Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6.2.7.2 Anrechnung infolge einer unilateralen "Switch-over-clause" (Abs. 6 S. 5)

Rz. 181 Durch das Gesetz v. 13.12.2006[1] wurde in § 50d Abs. 9 EStG für bestimmte Fälle eine "Switch-over-clause" eingefügt. Diese Regelung zielt im Wesentlichen darauf ab, sog. weiße Einkünfte zu vermeiden, d. h., eine Besteuerung findet weder im Ausland noch im Inland statt. Der Grund für diese "doppelte" Nichtbesteuerung besteht darin, dass der vom Stpfl. verwirklichte T...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.2.1 Betriebsausgaben und Werbungskosten

Rz. 35 Die Ermittlung der ausl. Einkünfte hat auf Basis der deutschen steuerlichen Ermittlungsvorschriften zu erfolgen[1]. Rz. 36 Auch für die Frage, inwieweit alle mit den ausl. Einkünften zusammenhängenden Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten anzusetzen sind, hat sich die Rechtslage durch das Gesetz v. 16.5.2003[2] geändert. Rz. 37 einstweilen frei Rz. 38 Ab Vz 2003 hat sich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 27 [Leistungen nach dem FELEG]

Rz. 1 Nach § 3 Nr. 27 EStG sind der Grundbetrag der Produktionsaufgaberente (§ 13 EStG Rz. 271ff.) und das Ausgleichsgeld nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG), jeweils jedoch nur bis zum Höchstbetrag von 18.407 EUR, steuerfrei. Rz. 2 Mit dem FELEG verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, älteren landwirtschaftlichen Untern...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.1 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 140 Die Finanzverwaltung hatte vor Einführung des § 34c Abs. 1 EStG in einigen Verwaltungsregelungen die Möglichkeit der Berücksichtigung ausl. Steuern im Rahmen der inländischen Besteuerung geregelt. Um etwaige Nachteile gegenüber diesen früheren Verwaltungsregelungen auszugleichen bzw. abzumildern, wurde mit § 34c Abs. 5 EStG eine Rechtsgrundlage geschaffen, die deutsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.4.3 Gewerbesteuer

Rz. 10 Im Rahmen der Anrechnungsmethode des § 34c Abs. 1 EStG kommt es nicht zu einer Reduzierung der GewSt, da die ausl. Steuer nicht bei der Ermittlung des Gewerbeertrags berücksichtigt wird. Demgegenüber wirkt sich die Abzugsmethode des § 34c Abs. 2 EStG auf die GewSt aus, soweit nicht § 8 Nr. 12 GewStG eingreift. Nach dieser Vorschrift sind abgezogene Steuern für Zwecke ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.3.2 Der deutschen ESt entsprechende ausländische Steuer

Rz. 51 Eine ausl. Steuer entspricht der deutschen ESt (ist gleichartig), wenn sie direkt auf die Besteuerung des Einkommens, des Gewinns oder eines Teils des Einkommens oder Gewinns gerichtet ist.[1] Es entscheidet die Identität des Besteuerungsgegenstands.[2] Ist die Steuer i. d. S. gleichartig mit der deutschen ESt, kommt es auf die unterschiedliche Ausgestaltung im Einzel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 4.3.2 Keine der deutschen ESt entsprechende Steuer

Rz. 131 Nach der ersten Fallgruppe können ausl. Steuern bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden, die zwar auf ausl. Einkünfte erhoben werden, die aber nicht der deutschen ESt entsprechen. Da der Begriff der Gleichartigkeit mit der deutschen ESt sehr weit gefasst ist, ist der Anwendungsbereich des Tatbestands in § 34c Abs. 3 EStG stark eingeschränkt. Dies gilt insbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3.3.3 Voraussetzungen in der Person des Arbeitnehmers

Rz. 166 Die Tätigkeit der einzelnen Arbeitnehmer ist nur begünstigt, wenn sie jeweils ununterbrochen über drei Monate[1] hinausgeht. Zu der begünstigten Tätigkeit zählen auch die Reisetage. Unterbrechung durch Urlaub oder Krankheit ist für die Erfüllung des Begriffs "ununterbrochen" unschädlich, diese Zeit wird auf den Drei-Monats-Zeitraum aber nicht angerechnet[2]. Ebenfall...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.2 Einkunftsermittlung

