Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Veranlagungszeitraum und Höhe – § 112 EStG

Rz. 5 Die Energiepreispauschale ist als Einmalzahlung ausgestaltet. Diese wird den Anspruchsberechtigten nur für den Vz 2022 gewährt. Sie beträgt 300 EUR. Rz. 6 Die Energiepreispauschale steht jedem Anspruchsberechtigten nur einmal zu, auch wenn dieser neben Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit noch Gewinneinkünfte bezieht. Rz. 7 Die Energiepreispauschale ist stpfl. und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 122 Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen

1 Hintergrund Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlast...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 112 Veranlagungszeitraum, Höhe

1 Überblick Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen, insbes. im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese wurde im Steuere...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 114 Entstehung des Anspruchs

1 Hintergrund Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insb. den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese wurde im Steuerentlastungsgese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 117 Auszahlung an Arbeitnehmer

1 Überblick Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 119 Steuerpflicht

1 Überblick Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 121 Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung

1 Hintergrund Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlast...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 116 Anrechnung auf die Einkommensteuer

1 Hintergrund Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlast...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 115 Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung

1 Hintergrund Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlast...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 118 Energiepreispauschale im Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren

1 Hintergrund Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlast...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 120 Anwendung der Abgabenordnung

1 Hintergrund Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlast...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Energiepreispauschale im Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren

Rz. 5 § 118 EStG enthält die Regelungen zur Auszahlung der Energiepreispauschale im ESt-Vorauszahlungsverfahren. Rz. 6 Hat der Stpfl. ESt-Vorauszahlungen aufgrund von Einkünften aus §§ 13, 15 oder 18 EStG zu leisten, werden die für das III. Quartal 2022 festgesetzten und zum 10.9.2022 fälligen Beträge um 300 EUR gekürzt. Rz. 7 Beträgt die Vorauszahlungsschuld weniger als 300 E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2.2 Übrige Anspruchsberechtigte

Rz. 10 Alle übrigen Anspruchsberechtigten müssen die Energiepreispauschale als Einnahme aus sonstigen Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG) versteuern. Sie stellt keine Betriebseinnahme dar und unterliegt somit auch nicht der GewSt. Rz. 11 Um zu verhindern, dass eine Verrechnung von negativen Einkünften mit der Energiepreispauschale erfolgt, findet die Freigrenze des § 22 Nr. 3 S. 2 E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 1.1 Ziel der Energiepreispauschale: Entlastung der Bürger

Rz. 2 Nach dem Willen der Koalitionsparteien sollte die Entlastung durch die Energiepreispauschale sozial gerecht ausgestaltet sein und wurde daher der ESt unterworfen. Hintergrund war die Annahme, dass von den erheblichen Preissteigerungen im Energiebereich vor allem die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen betroffen seien. Dadurch, dass die Energiepreispauschale stpfl....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2 Anwendung der Abgabenordnung

Rz. 5 Das Gesetz ordnet in § 120 EStG die Energiepreispauschale begrifflich als Steuervergütung ein. Auf die Energiepreispauschale sind dementsprechend die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der AO entsprechend anzuwenden. Dazu gehören z. B. § 43 S. 1 AO, der die Steuerschuldverhältnisse regelt, und § 37 AO mit den Vorschriften zu den Ansprüchen aus dem Steuerschul...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2.4 Zeitpunkt der Versteuerung

Rz. 13 Eine Besteuerung erfolgt bei anspruchsberechtigten Arbeitnehmern, denen die EPP über den Arbeitgeber ausgezahlt wurde, über die LSt-Besteuerung in 2022. Arbeitnehmer, die die EPP erst mit der ESt-Erklärung für das Jahr 2022 geltend machen können (z. B., weil am 1.9.2022 kein gegenwärtiges erstes Dienstverhältnis vorliegt), versteuern die EPP mit der ESt-Veranlagung fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 1.2 Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen – Unpfändbarkeit

Rz. 5 Die Energiepreispauschale ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Anderenfalls würde eine Anrechnung der Energiepreispauschale die Kürzung von Sozialleistungen verursachen und die beabsichtigte Wirkung der Pauschale verhindern. Die Energiepreispauschale ist in Höhe des in § 112 Abs. 2 EStG genannten Betrags unpfändbar und un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Überblick

