Fachbeiträge & Kommentare zu Elterngeld

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Leistungen für Kindererziehung an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921 nach den §§ 294–299 SGB VI, sog Trümmerfrauen (§ 3 Nr 67 EStG aF Fall 5 = § 3 Nr 67 Buchst c EStG nF)

ha) Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921 Rn. 2442 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das KindererziehungsleistungsG vom 12.07.1987 (BGBl I 1987, 1585) sollte den Müttern der Geburtsjahrgänge vor 1921 (sog "Trümmerfrauen") Leistungen gewähren und ihre Benachteiligung beseitigen. Ihnen soll für die Kindererziehung eine Leistung gewährt werden, die der Höhe nach dem entspricht, was die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921

Rn. 2442 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das KindererziehungsleistungsG vom 12.07.1987 (BGBl I 1987, 1585) sollte den Müttern der Geburtsjahrgänge vor 1921 (sog "Trümmerfrauen") Leistungen gewähren und ihre Benachteiligung beseitigen. Ihnen soll für die Kindererziehung eine Leistung gewährt werden, die der Höhe nach dem entspricht, was die durch das Hinterbliebenenrenten-Neuordnu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hb) Mütter der Geburtsjahrgänge nach 1921

Rn. 2446 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nicht steuerbefreit sind Rentenerhöhungsbeträge für Versicherte der Geburtsjahrgänge ab 1921, die auf Zeiten der Kindererziehung iSd Hinterbliebenenrenten- und des ErziehungszeitenG vom 11.07.1985 (BGBl I 1985, 1450) beruhen. Diese Rentenerhöhungsbeträge sind mit dem Ertragsanteil zu versteuern, sie sind nicht steuerfrei. Es liegt kein Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Die Zuschläge nach §§ 50a – 50e BeamtVG bzw §§ 70–74 SVG (§ 3 Nr 67 EStG aF Fall 6 – Rechtslage bis 31.12.2014)

Rn. 2449 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 §§ 50a–50e BeamtVG (vom 24.02.2010, BGBl I, 2010, 150) bzw §§ 70–74 SVG (vom 16.09.2009, BGBl I 2009, 3054) sahen an Leistungen vor, die § 3 Nr 67 EStG Fall 6 steuerfrei stellte:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 2440e Stand: EL 170 – ET: 01/2024 BFH BFH/NV 2013, 536 sah keinen Verstoß gegen Art 3 Abs 1 GG darin, dass nach 1921 geborene (im Urteilsfall: 1938) Mütter nicht in den Genuss der Steuerfreiheit nach § 3 Nr 67 Fall 5 EStG kommen. Der Gesetzgeber habe mit dem Stichjahr 1921 im Rahmen seiner gesetzgeberischen Gestaltungs- bzw Entscheidungsfreiheit gehandelt. Auch s Rn 2446.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Europarecht

Rn. 2440f Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 67 EStG stellt zB in den Buchst a und b durch Bezugnahme auf inländische Gesetze klar, dass vergleichbare EU-/EWR-ausländische Leistungen nicht auch steuerfrei gestellt sind (dh anders als etwa § 3 Nr 2 Buchst e EStG dies anordnet). ME ist das europarechtlich bedenklich.mehr

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Elternzeit: Sozialversicher... / 1 Ende einer im Voraus befristeten Beschäftigung während der Elternzeit

Endet die Beschäftigung – z. B. wegen Befristung – während der Elternzeit zu einem Zeitpunkt, zu dem auch bereits der Bezug von Elterngeld geendet hat, entfällt das Fortbestehen der Mitgliedschaft bei der Krankenkasse. Durch die Beendigung der Beschäftigung kann auch keine Elternzeit mehr beansprucht werden, da die Inanspruchnahme von Elternzeit vom Fortbestand einer Beschäf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cob) Mit § 3 Nr 1 EStG vergleichbare Leistungen (§ 3 Nr 2 Buchst e EStG)

