Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Änderungsvorschriften / 3.6.1 Absolute Anpassungsverpflichtung

Die Vorschrift des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO begründet eine "absolute Anpassungsverpflichtung". Für eine selbstständige steuerrechtliche Würdigung der im Grundlagenbescheid bindend festgestellten Besteuerungsgrundlagen durch das für den Erlass des Folgebescheids zuständige Finanzamt ist demnach kein Raum, und zwar unabhängig davon, ob der Grundlagenbescheid rechtmäßig ode...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 2.1.2 Erwerb durch Erbauseinandersetzung und teilentgeltlicher Erwerb

Erhält ein Miterbe im Rahmen der Erbauseinandersetzung wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, und zahlt er dafür den anderen Miterben eine Abfindung, führt dies grundsätzlich zu 2 selbstständig zu beurteilenden Erwerbsvorgängen, nämlich zu einem unentgeltlichen Erwerb entsprechend der Erbquote[1] sowie zu einem entgeltlichen Erwerb hinsichtlich des Mehrempfangs....mehr

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Die Bedeutung eines "Irrtum... / 3. "Irrtümliche" Buchung eines Erlöses auf dem "falschen" Gesellschafterkonto

Schlichte Behauptung eines Irrtums unzureichend: Der vorstehende Beispielsfall hat schon verdeutlicht, dass das Vorbringen eines plausiblen, in sich schlüssigen und glaubhaften Sachverhalt, das Entscheidende ist. Dieser Ausführung des BFH kann gleichzeitig entnommen werden, dass die schlichte Behauptung, bei der fehlerhaften Behandlung handele es sich um einen Irrtum, allein...mehr

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Die Bedeutung eines "Irrtum... / a) Objektive Maßstäbe

Definition: Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) sind Vermögensminderungen oder verhinderte Vermögensmehrungen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst oder mitveranlasst sind, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags gem. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG auswirken und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung stehen. Veranlassung durch das Gesell...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.3.1 Abgrenzungsfragen

Steuerbescheide sind gem. § 173 Abs. 1 AO aufzuheben oder zu ändern, soweit (rechtserhebliche) Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen (Nr. 1), es sei denn, dass das Finanzamt die ihm obliegende Ermittlungspflicht verletzt hat; zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen an deren nachträglichem Bekanntwerden ...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 7.6.2 Besondere Vereinbarung

Ein vom Unternehmer-Ehegatten auf dem Grundstück seines Ehegatten errichtetes Gebäude ist dem Bauenden als wirtschaftliches Eigentum zuzurechnen, wenn er aufgrund vorher getroffener und tatsächlich durchgeführter Vereinbarung mit dem Eigentümer des Grundstücks die wirtschaftliche Verfügungsmacht und Sachherrschaft unter dauerndem Ausschluss des bürgerlich-rechtlichen Eigentü...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 13 Anwendung der BFH-Rechtsprechung auf Bauten im Sonderbetriebsvermögensbereich einer Mitunternehmerschaft

Die Grundsätze der beschriebenen Rechtsprechung müssen ebenso gelten, wenn der Ehegatte, der das Gebäude auf einem im Eigentum seines Nichtunternehmer-Ehegatten stehenden Grundstücks errichtet, nicht Einzelunternehmer ist, sondern Mitunternehmer und das Gebäude von der Mitunternehmerschaft genutzt wird, z. B. vom Mitunternehmer an die Personengesellschaft vermietet oder verp...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 10 Gebühren für verbindliche Auskunft als steuerliche Nebenleistung

Die Auskunftsgebühr nach § 89 Abs. 3 AO ist ihrem materiellen Gehalt nach eine steuerliche Nebenleistung gem. § 3 Abs. 4 Nr. 7 AO und unterliegt dem Abzugsverbot des § 12 Nr. 3 letzter Halbs. EStG.[1] Hat eine Kapitalgesellschaft eine verbindliche Auskunft im Hinblick auf Körperschaft- und Gewerbesteuer beantragt, gehört die dafür zu zahlende Gebühr[2] gem. § 3 Abs. 4 Nr. 7 A...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 2.3 Veräußerung vor Erwerb

Gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG sind auch Veräußerungsgeschäfte, bei denen die Veräußerung der Wirtschaftsgüter vor dem Erwerb erfolgt, steuerpflichtig. Der Gesetzgeber hat diese Regelung, die es bereits bis zur Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 gab, mit dem Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz vom 20.12.2016[1] (wieder) für Veräußerungsgeschäfte ab dem 24.12.2...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.5.4 Folgeänderung aufgrund eines erfolgreichen Rechtsbehelfs

Hat ein Einspruch oder eine Klage gegen einen Steuerbescheid Erfolg (Gesetzeswortlaut: "… zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert wird, …"), weil sich das Finanzamt über die Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts geirrt hat, können (bedeutet aber wie bei § 171 Abs. 3 AO "müssen"[1]) gem. § 174 Abs. 4 AO aus dem vom Finanzamt irrig beurteilten Sachverhalt durch Erlass o...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.3.2 Korrektur zuungunsten des Steuerpflichtigen

Steuerbescheide sind nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen. "Tatsachen" sind alle Sachverhalte, die für die Steuerfestsetzung bestimmend sind (Besteuerungsgrundlagen), d. h. Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften materieller oder immaterieller Art.[1]...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 7.3 Verlustrücktrag

Der Steuerpflichtige kann den Verlustrücktrag betragsgemäß nicht begrenzen. Jedoch kann auf den Verlustrücktrag verzichtet werden.[1] Wird der im Verlustabzugsjahr erzielte Gesamtgewinn durch Verlustrücktrag oder Verlustvortrag unter die Freigrenze von 1.000 EUR "gedrückt", bleiben die um den Verlustabzug geminderten Einkünfte steuerpflichtig.[2] Praxis-Beispiel Begrenzung de...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 8 Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Kryptowährungen (z. B. Bitcoin)

Kryptowährungen oder virtuelle Währungen wie z. B. Bitcoin sind kein gesetzliches Zahlungsmittel. Charakteristisch für virtuelle Währungen ist die Idee der nicht staatlichen Ersatzwährung, d. h., im Gegensatz zu den Währungen der Noten- und Geschäftsbanken erfolgt die Schöpfung virtueller Währungseinheiten über private Computernetzwerke.[1] Die Bundesanstalt für Finanzdienst...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 3.3 Nur eigenbetrieblich genutzter Teil ist notwendiges Betriebsvermögen

Wird das vom Unternehmer-Ehegatten auf eigenem Grundstück neu errichtete Gebäude nur teilweise für eigenbetriebliche Zwecke genutzt, muss es nur anteilig im Umfang der betrieblichen Nutzung als notwendiges Betriebsvermögen bilanziert werden. Die Aufteilung ist grundsätzlich nach dem Größenverhältnis der für den einen oder anderen Zweck eingesetzten Nutzflächen vorzunehmen.[1...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.2.6 AfA erhöht den Veräußerungsgewinn

Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn erhöht sich nach § 23 Abs. 3 Satz 4 EStG bei bebauten Grundstücken um die in der 10-Jahresfrist tatsächlich bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung oder sonstigen Einkünften in Anspruch genommenen Abschreibungen jeder Art, also Normal-AfA, degressive AfA, erhöhte Absetzungen für Baudenkmale und Ge...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 7.4 Aufwandsverteilungsposten bei unentgeltlicher Übertragung des Betriebs

Bei unentgeltlichem Übergang des Betriebs, z. B. im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf ein Kind oder durch Erbfall, geht der Aufwandsverteilungsposten auf den Rechtsnachfolger im Rahmen der Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG über.mehr

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Allgemeiner Gewinnverteilun... / [Ohne Titel]

Sebastian C. Schütz, RA (Syndikus-RA) / Dipl.- Finw. (FH) Christian Jasch, LL.M.[*] In seinem Urteil v. 24.1.2024 (BFH v. 24.1.2024 – I R 54/20, GmbH-StB 2024, 274 [Schütz/Jasch] [in dieser Ausgabe]) befasst sich der I. Senat des BFH mit dem Aufteilungsmaßstab für die Allokation des Gewerbesteuermessbetrags auf die persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA. Das Urteil be...mehr

