Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Energiepreispauschale nach ... / 1.3 Anspruchsberechtigung

Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird in § 113 EStG definiert. Danach haben unbeschränkt Steuerpflichtige nach § 1 Abs. 1 EStG, die im VZ 2022 Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielen, Anspruch auf eine EPP lt. EStG. a) Unbeschränkt Steuerpflichtige gem. § 1 Abs. 1 EStG Nur unbeschränkt steuerpflichtige Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlich...mehr

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Energiepreispauschale nach ... / 2.4 Zusammenfassende Beispiele

a) Beispiel 1 Der in Köln wohnende A erziel 2022 Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Weitere Einkünfte erzielt A im Jahr 2022 nicht.mehr

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Energiepreispauschale nach ... / 1.8 Verfahrensrechtliche Bestimmungen

Die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung sind entsprechend anzuwenden; dies regelt § 120 Abs. 1 EStG. Die Billigkeitsregelung des § 163 AO gilt nicht.[2] Für die EPP gelten die Strafvorschriften sowie die Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung entsprechend.[3] Die EPP ist bei Sozialleistungen, deren Zahlung von der Höhe anderer Einkommen abhängig ist...mehr

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Energiepreispauschale nach ... / 1.4 Entstehung des Anspruchs

Der Anspruch auf die EPP lt. EStG entsteht am 1.9.2022. Mit dieser Regelung soll eine Auszahlung bereits vor Ablauf des VZ 2022, aber nicht vor dem 1.9.2022 ermöglicht werden. Hinweis Anspruchsvoraussetzung im Jahr 2022 Es bleibt dabei, dass die Anspruchsvoraussetzungen nicht zwingend am Stichtag 1.9.2022 zu erfüllen sind. Eine Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen irgendwann...mehr

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Energiepreispauschale nach ... / 1.9 Unterhaltsleistungen und Einordnung der EPP als Bezug?

Bei Unterstützungsleistungen dürfte eine steuerpflichtige EPP als Einkünfte bei der unterhaltenen Person[1] anzusetzen sein. Sofern die EPP bei pauschal versteuerten Beschäftigungsverhältnissen steuerfrei bleibt, dürfte die EPP als Bezug i. S. d. § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG einzuordnen sein. Nach R 33a.1 Abs. 3 Satz 3 EStR zählen zu den Bezügen i. S. d. § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG a...mehr

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Energiepreispauschale nach dem EStG und für Rentner

Zusammenfassung Überblick Der Gesetzgeber hat für das Kalenderjahr 2022 2 Energiepreispauschalen (kurz: EPP) beschlossen. Die jeweilige EPP ist im Regelfall einkommensteuerpflichtig. Im Rahmen der ESt-Veranlagung 2022 wird abschließend die Steuerpflicht geprüft (§ 119 EStG). Zudem wird die EPP I (für aktive Erwerbspersonen) über die ESt-Veranlagung 2022 festgesetzt, sofern kei...mehr

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Energiepreispauschale nach ... / Zusammenfassung

Überblick Der Gesetzgeber hat für das Kalenderjahr 2022 2 Energiepreispauschalen (kurz: EPP) beschlossen. Die jeweilige EPP ist im Regelfall einkommensteuerpflichtig. Im Rahmen der ESt-Veranlagung 2022 wird abschließend die Steuerpflicht geprüft (§ 119 EStG). Zudem wird die EPP I (für aktive Erwerbspersonen) über die ESt-Veranlagung 2022 festgesetzt, sofern keine Auszahlung d...mehr

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Energiepreispauschale nach ... / 1.1 Grundsätzliches

In den §§ 112 bis 122 EStG hat der Gesetzgeber Regelungen für die Gewährung einer EPP geschaffen. Diese Regelung gilt nur für das Jahr 2022. Hinweis EPP nur für aktive Erwerbspersonen Einen Anspruch auf die EPP haben nur aktiv tätige Erwerbspersonen.[1] Der Gesetzgeber sieht für diese Personengruppe die Notwendigkeit, einen Ausgleich für die kurzfristig und drastisch gestiege...mehr

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Energiepreispauschale nach ... / 2.3 Steuerpflicht der EPP für Rentner

