Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.1 Allgemeines

Tz. 457 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 20 des WKBG v 12.08.2008 (BGBl I 2008, 1672) sollte für bestimmte Anteile abw von § 17 Abs 3 EStG ein erhöhter Freibetrag gewährt werden. Ein VG wäre danach nur soweit stpfl, als er den Anteil von 200 000 EUR (statt 9 060 EUR), der dem veräußerten Anteil an der Kap-Ges entspr, übersteigt (s § 20 S 1 WKBG). Der Freibetrag ermäßigt sich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Ein unbeschränkt Steuerpflichtiger veräußert Anteile an einer ausländischen Kapitalgesellschaft

5.4.2.1 Allgemeines Tz. 133 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 17 EStG zu versteuern ist auch der Gewinn aus der Veräußerung einer nach § 17 EStG stverhafteten Beteiligung an einer ausl Kap-Ges (s Tz 160). Voraussetzung dafür ist, dass die Rechtsform der ausl Gesellschaft derjenigen einer dt Kap-Ges vergleichbar ist (sog Typenvergleich; hierzu s § 1 KStG Tz 87 a und Tz 93, weit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.5 Tausch von Anteilen

Ausgewählte Literaturhinweise Dautel, St-neutraler Erwerb von Kap-Ges-Anteilen durch Tausch, BB 2002, 1844; Schiffers, Bewertung von Anteilen an Kap-Ges für ertragstliche Zwecke, GmbH-StB 2003, 257; Scholten/Griemla/Theunissen, Das Tauschgutachen lebt! – Keine Einschränkung der Rechtsgrundsätze des BFH-Tauschgutachtens v 16.12.1958 durch § 6 Abs 6 S 1 EStG, Ubg 2009, 628. 5.2.5....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.4 Auswirkungen eigener Anteile auf die Beteiligungsquote der übrigen Anteilseigner

Tz. 152 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 IRd § 17 EStG ist zu entscheiden, welche Auswirkung das Halten eigener Anteile durch die Kap-Ges auf die Höhe der Beteiligung der übrigen ("echten") AE hat. Nach der Rspr (s Urt des BFH v 24.09.1970, BStBl II 1971, 89 und v 18.04.1989, BFH/NV 1990, 27 sowie s Urt des FG BB v 27.08.1996, EFG 1997, 302) mindern die eigenen Anteile die Bezugsgr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6.3 Ausfall der Kaufpreisforderung

Tz. 390 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach der Rspr zu § 16 EStG (s Beschl des GrS des BFH v 19.07.1993, BStBl II 1993, 897; v 21.12.1993, BStBl II 1994, 648 und v 27.09.1994, DB 1995, 79), die auch bei § 17 EStG zu beachten ist, kann an der früheren BFH-Rspr (s Urt des BFH v 24.09.1976, BStBl II 1977, 127 und v 21.10.1980, BStBl II 1981, 160), wonach der Ausfall der Kaufpreisfo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.5.1 Allgemeines

Tz. 110 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der Anteilstausch ist eine Veräußerung iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG, bei der das Entgelt statt in Geld in der Entgegennahme der eingetauschten Beteiligung besteht (s Tz 242 und s Urt des BFH v 30.06.1983, BStBl II 1983, 640 und v 07.07.1992, BStBl II 1993, 331). Weiter s Urt des BFH v 28.10.2008 (BStBl II 2009, 45). Dies gilt auch für einen Antei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.32 Verschleierte Sachgründung

Tz. 376 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach Auff des FG Münster (s Urt des FG Münster v 14.06.1994, EFG 1994, 968) liegen vor Inkrafttreten des MoMiG bei verschleierter Sachgründung (s § 20 UmwStG Tz 180) eine verdeckte Einlage und damit nachträgliche AK nicht vor, weil dabei gleichzeitig ein Rückforderungsanspruch des AE an die Kap-Ges entsteht. UE mit Recht krit s Weber-Grellet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9.1 Allgemeines

Tz. 212 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Durch das StSenkG ist die Beteiligungsgrenze auf 1 % abgesenkt worden. Wegen der erstmaligen Anwendung s Tz 207 und s Tz 208. Bereits durch das StEntlG 1999/2000/2002 war die Beteiligungsgrenze mit Wirkung ab dem VZ 1999 von mehr als 25 % auf mind 10 % abgesenkt worden. Diese Änderungen des § 17 EStG durch das StSenkG und das StEntlG 1999/20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Entgeltliche Übertragung