Rn. 119g Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 Buchst e EStG nF (ab VZ 2015) nimmt auf die in § 3 Nr 1–2 Buchst d EStG genannten Leistungen Bezug. Mit Wirkung ab VZ 2021 erweiterte Art 2 Nr 1a, Art 50 Abs 4 JStG 2020 (vom 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096) diese Bezugnahme auch auf mit dem Elterngeld vergleichbare Leistungen der Länder und vergleichbare Leistungen ausländischer (s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Die Zuschläge nach §§ 50a–50e BeamtVG bzw §§ 70–74 SVG/§§ 96–100 SVG ab 01.01.2025) nach § 3 Nr 67 Buchst d EStG nF (= Rechtslage ab 01.01.2015)

Rn. 2449a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Änderung des § 3 Nr 67 EStG durch Art 5 Nr 3c, Art 16 Abs 2 des Gesetzes zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417) mit Wirkung ab 01.01.2015 ist nur betreffend diesen Gegenstand der Steuerfreistellung sachlicher Art, im Übrigen redaktionell (s...mehr

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Unterbrechung der Beschäfti... / 1 Unterbrechung der Beschäftigung und Bezug einer Entgeltersatzleistung

Wird eine versicherungspflichtige Beschäftigung durch Wegfall des Anspruchs auf Entgelt für mindestens einen Kalendermonat unterbrochen und wird eine der in § 7 Abs. 3 Satz 2 SGB IV genannten Leistungen bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen, bleibt die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhalten. Der Arbeitgeber hat für den Zeitraum bis...mehr

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Umlageverfahren: Bemessungs... / 1.3.2 Berücksichtigung von Wertguthaben

Von der Umlagepflicht sind darüber hinaus das ausgezahlte Wertguthaben von Personen in der Altersteilzeit während der Freistellungsphase sowie das Arbeitsentgelt von beschäftigten Erwerbsunfähigkeitsrentnern, von beschäftigten Erwerbsminderungsrentnern, von beschäftigten Altersrentnern und von Personen in der Elternzeit, die im Betrieb eine Elterngeld unschädliche Beschäftig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unterbrechungsmeldung / 3 Versicherungsrechtlicher Hintergrund für die Abgabe einer Unterbrechungsmeldung

In der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger auch ohne Zahlung von Arbeitsentgelt erhalten, solange Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung (z. B. Kranken-, Verletzten-, Übergangs- oder Mutterschaftsgeld) besteht, Elternzeit in Anspruch genommen oder Elterngeld bezogen wird, freiwilliger Wehrdienst geleistet wird, das Beschäftigungsve...mehr

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Wohngeld / 3.4.1 Zu berücksichtigende Einkünfte

Zum Jahreseinkommen gehören z. B. folgende Positionen: steuerfreie Beträge von Versorgungsbezügen, steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, steuerfreies Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung, Sparer-Pauschbetrag, soweit die Kapitalerträge 100 EUR übersteigen,[1] Arbeitslosengeld, der nach § 3 Nr. 3 EStG steuerfreie Betrag von Abfindungen weg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Rechtsentwicklung

Rn. 7 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 EStG stand in der durch das EStG 1934 festgelegten Ausgangsfassung unter der Überschrift "Steuerfreie Einkünfte" und enthielt 14 steuerfreie Positionen. Mit dem EStG 1955 wurde die Überschrift in "Steuerfreie Einnahmen" geändert. Zugleich wuchs die Zahl der Steuerbefreiungen von 17 (1955) über 21 (1957) auf 52 (1958) an. Das EStG 1974 zäh...mehr

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Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / Zusammenfassung

Überblick Nachfolgend wird "einmalig gezahltes Arbeitsentgelt" als "Einmalzahlung" bezeichnet. Die vom Arbeitgeber neben dem laufenden Arbeitsentgelt gewährten Einmalzahlungen werden bei der Beitragsberechnung in der Regel in dem Monat berücksichtigt, in dem sie ausgezahlt werden. Abweichend von diesem Grundsatz sind Einmalzahlungen jedoch dem letzten Entgeltabrechnungszeitra...mehr

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Dienstwagen: Weiternutzung ... / Zusammenfassung

Überblick Häufig dürfen Arbeitnehmer ihren Dienstwagen während des Kranken- und Mutterschaftsgeldbezugs oder in der Elternzeit behalten und weiter nutzen. Aber: Wie wirkt sich dies auf den Anspruch und/oder den Bezug der Sozialleistung aus? Was muss lohnsteuer- und beitragsrechtlich berücksichtigt werden? Sind Sozialversicherungsmeldungen notwendig? Gesetze, Vorschriften und...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 2.3 Unterbrechungstatbestand am Insolvenztag

