Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Steuerliche Förderung der b... / 7.1 Aufzeichnungspflichten

Der Arbeitgeber muss die Höhe der nach den §§ 3 Nr. 56, 63 und 66 EStG sowie § 100 Abs. 6 EStG steuerfreien Beträge, die Höhe der pauschalbesteuerten Leistungen und die individuell besteuerten Beitragsleistungen im Lohnkonto festhalten.[1] Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei den Durchführungswegen Direktversicherung und Pensionskasse der betrieblichen Altersversorgun...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 3.1 Steuersatzspreizungen

Obwohl grundsätzlich alle Kapitalerträge der pauschalen Steuer auf Kapitalerträge unterliegen sollen, hat der Gesetzgeber bestimmte Erträge (partiarische Darlehen, stille Beteiligungen und sonstige Kapitalforderungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 und 7 EStG und § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und 7 EStG) hiervon ausgenommen.[2] Mit dem in § 32d Abs. 1 Nr. 1 EStG geregelten Tatbestand soll ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 11.1.5 Verluste aus wertlosen Kapitalanlagen

Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG können ab dem VZ 2020 nur mit Einkünften aus Kapitalve...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.3.1 Steuerbefreiung für nicht kapitalgedeckte Pensionskassen

Für laufende Umlagezahlungen an umlagefinanzierte Pensionskassen, wie die VBL oder kommunale Versorgungsverbände, regelt § 3 Nr. 56 EStG eine betragsmäßig begrenzte Steuerfreiheit. Änderungen durch das BRSG ergeben sich nicht. Voraussetzungen des § 3 Nr. 56 EStG Die Anforderungen an die neue Steuerbefreiung decken sich weitgehend mit den für die Steuerfreiheit von Beitragsleis...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.2.2 Anforderungen an die Steuerbefreiung

Die Anforderungen an die Steuerbefreiung bleiben durch das BRSG unberührt und gelten unverändert weiter. Für die Steuerbefreiung ist es unerheblich, ob die Beitragsleistungen vom Arbeitgeber (= arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung) oder im Wege der Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer (= entgeltfinanzierte Altersversorgung) erbracht werden. Allerdings sind sog. Eigenb...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.2.2 Abgrenzung typisch/atypisch stiller Gesellschafter

Nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG werden nur die Einkünfte des typisch stillen Gesellschafters besteuert. Ein atypisch stiller Gesellschafter ist als Mitunternehmer anzusehen und erzielt deshalb Einkünfte aus Gewerbebetrieb.[1] Ist der stille Gesellschafter auch am Betriebsvermögen (d. h. an den stillen Reserven) beteiligt, ist der Gesellschafter kein "typischer" (i. S. d. HGB), so...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1 Allgemeine Voraussetzungen

Voraussetzung für die Geltendmachung von Unterhaltsleistungen ist, dass für die unterhaltene Person kein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG (Kinderfreibetrag) oder Kindergeld besteht und die unterhaltene Person kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt.[1] Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist ein Vermögen bis zu 15.500 EUR unschädlich.[2] Auch das ange...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.2.1 Steuerfreie Obergrenze

Beiträge des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse und für eine Direktversicherung sind bis zu 8 % (bis 2017: 4 %) der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung – BBG – steuerfrei.[1] Die Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b EStG für Direktversicherungen und kapitalgedeckte Pensionskassen ist nur noch im Rahmen einer...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.5.1 Allgemeines

Auf Antrag des Steuerpflichtigen[1] werden die nach § 20 EStG ermittelten Kapitaleinkünfte der Summe der Einkünfte hinzugerechnet und der tariflichen Einkommensteuer unterworfen, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer als bei Anwendung des Steuersatzes von 25 %[2] führt (Günstigerprüfung). Hierdurch wird sichergestellt, dass insbesondere für Kapitalanleger mit einer g...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.3.1 Allgemeines

§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG regelt die Steuerpflicht von Erträgen aus Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, wenn nicht die Rentenzahlung gewählt wird. Nach dieser Vorschrift werden nur die Versicherungsleistungen im Erlebensfall versteuert. Eine Kapitallebensversicherung kann – in Abgrenzung zu einer herkömmlichen Kapitalanlage – nur vorliegen,...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.4 Sonstige Kapitalforderungen

Sonstige Kapitalforderungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG sind alle Kapitalforderungen, die nicht unter die übrigen Vorschriften des § 20 Abs. 1 EStG fallen. Dabei ist unerheblich, ob es sich um private, öffentlich-rechtliche oder gesetzliche Forderungen bzw. um steuerfreie Kapitalentschädigungen[1] handelt. Zu den laufenden Kapitalerträgen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG gehör...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 4.1 Versorgungsleistungen aus Direktzusagen und Unterstützungskassen

