Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.5.2 Mittelbare Beteiligung über andere Körperschaften

Tz. 196 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Das Halten einer Kap-Beteiligung über eine zwischengeschaltete andere Kap-Ges ist der Grundfall der mittelbaren Beteiligung iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG. Ob die mittelbare Beteiligung auf einstufiger oder mehrstufiger Zwischenbeteiligung anderer Kap-Ges beruht, spielt keine Rolle (s Urt des BFH v 10.02.1982, BStBl II 1982, 392 und s Weber-Grellet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6.2 Nachträgliche Änderung des Kaufpreises

Tz. 389 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine Änderung des VG ergibt sich insbes, wenn sie durch einen Umstand bedingt ist, der dem Veräußerungsvorgang zeitlich vorausgeht, zB bei Minderung des Kaufpreises wegen eines Sach- oder Rechtsmangels, bei von Anfang an unwirksamem Rechtsgeschäft, bei von vornherein unzutr Kaufpreisfestsetzung iVm einer späteren einvernehmlichen Neufestsetz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Zur Person des Veräußerers

Tz. 53 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 17 EStG gilt für Anteilsveräußerungen durch natürliche Personen, aber auch für Anteilsveräußerungenmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 113 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Bei Ausschließung oder Austritt eines AE aus wichtigem Grund (s BGHZ 9, 157; 32, 17) können dessen Anteile entweder eingezogen werden (hierzu s Tz 146 ff und s Wehrstedt/Füssenich, GmbHR 2006, 698) oder es kann die Abtretung der Anteile verlangt werden. Ebenfalls hierzu s Bacher/Blumenthal (GmbHR 2009, 246). Im letztgenannten Fall, dh bei Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 260 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Zur Ermittlung des VG gem § 17 Abs 2 EStG sind dem Veräußerungserlös die AK der Anteile gegenüberzustellen. Es spielt dabei grds keine Rolle, ob im Zeitpunkt des jeweiligen Anteilserwerbs bereits eine Beteiligung iSd § 17 EStG bestand (s Tz 250 ff). Zu den AK zählt alles, was der Erwerber aufwenden muss, um das WG zu erlangen (s Urt des BFH v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.9 Einschränkung der Verlustverrechnung bei einem Veräußerungsverlust ab dem Veranlagungszeitraum 1999

Tz. 415 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Ein nach § 17 Abs 2 S 4 EStG aF abzb Veräußerungsverlust konnte in den VZ 1999–2003 nur mit anderen Eink aus Gew unbegrenzt verrechnet werden. Ein Verlustausgleich mit anderen Einkunftsarten war nach § 2 Abs 3 S 3 bis 8 EStG aF nur eingeschr möglich. Entspr galt nach § 10d Abs 1 S 2 bis 4 und Abs 2 S 2 bis 5 EStG idF des StEntlG 1999/2000/200...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.2 Die unentgeltliche Übertragung werthaltiger Anteile

Tz. 72 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die unentgeltliche Übertragung (Schenkung) einer nach § 17 EStG stverhafteten Beteiligung führt beim Übertragenden nicht zu einer Besteuerung eines VG bzw zur stlichen Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts nach § 17 EStG (s Urt des BFH v 17.07.1980, BStBl II 1981, 11). Die Rechtsfolgen des § 17 EStG können jedoch nach dem S 4 des § 17 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Seithel, Verhindert die Ausschlagung einer Erbschaft das Entstehen einer wes Beteiligung iSd § 17 EStG? DStR 1972, 677; Pöllath, "Mittelbare Beteiligung" beschr Stpfl in sog Quintett-Situationen, FR 1976, 1, 28; Groh, Gemischte Schenkung und gemischte Sacheinlage im Ertrag-St-Recht, StuW 1984, 217; Centrale–Gutachtendienst, Voraussetzungen einer wes Beteiligung iSd § 17 EStG, G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.1 Allgemeines

