Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.24 Schuldzinsen

Ausgewählte Literaturhinweise Intemann/Cöster, Schuldzinsenabzug nach Veräußerung oder Aufgabe einer wes Beteiligung – Änderung der Rspr? DB 2007, 2059; Paus, Abzug lfd Aufwendungen bei "wes" Beteiligungen, FR 2008, 1106; Dötsch, Berücksichtigung von Schuldzinsen als WK für Anschaffung einer wes Beteiligung, jurisPR-StR 36/2010 Anm 3; Kratzsch, Darlehenszinsen können auch nach V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählter Literaturhinweis

Alber, Die unentgeltliche Nutzungsüberlassung durch einen GmbH-Gesellschafter, GStB 2000, 404. Tz. 360 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Unentgeltliche Nutzungsüberlassungen können mangels Zuwendung eines bilanzierungsfähigen Vermögensvorteils nicht Gegenstand einer verdeckten Einlage sein und führen daher nicht zu nachträglichen AK der Beteiligung (s Tz 374, s Urt des GrS des BFH v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.8.3 Eigenkapital auf Zeit bei Schulderlass mit Besserungsschein

Ausgewählte Literaturhinweise Rautenberg/Schaufenberg, Die stliche Behandlung des Darlehenserlasses mit Besserungsvereinbarung, BB 1995, 1345; Paus, Forderungsverzicht gegen Besserungsschein, insbes bei späterem Verkauf der GmbH-Anteile, GmbHR 2004, 1568; Korn, Stliche Charakterisierung von Rückflüssen aus Besserungsscheinen nach Übertragung der Geschäftsanteile, GmbHR 2007, 62...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 1999

7.1.1 Allgemeines Tz. 396 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 17 Abs 2 S 4 EStG, der durch das SEStEG zu S 6 geworden ist, ist durch das StEntlG 1999/2000/2002 mit Wirkung ab dem VZ 1999 (s § 52 Abs 1 EStG idF des StEntlG 1999/2000/2002) neugefasst worden. Wegen des Zeitpunkts der Verlustrealisierung s Tz 235 und s Tz 515 ff. Wegen der Anwendung des § 17 Abs 2 S 4 EStG idF des StEntl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.8 Ähnliche Beteiligungen

5.5.8.1 Allgemeines Tz. 160 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 19.05.1992, BStBl II 1992, 902) kann "ähnlich" bedeuten, IdS ebenfalls zB s Weber-Grel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.8 Absenkung der Beteiligungsgrenze auf 1 % und erstmalige Anwendung des StSenkG

Ausgewählte Literaturhinweise Eilers/Wienands, Gestaltungsmöglichkeiten und Fall-Bsp zur Veräußerung von GmbH-Anteilen – Erneute Verschärfung des § 17 EStG durch den Entw eines "StSenkG", GmbHR 2000, 405; Korezkij, EStliche Behandlung von Veräußerungsvorgängen iSd § 17 EStG nach dem Entw des StSenkG, BB 2000, 1273; Schulte, Die geplante Absenkung der Beteiligungsgrenze des § 17...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.5 Drittaufwand

Ausgewählte Literaturhinweise Stollenwerk, Krisenfinanzierung einer GmbH durch Nichtgesellschafter, GmbH-StB 2003, 76; Paus, Ungelöste Probleme des Drittaufwands, FR 2009, 449. Tz. 291 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 In der Vergangenheit konnte sowohl nach Verw-Auff als auch nach ständiger Rspr sog Drittaufwand nicht zu verdeckten Einlagen (nachträglichen AK) beim Stpfl führen (s Vf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9 Umfang der Steuerverhaftung

Ausgewählte Literaturhinweise Balmes/Kotyrba, Rückwirkende Wertzuwachsbesteuerung, FR 1999, 1044; Dötsch/Pung, Die Änderung des § 17 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002, BB 1999, 1352; Herzig/Förster, StEntlG 1999/2000/2002: Die Änderung von § 17 und § 34 EStG mit ihren Folgen, DB 1999, 711; Landsittel/Haug, Die verfassungswidrige Absenkung der wes Beteiligung an Kap-Ges nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Mitteilungspflicht der Notare (§ 54 EStDV)

