Fachbeiträge & Kommentare zu Einspruch

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.3 Abfuhrverpflichtung und Haftung des Leistungsempfängers

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In den Fällen, in denen die Steuerschuld vom ausländischen leistenden Steuerpflichtigen auf den Leistungsempfänger übergeht, sieht das slowakische MwStG keine Haftung des Leistenden vor, soweit der Leistungsempfänger die Steuer nicht abführt. Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine Haftungsverpflichtung für den Leistungsempfänger besteht bei Lei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Es kommt nicht darauf an, aus welchen Gründen die Partei den Verkündungstermin versäumt hat. Hat das Gericht das Urt in einem Termin verkündet, der den Parteien nicht bekanntgegeben worden war, so berührt dies die Wirksamkeit der Verkündung und des Urteils nicht (§ 310 Rn 8). Der Bekanntmachungsfehler führt als Verfahrensfehler nur dann zur Aufhebung des Urteils, wenn d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Vollstreckungsbescheide bedürfen der Vollstreckungsklausel nur, wenn die Zwangsvollstreckung für einen anderen als den in dem Bescheid bezeichneten Gläubiger oder gegen einen anderen als den in dem Bescheid bezeichneten Schuldner erfolgen soll. (2) Einwendungen, die den Anspruch selbst betreffen, sind nur insoweit zulässig, als die Gründe, auf denen sie beruhen, nach Zus...mehr

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AGS 04/2024, Terminsgebühr ... / II. Förmlicher Aufruf nicht notwendig

Nach Auffassung des AG war auch die Terminsgebühr Nr. 4109 VV festzusetzen, weil sie mit (zumindest konkludent erfolgtem) Aufruf der Sache auch im Verfahren Az 2 angefallen sei. Unabhängig von der Frage, ob der Aufruf der Sache eine wesentliche Förmlichkeit des Verfahrens darstellt, liege ein solcher hier jedenfalls vor. Zwar enthält das von der Hauptverhandlung unter dem Ak...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rückfestsetzung.

Rn 9 Abs 4 wiederum erklärt auch Kosten, die die später obsiegende Partei im Verlaufe des Prozesses an den später unterlegenen Gegner gezahlt hat, als zu den Kosten des Rechtsstreits gehörig. Hintergrund ist, dass eine letztlich obsiegende Partei während des Verfahrens aufgrund nicht rechtskräftiger – aber vorläufig vollstreckbarer – Entscheidungen (Versäumnisurteil, erstins...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Rechtsbehelfe gegen Urteilsentscheidung.

Rn 14 Bei Versäumnisurteil ist Einspruch möglich, ansonsten findet bei kontradiktorischer Entscheidung Berufung nach § 511 statt. Für das Berufungsverfahren gelten die allgemeinen Regelungen und Besonderheiten des Einstweiligen Rechtsschutzverfahrens. Da das einstweilige Rechtsschutzgesuch aufgrund neuer Tatsachen oder neuer Glaubhaftmachung grds wiederholt werden könnte, gi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begriff und Folgen der formellen Rechtskraft.

Rn 1 Der Rechtskraft fähig sind Urteile der letzten Rechtsmittelinstanz (uU auch ein erstinstanzliches Scheidungsurteil: BGHZ 100, 205), Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde nach § 574, der sofortigen nach § 567 oder befristeten Beschwerde unterliegen sowie der Rechtskraft fähige Vollstreckungsbescheide (BGH NJW-RR 90, 434 [BGH 18.01.1990 - III ZR 26/89]). Rechtskraft iSv § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil der Einspruch oder die Berufung eingelegt, so gelten die Vorschriften des § 707 entsprechend. 2Die Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung eingestellt werden, es sei denn, dass das Versäumnisurteil nicht in gesetzlicher Weise ergangen ist oder die säumige Partei glaubh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Versäumung.

Rn 3 Eine Prozesshandlung ist versäumt, wenn sie nicht bis zum Ablauf einer dafür bestehenden Frist wirksam vorgenommen wurde. Versäumt ist sie deshalb auch dann, wenn sie zwar innerhalb der Frist vorgenommen wurde, aber an Mängeln leidet, die zur Unwirksamkeit führen (fehlende Unterschrift unter bestimmenden Schriftsatz; Antrag durch nicht postulationsfähigen Anwalt oder du...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Endurteile.

