Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Der Antrag

Tz. 30 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Für den Antrag iSd § 13 Abs 2 UmwStG bestehen keine Form- oder Fristerfordernisse. Insbes gilt für ihn (anders als für den Antrag nach § 11 Abs 2 UmwStG) nicht die Frist nach § 3 Abs 2 S 2 UmwStG (glA s Junior, in F/D, § 13 UmwStG Rn 37). Der Antrag kann deshalb von dem jeweiligen AE bis zur Bestandskraft des St-Bescheids bei dem für ihn zus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Analogieverbot

Tz. 12 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 IRd StEntlG 1999/2000/2002 v 24.03.1999 (BStBl I 1999, 304) hat der Ges-Geber die Möglichkeiten betrieblicher Umstrukturierungen neu geregelt. Insbes hinsichtlich der Übertragung einzelner WG sind in § 6 Abs 4–6 EStG neue Bestimmungen eingefügt worden. In der Ges-Begr ist klar zum Ausdruck gebracht worden, dass mit dem UmwG und UmwStG ein au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.9.2 Einbringung durch eine Körperschaft

Tz. 286 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Für die GewStPflicht eines Einbringungsgewinns- oder verlustes gelten die allg Grundsätze des GewStR (s Tz 284). Als Gew gilt gem § 2 Abs 2 S 1 GewStG stets und in vollem Umfang die Tätigkeit der Kap-Ges (s § 1 Abs 1 Nr 1 KStG), der Erwerbs- und Wirtschaftsgen, der VVaG (s R 7.1 Abs 4 S 1 GewStR 2009) und der optierenden Pers-Ges (s § 2 Abs ...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.35.1 Bewertungsmethoden

Rz. 167 Unterschieden wird allgemein zwischen dem Liquidations- bzw. Zerschlagungswert, dem Sach- bzw. Substanzwert nebst dem sogenannten Goodwill und dem Ertragswert. Rz. 168 Unter dem Liquidations- oder Zerschlagungswert versteht man den Wert, der bei einer Veräußerung der einzelnen Vermögensgegenstände eines Betriebes zu erzielen ist. Die bestehenden Verbindlichkeiten und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.5.1 Verbot der Verlustverrechnung bei rückbezogener Einbringung (§ 20 Abs 6 S 4 iVm § 2 Abs 4 UmwStG)

Tz. 362 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 20 Abs 6 S 4 UmwStG idF des JStG 2009 sind die (Sonder-)Regelungen des § 2 Abs 4 UmwStG zur Verlustnutzung bei rückwirkenden Umwandlungen von Kö nach den §§ 3–16 UmwStG auch bei rückbezogenen Einbringungen gem § 20 UmwStG entspr anzuwenden (zur analogen Anwendung kommt der gesamte Regelungsinhalt des Abs 4, s Tz 364). Eines solchen V...mehr

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ZErb 03/2024, Anwendung des... / 2 Anmerkung

Spätestens[1] nachdem das FG Münster im November 2021 entschieden hatte, dass der Anwendungsbereich des sog. 90 % Einstiegstests des § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG im Wege der teleologischen Reduktion einzuschränken sei, wurde mit Spannung erwartet, wie der BFH die Rechtslage bewerten würde. Erfreulicherweise bestätigt der BFH in weiten Teilen die Erwägungen des FG Münster. Die En...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.8 Mitunternehmerschaft?

Tz. 147 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Ist der Genussrechtsinhaber gleichzeitig MU der Emittentin des Genussrechts, stellen die Genussrechtsvergütungen Gewinnanteile iSv § 15 Abs 1 Nr 2, 2. Hs EStG dar. Die Vergütungen sind dann unabhängig von § 8 Abs 3 S 2, 2. Alt KStG nicht als BA abzugsfähig. Diese Rechtsfolge kann sich zB auch dadurch ergeben, dass eine Kap-Ges, die eine Gen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Grundsätzliches

Tz. 1 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der Sechste Teil des UmwStG enthält die §§ 20–23 und stellt einen abgeschlossenen Bereich im System der St-Vergünstigungen bei Unternehmensumstrukturierungen bezüglich der ESt, KSt und GewSt dar (Einbringungsvorschriften). Die Bestimmungen der §§ 2–19 UmwStG gelten im Sechsten Teil nur dann, wenn deren sinngemäße Anwendung ausdrücklich bestim...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.8.4 Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO)

