Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Verlustausgleich und Verlus... / 1.5.2 Ausländische Verluste

Rz. 14 Ausländische Verluste, die nach dem Welteinkommensprinzip der inländischen Besteuerung unterliegen, sind im Inland anzusetzen. Besteht ein DBA mit dem Staat, aus dem die Verluste stammen, scheiden die negativen Einkünfte bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte aus, sofern dem ausländischen Staat das Besteuerungsrecht zugewiesen ist. Verluste können sich all...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 1.8 Verlustabzug in der Insolvenz

Rz. 22 Der Schuldner bleibt auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Eigentümer der Insolvenzmasse. Er verliert lediglich die Befugnis, sein zur Insolvenzmasse gehörendes Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen, § 80 InsO. Das Insolvenzverfahren berührt daher die persönliche Steuerpflicht nicht, d. h., es besteht nach wie vor Personenidentität, sodass der Schuldner o...mehr

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Befreiungstatbestand privat... / a) Materielles Recht

Bei den in der Vorinstanz nur kursorisch erfassten rechtlichen Fragen und Problemstellungen geht es insb. um den Befreiungstatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG sowie eine Auslegung der Vorschrift im Lichte des Art. 6 Abs. 1 GG. Die veräußerte Immobilie wurde zu eigenen Wohnzwecken verwendet. Denn sie wurde von den Kl. zu Wohnzwecken überlassen. Der Begriff "Nut...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 4.4 Änderungsregelungen

Rz. 81 Nach § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG i. d. F. des Gesetzes v. 8.12.2010[1] sind die Besteuerungsgrundlagen des Feststellungsbescheids so anzusetzen, wie sie in der ESt-Festsetzung des VZ, auf dessen Schluss der verbleibende Verlustvortrag vorgenommen festgestellt wird, und des VZ, in dem ein Verlustrücktrag vorgenommen werden kann, zugrunde gelegt worden sind. Damit wird ver...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Allgemeines zur Besteuerungssystematik seit 2018

Durch das InvStRG vom 19.7.2016 (BGBl. I 2016, 1730) wurde nicht nur die Besteuerung der Investmentfonds, sondern auch die Besteuerung der Anleger an Investmentfonds grundlegend geändert. Seit Inkrafttreten am 1.1.2018 (§ 56 Abs. 1 Satz 1 InvStG) erzielt der Anleger aus seinen Anteilen an Publikums-Investmentfonds Investmenterträge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG i.V.m. § 16 I...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 2.2.2 Verlustvortrag

Rz. 53 Nicht ausgeglichene negative Einkünfte, die nicht durch Verlustrücktrag abgezogen worden sind, sind in den folgenden VZ bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Mio. EUR unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60 % des 1 Mio. EUR übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeschränkungen a...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 2.2.1.3 Höhe des Verlustrücktrags

Rz. 43 Der Verlustrücktrag ist der Höhe nach begrenzt:mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 1.6.2 Rechtsnachfolge

Rz. 17 Soweit in der Vergangenheit von der Nichtübertragbarkeit des Verlustabzugs Rechtsprechung und Verwaltung eine Ausnahme in Fällen der Gesamtrechtsnachfolge zugelassen hatten, hat sich diese Auffassung durch die Entscheidung des Großen Senats vom 17.12.2007[1] erledigt. Der Große Senat hat die Vererblichkeit des Verlustabzugs verneint, wenn der Erbe die Verluste wirtsch...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 10. Änderung des anwendbaren Teilfreistellungssatzes gem. § 22 InvStG aufgrund Einlage von Investmentanteilen in ein Betriebsvermögen

Die Einlage von Investmentanteilen in ein Betriebsvermögen führt grundsätzlich nicht zu einer Veräußerung i.S.d. § 20 Abs. 2 EStG. Die Zugangsbewertung im Betriebsvermögen erfolgt mit den Anschaffungskosten, vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 lit. c EStG. Ab VZ 2021 sieht § 22 Abs. 2 Satz 3 InvStG (vgl. § 57 Abs. 2 Nr. 3 InvStG) hiervon abweichende Regelungen vor, wenn der Stpfl. i...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 1.7.1 Formwechselnde Umwandlung

