Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1.2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 Mit § 3c Abs. 2 EStG steht § 3 Nr. 40 EStG in einem sinnlogischen Zusammenhang (Rz. 1). Bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung können die Teileinkünfte "brutto" festgestellt werden, wenn der notwendige Rechenschritt für die Ermittlung der stpfl. Einkünfte zweifelsfrei erkennbar ist.[1] Rz. 5 Die Steuerbefreiung wird gem. § 51a Abs. 2 S. 2 EStG im Rahmen der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 39 [Mitarbeiterbeteiligungen]

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift stellt Sachbezüge des Arbeitnehmers aus der Überlassung von Kapitalbeteiligungen am Unternehmen seines Arbeitgebers seit Vz 2009 bis zur Höhe von 360 EUR[1] und ab Vz 2021 bis zur Höhe von 1.440 EUR[2] steuerfrei. Dadurch soll die Attraktivität der Vermögensbeteiligung erhöht werden.[3] In Bezug auf die Vorgängervorschrift des § 19a EStG a. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5.3 Voraussetzungen der Steuerfreiheit bei Erträgen aus einer hybriden Übertragung (Buchst. d S. 3)

Rz. 46a Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. d S. 1 EStG wird für den Fall eingeschränkt, dass die Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG in einem anderen Staat einer anderen Person abweichend vom deutschen Steuerrecht zugerechnet werden. In diesem Fall gilt die Steuerfreiheit nur, soweit das Einkommen der anderen Person oder ihr nahestehender Personen nicht niedr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5.1 Begünstigte Bezüge und Einnahmen (Buchst. d S. 1)

Rz. 42 Begünstigte Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG sind offene und verdeckte Gewinnausschüttungen sowie Vorabausschüttungen. Die Steuerfreiheit gilt auch für Bezüge aus eigenkapitalähnlichen Genussrechten (§ 20 EStG Rz. 115). Einnahmen aus Gesellschafterdarlehen sind nicht begünstigt, selbst wenn die Gesellschafterdarlehen mit Dividenden einer daraus finanzierten Bete...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5.2 Voraussetzungen der Steuerfreiheit bei verdeckten Gewinnausschüttungen (Buchst. d S. 2)

Rz. 44 Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. d S. 1 EStG gilt nur, soweit die Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG und die Einnahmen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG das Einkommen der leistenden Körperschaft nicht gemindert haben. Dies gilt ab Vz 2014 bzw. bei abweichendem Wirtschaftsjahr ab Vz 2015 (§ 52 Abs. 4 S. 8 EStG).[1] Hauptsächlich sind dies vGA (§ 20 ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift stellt Sachbezüge des Arbeitnehmers aus der Überlassung von Kapitalbeteiligungen am Unternehmen seines Arbeitgebers seit Vz 2009 bis zur Höhe von 360 EUR[1] und ab Vz 2021 bis zur Höhe von 1.440 EUR[2] steuerfrei. Dadurch soll die Attraktivität der Vermögensbeteiligung erhöht werden.[3] In Bezug auf die Vorgängervorschrift des § 19a EStG a. F.[4] galt fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 9 Gewinn aus der Abtretung von Dividendenansprüchen (S. 1 Buchst. h)

Rz. 51 Die Steuerfreiheit gilt auch für den Gewinn aus der Abtretung von Dividendenansprüchen oder sonstigen Ansprüchen i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG i. V. m. § 20 Abs. 2 S. 2 EStG (§ 20 EStG Rz. 262). Die Steuerfreiheit gilt ab Vz 2009 nicht, wenn der Gewinn zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehört (§ 3 Nr. 40 S. 2 EStG; Rz. 53).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Steuerfreiheit im Rahmen der Betriebsveräußerung oder -aufgabe (S. 1 Buchst. b)

Rz. 28 Die Steuerfreiheit gilt auch, wenn die Beteiligung nicht als solche veräußert wurde, sondern Teil einer Veräußerung des Betriebs, Teilbetriebs oder des gesamten Mitunternehmeranteils ist. Entsprechendes gilt bei der Betriebsaufgabe. Der Veräußerungserlös oder Aufgabewert muss daher nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten auf die Beteiligung und die übrigen Wirtschaftsgü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4.1 Begünstigter Veräußerungspreis oder gemeiner Wert (Buchst. c S. 1)

