Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.4.2 Steuerliche Beurteilung der verschleierten Sachgründung/Sachkapitalerhöhung

Tz. 182 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach der BGH-Rspr führte die verdeckte Sacheinlage in eine GmbH/AG bis zum Inkrafttreten des MoMiG als nichtiges Umgehungsgeschäft auch zur Unwirksamkeit des dinglichen Erfüllungsgeschäfts (s Tz 180). Die Anwendung des § 20 Abs 1 UmwStG auf diesen Vorgang scheitert schon an der erforderlichen "Einbringung" des Sacheinlagegegenstands. Die "au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.3 Der Organträger leistet die Ausgleichszahlungen

Tz. 70 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Wie die nachstehenden Ausführungen zeigen, treten bei Gewährung der Az durch den OT (nach der Ges-Systematik ein Sonderfall, uE jedoch der Hauptanwendungsfall des § 16 KStG, s Tz 28, 49) eine Reihe ungelöster Probleme bei der Anwendung des § 27 KStG bis hin zur KapSt auf. Beispiel: Sachverhalt: Stliche Behandlung nach hM: Die OG hat ein eigenes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Umfang, Grundsätze und Gegenstand der Bewertung

Tz. 190 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Das iRd Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV ist mit dem gW als Grundbewertungsmaßstab in der St-Bil der übernehmenden Gesellschaft anzusetzen (s § 20 Abs 2 S 1 UmwStG). Dies entspr der allg Behandlung der Einbringung als tauschähnlicher Veräußerungsvorgang und somit Realisierungsakt (s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff). Nur als Ausn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Orth, Umwandlungskosten – Bilanzielle und stliche Behandlung, GmbHR 1998, 511; Patt, GewSt als Veräußerungskosten, EStB 2002, 285; Mühle, Stliche Behandlung von Umwandlungskosten bei Unternehmenstransaktionen, DStZ 2006, 63; Stimpel, Behandlung von Umwandlungskosten bei Verschmelzungen und Spaltungen bei Kap-Ges, GmbHR 2012, 199; Schmitz, Bilanzierung von GrESt bei Umstrukturier...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Zweite Alternative: Anwendung des Art 8 FRL (§ 13 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG)

Tz. 49 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Der Verlust oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts auf AE-Ebene nach § 13 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG führt bei einer Verschmelzung im Anwendungsbereich von Art 8 FRL nicht zwingend zum Ansatz des gW. Vielmehr kann hier nach § 13 Abs. 2 UmwStG auf Antrag der Anteilstausch st-neutral zum Bw abgewickelt werden, da D nach § 13 Abs 1 S 1 Nr 2 iV...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 EBITDA-Vortrag

Tz. 27 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Mit dem KreditzweitmarktförderungsG 2023 wurde § 4h Abs 1 S 3 Hs 2 EStG ergänzt. Danach entsteht ein EBITDA-Vortrag auch nicht in Wj, in denen die Zinserträge höher als die Zinsaufwendungen sind. Bisher war die Entstehung eines EBITDA-Vortrags ausdrücklich ges nur in Wj ausgeschlossen, in denen die Zinsschranken-Grundregel aufgr eines einsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.4.3 Gewerblicher Charakter

Tz. 88 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Der Teilbetrieb muss für sich gesehen alle Merkmale eines Betriebs enthalten. Dies bedeutet, dass nach den Anforderungen des BFH an die Sachgesamtheit "Teilbetrieb" die Tätigkeit im Teilbetrieb – isoliert betrachtet – einen gew Charakter haben muss (ständige Rspr s Urt des BFH v 19.08.1998, BFH/NV 1999, 176 mwNachw; v 04.07.2007, BStBl II 200...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.3 Betriebe mit Anteilen an einer Mitunternehmerschaft

Tz. 34 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Gehört ein MU-Anteil zum Vermögen des eingebrachten Betriebs der natürlichen Pers (s Tz 24–27), einer Kö (s Tz 28–29) oder einer Pers-Ges (s Tz 39) und wird der Betrieb im Ganzen inkl der Beteiligung an der MU-Schaft in eine Kap-Ges/Gen eingebracht, sind – unabhängig von der Höhe der MU-Beteiligung – stets mehrere eigenständige Sacheinlagevo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Erhaltene Anteile als Besteuerungsgegenstand für den Einbringenden

