Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.2.4 Aufzeichnungspflichten

Rz. 47 Nach § 4 Abs. 7 EStG sind die Aufwendungen einzeln und getrennt von den übrigen BA aufzuzeichnen.mehr

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Betriebsausgaben nach EStG

1 Vorbemerkung Rz. 1 Bemessungsgrundlage für die ESt ist das Einkommen, das der einzelne Stpfl. in einem bestimmten Zeitraum erzielt hat, § 2 Abs. 4, 5 EStG. Die Bemessungsgrundlage für die ESt wird damit durch die persönliche Fähigkeit eines jeden Stpfl. bestimmt, aus dem ihm verbleibenden Einkommen Steuern zahlen zu können. Dies wird allgemein als das aus Art. 3 GG abgeleit...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 3 Abgrenzung zur Privatsphäre

Rz. 21 Nach § 12 Nr. 1 Satz 1 EStG sind Aufwendungen für den Haushalt des Stpfl. und für den Unterhalt seiner Familie nicht abziehbar. Diese Vorschrift hat lediglich klarstellende Bedeutung. Sie stellt spiegelbildlich noch einmal fest, was bereits aus § 4 Abs. 4 EStG folgt. Sind Aufwendungen nicht wesentlich betrieblich veranlasst, kommt ein Abzug nicht in Betracht, da die V...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 2 Begriff der Betriebsausgaben (BA)

Rz. 4 Die gesetzlichen Grundlagen für die Zuordnung zur Betriebs- oder Privatsphäre finden sich in den §§ 4 Abs. 4, 9 Abs. 1 Satz 1 und 12 Nr. 1 EStG. Gem. § 4 Abs. 4 EStG sind BA die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Nach dieser Definition erfolgt somit eine Verknüpfung der Aufwendungen mit dem Betrieb durch den Begriff der Veranlassung. Die entscheidende...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.15 Parteispenden

Rz. 110 Aufwendungen zur Förderung staatspolitischer Zwecke[1] sind kraft der ausdrücklichen Bestimmung des § 4 Abs. 6 EStG ab VZ 1983 keine BA. Damit sind die Zweifelfragen angesichts des "Parteispendenskandals" durch den Gesetzgeber gelöst worden. Auf eine Darstellung des seinerzeitigen Streitstandes wird verzichtet. Parteispenden sind daher nur noch im Rahmen des § 10b Ab...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.19.4 Rechtsfolgen – gesonderte Aufzeichnungen

Rz. 117 Die Aufzeichnungspflicht ist materiell-rechtliche Voraussetzung für den Abzug der Aufwendungen als BA. Ein Verstoß führt daher zur Versagung des BA-Abzuges.[1] Das gilt auch bei Belegverlust, ein Ersatznachweis ist nicht möglich,[2] bei nur wenigen Geschäftsvorfällen,[3] bei Bagatellfällen[4] sowie bei Ansatz der Pauschalen nach § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG. Rz. 118 Die nich...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.2.1 Begriff des Geschenkes

Rz. 39 Der Begriff des Geschenkes entspricht dem der bürgerlich-rechtlichen Schenkung i. S. d. § 516 BGB. Er setzt daher eine Zuwendung aus dem Vermögen des Stpfl. voraus, die einen anderen bereichert, wenn beide Parteien sich darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgen soll. Ein Geschenk kann daher nicht vorliegen, wenn bereits eine Seite von der Entgeltli...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Bemessungsgrundlage für die ESt ist das Einkommen, das der einzelne Stpfl. in einem bestimmten Zeitraum erzielt hat, § 2 Abs. 4, 5 EStG. Die Bemessungsgrundlage für die ESt wird damit durch die persönliche Fähigkeit eines jeden Stpfl. bestimmt, aus dem ihm verbleibenden Einkommen Steuern zahlen zu können. Dies wird allgemein als das aus Art. 3 GG abgeleitete Prinzip de...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.10.1 Allgemeines – Geldbußen

