Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4.2.2 Nach dem EStG steuerabzugspflichtige Einkünfte

Rz. 30 Beschränkt steuerpflichtig sind juristische Personen des öffentlichen Rechts mit allen Einkünften, die außerhalb eines Betriebs gewerblicher Art anfallen und nach dem EStG dem Steuerabzug unterliegen. In Betracht kommen insbes. abzugspflichtige Kapitalerträge[1] und dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterliegende Einkünfte. Derartige Einkünfte gehören regelmäßig zur Ver...mehr

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Zweites Zukunftsfinanzierun... / 1 Änderung bei § 6b Abs. 10 EStG: Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Die Möglichkeit zur Übertragung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften in § 6b Abs. 10 wird von 500.000 EUR auf 2 Mio. EUR erhöht, um größere Spielräume für betriebliche Reinvestitionen zu schaffen. Im Referentenentwurf des BMF war noch eine Erhöhung auf 5 Mio. EUR vorgesehen. § 6b Abs. 10 EStG gestattet es Steuerpflichtigen, die keine Kapitalg...mehr

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Firmenfitness-Mitgliedschaft / 5 Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG

Für Sachleistungen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt, besteht die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung mit 30 % nach § 37b Abs. 2 EStG. Wählt der Arbeitgeber die Steuerübernahme, ergibt sich eine vom individuellen Lohnsteuerabzug abweichende Bemessungsgrundlage. Die pauschale Lohnsteuer berechnet sich nach den Ko...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 § 3 Abs. 1 steht im Zusammenhang mit der Definition der Körperschaftsteuersubjekte in § 1 Abs. 1, insbesondere § 1 Abs. 1 Nr. 5. Die Vorschrift dient der Abgrenzung der Körperschaftsteuersubjekte von Personengesellschaften und natürlichen Personen, die dem Einkommensteuergesetz unterliegen. Da es um die Abgrenzung der Steuersubjekte geht, wird die (Folge-)Frage der bes...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.2.2 Einkünfte der beschränkt Steuerpflichtigen nach Nr. 1

Rz. 14 Im Fall der beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Nr. 1 KStG werden alle inländischen Einkünfte i. S. d. § 49 Abs. 1 EStG erfasst (vgl. § 8 Abs. 1 KStG). Es handelt sich dabei um Einkünfte, die einen hinreichend starken Inlandsbezug aufweisen, um hieran die inländische (beschränkte) Steuerpflicht zu knüpfen. Die Besteuerung ausländischer Rechtsträger setzt völkerrechtli...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.2.3 Ermittlung der Einkünfte, Steuersätze und Veranlagung

Rz. 17 Die Ermittlung der Einkünfte hat grds. nach den für die jeweilige Einkunftsart für die unbeschränkte Steuerpflicht geltenden allgemeinen Vorschriften des EStG und des KStG zu erfolgen. Es gelten demnach neben anderen auch die Bestimmungen über die abziehbaren und die nichtabziehbaren Aufwendungen.[1] Hinsichtlich des Ausgabenabzugs sind außerdem die Sondervorschriften...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 2.5 Steuerliche Behandlung der Beteiligten

Rz. 46 Die an Realgemeinden Beteiligten beziehen unmittelbare Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, soweit die Steuerbefreiung der Realgemeinde reicht. Das ergibt sich aus der zu § 3 Abs. 2 S. 2 korrespondierenden Vorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG.[1] Diese nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO gesondert festgestellten Einkünfte werden bei den Beteiligten in dem Wirtschaftsjahr ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.2.4 Isolierende Betrachtungsweise

Rz. 23 Für das Einordnen der Einkünfte von beschränkt Stpfl. bleiben auch bei der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht nach § 2 KStG [1] im Ausland gegebene Besteuerungsmerkmale außer Betracht, soweit bei ihrer Berücksichtigung inländische Einkünfte i. S. d. § 49 Abs. 1 EStG nicht angenommen werden könnten – isolierende Betrachtungsweise (§ 49 Abs. 2 EStG).[2] Rz. 24 Beispie...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4.2.4 Ermittlung der Einkünfte, Steuersätze und Veranlagung