Rz. 36 Der Veräußerungspreis ist anteilig steuerfrei; etwaige Veräußerungs- sowie die Anschaffungskosten sind nach § 3c EStG nur teilweise abziehbar. Im Fall einer teilentgeltlichen Veräußerung ist das Veräußerungsgeschäft in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuspalten. Die Steuerfreiheit gilt für den entgeltlichen Teil. Rz. 37 Wird im Fall der Veräußerung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Zusätzlichkeitserfordernis

Rz. 3 Die Steuerfreiheit greift nur, wenn der betreffende Arbeitslohn zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Dies war nach der Rspr. dann erfüllt, wenn es sich um Arbeitslohn handelt, der nur für den begünstigten Zweck bestimmt ist.[1] Demzufolge hätte der reguläre Arbeitslohn gezielt herabgesetzt werden können, um die Steuerfreiheit zu nutzen (sog. Ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.3 Höchstbetrag

Rz. 13 Der Vorteil ist bis zur Höhe von 360 EUR bzw. ab Vz 2021 bis zur Höhe 1.440 EUR im Kj. steuerfrei. Der Höchstbetrag ist auf das Dienstverhältnis bezogen und kann daher im laufenden Kj. sowohl bei mehreren gleichzeitigen Dienstverhältnissen als auch bei einem Arbeitgeberwechsel mehrfach in Anspruch genommen werden. Dies dient der Verwaltungsvereinfachung für den einzel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 11 Partielle Beschränkung der Steuerfreiheit nach S. 1 Buchst. d-h (S. 2)

Rz. 53 Die Steuerfreiheit gilt ab Vz 2009 für die Fälle des S. 1 Buchst. d–h (Rz. 40–51) nur i. V. m. § 20 Abs. 8 EStG. Sie setzt also voraus, dass die Bezüge den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung zugerechnet werden. Dies trägt dem Rechnung, dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen dem niedrigen Abg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 40 [Teileinkünfteverfahren]

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift stellt die Erträge natürlicher Personen als Anteilseigner von Körperschaften , Personenvereinigungen und Vermögensmassen zu 40 % steuerfrei. Dementsprechend sind die damit verbundenen Aufwendungen nach § 3c Abs. 2 EStG auch nur zu 60 % abziehbar (§ 3c EStG Rz. 32–93). Diese beiden Vorschriften sind die gesetzestechnische Umsetzung des sog. T...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 36 [Einnahmen für Pflegeleistungen]

1 Allgemeines Rz. 1 Nach § 3 Nr. 36 EStG [1] sind unter den dort genannten Voraussetzungen Einnahmen (Entgelte) für Leistungen zu körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung pflegebedürftiger Personen bis zur Höhe des Pflegegelds gem. § 37 SGB XI, mindestens aber bis zur Höhe des Entlastungsbetrags nach § 45b Abs. 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 8 Progressionsvorbehalt

Rz. 14 Die steuerfreie Beihilfe unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 11a [Corona-Sonderzahlung]

1 Allgemeines Rz. 1 Die Steuerfreiheit wurde durch das Corona-Steuerhilfegesetz eingeführt.[1] Der gleichlautenden Verwaltungsregelung[2] fehlte die Rechtsgrundlage.[3] Es handelt sich um eine Sonderregelung, die den begünstigten Arbeitnehmern die Corona-Krise finanziell erleichtern soll. Die Vorschrift ist "lex specialis" gegenüber § 3 Nr. 11 EStG; andere Steuerbefreiungen b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.1 Begünstigte Erträge (Buchst. a S. 1)

Rz. 14 Begünstigt sind Einnahmen und Betriebsvermögensmehrungen, die beim Ausscheiden der Beteiligung an einer Körperschaft oder eines Teils davon aus dem Betriebsvermögen anfallen. Die alternative Verwendung der Begriffe Betriebsvermögensmehrungen und Einnahmen verdeutlicht, dass § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a EStG unabhängig davon zur Anwendung gelangt, ob der Veräußerer seinen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 3 Nr. 36 EStG [1] sind unter den dort genannten Voraussetzungen Einnahmen (Entgelte) für Leistungen zu körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung pflegebedürftiger Personen bis zur Höhe des Pflegegelds gem. § 37 SGB XI, mindestens aber bis zur Höhe des Entlastungsbetrags nach § 45b Abs. 1 S. 1 SGB XI,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.2 Ausschluss der Steuerfreiheit nach voll Gewinn mindernder Teilwertabschreibung (Buchst. a S. 2)