Tz. 263 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 § 17 EStG erfasst grds den gesamten Wertzuwachs zwischen der Anschaffung und der Veräußerung der Beteiligung. Tritt ein AE durch Zuzug aus dem Ausl in das Inl in die unbeschr StPflicht ein, sind zuvor entstandene Wertzuwächse einer nach § 17 EStG stverhafteten Beteiligung in gleicher Weise stlich zu erfassen wie Wertzuwächse in der Zeit der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Rass, Der estliche VG und das Kj seines Bezugs, DStR 1972, 487; –en– Zahlung der Schulden einer GmbH und AK iSd § 17 EStG 1976, 1190; Uelner, Aktuelle Fragen des Ertrag-St-Rechts, StbJb 1975/76, 305; Böttcher/Hennerkes, Berechnung des VG einer wes Beteiligung – Sonderfall der Aufstockung einer unwes Beteiligung zu einer wes Beteiligung, RWP 14/D ESt II B 22a; Klauser, Stliche Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Börnstein, Zur Besteuerung von Kap-Ausschüttungen nach Herabsetzung des Stamm-Kap einer Gesellschaft, DB 1960, 960; Reither, Zum Problem der Kap-Herabsetzung bei den St vom Ertrag, BB 1966, 817; Thiel, Die Herabsetzung des Nenn-Kap von Kap-Ges im Lichte des ESt-Rechts, DB 1967, 309; Ranft, Kap-Herabsetzung und vGA, FR 1968, 274; Gross, Zum Verlustabzug für Liquidationsverluste a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5.5 Herabsetzungsgewinn

Tz. 498 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Ein Herabsetzungsgewinn entsteht nur in dem Ausnahmefall und nur in der Höhe, in der bei einer Kap-Herabsetzung der an den AE zurückgezahlte Betrag die AK seiner Beteiligung übersteigt. Ein Herabsetzungsverlust ist, da die Kap-Herabsetzung stets nur das anteilige Nenn-Kap betrifft, wohl reine Theorie (s Tz 499). Tz. 499 Stand: EL 80 – ET: 04/2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4 Erstmalige Anwendung

Tz. 566 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 27 Abs 1 UmwStG idF des SEStEG ist § 20 UmwStG und § 21 UmwStG auf Einbringungen nach dem 12.12.2006 anzuwenden, so dass die nach diesem Zeitpunkt als Gegenleistung für eine Einbringung gewährten Anteile grds von § 17 Abs 6 EStG erfasst werden müssten. Bei Einbringungen vor diesem Stichtag entstehen einbringungsgeborene Anteile iSd § 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9.3 Optionsanleihen

Tz. 176 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach der hM sind Optionsanleihen unabhängig davon Anwartschaften iSd § 17 Abs 1 S 3 EStG, ob der Inhaber stlich als AE der Kap-Ges angesehen wird (ebenfalls hierzu s Tz 171 und s Tz 187; weiter s Urt des BFH v 20.02.1975, BStBl II 1975, 505 und v 14.11.1984, BStBl II 1985, 227, 229). Der Begriff der Anteilsrechte iSd § 17 EStG geht danach we...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 374 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Gegenstand einer verdeckten Einlage kann nur ein bilanzierungsfähiger Vermögensvorteil sein (s Tz 279 und s § 8 Abs 3 KStG Teil B Tz 2 ff). Wegen der unentgeltlichen Nutzungsüberlassung s Tz 360. Weiter muss eine verdeckte Einlage durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sein (s § 8 Abs 3 KStG Teil B Tz 7 ff). Ebenfalls hierzu s Böth (St...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 16.2 Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf eine andere Kapitalgesellschaft (§ 13 UmwStG)

Tz. 592 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die stliche Behandlung der Verschmelzung von Kap-Ges regeln die §§ 11–13 UmwStG iVm § 29 KStG sowie § 40 KStG aF. Danach kann, wenn die spätere Besteuerung der stillen Reserven gesichert ist und eine Gegenleistung für die Vermögensübertragung nicht gewährt wird oder nur in Gesellschaftsrechten besteht, die untergehende Kö wählen, ob sie das ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.4.2 Nießbrauch, Unterbeteiligung

Tz. 190 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Eine Unterbeteiligung führt nur dann zur Zurechnung eines Bruchteils des Anteils, wenn der Unterbeteiligte am Gewinn und Liquidationserlös teilnimmt (sog atypische Unterbeteiligung). Wegen Einzelheiten s Tz 114. Durch Nießbrauch wird idR wirtsch Eigentum nicht begründet (s Weber-Grellet in Schmidt, 32. Aufl, § 17 EStG, Rn 53). Ebenfalls hierz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9.2 Veräußerung eines Bezugsrechts