Rz. 42 Dem Steuerabzug vom Kapitalertrag, dem Steuerabzug nach § 32 Abs. 3 KStG und dem Steuerabzug bei beschränkt Stpfl. i. S. d. § 50a EStG unterliegen die vollen Einnahmen ohne jeden Abzug.[1] Damit bleiben etwaige Werbungskosten, die im Zusammenhang mit diesen Einnahmen stehen, grundsätzlich außer Ansatz.[2] Eine analoge Regelung enthält § 8 Abs. 6 KStG.[3] Die KSt für di...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.2.3 Zurechnung des Einkommens

Rz. 30 Der Tatbestand des § 3 Abs. 1 setzt weiter voraus, dass das Einkommen nicht bei einem anderen Steuerpflichtigen zu versteuern ist (zu Problemen mit dem Wortlaut vgl. Rz. 5). Die Zurechnung des Einkommens bei einem anderen Steuerpflichtigen muss sich aus dem KStG oder dem EStG (oder anderen Gesetzen) ergeben. § 180 Abs. 1 AO kann in diesem Zusammenhang nicht herangezoge...mehr

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Dienstrad / 3.2 Überlassung von E-Bikes als Kfz (sog. S-Pedelecs)

Die Bewertung des geldwerten Vorteils aus der verbilligten oder unentgeltlichen Überlassung eines sog. S-Pedelecs erfolgt nach dem für die Überlassung von Kraftfahrzeugen (Pkw) geltenden Grundsätzen.[1] Der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung und die Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten ...mehr

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Dienstrad / 4.2 Verkauf durch Dritte

Kauft der Arbeitnehmer nach Ende der Vertragslaufzeit das von ihm bis dahin genutzte (Elektro-)Fahrrad von dem Dritten zu einem geringeren Preis, als dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis[1], ist der Unterschiedsbetrag als Arbeitslohn von dritter Seite zu versteuern.[2] Anstelle dieser Bewertung kommt grundsätzlich auch die Pauschalierung mit 30 % nach ...mehr

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Dienstrad / Zusammenfassung

Begriff Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrrad unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung zur Verfügung, stellt dies einen geldwerten Vorteil dar. Für die steuer- und beitragsrechtliche Bewertung ist zu unterscheiden zwischen: Fahrrädern und "kleinen" E-Bikes mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h (sog. Pedelecs), die verkehrsrechtlich als...mehr

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Dienstrad / 3.1 Überlassung von E-Bikes bis 25 km/h (sog. Pedelecs) und Fahrrädern

Die Überlassung eines Pedelecs oder eines normalen Fahrrads führt nur in den Fällen einer Barlohnumwandlung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.[1] Der geldwerte Vorteil bestimmt sich nach einem Durchschnittswert.[2] Als Durchschnittswert sind 1 % der auf volle 100 EUR abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.2.3 Kommanditgesellschaften auf Aktien

Rz. 22 Die KGaA ist eine Mischform aus einer AG und einer KG. Sie beruht auf den Bestimmungen in den §§ 278 bis 290 AktG. Nach § 278 AktG ist die KGaA eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital bete...mehr

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Dienstrad / 3.3 Fahrradüberlassung gehört zur Angebotspalette des Arbeitgebers

Gehört die steuerpflichtige Fahrradüberlassung zur Angebotspalette des Arbeitgebers an fremde Dritte, z. B. bei Fahrradverleihern, Großhändlern oder Herstellern, ist der geldwerte Vorteil aus dem um 4 % geminderten üblichen Endpreis für diese Dienstleistung zu ermitteln, wenn die Lohnsteuer nicht pauschal erhoben wird.[1] Hierbei ist auch der Rabattfreibetrag i. H. v. jährlic...mehr

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Firmenfitness-Mitgliedschaft / Zusammenfassung