Rz. 22 Die Steuerfreiheit gilt nicht, soweit der Ansatz des niedrigeren Teilwerts in vollem Umfang zu einer Gewinnminderung geführt hat und soweit diese Gewinnminderung nicht durch den Ansatz eines Werts, der sich nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 EStG ergibt, ausgeglichen worden ist. Diese Regelung schließt die Steuerfreiheit des Veräußerungserlöses[1] oder Entnahmewerts oder der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Sachbezüge aus Vermögensbeteiligungen (Satz 1)

Rz. 5 Die Vorschrift erfasst nur Vorteile, die Arbeitnehmern eingeräumt werden. Dies sind nur Arbeitnehmer im steuerrechtlichen Sinn, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit im Rahmen des § 19 EStG beziehen. Trotz Arbeitsvertrags nicht begünstigt sind daher Arbeitnehmer, die – etwa als Kommanditisten oder atypisch still Beteiligte – zugleich in einem Gesellschafterverh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.3 Ausschluss der Steuerfreiheit nach voll steuerwirksamen Abzug (Buchst. a S. 3)

Rz. 26 Die Steuerfreiheit gilt ebenfalls nicht, soweit die Betriebsvermögensmehrung auf einem voll steuerwirksamen Abzug nach § 6b EStG oder ähnlichen Abzügen beruht. Diese ab Vz 2007 geltende Einschränkung betrifft Abzüge, die vom Beteiligungswert vorgenommen worden sind. Vergleichbare Abzüge sind z. B. Begünstigungen nach dem BergBauRatG.[1] Der Veräußerungserlös oder Entn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Steuerfreiheit wurde durch das Corona-Steuerhilfegesetz eingeführt.[1] Der gleichlautenden Verwaltungsregelung[2] fehlte die Rechtsgrundlage.[3] Es handelt sich um eine Sonderregelung, die den begünstigten Arbeitnehmern die Corona-Krise finanziell erleichtern soll. Die Vorschrift ist "lex specialis" gegenüber § 3 Nr. 11 EStG; andere Steuerbefreiungen bleiben jedoch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift stellt die Erträge natürlicher Personen als Anteilseigner von Körperschaften , Personenvereinigungen und Vermögensmassen zu 40 % steuerfrei. Dementsprechend sind die damit verbundenen Aufwendungen nach § 3c Abs. 2 EStG auch nur zu 60 % abziehbar (§ 3c EStG Rz. 32–93). Diese beiden Vorschriften sind die gesetzestechnische Umsetzung des sog. Teileinkünftev...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 12.2 Ausschluss bei Kredit- und Finanzdienstleistungsunternehmen (1. Halbs.)

Rz. 56 Die Steuerfreiheit gem. § 30 Nr. 40 S. 1 Buchst. a (Rz. 14–21), b (Rz. 28–33) und d–h (Rz. 40–51) EStG gilt ab Vz 2017 (§ 52 Abs. 4 S. 7 1. Halbs. EStG) nicht für Anteile, die bei Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten dem Handelsbestand nach § 340e Abs. 3 HGB zuzurechnen sind. Maßgebend ist hierfür handelsrechtlich die Zuordnungsentscheidung zum Erwerbszeitpunk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5.4 Kein Ausschluss bei einer Einkommen erhöhenden verdeckten Gewinnausschüttung (Buchst. d S. 4)

Rz. 47 Die Einschänkung des S. 2 gilt nicht, soweit die vGA des Einkommen einer dem Stpfl. nahestehenden Person erhöht hat und § 32a KStG auf die Veranlagung dieser nahestehenden Person nicht angewendet wird. Dies betrifft z. B. den Fall, dass die nahestehende Person im Ausland lebt und somit § 32a KStG nicht greifen kann.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 8 Gewinn aus der Veräußerung von Dividendenscheinen (S. 1 Buchst. g)