Rz. 18 Unter Formwechsel im handelsrechtlichen Sinn (§§ 190–304 UmwG) versteht des Gesetz den Formwechsel von Personengesellschaft in Personengesellschaft, von Körperschaft in Körperschaft, von Personengesellschaft in Körperschaft und von Körperschaft in Personengesellschaft, z. B. Umwandlung einer GmbH in eine AG (§§ 376ff. AktG) oder einer AG in eine GmbH (§§ 369ff. AktG)....mehr

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Befreiungstatbestand privat... / b) Unterhaltsverpflichtung führt zur tatbestandlichen Eigennutzung auch ohne Kindergeldanspruch

Fraglich ist, vor dem Hintergrund der vorstehenden rechtlichen Erwägungen, ob die Unterhaltsverpflichtung der Steuerpflichtigen und die Nutzung der Immobilie durch die eigenen Kinder nicht zur tatbestandlichen "Eigennutzung" i.S.d. § 23 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG führt, ohne dass es auf eine Kindergeldberechtigung ankommt. Vorstehend Gesagtes gilt auch für die Überlassung der W...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 2.1.2 Nicht zu berücksichtigende Beträge

Rz. 37 Nicht zu berücksichtigen sind die Beträge, die vom Gesamtbetrag der Einkünfte zur Ermittlung des Einkommens abzuziehen sind, also Sonderausgaben, z. B. Erststudienkosten, außergewöhnliche Belastungen und sonstige Abzugsbeträge. Für Zuwendungen i. S. d. § 10b EStG gilt eine Sonderregelung, § 10b Abs. 1 Satz 9, 10 EStG.mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 7 Vorläufiger Verlustrücktrag für 2020 und 2021

Rz. 90 Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz v. 29.6.2020[1] ist ein § 111 EStG in das Gesetz eingefügt worden, wonach bei der Steuerfestsetzung für den Veranlagungszeitraum 2019 pauschal ein Betrag in Höhe von 30 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des Veranlagungszeitraums 2019 als Verlustrücktrag aus 2020 abgezogen werden kann. Durch das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz v...mehr

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Befreiungstatbestand privat... / 1. Sachverhalt

Die verheirateten Kläger (Kl.) wandten sich gegen die nachträgliche Festsetzung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG i.R. der Überlassung einer Wohnung an ihre drei erwachsenen Kinder am Studienort. Die entsprechende Wohnung wurde im streitgegenständlichen Veranlagungsjahr 2016 durch die Söhne der Kl. nachweislich bewohnt. Bei...mehr

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Befreiungstatbestand privat... / 4. Fazit

Auf den ersten Blick bietet das anhängige BFH-Verfahren unter dem Az. IX R 28/21 die vorwiegende Möglichkeit der Beantwortung zweier Rechtsfragen: Ist der Befreiungstatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG einer an die Kinder überlassenen Immobilie nicht (mehr) erfüllt, wenn zwei der dort lebenden Kinder weit vor der betreffenden Veräußerung aus der Kindergeldberec...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 1.6.1 Allgemeines

Rz. 15 § 10d EStG gilt für alle unbeschränkt und ab VZ 2009 auch beschränkt Einkommensteuerpflichtigen. Dabei sind Verluste von demjenigen geltend zu machen, der sie erzielt hat; Verluste sind daher grundsätzlich nicht auf Dritte übertragbar. Für unbeschränkt Körperschaftsteuerpflichtige gilt § 10d EStG mit den Einschränkungen des § 8c KStG i. V. m. § 8d KStG [1] (Rz. 107 f.)...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / f) Darstellung in der Anlage KAP-INV 2021

Die Angaben in den Zeilen 47 bis 57 (s. Abb. nächste Seite) dienen der Ermittlung des Gewinns und Verlusts aus der Veräußerung von Investmentanteilen. Bitte beachten Sie, dass in Zeile 54 Angaben zur angesetzten Vorabpauschale gemacht werden müssen, denn i.R.d. Ermittlung des Veräußerungsgewinns werden angesetzte Vorabpauschalen gewinnmindernd berücksichtigt. Die Eintragung ...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 1.10 Verluste bei Organschaft