Rz. 96 Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG sind von einem Gericht oder einer Behörde im Geltungsbereich dieses Gesetzes oder von Organen der EU festgesetzte Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder nicht abziehbar. Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Änderung des EStG und des KStG v. 25.7.1984[1] in das Gesetz eingefügt worden. Rz. 97 vorläufig freimehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.1 Allgemeines – nicht abziehbare Betriebsausgaben

Rz. 37 Nach § 4 Abs. 5 Nr. 1–13 EStG sind bestimmte BA nicht oder nur eingeschränkt abziehbar. Nach dem objektiven Nettoprinzip [1] müssen Erwerbsaufwendungen von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden, da sie dem Stpfl. zur Zahlung von Steuern nicht zur Verfügung stehen. § 4 Abs. 5 EStG verstößt damit gegen das Nettoprinzip. Gleichwohl hat das BVerfG diese Einschränkungen ...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 2.1 Veranlassungsbegriff

Rz. 5 Nach der Rspr. des BFH liegt eine betriebliche oder berufliche Veranlassung vor, wenn ein objektiver wirtschaftlicher oder tatsächlicher Zusammenhang mit der Einkunftserzielung (dem Betrieb) besteht und wenn subjektiv die Aufwendungen zur Förderung des Betriebes getätigt werden, wenn sie dem Betrieb zu dienen bestimmt sind, d. h., wenn sie in wirtschaftlichem Zusammenh...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.2.2 Empfänger des Geschenkes

Rz. 45 Die Abzugsbeschränkung gilt für natürliche Personen, die nicht Arbeitnehmer des Stpfl. sind, und juristische Personen.[1] Personen, die zu dem Stpfl. auf Grund eines Werkvertrages oder eines Handelsvertretervertrages in ständiger Geschäftsbeziehung stehen, sind den Arbeitnehmern des Stpfl. nicht gleichgestellt.[2] Übt ein Arbeitnehmer neben seiner nichtselbstständigen...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.19.1 Allgemeines

Rz. 113 Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 bis 4, 6b und 7 EStG sind getrennt und einzeln von den übrigen BA aufzuzeichnen. Die gesonderte Aufzeichnungspflicht gilt somit[1] für Geschenke, Bewirtungsaufwendungen, Aufwendungen für Gästehäuser, für Jagd, Fischerei u. Ä., für das häusliche Arbeitszimmer sowie für unangemessene Aufwendungen der Lebensführung. Bei den übrigen Auf...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.3.1 Ort des Betriebes

Rz. 53 Nicht abziehbar sind nur die Aufwendungen für Gästehäuser, die sich außerhalb des Ortes des Betriebs befinden. Aufwendungen für Gästehäuser am Ort des Betriebes sind allenfalls nach § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG nicht abziehbar. Zum Betrieb gehören auch Betriebsstätten, Niederlassungen oder Filialen.[1] Ort des Betriebes ist grundsätzlich die Gemeindegrenze. Liegt das Gästehau...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.3.2 Rechtsfolgen – Gästehäuser

Rz. 54 Nicht abziehbar sind alle Aufwendungen zur Errichtung, Anschaffung und Unterhaltung des Gästehauses, wie Löhne der Angestellten, Schuldzinsen und Erhaltungsaufwendungen. Ist das Gebäude gepachtet, sind die Pachtzahlungen nicht abziehbar. Bewirtungskosten fallen nur unter § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG, sodass diese Aufwendungen bei einem geschäftlichen Anlass zu 70 % abgezogen...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.2.5 Rechtsfolgen – Geschenke

Rz. 48 Ist die Grenze überschritten oder die Aufzeichnungspflicht nicht erfüllt, dürfen die Aufwendungen den Gewinn nicht mindern. Sie sind außerhalb der Bilanz dem Gewinn wieder hinzuzurechnen. Es liegt keine Entnahme vor,[1] bis auf Geldgeschenke fällt USt an, § 3 Abs. 1b Nr. 1 i. V. m. § 10 Abs. 4 UStG, die nach § 12 Nr. 3 EStG den Gewinn nicht mindern darf. Rz. 49 vorläuf...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.8.3 Rechtsfolge