Rz. 50 Die Steuerfreiheit gilt auch für den Gewinn aus der Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG ohne Mitveräußerung der Beteiligung (§ 20 EStG Rz. 219). Die Steuerfreiheit gilt ab Vz 2009 nicht, wenn die Bezüge zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören (S. 2, Rz. 53).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 13 Anteile an Unterstützungskassen (S. 4)

Rz. 62 Die Steuerfreiheit ist nicht anzuwenden bei Anteilen an Unterstützungskassen. Dadurch wird verhindert, dass das Trägerunternehmen Rückflüsse aus der Unterstützungskasse (teilweise) steuerfrei erhalten kann, obwohl die Zuwendungen an die Unterstützungskasse (unter den Voraussetzungen des § 4d EStG; § 4d EStG Rz. 9) als Betriebsausgaben abgezogen wurden.[1] Es kommt nic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1.1 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift gilt nur für natürliche Personen und zwar sowohl für unbeschränkt Stpfl. als auch für beschr. Stpfl.[1] Sie schließt die entsprechenden Erträge einer Mitunternehmerschaft (Personengesellschaft) ein, soweit sie auf die Beteiligung an einer Körperschaft entfallen und den Gesellschaftern zustehen, die natürliche Personen sind. Die Steuerfreiheit gilt sowohl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Veräußerung, Entnahme, Kapitalherabsetzung oder Liquidation bei Beteiligungen im Betriebsvermögen (Satz 1 Buchst. a)

Rz. 11 Die Vorschrift erfasst nur Erlöse, die mit dem Kapitalstamm der Beteiligung zusammenhängen. Hierzu gehört auch das durch eine Kapitalerhöhung entstandene Bezugsrecht.[1] Eine andere Einkunftserzielung ist nicht erfasst. Aktienderivate (Aktienoptionen, -termingeschäfte etc.) sind nur dann in das Teileinkünfteverfahren einbezogen, wenn sie in die Anschaffungskosten bzw....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 7 Aufzeichnungspflicht

Rz. 13 Der Arbeitgeber muss die steuerfreie Beihilfe oder Unterstützungsleistung grundsätzlich im für das Kj. zu führende Lohnkonto des jeweiligen Arbeitnehmers aufzeichnen (§ 41 Abs. 1 S. 3 EStG, § 2 Abs. 2 Nr. 4 LStDV). Bei einer Gewährung in 2021 oder in 2022 muss m. E. zusätzlich aufgezeichnet werden, in welcher Höhe in 2020 und in 2021 eine steuerfreie Beihilfe oder Unt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Verbundene Unternehmen (Satz 3)

Rz. 18 Nach § 3 Nr. 39 S. 3 EStG gilt auch ein Unternehmen i. S. d. § 18 AktG als Arbeit gebendes Unternehmen. Die Steuerfreiheit gilt somit auch dann, wenn entweder die Konzernmutter oder ein anderes Konzernunternehmen den Sachbezug zuwendet. Dies eröffnet die Nutzung der in § 2 Abs. 2 5. VermBG genannten Anlagebedingungen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 12.1 Ausschluss der Steuerfreiheit

Rz. 55 Bei Kredit-, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen ist § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a, b und d–h EStG unter bestimmten Voraussetzungen nicht anzuwenden. Der Ausschluss der Steuerfreiheit zielt darauf, diesen Unternehmen für kurzfristige Eigenhandelsgeschäfte die volle Verlustberücksichtigung zu erhalten. Dem entsprechend ist auch die Teilfreistellung nach §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Gleichbehandlung der Beschäftigten (Satz 2)

Rz. 15 Nur solche Beteiligungen sind steuerbegünstigt, die mindestens allen Arbeitnehmern offenstehen, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis (Rz. 8) zum Unternehmen stehen. Das Beteiligungsangebot muss auch für Teilzeitkräfte und Auszubildende gelten.[1] Es handelt sich um ein Mindesterforder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.1 Gegenwärtiges Dienstverhältnis