In den Fällen, in denen das Beschäftigungsverhältnis am Insolvenztag wegen einer der in § 7 Abs. 3 Satz 3 SGB IV genannten Tatbestände unterbrochen ist, ist eine Unterbrechungsmeldung mit einem der zutreffenden Abgabegründe "51" bis "53" zum letzten Tag mit Anspruch auf Arbeitsentgelt zu erstatten. Als Tatbestand nach § 7 Abs. 3 Satz 3 SGB IV zählt z. B. der Bezug von Kranke...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 2.3.2 Bei Unterbrechung der Beitragszeit

Während der Zeit des Bezugs von Entgeltersatzleistungen (Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Versorgungskrankengeld) und des Bezugs von Elterngeld wird im Allgemeinen kein Arbeitsentgelt erzielt. Folglich werden keine Beiträge entrichtet. Daher werden diese beitragsfreien Zeiten i. S. d. § 224 Abs. 1 Satz 1 SGB V bei der Ermittlung der Sozialversic...mehr

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FF 01/2024, Keine Rückforde... / 1 Tatbestand:

[1] Die Klägerin macht gegen den Beklagten Rückzahlungsansprüche nach dem Ende ihrer nichtehelichen Partnerschaft geltend. [2] Die Klägerin und der Beklagte waren partnerschaftlich verbunden und erfuhren im Jahr 2018, dass sie Eltern würden. Im Oktober 2018 zogen sie deswegen in eine andere Wohnung, die sie für einen monatlichen Mietzins von 565,00 EUR mieteten. Hierfür liehe...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / aa) Verschonungsabschlag

Rz. 35 Neben dem Abzugsbetrag (§ 13a Abs. 2 ErbStG, dazu sogleich unter Rdn 38) sehen die Begünstigungsvorschriften einen Regelverschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG) sowie einen Options- oder Vollverschonungsabschlag (§ 13a Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 ErbStG) vor. Beide Abschlagsformen stehen allerdings unter verschiedenen Beschränkungen und erfassen nur noch das begünst...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 17.1 Einschränkung der Pflichten des Arbeitgebers

Rz. 67 Die Pflichten des Arbeitgebers nach § 16 Abs. 1 und 2 MiLoG sowie nach § 17 Abs. 1 und 2 entfallen, wenn die Voraussetzungen des § 1 MiLoDokV erfüllt sind. Danach sind 3 Fallgestaltungen zu unterscheiden. Die Einschränkungen gelten, wenn: der Arbeitnehmer ein verstetigtes regelmäßiges Monatsentgelt von mehr als 2.958 EUR brutto erhält.[1] Der Grenzwert von 2.958 EUR ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Die Einnahme muss auf Leistungen eines Sozialleistungsträgers beruhen

Rn. 355 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 10 S 1 EStG stellt nicht jegliche solcher Einnahmen der Gastfamilie frei, sondern verlangt eine Kausalität: Die Einnahme muss beruhen "auf Leistungen des Leistungsträgers nach dem SGB". Rn. 356 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für den Fall, dass die Einnahme nicht auf Leistungen des Sozialleistungsträgers beruht, sieht § 3 Nr 10 S 2 EStG ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Rechtsentwicklung

Rn. 70a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 20 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (vom 20.12.2011, BGBl I 2011, 2854) ersetzte in § 3 Nr 2 EStG mit Wirkung ab 01.04.2012 (Art 51 Abs 1 des Gesetzes) zur redaktionellen Anpassung die Worte "§ 187 und 208 Abs 2 SGB III" durch "§§ 169 und 175 Abs 2 SGB III", ferner wurde die Bezugnahme auf "§ 143 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcc) Der Zweck der Beihilfe (§ 3 Nr 11 S 1 EStG)

