Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 357c BGB – Rechtsfolgen des Widerrufs von Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen.

Gesetzestext (1) Der Verbraucher hat im Falle des Widerrufs keine Kosten zu tragen. Die Kosten des Vertrags, seiner Durchführung und seiner Rückabwicklung hat der Unternehmer dem Verbraucher zu erstatten. Eine Vergütung für geleistete Dienste sowie für die Überlassung von Wohngebäuden zur Nutzung ist ausgeschlossen. (2) Der Verbraucher hat für einen Wertverlust der Unterkunf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 31a BGB – Haftung von Organmitgliedern und besonderen Vertretern.

Gesetzestext (1) 1Sind Organmitglieder oder besondere Vertreter unentgeltlich tätig oder erhalten sie für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die 840 Euro jährlich nicht übersteigt, haften sie dem Verein für einen bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 2Satz 1 gilt auch für die Haftung gegenüber den Mitg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Pflichten des Auftraggebers.

Rn 70 Der Auftraggeber ist ggü dem Makler zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Ansonsten treffen ihn nur die Nebenpflichten aus § 241 II. Eine Pflichtverletzung liegt idR nicht vor, wenn der Auftraggeber die ursprüngliche Absicht zum Abschluss des Hauptvertrags aufgibt oder erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt (BGH NJW 67, 1225 [BGH 22.02.1967 - VIII ZR 215/64])...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Sportler des Vereins (erlaubte Höhe der Zahlungen an unbezahlte Sportler)

Tz. 29 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Sportler des Vereins i. S. v. § 67a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) sind nicht nur die (aktiven) Mitglieder des Vereins, sondern alle Sportler, die für den Verein auftreten (z. B. in einer Mannschaft des Vereins mitwirken, s. AEAO zu § 67a Abs. 3 AO TZ 31, Anhang 2). Eine Mitgliedschaft der betreffenden Person im Verein selbst ist nicht e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Haftung.

Rn 7 Die Schadensersatzpflicht ggü dem Verein aufgrund von Pflichtverletzungen bei der Geschäftsführung folgt allg Regeln (§ 280 I; näher Ehlers NJW 11, 2689), zB haften die vertretenden Vorstandsmitglieder dem Verein, wenn dieser aufgrund des Zuflusses verdeckter Vergütungen an Lizenzspieler eine Vertragsstrafe an den DFB zahlen muss (LG Kaiserslautern VersR 05, 1090). Der ...mehr

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AGS 08/2024, In diesem Heft

Im Aufsatzteil (S. 337 f.) befasst sich Hagen Schneider mit den Kosten für Anträge auf Akteneinsicht oder Auskunft nach § 13 Abs. 2 FamFG. Burhoff (S. 339 ff.) beleuchtet das Vorschussrecht des Wahlanwalts nach § 9 RVG. Das Vorschussrecht des beigeordneten Anwalts wird einem weiteren Beitrag vorbehalten bleiben. Wendet der Vergütungsschuldner ein, der Anwalt habe ihm einen Höc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1880 BGB – Mittellosigkeit des Betreuten.

Gesetzestext (1) Der Betreute gilt als mittellos, wenn er den Vorschuss, den Aufwendungsersatz oder die Aufwandspauschale aus seinem einzusetzenden Vermögen nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann. (2) Der Betreute hat sein Vermögen nach Maßgabe des § 90 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch einzusetzen. Rn 1 Normzweck. § 1880 ersetzt § 1836d u § 1836c aF und bes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolgen.

Rn 3 Hat der Verpflichtete die Leistung in Person zu erbringen, besteht bei Heranziehung Dritter kein Anspruch auf vertragliche Vergütung, wohl aber können nach allg Regeln Schadensersatzansprüche entstehen. Bei eigener Verhinderung muss der Verpflichtete auch nicht für Vertretung sorgen. Da das Dienstverhältnis und damit die Dienstleistungspflicht mit dem Tode erlischt, hab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 217. Drittes Bürokratieentlastungsgesetz v 22.11.2019, BGBl I 2019, 1746

Rn. 237 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die nachfolgenden Änderungen gem Art 6 des Gesetzes betr die ESt gelten gemäß § 52 Abs 1 EStG ab dem VZ 2021. § 3 Nr 34 EStG: Der Höchstbetrag für die Steuerbefreiung von zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährten Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung wird angehoben von 500 EUR auf 600 EUR p. a. § 22 Nr 5 S 7 EStG: Mit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Empfänger

