Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

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Betriebliche Übung / 8.5.1 Freiwilligkeitsvorbehalte

Freiwilligkeitsvorbehalte verhindern die Entstehung einer betrieblichen Übung. Sie können sowohl im Arbeitsvertrag als auch im Zusammenhang mit der jeweiligen Erbringung einer Leistung abgegeben werden.[1] Gegen Freiwilligkeitsvorbehalte bestehen auch nach dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform keine rechtlichen Bedenken.[2] Unzulässig ist ein Freiwilligkeitsvorbehalt nach d...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 3.1 Wie Skonti, Rabatte und Boni bei Forderungen berücksichtigt werden

Skonto Die Gewährung von Skonto führt nicht zur Kürzung der Forderung. Bei Inanspruchnahme von Skonto wird dies bei Zahlung erfasst. So buchen Sie richtig Handwerker gewährt Skonto Ein Handwerker verlegt beim Kunden einen Teppichboden und stellt ihm dafür 2.380 EUR in Rechnung (inkl. 19 % Umsatzsteuer = 380 EUR). Er gewährt 3 % Skonto (Abschn. 14.5. Abs. 19 Satz 13 UStAE). Der ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.11 Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten nach § 80BPersVG

§ 80 BPersVG regelt Tatbestände der Mitbestimmung in organisatorischen Inhalten. Diese haben entweder kollektiv-personellen Charakter oder betreffen Fragen der Ordnung innerhalb der Dienststelle. Die Tatbestände unterliegen grundsätzlich der uneingeschränkten Mitbestimmung des Personalrats. Ausgenommen sind nach § 75 Abs. 3 BPersVG die Tatbestände der § 80 Abs. 1 Nr. 10 bis 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3 Der Entleiher entrichtet kein Entgelt, sondern überlässt Wirtschaftsgüter (§ 8b Abs 10 S 2 KStG)

Tz. 419 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 8b Abs 10 S 2 KStG enthält eine Regelung für den Fall, dass die andere Kö (Entleiher) als Gegenleistung für die Überlassung der Anteile kein Entgelt entrichtet, sondern ihrerseits an die überlassende Kö (Verleiher) WG überlässt. Dies ist zB bei der Aktienleihe gegen Übertragung von Anleihen unter Verzicht von wechselseitigen AZ der Fall (...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / III. Antrag auf Festsetzung der Vergütung des Nachlassverwalters

Rz. 244 Da eine spezielle Gebührenordnung nicht besteht, muss das Gericht das angemessene Entgelt nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmen, Anhaltspunkt kann sein die Empfehlung des Deutschen Notarvereins für die Vergütung von Testamentsvollstreckern. Anspruchsmindernd ist u.a. eine alsbald eingeleitete Nachlassinsolvenz, die Erfolglosigkeit bei der Berichtigung von Nachlassve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.2 Vergütung für die Geschäftsführung

Tz. 1222 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Bei einer GbR steht die Geschäftsführung nach § 709 Abs 1 BGB den Gesellschaftern gemeinschaftlich zu; für jedes Geschäft ist die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich. Abw Regelungen im Gesellschaftsvertrag sind allerdings möglich, es handelt sich also um dispositives Recht. Für eine OHG ist die Geschäftsführung in den §§ 114 bis 11...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.1 Pensionszahlung und Weiterbeschäftigung ("Pension neben Gehalt")

Tz. 688 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Im Hinblick auf die faktische Unternehmerstellung eines beherrschenden Ges-GF gibt es häufig Fälle, in denen Ges-GF trotz Erreichens der vertraglich vereinbarten Altersgrenze weiterhin für die GmbH tätig sein wollen oder müssen (zB weil ein geeigneter Nachfolger in der Geschäftsführung noch nicht vorhanden ist, bisher kein Käufer für die Gm...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 8. Vergütung des Nachlassverwalters