In den Fällen, in denen der Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung über eine Unterstützungskasse bzw. eine Pensionszusage abwickelt, stellt allein die Zusage der späteren Altersleistung noch keinen Arbeitslohn dar. Beiträge bzw. Zuwendungen, die der Arbeitgeber an die Unterstützungskasse bzw. an eine Rückdeckungsversicherung erbringt, lösen keinen lohnsteuerpflichtige...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 11.1.2 Allgemeine Verlustverrechnungsregelung

Positive und negative Kapitaleinkünfte werden grundsätzlich im laufenden Jahr miteinander verrechnet. Verbleiben hiernach Verluste aus Kapitalvermögen, dürfen diese nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Der Gesetzgeber lässt lediglich den Verlustvortrag innerhalb der Einkunftsart des § 20 ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.3.3 Neuverträge (Abschluss nach dem 31.12.2004)

Für Erträge aus Kapitallebensversicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen werden, besteht eine generelle Einkommensteuerpflicht.[1] Es wird nicht mehr auf die rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen abgestellt. Der zu versteuernde Betrag ermittelt sich zukünftig aus der Differenz zwischen Ablaufleistung und den gezahlten Beiträgen. Die Erträge müssen grunds...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 10.1 Laufende Erträge

Einnahmen nach § 20 Abs. 1 EStG wie Zinsen und Dividenden sind mangels zulässigem Werbungskostenabzug[1] in voller Höhe anzusetzen. Bei Lebensversicherungen ermittelt sich der Kapitalertrag aus der Differenz zwischen der Ablaufleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge.[2] Für vor 2005 abgeschlossene Verträge sind – soweit die Einkünfte ausnahmsweise steuerpfli...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.4 Termingeschäfte

Zu den Termingeschäften gehören insbesondere Optionen, Futures, Forwards, Devisentermingeschäfte und Swaps sowie Contracts for Difference (CFDs).[1] Nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG ist der Gewinn bei Termingeschäften, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / Zusammenfassung

Überblick Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG) gehören zu den Überschuss­einkünften (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Zum 1.1.2009 wurde mit der Abgeltungsteuer eine umfassende Veräußerungsgewinnbesteuerung mit einem 25-prozentigen Steuersatz zzgl. SolZ und ggf. Kirchensteuer eingeführt. Allerdings sind die bis Ende 2008 erworbenen Kapitalanlagen größtenteils von der Veräußerungsgewinnbesteu...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.3.2 Altverträge (Abschluss bis zum 31.12.2004)

Für Kapitallebensversicherungen, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden, gilt hinsichtlich der Versteuerung das bis dahin geltende Recht, und zwar unabhängig davon, in welchem Jahr die Versicherungsleistung zufließt. Zinsen aus den Sparanteilen, die in Beiträgen zu Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall (= vereinfacht Lebensversicherungen) enthalten sind, sind n...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.2.3 Ertragsteuerliche Behandlung

Die Einnahmen aus § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG sind bei Zufluss zu versteuern.[1] Der Zufluss ist regelmäßig mit Zahlung oder Gutschrift auf dem Einlagekonto des stillen Gesellschafters anzunehmen.[2] Ist eine Beteiligung am Verlust nicht ausgeschlossen, sind dem stillen Gesellschafter auch die anteiligen Verluste zuzurechnen. Dieser Verlust darf jedoch die Einlage nicht übersteige...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.1 Überblick

Nach § 20 Abs. 2 EStG sind steuerpflichtig: die Veräußerung von Anteilen an Körperschaften, die Veräußerung von Dividenden- und Zinsscheinen ohne das jeweilige Stammrecht, Gewinne bei Termingeschäften sowie die Veräußerung eines solchen Finanzinstruments, die Veräußerung eines Anteils an einer stillen Gesellschaft/eines partiarischen Darlehens, die Rechtsübertragung bei Hypotheke...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 10.2.1 Berechnungsschema

Für Veräußerungs- und Einlösungsvorgänge i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG gilt nach § 20 Abs. 4 EStG folgendes Schema: Veräußerungs-/Einlösungspreis ./. Anschaffungskosten ./. Veräußerungskosten Veräußerungsgewinn/Veräußerungsverlust Obwohl der Werbungskostenabzug grundsätzlich ausgeschlossen ist[1], werden reine Veräußerungskosten bei der Einkunftsermittlung abgezogen. Ebenso sind die ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 4 Übersicht zu Einnahmen aus Kapitalvermögen