5.2.1.1 Allgemeines Tz. 62 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Veräußerung iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG ist die entgeltliche Übertragung des rechtlichen oder zumindest des wirtsch Eigentums an einer Beteiligung iSd § 17 EStG auf einen anderen Rechtsträger (s Urt des BFH v 17.10.1974, BStBl II 1975, 58; v 12.02.1980, BStBl II 1980, 494; v 10.03.1988, BStBl II 1988, 832 und v 07.03.1995, BStB...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Intemann/Cöster, Schuldzinsenabzug nach Veräußerung oder Aufgabe einer wes Beteiligung – Änderung der Rspr? DB 2007, 2059; Paus, Abzug lfd Aufwendungen bei "wes" Beteiligungen, FR 2008, 1106; Dötsch, Berücksichtigung von Schuldzinsen als WK für Anschaffung einer wes Beteiligung, jurisPR-StR 36/2010 Anm 3; Kratzsch, Darlehenszinsen können auch nach Veräußerung einer wes Beteilig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Uelner, Die Veräußerung von Bezugsrechten bei wes Beteiligung gem § 17 EStG, DB 1964, 273; Sontheimer, Die stliche Behandlung von Genußrechten, BB-Beilage 19/1984; Gerlach, Folgen den Wertübergängen zwischen Anteilen bei Kap-Erhöhungen auch anteilige AK? BB 1998, 1506; Kreft, Besteuerung von "Wandelanleihen" im PV und BV, GestStB 3/1999; Schweyer/Dannecker, § 17 EStG: Anwartscha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des erhöhten Freibetrags

Tz. 458 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 20 WKBG ist nur dann anzuwenden, wenn der VG nach § 17 EStG stpfl ist, dh, wenn der Stpfl innerhalb der letzten fünf Jahre am Kap der Ges unmittelbar oder mittelbar zu mind 1 % beteiligt war. Wegen weiterer Einzelheiten zu den Voraussetzungen s Tz 180 ff. Tz. 459 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Neben den Voraussetzungen des § 17 EStG müssen noch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.10.2 Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 1996

Tz. 222 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Durch das JStG 1996 wurde in § 17 Abs 1 S 1 EStG der bisherige HS 2 mit Wirkung ab dem VZ 1996 gestrichen. Das bedeutet, dass Anteilsveräußerungen ab dem 01.01.1996 auch dann stpfl sind, wenn aus einer wes Beteiligung ein Kleinstanteil bis 1 % veräußert wird.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3 Rechtsfolgen

Tz. 470 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Liegen die vorgenannten Voraussetzungen (s Tz 458 ff) vor, wird der VG nur insoweit besteuert, als er den Teil von 200 000 EUR übersteigt, der dem veräußerten Anteil an der Kap-Ges entspricht. Der Freibetrag ermäßigt sich um den Betrag, um den der VG den Teil von 800 000 EUR übersteigt, der dem veräußerten Anteil an der Kap-Ges entspr. Im Üb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Paus, Nachträgliche Änderung des Veräußerungs- bzw Aufgabegewinns, FR 1994, 241; Groh, Nachträgliche Änderungen des VG, DB 1995, 2235; Bahns, Die rückwirkende stliche Berücksichtigung von Ereignissen bei Anteilsveräußerungen nach § 17 EStG, GmbHR 2004, 317; Düll/Fuhrmann/Eberhard, Aktuelles Beratungs-Know-how mittelständischer Kap-Ges, DStR 2004, 844; Bahns, Stlich rückwirkende ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.7 Einbringungsgeborene Anteile

Tz. 300 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Wurde für einbringungsgeborene Anteile nach § 21 Abs 2 Nr 1 UmwStG 1995 die Antragsbesteuerung durchgeführt und handelt es sich nun um Anteile iSd § 17 EStG, sind bei einer späteren Veräußerung dieser Anteile uE nicht die historischen AK, sondern der nach § 21 Abs 2 UmwStG 1995 ermittelte Wert (= gW) zugrunde zu legen. Ebenfalls hierzu s § 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.27 Tausch