Begriff Es ist zu unterscheiden zwischen 2 Ausgestaltungen für Firmenfitness-Mitgliedschaften: Firmenfitness-Angebote, bei denen der Arbeitgeber eine Vereinbarung mit dem Betreiber eines Fitnessstudios schließt und die Mitarbeiter zur Nutzung der Gesundheits-, Fitness- und Wellnessverbundanlagen berechtigt sind sowie Firmenfitness-Angebote, bei denen der Arbeitgeber eine Verei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.3 Umfang der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht (Abs. 2)

Rz. 86 Die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht erstreckt sich auf sämtliche Einkünfte.[1] Das bedeutet, dass grds. alle – positiven und auch negativen – Einkünfte aus dem Inland und dem Ausland zur KSt heranzuziehen sind. Die verbreitete gegenständliche Umschreibung der unbeschränkten Steuerpflicht als Besteuerung des "gesamten Welteinkommens"[2] ist zu eng. Das Universa...mehr

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Dienstrad / 5.6 Anwendungszeitraum

Die Steuerbefreiungs-[1] bzw. Pauschalierungsvorschriften[2] sind anzuwenden auf Vorteile, die in einem nach dem 31.12.2016 endenden Lohnzahlungszeitraum oder als sonstige Bezüge nach dem 31.12.2016 zugewendet werden. Die Pauschalierungsvorschrift ist letztmalig anzuwenden auf Vorteile, die in einem vor dem 1.1.2030 endenden Lohnzahlungszeitraum oder als sonstige Bezüge vor ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 1.1 Systematik der Vorschrift

Rz. 1 § 1 KStG ist die Grundnorm des Körperschaftsteuerrechts; die Bedeutung geht über die Bestimmung der unbeschränkten Steuerpflicht (so die Überschrift) hinaus. Die Vorschrift umschreibt (mittelbar) den Geltungsbereich der KSt und bestimmt damit diejenigen Steuersubjekte, die unter die KSt fallen. § 1 KStG steht als Kopfnorm des KStG systematisch im ersten Teil zur "Steuer...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.7 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 50 Sinn des Ergänzungstatbestandes[1] des § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG ist, die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand zu besteuern, soweit sie außerhalb des Bereichs der Ausübung öffentlicher Gewalt liegt und von einigem Gewicht ist, d. h. in merklichem Wettbewerb zu den Unternehmen der Privatwirtschaft steht. Die partielle Besteuerung der öffentlichen Hand dient der...mehr

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Dienstrad / 2 Steuerfreie Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern

Die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vorgenommene Überlassung von kraftfahrzeugrechtlich als Fahrrad einzuordnenden E-Bikes (sog. Pedelecs) und normalen Fahrrädern führt zu steuerfreiem Arbeitslohn.[1] Die Steuerbefreiung wurde bis 31.12.2030 verlängert.[2] Steuerpflichtiger Arbeitslohn liegt hingegen vor, wenn die vorgenannte Überlassung infolge einer (Barlohn-)...mehr

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Dienstrad / 4.1 Unentgeltliche oder verbilligte Übereignung durch Arbeitgeber: Pauschalierung mit 25 %

Sofern der Arbeitgeber das Elektrofahrrad, das kein Kfz ist, zunächst gekauft und dann an den Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt übereignet hat, kann er die Steuer für die dem Arbeitnehmer gewährte Sachzuwendung "Fahrradübereignung", die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird, seit 2020 mit einem Pauschalsteuersatz von 25 % erheben.[1] Die Pausc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.4 Besteuerung der unbeschränkt stpfl. Körperschaftsteuersubjekte

Rz. 88 Körperschaftstpfl., die eine der in Abs. 1 Nrn. 1–3 aufgeführten Rechtsformen aufweisen, erzielen kraft Gesetzes nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb.[1] Ebenfalls nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Die sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts[2] und Vereine ohne Rechtspersönlic...mehr

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Dienstrad / 5.4 Übereignung betrieblicher Ladevorrichtungen

Geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung von Ladevorrichtungen für E-Bikes, die als Kfz gelten, können vom Arbeitgeber pauschal mit einem Prozentsatz von 25 % besteuert werden.[1] Voraussetzung ist, dass dieser geldwerte Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird. Der Arbeitgeber ist Schuldner der pauschalen Lohnsteue...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 2.4.1 Nebenbetrieb oder Gewerbebetrieb

Rz. 42 Wann ein steuerlich unschädlicher Nebenbetrieb oder ein darüber hinausgehender schädlicher Gewerbebetrieb vorliegt, ist nach den Umständen des einzelnen Falles zu entscheiden. Es kommt darauf an, ob sich der Betrieb als Ausfluss der Land- oder Forstwirtschaft darstellt, mit ihm verbunden ist und in ihm die einzige Stütze findet, d. h. er muss überwiegend die Aufgabe ha...mehr

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Dienstrad / 5.1 Aufladen privater E-Bikes im Betrieb

Das elektrische Aufladen eines privaten E-Bikes des Arbeitnehmers, das verkehrsrechtlich als Kfz [1] gilt, im Betrieb des Arbeitgebers ist (befristet bis 2030) steuerfrei.[2] Voraussetzung ist, dass dieser geldwerte Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Als Betrieb i. S. d. Vorschrift gilt die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers ...mehr

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Dienstrad / 6 Erstattungen des Arbeitgebers

Zuschüsse bei Auswärtstätigkeiten mit dem Fahrrad Benutzt der Arbeitnehmer sein privates Fahrrad für Dienstreisen, kann der Arbeitgeber ihm die tatsächlich entstandenen Reisekosten steuerfrei erstatten, soweit die steuerlich zulässigen Höchstbeträge nicht überstiegen werden.[1] Zuschüsse für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kein F...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 2.1 Beginn der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht

Rz. 7 Ebenso wie bei der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht enthält das deutsche KStG (im Gegensatz zu § 34 österreichisches KStG) auch keine Regelung für den Beginn der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht der Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Während die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht beginnt, sobald die in § 1 Abs. 1 KStG genannte...mehr

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Firmenfitness-Mitgliedschaft / 1 Lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil

Die Nutzung von Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen aufgrund Firmenfitness-Mitgliedschaften, die der Arbeitgeber in Form von unentgeltlichen oder verbilligten Mitgliedsausweisen seinen Arbeitnehmern ermöglicht, begründet einen lohnsteuer-und beitragspflichtigen geldwerten Vorteil. Ist der Arbeitgeber Vertragspartner handelt es sich um Sachlohn. Dagegen sind zweckgebundene...mehr

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Altersteilzeit: Grundlagen,... / 10 Mittelbare Förderung der Altersteilzeit durch Steuer- und Sozialabgabenfreiheit

Unabhängig von der Erfüllung der Voraussetzungen des AltTZG für Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit sind die Aufstockungszahlungen zum Arbeitsentgelt und die zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung durch den Arbeitgeber – grundsätzlich auch oberhalb der gesetzlichen Mindestbeträge – steuer-[1] und sozialabgabenfrei.[2] Praxis-Tipp Steuer- und Sozia...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 2.2 Personenkreis

Rz. 36 Nach § 3 Abs. 2 sind gewisse Realgemeinden nur insoweit körperschaftsteuerpflichtig, als sie einen Gewerbebetrieb unterhalten oder verpachten, der über den Rahmen eines Nebenbetriebs hinausgeht. Voraussetzung ist jedoch stets, dass es sich dabei um eine Realgemeinde handelt, die zu den in § 1 bezeichneten Steuerpflichtigen gehört. Abzugrenzen davon sind Erwerbs- und W...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 3.4 Sonderfragen im Zusammenhang mit dem (Elektro-)Fahrrad-Leasing

