Fachbeiträge & Kommentare zu Einstellung

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Einstellung / 12.1 Mitbestimmungspflichtige Einstellungen

Unter Einstellung versteht man die Eingliederung eines Bewerbers in die Dienststelle; sie erfolgt normalerweise durch Abschluss eines Arbeitsvertrags bzw. – bei Auszubildenden – eines Ausbildungsvertrags und tatsächliche Aufnahme der vorgesehenen Tätigkeit. Eine Einstellung in diesem Sinn sind (grundsätzlich; siehe nachfolgende Ausnahmen!) auch der Abschluss eines befristete...mehr

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Einstellung / 12 Mitbestimmung des Personalrats

Bei der Einstellung von Arbeitnehmern hat der Personalrat ein Recht auf Mitbestimmung (§ 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG). Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nur einstellen darf, nachdem der Personalrat hierzu seine Zustimmung erteilt hat. Lehnt der Personalrat die Maßnahme ab, so entscheidet (letztlich) eine Einigungsstelle (Näheres dazu siehe unter Mitbestimmungs...mehr

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Einstellung / 1 Einleitung

Die Einstellung eines Mitarbeiters ist der Abschluss eines vorausgegangenen breit gefächerten Prozesses mit einem hohen Grad an Verantwortung für den Betrieb, wie auch dem Bewerber gegenüber. Aus Zeit- und Kostengründen werden oftmals schnelle Einstellungsentscheidungen getroffen, die bei einer näheren Betrachtung zu einem gegensätzlichen Effekt führen. Daher sollte sich jed...mehr

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Einstellung / 12.4 Mögliche Einwendungen des Personalrats

Will der Personalrat einer beabsichtigten Einstellungsmaßnahme seine Zustimmung versagen, muss er seine Ablehnung auf einen der im Versagungskatalog (§ 78 Abs. 5 BPersVG) abschließend aufgeführten Versagungsgründe stützen (Näheres unter Mitbestimmung/Mitwirkung – Mitbestimmungsverfahren). Er kann zwar auch andere Einwendungen vorbringen, mit denen sich die Dienststelle sachl...mehr

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Einstellung / 2 Stellenausschreibung

2.1 Ausschreibungserfordernis Nach allgemeinem Arbeitsrecht ist es nicht erforderlich, freie Stellen auszuschreiben und sie damit zur Wahrung der Chancengleichheit oder aus anderen Gründen jedermann zugänglich zu machen (für den Sonderfall des öffentlichen Dienstes aufgrund von Art. 33 GG, s. unten). Vorbehaltlich der Mitwirkungsrechte des Personal- bzw. Betriebsrates ist es ...mehr

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Einstellung / 11.1 Verfassungsrechtlicher Anspruch auf Zugang zu einem öffentlichen Amt

Das Institut der Konkurrentenklage gibt es nur im Bereich des öffentlichen Dienstes (Bund, Land, Kommunen, juristische Personen, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts), da es bei dieser Klage um einen Anspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG auf Zugang zu einem öffentlichen Amt geht. Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG) gewährt jedem Deutschen ein grundrechtsgleiches Recht auf g...mehr

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Einstellung / 12.2 Ausnahmen und Sonderfälle

Das Gesetz schränkt die Beteiligung des Personalrats bei einigen Personengruppen ein. So erfolgt bei der Einstellung von Personen mit vorwiegend wissenschaftlicher oder künstlerischer Tätigkeit die Mitbestimmung nur auf deren Antrag; das Gleiche gilt für den Dienststellenleiter, seinen ständigen Vertreter sowie für Beschäftigte, die zu selbstständigen Entscheidungen in Perso...mehr

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Einstellung / 2.1 Ausschreibungserfordernis

Nach allgemeinem Arbeitsrecht ist es nicht erforderlich, freie Stellen auszuschreiben und sie damit zur Wahrung der Chancengleichheit oder aus anderen Gründen jedermann zugänglich zu machen (für den Sonderfall des öffentlichen Dienstes aufgrund von Art. 33 GG, s. unten). Vorbehaltlich der Mitwirkungsrechte des Personal- bzw. Betriebsrates ist es daher Angelegenheit des Arbei...mehr

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Einstellung / 13 Mitbestimmung des Betriebsrats