Rz. 29 In Organschaftsfällen ist der Verlustabzug allein beim Organträger zulässig. Er ist bei diesem auf die Summe der Ergebnisse aller Mitglieder des Organkreises anzuwenden. Ist der Organträger eine Personengesellschaft, gilt der Höchstbetrag für jeden Beteiligten.[1]mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 5 Verlustabzug bei der Körperschaftsteuer

Rz. 85 § 10d EStG gilt gem. § 8 Abs. 1 KStG auch für die KSt. Hierbei sind aber Abweichungen zu beachten. § 8 Abs. 4 KStG a. F., der Verlustübertragungen im Rahmen eines "Mantelkaufes" geregelt hatte, ist durch das UnternehmensteuerreformG 2008 vom 14.8.2007[1] aufgehoben und durch den neu eingefügten § 8c KStG ersetzt worden. Nach § 34 Abs. 8 Satz 4 KStG ist § 8 Abs. 4 KStG ...mehr

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Anwendung des ErbStG nach d... / III. Erwerbe mit einer Steuerentstehung nach dem 31.12.2020

Diese Erwerbe sind nach den für Drittstaaten geltenden Regelungen zu behandeln. Für die Bewertung der übertragenen Anteile nach § 12 ErbStG und die Zuordnung zum begünstigungsfähigen Vermögen nach § 13b Abs. 1 ErbStG ist Folgendes zu beachten: Nach dem Recht des Vereinigten Königreichs gegründete Kapitalgesellschaften, insb. in der Rechtsform einer "private company limited by ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 6. Einzelfragen zu Ausschüttungen

Ausweislich der Neuregelung in § 2 Abs. 11 InvStG gehören zu den Ausschüttungen die dem Anleger gezahlten oder gutgeschriebenen Beträge einschl. des Steuerabzugs auf den Kapitalertrag. Als Ausschüttungen kommen daher insb. in Betracht: Barausschüttungen, die Wiederanlage der Erträge unter Ausgabe neuer Anteile und Sachausschüttungen. Beraterhinweis Ausschüttungen sind auch dann ...mehr

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Befreiungstatbestand privat... / e) Hilfsweise: Ist eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen erforderlich?

Eng mit dem "pro rata temporis"-Argument verknüpft, ist die rechtliche Frage, ob die Steuerfestsetzung nicht bereits aus Billigkeitsgründen abweichend hätte erfolgen müssen. Denn aus Billigkeitsgründen kann vorliegend eine Korrektur der steuerlichen Belastung erforderlich sein. Diese Billigkeitsgründe können im Steuerverfahren in verschiedenen Formen berücksichtigt werden. S...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte ist im Wesentlichen im EStG und in Spezialregelungen insb. im AStG sowie dem InvStG geregelt. Sämtliche im Privatvermögen erzielten Kapitaleinkünfte sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben, soweit dies gesetzlich zugelassen ist. Die Deklaration erfolgt im VZ 2021 in den Anlagen KAP, KAP-B...mehr

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Befreiungstatbestand privat... / [Ohne Titel]

Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M., RA/FASt / Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar[*] Der BFH hat im anhängigen Verfahren unter dem Az. IX R 28/21 vorwiegend zu klären, ob der Befreiungstatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG einer an die Kinder überlassenen Immobilie nicht (mehr) erfüllt ist, wenn zwei der dort lebenden Kinder weit vor der betreffenden Veräußerung aus ...mehr

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Befreiungstatbestand privat... / b) Fragen des Verfassungsrechts

Die vorstehenden Ausführungen machen deutlich, dass eine rechtliche Durchdringung der bindenden Vorgaben aus der Verfassung nicht im Ansatz gelungen ist. Auch in diese Richtung führt das BVerfG aus, dass "die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines nicht dauernd getrenntlebenden Verheirateten, dessen eheliche...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / c) Gewinnermittlung

Die Gewinnermittlung erfolgt gem. § 19 Abs. 1 InvStG i.V.m. § 20 Abs. 4 EStG unter Berücksichtigung der angesetzten Vorabpauschalen. Sowohl für sämtliche Alt- und Neuanteile ist der Gewinn nach dem neuen InvStG zu ermitteln und steuerpflichtig. Die Gewinnermittlung (nach neuem Recht) erfolgt grundsätzlich gem. diesem Schema:mehr

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Befreiungstatbestand privat... / d) Hilfsweise: Ist eine Steuerbefreiung nicht anteilig für die Jahre zu gewähren in denen die tatbestandlichen Voraussetzungen vorgelegen haben?

