Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4 Mitwirkungspflichten der beteiligten Personen (Abs. 2)

4.1 Arbeitgeber Rz. 21 Der Arbeitgeber ist im Rahmen der LSt-Außenprüfung Stpfl. nach § 33 AO (Rz. 2) und Verfahrensbeteiligter nach § 78 Nr. 2 AO, da sich die LSt-Außenprüfung gegen ihn richtet. Dies gilt unabhängig davon, ob er Einbehaltungs- und Abführungsverpflichteter der LSt, Haftungsschuldner oder selbst Steuerschuldner der pauschalierten LSt ist. Rz. 22 Als Beteiligten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 7 Rechtsfolgen der Lohnsteuer-Außenprüfung

7.1 Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber Rz. 35 Die LSt-Außenprüfung entfaltet gegenüber dem Arbeitgeber die Wirkungen einer Außenprüfung nach § 193 AO. Sie führt daher nach § 171 Abs. 4 AO zur Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für die LSt. Dies gilt in gleicher Weise für eine etwaige Haftung des Arbeitgebers, da insoweit nach § 191 Abs. 3 AO die Vorschriften über die Festsetz...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / VII. Rückstellung für Mehrsteuern auf Grund einer Außenprüfung

Rückstellungen wegen zivilrechtlicher Schadensersatzverpflichtungen oder wegen öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen dürfen erst gebildet werden, wenn der Anspruchsinhaber von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis hat oder eine solche Kenntniserlangung unmittelbar bevorsteht, so dass eine Inanspruchnahme wahrscheinlich ist. Aus dem Vorsichtsprinzip folgt, dass nicht ...mehr

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Die Doppelbesteuerung der R... / 2. Einkommensteuerrechtliche Relevanz

Sonderausgabenabzug: Die Basisversorgung ist – sofern die Ansparphase betroffen ist – in § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG geregelt. Hiernach sind die Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, zur landwirtschaftlichen Alterskasse sowie zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / VI. Sachliche Zuständigkeit des Bundeszentralamts für Steuern (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 FVG)

Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 FVG ist das BZSt u.a. für die Durchführung des Steuerabzugsverfahrens bei beschränkt Steuerpflichtigen nach § 50a Abs. 1 EStG zuständig. Dies bedeutet, dass das BZSt nicht nur die Auswertung von Prüfungsfeststellungen sowie die Festsetzung und Erhebung der Abzugsteuer vorzunehmen hat, sondern ihm – und nicht dem im Übrigen örtlich zuständigen FA...mehr

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Die Doppelbesteuerung der R... / 3. Verfassungsrechtliche Bedenken

Gegen den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung wurden und werden verfassungsrechtliche Bedenken erhoben. Die ersten Bedenken wurden vom BFH ausgeräumt, als er mit Urteil vom 26.11.2008 (BFH v. 26.11.2008 – X R 15/07, BStBl. II 2009, 710) entschied, dass der Gesetzgeber mit der Umstellung der Besteuerung der Alterseinkünfte auf die nachgelagerte Besteuerung die Grenzen sei...mehr

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Neuregelung der abgabenrech... / a) Art und Höhe des neuen Zinssatzes

Minimale Umsetzung der BVerfG-Entscheidung: Die Vollverzinsung stellt kein Sanktionsmittel dar, sondern soll stattdessen Liquiditätsvorteile, die dem Steuerschuldner oder dem Fiskus durch eine zeitlich verschobene Steuerfestsetzung im Rahmen des Steuerschuldverhältnisses entstehen, abschöpfen (vgl. Hermes in Zugmaier/Nöcker, AO, § 233a Rz. 1). Vor diesem Hintergrund ist die ...mehr

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Die Doppelbesteuerung der R... / b) Rechtslage vor und nach dem Vorläufigkeitsvermerk

Nach dem BMF-Schreiben v. 30.8.2021 ist ein Vorläufigkeitsvermerk bezüglich der Besteuerung von Leibrenten und anderen Leistungen aus der Basisversorgung nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG sämtlichen ESt-Festsetzungen für Veranlagungszeiträume ab 2005 beizufügen, in denen eine Leibrente oder eine andere Leistung aus der Basisversorgung nach § 22 Nr. 1 S. 3 ...mehr