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Änderungsvorschriften / 2.1 Schreib-, Rechenfehler oder ähnliche Unrichtigkeiten

Es muss sich um Fehler handeln, die auf einem schlichten Versehen beruhen. Fehlerquelle ist also stets ein mechanisches oder technisches Versehen, das die Erklärung der Finanzbehörde im Verwaltungsakt durch unbeabsichtigte Flüchtigkeiten verfälscht. Daraus folgt, dass § 129 AO ausscheidet, wenn auch nur die konkrete (nicht nur theoretische) Möglichkeit eines Rechtsirrtums ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesamtschuldverhältnis / Zusammenfassung

Begriff Gesamtschuldner sind Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden oder für sie haften oder die zusammen zu einer Steuer zu veranlagen sind. Dies bedeutet, dass jeder Gesamtschuldner dem Finanzamt grundsätzlich die gesamte Leistung schuldet, das Finanzamt die Leistung aber insgesamt nur einmal verlangen kann. Hauptanwendungsfall...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1 Festsetzungsverjährung

Nach Ablauf der Festsetzungsfrist ist eine Steuerfestsetzung nicht mehr zulässig. Entsprechend darf ein Steuerbescheid gem. § 169 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO auch nicht mehr aufgehoben, geändert oder berichtigt werden. Mit Ablauf der Festsetzungsfrist erlischt gem. § 47 AO der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis. Für steuerliche Nebenleistungen gelten die Vorschriften über di...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 8.1 Originärer Erwerb oder Mining

Beim sog. Mining wird die virtuelle Währung erst erzeugt. Dabei ist zwischen dem sog. "proof of work" und dem sog. "proof of stake" zu unterscheiden. Kurz gefasst bedeutet Mining, dass die Betreiber von (Groß-)Rechnern für ihren Einsatz an Rechnerkapazität im Rahmen einer Blockchain – das ist eine dezentrale Datenbank, die eine wachsende Liste von Transaktionsdatensätzen, ve...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 9 Ehegatten errichten auf einem gemeinsamen Grundstück ein vom Ehemann betrieblich genutztes Gebäude

Errichten Eheleute auf einem Grundstück, das ihnen je zur Hälfte gehört, ohne weitere Absprachen mit gemeinsamen Finanzierungsmitteln (je 50 %) ein Gebäude, das vom Ehemann zu 100 % für betriebliche Zwecke genutzt wird (Fall 7), wendet jeder der beiden Ehegatten die Hälfte der Herstellungskosten auf. In diesem Fall steht das Gebäude sowohl im zivilrechtlichen als auch wirtsch...mehr

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Änderungsvorschriften / 5 Gegenrechnung materieller Fehler

Soll ein Steuerbescheid nach einer Korrekturvorschrift aufgehoben oder geändert werden, werden dabei nicht selten Fehler in der Steuerfestsetzung entdeckt, die sich "gegenläufig" auswirken. Solche materiellen Fehler, für die es keine eigenständige Korrekturvorschrift gibt, sind gem. § 177 AO bei der Änderung zu berücksichtigen, d. h. gegen zu rechnen, soweit die Änderung rei...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.2.2 Anschaffungskosten

Anschaffungskosten[1] sind alle Aufwendungen, die erbracht werden, um das Wirtschaftsgut zu erwerben und es nach § 23 Abs. 3 Satz 1 EStG i. V. m. § 255 Abs. 1 HGB in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.[2] Neben dem Kaufpreis für das Wirtschaftsgut gehören dazu auch die Anschaffungsnebenkosten, wie z. B. die Inseratskosten, Maklerhonorare, Notargebühren, Gerichtskoste...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.2.1 Veräußerungspreis

Gewinn oder Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG ist grundsätzlich der Unterschied, der sich bei Gegenüberstellung des Veräußerungspreises einerseits und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich der AfA und zuzüglich der mit dem Veräußerungsgeschäft in Zusammenhang stehenden Werbungskosten andererseits ergibt. H...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 3.2 Praktische Hinweise zum Antrag