Fraglich ist, ob der vorliegende Fall nicht über eine "pro rata temporis"-Regelung zu erfassen ist. Dass heißt, bei der Betrachtung müsste in jedem Veranlagungsjahr zwischen Anschaffung der Wohnung und Verkauf berücksichtigt werden, in welchem Jahr die Steuerbefreiung tatsächlich vorgelegen hat. Die Steuerbefreiung ist dann anteilig zu bemessen. Hintergrund ist das allgemein...mehr

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Einkünftezurechnung bei sog. doppelter Treuhand

Leitsatz Bei der sog. doppelten Treuhand kann (auch) nach Eintritt des Sicherungsfalles ein steuerrechtlich anzuerkennendes Treuhandverhältnis i.S. des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO vorliegen. Normenkette § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO, § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 5 EStG, § 1 Abs. 1 Nr. 4, § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 KStG Sachverhalt Der Kläger, ein eingetragener Verein, hat gemäß § 2 Nr...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / Fall 7: M 2.500 EUR + K1 (16 J) – F 1.900 + K2 (10 J) – Geschwistertrennung –

Rz. 93 M und F (frühere Lebensgefährtin/geschiedene Ehefrau des M) haben zwei gemeinsame Kinder, und zwar das 16-jährige Kind K1 und das 10-jährige Kind K2. K1 lebt beim Vater, K2 lebt bei der Mutter. Das bereinigte Nettoeinkommen des M beträgt monatlich 2.500 EUR, das der F 1.900 EUR. Jeder Elternteil bezieht das Kindergeld für das von ihm betreute Kind (vgl. § 64 EStG). M ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.3 Bargeld (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 45 Die Regelung entspricht § 811 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 8 ZPO a. F. Sie regelt den Pfändungsschutz von Bargeld, das der Gerichtsvollzieher im Rahmen der Pfändung bei dem Schuldner vorfindet. Der Anwendungsbereich erstreckt sich ausschließlich auf den Schuldner als natürliche Person, nicht hingegen auf Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften. Denn nur bei natürliche...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.2.1 Im Handelsregister eingetragene einkommensteuerpflichtige Gewerbetreibende (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG)

Rz. 46 Bei Gewerbetreibenden, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist, umfasst das Wirtschaftsjahr den Zeitraum, für den sie regelmäßig Abschlüsse machen (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG). Damit kommt es z. B. nicht auf die Eröffnungsbilanz, die Schlussbilanz bei Beendigung des Unternehmens sowie Insolvenz-, Liquidations- und Auseinandersetzungsbilanzen an, da es diesen...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.3 Wirtschaftsjahr bei Land- und Forstwirten (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 2 EStG)

Rz. 59 Das Wirtschaftsjahr ist bei Land- und Forstwirten (Einkünfte nach § 13 EStG) grundsätzlich der Zeitraum vom 1.7.–30.6. (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG). Ob der Betrieb in das Handelsregister eingetragen wurde oder nicht, ist für die Anwendung des § 4a EStG ebenso ohne Bedeutung wie die Frage, ob für den Betrieb Bücher geführt werden oder nicht.[1] Entscheidend ist das ...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.1 Grundsätzliches

Rz. 35 Das deutsche Ertragsteuerrecht (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) folgt dem Prinzip der Jahressteuer (§ 2 Abs. 7 Satz 1 EStG, § 7 Abs. 3 Satz 1 KStG, §§ 7 Satz 1 i. V. m. 14 Satz 1 GewStG).[1] Die Grundlagen für die Festsetzung der Ertragsteuern sind jeweils in Übereinstimmung mit dem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr; § 25 Abs. 1 EStG) für das Kalenderjah...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.2.2 Nicht im Handelsregister eingetragene einkommensteuerpflichtige Gewerbetreibende (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG)

Rz. 54 Bei nicht im Handelsregister eingetragenen Gewerbetreibenden (insbesondere Kleingewerbetreibende, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln) stimmt das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr überein (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG). Nur dann, wenn diese Gewerbetreibenden zugleich Buch führende Land- und Forstwirte sind, kann mit Zustimmung des Finanzamts der Zeitra...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.4.3 Gewinnzuordnung bei Gewerbetreibenden