Fraglich ist, ob bei der "Auslagerung" von wes WG in Verbindung mit einer Einbringung § 42 AO der St-Vergünstigung nach § 20 UmwStG entgegenstehen kann (nach Verw-Auff zu § 20 UmwStG aF sollte die Anwendung eines Gestaltungsmissbrauchs geprüft werden, s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268 Rn 20.09; der UmwSt-Erl 2011 enthält eine solche Aussage nicht mehr). Zur grun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Hintergrund und historische Entwicklung der gesetzlichen Regelung

Tz. 100 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 8 Abs 3 S 2 KStG mindern Ausschüttungen jeder Art auf Genussrechte, mit denen das Recht auf Beteiligung am Gewinn und am Liquidationserlös der Kap-Ges verbunden ist, das Einkommen nicht. Die Regelung bewirkt eine Gleichstellung der betroffenen Genussrechte mit (offenen oder verdeckten) Ausschüttungen, die sich ebenfalls nicht einkomm...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Deliktische Einkünfte aus allgemeinen Straftaten

Rz. 127 [Autor/Stand] Die Gefahr der Selbstbelastung besteht auch, wenn der Stpfl. Einkünfte aus allgemeinen Straftaten (wie Korruptionsdelikte, Bilanzdelikte, Untreue etc.) in seiner Einkommensteuererklärung angeben muss. Für diese Taten besteht die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige nicht. Insoweit bietet auch das Verwendungsverbot des § 393 Abs. 2 AO wegen d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 26 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Für den Fall, dass das dt Besteuerungsrecht hinsichtlich der Anteile an der übernehmenden Kö nicht ausgeschlossen oder beschr wird oder bei einer Beschränkung oder dem Ausschluss des dt Besteuerungsrechts die Mitgliedstaaten der EU bei der Verschmelzung Art 8 der FRL anzuwenden haben (was bei Verschmelzungen dann der Fall ist, wenn Gesellschaf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.5 Grundstücke

Tz. 52 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Allg Grundsätze Die BFH-Rspr hat in zahlreichen Entsch zur sachlichen Verflechtung iRe Betriebsaufspaltung und der funktionalen Bedeutung bei Betriebsveräußerungen (s § 16 EStG) Merkmale für die Wesentlichkeit von Grundstücken aufgezeigt. Diese Grundsätze können für Zwecke des § 20 UmwStG herangezogen werden (s Tz 46). Zusammenfassend ergibt s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.2 Rückwirkende Einbringung auf Antrag (§ 20 Abs 5 S 1 UmwStG)

Tz. 303 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 20 Abs 5 und 6 UmwStG wird für stliche Zwecke ein Einbringungsstichtag fingiert, der von den zivilrechtlichen Regelungen zur Wirksamkeit der Übertragungsvorgänge abweicht und sich an einem bis zu acht Monate vor der Reg-Anmeldung oder Abschluss des Einbringungsvertrags liegenden Stichtag orientiert. Diese antragsgebundene (s Tz 306) ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 3 Abziehbare Zinsen und Zinsvortrag (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

In den Zeilen 5–38 werden die Höhe der im laufenden Wirtschaftsjahr abzugsfähigen Zinsen und der Zinsvortrag ermittelt. Bei einer Organschaft hat nur der Organträger, wenn er nicht zugleich Organgesellschaft ist, die Anlage Zinsschranke auszufüllen. Da alle Gesellschaften des Organkreises als "ein" Betrieb gelten (§ 15 Satz 1 Nr. 3 KStG) und die Auswirkungen der Zinsschranke ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 7 Verrechenbares EBITDA und EBITDA-Vortrag (Gesamtbetrag) (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

Zeilen 47–49 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 50–102 In den Zeilen 50–102 werden das für das laufende Wirtschaftsjahr anzusetzende EBITDA und der EBITDA-Vortrag ermittelt. Nach § 4h EStG sind 2 Begriffe zu unterscheiden: der des EBITDA und der des verrechenbaren EBITDA (EBITDA = Earnings before interests, taxes, depreciation and amortisation). In das Formular einzutragen is...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AESt / 5.1 Bezüge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. 1 EStG