Rn. 1677 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nicht als BA abziehbar sind Geschenke an Personen, die nicht ArbN des StPfl sind, dh die nicht in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, Ausbildungsverhältnis oÄ stehen. Nicht ArbN sind daher Personen, zu denen ein Auftrags-, Geschäftsbesorgungs- oder Werkvertragsverhältnis besteht. Beispiele: So ist zB ein freiberuflicher Fotograf, der im W...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Schwebendes Geschäft

Rn. 1240 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Bei Arbeitsverhältnissen handelt es sich bilanzrechtlich um Dauerschuldverhältnisse, die regelmäßig als schwebende Geschäfte in Form von Dauerschuldverhältnissen nicht bilanzierbar sind (s Rn 471). Hier wird durch die BFH-Rspr in besonderem Maße die Ausgeglichenheitsvermutung betont, dh also die Gleichwertigkeit der Lohnzahlungsverpflichtun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1417 BGB – Sondergut.

Gesetzestext (1) Vom Gesamtgut ist das Sondergut ausgeschlossen. (2) Sondergut sind die Gegenstände, die nicht durch Rechtsgeschäft übertragen werden können. (3) 1Jeder Ehegatte verwaltet sein Sondergut selbstständig. 2Er verwaltet es für Rechnung des Gesamtguts. Rn 1 Zum Sondergut zählt dasjenige Vermögen, das nicht durch Rechtsgeschäft übertragen werden kann. Das sind zB gem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / q) Schwerbehindertenpflichtplätze

Rn. 1290 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Bei analoger Anwendung der BFH-Rspr zu den (überzähligen) Ausbildungsplätzen (s Rn 1240) kommt eine Rückstellung für den möglicherweise überhöhten Arbeitslohn (verglichen mit der Arbeitsleistung) nicht in Betracht. BFH-Rspr liegt nicht vor. Gegen Rückstellung Schmidt/Weber-Grellet, § 5 EStG Rz 550 "Soziallasten", 26. Aufl; für Rückstellung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen 51 VersAusglG 5 ff. Amtsermittlungsgr...mehr

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zfs 08/2024, Kostenersatz f... / 2 Aus den Gründen:

[5] I. Das Berufungsgericht (LG Hamburg, Urt. v. 21.10.2021 – 323 S 14/21, juris) hat zur Begründung seiner Entscheidung, soweit für das Revisionsverfahren relevant, ausgeführt: [6] Die Haftung der Beklagten dem Grunde nach stehe nicht in Streit. Die Beklagte sei zur Übernahme von im Zusammenhang mit der Fahrzeugdesinfektion anfallenden Kosten grundsätzlich verpflichtet. Kost...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Der gewöhnliche Lauf der Dinge.

Rn 6 Der gewöhnliche Lauf der Dinge bildet nach 2 die Grundlage für die Gewinnschätzung. Dieser braucht, eben weil er wahrscheinlich ist, vom Geschädigten nicht bewiesen zu werden (BGH NJW 64, 661, 663 [BGH 17.12.1963 - V ZR 186/61]). Insb liegt es nach BGH NJW 00, 3287, 3288 [BGH 06.06.2000 - VI ZR 172/99] und NRW-RR 16, 793 nahe, ›nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge von e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Steueränderungsgesetze 1960 vom 30.07.1960, BStBl I 60, 514 und vom 27.12.1960, BStBl I 61, 18

Rn. 13 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das zuletzt genannte Gesetz betrifft Änderung des § 3 Nr 17 EStG 1958 dahin, daß 100 DM des Arbeitslohns für Dezember als "Weihnachts-Freibetrag" steuerfrei bleiben. Wesentlich einschneidendere Änderungen und Ergänzungen enthält das StÄndG v 30.07.60 mit einer ausdrücklichen und gegenständlich näher bezeichneten Einschränkung des Abzugs von B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Änderungen des Steuertarifs

Rn. 129f Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 32c Abs 4 S 2 EStG: Herabsetzung des Spitzensteuersatzes für gewerbliche Einkünfte von 47 % auf 45 %. Die Herabsetzung tritt ein bei gewerblichen Einkünften ab DM 93 744 (bis 1998: DM 100 278). Ab dem Jahr 2000 ermäßigt sich der Spitzensteuersatz auf 43 %: § 52 Abs 45 EStG. § 37 Abs 3 S 3 EStG: Käme bei bilanzierenden StPfl eine Herabsetzung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 49. Gesetz zur Erleichterung des Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand vom 13.04.1984, BStBl I 84, 332

Rn. 57 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Einfügung eines Satz 3 in § 3 Nr 9 EStG: Ausschluß der Steuerfreiheit für lfd gezahlte Abfindungen, die mindestens 65 vH des in den letzten sechs Monaten vor Beendigung des Dienstverhältnisses durchschnittlich erzielten Arbeitslohns betragen (sog Vorruhestandsgeld).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unterzeichnung ungelesener Urkunden.