Rn 8 Gegen die nicht erschienene Partei kann jede Art von Urt (Prozess- oder Sachurteil) ergehen. § 251a II ist zu beachten. Es muss einmal mündlich verhandelt worden sein (Rn 5), und das Urt darf nur in einem nach § 251a II 2, 3 bestimmten, der nicht erschienen Partei formlos mitgeteilten Verkündungstermin ergehen. Durch die Möglichkeit einer nachträglichen Entschuldigung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 19 EuVTVO – Mindestvorschriften für eine Überprüfung in Ausnahmefällen.

Gesetzestext (1) Ergänzend zu den Artikeln 13 bis 18 kann eine Entscheidung nur dann als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt werden, wenn der Schuldner nach dem Recht des Ursprungsmitgliedstaats berechtigt ist, eine Überprüfung der Entscheidung zu beantragen, fallsmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff und Funktion.

Rn 5 Das Notfristzeugnis nach § 706 II, das in Textform nach § 126b BGB zu erteilen ist, bringt mit der Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde nach § 418 zum Ausdruck, dass innerhalb der Notfrist ein Rechtsmittel oder Einspruch gegen eine Entscheidung nicht eingelegt wurde (BGH MDR 03, 826 [BGH 05.03.2003 - VIII ZR 263/00]). Es ist idR die Beweisgrundlage für die Erteilung e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Notwendigkeit der mündlichen Verhandlung.

Rn 10 Der Grundsatz der mündlichen Verhandlung nach Abs 1 besagt zunächst, dass das Gericht ohne mündliche Verhandlung keine Entscheidung treffen darf (BAG NJW 96, 1166 [BFH 21.08.1995 - VI R 30/95]; 2749; St/J/Kern Rz 9). Ein Verstoß gegen Abs 1 liegt auch vor, wenn der Beklagtenvertreter, der über den Prozessstoff nicht informiert ist, lediglich Klageabweisung beantragt (D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nichtstreitige Beendigung des Rechtsstreits (Abs 1 Nr 2).

Rn 3 Neben den aufgeführten Verfahrensbeendigungen durch Klagerücknahme (§ 269), Anerkenntnis (§ 307), Vergleich, Verzicht (§ 306) und Rechtsmittelverzicht (§§ 515, 565; für den Einspruch: § 346) erfasst die Vorschrift die Rücknahme des Rechtsmittels (§§ 516 I, 565). Bei übereinstimmender Erledigung darf nur dann nach Maßgabe des Abs 1 verfahren werden, wenn die Voraussetzun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Bindung an das Anerkenntnis.

Rn 10 Als Prozesshandlung ist das Anerkenntnis für den Beklagten grds während des gesamten Verfahrens bindend, und zwar auch dann, wenn statt eines Anerkenntnisurteils ein VU ergeht und nach Einspruch streitig verhandelt wird (BGH BB 93, 1174). Es unterliegt nicht der Anfechtung der §§ 119, 123 BGB (BGHZ 80, 389, 392 = NJW 81, 2193; BSG BeckRS 15, 68304 Rz 9; BGH NJW-RR 21, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 62 Brüssel IIb-VO – Weitere Anfechtungen oder Rechtsbehelfe

Gesetzestext Gegen die Entscheidung, die über die Anfechtung oder den Rechtsbehelf ergangen ist, kann nur durch eine Anfechtung oder einen Rechtsbehelf Einspruch erhoben werden, wenn der betreffende Mitgliedstaat der Kommission gemäß Artikel 103 mitgeteilt hat, bei welchen Gerichten eine weitere Anfechtung oder ein weiterer Rechtsbehelf geltend zu machen ist. Rn 1 Art 61 und...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 3. Zustellung des Vollstreckungstitels

Rz. 74 Die Zustellung des Vollstreckungstitels muss zum Zeitpunkt der Zwangsvollstreckung bereits erfolgt sein oder gleichzeitig erfolgen, § 750 ZPO. Rz. 75 Nach § 50 Abs. 1 ArbGG werden Urteile in Arbeitsgerichtsverfahren von Amts wegen zugestellt. Da die Zustellung zum Beginn der Zwangsvollstreckung gegenüber dem Vollstreckungsorgan nachzuweisen ist, muss der Rechtsanwalt n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Äußerliche Wirksamkeit.