Rn. 388 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines Die Beihilfe muss folgende Zwecke unmittelbar, dh nicht bloß mittelbar (also über Zwischenstufen) fördern (BFH BStBl II 1972, 566; 2017, 432; FG RP 3 K 2197/11, DStRE 2016, 712 rkr): Erziehung Ausbildung Wissenschaft Kunst. Rn. 388a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (2) Das Kriterium der Unmittelbarkeit[ Die Rspr unterscheidet für die Fra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Brandt, Steuerbarkeit eines Kommunalen Erziehungsgelds, NWB F 3, 10 589; Kempermann, Urteilsanmerkung zu BFH BStBl II 2006, 755, FR 2006, 1032; von Bornhaupt, LStR 2008, BB 2007, 2708; Benzler, Neuerungen bei der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Pflegeentgelten, DStR 2009, 954; Lippert, Gewinnermittlung bei Einkünften aus Aufnahme von Heimkindern iSd § 34 SGB VIII, DStR...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gbd) Der Empfänger der Beihilfe

Rn. 380e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für die Frage, ob die gewährte Beihilfe steuerfrei ist, kommt es auch auf den Empfänger der Beihilfe an:mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Rah... / 2.2 Gesetze zur Vergütungsfestlegung

Auf mehreren Ebenen existieren gesetzliche und einzelvertragliche Vergütungsregelungen (siehe auch Abb. 1): Europäisches Recht Nationales Recht Tarifvertrag Betriebsvereinbarung Arbeitsvertrag Abb. 1: Rangfolge der Rechtsquellen für die Vergütung Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner erbrachten Arbeitsleistung einen Anspruch auf Vergütung hat. Dabei ist sicherzu...mehr

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Nichtigkeit von Verwaltungs... / 1 Absolute Nichtigkeitsgründe

Die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes setzt besonders schwerwiegende Fehler voraus, die bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig sind.[1] Solche gravierenden Mängel können Verfahrensfehler sachlicher oder inhaltlicher Art sein, mithin schwerwiegende Verstöße gegen formelle oder materielle Rechtsvorschriften. Als besonders schwerwiegende Fe...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1 Höhe des Elterngeld Plus (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 6 Das Elterngeld Plus beträgt nach § 4a Abs. 2 Satz 2 monatlich höchstens die Hälfte des Basiselterngeldes, das der berechtigten Person zustünde, wenn sie während des Elterngeldbezugs keine Einnahmen i. S. d. § 2 BEEG oder des § 3 BEEG hätte oder hat. Rz. 7 Es ist möglich, dass das Elterngeld Plus in der Summe nicht dem entsprechenden Basiselterngeld entspricht. Wie beim ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Berechnung des Elterngeld Plus (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 5 Im Gegensatz zum Basiselterngeld wird das Elterngeld Plus nach § 4a Abs. 2 Satz 1 zwar auch nach den Vorgaben der §§ 2 bis 3 BEEG berechnet, zusätzlich treffen jedoch die Sätze 2 und 3 des § 4a Abs. 2 Sonderreglungen. 3.1 Höhe des Elterngeld Plus (Abs. 2 Satz 2) Rz. 6 Das Elterngeld Plus beträgt nach § 4a Abs. 2 Satz 2 monatlich höchstens die Hälfte des Basiselterngeldes...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG § 4a Berechnung von Basiselterngeld und Elterngeld Plus

1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Regelungsgegenstand des § 4a war zunächst die Anspruchsberechtigung beim Betreuungsgeld. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes v. 15.2.2021 [1] hat mit Wirkung zum 1.9.2021 den bisherigen Wortlaut des § 4a gestrichen. Die Streichung ist aufgrund des Wegfalls des Betreuungsgeldes erfolgt, das mit Ent...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.2 Halbierung der Mindest- und Erhöhungsbeträge (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 8 Nachdem Elterngeld Plus maximal in der Höhe des hälftigen Basiselterngeldanspruchs bei vollständiger Aufgabe der Erwerbstätigkeit gezahlt wird, ist es folgerichtig, die für die Berechnung des Elterngeld Plus relevanten Mindest- und Erhöhungsbeträge ebenfalls zu halbieren. Hierzu zählen: der Mindesbetrag für das Elterngeld nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BEEG (Nr. 1), der Mindestbe...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Berechnung des Basiselterngeldes (Abs. 1)