Rz. 85 Liegt ein häusliches Arbeitszimmer vor, sind die Aufwendungen hierfür sowie die Kosten für die Ausstattung nicht abziehbar. Zu den Aufwendungen, die unter das Abzugsverbot fallen, gehören Miete, Gebäude-AfA, Schuldzinsen für die Herstellung, Anschaffung oder Reparaturen des Arbeitszimmers, Wasser- und Energiekosten, Reinigungskosten, Grundsteuer, Müllabfuhr, Schornste...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.10.2 Geldbußen und andere Sanktionen

Rz. 98 Nicht abziehbar sind betrieblich oder beruflich veranlasste Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder, die von einem Gericht oder einer Behörde im Geltungsbereich des EStG oder von einem Mitgliedstaat (nur nach dem 31.12.2018 festgesetzte Geldbußen, § 52 Abs. 6 S. 10 EStG) oder von Organen der EU festgesetzt wurden sowie damit zusammenhängende Aufwendungen. Hier...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.8.2 Häusliches Arbeitszimmer – Nahezu ausschließliche betriebliche Nutzung

Rz. 71 Die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer sind abziehbar, wenn das häusliche Arbeitszimmer ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird. Eine untergeordnete private Mitbenutzung schadet nicht. Der Große Senat hat es abgelehnt, dass die Kosten für einen Wohnraum, der zu 60 % zur Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und z...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.8.8 Home-Office-Pauschale

Rz. 92a Hat der Stpfl. kein häusliches Arbeitszimmer, oder hat er ein häusliches Arbeitszimmer, verzichtet aber auf den Abzug der Aufwendungen, kann er für die Jahre 2020 und 2021 eine Pauschale von 5 EUR pro Tag, ,maximal 600 EUR im Kj./Wj. geltend machen, § 4 Abs. 5 Nr. 6b S. 4 EStG, § 52 Abs. 6 S. 15 EStG. Die Regelung ist durch das JStG 2020 v. 21.12.2020 in das Gesetz e...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.8.1 Allgemeines – häusliches Arbeitszimmer

Rz. 68 Nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG dürfen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung den Gewinn nicht mindern. Unter weiteren Voraussetzungen ist ein eingeschränkter Abzug bis maximal 1.250 EUR zulässig, nur in Ausnahmefällen der Abzug der gesamten Aufwendungen. Diese Regelung ist durch das Jahressteuergesetz 1996 in § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.16 Zuschläge nach § 162 Abs. 4 AO

Rz. 111 Durch das JahressteuerG 2007 v. 13.12.2006[1] ist § 4 Abs. 5 EStG um eine Nr. 12 erweitert worden. Zuschläge nach § 162 Abs. 4 AO [2] gehören ab VZ 2007 zu den nicht abziehbaren Betriebsausgaben. Es handelt sich um einen Zuschlag, der festzusetzen ist, wenn der Steuerpflichtige bestimmte Aufzeichnungen über einen Geschäftsvorfall nach § 90 Abs. 3 AO, das sind Aufzeich...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.19.3 Vereinfachung der Aufzeichnungspflichten und Änderungen ab VZ 1996

Rz. 116 Erleichterungen der Aufzeichnungspflichten gibt es nur noch im Rahmen der Aufwendungen für Geschenke. Der Name des Empfängers muss aus der Buchung oder dem Buchungsbeleg zu ersehen sein. Aufwendungen für Geschenke gleicher Art können in einer Buchung zusammengefasst werden (Sammelbuchung), wenn die Namen der Empfänger der Geschenke aus einem Buchungsbeleg ersichtlich ...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.2.3 Wertgrenze des Geschenkes

Rz. 46 Die Abzugsbeschränkung greift nur, wenn die Herstellungs- oder Anschaffungskosten des WG 35 EUR[1] pro Empfänger und Wj. übersteigen. Für den Begriff AK/HK gelten die allgemeinen Grundsätze. Zu den AK/HK eines Geschenkes gehören auch die Kosten einer Kennzeichnung des Geschenkes als Werbeträger sowie die USt, sofern der Abzug als Vorsteuer ausgeschlossen ist. Verpacku...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 3.3 Vorweggenommene Betriebsausgaben

