Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 18.4 Zeile 59

Die Zeile ist nur von Kapitalgesellschaften auszufüllen, an denen unmittelbar oder mittelbar eine oder mehrere juristische Personen des öffentlichen Rechts die Mehrheit der Stimmrechte halten (Eigengesellschaften). Zudem müssen diese juristischen Personen des öffentlichen Rechts nachweislich als Anteilseigner der Kapitalgesellschaft ausschließlich die Verluste aus Dauerverlu...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 3.5 Zeile 24

Das dem Organträger zuzurechnende Einkommen ist weiter zu verringern um Einkommensteile, die an sich bei dem Organträger entstanden sind, die aber der Organgesellschaft zur Versteuerung zugewiesen werden. Dabei handelt es sich um Ausgleichszahlungen,[1] die der Organträger für Wirtschaftsjahre, die im laufenden Vz steuerlich erfasst werden, an außenstehende Gesellschafter de...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 6.3 Zeile 51

In dieser Zeile ist der EBITDA-Vortrag der einzelnen Wirtschaftsjahre im Fall einer Abspaltung zu verringern. Bei einer Abspaltung (§ 15 Abs. 3, § 16 UmwStG) verringert sich der EBITDA-Vortrag der übertragenden Körperschaft im Verhältnis der gemeinen Werte des übergehenden Vermögens zu dem bei der übertragenden Körperschaft verbleibenden Vermögen. Der Minderungsbetrag geht u...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 4.6 Vor Zeilen 30–32

Die Zeilen 30–32 enthalten Daten der Organgesellschaft, die für die Durchführung der Zinsschranke nach § 8a KStG i. V. m. § 4h EStG auf der Ebene des Organträgers erforderlich sind.[1] Nach § 15 Satz 1 Nr. 3 KStG bilden Organträger und Organgesellschaft für Zwecke der Zinsschranke nur einen einzigen Betrieb. Die für die Zinsschranke maßgebenden Faktoren der Organgesellschafte...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 18.1 Zeile 56

In dieser Zeile ist der Verlustabzug einzutragen, der im Vz 2020 geltend gemacht werden kann. Diese Zeile sowie Zeile 58 sind nur auszufüllen, wenn der Betrag in Zeile 53 positiv ist. Der Verlustabzug setzt sich zusammen aus dem verbleibenden Verlustvortrag der Veranlagungszeiträume 1985–2019; dem nach § 57 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Verlust aus der ehemaligen DDR und B...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 4.4 Vor Zeilen 5–7a

In diesen Zeilen werden Gewinne aus der Veräußerung oder der Aufgabe eines Betriebs oder Teilbetriebs erfasst, die daher nicht in den Beträgen der Zeilen 2 ff. (Zeile 180 der Anlage GK) enthalten sein dürfen. Diese Zeilen kommen jedoch für unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, VVaG, Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit und Betriebe gewerb...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.1 Zeile 5

In dieser Zeile ist als Ausgangswert für die Ermittlung der abzugsfähigen Zinsen und des verbleibenden Zinsvortrags der auf den Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs gesondert festgestellte Zinsvortrag einzutragen. Zu einem Zinsvortrag kann es außer in dem Fall, dass die Zinsaufwendungen in Wirtschaftsjahren bis 2019 nicht vollständig abgezogen werden konnten, auch da...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.3 Zeile 7

Zeile 7 berücksichtigt, dass im Falle eines schädlichen Ereignisses i. S. d. § 8d Abs. 2 KStG der fortführungsgebundene Zinsvortrag insoweit bestehen bleibt, wie stille Reserven vorhanden sind. Da in Zeile 6 der volle Betrag des fortführungsgebundenen Zinsvortrags abgezogen wird, wird der Betrag, der durch vorhandene stille Reserven erhalten bleibt, in Zeile 7 wieder hinzuge...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 18.5 Zeile 60

Eintragungen in dieser Zeile kommen nur für Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften in Betracht. Ist bei einer Kapitalgesellschaft oder einer Gesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 2, 3 KStG im Vz ein Wechsel zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht eingetreten, sind in dieser Zeile die entsprechenden Aufwendung...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.11 Zeile 14

