Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.9 Bezieher von Vorruhestandsgeld (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 16 Parallelvorschriften für Bezieher von Vorruhestandsgeld sind für die Krankenversicherung § 226 Abs. 1 Satz 2 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden). Gemäß § 3 Nr. 4 sind Personen in der Zeit, in der sie Vorruhestandsgeld beziehen, versicherungspflichtig, wenn sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflich...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.1.2 Personen in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art (Abs. 1 Nr. 1b, bis 31.12.2019: Nr. 1a)

Rz. 3d Durch § 22 Abs. 8 Nr. 5 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes (EinsatzWVG) ist eine Sonderregelung für Einsatzgeschädigte (vgl. § 1 EinsatzWVG) eingefügt worden, die in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art i. S. d. § 6 EinsatzWVG stehen. Der Gesetzgeber hat mit dem EinsatzWVG auf die erheblichen Gefährdungen reagiert, denen das militärische und zivile Personal be...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.12 Sekundierte Personen (Nr. 4b)

Rz. 20a Bei sekundierten Personen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) stellen das Arbeitsentgelt und die Leistungen nach § 9 des Sekundierungsgesetzes (SekG) das Arbeitsentgelt dar. Im SekG wird die soziale Absicherung ("Sekundierung") von Personen geregelt, die im Rahmen von internationalen Einsätzen zur zivilen Krisenprävention bei internationalen, supranationalen oder ausländischen...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.1.4.2 Besonderheiten bei Antragspflichtversicherten

Rz. 13 Durch Abs. 3 ist der Einkommensbegriff bei Selbständigen, die auf Antrag versicherungspflichtig geworden sind, ergänzt worden, um eine einkommensgerechte Verbeitragung der Einkünfte zu ermöglichen. Der Gesetzgeber hat dabei insbesondere an die so genannten Gesellschafter-Geschäftsführer gedacht. Bei diesen wird das aus ihrer Tätigkeit erzielte Einkommen steuerrechtlic...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 17 Busse, Bundesteilhabegesetz – SGB IX, SGb 2017, 307. Düwell, Das Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung, JurisPR-ArbR 5/09 Rz. 6. Freudenberg, Zur Frage der beitragsrechtlichen Relevanz von Gehaltsumwandlungen, B+P 2018, 634. Marburger, Rentenversicherungspflicht und -freiheit satzungsmäßiger Mitglieder geistlicher Genossenschaften und vergleichbarer Personen...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Als Spezialvorschrift zu §§ 157, 161 bestimmt § 162 die Beitragsbemessungsgrundlage für rentenversicherungspflichtig Beschäftigte (§ 1, § 229 Abs. 1 Nr. 1). Für das Beitrittsgebiet enthält § 228a eine Sonderregelung. Vor Inkrafttreten des SGB VI waren die beitragspflichtigen Einnahmen Beschäftigter in § 1385 Abs. 3 lit. 1 RVO, § 112 Abs. 3 lit. a AVG und § 130 Abs. 5 li...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.6 Mitglieder geistlicher Genossenschaften u.Ä. (Nr. 4)

Rz. 14 Unabhängig von der Zahlung eines Arbeitsentgelts ist dieser Personenkreis (vgl. dazu Komm. zu § 1 und bei Marburger, Rentenversicherungspflicht und -freiheit satzungsmäßiger Mitglieder geistlicher Genossenschaften und vergleichbarer Personengruppen, RV 2000, 61) während seines Dienstes für die Gemeinschaft und während der Zeit seiner außerschulischen Ausbildung versic...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.3 Bezieher von Arbeitslosenhilfe (Abs. 1 Nr. 2a) – bis 31.12.2004

Rz. 8 Die seit dem 1.1.1997 in Nr. 2a (vorher Nr. 2) getroffene Regelung der beitragspflichtigen Einnahmen bei Beziehern von Arbeitslosenhilfe ist infolge der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zum Arbeitslosengeld II (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003) und dem Ende des Bezugs von Arbeitslosenhilfe ...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2 Rechtspraxis