Ausgewählte Literaturhinweise van Randenborgh/Kallmeyer, Beurkundung gesellschaftsrechtlicher Rechtsgeschäfte durch ausl Notare? GmbHR 1996, 908; Heidenhain, Zum Umfang der notariellen Beurkundung bei der Veräußerung von Geschäftsanteilen, NJW 1999, 3073; Haerendel, Die Beurkundung gesellschaftsrechtlicher Akte im Ausl, DStR 2001, 1802; Brück, Rechtsprobleme der Ausl-Beurkundung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählter Literaturhinweis

Marenbach, Konsequenzen von verdeckten Einlagen bei einer GmbH mit mehreren Gesellschaftern, DStR 2006, 1919. Tz. 374 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Gegenstand einer verdeckten Einlage kann nur ein bilanzierungsfähiger Vermögensvorteil sein (s Tz 279 und s § 8 Abs 3 KStG Teil B Tz 2 ff). Wegen der unentgeltlichen Nutzungsüberlassung s Tz 360. Weiter muss eine verdeckte Einlage du...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 1998

7.2.1 Allgemeines Tz. 420 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 17 Abs 2 S 4 iVm § 52 Abs 1 EStG idF des JStG 1996 konnten Veräußerungsverluste iSd § 17 EStG sowie veräußerungsgleiche Verluste iSd § 17 Abs 4 EStG ab dem VZ 1996 stlich nur noch berücksichtigt werden, wenn der Veräußerer – bei unentgeltlichem Erwerb sein Rechtsvorgänger – die wes Beteiligung entweder bei Gründung de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4 Erhöhter Freibetrag in den Fällen des § 20 WKBG

9.4.1 Allgemeines Tz. 457 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 20 des WKBG v 12.08.2008 (BGBl I 2008, 1672) sollte für bestimmte Anteile abw von § 17 Abs 3 EStG ein erhöhter Freibetrag gewährt werden. Ein VG wäre danach nur soweit stpfl, als er den Anteil von 200 000 EUR (statt 9 060 EUR), der dem veräußerten Anteil an der Kap-Ges entspr, übersteigt (s § 20 S 1 WKBG). Der Freibet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.23 Rückgewähr einer offenen oder verdeckten Gewinnausschüttung

Ausgewählte Literaturhinweise Schnorr, Die Rückabwicklung vGA nach Einführung des Halb-Eink-Verfahrens, GmbHR 2003, 861; Schwedhelm/Binnewies, Nochmals: Rückgängigmachung vGA, GmbHR 2005, 151; Wassermeyer, Nochmals: Rückgängigmachung vGA, GmbHR 2005, 149. Tz. 361 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Rückzahlung einer oGA, die in Erfüllung eines Anspruchs nach § 31 GmbHG erfolgt, führt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Die Anschaffungskosten der Beteiligung

6.4.1 Allgemeines Ausgewählte Literaturhinweise Kaminski/Strunk, Gutachtenkosten bei der Anschaffung von Anteilen an Kap-Ges – Eine Diskussion ohne Ende? Stbg 2011, 63; Kreft, Verluste aus Darlehen, Beteiligungen, Einlagen und Bürgschaften als WK abziehbar? GStB 2012, 23; Kahle/Hiller, Anschaffungsnebenkosten beim Erwerb von Beteiligungen an Kap-Ges, DB 2014, 500; Wenhardt, AK vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Anteile an einer Kapitalgesellschaft

Ausgewählte Literaturhinweise Ebner, Das neue REIT-Gesetz – Folgen der Beteiligung am G-REIT auf Anlegerebene; NWB F 3, 14 547; Bron, Das Gesetz zur Schaffung dt Immobilien-AG mit börsennotierten Anteilen, BB Special 7/2007, 2; Frey/Harbarth, REIT-AG – Gesellschafts-, kap-markt- und strechtliche Wesensmerkmale einer neuen Rechtsfigur, ZIP 2007, 1177; Korts, Die Besteuerung von G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 361 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Rückzahlung einer oGA, die in Erfüllung eines Anspruchs nach § 31 GmbHG erfolgt, führt beim rückzahlungsverpflichteten AE zu nachträglichen AK auf die Beteiligung (s Urt des BFH v 29.08.2000, BStBl II 2001, 173). Das gilt auch für die Rückzahlung einer überhöhten Vorabausschüttung (s Urt des BFH v 05.09.2001, BFH/NV 2002, 222 und s GmbH-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.13 Grundschuld