In dieser Zeile sind die Zinserträge des laufenden Wirtschaftsjahrs zu erfassen.[1] Im Fall der Organschaft sind nur die Zinserträge des Organträgers einzutragen. Die Zinserträge der Organgesellschaften werden in Zeile 15 erfasst. Auch hier sind an sich Zinserträge innerhalb des Organkreises nicht zu berücksichtigen, da der Organkreis für die Zinsschranke als "ein" Betrieb gi...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.9 Zeile 12

In diese Zeile sind die Zinsaufwendungen der Organgesellschaften einzutragen. Einzutragen ist der kumulierte Betrag aller Organgesellschaften. Die Zinsaufwendungen der einzelnen Organgesellschaften sind in Zeile 27 der Anlage OG enthalten, werden nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert festgestellt und in Zeile 30 der Anlage OT übertragen. Ist die Organgesellschaft selbst Organträge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 86... / 3.4.2 Echte Antragsverfahren (Satz 2 Nr. 2)

Rz. 17 § 86 S. 2 Nr. 2 AO erfasst nur sog. echte (reine) Antragstatbestände. Ein solcher ist gegeben, wenn ein Verwaltungsakt mitwirkungsbedürftig ist. Die durch eine Antragstellung oder die Ausübung eines Wahlrechts dokumentierte Zustimmung des Beteiligten muss gesetzlich zwingend vorgeschrieben sein.[1] Beispiele hierfür sind die Gewährung von Wohnungsbauprämie[2], der Ver...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 16.10 Zeile 42

In dieser Zeile sind bei Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und bei beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften die Verluste aus anderen Einkunftsarten des Sanierungsjahres hinzuzurechnen, die nach § 3a Abs. 3 Satz 2 Nr. 9 EStG wegen Verrechnung mit dem Sanierungsertrag nicht abzugsfähig werden. Der Betrag ergibt sich aus Zeile 19 der Anlage SAN. Ist bei einer Kapi...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.21 Zeile 23

In Zeile 23 sind die noch nicht abgezogenen Zinsaufwendungen mit dem EBITDA-Vortrag der vorangegangenen Wirtschaftsjahre zu verrechnen. Die Höhe dieser Vorträge ist in den Zeilen 50–52 zu ermitteln und die Summe in Zeile 23 zu übertragen. Da der EBITDA-Vortrag nur insoweit genutzt wird, wie nach der Verrechnung des Zinsaufwands mit dem EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs e...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.19 Zeile 21

Zeile 21 ist nur auszufüllen, wenn die Zeilen 19 und 20 nicht in Betracht kommt. In Zeile 21 ist der beschränkte Zinsabzug zu ermitteln, der nur eingreift, wenn keiner der 3 Ausnahmetatbestände der Zeilen 19 und 20 anwendbar ist. In Zeile 21 ist der Teil der Zinsaufwendungen zu ermitteln, der in Höhe des berücksichtigungsfähigen EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs abzugsfäh...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.5 Zeile 8a

In dieser Zeile ist der Zinsvortrag einzutragen, der durch eine Abspaltung untergeht (§ 15 Abs. 3, § 16 UmwStG). Dieser Betrag ist von dem Zinsvortrag zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs (Zeile 5) abzuziehen. Der Zinsvortrag der übertragenden Körperschaft mindert sich im Verhältnis der gemeinen Werte des übergehenden Vermögens zu dem bei der übertragenden Körper...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.25 Zeile 27

In dieser Zeile ergibt sich der vorzutragende verbleibende Zinsabzug nach Verminderung durch eine Sanierung. Ist ein Tatbestand der Zeilen 19 oder 20 erfüllt, beträgt der Zinsvortrag notwendig 0. Ist das nicht der Fall, kann der Zinsvortrag positiv sein oder 0 betragen. Dieser Betrag wird gesondert festgestellt und ist zeitlich unbeschränkt vortragsfähig. Er bildet den Ausga...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 4.13 Zeile 36