Rz. 8 Der Vorteil muss im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses erzielt werden. Dies ist dann der Fall, wenn das aktive Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalbeteiligung noch besteht. Unschädlich ist es, wenn das Dienstverhältnis ruht (z. B. Mutterschutz, Elternzeit).[1] Vorteilsgewährungen an Rentner und Pensionäre fallen dagegen nicht unter § 3 N...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3.3 Ausschluss der Steuerfreiheit nach voll steuerwirksamem Abzug (Buchst. b S. 3)

Rz. 34 Die Steuerfreiheit gilt nicht, soweit der Veräußerungserlös oder Aufgabewert auf einem Abzug nach § 6b EStG oder einem ähnlichen Abzug beruht (Rz. 26). Voraussetzung für den Ausschluss ist, dass der Abzug voll steuerwirksam vorgenommen wurde (Rz. 27). Beruht der anteilige Veräußerungs- oder Aufgabegewinn auf einer früheren voll steuerwirksamen Teilwertabschreibung, is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 10 Bezüge i. S. d. § 22 Nr. 1 S. 2 (S. 1 Buchst. i)

Rz. 52 Die Steuerfreiheit gilt auch für Bezüge i. S. d. § 22 Nr. 1 S. 2 EStG, soweit diese von einer nicht von der KSt befreiten Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse stammen. Hauptanwendungsfall sind die Zuwendungen von Familienstiftungen an ihre Destinatäre. Diese sind bei der leistenden Körperschaft nicht abziehbar und somit mit KSt vorbelastet. Dies wird ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 12 Eigenhandel mit Anteilen bei Kredit-, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen (S. 3)

12.1 Ausschluss der Steuerfreiheit Rz. 55 Bei Kredit-, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen ist § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a, b und d–h EStG unter bestimmten Voraussetzungen nicht anzuwenden. Der Ausschluss der Steuerfreiheit zielt darauf, diesen Unternehmen für kurzfristige Eigenhandelsgeschäfte die volle Verlustberücksichtigung zu erhalten. Dem entsprechend is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 12.3 Ausschluss bei Finanzunternehmen (2. Halbs.)

Rz. 59 Die Steuerfreiheit gem. § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a (Rz. 14–21), b (Rz. 28–33) und d–h (Rz. 40–51) EStG gilt auch nicht für Anteile, die bei Finanzunternehmen zum Zeitpunkt des Zugangs zum Betriebsvermögen als Umlaufvermögen ausweisen sind. Dies gilt nur für Finanzunternehmen, an denen Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Beihilfen und Unterstützungen

Rz. 9 Es muss sich um Beihilfen und Unterstützungen handeln. Der Begriff Beihilfe ist nur dann erfüllt, wenn der Arbeitnehmer Zusatzaufwendungen oder Zusatzbedarfe hat, die durch die Zuschüsse oder Sachzuwendungen ganz oder teilweise abgedeckt werden sollen.[1] Entsprechendes gilt für den Begriff der Unterstützungen. Dies ist dann erfüllt, wenn der Arbeitgeber wegen des durc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 6 Höchstbetrag

Rz. 11 Die als Beihilfen und Unterstützungen gewährten Zuschüsse und Sachleistungen sind bis zur Höhe von 1.500 EUR steuerfrei. Dieser Höchstbetrag ist auf das Dienstverhältnis bezogen. Er bezieht sich auf den Zeitraum vom 1.3.2020 bis 31.3.2022. Ein in 2020 ganz ausgeschöpfter Höchstbetrag kann daher in 2021 und 2022 nicht zusätzlich genutzt werden.[1] Hat der Arbeitnehmer ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Bewertung (Satz 4)

Rz. 19 Zur Überprüfung, ob der Freibetrag (Rz. 13) überschritten wird, wie auch zur Bewertung des ggf. stpfl. Lohnzuflusses (Rz. 14) ist als Wert der Vermögensbeteiligung des Arbeitnehmers der gemeine Wert anzusetzen. Maßgebend ist § 9 BewG, wo der Begriff des gemeinen Werts legaldefiniert ist. Dabei kommt es auf die Wertverhältnisse zum Zeitpunkt der Überlassung der Vermöge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Zuschüsse und Sachzuwendungen des Arbeitgebers