Tz. 172 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Wichtigstes Bsp für eine unter § 17 Abs 1 S 3 EStG fallende Anwartschaft ist das bei einer Kap-Erhöhung bei einer AG oder GmbH eingeräumte konkrete Bezugsrecht des AE auf weitere Beteiligungsrechte (junge Aktien) (s Urt des BFH v 20.02.1975, BStBl II 1975, 505; v 29.06.1977, BStBl II 1977, 726; v 08.04.1992, BStBl II 1992, 761; v 13.10.1992,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5.4 Auflösungsgewinn oder -verlust

Tz. 496 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Auflösungsgewinn bzw -verlust im Fall der Liquidation ist der Betrag, um den der gW des dem AE zugeteilten bzw zurückgezahlten Vermögens (soweit dieses nicht stpfl Kap-Ertrag ist) die AK der Beteiligung und etwaige vom AE im Zusammenhang mit der Auflösung getragenen Kosten übersteigt bzw unterschreitet (s Urt des BFH v 03.06.1993, BFH/NV 199...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 291 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 In der Vergangenheit konnte sowohl nach Verw-Auff als auch nach ständiger Rspr sog Drittaufwand nicht zu verdeckten Einlagen (nachträglichen AK) beim Stpfl führen (s Vfg der OFD Ddf v 01.02.1989, DStR 1989, 291, Tz 3.2). Der GrS (s Beschl des BFH v 23.08.1999, BStBl II 1999, 782) verneint grds die Abzugsfähigkeit von Drittaufwand. Zur Berücks...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 353 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Entspr wie bei der Gründung (s Tz 351) gilt grds für die Kap-Erhöhung (s Urt des BFH v 02.10.1984, BStBl II 1985, 320). Werden die jungen Aktien jedoch in Ausübung eines aus einer bestehenden Beteiligung abgeleiteten Bezugsrechts erworben, ist Anschaffungspreis der Einzahlungsbetrag zuz der von den Altanteilen auf das Bezugsrecht abgespaltene...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Allgemeines

Tz. 420 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 17 Abs 2 S 4 iVm § 52 Abs 1 EStG idF des JStG 1996 konnten Veräußerungsverluste iSd § 17 EStG sowie veräußerungsgleiche Verluste iSd § 17 Abs 4 EStG ab dem VZ 1996 stlich nur noch berücksichtigt werden, wenn der Veräußerer – bei unentgeltlichem Erwerb sein Rechtsvorgänger – die wes Beteiligung entweder bei Gründung der Kap-Ges entgelt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.9 Einlagerückgewähr

Tz. 302 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die AK des AE verringern sich durch eine Kap-Rückzahlung infolge einer Kap-Herabsetzung ebenso wie durch eine aus dem stlichen Einlagekonto finanzierte Ausschüttung. Im Einzelnen dazu s Tz 504 ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.3 Einziehung eigener Anteile

Tz. 150 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Einziehung von Aktien ist eine Kap-Herabsetzung (s § 237 Abs 2 S 1 iVm § 222 AktG), auf die § 17 Abs 4 EStG anzuwenden ist. Bei einer vereinfachten Kap-Herabsetzung durch Einziehung (s § 237 Abs 3 Nr 2 AktG) werden die Aktien zu Lasten des Bil-Gewinns oder einer freien Rücklage eingezogen. Ebenfalls hierzu s § 8 Abs 1 KStG Tz 124ff sowie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Verlegung des Sitzes bzw der Geschäftsleitung einer inländischen Kapitalgesellschaft ins Ausland oder einer ausländischen Kapitalgesellschaft ins Inland

Tz. 480 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die Verlegung des Satzungs- oder Verwaltungssitzes einer Kap-Ges in das Ausl führt uE dann zur Anwendung des § 17 Abs 4 EStG, wenn diese zivilrechtlich als Auflösung der Kap-Ges zu werten ist, da diese ihre Rechtsfähigkeit nach dt Recht verliert. Vor Inkrafttreten des SEStEG regelte § 12 Abs 1 KStG generell eine Schlussbesteuerung auf der Se...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.18 Liquidation einer Kapitalgesellschaft