Rz. 105 In den Jahren von 1950–1956 wurde auch bei Gewerbetreibenden mit abweichendem Wirtschaftsjahr vorübergehend eine zeitanteilige Zuordnung der Gewinne nach dem Verhältnis der Umsätze vorgenommen.[1] Aktuell sieht § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG für die Gewinne von Gewerbetreibenden aber keine derartige Aufteilung auf verschiedene Kalenderjahre mehr vor; vielmehr fingiert die No...mehr

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Anschaffungsnahe Herstellungskosten – Entnahme einer Wohnung ist keine Anschaffung i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG

Leitsatz Die Überführung eines Wirtschaftsguts vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen ist keine Anschaffung i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG. Normenkette § 6 Abs. 1 Nr. 1a, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, Abs. 5 Satz 2, § 10d Abs. 4 Sätze 4 und 5, § 21 Abs. 1 EStG, § 255 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 HGB, § 40 Abs. 2 FGO Sachverhalt Der Kläger entnahm aus seinem land- und forstwirt...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.4.2.2 Veräußerungsgewinne

Rz. 100 Anders als laufende Gewinne sind Veräußerungsgewinne i. S. d. § 14 EStG nicht auf verschiedene Kalenderjahre aufzuteilen, sondern vielmehr dem Gewinn desjenigen Kalenderjahres hinzuzurechnen, in dem sie entstanden sind (§ 4a Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 EStG). Hintergrund dieser Regelung ist, dass Veräußerungsgewinne willentlich entstehen, i. d. R. ermittlungs- und tarifbegün...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.4.2.1 Laufende Gewinne

Rz. 93 Nach § 4a Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 EStG ist bei Land- und Forstwirten der Gewinn des Wirtschaftsjahres auf das Kalenderjahr, in dem das Wirtschaftsjahr beginnt, und auf das Kalenderjahr, in dem das Wirtschaftsjahr endet, entsprechend dem zeitlichen Anteil aufzuteilen. Für Land- und Forstwirte, deren Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht (§ 8c Abs. 2 Satz 1 EStDV), is...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 8.5 Vertrauensschutz (§ 9 Nr. 5 S. 13 GewStG i. V. m. § 10b Abs. 4 S. 1 EStG und § 9 Abs. 3 S. 1 KStG)

Rz. 190 Der Empfänger hat dem Zuwendenden den Erhalt der Zuwendung zu bestätigen. Die Zuwendungsbestätigung nach § 50 Abs. 1 EStDV ist materiell-rechtliche Voraussetzung für die Kürzung nach § 9 Nr. 5 GewStG. [1] Nachgewiesen werden durch die Zuwendungsbestätigung insbesondere die Leistung der Zuwendung nebst deren Qualifikation, die Zugehörigkeit des Empfängers zum begünstig...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.4 Bildung von Rumpfwirtschaftsjahren

Rz. 75 In Ausnahmefällen darf das Wirtschaftsjahr einen Zeitraum von weniger als 12 Monaten umfassen. Dies ist nach § 8b Satz 2 EStDV der Fall, wenn ein Betrieb eröffnet, erworben (s. u.), aufgegeben oder veräußert wird oder ein Steuerpflichtiger von regelmäßigen Abschlüssen auf einen bestimmten Tag zu regelmäßigen Abschlüssen auf einen anderen bestimmten Tag übergeht (Umstellung...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.7.2 Praxisrelevante Einzelfälle aus Rechtsprechung und Verwaltungsmeinung

Rz. 135 Bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr fallen Gewinnermittlungs- und Veranlagungszeitraum auseinander, wobei bei Gewerbetreibenden in diesem Fall der Gewinn des Wirtschaftsjahres in dem Kalenderjahr als bezogen gilt, in dem das Wirtschaftsjahr endet (§ 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG). Enden in einem Kalenderjahr nun mehrere Wirtschaftsjahre, so sind die zusamm...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.2.2 Begünstigte Leistungen

Rz. 49 Die Steuerfreistellung erfasst alle Bezüge, die der Definition nach unter § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG fallen. § 8b Abs. 1 KStG definiert diese Bezüge dadurch, dass auf die genannte Vorschrift "dem Sinne nach" verwiesen wird. Damit wird klargestellt, dass nur die dort enthaltene Definition in Bezug genommen wird, nicht aber die Qualifikation dieser Be...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.4.1 Allgemeines