Rz. 4 Zur Berechnung des Basiselterngeldes legt § 4a Abs. 1 fest, dass dieses allein – und damit abweichend vom Elterngeld Plus – nach den Vorgaben der §§ 2 bis 3 BEEG ermittelt wird. § 2 BEEG regelt die Höhe des Elterngeldes, § 2a BEEG den Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag, § 2b BEEG den Bemessungszeitraum, § 2c BEEG das Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit, § ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 3 Aus § 4a Abs. 1 ergibt sich, nach welchen Vorgaben das Basiselterngeld ermittelt wird. Eine entsprechende Regelung zur Ermittlung des Elterngeldes Plus lässt sich Abs. 2 entnehmen.mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 6.2 Überblick über die beabsichtigten Regelungen

Zentrale Regelung ist die Einführung eines (bezahlten) Freistellungsanspruchs des Partners oder der Partnerin (fortan: Partner) in den ersten 10 Arbeitstagen nach einer Geburt.[1] Darüber hinaus ist Folgendes geplant: Anspruchsberechtigt soll vorrangig "der im Haushalt lebende andere Elternteil" sein. Alleinerziehende sollen die Möglichkeit erhalten, eine Person zu benennen, d...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 6.1 Stand der Gesetzgebung

Am 29.3.2023 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Referentenentwurf zu einem Gesetz zur Einführung eines Freistellungsanspruchs für den Partner oder die Partnerin nach der Entbindung und zur Änderung anderer Gesetze im Bereich der familienbezogenen Leistungen (Familienstartzeitgesetz) vorgelegt. Bisher ist dieser Referentenentwurf nicht im...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 6.9 Sonstige Änderungen

Darüber hinaus sind im Gesetz vorgesehen: Eine Änderung des AAG zur Einführung des vollen Erstattungsanspruchs für Arbeitgeber von Beschäftigten, die Partnerschaftslohn während der Partnerfreistellung beziehen. Die Einführung des Partnerschaftsgeldes für freiwillig gesetzliche Versicherte mit Krankengeldanspruch (das nur dem Progressionsvorbehalt unterliegt).[1] Die Einführung ...mehr

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Praxis-Beispiele: Krankenge... / 1 Auswirkungen eines Krankengeldzuschusses

Sachverhalt Ein Arbeitgeber zahlt seinen Arbeitnehmern finanzielle Leistungen, während diese gleichzeitig Sozialleistungen erhalten. Je nach Position des Arbeitnehmers im Betrieb (Vergütungsgruppe) erhalten die Mitarbeiter einzelne oder alle der folgenden Leistungen: Zuschuss zum Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Zuschuss zum Krankentag...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Zusätzliches Elterngeld für die Partnermonate nach § 4 Abs. 3 Satz 3 (Abs. 1)

Rz. 4 Voraussetzung für einen von § 4 Abs. 4 Satz 1 BEEG abweichenden zusätzlichen Bezug des Elterngeldes für die Partnermonate nach § 4 Abs. 3 Satz 3 BEEG ist die Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit für 2 Lebensmonate und das Vorliegen einer der in Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen. Die Voraussetzungen nach Nr. 1 bis 3 müssen hingegen nicht kumulativ vorliegen...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Zusätzliche Monatsbeträge Elterngeld Plus (Abs. 2)

Rz. 14 Nach Abs. 2, der in seinem Regelungsgehalt dem § 4 Abs. 6 Satz 2 BEEG a. F. entspricht, hat ein Elternteil, der in mindestens 2 bis höchstens 4 aufeinander folgenden Lebensmonaten nicht weniger als 24 und nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats erwerbstätig ist, bei Vorliegen der Voraussetzungen des Abs. 1 Nr. 1 bis 3 für diese Lebensmonate An...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Erweiterung des Anwendungsbereichs (Satz 1)

Rz. 4 Nach § 4d Satz 1 gelten die §§ 4 bis 4c BEEG in den Fällen des § 1 Abs. 3 und 4 BEEG entsprechend. Einen Anspruch auf Elterngeld nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BEEG hat abweichend von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BEEG ("mit seinem Kind in einem Haushalt lebt") auch, wer (Nr. 1) mit einem Kind in einem Haushalt lebt, das er mit dem Ziel der Annahme als Kind aufgenommen hat, (Nr. 2) e...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Zusätzliche Bezugsmonate bei Alleinerziehenden (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Nr. 1 erhält ein Elternteil zusätzlich auch das Elterngeld für die Partnermonate nach § 4 Abs. 3 Satz 3 BEEG, wenn bei ihm die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b Abs. 1 und 3 EStG vorliegen und der andere Elternteil weder mit ihm noch mit dem Kind in einer Wohnung lebt. Rz. 6 Mit dem in § 24b EStG vorgesehenen Entlastun...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils (Satz 2)

