Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Auslandspauschalen

Rz. 91 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Auch für Auswärtstätigkeiten im > Ausland Rz 1 gilt, dass nur die nicht vom ArbG ersetzten Aufwendungen zu WK führen; idR wird ein ArbG, der eine solche Reise anordnet, dem ArbN auch die Reisekosten ersetzen (vgl BFH/NV 1997, 288). Zu Einzelheiten > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern und > Reisekostenvergütungen. Für eine Auswärtstätigkeit...mehr

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Anhang 2 – Entfernungspausc... / [Ohne Titel]

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Ermittlung der Entfernungspauschalen sowie zur Pauschalbesteuerung nach § 40 Absatz 2 EStG Folgendes:mehr

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Anhang 2 – Elektromobilität / b) Aufladeort

Rz. 15 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Begünstigt ist das Aufladen an jeder ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmens im Sinne des § 15 des Aktiengesetzes. Nicht begünstigt ist das Aufladen bei einem Dritten oder an einer von einem fremden Dritten betriebenen Ladevorrichtung im Sinne der Rdnr. 20 sowie das Auflad...mehr

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Anhang 2 – Entfernungspausc... / 1.8 Mehrere Dienstverhältnisse

Rz. 24 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Bei Arbeitnehmern, die in mehreren Dienstverhältnissen stehen und denen Aufwendungen für die Wege zu mehreren auseinanderliegenden ersten Tätigkeitsstätten entstehen, ist die Entfernungspauschale für jeden Weg zur ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen, wenn der Arbeitnehmer am Tag zwischenzeitlich in die Wohnung zurückkehrt. Die erhöhte Entfern...mehr

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Anhang 2 – Betriebliche Alt... / f) Bescheinigungspflicht

Rz. 159 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Nach § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG hat der Anbieter beim erstmaligen Bezug von Leistungen sowie bei Änderung der im Kalenderjahr auszuzahlenden Leistungen dem Steuerpflichtigen nach amtlich vorgeschriebenem Muster den Betrag der im abgelaufenen Kalenderjahr zugeflossenen Leistungen zu bescheinigen. In dieser Bescheinigung sind die Leistungen entsp...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Prüfungsrecht des Finanzamts

Rz. 25 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Zunächst obliegt die Prüfung der öffentlichen Kassen auf haushaltsrechtlicher Grundlage den Rechnungshöfen. Das steuerrechtlich korrekte Vorgehen prüft ergänzend die FinVerw: Die Betriebsstätten-FÄ prüfen im Rahmen einer LSt-Außenprüfung auf der Grundlage der §§ 193 Abs 2 Nr 1, 194 Abs 1 Satz 4 AO iVm § 42f EStG und > R 42f LStR und in Übere...mehr

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Anhang 2 – Elektromobilität / Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen IV C 6 – S 2177/19/10004 :008 und IV C 5 – S 2334/19/10009 :003 vom 05. November 2021 (BStBl 2021 I, xxxx)

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Religionsgemeinschaften

Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Die Kassen der > Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften sind jeweils eine > Öffentliche Kasse iSd § 3 Nr 12 EStG (H 3.11 – Öffentliche Kassen – LStH); zu Einzelheiten > Aufwandsentschädigungen. Außerdem > Geistliche, > Lohnsteuer-Jahresausgleich Rz 57 ff, > Kirchensteuer, > Kirchensteueramt und > Spenden. Zur Erstattung von Aufwendungen bei ...mehr

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Anhang 2 – Entfernungspausc... / Zusammenfassung

Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klim...mehr

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Anhang 2 – Elektromobilität / c) Anwendungsbereich

Rz. 16 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Steuerbefreiung gilt insbesondere für Ladestrom, den die Arbeitnehmer an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung ihres Arbeitgebers beziehen, den die Arbeitnehmer an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung eines mit ihrem Arbeitgeber verbundenen Unternehmens im Sinne des § 15 des Aktiengesetzes beziehen, den Leiharbeitnehmer im Betrie...mehr

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Anhang 2 – Betriebliche Alt... / c) Leistungen, die ausschließlich auf geförderten Beiträgen beruhen