2.1.3.2.1 Betriebsausgaben und Werbungskosten Rz. 35 Die Ermittlung der ausl. Einkünfte hat auf Basis der deutschen steuerlichen Ermittlungsvorschriften zu erfolgen[1]. Rz. 36 Auch für die Frage, inwieweit alle mit den ausl. Einkünften zusammenhängenden Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten anzusetzen sind, hat sich die Rechtslage durch das Gesetz v. 16.5.2003[2] geändert. Rz. 3...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3 Besteuerung der ausländischen Einkünfte im Quellenstaat

2.1.3.1 Tatsächliche Besteuerung der ausländischen Einkünfte im Quellenstaat Rz. 33 Die Frage, ob die ausl. Einkünfte tatsächlich im Quellenstaat besteuert worden sein müssen, ist mittlerweile durch das Gesetz v. 16.5.2003[1] beantwortet worden. Hierbei ist wie folgt zu unterscheiden: Rechtslage bis einschließlich Vz 2002: Auf eine tatsächliche Besteuerung kam es nicht an[2]. R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1 Einführung

1.1 Bedeutung sowie Sinn und Zweck 1.1.1 Das Problem der Doppelbesteuerung Rz. 1 Bei unbeschränkt Stpfl. erstreckt sich die Stpfl. im Inland auf das Welteinkommen, d. h. auf alle Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten, unabhängig davon, ob die Quellen dieser Einkünfte im Inland oder im Ausland liegen. Im Gegensatz hierzu unterliegen der beschränkten ESt-Pflicht nur die inl. E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3.3 Auslandstätigkeitserlass

5.3.3.1 Allgemeines Rz. 162 Zweck des Erlasses ist es, durch Freistellung des Arbeitslohns für bestimmte Auslandstätigkeiten neben der Vermeidung einer Doppelbesteuerung auch die Förderung der Exportwirtschaft zu erreichen. Rz. 163 Die Freistellung von der LSt erfolgt auf Antrag des Arbeitgebers (Verzicht auf LSt-Abzug). Der begünstigte Arbeitslohn ist im Lohnkonto getrennt vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.3 Verfahren

2.3.1 Anrechnung als Teil der Steuerfestsetzung Rz. 90 Bereits in der systematischen Einordnung wurde darauf hingewiesen, dass die Anrechnungsregelungen im Wesentlichen Bestandteil der Steuerfestsetzung sind[1]. Die Berücksichtigung ausl. Steuern, auch die Anrechnung, ist Teil der Steuerveranlagung, nicht nur der Abrechnung, die außerhalb der Steuerfestsetzung, wenn auch regel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3 Ergangene Erlasse

5.3.1 Übersicht Rz. 150 Zur Sicherung der Gleichbehandlung der Stpfl. hat die Verwaltung in zwei Erlassen Ermessensrichtlinien veröffentlicht: Pauschalierungserlass des BMF v. 10.4.1984, IV C 6 – S 2293 – 11/84, BStBl I 1984, 252, Auslandstätigkeitserlass des BMF v. 31.10.1983, IV B 6 – 2293 – 50/83, BStBl I 1983, 470; geändert durch BMF v. 14.3.2017, V C 5 – S 2369/10/10002, B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6.2 Anrechnung nach den Regeln des DBA

6.2.1 Verhältnis von § 34c EStG zu DBA Rz. 171 Die Durchführung der Anrechnung richtet sich in erster Linie nach den Vorschriften des DBA. Dabei sind etwaige besondere Regelungen eines DBA zu beachten, z. B. die Anrechnung getrennt für jede Einkunftsart[1]. Rz. 172 Die Frage, ob Einkünfte aus einem bestimmten Staat stammen, ist daher nach den Regeln des jeweiligen DBA zu entsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5 Pauschalierung (Abs. 5)

5.1 Sinn und Zweck der Regelung Rz. 140 Die Finanzverwaltung hatte vor Einführung des § 34c Abs. 1 EStG in einigen Verwaltungsregelungen die Möglichkeit der Berücksichtigung ausl. Steuern im Rahmen der inländischen Besteuerung geregelt. Um etwaige Nachteile gegenüber diesen früheren Verwaltungsregelungen auszugleichen bzw. abzumildern, wurde mit § 34c Abs. 5 EStG eine Rechtsg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.4 Nachweispflichten (§ 34c Abs. 7 EStG, § 68b EStDV)