Tz. 19 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die St-Vergünstigungen der §§ 20ff UmwStG sollen nicht so weit reichen, dass die ertragstliche Erfassung der bisher dem einbringenden St-Subjekt zugerechneten in Inl st-verstrickten stillen Reserven im eingebrachten Vermögen verloren geht (ebenso Begründung des Ges-Gebers, s Tz 16). Vielmehr wird die Besteuerung nur in die Zukunft verschoben...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.2.2 Genussrechte im Betriebsvermögen eines Personenunternehmens

Tz. 170 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Ausschüttungen auf das Genussrecht stellen in diesem Fall BE dar. Für diese BE ist ebenfalls § 3 Nr 40 S 1 Buchst d iVm S 2 EStG anwendbar (iVm § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 und Abs 8 EStG). Es gilt also das Teileink-Verfahren (St-Befreiung mit 40 %). Eine Abgeltungswirkung gibt es hier – anders als im PV – nicht. Tz. 171 Stand: EL 113 – ET: 03/20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8 Verhältnis zur Zinsschranke

Tz. 181 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Der Zinsschranke (s § 8a KStG) unterliegen nur solche Zinsaufwendungen, die den maßgeblichen Gewinn bzw das maßgebliche Einkommen gemindert haben. Vergütungen für beteiligungsähnliche Genussrechte iSv § 8 Abs 3 S 2, 2. Alt KStG führen nicht zu Zinsaufwendungen iSd § 4h Abs 3 S 2 EStG; s Schr des BMF v 04.07.2008 (BStBl I 2008, 718, Rn 18). ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Einkommensteuer/Körperschaftsteuer

Tz. 30 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Bei den Sacheinlagen nach § 20 Abs 1 UmwStG in eine Kap-Ges oder Gen kommt es bei einer st-begünstigten Einbringung zum Bw (oder Zwischenwert) trotz St-Verhaftung der transferierten stillen Reserven beim einbringenden und übernehmenden St-Subjekt im Ergebnis nicht zu einer stlichen Doppelbelastung. Die Verdoppelung der stillen Reserven (s Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.1 Sacheinlage mit Zuteilung "anderer Wirtschaftsgüter" bis 31.12.2014 (§ 20 Abs 2 S 4 UmwStG aF)

Tz. 219 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Werden als Gegenleistung für die Sacheinlage an den Einbringenden auch andere WG (zB Darlehensforderungen, stille Beteiligungen, Barabfindungen, Sachwerte, rechtliche Vorteile, eigene Anteile der Übernehmerin, s Tz 187 – 187e; auch von dritter Seite; s Tz 187d) neben den neuen Anteilen gewährt, ist das eingebrachte Vermögen mindestens mit de...mehr

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Rückgängigmachung des für den Betrieb einer steuerbereiten Photovoltaikanlage gebildeten Investitionsabzugsbetrags

Leitsatz Ein Investitionsabzugsbetrag kann nicht geltend macht werden, wenn die Einkünfte hieraus wegen einer Liebhaberei keine steuerliche Relevanz besitzen. Bei der Prüfung der Liebhaberei ist von einem Prognosezeitraum von 20 Jahren auszugehen. Sachverhalt Die Steuerpflichtigen machten im Streitjahr 2021 für die geplante Anschaffung einer Photovoltaikanlage auf dem privat ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.2 Umwandlung/Einbringung einer Personengesellschaft

Tz. 326 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Wird eine Pers-Ges auf eine Übernehmerin verschmolzen oder wird eine Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen formwechselnd umgewandelt, sind bei einer rückwirkenden Einbringung die Auswirkungen der fiktiven Vermögenszurechnung gem § 20 Abs 5 S 1 UmwStG auf Vertragsbeziehungen der Pers-Ges mit ihren Gesellschaftern/MU zu prüfen. Haben die Gesellschafter...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Steuerliche Anschaffungskosten aus dem Erwerb der neuen Anteile an der Übernehmerin

Tz. 293 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die AK der als Gegenleistung für die Sacheinlage erhaltenen "neuen" Anteile an der Übernehmerin iSd § 20 Abs 1 UmwStG bestimmen den Wert, mit dem die Anteile zu aktivieren sind, wenn die Beteiligung zu einem BV des Einbringenden gehört. Gehören die Anteile zum PV, sind die AK maßgebend für die Berechnung eines VG aus der Veräußerung (oder a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.4.2 Verfahrensrecht zum Einbringungsgewinn