Tz. 350 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Zu den Verlusten aus Finanzierungsmaßnahmen kann auch die Inanspruchnahme aus einer Grundschuld führen. Für die Frage, ob die Wertminderung der Rückgriffsforderung gegen die Kap-Ges zu nachträglichen AK führen kann, gelten die Ausführungen zu einem Darlehensausfall (s Tz 310 ff) bzw zu der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft (s Tz 279 ff) e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.4 Erstmalige Anwendung

Tz. 471 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 20 S 4 WKBG ist der erhöhte Freibetrag erstmals auf Gewinne anzuwenden, bei denen die Anteile nach dem 01.01.2008 veräußert werden. Ein Anteil ist in dem Zeitpunkt veräußert, in dem das wirtsch Eigentum an den Anteilen übergeht (s Tz 65 und s Tz 189). Da das MoRaKG erst nach der Genehmigung durch die EU-Kommission in Kraft tritt und d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Kraft, Auswirkungen der Substanzabspaltungs-Rspr auf die Vorteilhaftigkeit von Investitionen in Kap-Ges, BB 2003, 2391; Kraft, Praxisfragen der AK-Ermittlung von Kap-Ges-Anteilen nach der Substanzabspaltungstheorie des BFH, BB 2004, 595; Wagner, Die verwirrende Rspr des BFH zur stlichen Beurteilung der Veräußerung von Bezugsrechten auch vor dem Hintergrund der AbgeltungSt, DSt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 3 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 St-Subjekt für die KSt ist grds die jur Pers d öff Rechts für jeden einzelnen BgA (s § 4 KStG Tz 7ff). Nach § 4 Abs 6 KStG kann jedoch ein BgA mit einem oder mehreren anderen BgA zusammengefasst werden. Gegenstand der Besteuerung ist dann der neue, zusammengefasste BgA. Bei diesem handelt es sich nicht um die Fortführung eines zuvor bestehende...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.20 Negative Anschaffungskosten

Tz. 358 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Leistet der Veräußerer an den Erwerber eine Zuzahlung, ist vorrangig zu prüfen, ob die Zuzahlung als Entgelt für die Übernahme der Anteile oder als Entgelt für eine sonstige Leistung zu qualifizieren ist. Ein Entgelt für eine sonstige Leistung ist uE insbes dann zu bejahen, wenn der Veräußerer von Sicherheiten freigestellt wird. Für im BV ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Bilsdorfer, Stliche Auswirkungen von Bürgschaften eines GmbH-GF, NWB F 3, 10 859; Dörner, Die Inanspruchnahme von Gesellschaftern und nahe stehenden Personen aus unmittelbaren und mittelbaren Bürgschaften zugunsten einer GmbH, INF 1999, 612 und 646; Paus, Veranlassung einer unentgeltlichen Bürgschaft, DStZ 2000, 93; Kohlhaas, Nachträgliche AK auf eine GmbH-Beteiligung und wirts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.4 DDR, ehemalige

Tz. 290 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Als AK von Anteilen an Kap-Ges in der ehemaligen DDR, die vor dem 01.07.1990 erworben wurden, gilt der nach § 11 DMBilG ermittelte Wert. Bei der Ermittlung der AK sind auch die Sonderrücklagen nach § 27 Abs 2 S 3 DMBilG und nach § 17 Abs 4 DMBilG anzusetzen (s Erl des Fin-Min SN v 21.01.2000, DB 2000, 353 und s Vfg der OFD Rostock v 19.01.20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Rautenberg/Schaufenberg, Die stliche Behandlung des Darlehenserlasses mit Besserungsvereinbarung, BB 1995, 1345; Paus, Forderungsverzicht gegen Besserungsschein, insbes bei späterem Verkauf der GmbH-Anteile, GmbHR 2004, 1568; Korn, Stliche Charakterisierung von Rückflüssen aus Besserungsscheinen nach Übertragung der Geschäftsanteile, GmbHR 2007, 624; Lornsen-Veit/Behrendt, Ford...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Binnewies, Grenzüberschreitende Wirkungen des SEStEG, GmbH-StB 2007, 117; Töben/Reckwardt, Entstrickung und Verstrickung privater Anteile an Kap-Ges, FR 2007, 159; Binnewies, Verlegung des Verwaltungssitzes einer GmbH ins Ausl, GmbH-StB 2008, 268; Brandenberg, Aktuelle Entwicklungen im internationalen St-Recht, BB 2008, 864; Eickmann/Mörwald, Stliche Auswirkungen des Wegzugs von...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.3 Besteuerung bei Verlegung des Sitzes einer Societas Europaea oder einer anderen Kapitalgesellschaft in einen anderen EU-Mitgliedstaat (§ 17 Abs 5 S 2–4 ESt)