Zeile 3 In diese Zeile ist der Betrag der gem. § 8b KStG steuerfreien Einkünfte einzutragen. Steuerfrei gem. § 8b KStG können Einkünfte in Zusammenhang mit einer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft gem. § 8b Abs. 1 KStG sein, die nicht gem. § 8b Abs. 4 KStG steuerpflichtig sind (d. h. keine Ausschüttungen aus Streubesitzbeteiligungen). Aufgrund der Steuerfreiheit ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AEV / 2 Nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte/Gewinnminderungen i. S. d. § 2a Abs. 1 EStG

2.1 Allgemeines Zeile 1 In Zeile 1 ist die Nummer der Anlage AEV anzugeben. Für jeden Staat ist eine gesonderte Anlage AEV auszufüllen. Außerdem ist für jede Art der Einkünfte i. S. d. § 2a Abs. 1 EStG eine gesonderte Anlage auszufüllen. Nur wenn die Einkünfte zu derselben Einkunftsart i. S. d. § 2a EStG gehören und aus demselben Staat stammen, können sie in einer Anlage erfass...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Ver... / 7 Verlust aus dem Beitrittsgebiet i. S. d. § 57 Abs. 4 EStG

Vor Zeilen 38–43 In diesen Zeilen ist anzugeben, welcher Teil des in Zeile 11 bzw. Zeile 14a ausgewiesenen verbleibenden Verlustvortrags zum 31.12.2023 auf 1990 entstandene Verluste im Beitrittsgebiet entfällt. Der Betrag ist folgendermaßen zu entwickeln: Betrag der Verlustvorträge in Zeile 11 bzw. 14a, die auf in 1990 entstandene Verluste im Beitrittsgebiet entfallen (Zeile 3...mehr

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Anforderungen an das sog. Schonvermögen der unterhaltenen Person beim Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz 1. Die Wertgrenze in Höhe von 15.500 € (R 33a.1 Abs. 2 Satz 3 der Einkommensteuer-Richtlinien) für "ein geringes Vermögen" im Sinne des § 33a Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 1 des Einkommensteuergesetzes (sogenanntes Schonvermögen) ist für das Streitjahr 2019 nicht zu beanstanden. 2. Angesparte und noch nicht verbrauchte Unterhaltsleistungen werden grundsätzlich erst nach Abl...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SPIF / 4.1 Berechnung der laufenden steuerpflichtigen Spezial-Investmenterträge nach § 20 Abs. 1 Nummer 3a EStG i. V. m. § 34 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InvStG

Zeile 59 Diese Zeile bleibt frei. Zeile 60 In dieser Zeile ist anzugeben, ob es sich bei dem Anleger um eine eine Lebens- oder Krankenversicherung, ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder ein Wertpapierinstitut handelt und die ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge des Spezial-Investmentsfonds daher nicht steuerfrei sind. Zeile 61 In diese Zeile ist der ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AESt / 5.2 Veräußerung von Anteilen an Körperschaften

Zeile 6 In diese Zeile sind die Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften einzutragen, die steuerfrei sind gem. § 8b Abs. 2 KStG. Aufgrund der Steuerfreiheit dieser Einkünfte kann auch keine Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Steuer erfolgen. Zeile 7 In diese Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, die auf Einnahmen entfallen,...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AEV / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist als Anlage zu dem Körperschaftsteuererklärungsvordruck sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5 KStG auszufüllen. Bei beschränkter Steuerpflicht wird die Anlage AEV nur benötigt, wenn der inländischen Betriebsstätte des beschränkt Stpfl. ausländische Einkünfte zuzuordnen sind. Er erfasst die Angaben, die für die Beurteilung der Steuerfreiheit von neg...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SPIF / 3.4 Feststellungen, wenn der Anleger der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegt

Zeilen 34-39 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 40 Die ausgeschütteten oder ausschüttungsgleichen inländischen Immobilienerträge gelten bei beschränkt steuerpflichtigen Anlegern als unmittelbar bezogene Einkünfte nach § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f, Nummer 6 oder Nummer 8 des Einkommensteuergesetzes. Da etwaige einbehaltene Kapitalertragsteuern auf die Erträge aus dem Fonds ke...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AESt / 3 Steuerabzug

Eine ausländische Steuer kann in 2 Fällen als Betriebsausgabe abgezogen werden: Der Steuerpflichtige wählt statt der Steueranrechnung den Steuerabzug (§ 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 2 EStG) (Zeilen 41 und 42). Von Amts wegen in den Fällen des § 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 3 EStG, in denen keine Anrechnung der ausländischen Steuer möglich ist (Zeilen 5, 8, 11, 14, ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AEV / 2.1 Allgemeines