Rz. 67 Der Nachweis über die Festsetzung und Zahlung der ausl. Steuer ist nach § 68b EStDV durch Vorlage der entsprechenden Urkunden zu führen, etwa durch Steuerbescheid. Bei Abzugsteuern sollte die Abrechnung des Zahlungsschuldners genügen. Der Nachweis kann aber auch durch eine Bescheinigung des Anmeldenden über die Höhe der für den jeweiligen Anrechnungsberechtigten abgef...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.1 Bedeutung sowie Sinn und Zweck

1.1.1 Das Problem der Doppelbesteuerung Rz. 1 Bei unbeschränkt Stpfl. erstreckt sich die Stpfl. im Inland auf das Welteinkommen, d. h. auf alle Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten, unabhängig davon, ob die Quellen dieser Einkünfte im Inland oder im Ausland liegen. Im Gegensatz hierzu unterliegen der beschränkten ESt-Pflicht nur die inl. Einkünfte, d. h. die Einkünfte aus ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.1.1 Ausländische Einkünfte

2.2.1.1.1 Ansatz der ausländischen Einkünfte ohne Steuerabzug Rz. 73 In der Formel sind die ausl. Einkünfte einschließlich der ausl. Steuer anzusetzen. Es sind alle im Inland steuerbaren und stpfl. ausl. Einkünfte in die Berechnung einzubeziehen. Die im Inland steuerfreien ausl. Einkünfte sind aber auszuscheiden. Da es um die Frage geht, welche inländische Steuerbelastung (du...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3.2 Pauschalierungserlass

5.3.2.1 Allgemeines Rz. 151 Zweck des Erlasses ist es, bei Tätigkeiten in ausl. Staaten, mit denen kein DBA besteht, Steuererleichterungen zu schaffen, insbesondere in Entwicklungsländern, wo häufig steuerliche Förderungsmaßnahmen getroffen werden, die bei voller deutscher Besteuerung und lediglich Anrechnung der ausl. Steuer dem Stpfl. verloren gehen und dem deutschen Fiskus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.5.3 Zurechnungsfälle

Rz. 15 Wird ein Stpfl. aufgrund nationaler oder internationaler Regelungen in einem Staat steuerlich schlechter behandelt als in einem anderen, wird er versuchen, seine Einkünfte in Letzteren zu verlagern. Bekannte Instrumentarien hierzu sind, insbesondere bei in Wertpapieren verbrieften Ansprüchen, Wertpapierleihen oder sog. Repo- bzw. Wertpapierpensionsgeschäfte (§ 340b HG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.1.1.2 Ansatz sämtlicher Einkünfte eines Landes

Rz. 74 Schon aus dem Wortlaut des § 34c Abs. 1 S. 1 EStG ergibt sich, dass die ausl. Steuer aus einem Staat immer nur auf die deutsche Steuer, die auf die Einkünfte aus gerade diesem Staat entfällt, angerechnet werden kann ("per-country-limitation" im Gegensatz zur "overall-limitation"); kodifiziert hat der Gesetzgeber dies in § 34c Abs. 7 EStG i. V. m. § 68a EStDV. Hieraus ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.6 Wechselkursumrechnung

Rz. 24 Eine ausdrückliche Regelung, wie in Fremdwährung entrichtete ausl. in Euro umzurechnen ist, enthält das Gesetz nicht. Nach R 34c Abs. 1 und 2 EStR 2012 entscheiden der tägliche von der EZB veröffentlichte Euro-Referenzkurs[1], vereinfachend der USt-Umrechnungskurs, der monatlich im BStBl I veröffentlicht wird. Rz. 24a Das BilMoG hat in § 256a HGB eine Regelung für die Um...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.7.4 Europarecht

Rz. 28 Die Anrechnungsmethode nach § 34c EStG bzw. den DBA verstößt als Typus der Vermeidung einer Doppelbesteuerung – auch soweit sie die Anrechnung auf den inländischen Steuerbetrag begrenzt – nicht gegen das EU-Recht[1]. Rz. 28a Inwieweit eine Beschränkung der Anrechenbarkeit ausl. Quellensteuer auf ausl. Beteiligungserträge mit dem EU-Recht zu vereinbaren ist, war insbes....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.5.2 Personengesellschaften

Rz. 12 Werden die ausl. Einkünfte von einer Personengesellschaft bezogen, sind die Gesellschafter anrechnungsberechtigt. Die Anrechnung von ausl. Steuer vollzieht sich auf der Ebene der Gesellschafter bei deren individueller Steuerfestsetzung. Der Betrag der anzurechnenden Steuer ist in die gesonderte Feststellung nach § 180 AO aufzunehmen und dort auf die Gesellschafter zu ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2 Anrechnung