Zeile 36 dient der Ermittlung des Progressionsvorbehalts bei dem Organträger. Diese Zeile ist nur auszufüllen, wenn Organträger eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft ist, an der natürliche Personen als Gesellschafter beteiligt sind. Der Betrag wird nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert festgestellt. Steuerfreie ausländische Einkünfte sind nach § 32b Abs. 1 Nr. 3 ESt...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 4.5 Zeile 5

In Zeile 5 ist der Veräußerungspreis aller im Vz 2020 veräußerten Betriebe einzutragen. Sind Betriebe aufgegeben worden, ist mangels eines Veräußerungserlöses der Betrag anzugeben, zu dem das Betriebsvermögen in das sonstige Vermögen der Körperschaft überführt worden ist (z. B. bei Aufgabe eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs einer steuerbefreiten Körperschaft). Das ist ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.2 Zeile 6

Von dem zum 31.12.2019 festgestellten Zinsvortrag (Zeile 5) ist derjenige Zinsvortrag abzuziehen, der fortführungsgebunden i. S. d. § 8d KStG ist und der durch ein schädliches Ereignis im Vz 2020 gem. § 8d Abs. 2 KStG in diesem Vz untergeht. Ein schädliches Ereignis kann die Einstellung, die Ruhend-Stellung, die Änderung der Zweckbestimmung des Geschäftsbetriebs, die Aufnahme...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 4.7 Zeile 7

In dieser Zeile ist der Wert des Betriebsvermögens des veräußerten oder aufgegebenen Betriebs einzutragen. Wert des Betriebsvermögens ist der Buchwert. Gehören zu dem Betriebsvermögen Anteile an Kapitalgesellschaften, muss der Buchwert dieser Anteile aus dem Wert in Zeile 7 ausgeschieden sein, da insoweit Veräußerungs- und Aufgabegewinne nicht steuerpflichtig sind. Der Wert i...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 4.17 Zeilen 39–40

Da die Steueranrechnung nach § 19 KStG auf der Ebene des Organträgers erfolgt, ist in Zeile 39 die Kapitalertragsteuer, in Zeile 40 der hierauf entfallende Solidaritätszuschlag einzutragen, die auf Kapitaleinkünfte der Organgesellschaft angefallen sind. Die Beträge sind nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert festzustellen. Bei ausländischen Einkünften mit anrechenbarer ausländische...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 14.4 Zeile 31

In dieser Zeile sind den Aufwendungen nach Zeile 30 entsprechende Aufwendungen des laufenden Vz bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens hinzuzurechnen, die mit einem in einem anderen Vz entstandenen Sanierungsertrag zusammenhängen und nicht in einem festgestellten Verlustvortrag enthalten sind. Sind diese Beträge im folgenden Vz entstanden, sind sie hinzuzurechnen...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.4 Zeile 8

In dieser Zeile sind Verringerungen des verbleibenden Zinsvortrags zu berücksichtigen, die auf einem schädlichen Beteiligungserwerb i. S. d. § 8c KStG beruhen. Der Zinsvortrag geht bei einem schädlichen Beteiligungserwerb nach den gleichen Regeln unter wie der verbleibende Verlustvortrag. Der hier einzutragende untergehende Zinsvortrag ist um den Betrag zu kürzen, für den de...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 6.4 Zeile 52

In dieser Zeile sind weitere Verringerungen des verrechenbaren EBITDA-Vortrags zu berücksichtigen. Es handelt sich um folgende Tatbestände: Aufgabe oder Übertragung eines Betriebs oder Teilbetriebs: U. E. kann dieser Tatbestand bei unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften nicht vorkommen, da sie nur einen einheitlichen Betrieb haben können; die Aufgabe des Betriebs würde...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.12 Zeile 15

In Zeile 15 sind die Zinserträge aller Organgesellschaften einzutragen. Der Zinsertrag der einzelnen Organgesellschaft ergibt sich aus Zeile 28 der Anlage OG, wird nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert festgestellt und nach Zeile 31 der Anlage OT übertragen. Die Beträge sind aus den Zeilen 31 der Anlagen OT für alle Organgesellschaften zu entnehmen und als Summe in Zeile 15 einzut...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 19 [Weiterbildungsleistungen]