Rz. 63 Die Vergütungssätze für Nachlassverwalter lagen in der Vergangenheit i.d.R. höher als die für Nachlasspfleger bewilligten Beträge. Die für Pflegschaften geltenden Vergütungsregeln fanden wegen der speziellen Regelung in § 1987 BGB keine Anwendung. Der Grund für diese Regelung war darin zu sehen, dass die Nachlassverwaltung mehr dem Privatinteresse des Erben als dem öf...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / 8. Vergütung

Rz. 41 Die Vergütungsfrage sollte, auch wenn nahe Angehörige mit der Übernahme einer Bevollmächtigung beauftragt werden, immer angesprochen werden, um Streit nach dem Tod des Auftraggebers zu vermeiden. Da die Tätigkeit als Vorsorgebevollmächtigter in vielen Fällen zu einer großen physischen und psychischen Belastung des Bevollmächtigten führen kann, werden gerade dann, wenn...mehr

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ZErb 12/2023, Zur Höhe der Vergütung eines Nachlasspflegers

Leitsatz 1. Die Höhe des dem Nachlasspfleger zustehenden Stundensatzes richtet sich, wenn der Nachlass nicht mittellos ist, gem. § 1888 Abs. 1 und 2 BGB nach den für die Führung der Pflegschaft nutzbaren Fachkenntnissen des Pflegers sowie nach dem Umfang und der Schwierigkeit des Geschäfts. 2. Feste Stundensätze für die Tätigkeit des Nachlasspflegers sind dem Gesetz nicht zu e...mehr

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AGS 12/2023, Die Aufgaben des Treuhänders in der Wohlverhaltensperiode; - Ein Amt voller Missverständnisse und geringer Vergütung

Anlässlich eines aktuellen Urteils des LAG Stuttgart[1] zum Umfang der Aufgaben des Treuhänders soll dessen Amt kurz beleuchtet werden. Ein Schwerpunkt soll dabei auch auf die Vergütung gelegt werden. I. Allgemeines Immer wieder kann man in die verdutzten Augen von Gläubigern blicken, die auch in der Wohlverhaltensperiode (WVP) eine Kontrolle durch das Gericht und den Insolve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines zur Anrechnung und Vergütung der Körperschaftsteuer

Tz. 38 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 31 Abs 1 S 1 KStG erstreckt sich die entspr Anwendung der Vorschriften des EStG ua auch auf die Anrechnung und Vergütung der KSt. Unter den Begriff der "Anrechnung" fällt nach der Abschaffung des Anrechnungsverfahrens – und damit auch der Abschaffung der KSt-Anrechnung nach § 37 Abs 2 Nr 3 EStG aF – insbes die Anrechnung der für den e...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 2. Vergütung

Rz. 180 Ganz entscheidend für die Bemessung der Vergütung ist der Zeitfaktor. Das Dokumentieren der aufgewandten Zeit ist zwar lästig, jedoch gerade bei komplizierten Pflegschaften unumgänglich; sie muss allerdings nicht übertrieben werden. Der Zeitaufwand des Pflegers braucht nicht im Einzelnen belegt zu werden, sondern muss lediglich in seiner ungefähren Größenordnung fest...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / B. Vergütung des Rechtsanwalts

I. Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Rz. 26 Die Grundlage der anwaltlichen Vergütung bildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz selbst. Durch das RVG wird die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts abgegolten. § 1Abs. 1 S. 1 RVG formuliert, dass die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sich nach diesem ...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / V. Vergütung des Nachlasspflegers

1. Grundlagen der Pflegschaftsvergütung Rz. 165 Für die Bestimmung der Höhe der Pflegschaftsvergütung kommt es auf mehrere Differenzierungen an: Rz. 166 Mittelloser Nachlass:mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 1. Vergütung bei der Einrichtung einer Verfügung von Todes wegen

a) Testament Rz. 94 Wird der Rechtsanwalt beauftragt, ein Testament zu entwerfen, handelt es sich jeweils um eine einseitige Willenserklärung des künftigen Erblassers. Wohingegen in § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO das Entwerfen von Urkunden noch ausdrücklich aufgeführt war, ist nun der Wortlaut in der Nachfolgevorschrift Nr. 2300 VV RVG anders gefasst. Gemäß Vorbem. 2.3 Abs. 3 zu Nr...mehr