Rz. 154 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Leistungen, die ausschließlich auf geförderten Beiträgen beruhen, unterliegen als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG in vollem Umfang der Besteuerung (vgl. auch Rn. 137f. des BMF-Schreibens vom 21. Dezember 2017, BStBl 2018 I S. 93, geändert durch das BMF-Schreiben vom 17. Februar 2020, BStBl I S. 213).mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Reisegepäckversicherung

Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Schließt der ArbG für seinen ArbN eine Reisegepäckversicherung ab, so gehören die Prämien grundsätzlich zum stpfl > Arbeitslohn , wenn der ArbN im Schadensfall einen eigenen Anspruch auf die Ersatzleistung gegen die Versicherung hat (Direktversicherung; EFG 2002, 1524). Die Prämien bleiben aber nach § 3 Nr 16 EStG steuerfrei, soweit sie auf die Vers...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Reiseversicherung

Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Beiträge für eine beruflich veranlasste Reisegepäck- oder Reiseunfallversicherung können als Reisenebenkosten > Werbungskosten sein; vgl im Einzelnen > Reisekosten Rz 127 ff. Werden Reiseversicherungen allgemein für berufliche und private Reisen abgeschlossen, ohne dass eine eindeutige Aufteilung der Prämie in einen beruflichen und privaten Anteil ...mehr

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Anhang 2 – Betriebliche Alt... / a) Allgemeines

Rz. 100 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Der in § 100 EStG geregelte BAV-Förderbetrag ist ein staatlicher Zuschuss zu einem vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleisteten Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung von Arbeitnehmern mit geringem Einkommen (Bruttoarbeitslohn von monatlich nicht mehr als 2.575 EUR). Gefördert werden Beiträge von mindesten...mehr

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Anhang 2 – Elektromobilität / b) Extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge

Rz. 2 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2, 2. Halbsatz und 3 EStG sind Kraftfahrzeuge im Sinne des § 2 Nummer 3 EmoG mit einem Antrieb, der über mindestens zwei verschiedene Arten von Energiewandlern, davon mindestens ein Energiewandler als elektrische Antriebsmaschine, und Energiespeichern, davon mind...mehr

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Anhang 2 – Elektromobilität / a) Elektrofahrzeuge

Rz. 1 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Elektrofahrzeuge im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2, 2. Halbsatz und 3 EStG sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich durch einen Elektromotor angetrieben werden, der ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist wird. Elektrofahrzeuge sind danac...mehr

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Anhang 2 – Betriebliche Alt... / 1. Allgemeines

Rz. 8 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Der Zeitpunkt des Zuflusses von Arbeitslohn richtet sich bei einer durch Beiträge des Arbeitgebers (einschließlich Entgeltumwandlung oder anderer Finanzierungsanteile des Arbeitnehmers, vgl. Rn. 26) finanzierten betrieblichen Altersversorgung nach dem Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (vgl. auch R 40b.1 LStR zur Abgrenzung)....mehr

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Anhang 2 – Betriebliche Alt... / d) Leistungen, die auf geförderten und nicht geförderten Beiträgen beruhen

Rz. 155 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Beruhen die Leistungen sowohl auf geförderten als auch auf nicht geförderten Beiträgen, müssen die Leistungen in der Auszahlungsphase aufgeteilt werden (vgl. Rn. 139ff. des BMF-Schreibens vom 21. Dezember 2017, BStBl 2018 I S. 93, geändert durch das BMF-Schreiben vom 17. Februar 2020, BStBl I S. 213). Für die Frage des Aufteilungsmaßstabs i...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Gemischte berufliche/private Veranlassung

Rz. 55 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Ist im Verlauf einer beruflichen Reise ein privater Schwerpunkt zu erkennen oder wird gar eine berufliche Reise mit einer privaten zeitlich verbunden, gilt im Grundsatz Folgendes:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Besonderheiten bei Aufwendungsersatz durch den Arbeitgeber