Geht es bei Einzelfragen um eine vom Finanzamt benötigte Stellungnahme, sollte man vorher mit dem Sachbearbeiter klären, ob die Auskunft eine Gebühr auslöst und, falls ja, auch die Höhe der Gebühr. Auch bei detaillierten Auskünften sollte immer geklärt werden, ob die erbetene Auskunft überhaupt gebührenpflichtig ist. Denn es gilt seitens des Finanzamtes eine Mitwirkungspflich...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.6 Weitere Ablaufhemmungen

Bei Abgabe einer Selbstanzeige i. S. d. § 371 AO oder einer berichtigten Steuererklärung i. S. d. § 153 AO endet die Festsetzungsfrist gem. § 171 Abs. 9 AO nicht vor Ablauf eines Jahres nach Eingang der Anzeige. Ist für die Steuerfestsetzung ein Feststellungsbescheid oder ein anderer Verwaltungsakt bindend (Grundlagenbescheid), endet gem. § 171 Abs. 10 Satz 1 AO die Festsetz...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 2 Abgrenzung zur verbindlichen Zusage und zur tatsächlichen Verständigung

In der Praxis muss die verbindliche Auskunft unterschieden werden von der verbindlichen Zusage nach einer Außenprüfung nach §§ 204 ff. AO (abgeschlossener, verwirklichter Sachverhalt hat Bedeutung für künftige Veranlagungszeiträume)[1] und der tatsächlichen Verständigung über einen der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Sachverhalt (d. h., der Sachverhalt liegt in der Vergan...mehr

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Vorfälligkeitsentschädigung... / 2.1.1 Wie Unternehmer die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich berücksichtigen können

Was bei Betriebsaufgabe oder -veräußerung gilt Die Vorfälligkeitsentschädigung, die im Rahmen der vorzeitigen Kreditablösung bei der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe angefallen ist, gehört zu den Veräußerungskosten gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG.[1] [2] Folgen für das Disagio – bei Auflösung Betriebsausgabe Wird die Schuld vorzeitig getilgt, ist der noch nicht aufgelöste T...mehr

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Änderungsvorschriften / Zusammenfassung

Überblick Ein Steuerverwaltungsakt wird gem. § 124 Abs. 1 AO mit seiner Bekanntgabe wirksam. Sobald er wirksam ist, ist das Finanzamt an ihn gebunden, es sei denn, dass eine Korrekturvorschrift greift. Für den Steuerpflichtigen ergibt sich zunächst eine bessere Ausgangsposition. Er kann nämlich innerhalb eines Monats noch Einspruch einlegen (§§ 347 ff. AO, s. Gruppe 12/D "Ei...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.8 Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte

Flankierend zu den Datenübermittlungspflichten Dritter gem. § 93c AO i. V. m. den Einzelsteuergesetzen (z. B. Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers nach § 41b EStG)[1] gibt es mit § 175b AO eine spezielle Korrekturvorschrift. Sie findet auf Übermittlungspflichten Anwendung, die den Besteuerungszeitraum nach 2016 betreffen.[2] § 175b AO begründet ähnlich wie § 175 Abs. 1 Sa...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.3.2 Pauschalbesteuerung für umlagefinanzierte Pensionskassen nach § 40b EStG n. F.

Die ab 1.1.2005 geltende Neufassung der Pauschalierungsvorschrift des § 40b EStG i. d. F. des AltEinkG entspricht inhaltlich insoweit der bisherigen Regelung, als sie ein jährliches Pauschalierungsvolumen von bis zu 1.752 EUR und einen Pauschsteuersatz von 20 % festlegt. Sie unterscheidet sich allerdings grundlegend hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs, der auf umlagefinanz...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.2.6 Vereinfachte Übergangsregelung für die Lohnsteuerpauschalierung nach § 40b EStG a. F.