Tz. 259 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Ermittlung des Einbringungsgewinns ist Teil der Gewinnermittlung für das eingebrachte BV (oder den Restbetrieb), wenn eine natürliche Pers einen Betrieb oder Teilbetrieb einbringt. Der Gewinn aus dem Betrieb wird iRd pers ESt-Veranlagung berücksichtigt (ggf in einer Gewinnfeststellung, wenn für den Betrieb eine gesonderte Feststellung g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.6 Betrieb einer Personengesellschaft

Tz. 39 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Werden alle wes Betriebsgrundlagen (auch des Sonder-BV, s Tz 40) einer (mitunternehmerisch tätigen, gew infizierten oder gew geprägten) Pers-Ges iR einer Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG übertragen, handelt es sich um die Einbringung eines "Betriebs". Der Gegenstand der Sacheinlage bezieht sich uE auf die MU-Schaft als eigenständiges Gewin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Bei Anteilen in Privatvermögen Fortführung der Anschaffungskosten (§ 13 Abs 2 S 3 UmwStG)

Tz. 60 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Gehören die Anteile an der übertragenden Kö nicht zu einem BV, treten im Fall der Antragstellung, wenn die in § 13 Abs 2 UmwStG genannten Voraussetzungen erfüllt sind, die AK an die Stelle des Bw. Bedeutung hat diese Regelung insbes für AE mit iSd § 17 EStG st-verhafteten Anteilen. Dh in diesem Fall werden die AK der Anteile an der übertrage...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.4.3 Abgabe der "steuerlichen Schlussbilanz" als Fristende

Tz. 211b Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Der Antrag auf Minderbewertung wird dem zuständigen FA gegenüber (spätestens) abgegeben, wenn eine stliche Schluss-Bil iSd §§ 8 Abs 1 KStG, 5 Abs 1 S 1 EStG (idR zusammen mit der St-Erklärung) der Übernehmerin für das Wj, in das der stliche Übertragungsstichtag fällt, vorgelegt wird. Zeitgleich mit Einreichung der stlichen Schluss-Bil kann ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4 Einbringung des Mitunternehmeranteils im Ganzen

Tz. 124 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Einbringung eines MU-Anteils iSd § 20 Abs 1 UmwStG (s Tz 116 – 118) ist hinsichtlich seines Mindestumfangs nur gegeben, wenn alle wes Betriebsgrundlagen (zum Begriff s Tz 40ff) des mitunternehmerischen BV auf die Übernehmerin durch die in § 1 Abs 3 UmwStG aufgezählten Sachverhalte übergehen. Unerheblich ist hierbei, ob die wes Betriebsgr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.6 Umwandlung von Personengesellschaften bei Vorhandensein von Sonderbetriebsvermögen

Tz. 164 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Sacheinlage nur unter Einschluss des wesentlichen Sonder-BV Bei der Umwandlung von Pers-Handels-Ges oder einer Partnerschaftsgesellschaft ergeben sich in stlicher Hinsicht Probleme bei der Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG, wenn wes Betriebsgrundlagen enthaltenes Sonder-BV vorhanden ist. Die St-Vergünstigung des § 20 UmwStG erfordert, dass au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Fleischmann, Auswirkungen des Zusammenschlusses von Daimler Benz AG und Chrysler Corp auf Wertpapierleihgeschäfte mit Daimler-Aktien, DB 1998, 2297; Prinz, Verschmelzung ausl Kap-Ges bei inl AE: Rechtsfolgen und Gestaltungsalt, FR 1998, 555; Füger/Rieger, Verdeckte Einlage und vGA bei Umw – ein Problemabriss anhand typischer Fälle, in FS Widmann, 2000, 287; Herzig, Gestaltung s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Abgrenzung des Gewerbebetriebs

Tz. 33 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Voraussetzung für die Anwendung des § 3 Abs 2 KStG ist zunächst die unbeschr KStPflicht nach § 1 KStG, die dann durch die tatbestandliche Bezugnahme auf die Unterhaltung (Verpachtung) eines Gew wieder iS einer partiellen St-Befreiung eingeschr wird (s Tz 5). Tz. 34 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die StPflicht ist dabei in § 3 Abs 2 KStG auch wes ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.2.1 Einheitliche Betriebseinbringung

Tz. 30 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Einbringungsgegenstände des § 20 Abs 1 UmwStG beziehen sich (allesamt) auf betriebliche Sachgesamtheiten. Dabei umfasst der Betriebsbegriff in gegenständlicher Hinsicht die Summe der Einzel-WG des BV (konstitutiv der funktional wes Betriebsgrundlagen, s Tz 40). Erst die Gesamtheit der Einzel-WG und die damit zum Ausdruck kommende Organis...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.33 Steuern