Rn 4 Der Vollstreckungstitel muss nach seinem äußeren Anschein den Eindruck der Wirksamkeit erwecken. Das ist der Fall, wenn die Entscheidungsformalien nach § 313 I Nr 1–4 eingehalten worden sind, ebenso die nach § 311 II (Verkündung; BGH NJW 99, 794 [BGH 23.10.1998 - LwZR 3/98]) und nach § 315 (Unterschrift). Die Unterschrift muss grds das Rubrum und den Entscheidungstenor ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 6 Gegen das auf den Widerspruch ergangene Endurteil ist unter den allgemeinen Voraussetzungen Berufung zulässig, gegen ein Versäumnisurteil Einspruch (RGZ 20, 330). Für das Berufungsverfahren gelten die allgemeinen Regelungen und Besonderheiten des Einstweiligen Rechtsschutzverfahrens (§ 922 Rn 14). Ein auf Kostenwiderspruch ergangenes Urt ist mit der sofortigen Beschwerd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsbehelfe (§ 1 Abs 5 S 1 SolZG)

Rn. 26 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Festsetzung des SolZ erfolgt regelmäßig zugleich auf einer Urkunde zusammen mit der Festsetzung der Maßstabsteuer; dennoch handelt es sich bei der Festsetzung des SolZ um einen selbstständigen VA (BFH BFH/NV 2009, 1273; s Rn 23). Der SolZ-Bescheid kann gem § 347 Abs 1 Nr 1 AO mit dem Einspruch angefochten werden. Nach § 1 Abs 5 S 1 SolZG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse

Rn. 171 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Änderung oder Aufhebung hat in jedem Fall – ggf auch rückwirkend – mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse zu erfolgen, vgl V 14.1 Abs 1 S 1 DA-KG 2023; aber in den Grenzen der Verjährung, vgl BFH vom 03.03.2011, III R 11/08, BStBl II 2011, 722; V 13 Abs 1 S 1 DA-KG 2023; Weber-Grellet in Schmidt, § 70 EStG Rz 6 (42. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidungen des Beschwerdegerichts.

Rn 4 Die Zurückweisung des Prozessantrags beschwert die erschienene Partei, begründet jedoch keine Rechte für den säumigen Gegner. Dieser wird daher im Beschwerdeverfahren nicht gehört und ihm steht – wenn die Beschwerde Erfolg hat und das Versäumnisurteil ergeht – nur der Einspruch gegen die Sachentscheidung zu (RGZ 37, 396, 398; KG MDR 83, 412 [KG Berlin 24.01.1983 - 8 W 6...mehr

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AGS 04/2024, Bemessung der ... / I. Sachverhalt

Dem ehemaligen Angeklagten ist das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und wegen Volksverhetzung gem. §§ 86a Abs. 1 Nr. 4, 86a Abs. 1 Nr. 1, 130 Abs. 3, 52 StGB vorgeworfen worden. Nach Einspruch gegen den gegen ihn erlassenen Strafbefehl hat beim AG die Hauptverhandlung stattgefunden, und zwar zunächst am 1.3.2023 von 11:02 Uhr bis 11:16 Uhr und dan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 § 774 setzt das Vorliegen einer Gütergemeinschaft nach §§ 1415 ff BGB voraus. Wenn ein nicht oder nicht allein verwaltender Ehegatte/Lebenspartner mit Zustimmung des anderen ein Erwerbsgeschäft betreibt, haftet für die Geschäftsverbindlichkeiten das Gesamtgut, §§ 1440 S 2, 1462 S 2 BGB. Gemäß § 741 genügt zur Vollstreckung in das Gesamtgut ein gegen den das Erwerbsgesch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollstreckungsbescheid ohne erforderliche Vollstreckungsklausel.