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Die Doppelbesteuerung der R... / 4. Aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen und anhängige Verfahren

Die Übergangsregelung zur nachgelagerten Besteuerung des § 22 Nr. 1 S. 3 EStG ist Gegenstand einer Vielzahl erstinstanzlicher und höchstrichterlicher Entscheidungen. Im Folgenden werden die wichtigsten höchstgerichtlichen Verfahren vorgestellt. Bereits im Jahr 2016 urteilte der BFH mit Urteil vom 21.6.2016 (BFH v. 21.6.2016 – X R 44/14, BFHE 254, 545) in einem Verfahren, in w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 4.6 Steuerpflichtige i. S. d. § 10a Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG

Rz. 12 Für Stpfl., die grundsätzlich den aufgezählten Personengruppen zuzurechnen wären, die jedoch beurlaubt sind und eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten nach § 56 SGB VI (d. h. i. S. d. inländischen gesetzlichen Rentenversicherung) in Anspruch nehmen könnten, wenn die Versicherungsfreiheit in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung nicht bestehen würde, gil...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 4.5 Empfänger von Versorgung i. S. d. § 10a Abs. 1 S. 4 EStG

Rz. 11 Bei Dienstunfähigkeit ist die die Versorgung anordnende Stelle zuständig (§ 81a S. 1 Nr. 5 EStG).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 4.3 Versicherungsfrei Beschäftigte sowie von der Versicherungspflicht befreite Beschäftigte i. S. d. § 10a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG

Rz. 9 Von der Personengruppe sind u. a. rentenversicherungsfreie Kirchenbeamte und Geistliche in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen umfasst, ggf. auch Angehörige von Stiften, Klöstern und Orden sowie an nicht-öffentlichen Schulen beschäftigte Lehrer, die rentenversicherungsfrei sind.[1] Zuständige Stelle ist der die Versorgung gewährleistende Arbeitgeber der rentenve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 98... / 3.1 Verwaltungsakt

Rz. 3 Nach dem Wortlaut von § 98 EStG setzt die Eröffnung des Finanzrechtswegs aufgrund des XI. Abschnitts ergangene oder noch zu ergehende Verwaltungsakte voraus. Bei den verschiedenen im XI. Abschn. EStG festgelegten Handlungen der zentralen Stelle (§ 81 EStG) handelt es sich regelmäßig um Verwaltungsakte. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung des Ermittlungsergebniss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 98... / 3.2 Ergehende Verwaltungsakte aufgrund des XI. Abschnitts

Rz. 5 § 98 EStG eröffnet den Finanzrechtsweg nur für die aufgrund des XI. Abschn. EStG erlassenen bzw. noch zu erlassenden Verwaltungsakte. Damit findet § 98 EStG insbesondere keine Anwendung auf Verwaltungsakte der zentralen Stelle (§ 81 EStG) auf der Rechtsgrundlage von § 10 Abs. 2a und 4b EStG, § 10a Abs. 5 sowie § 22a EStG. Jedoch ist die zentrale Stelle (§ 81 EStG) gem....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 1 Regelungszweck

Rz. 1 Bei § 81a EStG handelt es sich um eine Legaldefinition des Begriffs "zuständige Stelle", der auch in §§ 10a, 90, 91 und 99 EStG sowie in §§ 5, 7 und 9 Altersvorsorge-Durchführungsverordnung (AltvDV) [1] verwendet wird.[2] Danach bestimmt sich die jeweils zuständige Stelle spiegelbildlich zu der Zugehörigkeit des Zulageberechtigten zu einer der in § 10a Abs. 1 S. 1 Halbs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 2.2 Wesentliche übermittelte Inhalte

Rz. 4 Inhaltlich handelt es sich bei den von den zuständigen Stellen übermittelten Daten um solche, die den zuständigen Stellen ohnehin vorliegen: So wird der Status der Zugehörigkeit des Zulageberechtigten zu einer in § 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 EStG genannten Personengruppe mitgeteilt (§ 7 Abs. 2 S. 1 AltvDV). Weiterhin teilen sie der Zentralen Stelle (§ 81 EStG) die Daten ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 98... / 2 Zweck