Einstellung Einstellung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes bedeutet nicht allein der Abschluss eines Arbeitsvertrages, sondern jede Eingliederung, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebs durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen.[1] Auf das konkrete Rechtsverhältnis zum Arbeitgeber kommt es dabe...mehr

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Einstellung / 11.5 Stellenbesetzung durch Wahlentscheid

Besonderheiten gelten bei der Übertragung eines öffentlichen Amtes durch Wahlentscheid. Es würde dem Wesen der Wahl als einer freien, nur dem Gesetz und dem Gewissen unterworfenen Entscheidung widersprechen, würden hier die gleichen engen Grenzen der Ermessensentscheidung gelten. Gerade in der kommunalen Praxis gehören Personalentscheidungen in der Regel zu den Aufgaben des ...mehr

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Einstellung / 12.3 Der Inhalt des Mitbestimmungsrechts

Das Mitbestimmungsrecht des Personalrats bezieht sich auf die Eingliederung des Bewerbers, d. h. auf die einzustellende Person, die von ihr auszuübende Tätigkeit sowie auf die Eingruppierung. Der Mitbestimmung unterliegt dagegen nicht der Inhalt des Arbeitsvertrages, bspw. ob ein Arbeitsvertrag nur befristet oder unbefristet abgeschlossen wird. Kein Mitbestimmungsrecht beste...mehr

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Einstellung / 12.6 Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen

Bei Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen hat die Dienststelle sowohl die Schwerbehindertenvertretung als auch den Personalrat bzw. Betriebsrat unmittelbar nach Eingang der Bewerbung zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; die beabsichtigte Entscheidung ist den genannten Beschäftigtenvertretungen unverzüglich mitzuteilen (§ 164 Abs. 1 SGB IX, § 178 Abs. 2 ...mehr

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Einstellung / 3 Stellenausschreibung und AGG

3.1 Überblick Bereits bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses treffen den Arbeitgeber besondere Sorgfaltspflichten gegenüber den potenziellen Bewerbern. Insbesondere durch das Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes am 18.8.2006 wurden die inhaltlichen Anforderungen an Stellenanzeigen verschärft. § 11 AGG bestimmt, dass ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß ...mehr

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Einstellung / 3.4 Schadensersatz und Entschädigung

Die zentrale Rechtsfolge bei Verletzung des Benachteiligungsverbots ist in § 15 AGG geregelt. Hier ist zwischen dem verschuldensabhängigen Anspruch auf Ersatz materieller Schäden (§ 15 Abs. 1 AGG) sowie dem verschuldensunabhängigen Entschädigungsanspruch für immaterielle Schäden (§ 15 Abs. 2 AGG) zu unterscheiden. 3.4.1 Anspruch auf Schadensersatz Gemäß § 15 Abs. 1 AGG hat der...mehr

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Einstellung / 11 Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage

Die Konkurrentenklage ist kein neu entstandenes Rechtsinstrument. Sie wurde entwickelt im Beamtenrecht, wo über viele Jahre hinweg aus der Konkurrenzsituation heraus gerichtliche Auseinandersetzungen stattgefunden haben. Mit der Konkurrentenklage wird eine vermeintliche fehlerhafte Auswahlentscheidung des Arbeitgebers durch einen Mitbewerber gerichtlich angegangen mit dem Zi...mehr

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Einstellung / 6 Fragerecht

Vor der Begründung eines Arbeitsverhältnisses werden im Allgemeinen Einstellungsverhandlungen geführt, bei denen beiden Parteien Mitteilungs- und Aufklärungspflichten obliegen. Hierbei hat der Arbeitgeber den Bewerber insbesondere über die in Aussicht gestellte Aufgabe bzw. Tätigkeit oder die zu tragende Verantwortung zu unterrichten. Dasselbe gilt auch hinsichtlich von Anfor...mehr

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Einstellung / 8 Auskünfte über Arbeitnehmer

Informationsrecht des Auskünfte suchenden Arbeitgebers Ist der Bewerber beim vorherigen Arbeitgeber bereits ausgeschieden oder ist das Arbeitsverhältnis gekündigt, darf der an Auskunft interessierte Arbeitgeber generell auch ohne Einwilligung des Bewerbers Auskünfte einholen, es sei denn, der Bewerber hätte ausdrücklich um Vertraulichkeit gebeten. Befindet sich hingegen der Be...mehr