Rz. 34 BA (und WK) können bereits anfallen, bevor Einnahmen aus einer Einkunftsart erzielt werden, sog. vorweggenommene Betriebsausgaben. Voraussetzung ist, dass ein klar erkennbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und einer bestimmten Einkunftsart besteht. Der Abzug der Aufwendungen setzt voraus, dass ihre Entstehung und betriebliche Veranlassung nac...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 3.2 Feststellen der Veranlassung

Rz. 31 Eine der Hauptschwierigkeiten bei der Anwendung der zuvor stehenden Grundsätze ist die Feststellung der Veranlassung im Einzelfall. Anzuwenden sind die allgemeinen Ermittlungsgrundsätze der AO, d. h. gem. § 88 AO hat die Finanzbehörde den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Gem. §§ 90, 93 AO trifft den Stpfl. die Mitwirkungspflicht, den Sachverhalt umfassend und ...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.19.2 Art der Aufzeichnungen

Rz. 114 Die Aufwendungen sind einzeln und gesondert von den übrigen BA aufzuzeichnen, d. h. es muss für jede Gruppe von Aufwendungen ein besonderes Konto oder eine besondere Spalte geführt werden, die Aufwendungen müssen zeitnah und fortlaufend gebucht werden; bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG müssen die Aufwendungen von Anfang an getrennt von den sonstigen BA ei...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.8 Häusliches Arbeitszimmer

4.8.1 Allgemeines – häusliches Arbeitszimmer Rz. 68 Nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG dürfen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung den Gewinn nicht mindern. Unter weiteren Voraussetzungen ist ein eingeschränkter Abzug bis maximal 1.250 EUR zulässig, nur in Ausnahmefällen der Abzug der gesamten Aufwendungen. Diese Regelung ist durch das Jahre...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.8.5 Anteil an der Gesamttätigkeit mehr als 50 %

Rz. 87 Beträgt die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 % der gesamten betrieblichen oder beruflichen Nutzung, sind die Aufwendungen bis zu 1.250 EUR p. a. als BA abziehbar. Diese Regelung ist durch das StÄndG 2007 abgeschafft worden, das BVerfG hat die Streichung gebilligt. Die Kommentierung wird daher nicht fortgeführt.mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.8.4 Ausnahmen vom Abzugsverbot

Rz. 86 Das Abzugsverbot gilt bis VZ 2006 nicht, wenn die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 % der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit beträgt oder wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesen Fällen wird die Höhe der abziehbaren Aufwendungen auf 1.250 EUR p. a. beschrän...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 2.2 Zurechnung der tatsächlich verursachten Aufwendungen

Rz. 19 Ob Aufwendungen betrieblich oder beruflich veranlasst sind, ist anhand aller objektiven und subjektiven Umstände des Einzelfalles zu ermitteln. Erforderlich ist ein tatsächlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang, wobei ein nur mittelbarer Zusammenhang nicht ausreicht, wenn ein privater Zusammenhang nicht nur unwesentlich ist. Ein rechtlicher Zusammenhang allein reic...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4 Nicht abziehbare Betriebsausgaben

4.1 Allgemeines – nicht abziehbare Betriebsausgaben Rz. 37 Nach § 4 Abs. 5 Nr. 1–13 EStG sind bestimmte BA nicht oder nur eingeschränkt abziehbar. Nach dem objektiven Nettoprinzip [1] müssen Erwerbsaufwendungen von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden, da sie dem Stpfl. zur Zahlung von Steuern nicht zur Verfügung stehen. § 4 Abs. 5 EStG verstößt damit gegen das Nettoprinzi...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.8.7 Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung

Rz. 91 Liegen die Abzugsvoraussetzungen dem Grunde nach vor,[1] gilt die Beschränkung der Höhe nach nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet, § 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 3 EStG. Die Auslegung dieser Regelung war bisher äußerst strittig. Insbesondere war fraglich, ob der Mittelpunkt quantitativ nach der verbrauchten Z...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 3.4 Nachträgliche Betriebsausgaben

