Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (4) Ansatz der Wirtschaftsgüter bei nachträglicher erkannter Betriebsaufspaltung

Rz. 184 Wird erst in einem späteren Veranlagungszeitraum erkannt, dass zu einem früheren Zeitpunkt die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung eingetreten sind, ist grds. auf den Zeitpunkt des Beginns eine Anfangsbilanz aufzustellen.[350] Sind für diesen Veranlagungszeitraum der entsprechende Einkommensteuerbescheid des Besitzeinzelunternehmers oder ein Gewinnfeststellungs...mehr

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Entgelt / 3 Umfang des Arbeitslohns

Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Dabei ist unerheblich, unter welcher Bezeichnung die Einnahmen gewährt werden.[1] Für die Eigenschaft als Arbeitslohn spielt es demnach keine Rolle, ob die Einnahmen als "Arbeitslohn" bezeichnet werden oder andere Bezeichnungen tragen. Arbeitslohn kann auch bei Lohnzahlungen durch Dritt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Die Höhe der Steuerfreiheit

Rn. 1068 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB/Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB (ab 01.01.2023) sind nicht unbegrenzt steuerfrei, sondern nur soweit sie (= Freibetrag, nicht Freigrenze) zusammen mit den steuerfreien Einnahmen iSd § 3 Nr 26 EStG den Freibetrag nach § 3 Nr 26 S 1 EStG nicht übersteigen. Überschreiten die Einnahmen diesen steuerf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Der Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG)

Rn. 14 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Mit der ganz oder teilweisen Freistellung von Einnahmen wird im Ergebnis die Bemessungsgrundlage für die tarifliche ESt (dh das zvE, s § 2 Abs 5 EStG) insoweit gekürzt. Je nach Höhe des zvE wirkt die Kürzung der Bemessungsgrundlage unterschiedlich. Während die Steuer progressiv ausgestaltet ist, bewirkt der Abzug von der Bemessungsgrundlage ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fj) Gemischte Tätigkeiten, Konkurrenzen zu anderen Steuerbefreiungsvorschriften

Rn. 1033 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Erzielt der StPfl Einnahmen, die zT für eine Tätigkeit, die unter § 3 Nr 26 EStG fällt, und zT für eine andere Tätigkeit gezahlt werden, ist lediglich für den entsprechenden Anteil nach § 3 Nr 26 EStG der Freibetrag anzusetzen (H 3.26 EStH 2021 iVm R 3.26 Abs 7 S 1 LStR 2023). Entstehen dem StPfl BA/WK dabei, so sind diese aufzuteilen wie ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Die Abziehbarkeit damit zusammenhängender Ausgaben (§ 3 Nr 10 S 3 EStG)

Rn. 361 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Ähnlich wie § 3 Nr 26 S 2, Nr 26a S 3 EStG enthält § 3 Nr 10 S 3 EStG für Ausgaben, die mit solchen Einnahmen der Gastfamilien (die nicht auf einer Leistung des Sozialleistungsträgers beruhen) unmittelbar wirtschaftlich zusammenhängen, eine Sonderregelung. Folgende Fallkonstellationen sind dabei denkbar:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fka) Nichtberücksichtigung bis EUR 3 000 pa (ab 01.01.2021)

Rn. 1034 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Soweit eine Tätigkeit nach § 3 Nr 26 EStG steuerfrei ist, sind BA/WK nur insoweit zu berücksichtigen, als sie den Freibetrag lt s Rn 1029 übersteigen (§ 3 Nr 26 S 2 EStG; BFH BStBl II 1986, 401; 1988, 635; 1988, 890; 1989, 288; BFH/NV 1988, 150; OFD Ffm vom 30.06.2000, DB 2000, 1735) und nachgewiesen wurden. Zu beachten ist aber, dass S 2 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Pflege, Betreuung, Unterbringung, Verpflegung

Rn. 352 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 10 S 1 EStG stellt nicht jegliche Einnahmen einer solchen Gastfamilie steuerfrei, sondern nur, wenn diese einen bestimmten Bezug aufweisen, und zwar zu folgenden sozialen Tätigkeiten: Pflege Betreuung Unterbringung Verpflegung. Rn. 353 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Aufzählung endet vor dem Wort "Verpflegung" mit "und". ME bedeutet dies a...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / g) Verbindlichkeiten