Es soll geregelt werden, dass die EPP für Rentner steuerpflichtig ist. Empfänger von Versorgungsbezügen, die die EPP für Rentner erhalten, haben die EPP nach § 19 Abs. 3 EStG zu versteuern. Die Steuerpflicht wird im LSt-Abzugsverfahren berücksichtigt. Bei Rentnerbeziehern ist die EPP nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. c) EStG zu besteuern. Die Einmalzahlung ist in der zu übermitte...mehr

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Energiepreispauschale nach ... / 2.2 Eckpunkte der EPP für Rentner

Höhe der EPP für Rentner: 300 EUR Beurteilungsstichtag: 1.12.2022 Anspruchsvoraussetzungen Anspruchsberechtigte Rentner sind Bezieher laufender dauerhafter Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Alterssicherung der Landwirte, Bezieher einer Produktionsaufgaberente nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit oder Bezie...mehr

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Energiepreispauschale nach ... / 2.1 Grundsätzliches

Der Bundestag hat am 20.10.2022 das Gesetz zur Zahlung einer EPP an Renten- und Versorgungsbeziehende zur Erweiterung des Übergangsbereichs[1] beschlossen. Dieses sieht u. a. die Zahlung einer EPP an Rentner im Dezember 2022 vor. Der Bundesrat hat am 28.10.2022 keinen Einspruch gegen das nicht zustimmungsbedürftige Gesetz eingelegt.[2] Durch die Veröffentlichung im BGBl komm...mehr

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Energiepreispauschale nach ... / 2 Energiepreispauschale für Rentner (EPP II)

2.1 Grundsätzliches Der Bundestag hat am 20.10.2022 das Gesetz zur Zahlung einer EPP an Renten- und Versorgungsbeziehende zur Erweiterung des Übergangsbereichs[1] beschlossen. Dieses sieht u. a. die Zahlung einer EPP an Rentner im Dezember 2022 vor. Der Bundesrat hat am 28.10.2022 keinen Einspruch gegen das nicht zustimmungsbedürftige Gesetz eingelegt.[2] Durch die Veröffentl...mehr

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Wirtschaftsjahr / 7 Zurechnung der Gewinne und Spendenabzug bei abweichendem Wirtschaftsjahr

Bei Gewerbetreibenden mit abweichendem Wirtschaftsjahr gilt der Gewinn des Wirtschaftsjahrs – einschließlich etwaiger Veräußerungsgewinne – in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem das abweichende Wirtschaftsjahr endet.[1] Praxis-Beispiel Gewinnzurechnung Das Wirtschaftsjahr eines Gewerbebetriebs dauert vom 1.4.2021 bis zum 31.3.2022. Der Gewerbetreibende hat seinen Gewinn dami...mehr

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Investmentfonds / 2.2.5 Steuerabzug

Alle Erträge aus Investmentfonds unterliegen dem Kapitalertragsteuerabzug, wenn die Anteile von einem inländischen Kreditinstitut verwahrt werden.[1] Die Teilfreistellung wird beim Steuerabzug berücksichtigt.[2] Für die Vorabpauschale zieht das Kreditinstitut die Steuerabzugsbeträge von einem Konto des Anlegers ein bzw. – sofern dies nicht möglich ist – wird das Finanzamt üb...mehr

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Investmentfonds / 3.4.1 Ausgeschüttete/ausschüttungsgleiche Erträge

Wurden die Erträge des Geschäftsjahres ausgeschüttet, mussten die Einnahmen bilanziell mit dem Ausschüttungsbeschluss erfasst werden. Im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG war der Zufluss maßgebend. Wurden die Erträge demgegenüber thesauriert, galten die ausschüttungsgleichen Erträge bei allen Anlegertypen zum Geschäftsjahresende als zugeflossen (fiktiver Zuflu...mehr

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Investmentfonds / 2.2.1 Systematik und Teilfreistellung

Einkünfte aus Investmentfonds (Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne gem. § 16 InvStG) gehören bei Privatanlegern zu den Kapitaleinkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG und unterliegen somit auch der Abgeltungsteuer. Im Betriebsvermögen fließen Betriebseinnahmen zu.[1] Als Ausgleich für die Vorbelastung der Einkünfte auf Fondsebene mit inländischen Steuern (v...mehr

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Wirtschaftsjahr / 2 Wirtschaftsjahr eines Gewerbebetriebs