Rz. 35 Nach einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe getätigte Aufwendungen sind i. d. R. nicht mehr betrieblich veranlasst, da regelmäßig die bestehenden Verbindlichkeiten im Rahmen des Veräußerungsgewinnes erfasst werden. Gleichwohl folgt aus § 24 Nr. 2 EStG, dass nachträgliche Einkünfte und damit notwendigerweise auch Verluste entstehen können, sofern BA anfallen, die als ...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 2.1.1 Zu berücksichtigende Beträge

Rz. 30 Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte, § 2 Abs. 3 EStG, nicht ausgeglichen werden, sind nach § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG bis zu einem Betrag von 1 Mio./10 Mio. EUR, bei Ehegatten oder Lebenspartnern,[1] die nach §§ 26, 26b EStG zusammen veranlagt werden, bis zu einem Betrag von 2 Mio./20 Mio. EUR vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unm...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 1.5.1 Abweichungen im Einkommensteuerrecht

Rz. 10 § 10d EStG ist durch Sonderregelungen ausgeschlossen für: Verluste aus sog. Liebhaberei, da diese Einkünfte nicht steuerbar sind; Verluste, die bei der Ermittlung der Einkünfte außer Ansatz bleiben, z. B. Einkünfte aus Kapitalvermögen, § 20 i. V. m. §§ 32d, 43 Abs. 5 EStG; bei pauschaliertem Arbeitslohn, § 40 Abs. 3 Satz 3 EStG; Verluste, die im Fall eines Gewinns steuer...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.8.6 Einziger Arbeitsplatz

Rz. 88 Steht für die betriebliche oder berufliche Nutzung kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, können die Aufwendungen ebenfalls bis zu 1.250 EUR p. a. als BA abgezogen werden. Das BVerfG hat die Streichung dieser Ausnahme für verfassungswidrig erklärt, sodass die erforderliche Neuregelung durch das JStG 2010 diese Ausnahme beibehält. Der Betrag von 1.250 EUR bleibt unver...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Der Einkommensteuer unterliegen gem. § 2 Abs. 1 EStG Einkünfte. Das sind bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 13, 14 EStG), Gewerbebetrieb (§§ 15, 16 EStG) und selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) der Gewinn (sog. Gewinneinkunftsarten); bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit (§ 19 EStG), Kapitalvermögen (§ 20 EStG), Vermietung und Verpachtung...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 1.2 Verlustabzug

Rz. 5 Verbleiben nach der Durchführung des Verlustausgleichs negative Einkünfte[1], die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind sie nach § 10d Abs. 1 EStG über das Verlustentstehungsjahr hinaus in anderen VZ zu berücksichtigen. Dies geschieht zum einen durch den Verlustrücktrag, zum anderen durch den Verlustvortrag. Die Reihenfolge Ve...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 3.2 Verfahrensmäßige Berücksichtigung des Verlustabzuges

Rz. 58 Liegt für das Rücktragsjahr[1] noch kein Steuerbescheid vor, ist der Verlustabzug ohne Weiteres bei der erstmaligen Veranlagung vorzunehmen, wenn materiell-rechtlich ein Verlust abzuziehen ist, dessen Berücksichtigung vorher nicht möglich war, oder wenn der Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen ist.[2] Rz. 59 Ist für den vorangegangenen VZ bereits ein Steuerbescheid...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 4.3 Verfahren

Rz. 70 Nach § 10d Abs. 4 Satz 1 EStG ist der verbleibende Verlustvortrag am Schluss eines VZ gesondert festzustellen. Welche VZ gemeint sind, sagt das Gesetz nicht. Unstreitig ist es das Verlustentstehungsjahr, auch wenn der verbleibende Verlustvortrag auf 0 EUR anzusetzen ist, weil der Verlust durch den Verlustrücktrag verbraucht worden ist oder wenn kein Rücktrag erfolgt. ...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 4.2 Verbleibender Verlustvortrag

Rz. 66 Gesondert festzustellen ist nach § 10d Abs. 3 Satz 1 EStG a. F. der am Schluss eines VZ verbleibende Verlustvortrag. Diese Regelung ist durch das StEntlG 1999/2000/2002 ab VZ 1999 in das Gesetz eingefügt worden und hat den Begriff des "verbleibenden Verlustabzugs" ersetzt. Wegen der Einführung eines neuen § 10d Abs. 3 EStG (aufgehoben) ist der verbleibende Verlustvort...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 2.2.1.1 Allgemeines