Zeile 1 In Zeile 1 ist die Nummer der Anlage AEV anzugeben. Für jeden Staat ist eine gesonderte Anlage AEV auszufüllen. Außerdem ist für jede Art der Einkünfte i. S. d. § 2a Abs. 1 EStG eine gesonderte Anlage auszufüllen. Nur wenn die Einkünfte zu derselben Einkunftsart i. S. d. § 2a EStG gehören und aus demselben Staat stammen, können sie in einer Anlage erfasst werden. Zeile ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AEV / 2.2 Anfangsbestand

Zeile 4 Hier sind die negativen Einkünfte der Jahre 1992 bis 2022 anzugeben, die weder im Verlustentstehungsjahr noch in einem späteren (Vortrags-)Jahr mit positiven Einkünften derselben Art und aus demselben Staat verrechnet worden sind. Der entsprechende Betrag ergibt sich aus Zeile 16 der Anlage AEV des Vorjahres. Die zum Schluss des VZ 2022 noch nicht verrechneten Verlust...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AESt / 6 Ausländische Einkünfte und Steuern aus Beteiligungen an Mitunternehmerschaften lt. gesonderter und einheitlicher Feststellung

Vor Zeilen 31–35 In diese Zeilen sind die Einkünfte und die darauf entfallende ausländische Steuer einzutragen, die über eine Mitunternehmerschaft erzielt werden. Einkünfte, die über eine Personengesellschaft erzielt werden, die keine Mitunternehmerschaften sind, sind hier nicht zu erfassen. Diese Einkünfte und damit auch die ausländischen Steuern sind dem Stpfl. direkt als e...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AESt / 7 Ausländische Einkünfte und Steuern der Organgesellschaften lt. gesonderter und einheitlicher Feststellung

Vor Zeilen 36–40 In diese Zeilen sind für den Organträger die Einkünfte und die darauf entfallende ausländische Steuer einzutragen, die von seiner Organgesellschaft erzielt werden. Die Beträge sind der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Organgesellschaft zu entnehmen, d. h. den Zeilen 27–30 der Anlage AESt der Organgesellschaft. Der Vordruck des Organträgers nimmt ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 6 Verrechenbares EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahres

Vor Zeilen 36b-46 In diesen Zeilen wird das EBITDA für das laufende Wirtschaftsjahr ermittelt. Dafür werden in den einzelnen Zeilen den Einkünften vor Zinsen aus Zeile 295a der Anlage GK die einzelnen Beträge hinzugerechnet bzw. abgezogen, um auf das steuerliche EBITDA für die Zinsschranke zu kommen. In den Zeilen 36b bis 45 sind zunächst 100 % der jeweiligen Beträge einzutra...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AESt / 2 Steueranrechnung

Die Steueranrechnung lässt sich in die folgenden Fälle unterteilen: direkte Anrechnung nach § 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 1 EStG bzw. nach DBA, fiktive direkte Anrechnung nach DBA, direkte Anrechnung nach dem InvStG, fiktive direkte Anrechnung nach dem UmwStG. Infolge der Internationalisierung des UmwStG ab VZ 2008 können sich bei Umwandlungsvorgängen fiktive anrechenbare ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Ver... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

In dem Vordruck Verluste wird der verbleibende Verlustvortrag ermittelt. Der Vordruck ist als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung bzw. Verlustfeststellungsbescheid auszufüllen. Die in der Anlage Verluste ermittelte Betrag des abziehbaren Verlustes ist in Zeile 56 der Anlage ZVE zu übernehmen. Für Spartenbetriebe ist der Vordruck nicht auszufüllen. Für diese erfolgt die Ermi...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Ver... / 2 Anfangsbestand

Vor Zeilen 11-18 In den Zeilen 11 bis 18 wird der Anfangsbestand der Verluste ermittelt. Dieser ist Ausgangspunkt für die Ermittlung des verbleibenden Verlustvortrags. Vom Anfangsbestand ausgehend, sind in dem Vordruck die Geschäftsvorfälle des Wirtschaftsjahres zu erfassen, die Auswirkungen auf den verbleibenden Verlustvortrag am Ende des VZ haben. Zeile 11 In dieser Zeile ist...mehr

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Geltendmachung der Energiepreispauschale durch Abgabe der Einkommen­steuererklärung