Die Pauschalierungsmöglichkeit für Beiträge zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung oder Pensionskasse wird für einen Übergangszeitraum fortgeführt. Nach der bis 31.12.2017 maßgebenden Rechtslage war die Pauschalierungsvorschrift des § 40b EStG a. F. für Direktversicherungen und Pensionskassen, die auf nac...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 11.3.1 Altverluste nach § 23 EStG

Nach § 23 Abs. 3 Sätze 9–10 EStG i. d. F. für die Jahre 2009 bis 2013 durften nicht ausgeglichene Verluste, auf die § 23 EStG in der bis zum 31.12.2008 anzuwendenden Fassung einschlägig war ("Altveräußerungsverluste" aus § 23 EStG), mit Veräußerungsgewinnen aus § 20 Abs. 2 EStG verrechnet werden. Diese besondere Altverlustverrechnungsregelung gilt für Jahre ab 2014 nicht mehr...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 11.3.2 Altverluste nach § 22 Nr. 3 EStG

Verluste aus Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung konnten abweichend von der ansonsten geltenden Verrechnungsregelung des § 22 Nr. 3 EStG in den Jahren 2009 bis 2013 mit Einkünften aus Stillhaltergeschäften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG verrechnet werden. Auch diese Regelung gilt ab dem VZ 2014 nicht mehr. Die zum 31.12.2013 festg...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 3.3 Ausschüttungen bei bestimmten Beteiligungen nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG

Nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG kann auf Antrag für Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 EStG aus einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft von der Anwendung des § 32d Abs. 1 EStG abgesehen werden, wenn der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum, für den der Antrag erstmals gestellt wird, unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 25 % an der Kapitalgesellsch...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 3.2 Lebensversicherungserträge nach § 32d Abs. 2 Nr. 2 EStG

Wenn die Erträge aus Kapitallebensversicherungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG nur hälftig angesetzt werden (Vertragsabschluss nach dem 31.12.2004 und bis zum 31.12.2011: mindestens 12 Jahre Laufzeit, Auszahlung der Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen; Vertragsabschluss nach dem 31.12.2011: mindestens 12 Jahre Laufzeit, Ausza...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 2.1 Berechnungsschema für den Unterhalt nach § 33a EStG

Das folgende Berechnungsschema soll die grundsätzlichen Schritte zur Berechnung des steuerlich abziehbaren Unterhalts darstellen. Dieses Schema findet auf alle Unterhaltsfälle Anwendung. Die Beispielszahlen sind auf einen ganzjährigen Inlandsunterhalt abgestellt und müssen im Schema durch die tatsächlichen Zahlen ersetzt werden.mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 1.1 Subsidiarität des § 20 EStG

Nach § 20 Abs. 8 EStG sind die in § 20 EStG aufgeführten Kapitalerträge den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung zuzurechnen, soweit sie zu diesen Einkunftsarten gehören (Grundsatz der Subsidiarität). Achtung Gewerblicher Wertpapierhandel Einkünfte aus einem Wertpapierhandel würden dann zu Einkünften a...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 3.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen nach § 32d Abs. 2 Nr. 4 EStG

Verdeckte Gewinnausschüttungen werden beim Gesellschafter als Einkünfte aus Kapitalvermögen angesetzt und unterliegen damit grundsätzlich dem Abgeltungsteuersatz. Die Gewinnausschüttungen dürfen das Einkommen der Kapitalgesellschaft nicht mindern. Wurden diese aber dennoch einkommensmindernd angesetzt und kann die Körperschaftsteuerfestsetzung nicht mehr geändert werden, mus...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.2.8 Verzicht auf die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 EStG

Soweit die Leistungen des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, an eine Pensionskasse oder zu einer Direktversicherung steuerfrei sind, ist die gleichzeitige Förderung durch eine Altersvorsorgezulage oder den neuen Sonderausgabenabzug nicht möglich. Werden die Beitragsleistungen im Wege einer Barlohnumwandlung durch den Arbeitnehmer finanziert, hat dieser einen arbeitsrechtli...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 8 Kapitalmaßnahmen

Für bestimmte Kapitalmaßnahmen kommt es zu einer Steuerneutralität[1]: Qualifizierter Anteilstausch inländischer und ausländischer Gesellschaftsanteile.[2] Beispiele: Verschmelzungen, Aufspaltungen. Ein evtl. Barausgleich gilt nach § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG als Kapitalertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Die Ausgleichszahlungen sind jedoch steuerfrei, wenn die Anteile vor 2009 er...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 5 Entgeltfinanzierte betriebliche Altersversorgung