Rz. 39 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Der ArbG wird idR anhand der betrieblichen Reisekostenabrechnung die Aufwendungen des ArbN ersetzen; die ersetzten Beträge bleiben im Rahmen von § 3 Nr 13 und Nr 16 EStG steuerfrei; zu Einzelheiten > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern und – für den öffentlichen Dienst – > Reisekostenvergütungen. Ersetzt der ArbG geringere Beträge als die ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Konkurrenzregelung

Rz. 107 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Soweit für denselben Kalendertag Verpflegungsmehraufwendungen sowohl für eine Auswärtstätigkeit (Dienstreise, Tätigkeit an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten oder Fahrtätigkeit) als auch für eine > Doppelte Haushaltsführung anzuerkennen sind, ist jeweils der höchste Pauschbetrag anzusetzen (§ 9 Abs 4a Satz 12 HS 2 EStG). Beispiel 1: A hat...mehr

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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer (zu § 15 UStG)

Kommentar Die Besteuerung der privaten Nutzung von Fahrzeugen wie auch die Überlassung von Fahrzeugen an Arbeitnehmer vollzieht sich in der Umsatzsteuer nach anderen Grundsätzen als im Ertragsteuerrecht. Während im Ertragsteuerrecht Lenkungsfunktionen zulässig sind, können im unionsgeprägten Umsatzsteuerrecht Subventions- oder Lenkungswirkungen nicht umgesetzt werden. Die Fi...mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung von Kapitalmaßnahmen i.S.d. § 20 Abs. 4a EStG auf Grundlage der Rechtsprechung des BFH zur Behandlung von Abspaltungsvorgängen (ErbStB 2022, Heft 2, S. 53)

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] 1. Einführung Die steuerliche Behandlung von Kapitalmaßnahmen im System der Abgeltungsteuer besitzt erhebliche praktische Bedeutung. Im Laufe der vergangenen Jahre haben sich zahlreiche Entwicklungen und Zweifelsfragen ergeben, auf die sowohl die Rspr. als auch die Finanzverwaltung reagiert haben. Der folgende Beitrag zeigt die aktuelle...mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei ... / 4. Kapitalmaßnahmen der Vodafone Group PLC und der Verizon Wireless in 2014

Steuerpflichtige Gewinnausschüttung oder begünstigte Abspaltung: Mit Urteilen v. 4.5.2021 hat der BFH folgendes entschieden (BFH v. 4.5.2021 – VIII R 17/18, EStB 2022, 5 [Brill] und BFH v. 4.5.2021 – VIII R 14/20, EStB 2022, 6 [Brill]): Ein ausländischer Vorgang ist dann nicht mit einer Abspaltung i.S.d. § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG vergleichbar, wenn es an einer Übertragung von ...mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei ... / 2. Kapitalmaßnahmen der Hewlett-Packard Company in 2015

Steuerpflichtige Sachausschüttung oder steuerbegünstigte Abspaltung: Der BFH hat im Urteil v. 1.7.2021 entschieden, dass für den Fall, dass eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft inländischen Anteilseignern im Wege eines sog. "Spin-Off" Aktien ihrer US-amerikanischen Tochtergesellschaft zuteilt, grundsätzlich Kapitaleinkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG vorliegen...mehr

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Die Aufteilung des gemeinen... / 1. Auswirkungen auf weitere steuerliche Vorschriften

Vor dem Hintergrund, dass die (Eigen-)Kapitalkonten den Gesellschaftern einer Personengesellschaft grundsätzlich (abgesehen von den in Rz. 2 der Erlasse v. 11.2.2021 genannten "Ausnahmen": So ist der konkrete Aufteilungsmaßstab sowohl davon abhängig, ob der Wert des Gesamthandsvermögens positiv oder negativ ist und ob es sich um die Feststellung auf oberster oder auf einer n...mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei ... / 3. Kapitalmaßnahmen der eBay Inc. und PayPal Holdings Inc. in 2015

Der BFH hat im Urteil v. 1.7.2021 entschieden, dass für den Fall, dass eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft inländischen Anteilseignern im Wege eines sog. "Spin-Off" Aktien ihrer US-amerikanischen Tochtergesellschaft zuteilt, dies grundsätzlich zu Kapitaleinkünften i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG führen kann, soweit keine Abspaltung i.S.d. § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG ...mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei ... / 1. Einführung