1 Allgemeines Rz. 1 Die durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ("JStG 2019")[1] eingeführte Vorschrift (§ 3 Nr. 19 EStG) gilt ab dem Vz 2019 bzw. beim LSt-Abzug für nach dem 31.12.2018 zufließende Bezüge.[2] Durch das Jahressteuergesetz 2020 wurden mit Wirkung ab Vz 2020[3] klarstellend Sat...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 60 [Anpassungsgeld]

Rz. 1 Nach § 3 Nr. 60 EStG a. F. sind Leistungen aus öffentlichen Mitteln an Arbeitnehmer des Steinkohlen-, Pechkohlen- und Erzbergbaues, des Braunkohlentiefbaues und der Eisen- und Stahlindustrie anlässlich von Stilllegungs-, Einschränkungs-, Umstellungs- oder Rationalisierungsmaßnahmen steuerfrei. Diese Steuerbefreiung ist weiterhin anzuwenden bis zum Auslaufen der Mittel ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ("JStG 2019")[1] eingeführte Vorschrift (§ 3 Nr. 19 EStG) gilt ab dem Vz 2019 bzw. beim LSt-Abzug für nach dem 31.12.2018 zufließende Bezüge.[2] Durch das Jahressteuergesetz 2020 wurden mit Wirkung ab Vz 2020[3] klarstellend Satz 1 geändert ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Weiterbildung nach § 82 SGB III (S. 1 Buchst. a)

Rz. 4 Begünstigt sind nach S. 1 Buchst. a berufliche Weiterbildungsmaßnahmen nach § 82 Abs. 1 und 2 SGB III. Dies sind Maßnahmen, die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die über eine arbeitsplatzbezogene kurzfristige Fortbildung hinausgehen und seit dem 1.1.2019 von der Bundesagentur gefördert werden.[1] Dabei muss der Berufsabschluss bei einer Ausbildungsd...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Weiterbildung zur verbesserten Beschäftigungsfähigkeit (S. 1 Buchst. b)

Rz. 6 Begünstigt sind nach S. 1 Buchst. b Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers, die der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers dienen. Auf das Format der Weiterbildung (Präsenzveranstaltung, Videoschulung, eLearning ohne Dozent) kommt es nicht an. Es muss allerdings kein unmittelbarer Bezug zum jeweiligen Arbeitgeber bestehen. Vielmehr reicht es aus,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 6 Kein überwiegender Belohnungscharakter (S. 3)

Rz. 7 Ausgeschlossen von der Steuerfreiheit sind Weiterbildungsleistungen, die einen überwiegenden Belohnungscharakter haben. Dies ist dann der Fall, wenn ein unmittelbarer Bezug zum jeweiligen Dienstverhältnis nicht erkennbar ist, sondern ein allgemeines persönliches Interesse an der Maßnahme besteht. Hierunter fallen insbesondere Incentivereisen, die ein touristisches Prog...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Beratungsleistungen zur beruflichen Neuorientierung (S. 2)

Rz. 6a Die Vorschrift erfasst auch Beratungsleistungen des Arbeitgebers oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur beruflichen Neuorientierung bei Beendigung des Dienstverhältnisses. Dies betrifft die Fälle, in denen der Arbeitgeber Arbeitsplätze abbaut und ausscheidende Arbeitnehmern Beratungsleistungen zwecks einer Anschlussbeschäftigung erhalten (sog. "Outplacemen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Begünstigte Personen

Rz. 3 Die Steuerfreiheit gilt nur für Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten. Der Arbeitgeber muss also die Weiterbildungsleistung nicht selbst durchführen, sondern kann auch einen Anderen damit beauftragen. Die Weiterbildungsleistungen müssen aber auf einem Dienstverhältnis zum gewährenden Arbeitgeber beruhen. Begünstigt sin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3 Sammelantrag von Gesamthandsgemeinschaften (§ 45b Abs. 2a EStG)