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Einstellung / 4 Bewerbung, Bewerbungsunterlagen, Auswahlentscheidung für das Vorstellungsgespräch

Für die Auswahl aller Beschäftigten, vom Sachbearbeiter über Dienstvorstand, Geschäftsführer, Beigeordneter bis Bürgermeister, werden Bewerbungsunterlagen als erste Informationsquelle benutzt. Ziel der Bewerbung ist deshalb auch, einen ersten Eindruck zu vermitteln und über die Hürde der Vorauslese in die persönliche Vorstellung zu kommen. Die Bewerbungsunterlagen vermitteln...mehr

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Einstellung / 11.2 Anspruch auf Neubescheidung der Bewerbung

Die Auswahlentscheidung hat sich an den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG auszurichten (Leistungsprinzip, Bestenauslese). Diese Kriterien sind: Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Die Eignung des Bewerbers hebt auf seine Veranlagung ab als auch auf die körperliche Leistungsfähigkeit, Intelligenz, Willensstärke und charakterliche Ausprägung. Der Gesichtspunkt der Befähi...mehr

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Einstellung / 3.4.4 Ausschlussfristen

Für die Geltendmachung von Schadensersatz und Entschädigung nach dem AGG gelten Ausschlussfristen: Solche Ansprüche müssen innerhalb von 2 Monaten beim Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden (§ 15 Abs. 4 AGG), es sei denn die Tarifvertragsparteien haben etwas anderes vereinbart. Dies ist bei Diskriminierungen innerhalb eines bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses n...mehr

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Einstellung / 11.3 Anspruch auf Information über die Auswahlentscheidung

Mit der endgültigen Übertragung der ausgeschriebenen Stelle auf einen Bewerber werden vollendete Tatsachen geschaffen. Zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes ist es daher nach Auffassung des BAG wie auch des BGH geboten, den abgelehnten Bewerbern die Auswahlentscheidung rechtzeitig mitzuteilen. Ihnen wird damit Gelegenheit gegeben, vorläufigen Rechtsschutz zu err...mehr

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Einstellung / 12.5 Verfahrenshinweise

Damit der Personalrat sein Mitbestimmungsrecht wahrnehmen kann, muss er von der beabsichtigten Einstellungsmaßnahme "rechtzeitig und umfassend" unterrichtet werden; außerdem sind ihm die "hierfür erforderlichen Unterlagen" vorzulegen (§§ 66 Abs. 2, 70 Abs. 2 BPersVG). Die Dienststelle hat dem Personalrat somit alle Informationen zu geben, die für die Meinungsbildung nötig si...mehr

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Einstellung / 2.2 Externe oder interne Personalbeschaffung

Die Ausschreibung einer freien Stelle zielt darauf ab, dass sich möglichst viele geeignete Bewerber melden. Es stellt sich deshalb zunächst die Frage, ob die Suche nach geeigneten Bewerbern nur intern oder auch extern erfolgen soll. Die jeweiligen Vor- und Nachteile der innerbetrieblichen bzw. außerbetrieblichen Personalbeschaffung sind sorgfältig abzuwägen. Stellenanforderu...mehr

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Einstellung / 3.1 Überblick

Bereits bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses treffen den Arbeitgeber besondere Sorgfaltspflichten gegenüber den potenziellen Bewerbern. Insbesondere durch das Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes am 18.8.2006 wurden die inhaltlichen Anforderungen an Stellenanzeigen verschärft. § 11 AGG bestimmt, dass ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen das Ben...mehr

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Einstellung / 9 Vorstellungskosten

Werden durch Zeitungsinserate Arbeitsstellen angeboten, so enthält das Inserat lediglich die Aufforderung zur Abgabe von Bewerbungen. Überreicht der Bewerber seine Unterlagen persönlich dem Arbeitgeber, so löst dies keinen Erstattungsanspruch der damit verbundenen Aufwendungen etwa für Fahrtkosten aus. Fordert ein Arbeitgeber einen Bewerber zur persönlichen Vorstellung auf, h...mehr

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Einstellung / 3.3 Absageschreiben