Bei Gewerbebetrieben, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, entspricht das Wirtschaftsjahr stets dem Kalenderjahr.[1] Dagegen gilt für in das Handelsregister eingetragene Gewerbebetriebe, dass ihr Wirtschaftsjahr mit dem Zeitraum übereinstimmt, für den sie regelmäßig Abschlüsse machen.[2] Damit wird steuerrechtlich auf das handelsrechtliche Geschäftsjahr nach § 242 ...mehr

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Bundesrat stimmt Inflations... / e) Einbehaltung der Lohnsteuer

In § 39b Abs. 2 Satz 7 Halbs. 2 EStG wurden ab 1.1.2023 Folgeanpassungen beim Lohnsteuerabzug aufgrund der Änderung des Einkommensteuertarifs vorgenommen.mehr

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Wirtschaftsjahr / 3 Umstellung des Wirtschaftsjahrs eines Gewerbebetriebs

An ein einmal gewähltes Wirtschaftsjahr ist der Gewerbetreibende nicht auf Dauer gebunden. Soweit kein beliebiger und willkürlicher Wechsel vorliegt, kann das Wirtschaftsjahr geändert werden. Einen Wechsel von einem abweichenden zu einem dem Kalenderjahr entsprechenden Wirtschaftsjahr kann der Gewerbetreibende stets vornehmen. Will er jedoch vom Kalenderjahr auf ein abweichend...mehr

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Bundesrat stimmt Inflations... / 2. Kindergeld

Nach § 66 Abs. 1 EStG erhöht sich das Kindergeld ab dem Jahr 2023 für das erste und zweite Kind auf 250 EUR und für das dritte Kind ebenfalls auf 250 EUR. Das Kindergeld für das vierte und weitere Kinder bleibt unverändert. Dies hat zur Folge, dass das Kindergeld ab 2023 einheitlich für jedes Kind monatlich 250 EUR beträgt, so dass § 6 Abs. 2 BKGG ersatzlos aufgehoben werden...mehr

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Investmentfonds / 3.3.3 Verkauf/Rückgabe der Anteile

Die Veräußerung/Rückgabe der Fondsanteile war ab 2009 grundsätzlich unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig [1] und unterlag der Kapitalertragsteuer.[2] Der Veräußerungsgewinn war als Kapitalertrag nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG anzusetzen. Wichtig Bestandsschutz Die Veräußerung von Anteilen war lediglich dann nach § 8 Abs. 5 InvStG 2004 steuerpflichtig, wenn die Ante...mehr

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Investmentfonds / 2.2.4 Veräußerungsgewinn

Der Veräußerungsgewinn[1] ist die Differenz zwischen Verkaufs-/Rückgabepreis und den Anschaffungskosten ggf. gemindert um die angesetzten Vorabpauschalen. Für die Gewinnermittlung gilt § 20 Abs. 4 EStG entsprechend. Hieraus folgt der Abzug von Veräußerungskosten, Versteuerung von Währungsgewinnen bei nicht in EUR getätigten Geschäften und die Anwendung der Fifo-Methode. Auch der...mehr

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Wirtschaftsjahr / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff "Wirtschaftsjahr" bezeichnet den Zeitraum, für den Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte sowie Personen- und Kapitalgesellschaften ihren steuerlichen Gewinn ermitteln müssen. In den meisten Fällen deckt sich deren Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr und damit auch mit dem jeweiligen Veranlagungszeitraum. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Wirtsch...mehr

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Wohnungsunternehmen – Eine ... / 1. Fallbasierte Einleitung

Im Grundsatz handelt es sich bei der erb- und schenkungsteuerlichen Begünstigung nicht um eine direkte Begünstigung von Wohnungsunternehmen i.S. einer Steuerbefreiung nur dieser Unternehmensart. Es handelt sich somit exakt gesagt um die Ausnahme der Verhinderung der Versagung einer Steuerbefreiung für die Übertragung von Unternehmen im Allgemeinen. Jedoch wird diese Steuerbe...mehr

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Wohnungsunternehmen – Eine ... / 3. Bisherige Rechtsprechung