Rz. 20 Abs. 2a wurde durch Gesetz v. 9.12.2004[1] in § 45b EStG eingefügt. Soweit die in § 44a Abs. 7, 8 EStG genannten inl. steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen und Stiftungen bzw. juristischen Personen des öffentlichen Rechts an GbR beteiligt sind, deren Einkünfte aus Kapitalvermögen mit der darauf entfallenden KapESt und dem SolZ zur ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 6 Empfangsvollmacht für die Steuererstattung (§ 45b Abs. 5 EStG)

Rz. 27 Die Vollmacht, die der Gläubiger der Kapitalerträge dem von ihm beauftragten Vertreter zum Stellen des Sammelantrags erteilt, ermächtigt diesen nicht nur zum Stellen des Antrags, sondern gleichermaßen zum Empfang des Erstattungsbetrags. § 45b Abs. 5 EStG enthält diese spezialgesetzliche Regelung, weil § 80 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 AO die Wirkung einer Vollmacht im Besteuerun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 5 Antragsfrist (§ 45b Abs. 4 EStG)

Rz. 24 Die Antragsfrist endet entsprechend § 44b Abs. 3 EStG am 31.12. des Jahrs, das dem Kj. folgt, in welchem dem Gläubiger der Kapitalerträge die Einnahmen zugeflossen sind, die ihm den Anspruch auf die Erstattung von KapESt vermittelten. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, d. h. die Frist kann nicht verlängert werden. Nach § 45b Abs. 4 S. 2 EStG gilt die Antragsfris...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2 Sammelantrag für Arbeitnehmer bzw. Genossenschaftsmitglieder (§ 45b Abs. 2 EStG)

2.1 Arbeitnehmer mit Belegschaftsaktien bzw. anderen Belegschaftswertpapieren Rz. 15 Nach § 45b Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG kann eine Kapitalgesellschaft in Vertretung ihrer Arbeitnehmer beim BZSt einen Sammelantrag auf Erstattung von KapESt stellen, soweit es sich um Bezüge aus Belegschaftsaktien oder Erträge aus Wandelanleihen, Gewinnobligationen oder nicht beteiligungsähnlichen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.3 Sammelantrag (Abs. 1)

Rz. 8 Wie der Einzelantrag nach § 44b Abs. 1 EStG, so kann auch der Sammelantrag nach § 45b EStG nur für Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 EStG gestellt werden. Bei diesen Kapitalerträgen handelt es sich um Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien oder beteiligungsähnlichen Genussrechten i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (§ 43 EStG Rz. 29ff), Bez...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1 Gesetzliche Grundlage

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.2.2 Entwicklung vor der Streichung

Rz. 3 Für Kapitalerträge, die dem Gläubiger nach dem 31.12.2009 zufließen, wurde der Einzelerstattungsanspruch gem. § 44b Abs. 1 EStG bei Erteilung eines Freistellungsauftrags durch Gesetz v. 19.12.2008[1] gestrichen. Der Gesetzgeber hat damit einer Prüfbitte des Bundesrats[2] entsprochen und die Abschaffung des Einzelerstattungsanspruchs insbes. damit gerechtfertigt, dass d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2 Genossenschaftsmitglieder

Rz. 19 Eine Erwerbs- oder Wirtschaftsgenossenschaft kann aufgrund der gesetzlichen Neuregelung in § 44a Abs. 4b EStG (§ 44a EStG Rz. 91g), die eine Abstandnahme vom Steuerabzug erlaubt, keinen Sammelantrag nach § 45b EStG auf Erstattung von KapESt stellen. § 45b Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG ist durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 v. 1.11.2011[1] mit Wirkung für Kapitalerträg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.2.1 Aufhebung der Vorschrift und Weitergeltung für Kapitalertragszuflüsse vor 2013