Tz. 356 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Anteile, die der Veräußerer iRd Liquidation einer anderen Kap-Ges erhalten hat, gelten nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 21.09.1965, BStBl II 1965, 665 und v 19.04.1977, BStBl II 1977, 712 zu § 23 EStG aF) nicht als angeschafft, sondern als unentgeltlich erworben. Nach der uE zutr hM (s Weber-Grellet, in Schmidt, 35. Aufl, § 17 EStG Rn 179;...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2.3 Wertsteigerungen in der Zeit vor dem Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht

Tz. 138 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der BFH hat entschieden (s Urt des BFH v 30.03.1993, BFH/NV 1993, 597 und v 19.03.1996, BStBl II 1996, 312), dass § 17 EStG grds den gesamten Wertzuwachs zwischen der Anschaffung und der Veräußerung der Beteiligung erfasst (wegen Einzelheiten s Tz 216 und s Tz 250 ff). Zur Begr führt der BFH nicht nur den Wortlaut des § 17 Abs 2 S 1 EStG an,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.5.1 Allgemeines

Tz. 195 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 17 EStG erfasst nur die Veräußerung unmittelbarer Anteilsrechte (s Urt des BFH v 09.05.2000, BStBl II 2000, 686 unter II.2.b)aa) der Urt-Gründe). Zu den unmittelbaren Anteilsrechten gehören zB auch die einem Treugeber zuzurechnenden Anteile (s Tz 191). Eine mittelbare Beteiligung ist für sich allein keine Beteiligung iSd § 17 EStG, sondern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.3 Kapitalersetzende Maßnahmen

Tz. 188 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Kap-ersetzende Maßnahmen, insbes Gesellschafterdarlehen bewirken nicht, dass der EK-Ersatz als ähnliche Beteiligung iSd § 17 Abs 1 S 3 EStG anzusetzen ist (s Tz 161). Sie bleiben daher für die Prüfung der Beteiligungsgrenze außer Betracht. Kap-ersetzende Darlehen des AE an die Kap-Ges können jedoch die AK der Beteiligung erhöhen und dadurch d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Döllerer, vGA, verdeckte Einlagen – Neue Rspr neue Fragen, DStR 1989, 331; Schoor, Einlage einer wes Beteiligung in eine Kap-Ges, StSem 8/1989, 204; Widmann, Die wes Beteiligung iSd § 17 EStG im Wechsel zwischen Erwerb, Veräußerung und Gewinnausschüttung, JbFStR 1990/91, 387; Dötsch/Binger, Schwerpunkte des StÄndG 1992 aus der Sicht der GmbH, GmbHR 1992, 588 (593); Topp, Einlage...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 577 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 In der Zeit vor dem Inkrafttreten des StEntlG 1999/2000/2002 hatte sich die Vorschrift des § 17 EStG zum Dreh- und Angelpunkt von St-Sparmodellen rund um das Anrechnungsverfahren herauskristallisiert. Dabei wurden insbes die zu hohe Beteiligungsgrenze (von damals 25 %) und die ermäßigte Besteuerung der VG iSd § 17 EStG gezielt ausgenutzt. An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.11 Veräußerung so genannter sperrfristbehafteter Anteile iSd § 22 UmwStG

Tz. 119 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 17 EStG war bisher nicht auf Anteile anzuwenden, die aus einer Einbringung unter dem Tw iSd § 20 oder § 23 UmwStG 1995 stammten (sog einbringungsgeborene Anteile, s Tz 39 und s Tz 118). Das Institut der sog einbringungsgeborenen Anteile ist durch das SEStEG grds abgeschafft worden. Folge dieses Systemwechsels ist, dass die nach Inkrafttrete...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.8.1 Allgemeines

Tz. 160 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 19.05.1992, BStBl II 1992, 902) kann "ähnlich" bedeuten, IdS ebenfalls zB s Weber-Grellet (in Schmidt, 32...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.8.5 Stille Beteiligung