Hinsichtlich des Vorliegens eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i.S.d. § 14 AO zur Anerkennung als Wohnungsunternehmen i.S.d. § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. d ErbStG hat sich die Rspr. geäußert. Hiernach kann nur dann ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (zur Qualifizierung als Wohnungsunternehmen i.S.d.s § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. d ErbStG) vorliegen, wenn neben de...mehr

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Investmentfonds / 2.2.6 Übergangsfragen

Der Wechsel vom "alten" ins "neue" Recht ist in § 56 InvStG geregelt. Zum einen werden die laufenden Erträge bis zum Jahresende 2017 noch nach der bis dahin geltenden Rechtslage versteuert. Es erfolgt eine "Zwangsthesaurierung" mit Ansatz der ausschüttungsgleichen Erträge, wenn die Erträge nicht bis Ende 2017 ausgeschüttet werden. Fonds mit einem vom Kalenderjahr abweichende...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.1 Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld

Rz. 6 Zum Haushalt des Stpfl. muss mindestens ein Kind gehören, für das ihm ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG (Kinderfreibetrag, Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) oder Kindergeld zusteht (§ 24b Abs. 1 S. 1 EStG). Entscheidend ist, dass der Anspruch dem Alleinstehenden zusteht. Ob er den Freibetrag bzw. das Kindergeld tatsächlich erhalt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 6 Verfahren

Rz. 35 Nach § 38b S. 2 Nr. 2 EStG gehören in die Steuerklasse II Arbeitnehmer, die an sich in die Steuerklasse I gehören (Ledige, Verheiratete, Verwitwete oder Geschiedene, bei denen die Voraussetzungen der Steuerklasse III oder IV nicht erfüllt sind), wenn bei ihnen der Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag als ELStAM (§ 39 Abs. 4 Nr. 1, § 38b Abs. 1 S. 2. Nr. 2 EStG) zu berü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.2 Haushaltszugehörigkeit des Kindes

Rz. 9 Der Entlastungsbetrag setzt die Haushaltszugehörigkeit mindestens eines Kindes voraus. Die Zugehörigkeit zum Haushalt entspricht der Aufnahme in den Haushalt gem. § 32 Abs. 1 Nr. 2 und § 64 Abs. 2 EStG. Diese wird regelmäßig durch drei Merkmale bestimmt[1]: Wohnen im Haushalt des Alleinstehenden (örtlich gebundenes Zusammenleben); Versorgung als materielles Merkmal (fina...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.1 Alleinstehende Person

Rz. 16 Alleinstehend sind nach § 24b Abs. 3 S. 1 EStG Stpfl., die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Verfahrens erfüllen oder die verwitwet sind. Demnach sind anspruchsberechtigt nur: Stpfl., die während des gesamten Veranlagungszeitraums nicht verheiratet (ledig oder geschieden) sind, Verheiratete, die während des gesamten Veranlagungszeitraums dauernd ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.2.1 Unschädliche Haushaltsgemeinschaften

Rz. 17 Nach dem Gesetzeswortlaut schließt nur eine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person – unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 3 S. 1 EStG – den Entlastungsbetrag aus. Lebt der Stpfl. mit einer minderjährigen Person zusammen, steht dies daher dem Anspruch nicht entgegen. Dies ist unabhängig davon, ob der Minderjährige bei dem Stpfl. nach § 24b Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3 Entlastungsbetrag und Entlastungserhöhungsbetrag (Abs. 2)

Rz. 15a Ab dem Vz 2022 beträgt der Grund-Entlastungsbetrag 4.008 EUR (§ 24a Abs. 2 S. 1 EStG; s. Rz. 1a) und ab Vz 2023 4.260 EUR. Rz. 15b Der Entlastungsbetrag für das zweite und jedes weitere zu berücksichtigende Kind beträgt 240 EUR jährlich (sog. Entlastungserhöhungsbetrag) gem. § 24 Abs. 2 S. 2 EStG und wird ebenfalls von der Summe der Einkünfte abgezogen (§ 2 Abs. 3 EStG).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24b Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Nach der ursprünglichen Fassung war der Entlastungsbetrag auf Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern beschränkt. Durch das AO-ÄndG v. 21.7.2004[1] wurde die Vorschrift mit Rückwirkung ab 1.1.2004 neu gefasst und der Kreis der Berechtigten erweitert. Danach erhalten den Entlastungsbetrag auch Alleinstehende mit volljährigen Kindern...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42g Lohnsteuer-Nachschau