Tz. 370 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die AK der erhaltenen Anteile entsprechen dem gW der hingegebenen Anteile. Wegen des Tauschs ohne Gewinnrealisierung s BFH-Tauschgutachten (s Urt des BFH v 16.12.1958, BStBl III 1959, 30, weiter s Tz 110 ff) und s Schr des BMF v 09.02.1998 (BStBl I 1998, 163). Das Tauschgutachten ist nach Ansicht der Fin-Verw durch § 6 Abs 6 S 1 EStG idF des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.1 Alt-Anteile im Privatvermögen

Tz. 276 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 1. Vor dem 21.06.1948 erworbene Anteile (Bund) Bei Veräußerung nach dem 31.12.1952 sind als AK die endgültigen Höchstwerte zu Grunde zu legen, mit denen die Anteile in eine stliche DM-Eröffnungs-Bil auf den 21.06.1948 hätten eingestellt werden können (s § 37 Abs 3 EStDV 1953, s § 53 EStDV 1955 ff; s Urt des BFH v 01.08.1963, StRKEStG § 17 R 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Kaminski/Strunk, Gutachtenkosten bei der Anschaffung von Anteilen an Kap-Ges – Eine Diskussion ohne Ende? Stbg 2011, 63; Kreft, Verluste aus Darlehen, Beteiligungen, Einlagen und Bürgschaften als WK abziehbar? GStB 2012, 23; Kahle/Hiller, Anschaffungsnebenkosten beim Erwerb von Beteiligungen an Kap-Ges, DB 2014, 500; Wenhardt, AK von GmbH-Anteilen iSd § 17 EStG, GmbH-StPraxis 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Mitteilungspflichten gegenüber dem für die Besteuerung der Kapitalgesellschaft zuständigen Finanzamt (§ 54 Abs 1 bis 3 EStDV)

Tz. 121 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Wegen der in der Vergangenheit häufig unterbliebenen Besteuerung von VG nach § 17 EStG, die dem FA nicht zur Kenntnis gelangt sind, ist durch das JStG 1996 § 54 EStDV eingefügt worden. Dieser bestimmt, dass die Notare verpflichtet sind, dem nach § 20 AO zuständigen FA vor allem über die Gründung, Kap-Erhöhung oder -Herabsetzung, Umwandlung o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Kratzsch, Beeinflussung der Beteiligungshöhe iSd § 17 EStG durch Genussrechte und stille Beteiligungen, BB 2004, 581; Kratzsch, Die Behandlung von Genussrechten im St-Recht, BB 2005, 2603; Brokamp/Hölzer, Innovative Finanzierungen mittels mezzaniner Finanzinstrumente – Ein Vergleich zwischen Genussscheinen und Anleihen mit ewiger bzw langer Laufzeit, FR 2006, 272. Tz. 155 Stan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.6 Eigene Anteile

Tz. 299 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der Erwerb eigener Anteile führt stlich zu einem Anschaffungsgeschäft bei der Kap-Ges ( vor Inkrafttreten des BilMoG ) und zu einem Veräußerungsgeschäft beim AE (s Schr des BMF v 02.12.1998, BStBl I 1998, 1509). Die Beteiligungsquote der verbleibenden AE erhöht sich durch den Erwerb der eigenen Anteile ( s Tz 152). Auch nach Inkrafttreten de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.8 Einbringungsgewinn I und II

Tz. 301 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach Inkrafttreten des SEStEG, dh bei Einbringungen nach dem 12.12.2006, fällt die Veräußerung von iR der Einbringung nach § 20 oder § 21 UmwStG erhaltenen Anteilen, unabhängig davon, ob bei der Einbringung Bw, Zwischenwerte oder gW angesetzt worden sind, unter § 17 EStG (s Schr des BMF v 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314, Rn 22.05). Wegen Einz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2.2 Ausnahmen von der Besteuerung

Tz. 137 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 In der B-Rep unterbleibt die Besteuerung,mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.12.1 Allgemeines

Tz. 305 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Von der Frage, ob vor Inkrafttreten des MoMiG kap-ersetzende Maßnahmen, zB ein kap-ersetzendes Darlehen des AE an die Kap-Ges, wie Nenn-Kap der Kap-Ges zu behandeln sind bzw zu einem ähnlichen Anteil iSd § 17 EStG führen (dazu s Tz 161), ist die Frage zu unterscheiden, ob die kap-ersetzenden Maßnahmen die AK des AE für seine (Stamm-)Beteilig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.5.2 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 1998