§ 20 EStG gliedert sich wie folgt: Abs. 1: laufende Einnahmen Abs. 2: Veräußerung/Einlösung von Kapitalanlagen Abs. 3: besondere Entgelte oder Vorteile (Sachbezüge) Abs. 3a: Berichtigung von Kapitalerträgen mit Steuerabzug Abs. 4: Gewinnermittlung bei Veräußerung oder Einlösung Abs. 4a: Kapitalmaßnahmen Abs. 5: Anteilseigner Abs. 6: Verlustverrechnung Abs. 7: Verweis auf § 15b EStG (...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.5 Anteile an stillen Gesellschaften/partiarischen Darlehen

Die Veräußerung von Anteilen an stillen Gesellschaften/partiarischen Darlehen ist nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG steuerpflichtig. Dies gilt auch bei der Auseinandersetzung der Gesellschaft.[1] Bis zum Jahr 2008 begründete Einkunftsquellen sind hiervon jedoch nicht erfasst.[2] In diesem Zusammenhang hat der BFH entschieden, dass die Kündigung einer typisch stillen Gesells...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.2.1 Begriffsdefinitionen

Die stille Beteiligung an einem Handelsgewerbe ist in den §§ 230–236 HGB geregelt. Danach ist ein stiller Gesellschafter, wer sich an dem Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage beteiligt, welche in das Vermögen des Geschäftsinhabers übergeht. Die stille Gesellschaft ist eine reine Innengesellschaft; nach außen führt der Geschäftsinhaber sein Unternehmen wie ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.2 Ersatzbemessungsgrundlage beim Steuerabzug

Praxis-Beispiel Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage[1]mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 10.3.1 Werbungskostenabzug

Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten in Zusammenhang mit den (laufenden) Kapitalerträgen ist ausgeschlossen.[1] Ein Abzug laufender Kosten im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist nur noch in den Fällen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 und 3 EStG (Steuersatzspreizung/bestimmte Beteiligungen an Kapitalgesellschaften) möglich.[2] Zur Frage des Werbungskostenabzugs liegen mehr...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 2.2 Ganzjährige Unterhaltsleistungen

Praxis-Beispiel Beispiel 1 Unterhalt an Rentenempfänger Franz Klammer unterstützt in 2024 seine alleinstehende Mutter. Sie wohnt in ihrer eigenen Wohnung. Er weist monatliche Unterhaltszahlungen von 750 EUR nach. Die Mutter hat eine eigene Altersrente i. H. v. jährlich 5.000 EUR. An gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen (kein Anspruch auf Krankengeld, somit k...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.7.1 Allgemeines

Grundsätzlich ist jede Veräußerung/Einlösung einer sonstigen Kapitalforderung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtig.[1] Da § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG auch die "reinen" Spekulationspapiere erfasst[2], unterliegt jede Kapitalforderung der Veräußerungsgewinnbesteuerung. Auch unverzinsliche Forderungen fallen unter § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG.[3] Ein Forderungsausfall is...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 7.2 Mitteilungspflichten

Nach § 5 Abs. 2 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung hat der Arbeitgeber spätestens 2 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses im Laufe des Kalenderjahres gesondert je Versorgungszusage und für den einzelnen Arbeitnehmer die Höhe der nach § 3 Nr. 56 und 63 EStG steuerfrei geleisteten Beiträge, der nach § 40b EStG a. F. pauschal beste...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 7 Besondere Entgelte und Vorteile

§ 20 Abs. 3 EStG regelt die Steuerpflicht besonderer Entgelte und Vorteile, die neben den in § 20 Abs. 1 und 2 EStG genannten Einnahmen gezahlt werden. Hierdurch werden sowohl Sacheinnahmen als auch Entgelte von dritter Seite erfasst. Erhalten Anleger Entschädigungszahlungen für Verluste, die aufgrund von Beratungsfehlern im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage geleistet werd...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.3.4 Vermögensverwaltende Versicherungsverträge

Ausnahmsweise ist der Versicherungsvertrag als "vermögensverwaltender Vertrag" einzustufen. Ist in einem Versicherungsvertrag eine gesonderte Verwaltung von speziell für diesen Vertrag zusammengestellten Kapitalanlagen vereinbart und kann der wirtschaftlich Berechtigte über die Veräußerung der Vermögensgegenstände und die Wiederanlage der Erträge bestimmen, handelt es sich u...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 11.2.2 Verluste im Rahmen der Veranlagung