Rz. 2 Der Zweck der Vorschrift besteht darin, den zu wählenden Rechtsweg bei Streitigkeiten über Verwaltungsakte zu bestimmen, die von der zentralen Stelle (§ 81 EStG) aufgrund des XI. Abschn. EStG erlassen worden sind.[1] Ob es einer entsprechenden Regelung bedurfte oder ob sie lediglich deklaratorischen Charakter hat, kann m. E. dahinstehen, da nach h. M. der Finanzrechtsw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 98... / 4.3 Vorverfahren

Rz. 11 Vor dem Beschreiten des Finanzrechtswegs nach § 98 EStG ist zu beachten, dass nach § 44 Abs. 1 FGO ein außergerichtliches Vorverfahren durchzuführen ist, da aufgrund des Verweises in § 96 Abs. 1 EStG auf die Abgabenordnung der Einspruch gegen Verwaltungsakte der zentralen Stelle gem. § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO statthaft ist. Ein Ausschluss des Einspruchs nach § 348 Nr. 3 AO...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 2 Aufgaben der zuständigen Stellen

Rz. 2 Die zuständigen Stellen teilen der Zentralen Stelle (§ 81 EStG) gem. § 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 a. E. EStG die für die Gewährung von Altersvorsorgezulage anspruchsrelevanten Informationen mit. Sie bilden damit das Pendant zu den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, die die entsprechenden Daten für die Gruppe der in der inländischen Rentenversicherung Pflichtver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 98... / 4.1 Örtliche Zuständigkeit

Rz. 8 Örtlich zuständig für die von der zentralen Stelle (§ 81 EStG) aufgrund des XI. Abschn. EStG erlassenen Verwaltungsakte ist gem. § 38 FGO ausschließlich das FG Berlin-Brandenburg. Dies folgt aus § 81 EStG, nach dem die zentrale Stelle die Deutsche Rentenversicherung Bund ist, die ihren Sitz in Berlin hat. § 38 Abs. 2 FGO ist nicht anwendbar, da weder das BZSt, dem die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 4.4 Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit

Rz. 10 Grundsätzlich gehören beurlaubte Beamte, Richter und Soldaten nicht zum Kreis der begünstigten Personengruppen; anderes gilt nur in hier gemeinten Sonderfällen nach Privatisierung öffentlicher Aufgaben.[1] Zuständige Stelle ist der zur Zahlung des Arbeitsentgelts verpflichtete Arbeitgeber (§ 81a S. 1 Nr. 4 EStG).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 4.2 Empfänger von Amtsbezügen

Rz. 8 Empfänger von Amtsbezügen erhalten Zahlungen im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnisses, z. B. Regierungsmitglieder, parlamentarische Staatssekretäre; nicht jedoch Abgeordnete. Zuständige Stelle ist die die Amtsbezüge anordnende Stelle (§ 81a S. 1 Nr. 2 EStG).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 4 Zuständigkeiten im Einzelnen

Rz. 6 Umfassende Abgrenzungen, welche Personen welcher der in § 81a EStG genannten Stellen zuzuordnen sind, regelt die Finanzverwaltung.[1] 4.1 Empfänger von Besoldung Rz. 7 Für Empfänger von Besoldung (aktive, d. h. ernannte Beamte, Richter, Soldaten, nicht jedoch Ehrenbeamte und ehrenamtliche Richter) sind die jeweiligen Besoldungsstellen zuständig (§ 81a S. 1 Nr. 1 EStG). 4....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 4.1 Empfänger von Besoldung

Rz. 7 Für Empfänger von Besoldung (aktive, d. h. ernannte Beamte, Richter, Soldaten, nicht jedoch Ehrenbeamte und ehrenamtliche Richter) sind die jeweiligen Besoldungsstellen zuständig (§ 81a S. 1 Nr. 1 EStG).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81a Zuständige Stelle

1 Regelungszweck Rz. 1 Bei § 81a EStG handelt es sich um eine Legaldefinition des Begriffs "zuständige Stelle", der auch in §§ 10a, 90, 91 und 99 EStG sowie in §§ 5, 7 und 9 Altersvorsorge-Durchführungsverordnung (AltvDV) [1] verwendet wird.[2] Danach bestimmt sich die jeweils zuständige Stelle spiegelbildlich zu der Zugehörigkeit des Zulageberechtigten zu einer der in § 10a A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 98... / 1 Inhalt der Norm