Die steuerliche Behandlung von Kapitalmaßnahmen im System der Abgeltungsteuer besitzt erhebliche praktische Bedeutung. Im Laufe der vergangenen Jahre haben sich zahlreiche Entwicklungen und Zweifelsfragen ergeben, auf die sowohl die Rspr. als auch die Finanzverwaltung reagiert haben. Der folgende Beitrag zeigt die aktuellen und wichtigsten Entwicklungen aus der Sicht der Rsp...mehr

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Ländererlasse zur Anwendung... / 3. Zu § 13a Abs. 9a und § 13b Abs. 10 ErbStG, Zuständigkeiten

Der Erlass informiert, dass an die Stelle der bisherigen (vgl. R E 13b.30 Abs. 5 ErbStR 2019) nachrichtlichen Mitteilungen des Betriebs-FA an das ErbSt-FA oder an das Betriebs-FA auf einer vorgeordneten Beteiligungsstufe folgende gesonderte Feststellungen (Halaczinsky, UVR 2021, 178) treten: beim Vorwegabschlag für Familienunternehmen nach § 13a Abs. 9 ErbStG, dass die dort g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 95... / 1.5 Zusätzliche Rechtsfolge: Steuerpflicht nach § 22 Nr. 5 S. 2 EStG

Rz. 12 Mit Entstehen des Rückforderungsanspruchs wird aus dem geförderten AV-Vermögen ungefördertes AV-Vermögen. Deshalb gelten Auszahlungen ehemals geförderten AV-Vermögens in den Fällen des § 93 Abs. 1 S. 1 und 2 EStG mit dem Nettozufluss abzüglich Zulagen als Leistung nach § 22 Nr. 5 S. 2 EStG. [1] Dies gilt auch für die Fälle des § 95 EStG, in denen § 93 EStG entsprechend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 95... / 2.3 Wegfall der Stundung bei schädlicher Verwendung (§ 95 Abs. 2 S. 3 EStG)

Rz. 21 Die Stundung verliert ihre Zweckbestimmung, wenn ein Tatbestand verwirklicht wird, der auch bei Weiterbestehen der unbeschränkten Steuerpflicht eine Rückzahlungsverpflichtung entstehen ließe. Deshalb ist in § 95 Abs. 2 S. 3 EStG angeordnet, dass die – erstmalige oder verlängerte – Stundung endet, wenn das Altersvorsorgevermögen unter Verstoß gegen die in § 1 Abs. 1 Nr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 95... / 2.1 Stundung bis zur Auszahlungsphase (§ 95 Abs. 2 S. 1 EStG)

Rz. 14 Der nach § 95 Abs. 1 EStG entstandene Rückzahlungsbetrag ist nach § 95 Abs. 2 S. 1 EStG auf Antrag des Zulageberechtigten bis zur Auszahlung des AV-Kapitals zu stunden. Diese Vorschrift korrespondiert damit, dass der Rückforderungsanspruch bereits in der Ansparphase entstehen kann (Rz. 7). In diesem Fall soll der Rückzahlungsverpflichtete die Möglichkeit haben, die Za...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 95... / 2.4 Stundungsverfahren (§ 95 Abs. 2 S. 4–6 EStG)

Rz. 24 Der Stundungsantrag ist über den Anbieter an die zentrale Stelle des § 81 EStG zu richten, die dem Antragsteller einen Bescheid erteilt. Der Anbieter muss dem Antragsteller das Antragsformular hierfür zur Verfügung stellen. Er kann dieser Pflicht mit Einverständnis des Antragstellers auch auf elektronischem Wege nachkommen. Rz. 25 Das Gesetz sieht weder eine Frist für ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 95... / 3 Wiedereintritt der Fördervoraussetzungen (§ 95 Abs. 3 EStG)

Rz. 27 Bei erneuter Begründung der Zulageberechtigung oder Rückverlegung des Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts in das EU- oder EWR-Gebiet ist der Rückzahlungsbetrag von der zentralen Stelle zu erlassen, wenn und soweit er im Augenblick der Wiederbegründung nach § 95 Abs. 2 EStG gestundet war. Darüber hinaus sind auch die bereits entstandenen Stundungszinsen zu erlassen. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 95... / 2.2 Verlängerung der Stundung (§ 95 Abs. 2 S. 2 EStG)