§ 1a BetrAVG gewährt dem Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Die Umwandlung von Gehalt oder Gehaltsbestandteilen zugunsten von Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ist insbesondere dann interessant, wenn der Lohnverzicht steuerlich anerkannt wird und deshalb der Zufluss von Arbeitslohn erst in späteren Vera...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.9.1 Anrechnung von eigenen Einkünften und Bezügen

Hat der Unterhaltsempfänger andere eigene Einkünfte oder Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, vermindert sich der Höchstbetrag von 11.784 EUR, zuzüglich des Erhöhungsbetrags, um die eigenen Einkünfte und Bezüge, soweit diese den Betrag von insgesamt 624 EUR jährlich übersteigen, sowie um die vom Unterhaltsempfänger als Ausbildungshilfe aus öf...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.2 Anteile an Körperschaften

Die Veräußerung von Anteilen an Körperschaften gehört zu den Einkünften aus Kapitalvermögen[1], wobei § 17 EStG vorrangig anzuwenden ist. Die Steuerpflicht gilt nur für Anteile, die nach dem 31.12.2008 erworben wurden (Bestandsschutz nach § 52 Abs. 28 Satz 10 EStG). Ab dem VZ 2020 können Verluste aus "wertlosen Aktien" den besonderen Verrechnungsregelungen des § 20 Abs. 6 Satz...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.7.3 Anwendungsregelungen

Die Anwendung des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG ergibt sich aus § 52 Abs. 28 Sätze 15–17 EStG. Danach ist zu unterscheiden, ob es sich bei der veräußerten/eingelösten Kapitalforderung um eine Kapitalforderung handelt, die nach der bis 2008 geltenden Rechtslage als Finanzinnovation nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG a. F. einzustufen war, (nur) der Altfassung des § 20 Abs. 1 Nr...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 4.2 Versorgungsleistungen aus Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen

Die steuerliche Behandlung der Leistungen aus einer Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds in der Auszahlungsphase hängt davon ab, ob und inwieweit die Beiträge in der Ansparphase vorgelagert oder nachgelagert besteuert worden sind. Außerdem ist von Bedeutung, inwieweit bei der vorgelagerten Besteuerung für die Ansparleistungen eine staatliche Förderung durch da...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.2.7 Steuerbefreiung oder Pauschalbesteuerung?

Bei Beitragsleistungen zu einer Direktversicherung hatte bis zum 31.12.2018 die Steuerfreiheit Vorrang vor der Lohnsteuerpauschalierung nach § 40b EStG a. F. Der Gesetzgeber hat allerdings die Möglichkeit geschaffen, auf die Anwendung des § 3 Nr. 63 EStG für diese konkreten Beiträge zu verzichten.[1] Der Arbeitnehmer musste gegenüber dem Arbeitgeber den Verzicht auf die Anwe...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.5 Stillhalterprämien

Stillhalterprämien, die seit 2009 zufließen, gehören zu den Kapitaleinkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG. Glattstellungsgeschäfte werden hierbei gegen gerechnet. Glattstellungsgebühren sind nach Verwaltungsauffassung im Zahlungsjahr zu berücksichtigen. Der BFH teilt diese Auffassung nicht und nimmt den Abzug im Jahr des Zuflusses der Stillhalterprämie vor.[1] Darüber hinaus...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.6 Außergewöhnliche Belastungen, Spendenabzug, Kinder, Steuerermäßigung für haushaltsnahe Leistungen

Soweit Rechtsnormen des EStG an die Begriffe Einkünfte, Summe der Einkünfte, Gesamtbetrag der Einkünfte, Einkommen bzw. zu versteuerndes Einkommen anknüpfen, sind Kapitalerträge i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG grundsätzlich nicht einzubeziehen.[1] Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, werden auch nicht als Einkünfte bei der Berechnung des Spendenhöchstbetrags[2] ode...mehr