2.1 Wehr- und Zivildienstleistende (Abs. 1 Nr. 1) Rz. 3 Parallelvorschriften für Wehr- und Zivildienstleistende sind für die Krankenversicherung § 244 Abs. 1 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden) und für die Arbeitslosenversicherung § 345 Nr. 2 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 3 Buchst. d RVO, § 112 Abs. 3 Bu...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt die Beitragsbemessungsgrundlage für diejenigen Selbständigen, die gemäß §§ 2, 229, 229a kraft Gesetzes oder gemäß § 4 Abs. 2 auf Antrag der Versicherungspflicht unterliegen.mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2 Rechtspraxis

2.1 Selbständig Tätige (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) 2.1.1 Personenkreis Rz. 2 Parallelvorschriften für selbständig Tätige sind für die Krankenversicherung § 240 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden) und für die Arbeitslosenversicherung § 354b SGB III. Vorgängervorschriften waren für Handwerker § 4 Abs. 2 und 3 HwVG und für die übrig...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2 Rechtspraxis

2.1 Arbeitnehmer, Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt (Nr. 1, Alt. 2) Rz. 3 Bei Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, bildet das Arbeitsentgelt aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung die beitragspflichtigen Einnahmen. Angesprochen ist hier der Personenkreis, der gemäß § 1 Satz 1 Nr. 1 der Versicherungspflicht unterliegt. Der sozialversicherungsrechtlic...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.1 Selbständig Tätige (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

2.1.1 Personenkreis Rz. 2 Parallelvorschriften für selbständig Tätige sind für die Krankenversicherung § 240 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden) und für die Arbeitslosenversicherung § 354b SGB III. Vorgängervorschriften waren für Handwerker § 4 Abs. 2 und 3 HwVG und für die übrigen Selbständigen § 1385 Abs. 3 Buchst. b RVO...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.1.4 Tatsächliches Arbeitseinkommen als Beitragsbemessungsgrundlage

2.1.4.1 Arbeitseinkommen Rz. 6 Will der selbständig Tätige, dass der Beitragsbemessung nicht die Bezugsgröße, sondern das tatsächliche Arbeitseinkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) zugrunde gelegt wird, muss er dies anzeigen (vgl. Wehrhahn, in: BeckOGK SGB VI, § 165 Rz. 15) bzw. beantragen (Schmidt, in: Kreikebohm, 4. Aufl. 2013, SGB VI, § 165 Rz. 7) und das von der Bez...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.3 Behinderte Menschen

2.3.1 Behinderte Menschen in Werkstätten etc. (Nr. 2) Rz. 10 Den in Nr. 2 angesprochenen Personenkreis definiert § 1 Satz 1 Nr. 2. Der bisherige Begriff des "Behinderten" in § 162 wurde mit Wirkung zum 1.7.2001 durch den des "behinderten Menschen" ersetzt (eine redaktionelle Anpassung an die Terminologie des SGB IX, vgl. dazu BT-Drs. 14/5074 S. 98). Es handelt sich um behinde...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.4 Bezieher von Verletztengeld nach Bezug von Bürgergeld (bis 31.12.2022: Arbeitslosengeld II) nach Abs. 1 Nr. 2a

Rz. 9 Bis zum 31.12.2010 waren erwerbsfähige Hilfebedürftige, die von einem Träger nach dem SGB II Arbeitslosengeld II beziehen (vgl. § 19 SGB II), nach § 3 Satz 1 Nr. 3a (a. F.) grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, ohne dass es darauf angekommen wäre, ob vor Beginn der Leistung zuletzt Versicherungspflicht bestanden hat. Damit wurden auch die erwerbsfähigen Hilfebedü...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.13 Sonstige im Ausland beschäftigte Personen (Nr. 4c, bis 30.6.2015: Nr. 4a, bis 4.7.2017: Nr. 4b)

Rz. 21 Mit der Einfügung der jetzigen Nr. 4a durch Art 3 des 5. SGB-ÄndG v. 15.4.2015 (BGBl. I S. 583) wurde die bisherige Nr. 4a mit Wirkung zum 1.7.2015 zu Nr. 4b. Abweichend von der Regelung der Nr. 4 und der neuen Nr. 4a ist bei "sonstigen im Ausland beschäftigten Personen, die auf Antrag versicherungspflichtig sind" das Arbeitsentgelt die beitragspflichtige Einnahme (vg...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.3.2 Behinderte Menschen in Inklusionsbetrieben (Nr. 2a)