1 Allgemeiner Inhalt der Vorschrift Rz. 1 § 42g EStG beinhaltet Regelungen zur LSt-Nachschau und wurde durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz v. 26.6.2013[1] neu in das EStG eingefügt. Die Vorschrift ist zum 30.6.2013 in Kraft getreten und findet erstmals Anwendung auf laufenden Arbeitslohn für einen Lohnzahlungszeitraum, der nach dem 31.12.2012 endet, und sonstige Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Nach der ursprünglichen Fassung war der Entlastungsbetrag auf Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern beschränkt. Durch das AO-ÄndG v. 21.7.2004[1] wurde die Vorschrift mit Rückwirkung ab 1.1.2004 neu gefasst und der Kreis der Berechtigten erweitert. Danach erhalten den Entlastungsbetrag auch Alleinstehende mit volljährigen Kindern, für die ein Freibetrag nach § 32...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 3 Durchführung der Lohnsteuer-Nachschau (Abs. 2)

Rz. 9 Die LSt-Nachschau muss – anders als eine LSt-Außenprüfung – nicht im Vorwege angekündigt werden und ermöglicht spontan und ohne schriftliche Vorbereitung das Betreten gewerblich und beruflich genutzter Räumlichkeiten während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten im Rahmen eines pflichtgemäßen Ermessens der Finanzverwaltung (§ 5 AO). Außerhalb der üblichen Geschäfts...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 5 Zwölftelung (Abs. 4)

Rz. 32 Nach § 24b Abs. 4 EStG ermäßigt sich der Entlastungsbetrag für das erste Kind von 4.008 EUR (ab Vz 2023: 4.260 EUR) für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, um ein Zwölftel, d. h. monatlich um 334 EUR (ab Vz 2023 um 355 EUR). Für die etwaigen weiteren Kinder gilt für den Entlastungserhöhungsbetrag i. H. v. jährlich je 240 EUR ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Nach § 32 Abs. 7 EStG a. F. stand einem Alleinstehenden (Stpfl., für den das Splitting-Verfahren nicht anzuwenden ist und der nicht als Ehegatte getrennt zur ESt zu veranlagen ist) ein Haushaltsfreibetrag von 2.916 EUR zu. Nach BVerfG[1] war diese Regelung insoweit mit Art. 6 Abs. 1, 2 GG unvereinbar, als in ehelicher Lebensgemeinschaft lebende unbeschränkt stpfl. Elte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.2.2.3 Vermutung der Haushaltsgemeinschaft

Rz. 27 Da die gemeinsame Wirtschaftsführung in der Wohngemeinschaft als Vorgang in der Privatsphäre nur schwer feststellbar ist, wird in § 24b Abs. 3 S. 2 EStG die Vermutung aufgestellt, dass eine Haushaltsgemeinschaft besteht, wenn die andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Stpfl. gemeldet ist. Die Vermutung knüpft an den objektiven Sachverhalt des W...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.3 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei Aufnahme von Flüchtlingen aus Ukraine

Rz. 31 Aus Billigkeitsgründen führt die Unterbringung von volljährigen Flüchtlingen aus der Ukraine durch Alleinstehende in ihrem Haushalt im Jahr 2022 nicht zu einer steuerschädlichen Haushaltsgemeinschaft i. S. d.§ 24b Abs. 3 S. 2 EStG. Alleinerziehenden Flüchtlingen aus der Ukraine, die in einem Haushalt in Deutschland untergebracht werden, kann hingegen der Entlastungsbet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 1 Allgemeines

1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Nach der ursprünglichen Fassung war der Entlastungsbetrag auf Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern beschränkt. Durch das AO-ÄndG v. 21.7.2004[1] wurde die Vorschrift mit Rückwirkung ab 1.1.2004 neu gefasst und der Kreis der Berechtigten erweitert. Danach erhalten den Entlastungsbetrag auch Alleinstehende mit volljährigen Kindern, für die ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4 Mitwirkungspflichten während der Lohnsteuer-Nachschau (Abs. 3)