Leitsatz 1. Eine vom Arbeitgeber nicht ausgezahlte Energiepreispauschale ist vom Arbeitnehmer nicht gegenüber dem Arbeitgeber, sondern im Rahmen des Veranlagungsverfahrens für 2022 durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend zu machen. 2. Kommt das Finanzamt der Festsetzung der Energiepreispauschale nicht nach, kann diese nach Durchführung eines Vorverfahrens vor dem ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AEV / 3 Negative Einkünfte/Gewinnminderungen des laufenden Veranlagungszeitraums

Zeile 9 In dieser Zeile sind die negativen Einkünfte des Jahres 2023 aus Drittstaaten aus jeweils dem gleichen Staat und jeweils der gleichen Art einzutragen, sofern sie von dem Steuerpflichtigen direkt erzielt worden sind. Sind die Einkünfte über eine Personengesellschaft erzielt worden, sind die Beträge nicht in Zeile 9, sondern in Zeile 10 einzutragen. Der Betrag ist nach Z...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AESt / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist als Anlage zu der Steuererklärung KSt 1 sowie der Feststellungserklärung im Rahmen einer Organschaft gem. § 14 Abs. 5 KStG konzipiert und entlastet die Steuererklärung. Er nimmt die für die Berücksichtigung ausländischer Steuer erforderlichen Informationen auf. Bei beschränkt Steuerpflichtigen wird die Anlage AESt jedoch nur benötigt, wenn einer inländischen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufwendungen für PID mit nachfolgender künstlicher Befruchtung einer nicht verheirateten und gesunden Frau als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz 1. Aufwendungen einer gesunden Steuerpflichtigen für eine Präimplantationsdiagnostik (PID) mit nachfolgender künstlicher Befruchtung aufgrund einer Krankheit ihres Partners können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein. 2. Die Abziehbarkeit schließt auch diejenigen – aufgrund untrennbarer biologischer Zusammenhänge erforderlichen – Behandlungsschritte mit ei...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AEV / 4 Positive Einkünfte des laufenden Veranlagungszeitraums

Zeile 11 In Zeile 11 wird die Summe der Verluste aus dem laufenden VZ gebildet. Zeile 12 In dieser Zeile sind die jeweils gattungsgleichen positiven Einkünfte 2023 aus demselben ausländischen Staat anzugeben, die zur Verrechnung mit den negativen Einkünften i. S. d. § 2a Abs. 1 EStG zur Verfügung stehen. In Zeile 12 sind nur die vom Steuerpflichtigen selbst erzielten Einkünfte ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Ver... / 5 Endbestand

Zeile 28 Diese Zeile zeigt den steuerlich noch verbleibenden Verlustvortrag nach Verlustabzug 2023 und nach Verlustrücktrag nach 2022. Er enthält die durch eine Abspaltung bewirkten Änderungen des verbleibenden Verlustabzugs (Zeile 16) und steht für den Verlustvortrag nach § 10d Abs. 2 EStG für die VZ 2024 ff. zur Verfügung. Außerdem bildet dieser Betrag den "verbleibenden Ve...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Ver... / 4 Positiver Gesamtbetrag der Einkünfte

Zeile 22 In den Zeilen 22–27 wird der vorhandene Verlustvortrag ermittelt, der im Rahmen der "Mindestbesteuerung" nach § 10d Abs. 2 EStG im laufenden VZ abgezogen werden kann. Der Abzug eines Verlustvortrags kann sich nur ergeben, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte (Zeile 53 der Anlage ZVE) positiv war. Bei Organgesellschaften ergibt sich der entsprechende Betrag aus Zeile 17...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.4 Leistungsvoraussetzungen

Rz. 17 Nach dem Grundsatz des § 11 Abs. 1 BAföG, wird Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt und für die Ausbildung geleistet, was den Bedarf darstellt. Dieser Ausbildungsbedarf wird jedoch nicht, was § 3 Abs. 1 an sich nahelegt, individuell ermittelt, sondern in den §§ 12, 13 BAföG durch bestimmte Bedarfssätze gesetzlich festgelegt. Dieser Bedarf wird einerseits nach ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SPIFA / 5 Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern

Zeile 20 In dieser Zeile ist eine "1" einzutragen, wenn sich der Steuerpflichtige entscheidet, die ausländische Steuer gem. § 34c Abs. 2 EStG abzuzuiehen, statt diese anzurechnen. Zeile 21 Hat der Steuerpflichtige sich für den Abzug der ausländischen Steuer entschieden, ist in Zeile 21 der entsprechende Betrag der ausländischen Steuer einzutragen. Dieser Betrag ist aus Zeile 11...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Ver... / 3 Negativer Gesamtbetrag der Einkünfte