Rz. 11 Bei einem Teil der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen ist eine Vermittlung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur dann möglich, wenn der (Wieder-)Eingliederung eine längere Phase der Beschäftigung und Qualifizierung vorausgeht. Für diese arbeitslosen schwerbehinderten Menschen, für die regelmäßig auch die Werkstatt für Behinderte nicht die adäquate Einrichtung zur ...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.4 Personen, die für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen oder im Rahmen einer Unterstützten Beschäftigung nach § 55 SGB IX individuell betrieblich qualifiziert werden (Nr. 3)

Rz. 12 Es handelt sich hier um den nach § 1 Satz 1 Nr. 3 versicherungspflichtigen Personenkreis, wobei es sich um einen Auffangtatbestand handelt. Sollte die Arbeitsleistung desjenigen, der für eine Erwerbstätigkeit befähigt wird, bereits zu einer Versicherungspflicht nach § 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2 führen, richten sich die beitragspflichtigen Einnahmen nach den insoweit gelten...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.11 Im Ausland für einen begrenzten Zeitraum beschäftigte Personen (Nr. 4a)

Rz. 20 Bis zum 31.12.2011 erfasste Nr. 4 auch "andere im Ausland beschäftigten Deutsche". Durch Art. 4 des 4. SGBIVuaÄndG v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) wurde dieser nun in § 4 Abs. 1 Nr. 2 angesprochene Personenkreis der für einen begrenzten Zeitraum im Ausland beschäftigten und freiwillig Versicherten aus Nr. 4 genommen. Zunächst wurde eine besondere Regelung mit Nr. 4a g...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.3.1 Behinderte Menschen in Werkstätten etc. (Nr. 2)

Rz. 10 Den in Nr. 2 angesprochenen Personenkreis definiert § 1 Satz 1 Nr. 2. Der bisherige Begriff des "Behinderten" in § 162 wurde mit Wirkung zum 1.7.2001 durch den des "behinderten Menschen" ersetzt (eine redaktionelle Anpassung an die Terminologie des SGB IX, vgl. dazu BT-Drs. 14/5074 S. 98). Es handelt sich um behinderte Menschen, die versicherungspflichtig nach § 1 Sat...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.15.2 Nicht erwerbsmäßige Pflege

Rz. 24 Nicht erwerbsmäßige Pflege wird widerlegbar vermutet bei Pflege durch Familienangehörige, Verwandte, Freunde oder Nachbarn. Bei sonstigen Personen ist darauf abzustellen, ob die der Pflegeperson gewährten finanziellen Zuwendungen das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld (§ 37 SGB XI) nicht übersteigen (vgl. § 3 Satz 2). Hierauf kommt es auch dann an...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.1.1 Personen, die Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) erhalten (Abs. 1 Nr. 1a)

Rz. 3c Die Vorschrift enthält eine Sonderregelung für Personen, die als Reservistendienst Leistende Verdienstausfall bzw. eine Mindestleistung nach § 5 oder § 8 Abs. 1 Satz i. V. m. Anl. 1 USG erhalten. Nach Abs. 1 Nr. 1a ist das der Leistung nach § 5 USG zugrunde liegende Arbeitsentgelt bzw. die Mindestleistung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 USG zugrunde zu legen, mindestens jedoch...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.3 Künstler und Publizisten (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 1b)

Rz. 25 Parallelvorschrift für Künstler und Publizisten ist für die Krankenversicherung § 234 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden). Vorgängerregelungen waren § 114 Abs. 1 Satz 2 AVG und § 12 KSVG. Die Versicherungspflicht dieses Personenkreises ergibt sich aus den Bestimmungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG). ...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.7 Bezieher von Krankengeld/Verletztengeld nach § 45 SGB V (Abs. 1 Nr. 2e)