11.3.1 Keine Besteuerung in dem Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes der Societas Europaea bzw einer anderen Kapitalgesellschaft (§ 17 Abs 5 S 2 EStG) Tz. 555 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 17 Abs 5 S 2 EStG gilt § 17 Abs 5 S 1 EStG nicht, dh es findet keine sofortige Schlussbesteuerung statt, wenn das dt Besteuerungsrecht an den Anteilen auf Grund der Sitzverlegung einer SE ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 16.1.4 Formwechsel einer Kapital- in eine Personengesellschaft

Tz. 591 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 9 UmwStG (§ 14 UmwStG aF) sind auf den Formwechsel einer Kap-Ges in eine Pers-Ges die §§ 3–8 und 10 UmwStG entspr anzuwenden. Dh beim AE gelten die vorstehenden Tz (s Tz 587 ff) entspr.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.36 Zuschüsse des Anteilseigners an die Kapitalgesellschaft

Tz. 381 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Zuschüsse der AE, insbes zur Abdeckung von Verlusten, erhöhen die AK der Anteile (s Urt des BFH v 12.02.1980, BStBl II 1980, 494; v 18.08.1992, BStBl II 1993, 34; v 17.07.1992, BStBl II 1993, 111 und v 26.11.1993, BStBl II 1994, 242). Ebenso hierzu s das Urt des FG Köln v 19.06.1996 (EFG 1997, 206) zu verlorenen Zuschüssen. Wegen der Behandlu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Schnorr, Die Rückabwicklung vGA nach Einführung des Halb-Eink-Verfahrens, GmbHR 2003, 861; Schwedhelm/Binnewies, Nochmals: Rückgängigmachung vGA, GmbHR 2005, 151; Wassermeyer, Nochmals: Rückgängigmachung vGA, GmbHR 2005, 149. Tz. 361 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Rückzahlung einer oGA, die in Erfüllung eines Anspruchs nach § 31 GmbHG erfolgt, führt beim rückzahlungsverpflichte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 16.3 Spaltung einer Kapitalgesellschaft (§ 15 iVm § 13 UmwStG)

Tz. 596 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die Spaltung als Spiegelbildfall der Verschmelzung ist stlich in § 15 UmwStG geregelt. Nach § 15 Abs 1 UmwStG sind bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen die §§ 11–13 UmwStG entspr anzuwenden. Die sinngemäße Anwendung des § 13 UmwStG auf der AE-Ebene bedeutet, dass die vorstehenden Ausführungen zur Verschmelzung (s Tz 593 ff) grds e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Ebner, Das neue REIT-Gesetz – Folgen der Beteiligung am G-REIT auf Anlegerebene; NWB F 3, 14 547; Bron, Das Gesetz zur Schaffung dt Immobilien-AG mit börsennotierten Anteilen, BB Special 7/2007, 2; Frey/Harbarth, REIT-AG – Gesellschafts-, kap-markt- und strechtliche Wesensmerkmale einer neuen Rechtsfigur, ZIP 2007, 1177; Korts, Die Besteuerung von G-REITs nach der URef 2008, St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.29 Umwandlung

Tz. 372 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei Verschmelzung bzw Spaltung einer anderen Kap-Ges auf die Kap-Ges, deren Anteile später veräußert werden, entspr die AK der Anteile an der Übernehmerin vor Inkrafttreten des SEStEG den bisherigen AK an der Überträgerin (s §§ 13, 15 UmwStG 1995). Nach Inkrafttreten des SEStEG gelten die Anteile an der Überträgerin als zum gW veräußert und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.2 Ausländische Währung