Rz. 20 Bei Eintritt in die Auszahlungsphase ist die Stundung auf Antrag des Zulageberechtigten zu verlängern bzw. erstmalig zu gewähren, wenn der Rückzahlungsbetrag mit mindestens 15 % der Leistungen aus dem Altersvorsorgevertrag getilgt wird.[1] Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass das angesparte AV-Vermögen in der Auszahlungsphase in Form einer Rente ausgezahlt w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 Die Regelung stellt das "Gegenstück" zur Zwangsentstrickung gem. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG bzw. § 12 Abs. 1 KStG bei Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich eines Wirtschaftsguts dar.[1] Sofern das deutsche Besteuerungsrecht Deutschlands hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder bes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 4 Rückführung des Wirtschaftsguts (ehemals Abs. 3)

Rz. 51 Nach alter Rechtslage bestand eine besondere Regelung für die erfolgsneutrale Auflösung des Ausgleichspostens, sofern das betroffene Wirtschaftsgut innerhalb der tatsächlichen Nutzungsdauer ins Inland rücküberführt wurde. Art. 5 Abs. 7 ATAD sieht hingegen eine Ausnahmeregelung für lediglich vorübergehende Überführungen vor. Der Gesetzgeber hat für die dort genannte Re...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 95... / 1.4 Umfang und Durchsetzung des Rückzahlungsanspruchs

Rz. 9 Für die Realisierung des Rückzahlungsanspruchs gelten §§ 93, 94 EStG entsprechend. Zurückzuzahlen sind nach der dortigen Regelung nur die auf das schädlich verwendete Altersvorsorgevermögen entfallenden Zulagen und ggf. zusätzlich nach § 10a Abs. 4 EStG gesondert festgestellte gewährte Steuervergünstigungen (§ 93 EStG Rz. 42). Im Fall des § 95 EStG erfasst der Rückford...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 5 Anwendung bei Überschusseinkünften (Abs. 4)

Rz. 65 § 4g Abs. 4 S. 1 EStG erweitert den Anwendungsbereich des Ausgleichspostens auch auf die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. § 4g Abs. 1 und 2 EStG sollen insoweit "entsprechend" auf die Regelung des § 4 Abs. 3 EStG anzuwenden sein. Entnahmen sind grundsätzlich auch bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorzunehmen; dabei sind dann jedoch die Besonderheiten dieser Gewinnerm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 3.2 Ersatztatbestände

Rz. 37 Ein (noch) bestehender Ausgleichsposten ist insgesamt aufzulösen, sofern einer der in § 4g Abs. 2 S. 2 EStG normierten Ersatztatbestände erfüllt ist. Der Gesetzgeber wollte hiermit wohl eine Begünstigung des Stpfl. "über Gebühr" vermeiden. Mit anderen Worten soll die Begünstigung des § 4g EStG in pauschalierender Weise die Europarechtstauglichkeit des gesetzgeberische...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 95... / 1.2 Grundsatz

Rz. 5 Nach § 95 EStG gelten die Vorschriften der §§ 93 und 94 EStG über die schädliche Verwendung entsprechend, sobald der Zulageberechtigte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der EU- und EWR-Staaten hat oder aufgrund eines DBA als außerhalb des EU-/EWR-Gebiets ansässig gilt und die Zulageberechtigung endet oder die Auszahlungsphase beginnt. Sobald also der Z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 95 Sonderfälle der Rückzahlung

1 Rückzahlungspflicht bei Wegzug aus dem EU-/EWR-Raum 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Nach der Intention des Gesetzgebers sollte die Förderung von Altersvorsorgevermögen nach Abschn. XI, bzw. § 10a EStG mit der nachgelagerten Besteuerung der darauf beruhenden Altersbezüge korrespondieren. Das hat seinen Grund darin, dass die Förderung (über § 10a EStG tatsächlich und über die Zula...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 1.2 Vereinbarkeit mit Europarecht