Rz. 1 Die Vorschrift eröffnet für die aufgrund des Abschn. XI EStG ergehenden Verwaltungsakte ausdrücklich den Finanzrechtsweg.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 98 Rechtsweg

1 Inhalt der Norm Rz. 1 Die Vorschrift eröffnet für die aufgrund des Abschn. XI EStG ergehenden Verwaltungsakte ausdrücklich den Finanzrechtsweg. 2 Zweck Rz. 2 Der Zweck der Vorschrift besteht darin, den zu wählenden Rechtsweg bei Streitigkeiten über Verwaltungsakte zu bestimmen, die von der zentralen Stelle (§ 81 EStG) aufgrund des XI. Abschn. EStG erlassen worden sind.[1] Ob ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 98... / 4.2 Revision

Rz. 10 Für Revisionen nach § 36 Nr. 1 FGO gegen Urteile des FG Berlin-Brandenburg ist nach dem für das Jahr 2022 geltenden Geschäftsverteilungsplan des BFH für Sonderausgaben nach § 10 EStG und Altersvorsorge und Altersvorsorgezulage gem. §§ 10a, 79 bis 99 EStG der X. Senat zuständig. [1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 2.1 Voraussetzung Einwilligungserklärung

Rz. 3 Voraussetzung für die Übermittlung von Daten an die zentrale Stelle (§ 81 EStG) durch die zuständigen Stellen ist nach § 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 EStG die Erklärung einer entsprechenden Einwilligung des Zulageberechtigten gegenüber der zuständigen Stelle.[1] Bei Wechsel des Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses muss der Zulageberechtigte auch gegenüber seinem neuen D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 98... / 3 Tatbestand

3.1 Verwaltungsakt Rz. 3 Nach dem Wortlaut von § 98 EStG setzt die Eröffnung des Finanzrechtswegs aufgrund des XI. Abschnitts ergangene oder noch zu ergehende Verwaltungsakte voraus. Bei den verschiedenen im XI. Abschn. EStG festgelegten Handlungen der zentralen Stelle (§ 81 EStG) handelt es sich regelmäßig um Verwaltungsakte. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung des Er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 98... / 4 Eröffnung des Finanzrechtswegs

Rz. 7 Die Eröffnung des Finanzrechtswegs führt für einen etwaigen Rechtsstreit zur sachlichen Zuständigkeit des FG. 4.1 Örtliche Zuständigkeit Rz. 8 Örtlich zuständig für die von der zentralen Stelle (§ 81 EStG) aufgrund des XI. Abschn. EStG erlassenen Verwaltungsakte ist gem. § 38 FGO ausschließlich das FG Berlin-Brandenburg. Dies folgt aus § 81 EStG, nach dem die zentrale St...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 3 Technische Umsetzung

Rz. 5 Auf die zuständigen Stellen wird in der AltvDV im Rahmen der technischen Art und Weise der Übermittlung von Daten durch die zuständigen Stellen Bezug genommen. So regelt die AltvDV insbesondere das technische Übermittlungsformat (§ 1 AltvDV), die Identifikation der am Verfahren Beteiligten (§ 5 AltvDV) sowie besondere Mitteilungspflichten der zuständigen Stellen (§ 7 A...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anforderungen an die Nutzung einer Immobilie zu eigenen Wohnzwecken nach Scheidung

Leitsatz Eine die Besteuerung des Veräußerungsgewinns nach § 23 EStG ausschließende Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt nicht vor, wenn der Immobilieneigentümer die Immobilie aufgrund einer Scheidungsfolgevereinbarung seiner ehemaligen Ehefrau und den gemeinsamen Kindern überlässt. Sachverhalt Streitig war, ob eine zu eigenen Wohnzwecken erfolgte Nutzung im Sinne des § 23 Ab...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berechnung der Überentnahmen i.S. des § 4 Abs. 4a Sätze 2 und 3 EStG bei Einnahmenüberschussrechner

Leitsatz 1. Auch bei Steuerpflichtigen mit einer Gewinn­ermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist im Rahmen der sinngemäßen Anwendung des § 4 Abs. 4a Sätze 2 und 3 EStG periodenübergreifend zu ermitteln, ob im betrachteten Gewinnermittlungszeitraum Überentnahmen vorliegen. 2. Überentnahmen sind bei Einnahmenüberschussrechnern nicht auf die Höhe eines niedrigeren negativen Kapitalko...mehr