Rz. 161 Ansprüche eines Ehegatten auf Steuererstattung unterliegen regelmäßig dem Zugewinnausgleich. Dabei kommt es nicht darauf an, wann die Steuererklärung abgegeben wurde oder wann der Steuerbescheid erlassen wurde. Vielmehr kommt es darauf an, wann die Forderung entstanden ist. Auch bei Steuerschulden kommt es auf den Zeitpunkt der Entstehung an. Dabei ist zu beachten, d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.1 Teilbetriebsbegriff

Tz. 74 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die in § 20 Abs 1 UmwStG genannte Sachgesamtheit "Teilbetrieb" ist nicht auf Teilbetriebe in gew Unternehmen beschr. Bei freiberuflichen und l + f Betrieben gibt es ein gleichrangiges Bedürfnis nach Umstrukturierung von mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teilbereichen wie dies auch bei gew Betrieben der Fall ist. Weder aus dem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.4 Sonstige Auswirkungen beim Einbringenden

Tz. 244c Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zu den Auswirkungen der Einbringung auf Unterbeteiligungen an dem Sacheinlagegegenstand gelten die diesbzgl Ausführungen zum Formwechsel einer Pers-Ges gleichermaßen (s § 25 UmwStG Tz 36f und Tz 79); zur Problematik der Auswirkungen der Einbringung nießbrauchsbelasteter MU-Anteile s Baßler, Ubg 2011, 863. Zu den Auswirkungen der Sacheinlage...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.3 Land- und forstwirtschaftlicher Teilbetrieb

Tz. 80 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Der Teilbetrieb in einem landwirtsch Gesamtbetrieb beurteilt sich grds nach denselben Grundsätzen wie auch der gew Teilbetrieb. Der Landwirt betätigt sich – wie der Gewerbetreibende – nachhaltig und mit Gewinnerzielung unter Einsatz der dafür erforderlichen Betriebsmittel. Grundlage der Einkünfteerzielung in der Landwirtschaft ist die Erzeugu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.1 Fiktiver Vermögensübergang und Zuordnung des Einkommens

Tz. 319 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Das Einkommen und Vermögen des Einbringenden und der aufnehmenden Kap-Ges/Gen sind so zu ermitteln, als ob der Sacheinlagegegenstand mit dem gewählten stlichen Übertragungsstichtag auf die Übernehmerin übergegangen wäre (s § 20 Abs 5 S 1 UmwStG). Als Folge der Rückwirkung wird das im Wege des § 20 Abs 1 oder § 25 S 1 UmwStG übertragene BV –...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.4.3 Entstehung und Versteuerung des Einbringungsgewinns

Tz. 260 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Der Einbringungsgewinn entsteht in dem Zeitpunkt des (regelmäßig rückbezogenen) stlichen Übertragungsstichtags (s § 20 Abs 5 S 1 und Abs 6 UmwStG, s Tz 301ff). Zum Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags geht das eingebrachte BV auf die Übernehmerin als Ganzes über (s § 20 Abs 5 S 1 UmwStG). Aus Sicht des Einbringenden ist damit die Übert...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3.3 Einbringende Personen iSd § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b UmwStG

Tz. 13 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Rechnet ein Rechtsträger nicht zu den von § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a UmwStG erfassten Pers (weil entweder die Rechtsform einer Gesellschaft iSd Art 54 AEUV/Art 34 EWR-Abkommen nicht vorliegt oder die Ansässigkeitserfordernisse in dem EWR nicht vorliegen, s Tz 12), kann dennoch eine Einbringung unter Anwendung von § 20 UmwStG möglich sein. §...mehr

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ZErb 03/2024, Anwendung des... / 1 Gründe

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) erwarb von ihrem Vater durch notariell beurkundeten Vertrag v. 7.3.2017 schenkweise alle Anteile an der GmbH, einem pharmazeutischen Handelsunternehmen mit Tätigkeit in Vertrieb und Forschung. Das zuständige FA stellte mit Bescheid v. 19.4.2018 gem. § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BewG den Wert des Anteils der GmbH mit 555.975 EUR und g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Zeitliche Anwendung