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Überblick

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insb. den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese wurde im Steuerentlastungsgesetz 2022 umges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2 Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung

Rz. 5 Für die Energiepreispauschale gelten die Strafvorschriften sowie die Bußgeldvorschriften der AO entsprechend. Rz. 6 Ein Stpfl., der falsche Angaben zur Erlangung der Energiepreispauschale macht, begeht eine Steuerstraftat. Er muss mit einer Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO oder, bei Leichtfertigkeit, mit einem Bußgeldverfahren nach § 378 AO rechne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2.3 Steuererklärung

Rz. 12 Grundsätzlich sind Arbeitnehmer, nicht allein deshalb verpflichtet, eine ESt-Erklärung abzugeben, weil sie vom Arbeitgeber die EPP ausgezahlt bekommen haben. Wird die EPP jedoch über eine Minderung der ESt-Vorauszahlungen ausgezahlt, ist die Abgabe einer ESt-Erklärung erforderlich, und es wird eine ESt-Veranlagung durchgeführt. In anderen Fällen können Anspruchsberech...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2.5 Sonstiges

Rz. 14 Die EPP ist keine beitragspflichtige Einnahme in der Sozialversicherung oder in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Ebenso ergeben sich bei der sog. Riester-Förderung keine Auswirkungen auf die Mindesteigenbeitragsberechnung. Auch erfolgt bei Minijobs keine Anrechnung auf die 450 Euro-Grenze (ab Oktober 2022 520 Euro-Grenze).[1] Rz. 15 Erzielt die anspruchs...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 1.3.4 Abfärbewirkung

Rz. 16 Ist eine Personengesellschaft nicht ausschließlich originär gewerblich tätig gem. § 15 Abs. 2 EStG, wird die Tätigkeit dennoch gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG in vollem Umfang als gewerblich angesehen, wenn die Personengesellschaft auch eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Die gewerbliche Tätigkeit färbt auf die nicht gewerbliche Tätigkeit ab und infiziert diese. Die Einkün...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.4 Personengesellschaft (§ 5 Abs. 1 S. 3 GewStG)

Rz. 11 Grundsätzlich ist Schuldner der GewSt der Unternehmer, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.[1] Von diesem Grundsatz macht § 5 Abs. 1 S. 3 GewStG für Personengesellschaften eine Ausnahme.[2] Wird ein Gewerbebetrieb in der Rechtsform einer Personengesellschaft betrieben, sind steuerliche Unternehmer die Gesellschafter dieser Personengesellschaft und nicht die...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.6.4 Beendigung des Treuhandmodells

Rz. 30 Wird der Treuhandvertrag aufgehoben oder derart geändert, dass der Kommanditist als Mitunternehmer anzusehen ist, kommt es zur Beendigung des Treuhandmodells. Die KG ist nach Beendigung des Treuhandmodells als GewSt-Subjekt anzusehen. Ebenso wie bei der Begründung des Treuhandmodells bei einer bestehenden KG kommt es steuerlich zur Übertragung des Vermögens vom Komple...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 1.1 Systematik

Rz. 1 § 3 GewStG regelt die Befreiung von der GewSt für bestimmte Einrichtungen, die einen Gewerbebetrieb unterhalten und damit eigentlich gewerbesteuerpflichtig wären. Die Norm regelt nicht, welche Betriebe als gewerblich zu qualifizieren sind und damit in den Anwendungsbereich der GewSt fallen. § 3 GewStG kommt erst in einem zweiten Schritt zur Anwendung, wenn die Anwendba...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.5 Atypisch stille Gesellschaft

Rz. 16 Grundsätzlich ist eine Personengesellschaft, die eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, Schuldner der GewSt. Dies setzt aber u. a. voraus, dass die Personengesellschaft ein Gesamthandsvermögen bilden kann.[1] Die atypisch stille Gesellschaft betreibt selbst keinen Gewerbebetrieb.[2] Eine atypisch stille Gesellschaft liegt vor, wenn sich ein Dritter (der atypisch stille Ge...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.6.5 Komplementär als Treuhänder