Rz. 70 Die ausl. Steuer ist auf diejenige deutsche ESt anzurechnen, die auf die ausl. Einkünfte aus demjenigen Staat entfällt, dessen Steuer angerechnet werden soll. Mit dieser Regelung sind mehrere Begrenzungen der Anrechenbarkeit getroffen worden: Durch die Anrechnung vermindert werden kann nur die deutsche ESt, die auf den ausl. Einkünften ruht. Die Anrechnung kann damit n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.7.3 Verfassungsrecht

Rz. 27 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelung können sich aus zweierlei Gesichtspunkten ergeben: § 34c Abs. 1 S. 4 EStG ordnet nur für bestimmte ausl. Einkünfte an, dass bei ihrer Ermittlung Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen abzuziehen sind, die mit diesen Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Hierdurch wer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6.2.3 Aus dem Quellenstaat stammend

Rz. 175 Die ausl. Steuer muss aus dem Quellenstaat stammen. Es genügt nicht, dass die zu berücksichtigende ausl. Steuer von einem ausl. Staat erhoben worden ist, mit dem ein DBA besteht. "Stammen" die Einkünfte nach den Regeln des DBA nicht aus diesem Staat, ist dort aber trotzdem (tatsächlich) eine Steuer erhoben worden, greift der Ausschluss nach § 34c Abs. 6 EStG nicht ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3.2.3.1 Betriebsstätteneinkünfte

Rz. 156 Sollen die Einkünfte aus einer ausl. Betriebsstätte pauschal festgesetzt werden, muss die Tätigkeit dieser Betriebsstätte eine "aktive Tätigkeit" sein; Abschn. 5 des Pauschalierungserlasses stimmt insoweit mit § 2a Abs. 2 EStG überein. Rz. 157 Der Begriff der Betriebsstätte ist dabei nach deutschem Steuerrecht zu verstehen (§ 12 AO); Erweiterungen in DBA sind ohne Bed...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3.3.1 Allgemeines

Rz. 162 Zweck des Erlasses ist es, durch Freistellung des Arbeitslohns für bestimmte Auslandstätigkeiten neben der Vermeidung einer Doppelbesteuerung auch die Förderung der Exportwirtschaft zu erreichen. Rz. 163 Die Freistellung von der LSt erfolgt auf Antrag des Arbeitgebers (Verzicht auf LSt-Abzug). Der begünstigte Arbeitslohn ist im Lohnkonto getrennt von dem nicht begünst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.1 Tatsächliche Besteuerung der ausländischen Einkünfte im Quellenstaat

Rz. 33 Die Frage, ob die ausl. Einkünfte tatsächlich im Quellenstaat besteuert worden sein müssen, ist mittlerweile durch das Gesetz v. 16.5.2003[1] beantwortet worden. Hierbei ist wie folgt zu unterscheiden: Rechtslage bis einschließlich Vz 2002: Auf eine tatsächliche Besteuerung kam es nicht an[2]. Rechtslage ab Vz 2003: Nach § 34c Abs. 1 S. 3 Halbs. 2 EStG werden ausl. Eink...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.5.6 Bestehen einer "zwischengeschalteten Basisgesellschaft"

Rz. 20 Unter dem Gesichtspunkt des Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO können ausl. Steuern, die von einer Basisgesellschaft entrichtet wurden, nicht anrechenbar sein[1]. Rz. 21 Für den umgekehrten Fall, dass eine ausl. Gesellschaft eine Entlastung von deutschen Quellensteuern erlangen will, hat der Gesetzgeber in § 50d Abs. 3 EStG Voraussetzungen definiert, bei deren Vorliege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.2.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 142 Nicht nur unbeschränkt Stpfl., sondern über die Parallelvorschrift in § 50 Abs. 7 EStG auch beschränkt Stpfl. können sich auf die früheren Erlasse der Finanzverwaltung zur Entlastung ihrer Steuern berufen. Zwar kann der Stpfl. beantragen, die Pauschalierung oder den Erlass nur auf einen Teil seiner ausl. Einkünfte zu beziehen. Aber auch hier gilt die per-country-limit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.2.4 Keine Minderung der Bemessungsgrundlage durch ausländische Steuer