Rz. 3 Europarechtliche Bedenken bestehen zunächst gegen den Tatbestand der Entstrickung[1], der der Bildung eines Ausgleichsposten sachlogisch vorausgeht. Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut oder eine Sachgesamtheit durch einen Stpfl. innerhalb Deutschlands (auch zwischen Betriebsstätten oder ggf. Betrieben des Stpfl.) verlagert, ergibt sich typischerweise keine Aufdeckung von...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 6 Verfahrensrechtliche Regelungen (Abs. 4 und 5)

Rz. 67 Der Stpfl. hat gem. § 4g Abs. 5 S. 1 EStG unabhängig von der Gewinnermittlungsart der Finanzbehörde "unverzüglich" "die Entnahme" oder ein Ereignis i. S. d. Abs. 2 (Ersatzrealisationstatbestände) anzuzeigen. Unverzüglich war grundsätzlich bis zur Änderung der Regelung mit dem ATADUmsG in diesem Zusammenhang im Einklang mit § 121 Abs. 1 S. 1 BGB auszulegen. Dies bedeu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 2.1 Persönlicher, sachlicher und räumlicher Geltungsbereich

Rz. 13 Der persönliche Geltungsbereich der Vorschrift erstreckt sich sowohl auf unbeschränkt als auch beschränkt Steuerpflichtige. Umfasst sind mithin natürliche Personen, Personengesellschaften und Körperschaften. Obwohl die Anwendung für Körperschaften bereits bei Einführung der Regelung dem Willen des Gesetzgebers[1] und der h. M.entsprach[2], fühlte sich der Gesetzgeber ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 3.1 Regelmäßige Auflösung

Rz. 35 Die Auflösung des Ausgleichspostens ist grundlegend in § 4g Abs. 2 EStG geregelt. Zu unterscheiden ist zwischen der regelmäßigen, ratierlichen Auflösung, sowie den Ersatztatbeständen, die eine Zwangsauflösung in voller Höhe zur Folge haben. Generell ist der Ausgleichsposten im Wirtschaftsjahr seiner Bildung sowie in den folgenden 4 Wirtschaftsjahren zu je 20 % ratierli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 7 Sonderregelung zum Brexit (Abs. 6)

Rz. 71 Mit G. v. 25.3.2019[1] wurde die Regelung des § 4g EStG um einen Abs. 6 erweitert. Demnach sollen § 4g Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 EStG mit der Maßgabe angewendet werden, dass der Brexit nicht dazu führt, dass ein dort befindliches Wirtschaftsgut aus der Besteuerungshoheit der EU ausscheidet. Der Gesetzgeber suspendiert entsprechend die Rechtsfolgen einer Zwangsauflösung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 2 Tatbestand

2.1 Persönlicher, sachlicher und räumlicher Geltungsbereich Rz. 13 Der persönliche Geltungsbereich der Vorschrift erstreckt sich sowohl auf unbeschränkt als auch beschränkt Steuerpflichtige. Umfasst sind mithin natürliche Personen, Personengesellschaften und Körperschaften. Obwohl die Anwendung für Körperschaften bereits bei Einführung der Regelung dem Willen des Gesetzgebers...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 95... / 2 Stundung

2.1 Stundung bis zur Auszahlungsphase (§ 95 Abs. 2 S. 1 EStG) Rz. 14 Der nach § 95 Abs. 1 EStG entstandene Rückzahlungsbetrag ist nach § 95 Abs. 2 S. 1 EStG auf Antrag des Zulageberechtigten bis zur Auszahlung des AV-Kapitals zu stunden. Diese Vorschrift korrespondiert damit, dass der Rückforderungsanspruch bereits in der Ansparphase entstehen kann (Rz. 7). In diesem Fall sol...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 1 Allgemeines

1.1 Systematische Stellung Rz. 1 Die Regelung stellt das "Gegenstück" zur Zwangsentstrickung gem. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG bzw. § 12 Abs. 1 KStG bei Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich eines Wirtschaftsguts dar.[1] Sofern das deutsche Besteuerungsrecht Deutschlands hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsgu...mehr