Rn 3 Das elektronische Antragsverfahren ist allein bei einer Vollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid eröffnet, der keine Vollstreckungsklausel benötigt. Wird durch ein Urteil der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid verworfen oder wird der Vollstreckungsbescheid aufrechterhalten, §§ 700, 343, 345, hat dieses Urteil insoweit keinen vollstreckungsfähigen Inhalt (L...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Inhalt des Urteils.

Rn 4 Der mögliche Inhalt des Endurteils, mit dem das Widerspruchsverfahren abgeschlossen wird, folgt aus § 925 II. Danach kann das Gericht den im Beschlussverfahren erlassenen Arrestbefehl ganz oder tw bestätigen, abändern oder aufheben. Ferner kann es seine Entscheidung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen (Schuschke/Walker/Walker Rz 10; Zö/Vollkommer Rz 7). Im Fal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel.

Rn 5 Ausgeschlossen sind nur Rechtsmittel, die auf Kosten beschränkt sind. Dazu gehören Berufung, Revision und Beschwerde. Auch eine Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht statthaft, soweit sie sich gegen eine in dem Berufungsurteil enthaltene Entscheidung über die Kosten eines durch ein Anerkenntnis erledigten Teils der Hauptsache richtet (BGH MDR 10, 342 = NJW-RR 10, 640). Auf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Aus Gründen der Verfahrensökonomie ist das Gericht (nicht allein der Vorsitzende: BGH, 19.7.16, II ZB 3/16, juris Rz 20), das über die nachgeholte Prozesshandlung zu befinden hat, auch zur Nebenentscheidung über die Wiedereinsetzung berufen, bei Einspruch gegen Versäumnisurteil oder Vollstreckungsbescheid also das Gericht, welches das Versäumnisurteil erlassen hat bzw d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 1 EuMVVO – Gegenstand.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung hat Folgendes zum Ziel:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 In den Fällen, in denen eine Titelumschreibung erforderlich ist, bedarf es der Klausel, so in den in den §§ 727–729, 738, 742, 744, 744a, 745, 749 behandelten Fällen. Erweist sich eine Klausel als nicht erforderlich, bedarf auch das Urt, durch welches der Einspruch gegen einen VB verworfen oder der VB aufrechterhalten wird, keiner Vollstreckungsklausel; der VB bleibt Ti...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / III. Verweigerung der Deckungszusage

Rz. 18 Häufig lehnen Rechtsschutzversicherungen die Deckungszusage für die außergerichtliche Tätigkeit in Kündigungsschutzsachen mit dem Hinweis auf eine Obliegenheitsverletzung des Arbeitnehmers ab. Beim BGH[6] ist ein Anerkenntnisurteil zur Frage der Abrechenbarkeit der außergerichtlichen Geschäftsgebühr im Arbeitsrecht ergangen. Aufgrund des Anerkenntnisses der Rechtsschut...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Sonstige Sonderfälle.

Rn 13 Die Gehörsrüge des § 321a beseitigt partiell die Bindung nach § 318 bei nicht anfechtbaren Entscheidungen; denn andernfalls wäre das Gericht nicht in der Lage, die Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Fortführung des Verfahrens zu heilen. Eine Gegenvorstellung vermag die Bindung hingegen nicht zu beseitigen (Dresd FamRZ 20, 37). Beim VU gibt es wegen § 343 keine Bind...mehr

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AGS 04/2024, Kosten- und Au... / II. Keine Grundlage für Kostenentscheidung mehr

Nach Auffassung des LG war die sofortige Beschwerde begründet. Eine Entscheidung über die Kosten und notwendigen Auslagen im Adhäsionsverfahren sei nicht veranlasst, da aufgrund der Einspruchsbeschränkung keine Entscheidung mehr über den Adhäsionsantrag habe ergehen können. Endet das Strafverfahren, so sei dem Adhäsionsverfahren die Grundlage entzogen; einer danach getroffene...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO E