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AGS 12/2023, Die Aufgaben d... / II. Vergütung

Die Vergütung des Treuhänders in der WVP findet ihre Grundlage in § 293 InsO. Näher ausgestaltet wird sie ebenfalls durch die InsVV, dort in den §§ 14 bis 16 InsVV. Maßgeblich ist zunächst einmal § 14 InsVV. Über die Vorschrift § 292 Abs. 2 InsO besteht also die Möglichkeit, den Treuhänder "separat" mit der Überwachung der Obliegenheiten der WVP (§§ 295, 296 InsO) zu beauftr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.3.2 Vergütungen aus Genussrechten (§ 49 Abs 1 Nr 5 Buchst c Doppelbuchst bb EStG)

Tz. 79 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Hierzu zählen Vergütungen aus Genussrechten, die entweder nur eine Beteiligung am Gewinn oder nur am Liquidationserlös gewähren und daher nicht zu Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG führen (näher s Watrin/Lühn, IWB F 3 Gr 4, 491ff [2006]). Zwar ist für diese Art der Kap-Erträge ein Inl-Bezug nach dem Wortlaut des Ges nicht erforderlich (näher Jah...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltliche Vergütung im strafverfahrensrechtlichen Revisionsverfahren

Nachdem in AGS 2023, 385 die anwaltliche Vergütung im strafverfahrensrechtlichen Berufungsverfahren vorgestellt wurde, behandeln die nachfolgenden Ausführungen die Gebühren, die für den Rechtsanwalt/Verteidiger im strafverfahrensrechtlichen Revisionsverfahren anfallen können. I. Gebühren des Revisionsverfahrens Die Gebühren, die im Revisionsverfahren entstehen können, sind, w...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / VI. Fälligkeit der Vergütung und Entnahmerecht

Rz. 462 Sofern der Erblasser nichts anderes bestimmt hat, ist die Vergütung erst nach Beendigung des Amts, bei länger währenden Verwaltungen aber in regelmäßigen Zeitabschnitten nach Erfüllung der Rechenschaftslegungspflicht gem. §§ 2218, 666 BGB zu entrichten. Der Testamentsvollstrecker hat somit kein Recht auf Auszahlung eines Vorschusses. Er kann die von ihm als angemesse...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.2.2 Ausschluss der Anrechnung und Vergütung von Körperschaftsteuer (§ 51 KStG 1999)

Tz. 160 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Gem § 51 KStG 1999 galt bis zu den Änderungen des StSenkG (s § 51 KStG 1999 Tz 1) Folgendes: Handelte es sich bei den dem St-Abzug unterliegenden Kap-Erträgen um mit KSt vorbelastete Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1–3 oder Abs 2 Buchst a EStG 1999 und war die KSt für diese Eink durch den St-Abzug abgegolten, war damit nach § 51, 2. Alt KStG 19...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Vergütung des Körperschaftsteuer-Erhöhungsbetrags bei Ausschüttungen aus dem EK 03 (früheres Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren)

Tz. 219 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Eine Anrechnung und Vergütung von KSt war unter Geltung des früheren KSt-Anrechnungsverfahrens nach § 51 KStG 1999 grds ausgeschlossen, wenn die mit KSt vorbelasteten Eink bei der Veranlagung nicht erfasst wurden, weil die KSt nach § 2 Nr 2 KStG bereits durch den St-Abzug abgegolten war. In Durchbrechung dieses Grundsatzes vergütete das BfF ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Anrechnung und Vergütung der Körperschaftsteuer

3.3.1 Allgemeines zur Anrechnung und Vergütung der Körperschaftsteuer Tz. 38 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 31 Abs 1 S 1 KStG erstreckt sich die entspr Anwendung der Vorschriften des EStG ua auch auf die Anrechnung und Vergütung der KSt. Unter den Begriff der "Anrechnung" fällt nach der Abschaffung des Anrechnungsverfahrens – und damit auch der Abschaffung der KSt-Anrechnu...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / O. Vergütungs- und Kostenrecht