Tz. 33 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Der durch das KreditzweitmarktförderungsG 2023 geänderte § 4h EStG ist nach § 52 Abs 8b EStG erstmals für Wj anzuwenden, die nach dem 13.12.2023 (Tag des Ges-Beschl des Dt BT) beginnen und nicht vor dem 01.01.2024 enden. Durch § 34 Abs 4 S 2 KStG wird die zeitliche Anwendung des § 4h EStG für die Änderungen des § 8a KStG nachvollzogen. Im Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Gewinne "anlässlich" der Einbringung (durch Zurückbehaltung von Wirtschaftsgütern)

Tz. 255 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 WG, die nicht zu den (funktional) wes Betriebsgrundlagen eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils gehören, können unbeschadet der Tatbestandsmäßigkeit einer Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG von der Einbringung ausgenommen werden (zur Betriebseinbringung s Tz 40b; zur Teilbetriebseinbringung s Tz 93 [str]; und zur MU-Anteilseinbringung s Tz 12...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3 Einbringung durch Vermögensanwachsung auf den letzten Gesellschafter einer Personengesellschaft

Tz. 160 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 "Umw" einer Pers-Ges in eine Kap-Ges durch Anwachsung Eine betrieblich tätige oder gew geprägte Pers-Ges kann in eine Kap-Ges/Gen umstrukturiert werden, indem das Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft zivilrechtlich durch Anteilsvereinigung in einer Hand auf den letztverbliebenen Gesellschafter in der Rechtsform einer Kap-Ges/Gen anwächst. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.3 Mitunternehmeranteil als Sacheinlagegegenstand

Tz. 123 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der MU-Anteil ist ein eigenständiger Sacheinlagegegenstand nach § 20 Abs 1 UmwStG. Folglich ist es unerheblich, ob der MU-Anteil sich in einem BV des Einbringenden befindet oder nicht. Die Einbringung eines MU-Anteils liegt daher auch dann vor, wenn der Anteil zusammen mit einem ganzen (Teil-)Betrieb in eine Kap-Ges/Genossenschaft eingebrach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1 Erfordernis der Ausgabe neuer Anteile

Tz. 170 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Gegenleistung für die eingebrachten WG muss die Gewährung "neuer" (Geschäfts-)Anteile an der aufnehmenden Kap-Ges oder Genossenschaft sein (s § 20 Abs 1 UmwStG; ständige Rspr zB s Urt des BFH v 18.12.1990, BStBl II 1991, 512 unter 4.a); v 13.12.2005, BFH/NV 2006, 1094 unter II.2.b)bb) und vom 07.04.2010, BStBl II 2010, 1094 unter II. 2. b) b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.4 Folgen des fehlenden Ansatzes einer Verbindlichkeit

Tz. 131 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Kommt eine Passivierung nach den og Kriterien entweder wegen fehlender wirtsch Belastung oder wegen der Anwendung von § 5 Abs 2a EStG nicht in Betracht, führt der Zugang des Kap (sofern die Voraussetzungen bereits von vornherein nicht vorliegen) oder der Wegfall des Passivierungsverpflichtung (falls die Voraussetzungen erst nach der Kap-Zufüh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.4.3 Im Rückbezugszeitraum ausgeschiedene Mitunternehmer

Tz. 350 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Rückwirkung des § 20 Abs 5 S 1 UmwStG bezieht sich im Fall der Einbringung des Betriebs einer Pers-Ges oder von MU-Anteilen nicht auf solche MU, die ihre Beteiligung im Rückwirkungszeitraum (s Tz 313) übertragen haben (gleich aus welchem Grund und zu welchen Konditionen) und demzufolge an der Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG nicht betei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Verwendungsverbot bzgl. Nichtsteuerstraftaten (§ 393 Abs. 2 AO)

Schrifttum: Aue, Steuergeheimnis im Strafverfahren?, PStR 2011, 29; Baum, Änderung des AO-Anwendungserlasses, Mitteilungspflicht des Finanzamts zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs, NWB 2005, 2933; Bilsdorfer, Das Verhältnis von strafrechtlichem zu steuerrechtlichem Verwertungsverbot, PStR 2003, 120; Braun, Praxisfragen zum Abzugsverbot bei ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Anwendungsbereich