Tz. 277 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 AK in ausl Währung sind nach dem im Anschaffungszeitpunkt maßgeblichen Kurs in EUR/DM umzurechnen (s R 17 Abs 7 S 1 EStR 2012). Zu einer in einer Fremdwährung geleisteten Einzahlung in eine Kap-Rücklage s Urt des BFH v 27.04.2000 (BStBl II 2001, 168). Wegen weiterer Einzelheiten s Tz 243.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Watermeyer, Aktuelle Entwicklungen zum Rangrücktritt, GmbH-StB 2004, 369; Schildknecht, Passivierungsverbote nach Rangrücktrittsvereinbarungen, DStR 2005, 181; Groh, Der qualifizierte Rangrücktritt in der Überschuldungs- und St-Bil der Kap-Ges, DB 2006, 1286; Klein, Rangrücktrittsvereinbarungen – ein Update nach der Stellungnahme des IDW, GmbHR 2006, 249; Schmidt, Rangrücktritt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.28 Typisch stille Beteiligung

Tz. 371 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der Verlust der Einlage aus einer typisch stillen Beteiligung kann uE, wenn der typisch still Beteiligte gleichzeitig AE der Kap-Ges ist, unter denselben Voraussetzungen wie der Verlust einer Darlehensforderung geltend gemacht werden. Dh, dass es sich um eine gesellschaftsrechtlich veranlasste Finanzierungsmaßnahme handeln muss. Wegen Einzel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.26 Sonstige Sicherheitsleistungen des Anteilseigners für Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft

Tz. 369 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Für deren stliche Behandlung gilt das gleiche wie für die Bürgschaftsübernahme (s Tz 279 ff). Ebenso hierzu s Urt des FG Ddf v 09.12.1987 (EFG 1988, 168), weiter s Urt des FG Ddf v 07.12.1995 (EFG 1996, 228) zur Verwertung eines Forderungspfandrechts, das als Sicherheit für ein der GmbH gewährtes Darlehen bestellt worden war. Wegen der Behan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Loos, Die Bewertung eigener Anteile von Kap-Ges, DB 1964, 310; Breuninger, Zur Rechtsnatur eigener Anteile und ihre ertragstliche Bedeutung, DStZ 1981, 420; Bischoff, Zur pfändungs- und konkursbedingten Einziehung von Geschäftsanteilen, GmbHR 1984,61; Aha, Verbot des Erwerbs eigener Aktien nach den §§ 71ff AktG, AG 1992, 218; Thiel, WG ohne Wert: Die eigenen Anteile der Kap-Ges ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.19 Nachschüsse

Tz. 357 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine Erhöhung der AK der Beteiligung ergibt sich auch aus Nachschüssen iSd §§ 26–28 GmbHG, s § 6 Nr 3 GenG (wegen der Behandlung von deren Rückzahlung s § 27 KStG Tz 64 ff). Wegen Nachschüssen, die erst nach Auflösung der Kö beschlossen werden, s Apitz (FR 1992, 124, 129).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.35 Wiederkehrende Bezüge

Tz. 380 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Beim Anteilserwerb gegen wiederkehrende Bezüge entspr die AK dem Barwert der Bezüge (s Urt des BFH v 09.02.1994, BStBl II 1995, 47 und v 18.10.1994, BStBl II 1995, 169). Ebenso s Urt des FG Ba-Wü v 28.04.2010 (EFG 2010, 2009 mit Anm von Zimmermann) sowie zu der Frage, in welcher Höhe Zahlungen bei Überschreiten der statistischen Lebenserwart...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

van Randenborgh/Kallmeyer, Beurkundung gesellschaftsrechtlicher Rechtsgeschäfte durch ausl Notare? GmbHR 1996, 908; Heidenhain, Zum Umfang der notariellen Beurkundung bei der Veräußerung von Geschäftsanteilen, NJW 1999, 3073; Haerendel, Die Beurkundung gesellschaftsrechtlicher Akte im Ausl, DStR 2001, 1802; Brück, Rechtsprobleme der Ausl-Beurkundung im Gesellschaftsrecht, DB 20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.1 Behandlung eigener Anteile bei der Kapitalgesellschaft

Tz. 146 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Vor Inkrafttreten des BilMoG können eigene Anteile nach dt Handels- und Bil-Recht Vermögensgegenstände sein (s § 266 Abs 2 B III Nr 2, s § 272 Abs 4 und s § 253 Abs 3 HGB, weiter s § 71 AktG, s § 33 Abs 2 GmbHG). Sie können wie Fremdanteile weiterveräußert werden. Allerdings sind eigene Anteile nicht dividendenberechtigt, weil während der Ze...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6 Keine Einschränkung der Verlustnutzung bei der Zusammenfassung gleichartiger Betriebe gewerblicher Art