E-Akte 298 ZPO 1 Echtheit der Vergleichsschrift 441 ZPO 6 Beweiswürdigung 442 ZPO 1 Sachverständiger 441 ZPO 6 Echtheit durch Schriftvergleichung 441 ZPO 1 Echtheit öffentlicher Urkunden Vermutung der Echtheit 437 ZPO 2 EDV-Streitigkeit selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 5 Ehefähigkeitszeugnis 23 EGGVG 11 Ehefeindliche Tatsachen 127 FamFG 14 Ehefreundliche Tatsachen 127 FamFG 11 Eh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Rn 5 Zu den Angriffs- und Verteidigungsmittel iSd § 96 gilt im Einzelnen Folgendes: Anordnungsverfahren. Die Kosten eines zur Hauptsache gehörenden einstweiligen Anordnungsverfahren (etwa auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne gesonderte mündliche Verhandlung – s. § 19 I 2 Nr 12 RVG) können in entsprechender Anwendung des § 96 ausgetrennt werden, wenn der Antrag einer P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 25 EuMVVO – Gerichtsgebühren.

Gesetzestext (1) Sind in einem Mitgliedstaat die Gerichtsgebühren für Zivilverfahren im Sinne des Artikels 17 Absatz 1 Buchstabe a beziehungsweise Buchstabe b genauso hoch oder höher als die Gerichtsgebühren für das Europäische Mahnverfahren, so dürfen die Gerichtsgebühren für ein Europäisches Mahnverfahren und das sich daran im Falle eines Einspruchs gemäß Artikel 17 Absat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 34 EGZPO – [Überleitungsvorschriften zum Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren].

Gesetzestext In ihrer bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren vom 3. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3281) geltenden Fassung sind weiter anzuwenden:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Eingang beim Empfangsgericht.

Rn 12 Beim Empfangsgericht wird zuerst die Geschäftsstelle tätig. Sie gibt dem ASt unverzüglich auf, seinen Anspruch binnen zwei Wochen in einer der Klageschrift entsprechenden Form zu begründen (§§ 700 III 2, 697 I 1). Die Zweiwochenfrist ist eine gesetzliche Frist, die nicht verlängert werden kann, weil dies für § 697 I 1 nicht besonders bestimmt ist (§ 224 II). S.a. § 697...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nr 1–3.

Rn 4 Angesprochen sind in Nr 1 Anerkenntnisurteile nach § 307 I, II und Verzichtsurteile nach § 306, auch dann wenn sie als Teilurteile ergehen (Zö/Herget § 708 Rz 3). Von Nr 2 erfasst werden echte Versäumnisurteile gegen den Kl und den Beklagten in allen Instanzen, ebenso das sog zweite Versäumnisurteil nach § 345. Dagegen werden sog unechte Versäumnisurteile von der Vorsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Sonderfälle.

Rn 75 Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren. Es ist die Sonderregelung des § 83a ArbGG zu beachten, wonach das Verfahren nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen ohne Kostenentscheidung einzustellen ist (§ 83a II 1). Aus dem Wesen des Beschlussverfahrens und der fehlenden prozessualen Kostentragungspflicht ergeben sich Besonderheiten: Die Zustimmung eines Beteiligten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Übermittlung in nur maschinell lesbarer Form (Abs 2).

Rn 4 Die Überführung der nur für den Mahnantrag geltenden Regelung aus § 690 III aF in eine allgemeine Formvorschrift bewirkt durch neue Formulierungen in § 702 II, dass nun beide Parteien (nicht nur ASt des MB) des Mahnverfahrens grundsätzlich alle Anträge und Erklärungen (nicht nur den Mahnantrag) in nur maschinell lesbarer Form übermitteln können, wenn (unverändert zu § 6...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Titel des § 794 I.