Rz. 2 § 45b EStG ist durch das Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (AmtshilfeRLUmsG) v. 26.6.2013[1] aufgehoben worden. Das Erstattungsverfahren ist aufgrund der Ausweitung der Möglichkeiten zur Abstandnahme (§ 44a EStG Rz. 8ff.) und des Wegfalls des Erstattungsverfahrens gem. § 44b Abs. 1 bis 4 EStG (§ 44b EStG Rz. 2) obs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1 Arbeitnehmer mit Belegschaftsaktien bzw. anderen Belegschaftswertpapieren

Rz. 15 Nach § 45b Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG kann eine Kapitalgesellschaft in Vertretung ihrer Arbeitnehmer beim BZSt einen Sammelantrag auf Erstattung von KapESt stellen, soweit es sich um Bezüge aus Belegschaftsaktien oder Erträge aus Wandelanleihen, Gewinnobligationen oder nicht beteiligungsähnlichen Genussrechten als Belegschaftswertpapiere handelt, wenn die Belegschaftsakti...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.1 Sinn und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Im Zusammenhang mit der Einführung des Halb- bzw. Teileinkünfteverfahrens, das an die Stelle des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens getreten ist, wurde § 45b EStG durch Gesetz v. 23.10.2000[1] in das EStG eingefügt. § 45b EStG sah Erleichterungen für die Erstattung der einbehaltenen und abgeführten KapESt aufgrund von Sammelanträgen vor, die in Vertretung d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 4 Anzeigepflicht, Haftung des Vertreters, Rückforderung (§ 45b Abs. 3 EStG)

Rz. 21 Erkennt der Vertreter des Gläubigers der Kapitalerträge, der den Sammelantrag gestellt hat, vor Ablauf der Festsetzungsfrist (§§ 169 bis 171 AO), dass die Erstattung der KapESt ganz oder teilweise zu Unrecht festgesetzt worden ist, so ist er verpflichtet, dies dem BZSt anzuzeigen. Der Vertreter des Gläubigers haftet für die zurückzuzahlenden Beträge, wenn er seiner An...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1 Festsetzung durch eigenen Prämienbescheid/Bekanntgabe lt. JStG 2019

Rz. 2 Ursprünglich sollte lt. JStG 2019 die Mobilitätsprämie nach Ablauf des Kj. in einem Prämienbescheid festgesetzt werden. Der Anspruch auf Auszahlung der Mobilitätsprämie sollte mit Tatbestandsverwirklichung (§ 38 AO) entstehen und der Prämienbescheid ein selbstständiger Verwaltungsakt i. S. d. §§ 118ff. AO sein.[1] Die Mobilitätsprämie sollte im Rahmen des Abflussprinzip...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 105 Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie

1 Gesetzliche Grundlage Rz. 1 Siehe hierzu § 101 EStG Rz. 1ff. 2 Festsetzung und Auszahlung bzw. Anrechnung 2.1 Festsetzung durch eigenen Prämienbescheid/Bekanntgabe lt. JStG 2019 Rz. 2 Ursprünglich sollte lt. JStG 2019 die Mobilitätsprämie nach Ablauf des Kj. in einem Prämienbescheid festgesetzt werden. Der Anspruch auf Auszahlung der Mobilitätsprämie sollte mit Tatbestandsverw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45b Erstattung von Kapitalertragsteuer auf Grund von Sammelanträgen

1 Allgemeines 1.1 Sinn und Zweck der Vorschrift Rz. 1 Im Zusammenhang mit der Einführung des Halb- bzw. Teileinkünfteverfahrens, das an die Stelle des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens getreten ist, wurde § 45b EStG durch Gesetz v. 23.10.2000[1] in das EStG eingefügt. § 45b EStG sah Erleichterungen für die Erstattung der einbehaltenen und abgeführten KapESt aufgru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2 Auszahlung/Fälligkeit lt. JStG 2019

Rz. 4 Gem. § 105 S. 4 EStG a. F. hätte die Auszahlung der Prämie aus den Einnahmen der ESt erfolgen sollen. Dies hat impliziert, dass der Stpfl. dessen Einnahmen unter dem Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG liegen und der infolge dessen nicht zur Abgabe einer ESt-Erklärung verpflichtet ist, eine solche dennoch hätte erbringen müssen. Während der Stpfl. eine vo...mehr