Tz. 9 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Nach § 8 Abs 8 S 5 KStG gelten die vorgenannten Einschränkungen zur Verlustnutzung jedoch nicht, wenn gleichartige BgA zusammengefasst werden, zB mehrere einzelne Bäder zu einem einheitlichen Bäderbetrieb. Nach Frotscher (in F/D, KStG, § 8 Rn 651) ist diese Ausnahmeregelung darin begründet, dass die gleichartigen Betriebe von vornherein als ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Kein Verlustvortrag aus der Zeit vor der Zusammenfassung

Tz. 4 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Nach § 8 Abs 8 S 2 KStG können nicht ausgeglichene negative Eink der einzelnen BgA aus der Zeit vor der Zusammenfassung nicht beim zusammengefassten BgA abgezogen werden. Hierdurch ist uE sowohl der Verlustvortrag aus früheren VZ als auch – im Falle einer unterjährigen Zusammenfassung vorher getrennten BgA – der Verlustausgleich im Jahr der Zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Beck, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 473; Haßelberg, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH – Erwiderung zu Beck, DStR 2002, 1803; Hoffmann, Nochmals: Pensionsverzicht des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 2211; Daragan, Abfindung der Versorgungszusage des Ges-GF einer GmbH d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Grenzüberschreitende Überlassung von Software und Datenbanken im Fokus

Kommentar Das BMF stellt mit Schreiben vom 27.10.2017 dar, wie die Regeln zur beschränkten Steuerpflicht und zum Steuerabzug nach § 50a EStG auf die grenzüberschreitende Überlassung von Software und Datenbanken anzuwenden sind. Die Aussagen im Kurzüberblick. Im Ausland ansässige Anbieter, die Software zur Nutzung im Inland überlassen, können mit ihren inländischen Einkünften ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Zahlung von Erschließungsbeiträgen bzw. Straßenausbaubeiträgen für die Herstellung einer Straße

Leitsatz Bei der Erstellung von Straßen sind nur Grundstückszufahrten ab Abzweigung von der Straße, die nur einem Grundstück dienen, grundstücksbezogen und damit haushaltsbezogen i. S. d. § 35a Abs. 4 Satz 1 EStG. Hingegen ist die Straße selbst, die das Gebiet durchzieht und an der mehrere Häuser liegen, nicht grundstücksbezogen und damit nicht haushaltsbezogen. Sachverhalt I...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abzug von Refinanzierungszinsen für Gesellschafterdarlehen

Leitsatz 1. Ein Verzicht des Gesellschafters auf ein Gesellschafterdarlehen gegen Besserungsschein kann für Schuldzinsen, die auf ein Refinanzierungsdarlehen gezahlt werden, bis zum Eintritt des Besserungsfalls zu einem Wechsel des Veranlassungszusammenhangs der Aufwendungen hin zu den Beteiligungserträgen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG führen. Ein Wechsel des Veranlassungszus...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Endgültiger Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Leitsatz 1. Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der privaten Vermögenssphäre führt nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Abs. 4 EStG. 2. Von einem Forderungsausfall ist erst dann auszugehen, wenn endgültig feststeht, dass keine weiteren Rückzahlungen m...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Voraussetzungen für ein Termingeschäft bei Leerverkäufen

Leitsatz 1. Ein auf Differenzausgleich gerichtetes Devisentermingeschäft kann auch vorliegen, wenn das Gegengeschäft dem Eröffnungsgeschäft nachfolgt. Jedoch müssen beide Geschäfte derart miteinander verknüpft sein, dass der auf die Realisierung einer positiven oder negativen Differenz aus Eröffnungs- und Gegengeschäft gerichtete Wille der Vertragsbeteiligten ersichtlich ist...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuerrechtlich begünstigtes Vermögen bei einer Wohnungsvermietungsgesellschaft

Leitsatz Wohnungen, die eine Wohnungsvermietungsge­sellschaft an Dritte zur Nutzung überlässt, gehören nur zum begünstigten Vermögen i.S. des § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG 2009, wenn die Gesellschaft neben der Vermietung im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs Zusatzleistungen erbringt, die das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß übersch...mehr