Rn 16 Wer eine Urkunde ungelesen und in Kenntnis ihrer Rechtserheblichkeit, aber ohne Bewusstsein ihres Inhalts unterschreibt, kann idR nicht anfechten (BGH NJW 68, 2103; 99, 2665; 02, 957). Grds gilt dies auch für der deutschen Sprache Unkundige (BGHZ 87, 114; BGH NJW 14, 1242 Tz 8; Köln VersR 00, 244), Lese- und Schreibunkundige (LG Köln WM 86, 822) und diejenigen, die den...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Änderungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmern

Rn. 129c Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 3 Nr 9 EStG: Die Freibeträge für Abfindungen wurden ab 1999 um 1/3 gekürzt. Abfindungen, die vertraglich vor dem 01.01.1999 abgeschlossen wurden und dem ArbN vor dem 01.04.1999 zufließen, sind noch mit den alten Freibeträgen begünstigt: § 52 Abs 5 EStG. Der steuerpflichtige Abfindungsbetrag nach Abzug des Freibetrages wird gem § 24 Nr 1, § 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder

Rn. 1854 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Neben Geldbußen fallen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG auch Ordnungsgelder unter die Vorschrift. Hierzu gehören die nach deutschem Recht so bezeichneten Forderungen, die insbesondere in den Verfahrensordnungen oder in verfahrensrechtlichen Vorschriften anderer Gesetze enthalten sind. Ordnungsgelder sind zB das Ordnungsgeld wegen Ausbleibens e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 73. Gesetz zur stl Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (WoBauFG) vom 22.12.1989, BGBl I, 2408

Rn. 85 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das WoBauFG verbindet zwei ursprünglich unabhängig voneinander eingebrachte Gesetzesentwürfe, nämlichmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Erfolgsprämien (Tantiemen)

Rn. 1261 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Bei Erfolgsprämien an ArbN, die erst nach langer Zeit u außerdem nur nach Maßgabe der Ertrags- u Liquiditätslage des Unternehmens bei Fälligkeit in Raten zu zahlen sind, fehlt es an einer gegenwärtigen wirtschaftlichen Belastung, was eine Rückstellungsbildung ausschließt (BFH BStBl II 1980, 741; zustimmend Heibel, BB 1981, 2042, 247). Ferne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 24. Steueränderungsgesetz 1973 vom 26.06.1973, BStBl I 73, 545

Rn. 28 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das StÄndG 1973 brachte eine Einschränkung der Anwendung des § 7 Abs 5 (degressive AfA für Gebäude), die Streichung des Schuldzinsenabzugs als Sonderausgabe (nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben) und die Streichung der 24 000 DM-Grenze bei Anwendung des § 34a (Steuerfreiheit bestimmter Zuschläge zum Arbeitslohn). Weitere Änderungen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Forderungsabtretung.

Rn 9 Die Abtretung von Lohn- oder Gehaltsansprüchen ist in Formularmietverträgen wegen Verstoßes gegen § 307 unwirksam (LG Lübeck WuM 86, 14). In Betracht kommt die Abtretung von Forderungen aus einem etwaigen Untermietverhältnis oder des Anspruchs auf Auszahlung des Sparguthabens auf einem Kautionskonto des Mieters. Eine auf einem Formular der Beitrittserklärung zu einer Wo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 236. Steuerentlastungsgesetz 2022 (StEntlG 2022) v 23.05.2022, BGBl I 2022, 749

Rn. 256 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 11.05.2022 dem Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 zugestimmt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde um die Zahlung einer Energiepreispauschale iHv 300 EUR und um die Einmalzahlung eines Kinderbonus iHv 100 EUR ergänzt. Der Bundestag am 13.05.2022 dem StEntlG 2022 in der Fassung der Beschl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 119. Gesetz zur Umrechnung und Glättung steuerlicher Euro-Beträge (Steuer-Euroglättungsgesetz – StEuglG) v 19.12.2000, BGBl I 2000, 1790 (BStBl I 2001, 3)

Rn. 139 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Durch das StEuglG wurden die in den Steuergesetzen und Steuerverordnungen enthaltenen DM-Signalbeträge auf Euro umgerechnet und großteils geglättet. Angestrebt wurde die Vermeidung einer Schlechterstellung der Stpfl, wobei sich angesichts der unterschiedlichen Funktion der DM-Signalbeträge eine Glättung der Steuer-Signalbeträge im Einzelfall...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Regelung in der Sicherungsabrede.