Rz. 14 Die zum 1.1.2015 durch das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege v. 23.12.2014 (BGBl. I S. 2462) als Folgeänderung zur Neuregelung der Krankengeldberechnung eingefügte Bestimmung des § 166 Abs. 1 Nr. 2e nimmt das wegen Betreuung eines erkrankten Kindes gezahlte Krankengeld nach § 45 Abs. 1 bzw. Abs. 1a (Begleitperson eines Menschen mit Behind...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.4 Hausgewerbetreibende (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 2)

Rz. 26 Vorgängervorschriften war § 1385 Abs. 3 Buchst. b RVO. Den Begriff des (selbständigen) Hausgewerbetreibenden definiert § 12 Abs. 1 SGB IV . Die Versicherungspflicht ergibt sich aus § 2 Nr. 6. Beitragsbemessungsgrundlage für Hausgewerbetreibende ist gemäß Abs. 1 Nr. 4 das Arbeitseinkommen. Für Hausgewerbetreibende, die ehrenamtlich tätig sind, gelten gemäß Abs. 2 die Reg...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.5 Küstenschiffer und Küstenfischer (Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 27 Parallelvorschrift (bezüglich Seeleuten) ist für die Krankenversicherung § 233 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden). Versicherungspflichtige (§ 2 Nr. 7) selbständige Küstenschiffer und Küstenfischer in den alten Bundesländern entrichten Beiträge nicht nach dem tatsächlichen Arbeitseinkommen, sondern nach dem in der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.1.4.7 Aktuelle Bestimmung des Einkommens bei erheblichen Einkommenseinbußen, Härtefallregelung, Abs. 1a

Rz. 23 Nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht konnten versicherungspflichtige Selbständige die Zahlung einkommensgerechter Beiträge aufgrund von Einkommenseinbußen nur mit zeitlicher Verzögerung gegenüber dem Rentenversicherungsträger geltend machen. Mit Abs. 1a trägt der Gesetzgeber dem Wunsch des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages und der deutschen Rentenv...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 3 Literatur

Rz. 28 Figge, Beitrags- und versicherungsrechtliche Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2000/2001, DB 2000, 2370. Martens, Versicherungspflicht kraft Gesetzes der selbständig Tätigen, Kompaß 1996, 152. Neumann, Alterssicherung und "Solo-Selbständigkeit", SGb 2010, 463. Pezoldt, Die Beitragszahlung der versicherungspflichtigen Selbständigen, Mitteilungen der L...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.15 Nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen (Abs. 2)

Rz. 22a Die Versicherungspflicht von Pflegepersonen richtet sich nach § 3 Satz 1 Nr. 1a. Durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424) wurden zum 1.1.2017 die bisherigen Pflegestufen durch 5 Pflegegrade ersetzt. Dadurch sollten die Inhalte der Pflegeversicherung und die pflegerische Leistungserbringung auf eine neue pflegefachliche Grundlage...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.1.2 Regelbeitrag

Rz. 3 Wird die Bezugsgröße (§ 18 Abs. 1 SGB IV) als Beitragsbemessungsgrundlage gewählt, so ist der Regelbeitrag zu zahlen, ohne dass zur Einkommenshöhe vom Versicherten Nachweise vorzulegen oder vom Versicherungsträger Ermittlungen anzustellen wären. Der Regelbeitrag errechnet sich dann aus der Bezugsgröße und dem Beitragssatz (§ 157). Er beträgt im Jahr 2024 in den alten B...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.1.3 Halber Regelbeitrag

Rz. 4 Nach dem bis zum 31.12.2002 geltenden Recht konnte der versicherungspflichtige Selbständige beim Rentenversicherungsträger beantragen, bis zum Ablauf von 3 Jahren nach dem Jahr der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit (unerheblich war und ist, seit wann diese selbständige Tätigkeit versicherungspflichtig ist, vgl. BSG, Urteil v. 10.12.1998, B 12 RJ 2/98 ) einen halben R...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.2 Seelotsen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 24 Vorgängerregelung war § 112 Abs. 3 Buchst. f AVG i. V. m. § 842 RVO. Beitragsbemessungsgrundlage für die gemäß § 2 Nr. 4 rentenversicherungspflichtigen Seelotsen ist deren tatsächliches Arbeitseinkommen. Da dies oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, ergibt sich ein Beitrag auf der Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze (§§ 157, 159, 275a).mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.1.4.5 Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze

Rz. 20 Gemäß § 157 ist die Beitragsbemessungsgrundlage nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen. Übersteigt das dynamisierte Arbeitsentgelt die Beitragsbemessungsgrenze des nachzuweisenden Kalenderjahres, wird ein Arbeitseinkommen in Höhe der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze so lange zugrunde gelegt, bis sich aus einem neuen Einkommensteuerbescheid niedrige...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 3 Literatur

Rz. 27 Fasel, Das Versicherungs- und Beitragsrecht in der Rentenversicherung für Bezieher von Arbeitslosengeld II, Kompass/Knappschaft, 2005, 20. Göhde, Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt aus der Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung, Mitteilungen der LVA Rheinprovinz 2005, 42. Marburger, Auswirkungen des Verdienstausfalls von Organ- oder Gewebe...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.8 Personen, die Pflegeunterstützungsgeld beziehen (Abs. 1 Nr. 2f)

Rz. 15 Diese Vorschrift ist ebenfalls zum 1.1.2015 durch das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege v. 23.12.2014 (BGBl. I S. 2462) eingefügt worden (vgl. ausführlich dazu: Marburger, Auswirkungen des Pflegeunterstützungsgeldes auf die gesetzliche Rentenversicherung, rv 01/2015, 12). Es handelt sich um eine Folgeänderung im Zuge der Einführung des Pf...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.10 Entwicklungshelfer (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 17 Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 3 Buchst. e RVO, § 112 Abs. 3 Buchst. e AVG. Entwicklungshelfer i. S. d. § 1 des Entwicklungshelfergesetzes, die Entwicklungsdienst oder Vorbereitungsdienst leisten, unterliegen gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 auf Antrag der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Ihre beitragspflichtigen Einnahmen sind entweder das tatsächlich er...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Nach seinem Inkrafttreten ist § 166 im Zusammenhang mit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung (PflegeVG v. 26.5.1994, BGBl. I S. 1014) um Abs. 2 ergänzt worden. Die Regelung für Bezieher von Arbeitslosenhilfe ist aus Nr. 2 genommen und in Nr. 2a angefügt worden (WFG v. 25.9.1996, BGBl. I S. 1461). Mit der Einführung eines Teilarbeitslosengeldes (§ 150 SGB ...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.15.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 25 Die beitragspflichtigen Einnahmen, die nach Abs. 2 seit dem 1.1.2017 zugrunde zu legen sind, bestimmt sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Personen und nach der Art der bezogenen Leistung nach dem SGB XI. Gemäß § 15 Abs. 2 und 3 SGB XI richtet sich der Pflegegrad nach dem Gesamtpunktwert in den dort genannten Modulen. Die Höhe der maßgeblichen Bemessungsgrund...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.1.4.3 Nachweis

Rz. 14 Der Nachweis des tatsächlichen Arbeitseinkommens ist eine Obliegenheit des selbständig Tätigen. Der Rentenversicherungsträger kann den Versicherten nicht zwingen, den Nachweis zu erbringen (vgl. z. B. Fasshauer, in: GK-SGB VI, § 165 Rz. 24). Führt der selbständig Tätige den Nachweis nicht, wird der Regelbeitrag festgesetzt und ggf. vollstreckt. Legt der Versicherte be...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.2 Bezieher bestimmter Entgeltersatzleistungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 4 Parallelvorschriften für Bezieher von Arbeitslosengeld sind für die Krankenversicherung § 232a Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden). Vorgängervorschriften waren für Bezieher von Arbeitslosengeld § 1385a RVO, § 112a AVG und § 130a RKG und für Bezieher von Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletz...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 162 ist am 1.1.1992 in Kraft getreten (RRG 1992 v. 18.12.1989, BGBl. I S. 2261) und durch Art. 1 Nr. 25 SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) geändert worden. Eine die Nr. 3 betreffende Änderung (Art. 6 Nr. 8 AFRG v. 24.3.1997, BGBl. I S. 594) ist am 1.1.1998 in Kraft getreten. Mit Art. 4 Nr. 5 des Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Siche...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.1.1 Personenkreis