In der Praxis gibt es im Zusammenhang mit dem Fahrrad-Leasing eine Vielzahl von unterschiedlichen Vertragsgestaltungen.[1] Festzuhalten bleibt aber auch hier, dass in den Fällen, in denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Leasing-Rad zur Verfügung stellt, ein geldwerter Vorteil sowohl in der vergünstigten Nutzungsüberlassung des (Elektro-)Fahrrads durch den Arbeitgeber als ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2. 3Genossenschaften (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 31 Genossenschaften (frühere Bezeichnung: Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften) haben ihre gesetzliche Grundlage im Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften i. d. F. der Bekanntmachung v. 16.10.2006.[1] Danach sind Genossenschaften Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, welche die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer M...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.2.3 Inland

Rz. 83 Der Begriff Inland ist weder im KStG noch im EStG definiert. Inland ist das Gebiet der Bundesrepublik (einschl. des Beitrittsgebiets) und nach § 1 Abs. 3 KStG der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil am Festlandsockel und an der Ausschließlichen Wirtschaftszone. Zum Inland gehören auch Freihäfen, Zollausschlüsse, die Dreimeilenzone sowie See- und Kauffahrt...mehr

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Dienstrad / 4.2 Beitragsrechtliche Auswirkungen bei Übereignung nach Ende des Leasingvertrags

Die Leasingverträge sehen im Regelfall eine Kaufoption des Arbeitnehmers am Laufzeitende vor. Der Arbeitnehmer kann dann das Elektrofahrrad von dem Leasinggeber zu einem Preis von z. B. 10 % der unverbindlichen Preisempfehlung bei Beginn des Leasingvertrags erwerben. Der Preis liegt jedoch im Regelfall deutlich unter dem Preis, der üblicherweise für ein vergleichbares gebrauc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.5.2 Rechtsfähige Stiftungen

Rz. 41 Die rechtsfähige Stiftung entsteht i. d. R. durch das Stiftungsgeschäft (in Schriftform) und die staatliche Genehmigung des Landes, in dessen Gebiet die Stiftung ihren Sitz haben soll.[1] Wird eine Stiftung allerdings von Todes wegen errichtet, bestimmt § 84 BGB, dass die Stiftung hinsichtlich des durch den Erbfall auf sie übergehenden Vermögens so behandelt wird, als...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 1.2.1 Definition der Körperschaftsteuersubjekte

Rz. 5 § 1 Abs. 1 KStG enthält die Definition der Körperschaftsteuersubjekte. Diese Regelung gilt für den ganzen Bereich des Körperschaftsteuerrechts, d. h., ein Gebilde fällt nur dann unter den Bereich der KSt, wenn es unter eine der Fallgruppen des Abs. 1 subsumiert werden kann. Die Steuersubjekte, die der KSt (im Gegensatz zur ESt) unterliegen, sind im Gesetz nicht definier...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 2.4 Steuerliche Behandlung der Realgemeinden

Rz. 41 Realgemeinden i. S. d. § 3 Abs. 2 sind von der Körperschaftsteuer befreit, wenn sie weder einen Gewerbebetrieb, der über den Rahmen eines Nebenbetriebs hinausgeht, unterhalten noch einen solchen Gewerbebetrieb verpachtet haben. Unterhält oder verpachtet eine Realgemeinde einen Gewerbebetrieb, der über den Rahmen eines Nebenbetriebs hinausgeht, ist sie partiell – aber ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 2.2 Ende der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht

Rz. 8 Auch für das Ende der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht fehlen im KStG ausdrückliche Regelungen. Da die beschränkte Körperschaftsteuerpflicht von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen jedoch nur dann eintritt, wenn dieser Personenkreis inländische Einkünfte bezieht, muss sie stets in dem Zeitpunkt enden, in dem im Fall des § 2 Nr. 1 KStG keine i...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4.1 Allgemeines