Rn 31 Die Verwertung bestimmt sich nach der (AGB-)Sicherungsabrede (RGZ 143, 113, 116; BGH NJW 80, 226 [BGH 24.10.1979 - VIII ZR 298/78]). Eine unangemessene Verwertungsregelung berührt die Wirksamkeit der Sicherungsabtretung nur bei Lohn- u Gehaltszessionen (Rn 29). IÜ gelten Vor §§ 1204 ff Rn 65 ff zur Sicherungsübereignung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Folge einer Nichtzahlung.

Rn 180 Entrichtet der Mieter die Miete nicht, kann der Vermieter kündigen, unter den Voraussetzungen der §§ 543 II 1 Nr 3, 569 III auch außerordentlich. Ferner kann der Vermieter nach §§ 280, 281, 286 ff Ersatz des Verzugsschadens verlangen. Ist die erste Miete zu Beginn der Mietzeit zu entrichten, kann der Vermieter nach § 320 die Einrede des nicht erfüllten Vertrags erhebe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausn: Unwirksamkeit des Vertrages (Abs 3).

Rn 16 III hat ggü der in I enthaltenen Grundregel (s Rn 1) Ausnahmecharakter und daher nur einen engen Anwendungsbereich (W/L/P/Lindacher/Hau § 306 Rz 60). Es müssen besondere Gründe (›unzumutbare Härte‹) vorliegen, damit die Vorschrift eingreift. Rn 17 Aus der Sicht des Verwenders genügt dafür nicht die Unwirksamkeit einzelner Klauseln nach §§ 307 ff. Unzumutbar kann das Fes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Eigenleistungen des Bestellers.

Rn 7 Nimmt der Besteller die Mängelbeseitigung ganz oder teilweise in Eigenleistung vor, kann er die hierdurch angefallenen Vermögensaufwendungen in Form von Fahrt- und Materialkosten, darüber hinaus den Aufwand an Arbeitszeit und Arbeitskraft erstattet verlangen (BGHZ 59, 328, 330 = BauR 73, 52; AnwK/Raab § 637 Rz 18 mwN). Soweit er die Eigennachbesserung im Rahmen seiner g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Entgeltpunkte als Bezugsgröße.

Rn 5 Maßgebliche Bezugsgröße der GRV (iSv § 5 I) sind Entgeltpunkte. Im VA sind darunter die Entgeltpunkte iSd § 63 SGB VI zu verstehen, nicht die – sich erst nach Multiplikation mit dem sog Zugangsfaktor ergebenden – persönlichen Entgeltpunkte. Nimmt die versicherte Person die Altersrente mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch, beträgt der Zugangsfaktor 1,0, wirkt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsfolge.

Rn 11 Das Scheingeschäft ist ohne Weiteres ggü jedermann nichtig. Schließen Eheleute einen Arbeitsvertrag, bei dem ein Arbeitsentgelt ohne Arbeitsleistung anstelle des geschuldeten Unterhalts gezahlt wird, soll ein nichtiges Scheingeschäft vorliegen (BGH NJW 84, 2350 [BGH 28.06.1984 - IX ZR 143/83]). Diese Folge gilt auch ggü einem gutgläubigen Dritten, den die Parteien rege...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beschäftigungsverhältnisse in nicht inländischen Haushalten

Rn. 7 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Bei einem nicht inländischen Haushalt, der in einem Staat liegt, der der EU oder dem EWR angehört, setzt die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach § 35a Abs 1 EStG voraus, dass das monatliche Arbeitsentgelt EUR 538 (Kj 2023 = EUR 520) nicht übersteigt und die Sozialversicherungsbeiträge ausschließlich von dem ArbG zu entrichten sind und a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausweichklausel (Art 8 IV).

Rn 14 IV geht II und III vor und entspricht ex Art 30 II aE EGBGB. Umstände für eine engere Verbindung zu einem anderen Staat können sein: Erfüllungsort, Staatsangehörigkeit der Parteien, Sitz des ArbG, Vertragssprache, Währung des Arbeitsentgeltes, Ort des Vertragsschlusses, Arbeitsort, Wohnsitz der Parteien, Registrierung von Schiff oder Flugzeug (BAG NZA 16, 473, 475 [BAG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Prozessuales.

Rn 24 Mit der Statusklage kann der Dienstverpflichtete, solange das Vertragsverhältnis besteht, auf Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses klagen (BAG AP Nr 78 zu § 256 ZPO 1977), nach Beendigung allerdings nur, wenn die Feststellung für Ansprüche des Beschäftigten noch relevant sein kann (BAG NZA 02, 760). Grenze ist Treu und Glauben (§ 242) (BAG NZA 03, 341 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Der Vertragschluss.