Unterliegen die Kapitaleinkünfte nicht dem Steuerabzug (z. B. ausländische Depots, Verkauf von Lebensversicherungen oder GmbH-Beteiligungen, die nicht unter § 17 EStG fallen) bzw. ist deren Berücksichtung bei Steuerabzug untersagt[1], können die Verluste nur im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden. Die Reihenfolge der Verlustverrechnung gibt die Rz. 11...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.7 Kirchensteuerveranlagung

Der Kirchensteuerabzug erfolgt auf Grundlage eines automatisierten Abrufverfahrens gegenüber dem BZSt. Wenn die Kirchensteuer erhoben wurde, entfaltet auch dieser Steuerabzug abgeltende Wirkung.[1] Wurde im Steuerabzugsverfahren keine Kirchensteuer einbehalten, wird eine Veranlagung zur Kirchensteuer durchgeführt. Dazu hat der Steuerpflichtige – so die Gesetzesfassung[2] – (n...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 2.1 Tarif

Abweichend von § 32a EStG – welcher den progressiven Einkommensteuertarif in der Bandbreite zwischen 0 und 45 % regelt – werden Kapitaleinkünfte nach einer eigenen Tarifvorschrift besteuert. Der Steuersatz auf Kapitaleinkünfte beträgt einheitlich 25 %.[1] Hinzu kommen der SolZ und ggf. die Kirchensteuer. Hinweis Solidaritätszuschlag Die Erhöhung der Freigrenzen beim Solidaritä...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 11.1.1 Überblick

Die Verlustverrechnung für Kapitaleinkünfte, für die der Abgeltungsteuersatz anzuwenden ist, ergibt sich aus § 20 Abs. 6 EStG. Die Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 EStG greift nicht für Kapitaleinkünfte, die nach § 32d Abs. 2 Nr. 1-3 EStG tariflich besteuert werden.[1] Das Verlustverrechnungsverbot gilt demgegenüber, wenn ein Antrag nach § 32d Abs. 6 EStG gestellt wurde (Gü...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.7.1 Ermittlung des Nettoeinkommens

Bei der Ermittlung des verfügbaren Nettoeinkommens sind folgende Zuflüsse zu erfassen: alle steuerpflichtigen Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG Gewinneinkünfte i. S. d. §§ 13–18 EStG Überschusseinkünfte i. S. d. §§ 19–23 EStG alle steuerfreien Einnahmen z. B. Kindergeld und vergleichbare Leistungen (u. a. Kinderbonus) Leistungen nach dem SGB II und III ausgezahlte AN-Sparzulage ste...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.3.3 Pauschalierungspflicht für Sonderzahlungen an umlagefinanzierte Pensionskassen

Nachdem bestimmte Sonderzahlungen – im Wesentlichen sog. Gegenwertszahlungen beim Ausscheiden aus einer umlagefinanzierten Altersversorgung – des Arbeitgebers an betriebliche Zusatzversorgungskassen per Legaldefinition als steuerpflichtiger Arbeitslohn bestimmt worden sind[1], wird gleichzeitig eine neue Pauschalierungsvorschrift mit einem Steuersatz von 15 % eingeführt.[2] ...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.2.5 Vervielfältigter Steuerfreibetrag bei Beendigung des Dienstverhältnisses

§ 3 Nr. 63 Satz 3 EStG i. d. F. des BRSG eröffnet weiterhin die Möglichkeit, Abfindungszahlungen oder Wertguthaben aus Arbeitszeitkonten steuerfrei für den Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung zu nutzen. Die Vervielfältigungsregelung wird in modifizierter Form fortgeführt. Die bisherige Vervielfältigung des Betrags von 1.800 EUR für die Steuerbefreiun...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 1.3 Zurechnung der Einkünfte

Einkünfte sind laut BFH[1] demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht. Dies wird bei Kapitaleinkünften regelmäßig der Inhaber der Kapitalforderung sein. Im Ausnahmefall können Einkünfte auch dem wirtschaftlichen Eigentümer[2] zuzurechnen sein. Einkünfte aus § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG erzielt der Anteilseigner (ggf. als wirtschaftlicher E...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 8.1 Staatlicher Arbeitgeberzuschuss

Der Zuschuss beträgt 30 % der Arbeitgeberbeitragsleistung zur betrieblichen Altersversorgung. Er setzt eine Mindestbeitragsleistung von 240 EUR pro Jahr voraus und ist auf eine Maximalbeitragsleistung von 960 EUR[1] (bis 2019: 480 EUR) pro Jahr begrenzt.[2] Der bAV-Förderbetrag beträgt demnach mindestens 72 EUR und höchstens 288 EUR, ab 2025 geplant: 360 EUR. Hat der Arbeitg...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 11.2.1 Verluste und Steuerabzug