Rz. 38 Negative Einkünfte, die erstmals bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte ab VZ 2004 nicht ausgeglichen werden können, sind bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Mio./2 Mio. EUR (ab VZ 2013), 10 Mio./20 Mio. EUR (für VZ 2020, 2021) im Falle der Zusammenveranlagung, vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen VZ vorrangig vor Sonderausgaben, auße...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 3.1 Gewährung von Amts wegen – Antrag auf Wahlrecht

Rz. 55 Der Verlustabzug (Verlustrücktrag und Verlustvortrag) wird grundsätzlich von Amts wegen gewährt. Abweichend hiervon kann der Steuerpflichtige auf die Inanspruchnahme des § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG ganz oder teilweise verzichten, soweit Verluste ab VZ 1994 nicht ausgeglichen werden können (Rz. 57). Zur Ausübung dieses Wahlrechts muss er einen Antrag stellen, ob und inwiew...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 1.4 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 8 Die Regelung des § 10d EStG ab VZ 2004 (sog. Mindestbesteuerung) ist verfassungsgemäß, da selbst der eingeschränkte Verlustvortrag im Regelfall zu einem Verbrauch der Verluste führen wird. Die Rspr. hat daher grundsätzlich keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung ab VZ 2004.[1] Der BFH hat aber Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Mindestbest...mehr

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Befreiungstatbestand privat... / a) Fragen zur Auslegung des Befreiungstatbestands

Fraglich ist, ob sich die Ausschließlichkeit i.S.d. § 23 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG auch auf die Alt. 2 bezieht. Der Begriff "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" kann der Rechtsprechung und den Verwaltungsanweisungen zu § 10e EStG grundlegend entnommen werden, obwohl angesichts der verschiedenen Regelungszwecke der Wohnungsbauförderung und des § 23 EStG i.E. zu prüfen ist, ob die B...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 1.9 Negative Einkünfte bei Ehegatten

Rz. 24 Auch bei Ehegatten oder Lebenspartnern i. S. d. LebenspartnerschaftsG v. 16.2.2001[1] sind Verluste demjenigen zuzurechnen, der sie erlitten hat. Daher kann ein Ehegatte oder Lebenspartner nach der Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft nicht mehr die negativen Einkünfte nach § 10d EStG abziehen, die der andere während der Ehe oder Lebenspartnerschaft erlitt...mehr

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Befreiungstatbestand privat... / c) Hilfsweise: Wie wird der Veräußerungsgewinn ermittelt?

Die weitere, sich hilfsweise ergebende, Rechtsfrage ergibt sich dadurch, dass – sofern vom Gesetzgeber eine Besteuerung gewollt sein sollte – eine Berechnung nicht adäquat erfolgen kann. Die Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns ist vorliegend unter Berücksichtigung des Wortlauts der Norm des § 23 Abs. 3 Satz 1 EStG offensichtlich falsch. Denn der angesetzte Ve...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 2.2.1.4 Auswirkungen des Verlustrücktrags

Rz. 48 Wird der Verlustrücktrag gewährt, können hierdurch nachträglich die Voraussetzungen für die Gewährung bestimmter Steuervergünstigungen erfüllt sein, die von einer Einkommensgrenze abhängig sind, z. B. die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage nach dem 5. VermBG oder einer Wohnungsbauprämie nach dem WoPG. Wird durch den Verlustrücktrag die Steuer herabgesetzt, war ein m...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 2.2.1.2 Reihenfolge

Rz. 41 Die Berücksichtigung erfolgt durch den Abzug vom Gesamtbetrag der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen. Auch diese Regelung gilt ab VZ 1999 und stellt eine Änderung zum Rechtszustand bis VZ 1998 dar, wonach der Verlustabzug "wie Sonderausgaben" vom Gesamtbetrag der Einkünfte an letzter Stelle abgezogen wurd...mehr