Rz. 92 Gemäß § 2 Abs. 7 Satz 2 EStG sind die Grundlagen für die Festsetzung der Einkommensteuer grundsätzlich nach dem Kalenderjahr zu ermitteln. Sofern das Einkommensteuerrecht jedoch abweichende Wirtschaftsjahre berücksichtigt, so insbesondere in § 4a Abs. 1 Satz 2 EStG, ist eine Regelung notwendig, die den Gewinn eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres einem...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.3.2 Zustimmung der Finanzbehörde

Rz. 82 Bei Gewerbetreibenden, die im Handelsregister eingetragen sind, ist die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum nur dann wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt erfolgt (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 EStG, § 8b Abs. 2 Satz 2 EStDV und § 7 Abs. 4 Satz 3 KStG). Dies trifft auch bei der Umstellung eines vom Kalender...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.2 Begünstigte Gewinne

Rz. 154 Objekt des Abs. 2 ist die Beteiligung an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, wenn die Gewinnausschüttungen dieser Gesellschaft steuerbefreit oder steuerbegünstigt wären. Die Steuerfreistellung erfasst damit Beteiligungen an allen KSt-Subjekten i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG. Es wird nicht danach unterschieden, ob diese KSt-Subjekte unbeschränkt oder beschränkt ode...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.2 Fehlende Vorbelastung beim Leistenden

Rz. 110 Abs. 1 S. 2 macht die Anwendung des S. 1, d. h. die Steuerfreistellung von Bezügen einer Körperschaft, davon abhängig, dass diese Bezüge das Einkommen der auskehrenden Körperschaft nicht gemindert haben. Rz. 111 Anwendbar ist diese Regelung auf alle Bezüge, die gem. § 8b Abs. 1 S. 1 KStG steuerfrei sind, also nicht mehr nur auf verdeckte Gewinnausschüttungen als sonst...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 5.2 Beteiligungen an Körperschaften

Rz. 532 Abs. 5 bestimmt im Wege der Fiktion, dass ein Betrag von 5 % der steuerfreien Einnahmen als nichtabzugsfähige Betriebsausgabe gilt. Es kommt damit weder darauf an, ob und in welcher Höhe Betriebsausgaben überhaupt entstanden sind,[1] noch, ob sie tatsächlich in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den nicht der Besteuerung unterworfenen Einnahmen stehen;[2] beides...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.6.2 Steuerpause

Rz. 125 Da es bei der Umstellung des Wirtschaftsjahres bei Gewerbetreibenden zu einer Steuerpause und damit einhergehend zu einem Steuerstundungseffekt kommen kann, verlangt der Gesetzgeber – damit die Umstellung nicht allein aus steuerlichen Gründen erfolgt – in § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG bei der Umstellung des Wirtschaftsjahres die Zustimmung des Finanzamts, sodass dies...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.3.2 Pauschale Ermittlung der nicht abziehbaren Betriebsausgaben (Abs. 3 S. 1, 2)

Rz. 244 Durch Gesetz v. 22.12.2003[1] wurde Abs. 3 mit Wirkung ab Vz 2004 um S. 1 und S. 2 ergänzt. Dadurch wurde die bis dahin nur für ausl. Dividenden geltende pauschale Ermittlung der nicht abziehbaren Betriebsausgaben auf steuerfrei gestellte Veräußerungs- und ähnliche Gewinne ausgedehnt. Regelungsgrund ist, dass Gewinnausschüttungen (für die Abs. 5 gilt) und Veräußerung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.3.2 Kapitalertragsteuer

Rz. 92 Erbringt eine inl. Körperschaft Leistungen an einen inl. oder ausl. Anteilseigner, der ebenfalls eine Körperschaft ist, gehören die Bezüge nach Abs. 1 bei dem Empfänger zwar nicht zum Einkommen und sind daher steuerlich nicht belastet; es stellt sich aber die Frage, ob KapESt einzubehalten ist. Nach § 43 Abs. 1 S. 3 EStG unterliegen ausdrücklich auch die Bezüge, die n...mehr