei Übernahme von Verbindlichkeiten Rz. 258 Beim Erwerb eines bebauten Grun...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9 Gebäude und Gebäudeteile als Betriebsvermögen der Personengesellschaft

3.9.1 Umfang Rz. 141 Dem Betriebsvermögen einer Personengesellschaft sind alle Gebäude und Gebäudeteile zuzuordnen, die zum Gesellschaftsvermögen (Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft) gehören und nicht dem notwendigen Privatvermögen zuzuordnen sind oder die einem, mehreren oder allen Mitunternehmern gehören und als Sonderbetriebsvermögen zu behandeln sind. Das steuerlic...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 10 Weiterführende Literatur

Federmann/Müller, Bilanzierung nach Handelsrecht und Steuerrecht, 13. Aufl. 2018.mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 6.4 Teilwert bei Einlagen und Entnahmen von Gebäuden und Gebäudeteilen

Rz. 365 Siehe hierzu "Einlagen und Entnahmen". Rz. 366 vorläufig freimehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.2 Gesamthandsvermögen

3.9.2.1 Notwendiges Betriebsvermögen Rz. 142 Grundsachverhalte Zum notwendigen Betriebsvermögen der Personengesellschaft rechnen die Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens, die unmittelbar dem Betrieb der Personengesellschaft dienen oder zu dienen bestimmt sind.[1] Rz. 143 Auch Wirtschaftsgüter, die zum Gesellschaftsvermögen gehören, dem Betrieb der Personengesellschaft jedo...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.8 Sonstige selbstständige Gebäudeteile

2.8.1 Begriff Rz. 56 Der Begriff des sonstigen selbstständigen Gebäudeteils umfasst baulich abgegrenzte Einbauten wie Haupt- und Nebengebäude, Stockwerk oder Raum. Ein Teil eines Raumes, wie der durch Einrichtungsgegenstände abgrenzte Arbeitsbereich, kann jedoch nicht als selbstständiger Gebäudeteil angesehen werden. Körperlichkeit und Unbeweglichkeit dieses Wirtschaftsguts s...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3 Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen

3.1 Allgemeine Grundsätze Rz. 67 Ein Gebäude bildet, abgesehen von den in R 4.2 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1–4 EStR bezeichneten selbstständigen Wirtschaftsgütern, entsprechend seiner Nutzungsart entweder ein Wirtschaftsgut oder abhängig von der Nutzung bis zu 4 verschiedene Wirtschaftsgüter. Für die Behandlung als Betriebsvermögen/Privatvermögen ergeben sich folgende Zuordnungsmöglich...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5 Herstellungskosten eines Gebäudes oder Gebäudeteils

5.1 Grundsätzliches Rz. 308 Wegen der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Definition und des Umfangs der Herstellungskosten vgl. "Herstellungskosten im Abschluss nach HGB und EStG". Die Vorschrift des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB stuft u. a. als Herstellungsvorgänge ein: die Herstellung eines Vermögensgegenstands; seine Erweiterung oder eine über seinen ursprünglichen Zustand hina...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8.5 Investitionszulagen

Rz. 386 Investitionszulagen für Gebäude siehe "Zuwendungen/Zuschüsse".mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.3 Notwendiges Sonderbetriebsvermögen

3.9.3.3.1 Umfang Rz. 178 Zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehören u. a. Grundstücke und Grundstücksteile, die unmittelbar für betriebliche Zwecke der Personengesellschaft genutzt werden (Sonderbetriebsvermögen I). Zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehören auch die dem Mitunternehmer gehörenden Grundstücke oder Grundstücksteile, die zwar nicht unmittelbar für betrie...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.4 Gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen

3.9.3.4.1 Umfang Rz. 201 Als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen können grundsätzlich alle Grundstücke und Grundstücksteile in Betracht kommen, die auch ein Einzelunternehmer zum gewillkürten Betriebsvermögen machen kann (Wahlrecht). Die Behandlung als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen setzt dann voraus, dass das Wirtschaftsgut in der Steuerbilanz (Sonderbilanz) ausgewiesen...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.4 Gewillkürtes Betriebsvermögen

3.4.1 Grundsätzliches Rz. 93 Ermitteln Steuerpflichtige den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich, so können sie die Grundstücke oder Grundstücksteile, die nicht eigenbetrieblich genutzt werden und weder eigenen Wohnzwecken dienen, noch an Dritte zu Wohnzwecken unentgeltlich überlassen sind, z. B. zu Wohnzwecken oder zur gewerblichen Nutzung an Dritte vermietet sind, als ge...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.5 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung

3.5.1 Grundsätzliches zur Vereinfachungsregelung Rz. 107 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert im Verhältnis zum Wert des ganzen Grundstücks von untergeordneter Bedeutung ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn der Wert des eigenbetrieblich genutzten Grundstücksteils weder mehr als 1/5 des Werts des ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 1.3 Steuerrechtlich

1.3.1 Grundsätzliches Rz. 7 Gemäß R 7.1 Abs. 5 Satz 1 EStR sind für den Begriff des Gebäudes die Abgrenzungsmerkmale des Bewertungsrechts maßgebend. Nach den für das Bewertungsrecht ergangenen gleich lautenden Ländererlassen zur Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen und nach den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen ist ein ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3 Nicht betrieblich genutzte Gebäude und Gebäudeteile im Betriebsvermögen (investment properties) nach IFRS

9.3.1 Regelungsinhalt, Definition Rz. 419 Bei investment properties (als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) handelt es sich um Immobilien, die von ihren Eigentümern oder vom Leasingnehmer im Rahmen eines Finanzierungs-Leasing-Verhältnisses gehalten werden, um Miet- oder Pachterträge und/oder eine Wertsteigerung des eingesetzten Kapitals zu erzielen (IAS 40.7). Rz. 420 Die...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.3 Gebäude auf fremdem Grund und Boden

3.9.4.3.1 Grundsätzliches Rz. 242 Errichtet ein Gewerbetreibender auf fremdem Grund und Boden ein Gebäude für eigenbetriebliche Zwecke, so hat er die aufgewendeten Herstellungskosten zu aktivieren als Gebäude, wenn er bürgerlich-rechtlicher und damit grundsätzlich auch wirtschaftlicher Eigentümer des Bauwerks ist, oder ebenfalls als Gebäude, wenn er zwar nicht bürgerlich-rechtl...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.8 Entnahme von Gebäuden und Gebäudeteilen

3.8.1 Grundsätzliches Rz. 118 Nach der Rechtsprechung des BFH sind Gebäudeteile, die nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen, selbstständige Wirtschaftsgüter (siehe Rz. 26 ff.). Gebäude und Gebäudeteile, die zur Zeit der Aufnahme in das Betriebsvermögen zulässigerweise zum Betriebsvermögen gerechnet worden sind, bleiben daher gru...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.5 Einbauten für vorübergehende Zwecke (Scheinbestandteile)

2.5.1 Vom Steuerpflichtigen für eigene Zwecke vorübergehend eingefügte Anlagen Rz. 51 Scheinbestandteile entstehen, wenn bewegliche Wirtschaftsgüter zu einem vorübergehenden Zweck in ein Gebäude eingefügt werden. Einbauten zu vorübergehenden Zwecken sind auch die vom Steuerpflichtigen für seine eigenen Zwecke vorübergehend eingefügten Anlagen und die vom Vermieter oder Verpächt...mehr