Rz. 5 Begünstigt sind zum einen die Zuschüsse, d. h. Geldzuwendungen, die der Arbeitgeber leistet, weil der Arbeitnehmer bestimmte Ausgaben hat. Zum anderen sind Sachzuwendungen begünstigt, d. h. die Zuwendung von Wirtschaftsgütern, Nutzungen oder Leistungen. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber anstelle des Arbeitnehmers die Ausgaben trägt, also dem Arbeitnehmer die Ausg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Leistungen aufgrund Corona-Krise

Rz. 7 Die Steuerfreiheit gilt nur für Leistungen, die aufgrund der Corona-Krise, d. h. der dadurch verursachten Einschränkungen des persönlichen Lebens und des Wirtschaftslebens, gewährt werden.[1] Sie müssen also im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Corona-Krise stehen. Rz. 8 Es kommt allerdings nicht darauf an, ob der betreffende Arbeitnehmer höchstpersönlich v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.2 Begünstigte Beteiligungsformen

Rz. 10 Begünstigt sind nur die in der Vorschrift abschließend benannten Beteiligungen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, b, f bis l, Abs. 2 bis 5 5. VermBG. Explizit von der Steuerfreiheit ausgeschlossen sind daher vor allem Vorteile aus der Überlassung von in- und ausländischen Investmentanteilen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c 5. VermBG, da sie nicht der Beteiligung des ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / C. Einkommensteuergesetz (EStG)

I. Allgemeines Rz. 343 Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig mit ihrem Welteinkommen ist jede natürlich Person, die im Inland einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) hat, § 1 Abs. 1 EStG. Die §§ 1 Abs. 2, 1a EStG erweitern diese unbeschränkte Steuerpflicht für spezielle Personengruppen. In allen anderen Fällen besteht gemäß § 1 Abs. 4 EStG lediglic...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / III. Grundregeln des EStG bei Gesellschaftsbeteiligungen im Privatvermögen

Rz. 375 Das EStG differenziert nach der Art der Beteiligung: Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft oder an einer Personengesellschaft. 1. Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft a) Besteuerung der laufenden Einkünfte Rz. 376 Der Unternehmer erzielt aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH), die er in seinem Privatvermögen hält, laufende Einkünfte aus K...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / II. Grundregeln des EStG bei Wirtschaftsgütern des Privatvermögens

Rz. 346 Bei Wirtschaftsgütern im Privatvermögen des Unternehmers unterliegen grds. nur die Einkünfte, die mit diesen Wirtschaftsgütern erzielt werden, der Besteuerung. Die Veräußerung wird nur in den besonders gesetzlich angeordneten Fällen besteuert, insbesondere bei der Veräußerung von Wertpapieren (§ 20 Abs. 2 EStG) und Immobilien (§ 23 EStG). Die §§ 17, 16 EStG befassen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 6 Mehrere Beteiligte gem. § 35c Abs. 6 EStG

Rz. 29 Steht das Eigentum am begünstigten Objekt mehreren Personen zu, können die Steuerermäßigungen nach § 35c Abs. 1 für das begünstigte Objekt insgesamt nur einmal in Anspruch genommen werden (§ 35c Abs. 6 S. 1 EStG). Die der Steuerermäßigung nach § 35c Abs. 1 EStG zugrunde liegenden Aufwendungen können einheitlich und gesondert festgestellt werden. § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / 3. Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern, § 6 EStG

Rz. 407 Im Zusammenhang mit einer Unternehmensnachfolge kann es auch Sinn machen, statt oder vor Übertragung einer Beteiligung an einer Gesellschaft einzelne Wirtschaftsgüter in das Betriebsvermögen einzulegen oder aus diesem herauszunehmen und z.B. in ein anderes Betriebsvermögen zu übertragen. Die ertragsteuerlichen Bewertungsvorschriften dazu finden sich in § 6 EStG. a) Ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4 Ausschluss der Steuerermäßigung gem. § 35c Abs. 3 EStG

Rz. 25 Die Steuerermäßigung ist nach § 35c Abs. 3 S. 1 EStG ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen für die energetische Maßnahme bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung berücksichtigt worden sind.[1] Praxis-Tipp Verhältnis zu § 33 EStG Für den Teil der Aufwendungen, der durch den Ansatz der zumutbaren Belastung nach § 33 Ab...mehr