Tz. 111 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Es stellt sich die Frage, inwieweit die Rspr des BFH, wonach eine Gewinnrealisierung dann nicht eintritt, wenn die hingegebenen und eingetauschten Anteile wirtsch identisch sind (sog Tauschgutachten , s Urt des BFH v 16.12.1958, BStBl III 1959, 59), auf Anteile im PV anwendbar ist. Wohl zweifelsfrei fehlt es, wenn eine wes gegen eine nicht wes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.12 Gesellschafterdarlehen

Ausgewählte Literaturhinweise Buyer, Mantelkauf: Das neue St-Sparmodell? DB 1987, 1959; wfr, Verlustabzug und Mantelkauf, DB 1987, 2387; Buyer, Nochmals: Mantelkauf – ein Argument für das verdeckte Nenn-Kap, DB 1988, 468; König, Verlustabzug nach Mantelkauf – Erwiderung auf wfr, DB 1988, 206; wfr, Zum Begriff der wes Beteiligung iSd § 17 Abs 1, 3 EStG, DB 1988, 84; Hoffmann, Die S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.12.3 Verlust einer Darlehensforderung

6.4.6.12.3.1 Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG Tz. 310 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach der ständigen Rspr des BFH kommen als nachträgliche AK iSd § 17 EStG nicht nur Aufwendungen in Betracht, die auf der Ebene der Kap-Ges als Nachschüsse oder verdeckte Einlagen zu werten sind, sondern auch Verluste aus Finanzierungsmaßnahmen des Gesellschafters, wenn diese durch das Gesel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.17 Kauf

Tz. 355 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Anschaffungspreis ist der Kaufpreis, wegen des Erwerbs gegen wiederkehrende Bezüge s Tz 241.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 360 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Unentgeltliche Nutzungsüberlassungen können mangels Zuwendung eines bilanzierungsfähigen Vermögensvorteils nicht Gegenstand einer verdeckten Einlage sein und führen daher nicht zu nachträglichen AK der Beteiligung (s Tz 374, s Urt des GrS des BFH v 26.10.1987, BStBl II 1988, 348 und v 14.03.1989, BStBl II 1989, 633). Weiter s § 8 Abs 3 KStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5 Fiktive Veräußerung

10.5.1 Allgemeines Tz. 492 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 17 Abs 4 S 1 EStG ist durch das SEStEG neu gefasst worden (s Tz 475). § 17 Abs 4 S 1 EStG stellt die dort genannten Vorgänge einer Veräußerung iSd § 17 Abs 1 EStG gleich. Im Ergebnis sind durch diese Veräußerungsfiktion – wie bisher – die Abs 1 bis 3 des § 17 EStG entspr anzuwenden. Ebenso s Früchtl/Prokscha (BB 2007, 214...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.7 Genussscheine

Ausgewählte Literaturhinweise Kratzsch, Beeinflussung der Beteiligungshöhe iSd § 17 EStG durch Genussrechte und stille Beteiligungen, BB 2004, 581; Kratzsch, Die Behandlung von Genussrechten im St-Recht, BB 2005, 2603; Brokamp/Hölzer, Innovative Finanzierungen mittels mezzaniner Finanzinstrumente – Ein Vergleich zwischen Genussscheinen und Anleihen mit ewiger bzw langer Laufzei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6.4 Nachträgliche Änderung der Anschaffungskosten

Tz. 391 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Auch die AK können sich zB infolge einer späteren weiteren Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft (hierzu s Urt des FG Rh-Pf v 14.05.2002, EFG 2003, 166; Revision wurde als unbegründet zurückgewiesen und s Urt des BFH v 01.07.2003, BFH/NV 2003, 1398) oder wegen ganz oder tw Nichterfüllung der Bürgschaftsverbindlichkeit erhöhen oder mindern (s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7 Fünfjahresfrist