Rn 54 Der Arbeitsvertrag ist grds formfrei, § 105 GewO. Wegen Schriftformerfordernis für Altersgrenzen (BAG NZA 18, 507; dagegen Lingemann NZA 18, 889) ist gesetzliche Schriftform (zum Schriftformerfordernis nach Tarifvertrag BAG NZA 21, 1651 [BAG 24.03.2021 - 10 AZR 16/20]) jedoch dringend zu empfehlen. Das gilt auch, da der ArbG die wesentlichen Vertragsbedingungen schrift...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Tarif-Vorschriften

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Sicherbare Forderungen.

Rn 7 Sicherbar sind alle Forderungen ›aus dem Vertrag‹. Insoweit gelten zunächst die gleichen Grundsätze wie für § 647 (s dort Rn 3 mwN). Erfasst sind also außer dem Vergütungsanspruch des Unternehmers (zu Forderungen aus einem Vergleich hierüber Dresd BauR 10, 953 = MDR 10, 1377) Entschädigungsansprüche aus § 642, Aufwendungsersatzansprüche (§ 645 I) und vertragliche Schade...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Wer zum Ersatz von Aufwendungen verpflichtet ist, hat den aufgewendeten Betrag oder, wenn andere Gegenstände als Geld aufgewendet worden sind, den als Ersatz ihres Wertes zu zahlenden Betrag von der Zeit der Aufwendung an zu verzinsen. 2Sind Aufwendungen auf einen Gegenstand gemacht worden, der dem Ersatzpflichtigen herauszugeben ist, so sind Zinsen für die Zeit, für welch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Kosten der Nachlassverwaltung.

Rn 1 Nach §§ 1983, 1987 und § 64 GNotKG iVm 12310 ff, 31000 KV umfassen die Kosten neben den Gerichtsgebühren, auch die Gebühren und Auslagen, die bei der Nachlassverwaltung selbst entstehen, wie zB die Auslagen für die Bekanntmachungen und die Vergütung des Nachlassverwalters (§ 1987).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. 2Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund ges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist bei der Herstellung des Werkes eine Handlung des Bestellers erforderlich, so kann der Unternehmer, wenn der Besteller durch das Unterlassen der Handlung in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene Entschädigung verlangen. (2) Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung, andererseits nach dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Besondere Maklerpflichten.

Rn 8 Die erlaubte Doppeltätigkeit des Maklers führt zur Erweiterung der bestehenden vertraglichen Pflichten. Auf Nachfrage einer Partei hat der Makler seine Tätigkeit für die andere Partei zu offenbaren (BGH NJW-RR 03, 991). Fraglich ist, ob den Makler auch ohne Nachfrage eine Offenbarungspflicht trifft. Eine generell gültige Antwort lässt sich insoweit nicht geben. Sofern k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. VOB/B.

Rn 15 § 12 VI VOB/B entspricht zunächst § 644 I 1, verweist dann aber auf § 7 VOB/B, der eine für den Unternehmer günstigere Regelung enthält, indem er gem § 6 V VOB/B einen § 645 entspr Teil seiner Vergütung verlangen kann, wenn die Werkleistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt und objektiv unabwendbare Ereignisse beschädigt oder zerstört wird (BGHZ 61, 144 = BauR 73, 317).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verhältnis zu anderen Vorschriften.

Rn 2 Verletzungen von Vertragspflichten des Maklers können sich auf den Vergütungsanspruch auch nach allg Regeln über Schadensersatzansprüche (§ 652 Rn 70) auswirken, die darauf gerichtet sind, den Auftraggeber vom Vergütungsanspruch zu befreien (§ 249 I). Darüber hinaus sind bei Vertragsverletzungen eigenständige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers denkbar (§ 280 I), ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.9 Ablösezahlungen

Tz. 58 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Hierzu s. die Ausführungen der Verwaltung in AEAO zu § 67a Abs. 3 AO TZ 39 (Anhang 2). S. "Ablösezahlungen".mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vertragsparteien.

Rn 13 Weder das BGB noch das HGB grenzt den Kreis der Vertragsparteien des Maklervertrags ein. Als Makler und als Auftraggeber können natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften auftreten. Ein Auftraggeber kann auch mehrere Makler nebeneinander einschalten. Die einzelnen Verträge haben ein eigenständiges Schicksal. Bei Vorliegen der Vorausse...mehr