Tz. 165 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die Einlage eines stillen Gesellschafters ist selbst dann keine "ähnliche Beteiligung" iSv § 17 Abs 1 EStG, wenn sie kapersetzenden Charakter hat (s Urt des BFH v 28.05.1997, BStBl II 1997, 724; v 14.06.2005, BStBl II 2005, 861 und s H 17 Abs 2 "Ähnliche Beteiligungen" EStH 2012). So auch s Urt des FG Ba-Wü (Freiburg) v 18.01.1996 (EFG 1997,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 114 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach uE zutr Ansicht des BFH (s Urt des BFH v 06.10.2009, BStBl II 2010, 460; v 18.05.2005, BStBl II 2005, 857; v 08.11.2005, BStBl II 2006, 253 und v 22.07.2008, BFH/NV 2008, 2004) setzt eine anteilige Zurechnung der Anteile bei dem Unterbeteiligten voraus, dass der Unterbeteiligte alle mit der Beteiligung verbundenen wes Rechte ausüben und...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9.3 Rückbeziehung wegen Zugrundelegung der historischen Anschaffungskosten

Tz. 216 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Das zweite Rückwirkungsproblem betrifft die Berechnung des VG bei Beteiligungen, die durch die Absenkung der Beteiligungsgrenze in die St-Verhaftung nach § 17 EStG hineingewachsen sind. Gem § 17 Abs 2 S 1 EStG ist der VG die Differenz zwischen Veräußerungspreis einerseits und AK nebst Veräußerungskosten andererseits. Ebenfalls hierzu s Tz 25...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 16.1.3 Vermögensübergang von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft ohne Betriebsvermögen bzw auf eine natürliche Person, die die Anteile im Privatvermögen hält (§ 8 UmwStG)

Tz. 590 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Geht das Vermögen einer Kap-Ges im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine Pers-Ges ohne BV oder auf eine nat Person über, die die Anteile im PV hält, gilt Folgendes:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.3 Die unentgeltliche Übertragung wertloser Anteile

Tz. 73 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Anders als die unentgeltliche Übertragung werthaltiger Beteiligungen (s Tz 72) beurteilt die Rspr (s Beschl des BFH v 04.08.2008 – Az: IX B 85/08; weiter s Urt des BFH v 05.03.1991, BStBl II 1991, 630; v 18.08.1992, BStBl II 1993, 34; v 18.08.1992, BFH/NV 1993, 158; v 30.11.1994, BFH/NV 1995, 386; v 25.07.1995, BStBl II 1996, 684 und v 01.08....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Kruse, Zur Anwendung der §§ 16, 17 EStG, § 7 Abs 1 EStDV bei gemischten Schenkungen und anderen Sonderformen der Schenkung, StuW 1982, 345; Groh, Gemischte Schenkung und gemischte Sondereinlage im Ertrag-St-Recht, StuW 1984, 217; Klemm, ESt und Erbauseinandersetzung, Beil DB 19/1984; Troll, GmbH-Anteile als Gegenstand gemischter Schenkung bei der ESt und bei der Schenkung-St, G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 377 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach dem Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307) und nach dem Urt des BFH v 15.10.1997 (BStBl II 1998, 305) führt der gesellschaftsrechtlich veranlasste Verzicht auf eine Pensionszusage – abw vom Urt des BFH v 19.05.1993 (BStBl II 1993, 804) – iHd Tw der Pensionsanwartschaft bzw des Pensionsanspruchs zu einer Einlage bei der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6.1 Allgemeines

Tz. 388 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der VG iSd § 17 EStG kann sich uU im Nachhinein erhöhen oder vermindern, was nach den Regeln der AO zu einer Änderung der ESt-Veranlagung für das Veräußerungsjahr führt (nach § 173 bzw nach § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO). Hier gelten die gleichen Regeln wie bei der Änderung eines VG iSd § 16 EStG (dazu zB s Urt des BFH v 19.04.2005, BStBl II 2005,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.12.4 Exkurs: Verzicht auf Gesellschafterdarlehen und Ausfall von Gesellschafterdarlehen bei im Betriebsvermögen gehaltenen Anteilen

Tz. 345 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Bei Anteilen im PV sind iRd § 17 EStG auch Aufwendungen aus dem Verzicht des Gesellschafters auf seine Rückerstattungsforderung bzw aus dem Ausfall des Gesellschafters mit seiner Rückerstattungsforderung aus einem der Kap-Ges gewährten und als funktionales EK zu behandelndes Darlehen als nachträgliche AK zu berücksichtigen. Bezüglich der Anwe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4.4 Verdeckte Einlage einer Kapitalbeteiligung in eine andere Kapitalgesellschaft aus dem Betriebsvermögen des Anteilseigners heraus