Rz. 26 Die beschränkte Steuerpflicht nach Nr. 2 erfasst – ebenso wie die nach Nr. 1 – Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. In beiden Fällen sind die Körperschaften nicht unbeschränkt steuerpflichtig. Auf den ersten Anschein könnte man daher annehmen, dass beide Varianten der beschränkten Steuerpflicht identisch seien. Das Wort "sonstige" in Nr. 2 stellt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 1.2.2 Definition der unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 8 Die zweite bedeutende Funktion des § 1 KStG besteht in der Definition der unbeschränkten Steuerpflicht. Diese Definition ist in § 1 Abs. 1 und 3 KStG enthalten; Abs. 2 bestimmt den Umfang der unbeschränkten Steuerpflicht. In dieser Funktion der Abgrenzung der unbeschränkten von der beschränkten Steuerpflicht (Parallele § 1 Abs. 1 und 4 EStG) steht die Vorschrift in ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 13 Bei der beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Nr. 1 KStG handelt es sich in sachlicher Hinsicht um eine partielle Steuerpflicht; die beschränkte Steuerpflicht umfasst nur bestimmte inländische Einkünfte. Die beschränkte Steuerpflicht folgt dem Territorialprinzip und hat den Charakter einer Objektsteuer.[1] Die inländischen Einkünfte setzen einen besonderen Inlandsbezug ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 5.3 Überlassung betrieblicher Ladevorrichtungen

Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung betrieblicher Ladevorrichtungen zur privaten Nutzung im Zusammenhang mit E-Bikes, die als Kfz gelten, ist (befristet bis 2030) steuerfrei.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 3.1 Übereignung betrieblicher Ladevorrichtungen

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer pauschal erheben, soweit er den Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt Ladevorrichtungen für E-Bikes übereignet. Sofern der Arbeitgeber von der Lohnsteuerpauschalierung Gebrauch macht, gehört der geldwerte Vorteil nicht zum Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung.[1]mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.5.2 Vorgründungsgesellschaft

Rz. 91 Mit der Vereinbarung zwischen den an der künftigen juristischen Person beteiligten Personen entsteht eine sog. Vorgründungsgesellschaft, Vorgründungsgenossenschaft, Vorgründungsverein (in den weiteren Erläuterungen Vorgründungsgesellschaft genannt). Bei der Vorgründungsgesellschaft handelt es sich i. d. R. um eine eigenständige Gesellschaft des bürgerlichen Rechts[1] ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 4.1 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt

Der Entgeltverzicht vermindert die Berechnungsgrundlage für die zu entrichtenden Steuern. Eine Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung setzt voraus, dass der Entgeltverzicht auf künftig fällig werdende Entgeltansprüche gerichtet und arbeitsrechtlich zulässig ist.[1] Ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag kann nie rechtswirksam unterschritten werden. Dies gilt se...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.5.4 Sonderfälle

Rz. 105 Nach den allgemein gültigen Grundsätzen ist eine vertragliche Vereinbarung, die eine Rückbeziehung auf einen vor dem Vertragsabschluss liegenden Zeitpunkt vorsieht, steuerlich ohne Wirkung. Dieser Grundsatz gilt selbstverständlich auch für Vereinbarungen, nach denen der Betrieb der Vorgesellschaft von einem vor der Entstehung der Vorgesellschaft liegenden Zeitpunkt a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 13 Körperschaftsteuersubjekte i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG können grds. alle juristischen Personen des Privatrechts sein. Ergänzend wird auch bestimmten Personenvereinigungen und Vermögensmassen des privaten Rechts die Eigenschaft als Körperschaftsteuersubjekt zuerkannt, wenn sie Körperschaften (vgl. Rz. 44) sind. Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts können unte...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 28 Auch bei § 2 Nr. 2 KStG handelt es sich in sachlicher Hinsicht um eine partielle Steuerpflicht; die beschränkte Steuerpflicht umfasst nur bestimmte inländische Einkünfte. Auch § 2 Nr. 2 KStG hat Objektsteuercharakter.[1] Die inländischen Einkünfte ergeben sich im Einzelnen aus der Aufzählung in § 49 EStG sowie aus der speziellen Ergänzung durch den letzten Halbsatz de...mehr