Absageschreiben an nicht geeignete Bewerber sollten kurz und knapp gefasst werden. Um zu vermeiden, dass unmittelbare oder mittelbare Anknüpfungspunkte an eines oder mehrere durch das AGG geschützte Merkmale gegeben werden, sollte das Schreiben neutral und inhaltsleer gestaltet sein. Soweit keine Unterrichtungs- oder Begründungspflichten aus anderen Vorschriften (z. B. § 154...mehr

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Einstellung / 3.4.3 Beweislastverteilung

Von großer praktischer Bedeutung ist die Beweislastverteilung, die in § 22 AGG geregelt ist und dem Arbeitnehmer zu erheblichen Erleichterungen im Rechtsstreit gegenüber dem Arbeitgeber verhilft. Ausreichend ist es zunächst, wenn der benachteiligte Arbeitnehmer Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines der nach § 1 AGG geschützten Merkmale vermuten lassen. Wenn ...mehr

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Einstellung / 11.4 Anspruch auf Schadensersatz

Dem verfahrensfehlerhaft zurückgewiesenen Bewerber stehen Schadensersatzansprüche zu, wenn ihm richtigerweise die Stelle hätte übertragen werden müssen.[1] D.h. jedoch, dass für einen Anspruch auf Schadensersatz alleine die Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs nicht ausreicht, sondern dass das Verhalten des Arbeitgebers für den Schaden eines zurückgewiesenen Bewerber...mehr

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Einstellung / 3.2 Inhaltliche Anforderungen an Stellenausschreibungen

Um eine Stellenanzeige diskriminierungsfrei zu formulieren, sind insbesondere einige Gesichtspunkte zu beachten: Der Text ist geschlechtsneutral zu formulieren. Die Stellenausschreibung sollte sich gleichermaßen an Frauen, Männer und Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, richten (z. B. "Sekretär/Sekretärin (m/w/d)"). Es kann ...mehr

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Einstellung / 7 Anfechtung von Arbeitsverträgen

Der Arbeitsvertrag unterliegt als schuldrechtlicher Vertrag den Rechtsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Anfechtung eines Arbeitsvertrags wird in den §§ 119, 123 BGB geregelt und setzt voraus, dass er entweder durch Irrtum, Drohung oder durch arglistige Täuschung zustande kam. Die arglistige Täuschung spielt vor allem beim Fragerecht (vgl. dort) bei der Einstellun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 5.1 Besondere Verhaltenspflichten des Arbeitgebers

Bei schwerbehinderten Menschen und ihnen Gleichgestellten treffen nach § 164 Abs. 1 SGB IX den Arbeitgeber insbesondere folgende Pflichten: Prüfung, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können (§ 164 Abs. 1 Satz 1 SGB IX) Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob Bewerbungen schwerbehinderter Menschen bereits vorliegen, ob der Arbeitgeber mehr ...mehr

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Einstellung / 3.4.2 Anspruch auf Entschädigung

Für immaterielle Schäden hat der Arbeitgeber nach § 15 Abs. 2 AGG dem Beschäftigten eine angemessene Entschädigung in Geld zu zahlen. § 15 Abs. 2 AGG ist gegenüber § 253 BGB die speziellere Norm, tritt zusätzlich neben den Schadensersatzanspruch aus § 15 Abs. 1 AGG und ist unabhängig von einem Verschulden des Arbeitgebers. Nach der Gesetzesbegründung soll der Anspruch auf En...mehr

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Einstellung / 5.2 Zusätzliche Pflichten für Arbeitgeber, der seine Beschäftigungspflicht nicht erfüllt

Erörterung mit Personalvertretung und Schwerbehindertenvertretung Die beabsichtigte Entscheidung ist unter Darlegung der Gründe mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat/Betriebsrat zu erörtern, wenn diese mit der beabsichtigten Entscheidung nicht einverstanden sind (§ 164 Abs. 1 Satz 7 SGB IX). Diese Verpflichtung besteht auch in dem Fall, dass bei dem Arbeitge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 5 Sonderfall der Bewerbung eines behinderten Menschen

Das Europarecht unterscheidet nicht zwischen Behinderung und Schwerbehinderung. Ein Schwellenwert, wie ihn der Schwerbehindertenbegriff des SGB IX erfordert, ist daher für das AGG nicht erforderlich. Der Schutz vor Diskriminierungen nach dem AGG kommt mithin allen Behinderten unabhängig vom Grad ihrer Behinderung zu. Der Begriff der Behinderung ist hierbei gemeinschaftsrecht...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 10 Nichtantritt der neuen Stelle