Rz. 5 Der Bezug von Elterngeld durch den nicht sorgeberechtigten Elternteil und durch Personen, die nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 BEEG einen Anspruch auf Elterngeld haben, bedarf der Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils. § 4d Satz 2 stellt insofern den Einklang mit den Vorschriften des Familienrechts, insbesondere der Regelungen zum Sorgerecht, her.[1] Es ergebe...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Gefährdung des Kindeswohls (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 8 Zusätzlich kann ein Elternteil auch das Elterngeld für die Partnermonate nach § 4 Abs. 3 Satz 3 BEEG – eine Minderung des Erwerbseinkommens vorausgesetzt – auch dann beziehen, wenn mit der Betreuung durch den anderen Elternteil eine Gefährdung des Kindeswohls i. S. v. § 1666 Abs. 1 und 2 BGB verbunden wäre. Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 3 Der Anwendungsbereich der §§ 4 bis 4c BEEG wird durch § 4d Satz 1 auf den nach § 1 Abs. 3 und 4 BEEG elterngeldberechtigten Personenkreis ausgedehnt. Der Satz 2 des § 4d stellt ein Zustimmungserfordernis des sorgeberechtigten Elternteils für den in Satz 2 näher bezeichneten Personenkreis zum Bezug von Elterngeld auf.mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3 Unmöglichkeit der Betreuung (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 10 Auch bei der Unmöglichkeit der Betreuung des Kindes durch den anderen Elternteil kann ein Elternteil bei Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit für 2 Lebensmonate zusätzlich auch das Elterngeld für die Partnermonate nach § 4 Abs. 3 Satz 3 BEEG beziehen. Das Vorliegen der Unmöglichkeit der Betreuung nach Abs. 1 Nr. 3 ist anhand objektiver Umstände zu ermitteln. ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1.1.1 Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse

Rz. 5 Die (werdende) Mutter muss Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Unerheblich ist, ob eine Pflichtversicherung (§ 5 SGB V) besteht oder ein freiwilliges Versicherungsverhältnis (§ 9 SGB V) vorliegt. Nicht ausreichend hingegen ist eine Familienversicherung (§ 10 SGB V). Bei einer Familienversicherung ist die Frau nicht selbst, sondern lediglich über das Mitglied...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 4 Verhältnis zu anderen Leistungen

Rz. 61 Der Bezug von Mutterschaftsgeld führt zum Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld (§ 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V), auf Arbeitslosengeld (§ 156 Abs. 1 Nr. 2 SGB III) und auf Übergangsgeld (§ 65 Abs. 4 SGB IX). Auf Verletztengeld ist § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V entsprechend anwendbar.[1] Rz. 62 Auf Elterngeld wird das Mutterschaftsgeld gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEG mit Ausnahme ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Bis zum 1.9.2021 war in § 4c die Anrechnung von anderen Leistungen auf das Betreuungsgeld geregelt. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes v. 15.2.2021 [1] hat mit Wirkung zum 1.9.2021 den früheren Wortlaut des § 4c gestrichen. Die Streichung ist aufgrund des Wegfalls des Betreuungsgeldes erfolgt, das mit Entscheidung des BVerfG vom ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Mitarbeiterzahl

Rz. 509 Die Lohnsumme spielt nur dann eine Rolle, wenn der Betrieb im Besteuerungszeitpunkt mehr als fünf Beschäftigte hat (§ 13a Abs. 1 S. 4 ErbStG) und die entsprechenden Beschäftigungsverhältnisse in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem begünstigungsfähigen Vermögen i.S.v. § 13b Abs. 1 ErbStG stehen.[784] Soweit die Ausgangslohnsumme 0 EUR beträgt, ist die Lohnsumme von ...mehr