Rz. 47 Die der deutschen ESt entsprechende ausl. Steuer kann ebenso wenig wie die deutsche ESt als Betriebsausgabe oder Werbungskosten bei der Ermittlung der ausl. Einkünfte abgesetzt werden. Anzusetzen sind die nach deutschen Vorschriften ermittelten ausl. Einkünfte; Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern sind aber nach § 12 Nr. 3 EStG bei der Ermittlung der Ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.2.6 Verfassungsrechtliche Schranken

Rz. 149 Verfassungsrechtliche Kritik gegenüber der Regelung des § 34c Abs. 5 EStG könnte insoweit geäußert werden, dass der Terminus der "volkswirtschaftlichen Gründe" als Ermächtigungsgrundlage für Erlass und Pauschalierung nicht hinreichend bestimmt sei. Das BVerfG hat aber die Ermächtigungsgrundlage als ausreichend qualifiziert, weil es sich um eine steuerentlastende Vors...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.1.2 Vermeidung der Doppelbesteuerung durch völkerrechtliche Verträge

Rz. 2 § 2 Abs. 1 AO ordnet den Vorrang der völkerrechtlichen Regelung an[1], sodass die Kollision des jeweiligen Besteuerungsrechts unter Heranziehung des DBA zu lösen ist. Art. 23 OECD-MA sieht dabei zwei Möglichkeiten der Vermeidung einer Doppelbesteuerung vor: Freistellungsmethode (mit Progressionsvorbehalt, § 32b EStG; Art. 23A OECD-MA), Anrechnungsmethode (Art. 23B OECD-MA).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 4.1 Allgemeines

Rz. 120 § 34c Abs. 3 EStG erweitert die Möglichkeit, ausl. Steuern bei der deutschen ESt zu berücksichtigen, auf Fälle, in denen eine Anrechnung nach Abs. 1 oder ein Abzug nach Abs. 2 nicht in Betracht kommt. Die Vorschrift hat damit die Funktion eines Auffangtatbestands. Rz. 121 Da der Abzug der ausl. Steuer bereits bei der Ermittlung der Einkünfte erfolgt, schlägt er sich a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3.2 Voraussetzungen für den Abzug

Rz. 102 Voraussetzungen für den Abzug ausl. Steuer sind das Vorliegen einer nach Abs. 1 anrechenbaren ausl. Steuer; ist das nicht der Fall, kommt nur eine Behandlung nach § 34c Abs. 3 EStG in Betracht. die Stellung eines Antrags; wird kein Antrag gestellt, erfolgt eine Anrechnung der ausl. Steuer nach Abs. 1. 3.2.1 Anrechenbare ausländische Steuer Rz. 103 Aus der Formulierung, d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.2.4 Zuständige Behörde

Rz. 145 Ermächtigt zur Pauschalierung sind nach § 34c Abs. 5 EStG die obersten Finanzbehörden der Länder (Finanzminister); erforderlich ist die Zustimmung des BMF. Die FÄ sind insoweit nicht entscheidungsbefugt[1]. Ab Vz 1992 besteht die Möglichkeit, dass die obersten Finanzbehörden der Länder andere Finanzbehörden mit der Entscheidung beauftragen. Damit soll die Möglichkeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.7.2 Hinzurechnungsbetrag (§ 12 AStG)

Rz. 26 Nachdem durch Wegfall des § 10 Abs. 5 AStG die DBA keine Sperrwirkung gegenüber dem AStG mehr entfalten, kann etwaigen Doppelbesteuerungen nur noch im Weg des nationalen Rechts begegnet werden. Die Voraussetzung hierfür hat der Gesetzgeber in § 12 AStG geschaffen, der auf die Vorschriften zur Anrechnung nach § 34c Abs. 1 und 2 EStG verweist.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3.2.2 Antragstellung

Rz. 105 Die Abzugsmethode muss beantragt werden. Dieser Antrag ist nach den allgemeinen Verwaltungsgrundsätzen bis zur Unanfechtbarkeit des entsprechenden Steuerbescheids zu stellen bzw. zurückzunehmen. Das Wahlrecht ist für jeden Vz neu auszuüben. Rz. 106 Aufgrund des Verweises auf § 34c Abs. 1 EStG kann der Antrag nicht für die einzelnen Einkünfte gestellt werden, sondern nur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3.1 Übersicht