Abbruch der Vertragsverhandlung Mit Aufnahme von Vertragsverhandlungen entsteht zwischen den Parteien ein gesetzliches Schuldverhältnis, aus dem sich Verhaltenspflichten zu gegenseitiger Sorgfalt und Rücksichtnahme ergeben. Der Abbruch von Vertragsverhandlungen für sich allein begründet jedoch regelmäßig keine Schadensersatzpflichten, selbst dann nicht, wenn der die Verhandlu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 3.4.1 Anspruch auf Schadensersatz

Gemäß § 15 Abs. 1 AGG hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die diesem durch die Benachteiligung entstandenen Schäden zu ersetzen. Dass § 15 Abs. 1 AGG nur materielle Schäden erfasst, ergibt sich aus dem systematischen Zusammenhang zu Abs. 2, der ausdrücklich den Ersatz immaterieller Schäden regelt.[1] Der Schadensersatzanspruch aus § 15 Abs. 1 AGG ist verschuldensabhängig, w...mehr

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Einstellung / 5.3 Weitere zusätzliche Pflicht für öffentliche Arbeitgeber zur Einladung zu einem Vorstellungsgespräch (§ 165 SGB IX)

Gemäß § 165 Satz 1 SGB IX melden die Dienststellen der öffentlichen Arbeitgeber den Agenturen für Arbeit frühzeitig nach einer erfolglosen Prüfung zur internen Besetzung des Arbeitsplatzes frei werdende und neu zu besetzende sowie neue Arbeitsplätze. Gemäß § 165 Satz 3 SGB IX werden schwerbehinderte Menschen, die sich um einen solchen Arbeitsplatz beworben haben oder von der...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.2.1 Abzuwickelnde Forderungen

Rz. 149 Durch betriebliche Vorgänge begründete Forderungen behalten auch nach einer Betriebsveräußerung ihre Eigenschaft, Betriebsvermögen zu sein. Ein Unternehmer, der seine gewerbliche Tätigkeit einstellt, kann wählen, ob er sein bisheriges Betriebsvermögen veräußern oder in sein Privatvermögen überführen will. Diese Wahl muss er eindeutig und klar zum Ausdruck bringen. Ges...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5.2.3 Beginn der Betriebsaufgabe

Rz. 68 Die Betriebsaufgabe beginnt nicht schon mit dem Aufgabeentschluss. Es reicht auch nicht die Kundgabe des Entschlusses nach außen aus, den Betrieb demnächst aufzugeben. Erst mit den vom Aufgabewillen getragenen äußerlich erkennbaren Handlungen, die objektiv auf die Auflösung des Betriebs als selbstständiger Organismus des Wirtschaftslebens gerichtet sind, beginnt die B...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5.2.4 Zeitraum der Betriebsaufgabe

Rz. 69 Der Zeitraum für die Betriebsaufgabe endet mit der Veräußerung der letzten wesentlichen Betriebsgrundlage oder mit deren Überführung in das Privatvermögen. Es ist nicht auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem die stillen Reserven des Betriebs im Wesentlichen oder nahezu vollständig aufgedeckt worden sind.[1] Praxis-Beispiel U betrieb ein Furnierwerk und stellte im Juli 0...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fürsorgepflicht, Haftung de... / 5 Rechtsprechung (Auskunfts- und Aufklärungspflichten)

Die Auskunft bei Einstellung über eine Zusatzversorgung muss eindeutig, richtig und vollständig sein.[1] Da das Gesamtversorgungssystem des öffentlichen Dienstes äußerst kompliziert ist und fundierte Rechtsauskünfte nur von mit der Materie vertrauten Fachleuten erteilt werden können, darf der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer diesbezüglich an die zuständige Versorgungsanstalt (i...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.1.1 Allgemeine Grundlagen

Die Gewinnermittlung nach der Größe eines Handelsschiffs im internationalen Verkehr ist abschließend in § 5a EStG geregelt (sog. Tonnagesteuer). Ziel der Regelung war es, die steuerlichen Rahmenbedingungen für die deutsche Seeschifffahrt zu verbessern, zumal in einigen anderen Ländern bereits zuvor ähnliche Bestimmungen geschaffen worden waren. Seit 1998 sind verschiedene Än...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Unternehmereigenschaft