Rz. 147 Der Begriff des Vermögensgegenstandes umfasst nicht Schulden (vgl. §§ 240 Abs. 1, 246 Abs. 1 HGB). Aus § 247 Abs. 1 HGB ergibt sich die Zusammensetzung der Passivseite der Bilanz: Eigenkapital, Schulden und transitorische (passive) RAP (§ 250 Abs. 2 HGB). Schulden wiederum können Verbindlichkeiten und Rückstellungen sein. Rz. 148 Die Verbindlichkeit ist vom Rückstellu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fkb) Das Verhältnis zum ArbN-Pauschbetrag nach § 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG

Rn. 1037 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Beispiel: Ein StPfl erzielt im VZ 2022 Einnahmen iSd § 3 Nr 26 EStG iHv EUR 6 500 und hatte nachweisbare WK von EUR 3 500. Weitere Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit hat er nicht. Wegen § 3 Nr 26 S 2 EStG sind nur abziehbar: EUR ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) § 3 Nr 40 S 1 Buchst a EStG (Veräußerung/Entnahme von BV-Anteilen

Rn. 1343 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Dem Teileinkünfteverfahren unterliegen nach § 3 Nr 40 S 1 Buchst a S 1 EStG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Terminologisches

Rn. 9 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 EStG ist in seiner Wortwahl uneinheitlich. Teils sind steuerfrei: Einnahmen (s die Überschrift über §§ 3–3c EStG, ebenso zB § 3 Nr 10, 26, 26a, 35, 36, 40d EStG), s dazu Rn 9b Einkünfte (s § 3 Nr 63 aF EStG). Rn. 9a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Außerdem verwendet § 3 EStG weitere Begriffe:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Rechtsfolge der Steuerbefreiung

Rn. 11 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Rechtsfolge der Freistellung in § 3 EStG ist: Die Einnahmen, die unter § 3 EStG fallen, werden einkommensteuerlich so behandelt, als hätte sie der StPfl nicht erzielt. Wo der Rechnungszusammenhang keine lückenlose Aufzeichnung aller vermögenswirksamen Vorgänge verlangt, können die steuerfreien Einnahmen bei der Einkünfteermittlung daher über...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Steuerrecht

Rz. 235 Aus steuerrechtlicher Sicht ist auf Ebene der Betriebs-Kapitalgesellschaft die Frage erheblich, ob eine passivierte Verbindlichkeit durch den Rangrücktritt mangels gegenwärtiger Belastung (§ 247 Abs. 1 HGB i.V.m. § 5 Abs. 1 EStG) ertragswirksam auszubuchen ist oder ob dies nur in der Steuerbilanz zu erfolgen hat, wenn die qualifizierten Voraussetzungen gem. § 5 Abs. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätze und Regelungsumfang des § 37b Abs 2 S 1 EStG

Rn. 48 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zur Wahlrechtsausübung bei Dritten einerseits und ArbN andererseits s Rn 79. Es ist zulässig, für Zuwendungen an Dritte (Abs 1) und an eigene ArbN (Abs 2) § 37b EStG jeweils gesondert anzuwenden. Auch bei einem vom Kj abweichenden Wj ist für den Personenkreis der eigenen ArbN immer die kalenderjahrbezogene Betrachtungsweise für das Wahlrecht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übersicht über die vom Teileinkünfteverfahren erfassten Vorgänge ab VZ 2009

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Kein Abzug als BA/WK (§ 3c EStG)