Rz. 2 Parallelvorschriften für selbständig Tätige sind für die Krankenversicherung § 240 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden) und für die Arbeitslosenversicherung § 354b SGB III. Vorgängervorschriften waren für Handwerker § 4 Abs. 2 und 3 HwVG und für die übrigen Selbständigen § 1385 Abs. 3 Buchst. b RVO bzw. § 112 Abs. 3 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.1.4.1 Arbeitseinkommen

Rz. 6 Will der selbständig Tätige, dass der Beitragsbemessung nicht die Bezugsgröße, sondern das tatsächliche Arbeitseinkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) zugrunde gelegt wird, muss er dies anzeigen (vgl. Wehrhahn, in: BeckOGK SGB VI, § 165 Rz. 15) bzw. beantragen (Schmidt, in: Kreikebohm, 4. Aufl. 2013, SGB VI, § 165 Rz. 7) und das von der Bezugsgröße abweichende Arb...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.1.4.6 Besonders niedriges Arbeitseinkommen, Minuseinkommen, Mindestbeitrag

Rz. 21 Der versicherungspflichtig selbständig Tätige konnte nach der bis zum 31.12.1998 geltenden Gesetzesfassung grundsätzlich auch bei Arbeitseinkommen unter 630,00 DM (bis 31.12.2001 der maßgebliche Grenzbetrag) einkommensgerechte Beitragszahlung wählen. Da ein Mindestbeitrag nicht vorgeschrieben war, war ein Versicherter bei einem Minuseinkommen trotz Versicherungspflich...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 165 ist am 1.1.1992 in Kraft getreten (RRG 1992). Abs. 1 Sätze 3 bis 10 wurden zum 1.1.1996 durch das Gesetz v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) eingefügt. Mit Art. 4 Nr. 6 des Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung ... v. 19.12.1998 (BGBl. I S. 3843) wurde mit Wirkung zum 1.1.1999 Abs. 1 ergänzt und Abs. 3 angefügt. In Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.4.1999 di...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.1 Wehr- und Zivildienstleistende (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Parallelvorschriften für Wehr- und Zivildienstleistende sind für die Krankenversicherung § 244 Abs. 1 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden) und für die Arbeitslosenversicherung § 345 Nr. 2 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 3 Buchst. d RVO, § 112 Abs. 3 Buchst. d AVG und § 130 Abs. 5 Buchst. b RKG. Von de...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.15.1 Pflegepersonen

Rz. 23 Pflegepersonen sind die Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen i. S. d. § 14 SGB XI in seiner häuslichen Umgebung pflegen (§ 19 SGB XI). Versicherungspflichtig sind gemäß § 3 Satz 1 Nr. 1a Personen in der Zeit, in der sie eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.7 Personen, deren Beschäftigung nach dem Einkommensteuerrecht als selbstständige Tätigkeit bewertet wird (Nr. 5)

Rz. 16 Bei den Personen, deren sozialversicherungsrechtlich abhängige Beschäftigung (§ 7 SGB IV) nach dem Einkommensteuerrecht (vgl. § 19 EStG) als selbstständige Tätigkeit bewertet wird, ist Arbeitsentgelt ein Arbeitseinkommen in Höhe der Bezugsgröße (§ 18 SGB IV). Bei Nachweis eines niedrigeren oder höheren Einkommens kann der Versicherte dieses geltend machen. Es ist jedo...mehr

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Jansen, SGB VI § 161 Grundsatz / 2.1 Beitragsbemessungsgrundlage für Versicherungspflichtige

Rz. 2 Für Versicherungspflichtige sind die beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (§ 157) die Beitragsbemessungsgrundlage. Die Versicherungspflicht bestimmt sich nach den §§ 1, 4, 229, 229a. Was beitragspflichtige Einnahmen sind, wird für einzelne Personengruppen aus dem Kreis der Versicherungspflichtigen in den §§ 162 bis 166 sowie in §§ 23a bis 23c S...mehr