Ausgewählte Literaturhinweise Milatz/Kuhlemann, Zeitpunkt der wes Beteiligung iSd § 17 EStG am Bsp einer Kap-Erhöhung, GmbHR 2001, 966; Crezelius, Die Rückbezüglichkeit in § 17 Abs 1 S 1 EStG, DB 2003, 230. Tz. 200 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 17 Abs 1 S 1 EStG ist die Veräußerung von Anteilen an einer Kap-Ges nur dann stpfl, wenn der Veräußerer – oder sein Rechtsvorgänger...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Stollenwerk, Krisenfinanzierung einer GmbH durch Nichtgesellschafter, GmbH-StB 2003, 76; Paus, Ungelöste Probleme des Drittaufwands, FR 2009, 449. Tz. 291 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 In der Vergangenheit konnte sowohl nach Verw-Auff als auch nach ständiger Rspr sog Drittaufwand nicht zu verdeckten Einlagen (nachträglichen AK) beim Stpfl führen (s Vfg der OFD Ddf v 01.02.1989, D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4 Sonderfall "Eigene Anteile"

Ausgewählte Literaturhinweise Loos, Die Bewertung eigener Anteile von Kap-Ges, DB 1964, 310; Breuninger, Zur Rechtsnatur eigener Anteile und ihre ertragstliche Bedeutung, DStZ 1981, 420; Bischoff, Zur pfändungs- und konkursbedingten Einziehung von Geschäftsanteilen, GmbHR 1984,61; Aha, Verbot des Erwerbs eigener Aktien nach den §§ 71ff AktG, AG 1992, 218; Thiel, WG ohne Wert: Die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.8.4 Rangrücktrittsvereinbarung

Ausgewählte Literaturhinweise Watermeyer, Aktuelle Entwicklungen zum Rangrücktritt, GmbH-StB 2004, 369; Schildknecht, Passivierungsverbote nach Rangrücktrittsvereinbarungen, DStR 2005, 181; Groh, Der qualifizierte Rangrücktritt in der Überschuldungs- und St-Bil der Kap-Ges, DB 2006, 1286; Klein, Rangrücktrittsvereinbarungen – ein Update nach der Stellungnahme des IDW, GmbHR 2006...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.8 Übersicht

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 162 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der BFH (s Urt des BFH v 30.05.1990, BStBl II 1991, 588) hat den Fall, dass der Alleingesellschafter einer GmbH in einer Krise der Gesellschaft auf eine ihm gegenüber der GmbH zustehende Darlehensforderung unter der auflösenden Bedingung verzichtet, dass die GmbH nach Beendigung der Krise das Darlehen mit Zinsen zurückzahlt (Besserungsverspr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6 ABC der Anschaffungskosten

6.4.6.1 Alt-Anteile im Privatvermögen Tz. 276 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 1. Vor dem 21.06.1948 erworbene Anteile (Bund) Bei Veräußerung nach dem 31.12.1952 sind als AK die endgültigen Höchstwerte zu Grunde zu legen, mit denen die Anteile in eine stliche DM-Eröffnungs-Bil auf den 21.06.1948 hätten eingestellt werden können (s § 37 Abs 3 EStDV 1953, s § 53 EStDV 1955 ff; s Urt de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.31 Verdeckte Einlagen

Ausgewählter Literaturhinweis Marenbach, Konsequenzen von verdeckten Einlagen bei einer GmbH mit mehreren Gesellschaftern, DStR 2006, 1919. Tz. 374 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Gegenstand einer verdeckten Einlage kann nur ein bilanzierungsfähiger Vermögensvorteil sein (s Tz 279 und s § 8 Abs 3 KStG Teil B Tz 2 ff). Wegen der unentgeltlichen Nutzungsüberlassung s Tz 360. Weiter m...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.10 Bagatellgrenze von 1 % (bis Veranlagungszeitraum 1995)

Ausgewählte Literaturhinweise Uelner, Berechnung der 1 %-Grenze in § 17 EStG bei einer Kap-Erhöhung, DStZ A 1966, 363; Institut FSt (Grüner Brief Nr 312, Bearb Niemann), Die Bagatellgrenze des § 17 EStG bei Nenn-Kap-Änderungen innerhalb eines VZ; Bering, Die Änderung der §§ 16 und 17 EStG durch das JStG 1996, DStR 1995, 18 – 18. 5.10.1 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 199...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9 Anwartschaften auf solche Beteiligungen