Rz. 150 Zur Sicherung der Gleichbehandlung der Stpfl. hat die Verwaltung in zwei Erlassen Ermessensrichtlinien veröffentlicht: Pauschalierungserlass des BMF v. 10.4.1984, IV C 6 – S 2293 – 11/84, BStBl I 1984, 252, Auslandstätigkeitserlass des BMF v. 31.10.1983, IV B 6 – 2293 – 50/83, BStBl I 1983, 470; geändert durch BMF v. 14.3.2017, V C 5 – S 2369/10/10002, BStBl I 2017, 47...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.3.3 Festgesetzte, gezahlte und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische Steuer

Rz. 54 Die ausl. Steuer ist nur anrechenbar, wenn sie die Leistungsfähigkeit des Stpfl. tatsächlich und nicht nur fiktiv gemindert hat. Vor diesem Hintergrund müssen kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die Steuer ist (gegen den Stpfl.) festgesetzt (Rz. 56), (von dem Stpfl.) gezahlt (Rz. 57f.) und um einen im Quellenstaat entstandenen Ermäßigungsanspruch zu kürzen (...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.3 Steuer des Quellenstaats der Einkünfte

2.1.3.3.1 Grundlagen Rz. 50 Anrechenbar ist nur die ausl. Steuer, die auf die ausl. Einkünfte (§ 34d EStG) erhoben wird. Es muss sich danach um Einkünfte handeln, die nach § 34d EStG bzw. dem einschlägigen DBA aus dem ausl. Staat stammen[1]. Wurde die ausl. Steuer allerdings zu Unrecht erhoben, so ist eine Anrechnung nach § 34c EStG nicht möglich[2]. Rz. 50a Wird die ausl. Ste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.3.3 Keine Anrechnung bei LSt-Abzug

Rz. 92 Ausl. Steuern werden nur im Veranlagungsverfahren, nicht im Rahmen des LSt-Abzugs berücksichtigt. Ggf. muss der Stpfl. die Veranlagung innerhalb einer Frist von 4 Jahren beantragen (Festsetzungsverjährung, § 169 AO). Rz. 93–99 einstweilen freimehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.5 Subjektidentität zwischen dem Schuldner der ausländischen und der deutschen Steuer

1.5.1 Grundsatz Rz. 11 Die Anrechnung verlangt, dass eine Personenidentität des Stpfl. im Ausland und im Inland gegeben ist. Bei Qualifikationskonflikten ist vorbehaltlich des DBA das deutsche Recht maßgebend[1]. In den in den Rz. 12 bis 23 dargestellten sechs Fällen ist die Steuersubjektidentität fraglich. 1.5.2 Personengesellschaften Rz. 12 Werden die ausl. Einkünfte von eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6 Verhältnis zu DBA (Abs. 6)

6.1 Allgemeines Rz. 170 Die Regelung des § 34c Abs. 6 EStG hat mehrfache Funktionen: Sie bringt den Vorrang der DBA gegenüber der unilateralen Regelung des § 34c EStG zum Ausdruck, indem § 34c Abs. 1 bis 3 EStG, d. h. die Anrechnung der ausl. Steuer oder ihr Abzug bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte, nicht anzuwenden ist, wenn ein DBA besteht (§ 34c Abs. 6 S. 1 EStG). Si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 4.3 Fallgruppen

4.3.1 Überblick Rz. 130 Der Abzug der ausl. Steuer bei der Ermittlung der Einkünfte ist nach § 34c Abs. 3 EStG in folgenden Fallgruppen möglich: Die ausl. Steuer entspricht nicht der deutschen ESt. Die ausl. Steuer wurde nicht in dem Staat erhoben, aus dem die Einkünfte stammen (in DBA-Fällen, § 34c Abs. 6 S. 6 EStG). Es liegen nach deutscher Auffassung überhaupt keine ausl. Ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6.2.5 Ansatz von Betriebsausgaben bei der Einkünfteermittlung

Rz. 177 Zur Einkünfteermittlung vgl. Rz. 35ff.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.2 Zulässigkeit der Pauschalierung

5.2.1 Voraussetzungen Rz. 141 Der Erlass bzw. die Pauschalierung der deutschen ESt-Schuld setzt nach § 34c Abs. 5 EStG voraus: eine unbeschränkte Steuerpflicht; bei einer beschränkten Steuerpflicht gilt die Parallelvorschrift des § 50 Abs. 7 EStG; ausl. Einkünfte i. S. d. § 34d EStG; einen der beiden folgenden Gründe: Der Erlass oder die Pauschalierung ist aus volkswirtschaftlich...mehr