Rn. 12 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3c EStG hat Spiegelbildfunktion (dem Grunde und der Höhe nach): Sind die Einnahmen steuerfrei, sind damit unmittelbar wirtschaftlich zusammenhängende Ausgaben auch nicht als BA oder WK abziehbar (§ 3c Abs 1 EStG). Sind Einnahmen nur teilweise zu besteuern (Halb-/Teileinkünfteverfahren, § 3 Nr 40 EStG), dürfen damit unmittelbar zusammenhäng...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1260 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 35 EStG befreit – ab VZ 1995 (eingefügt durch PostneuordnungsG – PTNeuOG – vom 14.09.1994, BGBl I 1994, 2325) – die Einnahmen der bei folgenden privatisierten Unternehmen beschäftigten Beamten (vormals: Deutsche Bundespost, s Art 3 PTNeuOG): Deutsche Post AG Deutsche Postbank AG Deutsche Telekom AG. Rn. 1260a Stand: EL 170 – ET: 01/2024...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Regelung des BA-/WK-Abzugs in § 3 Nr 26a S 3 EStG

Rn. 1061a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Überschreiten die Einnahmen nach § 3 Nr 26a S 1 EStG den steuerfreien Betrag (s Rn 1057), dürfen die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Ausgaben (abweichend von § 3c EStG) nur insoweit als BA/WK abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen (§ 3 Nr 26...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Niermann, Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung ab 2000, DB 2000, 108; Seifert, Die LSt-Änderungsrichtlinien 2001, DStZ 2001, 105; Jochum, Privilegierung der Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im Bereich der wissenschaftlichen Ausbildung und Prüfung, NJW 2002, 1983; Hutter, Ist die nebenberufliche Lehrtätigkeit an Auslandsuniversitäten steuerbegünstigt?, NWB F 6, 335...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht, Rechtsentwicklung

Rn. 338 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nicht im ursprünglichen Regierungsentwurf (BT-Drucks 16/10189), aber auf Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks 16/11055, 9; BT-Drucks 16/11108, 14) wurde im nicht mehr belegten § 3 Nr 10 EStG eine neue Regelung durch Art 1 Nr 3 JStG 2009 ab VZ 2009 (Art 1 Nr 41a JStG 2009, BGBl I 2009, 2795) aufgenommen. SenFin Bln vom 18.02.2010, DB ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / i) Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 168 Passive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) dienen gleichermaßen wie aktive Rechnungsabgrenzungsposten einer möglichst objektiven Ermittlung des Periodenergebnisses dergestalt, dass Erträge dem Wirtschaftsjahr ihrer Verursachung zugeordnet werden sollen. Deshalb sind nach § 250 Abs. 2 HGB Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie erst einen Ertrag für eine bestimm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Stellung des § 3 EStG bei der Ermittlung des Steuerobjekts

Rn. 2 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der 1. Unterabschnitt des 2. Teils regelt die sachlichen Voraussetzungen für die Besteuerung. § 2 EStG enthält Begrifflichkeiten, § 2a EStG befasst sich mit negativen ausländischen Einkünften. 2. Unterabschnitt des 2. Teils befasst sich mit steuerfreien Einnahmen und enthält die §§ 3–3c EStG. Die Überschrift ist jedoch unvollständig: Zum einen ...mehr

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Entgelt / 1.3 Sachbezüge

Einnahmen aus der Beschäftigung sind neben den Einnahmen in Geld auch alle Güter in Geldeswert, die dem Arbeitnehmer einmalig oder laufend im Zusammenhang mit der Beschäftigung zufließen. Damit zählt auch eine Naturalvergütung (Sachleistung) zum Arbeitsentgelt. Hierzu zählen z. B. Kost, Wohnung, Heizung und Sachgüter aus der Produktion.[1]mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Unterschied zwischen § 3 Nr 10 S 1 und S 2 EStG

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zuwendungen und Zuwendungsempfänger (einschließlich ausländischer Empfänger)

Rn. 13 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zuwendungsempfänger sind, in Abgrenzung zu § 37b Abs 2 EStG, Dritte, also nicht die eigenen ArbN des Zuwendenden. Da mit der Pauschalbesteuerung kein neuer Besteuerungstatbestand begründet wird, sind nur solche Zuwendungen pauschal zu besteuern, die beim Empfänger zu einer StPfl führen (BFH vom 21.02.2018, BStBl II 2018, 389 und BFH vom 13.05...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Tatbestandsmerkmale des § 3 Nr 10 S 1 EStG im Überblick