I. Rechtsanwalt 1. Allgemeines Rz. 351 Der Rahmen der Geschäftsgebühr nach dem RVG beträgt 0,5 bis 2,5, § 13 RVG, Nr. 2400,[651] wobei nach der Erläuterung zu Nr. 2400 "eine Gebühr von mehr als 1,3 (…) nur gefordert werden (kann), wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war". Eine Gebühr über der Mittelgebühr von 1,3 wird im Allgemeinen im Bereich des Erbrechts und insb....mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / I. Angemessene Vergütung

I. Allgemeines Rz. 437 Die Angemessenheit der Vergütung ist funktionell bezogen auf die vom Testamentsvollstrecker durchzuführenden Aufgaben zu beurteilen.[558] Somit müssen die zu erfüllenden Aufgaben und die zu beanspruchende Vergütung in einem richtigen Preis-/ Leistungsverhältnis stehen. Dementsprechend ist die Höhe der Vergütung insb. von den einzelnen Aufgaben im Rahmen...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / V. Besonderheiten bei der Vergütung von Großnachlässen

Rz. 457 Die Literatur[586] hat bekanntlich zur Frage der angemessenen Vergütung zahlreiche unterschiedliche Tabellen entwickelt. Bei allen Unterschieden ist jedoch den Tabellenvorschlägen gemein, dass Großnachlässe mit einem Wert weit über 5 Mio. EUR kaum oder nur unzureichend berücksichtigt werden.[587] Ebenso ist allen Vergütungsvorschlägen die fehlende oder nicht nachvoll...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 5. Haftung für Kosten und Vergütung

Rz. 357 Im Verhältnis des fordernden Miterben zu seinem Anwalt, zum Gericht oder Gegner haftet der Miterbe grundsätzlich zunächst persönlich und alleine für die angefallenen Kosten und Vergütung. Unter den Voraussetzungen des § 2038 BGB kann jedoch die Erbengemeinschaft eventuell ebenfalls verpflichtet werden.[661] Nach den Grundsätzen des § 2038 BGB richtet sich auch die Fr...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6 Arbeitsschritte bei den "sonstigen Verbindlichkeiten"

Die Position "sonstige Verbindlichkeiten" ist ein Sammelposten, der alle Verbindlichkeiten zugeordnet werden, die nicht einem anderen Verbindlichkeitsposten zugeteilt werden können. Hierunter fallen beispielsweise Darlehen von Dritten (keine Kreditinstitute), erhaltene Anzahlungen, Lohnverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Steuern. Im Gegensatz zu den Verbindlichkeiten gege...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / (4) Vergütung der Organmitglieder

Rz. 65 Die Mitwirkung in Organen der Stiftung wird zumeist als Ehrenamt ausgestaltet, wobei lediglich die Erstattung tatsächlich angefallener Auslagen vorgesehen ist (vgl. § 84a S. 2, S. 1 i.V.m. § 670 BGB; bis 30.6.2023: § 86 S. 1 i.V.m. §§ 27 Abs. 3 S. 1, 670 BGB a.F.). Darüber hinausgehende Vergütungen (Sitzungsgelder, Pauschalvergütungen bzw. pauschaler Auslagenersatz) m...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.5 Subunternehmertätigkeit des Gesellschafters für die Kapitalgesellschaft

Tz. 938 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Ob eine Kap-Ges eine sich ihr bietende Geschäftschance mit eigenen Mitteln nutzt oder einen Dritten ("Subunternehmer") mit der Ausführung beauftragt, ist ihre eigene unternehmerische Entscheidung (s Urt des BFH v 12.10.1995, BFH/NV 1996, 81; v 13.11.1996, BFH/NV 1997, 142; v 17.12.2003, BFH/NV 2004, 819; dazu auch s Pflüger, GStB 2004, 15). ...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / 2. Vergütung nach dem RVG