Tz. 6 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 8a Abs 1 S 4 KStG nF regelt, dass alle Eink eines KSt-Subjekts als in einem Betrieb iSd Zinsschranke erzielt gelten. Unbeschr stpfl Kap-Ges erzielen stets Eink aus einem einzigen Gew, da § 8 Abs 2 KStG eine sog Gewerblichkeitsfiktion enthält (s Schr des BMF v 04.07.2008, BStBl I 2008, 718 Rn 7). Für beschr stpfl Kap-Ges gilt diese Gewerblic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.5 Gewerblicher Teilbetrieb (iSd EG-Fusionsrichtlinie)

Tz. 89 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Auf Grund der Maßgeblichkeit der Vorgaben der EG-FRL für die Bestimmung des Teilbetriebs in § 20 Abs 1 UmwStG wird im Schrifttum ein eigener sich aus den "Allgemeinen Vorschriften" der EG-FRL ergebender Teilbetriebsbegriff vertreten, der sich von dem Begriff in § 16 EStG unterscheidet (so schon die überwiegende Auff zu § 23 UmwStG aF: zB s W/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.4 Einbringung zum gemeinen Wert

6.2.8.4.1 Grundsatz: Tarifermäßigung für den Einbringungsgewinn Tz. 277 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bei einer Einbringung zum gW werden alle stillen Reserven des Sacheinlagegegenstands (inkl eines selbst geschaffenen Geschäftswerts) aufgedeckt, wenn der gW höher als der Bw des Sacheinlagegegenstands ist (s Tz 199ff). Es kommt zu einer zusammengeballten Aufdeckung der stillen R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Grundsätzliches

Tz. 7 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Ein GAV, den eine AG (einschl der SE) oder KGaA als OG mit ihrem Hauptgesellschafter abschließt, muss nach § 304 Abs 1 AktG für außenstehende Aktionäre einen angemessenen Ausgleich durch eine auf die Aktiennennbeträge bezogene wiederkehrende Geldleistung (Az) vorsehen. Ohne eine solche Vereinbarung ist der GAV hr-lich nichtig. Wie Frotscher (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.6 Freiberuflicher Teilbetrieb

Tz. 96 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Der Begriff des freiberuflichen Teilbetriebs in § 18 Abs 3 S 1 EStG ("selbständiger Teil des Vermögens") ist dem § 16 EStG nachgebildet und hat daher grds dieselben Voraussetzungen, die auch an einen gew Teilbetrieb gestellt werden (s Urt des BFH v 22.12.1993, BStBl II 1994, 352 unter II. Nr 1; v 05.06.2003, BStBl II 2003, 838 unter 1.). Die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5 Einbringung als einheitlicher Vorgang

Tz. 163 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Übertragung des zivilrechtlichen oder wirtsch Eigentums an den WG der Sacheinlage muss nicht zwingend in einem Akt oder zum gleichen Zeitpunkt erfolgen. Dies wäre aufgr der unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen an die Eigentumsübertragung der vd Vermögensgegenstände eines (Teil-)Betriebs im Wege der Einzelrechtsnachfolge bei einer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12 Behandlung der Ausgleichszahlung beim Minderheitsgesellschafter

Tz. 74 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Wenn die OG die Az iSd § 304 AktG zahlt, sind diese Garantiedividenden für den Minderheitsgesellschafter unzweifelhaft Kap-Ertrag iSd § 20 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG. Wegen des Besteuerungszeitpunkts gelten die allg Grundsätze (Bilanzierungs- bzw Zuflussprinzip). Aus dem stlichen Einlagekonto der OG finanzierte Az (dazu s Tz 63ff) sind beim Minderh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2.2 Aufdeckung stiller Reserven durch Entnahmen nach dem rückbezogenen Übertragungsstichtag

Tz. 218a Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Es stellt sich die Frage, welche Auswirkungen solche BV-Zuführungen oder BV-Abgänge bei der eingebrachten Sachgesamtheit für die Anwendung des § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG haben, die zwar nach dem rückbezogenen stlichen Einbringungsstichtag tats erfolgt sind, aber gleichwohl noch der Sphäre des einbringenden Rechtsträgers zugerechnet werden. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.9.3 Einbringung durch eine gewerbliche Mitunternehmerschaft

Tz. 289 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Betriebseinbringung Der Gewinn aus der Einbringung des Betriebs der MU-Schaft nach § 20 Abs 1 UmwStG (Betriebsveräußerung durch tauschähnlichen Vorgang, s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff) gehört grds nicht zum Gewerbeertrag der MU-Schaft gem § 7 S 1 GewStG (Ausnahmen: verschmelzungsgeborener Betrieb oder Betrieb eines gew Grundstückshandels, s T...mehr