Rz. 24 Nach dem Einleitungssatz von § 15 Abs. 1 UStG kann der Unternehmer Vorsteuern abziehen. Die erste materielle Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist somit die Unternehmereigenschaft dessen, der den Vorsteuerabzug geltend machen möchte. Wer Unternehmer ist, bestimmt die Legaldefinition des § 2 UStG; der dortige Unternehmerbegriff ist selbstverständlich auch maßgebend ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4.2 Sofortabzug

Rz. 155 Der Vorsteuerabzug ist zeitlich unabhängig von entsprechenden Umsätzen des Unternehmers. Es gilt das schon in Rz. 102 erläuterte Prinzip des Sofortabzugs. Zur Einschränkung beim Leistungsempfänger im Fall der Ist-Versteuerung durch den leistenden Unternehmer s. das in Rz. 102a erwähnte EuGH-Urteil v. 10.2.2022.[1] Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht auch, wen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controlling & Nachhaltigkei... / 4.2.2 Praxiseinblick: Integration von Nachhaltigkeit in die Unternehmenssteuerung bei DATEV

1. Intro zu DATEV und ihrem nachhaltigen Engagement DATEV steuert sein nachhaltiges Engagement nach ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten.[1] Durch die Rechtsform der Genossenschaft stehen Kundennutzen und langfristige Ausrichtung immer schon im Mittelpunkt. Bis 2019 erfolgte die Integration von nachhaltigem Wirtschaften in die Unternehmenssteuerung in Form von Lei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außergerichtliche Einstellu... / b) Keine Eintragung bei Einstellung des Strafverfahrens nach § 153a StPO?

Die Eintragungsvoraussetzungen in das Wettbewerbsregister finden sich – abschließend – in § 2 WRegG. Eingetragen werden grundsätzlich nur rechtskräftige bzw. bestandskräftige Entscheidungen – u.a. auch über die Steuerhinterziehung nach § 370 AO, vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d WRegG. Wesentlicher und – angesichts der oben dargestellten Bedenken – zu begrüßender Unterschied z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außergerichtliche Einstellu... / 1. Eintragung ins Gewerbezentralregister bei Einstellungen nach § 153a StPO

Nach § 149 Abs. 1 GewO wird bei dem Bundesamt für Justiz als Registerbehörde ein Gewerbezentralregister geführt. In das Gewerbezentralregister sind unternehmensbezogene Ordnungswidrigkeiten und Straftaten einzutragen. Nach § 149 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 GewO sind nur rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außergerichtliche Einstellu... / I. Allgemeine Maßstäbe – Spannungsfeld zwischen Unschuldsvermutung und Tatverdacht

Unschuldsvermutung nach Einstellung gem. § 153a StPO: Im Zentrum der Einstellungsmöglichkeiten im Steuerstrafverfahren steht in der Praxis die Einstellung nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage. Die Betroffenen sind infolge einer derartigen Einstellung nicht vorbestraft. Für sie gilt hinsichtlich des Tatvorwurfs weiterhin die Unschuldsvermutung nach Art. 6 EMRK (vg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außergerichtliche Einstellu... / 4. Zwischenfazit

Auch vor dem Hintergrund eines möglicherweise zu erwartenden Disziplinarverfahrens ist die Einstellung nach § 153a StPO sinnvoll. Anders als eine Einstellung nach § 153a StPO führt eine Einstellung des Steuerstrafverfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO – z.B. infolge einer Selbstanzeige – nicht zum Maßnahmenverbot aus § 14 Abs. 1 BDG und vergleichbarer landesrechtlicher Vorschrift...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außergerichtliche Einstellu... / 2. Alte Rechtslage: Eintragung ins Korruptionsregister auf Landesebene

Korruptionsregister einzelner Bundesländer: Nachdem in den vergangenen Jahren mehrere Anläufe für ein zentrales bundeseinheitliches Register scheiterten, haben in der Vergangenheit einzelne Bundesländer reagiert und jeweils Korruptionsregister etabliert (ausf. Lantermann, NZWiSt 2014, 50, 52). Zu nennen sind hier Berlin, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Bremen...mehr