Unterliegen die Einkünfte dem Steuerabzug, verrechnet die auszahlende Stelle (i. d. R. Bank) unter Berücksichtigung der Regelungen zu Aktienveräußerungsverlustenlaufende Kapitalerträge mit negativen Einkünften. Hierzu bildet die Bank sog. Verlustverrechnungstöpfe. Verbleiben am Jahresende in den "Töpfen" Verluste, werden diese auf Ebene der Bank grundsätzlich ins nächste Jah...mehr

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Unterhaltsleistungen ins Au... / 1.7 Zusammenfassendes Beispiel

Praxis-Beispiel Auslandsunterhalt – Zusammenfassendes Beispiel Ein unbeschränkt steuerpflichtiger serbischer Arbeitnehmer unterhält seine im Heimatland lebenden Angehörigen. Serbien gehört zur Ländergruppe 3. Die Ehefrau wohnt mit dem minderjährigen Kind und der Schwiegermutter im Ort A (gemeinsamer Haushalt), der Vater und die Mutter im Ort B. Die eigenen Einkünfte und Bezüg...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.1.1 Abgeltungswirkung des Steuerabzugs

Soweit die Kapitalerträge dem Steuerabzug unterlegen haben, ist die Einkommensteuerschuld des Anlegers nach § 43 Abs. 5 EStG abgegolten, wenn die Erträge nicht einer anderen Einkunftsart (z. B. einem Gewerbebetrieb) zuzurechnen sind bzw. die Ausnahmen des § 32d Abs. 2 EStG vorliegen.[1] Die Abgeltungswirkung umfasst auch Zuschlagsteuern wie den Solidaritätszuschlag (SolZ) un...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.4 Verrechnung von Verlusten verschiedener Institute

Unterhält der Anleger Geschäftsbeziehungen zu mehreren inländischen Kreditinstituten und erzielt er bei einem dieser Institute Verluste aus Kapitalvermögen, kann er die Bescheinigung dieser Verluste beantragen und anschließend im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung diese Verluste mit positiven anderen Kapitalerträgen ausgleichen. Hinsichtlich der Verlustverrechnung und des...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.12 Anlage KAP-BET

Ist der Steuerpflichtige an vermögensverwaltenden Personengesellschaften oder Gemeinschaften beteiligt, die Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, werden auf ihn entfallende Werte in der Anlage KAP-BET eingetragen. Anzurechnende Steuern im Zusammenhang mit anderen Einkunftsarten aus der Beteiligung an Personengesellschaften werden ebenfalls in der Anlage KAP-BET aufgenommen...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / Zusammenfassung

Überblick Für sämtliche Altersvorsorgesysteme gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung als einheitlicher Besteuerungsgrundsatz. Für die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung wird dies dadurch erreicht, dass seit 2005 die Pauschalbesteuerung für eine kapitalgedeckte betriebliche Altersvorsorge ausgeschlossen wird (§ 40b EStG i. d. F. des AltEinkG). Das B...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.7.2 "Opfergrenze" des Unterhaltszahlenden

Die Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung ist nur dann möglich, wenn und soweit der Unterhaltsleistende unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen in der Lage ist, ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts und des Unterhalts für bevorrechtigte Unterhaltsberechtigte die Unterhaltsleistungen zu erbringen. Es müssen di...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 4 Besteuerung der Versorgungsleistungen

Die Besteuerung von Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen sowie die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung bei den Durchführungswegen Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden ausschließlich in der Vorschrift des § 22 Nr. 5 EStG geregelt. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob die betrieblichen Versorgungsbezüge aus einer kapitalgedeckten oder ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.1 Allgemeines

Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung kann eine Erstattung der einbehaltenen Abzugsteuer erfolgen, wenn z. B. die Kapitaleinkünfte geringer sind als beim Steuerabzug angenommen.[1] Der Antrag auf Veranlagung zum Abgeltungsteuersatz wird über die Zeile 5 der Anlage KAP "gesteuert". Grundlage für die Überprüfung der abzugspflichtigen Erträge sind die Eintragungen in den Zeil...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.10 Mehrere Unterhaltszahler und -empfänger

Die Unterhaltsleistungen mehrerer Zahler an einen Empfänger dürfen insgesamt nur bis zu 11.784 EUR zuzüglich Erhöhungsbetrag jährlich (Höchstbetrag) abgezogen werden. Bei jedem Geber ist der Teil der Aufwendungen abziehbar, der seinem Anteil am Gesamtbetrag der Unterhaltsleistungen bzw. am Unterhaltshöchstbetrag entspricht.[1] Für diese Aufteilung des Höchstbetrags kommen ab...mehr