Zeile 19 Dem um die Daten der Zeilen 13 bis 18 geminderten Betrag in Zeile 11 (gesondert festgestellter verbleibender Verlustabzug zum 31.12.2022, abzüglich nicht abzugsfähiger Verlust) ist in Zeile 19 der Verlust des VZ 2023 hinzuzurechnen. Dieser Verlust ist der negative Gesamtbetrag der Einkünfte aus Zeile 53 der Anlage ZVE. Dieser Betrag ist um laufende Verluste, die nach...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage Zinsschranke dient als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung sowie zur gesonderten Feststellung des Zins- und EBITDA-Vortrags. Sie nimmt die für die Anwendung der Zinsschranke erforderlichen Daten auf. In der Anlage sind die abziehbaren Zinsaufwendungen (Zeile 24), der Zinsvortrag (Zeile 27) und der EBITDA-Vortrag (Zeile 59) nach § 8a KStG i. V. m. § 4h EStG zu e...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SPIFA / 3 Feststellungen, wenn der Anleger der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegt

Vor Zeile 9 – 11 Da im Formular nur die Erträge für die Anrechnung ausländischer Steuern erfasst werden, sind die nachfolgenden Zeilen auch nur auszufüllen, wenn eine Steueranrechnung in Betracht kommt. Dies ist nur der Fall, wenn der Steuerpflichtige in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Liegt in Deutschland nur eine beschränkte Steuerpflicht vor, kommt eine Anrec...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SPIF / 3.1 Feststellungen, wenn der Anleger der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegt und nicht die Voraussetzungen nach § 20 Abs. 1 S. 4 und S. 5 InvStG erfüllt

Zeilen 8-9 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 10 In diese Zeile sind die steuerpflichtigen Erträge aus dem Spezial-Investmentsfonds einzutragen, bei denen es sich um ausgeschüttete oder ausschüttungsgleiche Erträge handelt. Bei diesen Erträgen findet gem. § 34 Abs. 2 InvStG die Steuerfreistellung gem. § 8b KStG keine Anwendung. Zeile 11 In diese Zeile sind die Erträge einzutragn, d...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SPIF / 3.5 Zinserträge

Zeile 42 In diese Zeile sind die Zinserträge einzutragen, die in ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge enthalten sind. Diese sind für die Zinsschranke gem. § 4h EStG beim Anleger zu berücksichtigen. Der Betrag aus Zeile 42 ist daher beim Steuerpflichtigen in Zeile 16 der Anlage Zinsschranke zu berücksichtigen. Von dem Zinsertrag sind gem. § 46 Abs. 2 InvStG direkt...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Ver... / 6 Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG

Vor Zeilen 29–37 In den Zeilen 29–37 wird der fortführungsgebundene Verlustvortrag gem. § 8d KStG ermittelt. Dieser ist gem. § 8d Abs. 1 Satz 7 KStG gesondert festzustellen. Ein fortführungsgebundener Verlustvortrag entsteht, wenn der Steuerpflichtige im Falle eines schädlichen Anteilseignerwechsels gem. § 8c KStG einen Antrag stellt und die Voraussetzungen des § 8d KStG vorli...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AEV / 6 Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG

Zeile 17 In diese Zeile ist der fortführungsgebundene (ausländische) Verlustvortrag aus dem Vorjahr einzutragen. Er ist der Veranlagung 2022 zu entnehmen. Dieser Betrag ist der Ausgangspunkt für die Entwicklung des Gesamtbetrags am Ende des VZ 2023 an fortführungsgebundenen ausländischen Verlustvorträgen. Zeile 18 In Zeile 18 ist der Betrag aus Zeile 17 (fortführungsgebundener ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AEV / 5 Endbestand

Zeile 16 In dieser Zeile ist ein Eintrag vorzunehmen, wenn sich bei der Verrechnung der positiven Einkünfte 2023 (Zeile 14) mit negativen Einkünften 2023 aus demselben Staat und derselben Art (Zeile 11) ein negativer Betrag ergibt. Das ist der Fall, wenn die negativen Einkünfte die positiven Einkünfte aus demselben Staat und derselben Art übersteigen. Es liegen dann insgesamt...mehr