Rn 38 Nicht anwendbar ist § 767 II auf die Vollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich (BGH NJW 77, 583, 584; NJW-RR 87, 1022, 1023). § 767 II gilt auch nicht für Kostenfestsetzungsbeschlüsse gem § 104 I, da insoweit materiell-rechtliche Einwendungen nicht geltend gemacht werden können (BGHZ 3, 381, 382 ff). Anders ist es mit dem Gebührenfestsetzungsbeschluss nach § 11 R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / N. Angabe der ID-Nr (§ 33a Abs 1 S 9–11 EStG)

Rn. 252 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Unterliegt die unterhaltene Person der unbeschränkten oder der beschränkten StPfl, hat der Unterhaltsleistende ab dem VZ 2015 in seiner Steuererklärung die ID-Nr (§ 139b AO) der unterhaltenen Person anzugeben (§ 33a Abs 1 S 9 EStG). Für diese Zwecke hat die unterhaltene Person dem Unterhaltsleistenden ihre ID-Nr mitzuteilen (§ 33a Abs 1 S 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Säumnis des Antragstellers (Abs 1).

Rn 3 Gegen den im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht erschienenen ASt ist eine Versäumnisentscheidung in allen Ehesachen nur noch mit dem Inhalt möglich, dass der Antrag als zurückgenommen gilt bzw als zurückgenommen erklärt wird. Die Zurückweisung des Antrags (wie in § 330 ZPO vorgesehen) darf nicht ausgesprochen werden. Es spielt keine Rolle, ob der Antrag zulässig od...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / a) Bestimmtheit des Titels

Rz. 226 Als Vollstreckungstitel kommt jedes vorläufig vollstreckbare Urteil des Arbeitsgerichtes einschließlich eines Versäumnisurteils[188] oder auch ein Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren in Betracht. Rz. 227 Im Hinblick auf die Zwangsvollstreckung muss schon im Erkenntnisverfahren beachtet werden, dass die Pflicht zur Weiterbeschäftigung im Einzelnen bestimmt b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anfechtung.

Rn 12 Die Anfechtung richtet sich nach dem Entscheidungstyp. Urteile nach Abs 1 sind in der Hauptsache mit den allgemeinen Rechtsbehelfen anfechtbar (Berufung, Revision, Einspruch). In diesem Fall bezieht sich die Anfechtung auch auf den Ausspruch über die Räumungsfrist. Es ist auch möglich, diesen gesondert anzugreifen. Dann ist die (isolierte) sofortige Beschwerde nach Abs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 6 EuMVVO – Zuständigkeit.

Gesetzestext (1) Für die Zwecke der Anwendung dieser Vorschrift wird die Zuständigkeit nach den hierfür geltenden Vorschriften des Gemeinschaftsrechts bestimmt, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 44/2001. (2) Betrifft die Forderung jedoch einen Vertrag, den eine Person, der Verbraucher, zu einem Zweck geschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Beginn der Buchführungspflicht

Rn. 167 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Für den Beginn der Buchführungspflicht sind zwei Tatbestandsvoraussetzungen erforderlich: zum einen ist Voraussetzung, dass das FA eine Feststellung trifft, wonach eine der in § 141 Abs 1 AO genannten Grenzen überschritten ist, und zum anderen, dass der LuF auf die bestehende Verpflichtung hingewiesen worden ist. Sind beide Voraussetzungen kum...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Umfang der Belehrungspflicht.

Rn 3 Die Belehrungspflicht betrifft vorrangig Verfahren ohne Anwaltszwang, also insbesondere das Verfahren vor den Amtsgerichten. In Verfahren mit Anwaltszwang beschränkt sich die Belehrungspflicht auf Entscheidungen, bei denen nicht sichergestellt ist, dass die Partei, der gegenüber eine Entscheidung ergeht, anwaltlich vertreten ist, also insbesondere bei Versäumnisurteil (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Keine Ladung.

Rn 4 Unter den Voraussetzungen des Abs 2 S 1 ist weiterhin die Ladung überhaupt nicht mehr notwendig, wenn eine Partei eine Klage oder einen sonstigen, die Terminsbestimmung veranlassenden Antrag persönlich bei Gericht anbringt und der Termin daraufhin sogleich bestimmt und der noch anwesenden Partei mitgeteilt wird. Üblicherweise wird es sich bei der ›Partei‹ iSd § 497 II u...mehr