Ausgewählte Literaturhinweise Uelner, Die Veräußerung von Bezugsrechten bei wes Beteiligung gem § 17 EStG, DB 1964, 273; Sontheimer, Die stliche Behandlung von Genußrechten, BB-Beilage 19/1984; Gerlach, Folgen den Wertübergängen zwischen Anteilen bei Kap-Erhöhungen auch anteilige AK? BB 1998, 1506; Kreft, Besteuerung von "Wandelanleihen" im PV und BV, GestStB 3/1999; Schweyer/Dan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 16.1 Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person (§§ 3–10 und 18 UmwStG)

16.1.1 Allgemeines Tz. 586 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die §§ 3–10 und 18 UmwStG behandeln diese Form der Umwandlung, bei der das BV einer Kö durch Gesamtrechtsnachfolge auf eine Pers-Ges oder auf eine natürliche Person übergeht und den Bereich der KSt verlässt, im Ergebnis wie eine Vollausschüttung der offenen Reserven der Kö. Bei Fortführung der Bw in der St-Bil wird die Best...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.33 Verzicht auf Pensionszusage

Ausgewählte Literaturhinweise Beck, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 473; Haßelberg, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH – Erwiderung zu Beck, DStR 2002, 1803; Hoffmann, Nochmals: Pensionsverzicht des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 2211; Daragan, Abfindung der Versorgungsz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.1 Allgemeines

Ausgewählte Literaturhinweise Kaminski/Strunk, Gutachtenkosten bei der Anschaffung von Anteilen an Kap-Ges – Eine Diskussion ohne Ende? Stbg 2011, 63; Kreft, Verluste aus Darlehen, Beteiligungen, Einlagen und Bürgschaften als WK abziehbar? GStB 2012, 23; Kahle/Hiller, Anschaffungsnebenkosten beim Erwerb von Beteiligungen an Kap-Ges, DB 2014, 500; Wenhardt, AK von GmbH-Anteilen i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.16 Kapitalerhöhung/-herabsetzung

Ausgewählte Literaturhinweise Kraft, Auswirkungen der Substanzabspaltungs-Rspr auf die Vorteilhaftigkeit von Investitionen in Kap-Ges, BB 2003, 2391; Kraft, Praxisfragen der AK-Ermittlung von Kap-Ges-Anteilen nach der Substanzabspaltungstheorie des BFH, BB 2004, 595; Wagner, Die verwirrende Rspr des BFH zur stlichen Beurteilung der Veräußerung von Bezugsrechten auch vor dem Hin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6 Nachträgliche Änderung des Veräußerungsgewinns

Ausgewählte Literaturhinweise Paus, Nachträgliche Änderung des Veräußerungs- bzw Aufgabegewinns, FR 1994, 241; Groh, Nachträgliche Änderungen des VG, DB 1995, 2235; Bahns, Die rückwirkende stliche Berücksichtigung von Ereignissen bei Anteilsveräußerungen nach § 17 EStG, GmbHR 2004, 317; Düll/Fuhrmann/Eberhard, Aktuelles Beratungs-Know-how mittelständischer Kap-Ges, DStR 2004, 84...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.22 Nutzungen (zB Gewährung eines zinslosen Darlehens) und Dienstleistungen

Ausgewählter Literaturhinweis Alber, Die unentgeltliche Nutzungsüberlassung durch einen GmbH-Gesellschafter, GStB 2000, 404. Tz. 360 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Unentgeltliche Nutzungsüberlassungen können mangels Zuwendung eines bilanzierungsfähigen Vermögensvorteils nicht Gegenstand einer verdeckten Einlage sein und führen daher nicht zu nachträglichen AK der Beteiligung (s Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.3 Bürgschaft

Ausgewählte Literaturhinweise Bilsdorfer, Stliche Auswirkungen von Bürgschaften eines GmbH-GF, NWB F 3, 10 859; Dörner, Die Inanspruchnahme von Gesellschaftern und nahe stehenden Personen aus unmittelbaren und mittelbaren Bürgschaften zugunsten einer GmbH, INF 1999, 612 und 646; Paus, Veranlassung einer unentgeltlichen Bürgschaft, DStZ 2000, 93; Kohlhaas, Nachträgliche AK auf ei...mehr