Rz. 34 Das Treuhandmodell beruht darauf, dass die Personengesellschaft gewerbesteuerlich kein Steuersubjekt ist. Der Treuhänder ist mangels Mitunternehmerrisiko und/oder Mitunternehmerinitiative nicht als Mitunternehmer anzusehen, auch wenn er zivilrechtlich Gesellschafter der Personengesellschaft ist. Damit fehlt es für die steuerliche Anerkennung der Personengesellschaft a...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.6.1 Grundlagen des Treuhandmodells

Rz. 18 Die Steuerschuldnerschaft bei Personengesellschaften gem. § 5 Abs. 1 S. 3 GewStG setzt nicht nur das Bestehen einer Personengesellschaft und das Vorhandensein von Gesamthandsvermögen voraus, sondern erfordert auch, dass an der Personengesellschaft mindestens zwei Mitunternehmer beteiligt sind. An dieses Erfordernis knüpft das sog. Treuhandmodell an. Rz. 19 Das Treuhand...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.3 Pacht, Nießbrauch, Betriebsaufspaltung

Rz. 9 Unternehmer und damit Steuerschuldner kann auch der Pächter oder Nießbraucher eines Gewerbebetriebs sein. Die Qualifikation als Steuerschuldner erfolgt auch bei Pacht oder Nießbrauch nach den allgemeinen Grundsätzen. Der Pächter bzw. Nießbraucher muss daher Unternehmerinitiative entfalten und Unternehmerrisiko tragen. Dies wird im Regelfall vorliegen. Im Einzelfall ist...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 3.3 Rechtsfolgen

Rz. 47 § 5 Abs. 2 GewStG ordnet die GewSt-Schuldnerschaft bei einem Betriebsübergang im Ganzen zu. Bis zur Übertragung ist der übertragende Unternehmer Steuerschuldner. Nach der Übertragung ist der neue Unternehmer Steuerschuldner. Sofern die Übertragung innerhalb eines Erhebungszeitraums erfolgt, ist die GewSt-Schuld durch zwei Bescheide dem jeweiligen Unternehmer gegenüber...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.2 Steuerschuldner

Rz. 6 Steuerschuldner kann grundsätzlich sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person sein. Wird ein Einzelunternehmen betrieben, ist Steuerschuldner der Einzelunternehmer. Rz. 7 Wird ein Gewerbebetrieb in Form einer juristischen Person betrieben, ist diese Steuerschuldner. Die juristische Gesellschaft ist selbstständiger Stpfl. Dies gilt auch bei einer Ein-...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.6.2 Rechtsentwicklung

Rz. 24 Das Treuhandmodell ist in der Literatur ausführlich diskutiert[1] und mittlerweile auch von der Rechtsprechung anerkannt worden.[2] Laut BFH setzt die gewerbesteuerliche Schuldnerschaft einer Personengesellschaft voraus, dass mindestens zwei Personen der Personengesellschaft als Mitunternehmer anzusehen sind. Dies ist bei dem Treuhandmodell nicht der Fall, da der Komm...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 1.2 Systematik

Rz. 1 § 5 GewStG regelt die Steuerschuldnerschaft i. S. d. § 33 AO. Festgelegt wird die persönliche Steuerpflicht.[1] Davon zu unterscheiden ist die sachliche Steuerpflicht, die in § 2 GewStG geregelt ist. Die sachliche Steuerpflicht bestimmt, welche Betriebe der GewSt unterliegen und bestimmt damit das Gewerbesteuerobjekt. Die persönliche Steuerpflicht entscheidet darüber, ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 2.1 Begriff der Arbeitsgemeinschaft

Rz. 2 Eine ARGE ist eine Gesellschaft zur Durchführung eines oder beschränkten Anzahl von Werk(liefer)verträgen und meist im Baugewerbe oder bei der Vergabe öffentlicher Aufträge anzutreffen. Bei einer ARGE handelt es sich gesellschaftsrechtlich regelmäßig um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Soweit die ARGE eine Personengesellschaft ist, die selbst gewerblich tät...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 4... / 2 Hebeberechtigung