Rz. 13 Im Rahmen der LSt-Nachschau hat der Arbeitgeber dem mit der LSt-Nachschau beauftragten Amtsträger auf Verlangen sämtliche Lohn- und Gehaltsunterlagen, Aufzeichnungen Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden vorzulegen sowie Auskünfte zu erteilen, soweit diese für die Feststellung steuererheblicher Sachverhalte dienlich sind. Rz. 14 Maßnahmen des mit der LSt-Nachsch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 6 Auswertung von Nachschau-Feststellungen (Abs. 5)

Rz. 22 Werden im Rahmen der LSt-Nachschau Feststellungen gemacht, die zu höheren LSt-Abzugsbeträgen führen, kann der Arbeitgeber durch LSt-Nachforderungsbescheid oder LSt-Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden. Die LSt-Nachschau kann ferner zu einer nachträglichen LSt-Anmeldung führen oder eine bestehende LSt-Anmeldung ändern.[1] Rz. 23 Aufgrund der Feststellungen der L...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1 Allgemeiner Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 § 42g EStG beinhaltet Regelungen zur LSt-Nachschau und wurde durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz v. 26.6.2013[1] neu in das EStG eingefügt. Die Vorschrift ist zum 30.6.2013 in Kraft getreten und findet erstmals Anwendung auf laufenden Arbeitslohn für einen Lohnzahlungszeitraum, der nach dem 31.12.2012 endet, und sonstige Bezüge, die nach dem 31.12.2012 zufli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.2.2.2 Fehlen einer Haushaltsgemeinschaft

Rz. 25 Eine (schädliche) Haushaltsgemeinschaft liegt nicht vor, wenn es an einem gemeinsamen Wohnen fehlt (Rz. 20) oder wenn sich die andere Person tatsächlich und (auch) finanziell nicht an der Haushaltsführung beteiligt.[1] Eine schädliche Haushaltsgemeinschaft ist daher immer dann anzunehmen, wenn die andere Person sich in nennenswertem Umfang tatsächlich oder finanziell ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 7 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 38 Gegen die Regelung werden verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht. Zum einen wird in der Versagung des Entlastungsbetrags für nicht getrennt lebende Eheleute mit minderjährigen Kindern ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz und das Gebot des Schutzes der Ehe und Familie (Art. 3, 6 GG) gesehen. Zum anderen wird ein Vollzugsdefizit geltend gemacht, da Falschangabe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.2.2.1 Begriff der Haushaltsgemeinschaft

Rz. 19 Nach der gesetzlichen Definition in § 24 Abs. 3 S. 2 EStG liegt eine Haushaltsgemeinschaft vor, wenn der Stpfl. mit der anderen Person in der gemeinsamen Wohnung gemeinsam wirtschaftet. Entscheidend ist allein das gemeinsame Wirtschaften ("aus einem Topf") in der Wohngemeinschaft. Auf die Dauer des Zusammenlebens kommt es nicht an. Auch setzt die Haushaltsgemeinschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.2 Keine schädliche Haushaltsgemeinschaft

4.2.1 Unschädliche Haushaltsgemeinschaften Rz. 17 Nach dem Gesetzeswortlaut schließt nur eine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person – unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 3 S. 1 EStG – den Entlastungsbetrag aus. Lebt der Stpfl. mit einer minderjährigen Person zusammen, steht dies daher dem Anspruch nicht entgegen. Dies ist unabhängig davon, ob der Min...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4 Alleinstehende Steuerpflichtige (Abs. 3)

4.1 Alleinstehende Person Rz. 16 Alleinstehend sind nach § 24b Abs. 3 S. 1 EStG Stpfl., die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Verfahrens erfüllen oder die verwitwet sind. Demnach sind anspruchsberechtigt nur: Stpfl., die während des gesamten Veranlagungszeitraums nicht verheiratet (ledig oder geschieden) sind, Verheiratete, die während des gesamten Veran...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.2.2 Schädliche Haushaltsgemeinschaft

4.2.2.1 Begriff der Haushaltsgemeinschaft Rz. 19 Nach der gesetzlichen Definition in § 24 Abs. 3 S. 2 EStG liegt eine Haushaltsgemeinschaft vor, wenn der Stpfl. mit der anderen Person in der gemeinsamen Wohnung gemeinsam wirtschaftet. Entscheidend ist allein das gemeinsame Wirtschaften ("aus einem Topf") in der Wohngemeinschaft. Auf die Dauer des Zusammenlebens kommt es nicht...mehr