Tz. 101 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Wegen der stlichen Behandlung, die sich ergibt, wenn die verdeckt in die Y-GmbH eingelegte Beteiligung an der X-GmbH zuvor zu einem BV des AE gehört hat, s für VZ vor 1999 die Darstellung der Meinungen bei Herzig/Dötsch (in FS "40 Jahre DB", 1988, 115, 151ff). Die BFH-Rspr (zB s Urt des BFH v 26.07.1967, BStBl III 1967, 733) bejaht eine Gewi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.10 Veräußerung einbringungsgeborener Anteile

Tz. 118 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Wird eine sog einbringungsgeborene Beteiligung veräußert (erworben durch Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs, MU-Anteils oder einer mehrheitsvermittelnden Beteiligung in eine unbeschr stpfl Kap-Ges bis zum 12.12.2006), ist gem § 21 UmwStG 1995 nicht § 17 EStG, sondern § 16 EStG anzuwenden (s Tz 39, s Tz 599, weiter s § 21 UmwStG [vor SE...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Söffing, Übertragung einer wes Beteiligung auf eine Pers-Ges, DStR 1995, 37; Kraft/Bräuer, Einbringung von WG des PV in das Gesamthandsvermögen einer MU-Schaft ein privates Veräußerungsgeschäft iSd § 23 Abs 1 EStG? DStR 1999, 1603; Steinhauff, Einbringung einer im PV gehaltenen wes Beteiligung in KG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, NWB 41/1999 F 3, 10 887; Schmidt/Hage...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Breidenbach, Die Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges: Die Stellung des § 17 EStG im System der Doppelbesteuerung, DB 1965, 1454; Münch, Die Besteuerung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges – Die Problematik im geltenden Außen-St-Recht, AWD 1965, 228; Bellstedt, Veräußerung wes Beteiligungen nicht mehr beschr stpfl? DB 1971, 937; Telkamp, Ist die Konzeption der "Gewinnverwirk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.30 Unentgeltlich erworbene Anteile

Tz. 373 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Anteile an einer Kap-Ges, die der Veräußerer zuvor unentgeltlich erworben hatte, sind gem § 17 Abs 2 S 5 EStG (vor SEStEG: S 3 EStG) mit den AK des Rechtsvorgängers anzusetzen. Es müssen also auch die in der Besitzzeit des Rechtsvorgängers eingetretenen Wertsteigerungen versteuert werden (s Beschl des BFH v 18.01.1999, BStBl II 1999, 486; kr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Anzeigepflichten gegenüber dem für die Besteuerung des Anteilseigners zuständigen Finanzamt (§ 54 Abs 4 EStDV)

Tz. 124 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der durch das SEStEG neu eingefügte § 54 Abs 4 EStDV enthält für den Fall der Verfügung über Anteile an Kap-Ges eine zusätzliche Anzeigepflicht an das FA des AE, dh es muss bereits dem Grunde nach eine Anzeigepflicht nach § 54 Abs 1 EStDV vorliegen. War der über die Anteile verfügende AE oder in dem Fall des unentgeltlichen Erwerbs der Recht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Liebhaberei

Tz. 51 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Mit Urt v 04.12.1996 (DB 1997, 707), v 08.07.1998 (DB 1998, 2399) und v 22.08.2007 (BStBl II 2007, 961) hat der BFH entschieden, dass auf eine inl Kap-Ges, da diese eine nichtunternehmerische Sphäre nicht haben kann (ebenfalls hierzu s § 8 Abs 2 KStG Tz 30ff), das von der Rspr zur ESt entwickelte Rechtsinstitut der Liebhaberei nicht übertragb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5.3 Veräußerungspreis

Tz. 495 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Als Veräußerungspreis ist gem § 17 Abs 4 S 2 EStG der gW des dem AE zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens der Kap-Ges anzusetzen. Obwohl § 17 Abs 4 S 2 EStG idF des JStG 1997 diesen Zusatz nicht mehr enthält, kann er uE nur so zu verstehen sein, dass auf das ausgekehrte Vermögen abzustellen ist "soweit es nicht gem § 20 Abs 1 Nr 1 oder ...mehr