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1340 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 1 Nr 3, Nr 41 UnternehmensteuerreformG 2008 (vom 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912) führte in § 3 Nr 40 EStG ab VZ 2009 im Zuge der Einführung einer AbgSt für (idR private) Kapitaleinkünfte zu umfangreichen Änderungen. Die bisherige Steuerfreistellungsquote von 50 % in § 3 Nr 40 EStG aF wurde auf 40 % abgesenkt, und zwar wegen der geringer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fe) Der Betrag als Freibetrag

Rn. 1030d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Betrag lt s Rn 1029 ist (wenn man ihn nicht als BA-/WK-Pauschale ansieht, s Rn 1029a) ein Freibetrag ("bis zur Höhe von"; glA H 3.26 EStH 2021 iVm R 3.26 Abs 8 S 1 LStR 2023) und keine Freigrenze. Beträgt daher die Nebentätigkeitseinnahmen 1 EUR über den Grenzen lt s Rn 1029, so ist nur EUR 1 stpfl und nicht etwa die Einnahmen (WK ble...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Tatbestandsmerkmale des § 3 Nr 10 S 2, 3 EStG im Überblick

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gewerbesteuer

Rn. 19 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für die GewSt giltmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Sozialversicherungsrechtlicher Hinweis

Rn. 1041 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Ist der StPfl ein sozialversicherungsrechtlich abhängig Beschäftigter, sind gemäß § 1 Abs 1 S 1 Nr 16 SvEV nach § 3 Nr 26 EStG steuerfreie Einnahmen sozialversicherungsfrei. Rn. 1042–1045 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Die Betragshöhe

Rn. 1029 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG stellt Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten nicht in beliebiger Höhe frei, sondern nur bis zu einem bestimmten Betrag. Dieser beträgt (s Rn 960c):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) § 3 Nr 26 S 2 EStG

Rn. 961 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 S 2 EStG befasst sich mit folgender Frage: Die Einnahmen sollen höher sein als der Freibetrag lt s Rn 960c. In welcher Höhe sind dann BA/WK abziehbar? Genau genommen müsste sich der Verweis dann auf § 3c Abs 1 EStG beziehen und nicht allgemein auf § 3c EStG. Rn. 962 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift ist konstitutiv, weil an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Sozialversicherungsrechtlicher Hinweis

Rn. 1063 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Ist der StPfl ein sozialversicherungsrechtlich abhängig Beschäftigter, sind gemäß § 1 Abs 1 S 1 Nr 16 SvEV nach § 3 Nr 26a EStG steuerfreie Einnahmen sozialversicherungsfrei.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) LSt-Pauschalierung

Rn. 1039 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Bei der LSt-Pauschalierung nach § 40a EStG bleiben die steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr 26 EStG sowohl für die Grenzen in § 40a EStG als auch für die Erhebung der LSt außer Betracht (R 40a.1 Abs 4 S 2 LStR 2023); dazu s BFH BStBl II 1994, 944.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Verfassungsrecht

Rn. 964 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BStBl II 1994, 944 hielt es für verfassungsrechtlich zulässig (Art 3 Abs 1 GG), dass der Gesetzgeber nur Aufwandsentschädigungen aus pädagogischen Einnahmen, nicht aber aus sonstigen karitativen Tätigkeiten steuerfrei stellte. Zu beachten ist allerdings, dass sich diese Entscheidung auf die VZ 1987–1989 bezog, also auf den Zeitraum vor ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Fritz, Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements – steuerliche Änderungen für gemeinnützige Körperschaften und deren Förderer, BB 2007, 2546; Fischer, Das Gesetz zur weiteren Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, NWB F 2, 9439; Hüttemann, Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und seine Auswirkungen auf das Gemeinnützigkei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Vergleich mit § 3 Nr 26 EStG

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Lohnsteuer... / 3.17 Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale im Impf- oder Testzentrum

Die Finanzverwaltung gewährte für ehrenamtliche Tätigkeiten in Impfzentren und Testzentren Vergünstigungen:[1] Helfer, die direkt an der Impfung oder Testung beteiligt waren, konnten für ihre Einnahmen die Übungsleiterpauschale von 3.000 EUR jährlich in Anspruch nehmen. Helfer, die sich in der Verwaltung und der Organisation von Impf- oder Testzentren sowie (mobilen) Teststati...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 3 EStG bei der Abzugsteuer nach § 50a EStG