Rz. 4 § 4 GewStG legt die Hebeberechtigung fest. Die Hebeberechtigung bedeutet die Gläubigerschaft der jeweiligen Gemeinde für die GewSt-Schuld.[1] Die Hebeberechtigung legt daher die Ertragshoheit der jeweiligen Gemeinde fest. Die Hebeberechtigung umfasst aber nicht nur die Stellung als (Steuer-)Gläubiger, sondern auch die Befugnis, den Steueranspruch geltend zu machen, d. ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 4... / 4.4 Gemeindefreie Betriebsstätte (§ 4 Abs. 2 GewStG)

Rz. 23 Unterhält der Gewerbebetrieb eine Betriebsstätte in einem Gebiet, das zu keiner Gemeinde gehört, kann sich die Hebeberechtigung nicht aus § 4 Abs. 1 GewStG ergeben, der auf die Gemeinde der Betriebsstätte abstellt. Der im gemeindefreien Gebiet erzielte Gewerbeertrag kann auch nicht etwaigen Betriebstätten in anderen Gemeinden zugerechnet und dort besteuert werden. Dah...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei irrtümlich doppelter Erklärung von Einnahmen als Arbeitslohn und als Betriebseinnahmen

Leitsatz Werden Einnahmen eines angestellten Chefarztes aus der Erbringung wahlärztlicher Leistungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung irrtümlich sowohl bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit als auch bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erklärt, weil weder der Chefarzt noch sein Steuerberater erkannt haben und nach den Umständen des Streitfalls auch ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 3.2 Unternehmerwechsel

Rz. 42 § 5 Abs. 2 GewStG setzt einen Wechsel des Unternehmers i. S. d. § 2 Abs. 5 GewStG voraus. Erfolgt kein Unternehmerwechsel, liegt daher kein Anwendungsfall des § 5 Abs. 2 GewStG vor. Ein Unternehmerwechsel erfolgt bei dem Übergang des Gewerbebetriebs, für den die Steuerschuld besteht, auf eine andere Person. Dieser Übergang kann entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verlustabzug / 2.3 Sanierungsgewinn nach Inkrafttreten des RÜbStG bezüglich § 3a und § 3c Abs. 4 EStG

Für Körperschaften gilt die Regelung des § 3a EStG und § 3c Abs. 4 EStG aufgrund des § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG unmittelbar. Weitere Regelungen sind in § 8 Abs. 8 und 9 KStG enthalten und in § 15 KStG, der die Besonderheiten bei Einkommensermittlung in der körperschaftsteuerlichen Organschaft betrifft. Gem. § 8d Abs. 1 Satz 8 KStG gilt Vorrang des "fortführungsgebundenen Verlust...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verlustabzug / 1.3.1 Verlustrücktrag in die Vorjahre

Gem. § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG wird der verbleibende Verlust des Steuerpflichtigen automatisch vom Finanzamt vom Gesamtbetrag der Einkünfte des vorangegangenen Jahres abgezogen und zwar vorrangig vor Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen. Dabei gilt bezüglich des Verlustrücktrags ein Höchstbetrag.[1] Soweit ein Ausgleich der negativen Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verlustabzug / 1.6 Verlustverrechnungsmöglichkeiten laut früherem Sanierungserlass/Gesetzesänderung

Im Zusammenhang mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen hatte die Finanzverwaltung die Auffassung vertreten, dass die Erhebung der Steuer auf einen nach Ausschöpfen der ertragsteuerrechtlichen Verlustverrechnungsmöglichkeiten verbleibenden Sanierungsgewinn für den Steuerpflichtigen aus sachlichen Billigkeitsgründen eine erhebliche Härte bedeutete und hat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verlustabzug / Zusammenfassung

Begriff Der Verlustabzug nach § 10d EStG ermöglicht dem Steuerpflichtigen, negative Einkünfte, d. h. Verluste bei der Ermittlung seines steuerpflichtigen Einkommens, abzuziehen. Der Steuerpflichtige kann den nicht ausgeglichenen Verlust aus einem Veranlagungszeitraum im vorangegangenen Veranlagungszeitraum als Verlustrücktrag oder in einem der folgenden Veranlagungszeiträume...mehr