Rz. 45 Auch wenn für die Bearbeitung des Mandats eine Abrechnung auf der Grundlage des RVG und daher nach dem Gegenstandswert erfolgt, muss der Rechtsanwalt nach § 49b Abs. 5 BRAO den Mandanten hierauf bereits vor der Mandatsübernahme ausdrücklich hinweisen. Praxishinweis Es ist daher ratsam, sich den erfolgten Hinweis ausdrücklich, d.h. schriftlich, vom Mandanten bestätigen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Durchführung des Vertrags

Tz. 369 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Eine Gehaltsvereinbarung kann nur dann der Besteuerung zu Grunde gelegt werden, wenn sie auch tats durchgeführt wird. Die Tatsache, dass ein Anstellungsvertrag nicht durchgeführt wird, lässt Zweifel an einer ernsthaften schuldrechtlichen Verpflichtung der Kö aufkommen. Sie verdeckt eine auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage erbrachte Leistu...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 2. Vergütung bei Errichtung einer Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung

Rz. 104 Der Rechtsanwalt sollte seine Mandanten auch auf die Notwendigkeit einer vorsorgenden Verfügung, z.B. Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung, hinweisen. Da das Testament erst nach dem Ableben des Mandanten Wirkung entfaltet und die Zahl der Menschen, die aus medizinischen Gründen in ein künstliches Koma versetzt werden, deutlich ansteigt, ist an die Errichtung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Allgemeines

Tz. 383 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Die angemessene Höhe der Bezüge eines Ges-GF einer Kap-Ges stellt einen durchaus häufigen Streitpunkt bei der Besteuerung von Kap-Ges dar. Schwierigkeiten ergeben sich insbes deshalb, weil es keine festen Obergrenzen für die Bestimmung des angemessenen Gehalts gibt; s Urt des BFH v 28.06.1989 (BStBl II 1989, 854). Die Entscheidung über die A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Niehues, Betriebswirtschaftliche Defizite bei der Diskussion um die Ges-GF-Vergütung, DB 1996, 2449; Schneider/Altmüller, Angemessenheit der von ertragsstarken Unternehmen an ihre Ges-GF vergüteten Gehälter, DB 1996, 1003; Rischar, Der BFH und die Frage der Angemessenheit von GmbH-GF-Vergütungen, BB 1997, 2302; Glade, Angemessenheit von Vergütungen an geschäftsführende Gesellsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2 Ertragssituation der Gesellschaft

Tz. 391 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Neben der Größe des Unternehmens stellt die Ertragssituation das entscheidende Kriterium für die Angemessenheitsprüfung dar. Maßgebend ist hierbei vor allem das Verhältnis des Geschäftsführergehalts zum Gesamtgewinn der Gesellschaft und zur verbleibenden Kap-Verzinsung. Dem liegt der Gedanke zu Grunde, dass ein ordentlicher und gewissenhafte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.1 Grundsätze

Tz. 789 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Kann das Firmen-Kfz der Kap-Ges durch den Ges-GF auch privat genutzt werden, stellt sich die Frage, ob dies zu einem Ansatz von Arbeitslohn oder zu einer vGA führt. Bei einem beherrschenden Ges-GF ist eine vorherige klare Vereinbarung über die Zulässigkeit der Privatnutzung erforderlich. Liegt eine solche vor, stellt die private Nutzung kein...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / [Ohne Titel]

Nachdem in AGS 2023, 385 die anwaltliche Vergütung im strafverfahrensrechtlichen Berufungsverfahren vorgestellt wurde, behandeln die nachfolgenden Ausführungen die Gebühren, die für den Rechtsanwalt/Verteidiger im strafverfahrensrechtlichen Revisionsverfahren anfallen können.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6 Befreiung von einem bestehenden Wettbewerbsverbot

Tz. 886 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Sowohl von einem ges als auch von einem vertraglichen Wettbewerbsverbot kann dem Ges-GF eine Befreiung erteilt werden. Bei einem Alleingesellschafter kann ein (hier idR nur vertraglich denkbares) Wettbewerbsverbot ohne weiteres aufgehoben werden. Diese Aufhebung kann auch konkludent erfolgen (s Gosch, DStR 1997, 442). Zivilrechtlich gibt es k...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.7 Arbeitszeitkonten