Rn. 22 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 50a EStG wurde durch Art 1 Nr 36, 41 Buchst x JStG 2009 (vom 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794) für nach dem 31.12.2008 zufließende Vergütungen grundlegend wegen europarechtlicher Bedenken geändert (s § 50a Rn 1 (Loose). Zur Neuregelung s H 50a.2 EStH 2021 iVm BMF vom 25.11.2010, BStBl I 2010, 1350. § 50a Abs 2 EStG sieht eine sog Bruttobesteu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fd) Der Betrag als Einmalbetrag

Rn. 1030b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Betrag wird nur einmal im Jahr gewährt (BFH vom 03.07.2018, VIII R 28/15, BStBl II 2018, 715; H 3.26 EStH 2021 iVm R 3.26 Abs 8 S 2 LStR 2023), und zwar auch bei mehreren (BFH BStBl II 1989, 890; 1990, 854; 1990, 686; BFH vom 03.07.2018, VIII R 28/15, BStBl II 2018, 715; FG BBg vom 19.09.2013, 7 V 7231/13, DStRE 2014, 513 rkr; Ross in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Überblick

Rn. 357a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zum Unterschied zwischen § 3 Nr 10 S 1 und S 2 EStG s Rn 341. Gemeinsam haben aber beide Sätze des § 3 Nr 10 EStG, dass es sich handeln muss um:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / efa) Allgemeines

Rn. 1277 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nur Einnahmen bis zu den Grenzen in § 37 SGB XI sind steuerfrei, darüber hinausgehende ("bis zu") stpfl (s Rn 1277f), dh, die Grenzen des § 37 SGB XI bzw des § 45b Abs 1 S 1 SGB XI (ab VZ 2018, s Rn 1271b) bilden somit zugleich einen steuerlichen Freibetrag.mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / g) Steuerrechtliche Auswirkung des Rangrücktritts beim Schuldner

Rz. 180 Nach § 5 Abs. 2a EStG sind für Verpflichtungen, die nur zu erfüllen sind, wenn künftig Einnahmen oder Gewinne entstehen, Verbindlichkeiten oder Rückstellungen in der Steuerbilanz erst anzusetzen, wenn die Einnahmen oder Gewinne angefallen sind. Soweit entsprechende Verpflichtungen passiviert sind, müssen sie aufgelöst werden. Sog. "haftungslose" Darlehen sind also ni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Überblick über den Inhalt der Regelung

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Einkommen und Vermögen

Rz. 353 Gesetzliche Grundlage der Auskunftspflicht sind § 1361 Abs. 4 Satz 4 BGB (Trennungsunterhalt) und § 1580 BGB (nachehelicher Unterhalt) jeweils i.V.m. § 1605 BGB. Rz. 354 Danach sind die Ehegatten verpflichtet, einander Auskünfte über ihre Einkünfte und ihr Vermögen zu erteilen. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege vorzulegen. Wie der Verweis in § 1605 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aba) § 3 Nr 26 S 1 EStG

Rn. 960a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 S 1 EStG (sog "Übungsleiterpauschale" – der Begriff ist allerdings mE irreführend) befreit folgende Einnahmen aus nebenberuflicher (s Rn 1010ff) Tätigkeit in gewissem Umfang (s Rn 961) von der ESt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fba) §§ 1–14 BEEG 2006/2015 sind wie folgt aufgebaut

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Übergangs... / 3.2 Berechnung der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Von dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt waren zunächst die vollen Beiträge je Versicherungszweig zu berechnen. Hierzu wurde die Bemessungsgrundlage mit dem halben Beitragssatz des jeweiligen Sozialversicherungszweigs (z. B. KV: 14,6 % : 2 = 7,3 %) multipliziert und anschließend verdoppelt. Im nächsten Schritt wurde der Arbeitgeber-Beitragsanteil auf Basis des tatsächlichen...mehr