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Ermittlung der umsatzsteuer... / 1. Lohnsteuerliche %-Methoden

Im Rahmen der bisherigen Rechtsauffassung, die in der Dienstwagenüberlassung zu privaten Zwecken einen tauschähnlichen Umsatz (mit Baraufgabe) sieht, bilden – wie unter Punkt IV. 3c dargestellt – die Gesamtausgaben des Arbeitgebers einschließlich der Ausgaben, bei denen ein Vorsteuerabzug nicht möglich ist, die gesetzlich normierte Bemessungsgrundlage (§ 10 Abs. 2 Satz 2 i.V...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nacherhebung der Kapitalertragsteuer für eine offene Gewinnausschüttung in den Fällen des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG

Leitsatz 1. Wird für eine offene Gewinnausschüttung gemäß § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG eine bescheinigte Einlagenrückgewähr in Höhe von 0 € fingiert, überlagert die Fiktion bereits im Ausschüttungszeitpunkt den Umstand, dass nach der Verwendungsrechnung des § 27 Abs. 1 Sätze 3 bis 5 KStG kein ausschüttbarer Gewinn verwendet wird. 2. Greift die Fiktion des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG, ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kostendeckelung der Besteuerung der privaten Nutzung betrieblicher Kfz bei Leasingsonderzahlung

Leitsatz Es ist nicht zu beanstanden, dass bei Anwendung der Billigkeitsregelung zur Kostendeckelung im BMF-Schreiben vom 18.11.2009 (BStBl I 2009, 1326, Rz. 18) für Zwecke der Berechnung der Gesamtkosten eines genutzten Leasingfahrzeugs eine bei Vertragsschluss geleistete Leasingsonderzahlung auch dann periodengerecht auf die einzelnen Jahre des Leasingzeitraums verteilt wi...mehr

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Übertragung und Überführung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen

Kommentar Das BMF hat zur Übertragung und Überführung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen aus einer Mitunternehmerschaft und zum Verpächterwahlrecht bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Stellung bezogen. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen Das BMF hat zu verschiedenen Rechtsfragen rund um die Übertragung und Überführung von landwirtschaftlichem Vermögen ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Erträgen aus einem Investmentfonds bei steuerbefreiten öffentlich-rechtlichen Versorgungswerken

Leitsatz Es verletzt nach der im Jahr 2010 geltenden Rechtslage nicht den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, dass Dividenden, die ein öffentlich-rechtliches Versorgungswerk von inländischen Kapitalgesellschaften in seinem gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 KStG steuerbefreiten BgA bezieht, für Körperschaftsteuerzwecke gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 1 KStG e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ermittlung der umsatzsteuer... / 2. Lohnsteuerliche Fahrtenbuchregelung

Neben der auf lohnsteuerlichen Werten basierenden Vereinfachungsregelung in Abschn. 15.23 Abs. 11 Nr. 1 UStAE sieht die Finanzverwaltung im Rahmen der bisherigen Rechtsauffassung, die die Dienstwagenüberlassung zu privaten Zwecken als tauschähnlichen Umsatz (mit Baraufgabe) qualifiziert, die Option vor, die lohnsteuerliche Fahrtenbuchreglung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 i.V....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ermittlung der umsatzsteuer... / (1) Keine Verteilung auf die ersten fünf Kalenderjahre nach § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 15a Abs. 1 UStG, sondern auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

Auf die Frage, auf welchen Zeitraum die Erwerbs- oder Herstellungskosten eines Dienstwagens bei der Ermittlung des Ausgabenbetrags zu verteilen sind, ist der EuGH[5] schon im Jahr 1996 in der Rechtssache Enkler im Fall einer unentgeltlichen Wertabgabe eingegangen. Dabei hat er in Rz. 26 des Urteils die Sichtweise vertreten, dass sie auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeldanspruch: Wegfall der Arbeitsuchendmeldung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG

Leitsatz Der Wegfall der Wirkung einer Meldung als Arbeitsuchender im Sinne von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG setzt nicht die wirksame Bekanntgabe einer Einstellungsverfügung voraus. Fehlt es an einer wirksam bekanntgegebenen Einstellungsverfügung, hängt der Fortbestand der Meldung als Arbeitsuchender davon ab, ob das arbeitsuchende Kind eine Pflichtverletzung begangen hat, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht von Familienangehörigen im EU-/EWR-Bereich (§ 1a Abs 1 EStG)

Rz. 30 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Nach § 1a Abs 1 EStG werden bestimmte Vergünstigungen gewährt, mit denen die persönlichen und familiären Verhältnisse des Stpfl berücksichtigt werden (> Rz 32 ff). Für diese Regelung kommt ein Stpfl in Betracht, wenn er Angehöriger eines EU-/EWR-Mitgliedstaats ist, also Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der > Europäische Union Rz 1 oder ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Besonderheiten für Arbeitnehmer mit öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis (§ 1a Abs 2 EStG)

Rz. 35 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 In den Fällen des umständlich formulierten § 1a Abs 2 EStG wird aus Gründen der Gleichbehandlung (> Gleichheitssatz) auch der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte eines unbeschränkt Stpfl auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt, damit die Vorschriften über die > Ehegattenbesteuerung (§ 26 Abs 1 Satz 1 EStG) angewendet werden...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs 3 EStG; § 1a EStG)

I. Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht des Arbeitnehmers Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Bestimmte Personen, die ihre Einkünfte im Wesentlichen im > Inland erwirtschaften, haben hier weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt, sondern sind im Ausland ansässig. Deshalb sind sie grundsätzlich mit ihren im Inland erzielten Einkünften (vgl § 49 EStG; > Inländis...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Deutsche Beschäftigte öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber mit ihren Angehörigen im Ausland (§ 1 Abs 2 EStG)

Rz. 8 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 § 1 Abs 2 EStG regelt vor allem – aber nicht nur (> Rz 18, > Rz 51) – die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht ins > Ausland Rz 1 entsandter deutscher Beschäftigter mit diplomatischem oder konsularischem Status und der in Mitgliedstaaten der > NATO stationierten Angehörigen der > Bundeswehr . In die unbeschränkte Steuerpflicht einbezogen werde...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Bewertung nach § 8 Abs 3 EStG bei Kreditunternehmen

Rz. 45 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Gewährung von Darlehen in unterschiedlicher Form wie zB Hypothekendarlehen, Bauzwischenkredite, Anschaffungsdarlehen, Kontokorrentkredite sowie Überziehungskredite gehört zu den Dienstleistungen iSd § 8 Abs 3 Satz 1 EStG (BFH 175, 567 = BStBl 1995 II, 338). Bei ihnen ist der geldwerte Vorteil aus der Zinsverbilligung grundsätzlich nach §...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Sachbezüge / 2. Sachbezug im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG i. V. m. § 8 Absatz 1 Satz 3 EStG

Rz. 5 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Sachbezüge im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG sind alle nicht in Geld bestehenden Einnahmen. Ein Sachbezug im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer anstelle des Sachbezugs auch eine Geldleistung verlangen kann, selbst wenn der Arbeitgeber die Sache zuwendet (BFH-Urteil vom 4. Juli 2018, a. a. O., Rn. 16)...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Grundsätze (§ 1 Abs 1–3 EStG)

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Man unterscheidet zwischen persönlicher und sachlicher Steuerpflicht. Die persönliche Steuerpflicht (§ 1 EStG) grenzt den vom EStG erfassten Personenkreis ab, während die sachliche Steuerpflicht (§ 2 EStG) eine Bemessungsgrundlage (BMG) voraussetzt, nämlich ein zu versteuerndes > Einkommen. Persönlich einkommensteuerpflichtig (lohnsteuerpflic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Bewertung nach § 8 Abs 2 EStG

Rz. 30 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der Zinsvorteil ist ein Sachbezug (> Rz 19). Zur Bemessung seines Werts ist der um übliche Preisnachlässe geminderte übliche Endpreis am Abgabeort – kurz: Vergleichszins – zu ermitteln (§ 8 Abs 2 Satz 1 EStG; > R 8.1 Abs 2 LStR). Bei mehreren Darlehen eines ArbN ist dieser für jedes einzelne Darlehen zu ermitteln (BFH 213, 484 = BStBl 2006 I...mehr