Tz. 721 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Zur Finanzierung eines vorgezogenen Ruhestandes bzw der Altersversorgung werden auch für Ges-GF Lebens-Arbeitszeitkonten nach dem Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 06.04.1998 ("Flexigesetz"; BGBl I 1998, 688) eingerichtet. Tz. 722 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 In der Regel handelt es sich um folgende Ver...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / V. Verfahrensgebühr/Terminsgebühr (Nrn. 4130/4132 VV)

1. Verfahrensgebühr (Nr. 4130 VV) a) Abgeltungsbereich Für seine Tätigkeiten im Revisionsverfahren außerhalb der Hauptverhandlung verdient der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV. Für diese gelten die allgemeinen Regeln für die Verfahrensgebühr (Vorbem. 4 Abs. 2 VV).[16] Ausreichend für das Entstehen der Verfahrensgebühr ist jede Tätigkeit des Rechtsanwalt nach Begin...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 2. Terminsgebühr (Nr. 4132 VV)

a) Abgeltungsbereich Für die Teilnahme des Rechtsanwalts an der Hauptverhandlung im Revisionsverfahren entsteht die Terminsgebühr Nr. 4132 VV. Für diese gelten die allgemeinen Regeln für die Terminsgebühr (Vorbem. 4 Abs. 3 VV).[36] Finden während des Revisionsverfahrens noch andere "gerichtliche Termine" außerhalb der Hauptverhandlung statt, wie z.B. eine Haftprüfung, entsteh...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / IV. Persönlicher Anwendungsbereich

1. Voller Verteidigungsauftrag Die Vorschriften der Nrn. 4130 ff. VV gelten für die in Vorbem. 4 Abs. 1 VV genannten Verfahrensbeteiligten.[11] Das wird i.d.R. der Vollverteidiger sein. Hat der Rechtsanwalt nicht den vollen Verteidigungsauftrag für das Revisionsverfahren erhalten, sondern ist ihm nur eine Einzeltätigkeit übertragen worden, gelten nicht die Nrn. 4130 ff. VV, s...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 1. Verfahrensgebühr (Nr. 4130 VV)

a) Abgeltungsbereich Für seine Tätigkeiten im Revisionsverfahren außerhalb der Hauptverhandlung verdient der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV. Für diese gelten die allgemeinen Regeln für die Verfahrensgebühr (Vorbem. 4 Abs. 2 VV).[16] Ausreichend für das Entstehen der Verfahrensgebühr ist jede Tätigkeit des Rechtsanwalt nach Beginn des Revisionsverfahrens (s. III...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / VI. Weitere Gebühren

1. Grundgebühr Nr. 4100 VV Für die Grundgebühr Nr. 4100 VV gelten die allgemeinen Regeln. Das bedeutet, dass nur der Rechtsanwalt, der sich erstmals im Revisionsverfahren einarbeitet, die Grundgebühr verdient.[44] Die Grundgebühr entsteht immer neben der Verfahrensgebühr.[45] Für den Rechtsanwalt, der den Angeklagten bereits im erstinstanzlichen Verfahren verteidigt hat, ents...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Beispiele aus der Rechtsprechung des BFH

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Begriffsbestimmung Lohnsumme

Rz. 519 Der Begriff "Lohnsumme" ist in § 13a Abs. 3 S. 6 ff. ErbStG definiert. Sie umfasst gem. § 13a Abs. 3 S. 8 ErbStG grds. alle Vergütungen, die an die in der Lohnbuchhaltung erfassten Beschäftigten gezahlt werden. Bei mehrstufigen Beteiligungen erfolgt eine anteilige[816] Zurechnung der Lohnsummen nachgeordneter Unternehmen. Gemäß § 13a Abs. 3 S. 11 ErbStG gilt sowohl fü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6 Gehaltserhöhungen/-herabsetzungen

Tz. 431 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Dauernde und starke Schwankungen des Geschäftsführergehalts können ein Indiz dafür sein, dass das Geschäftsführergehalt der jeweiligen Gewinnsituation der GmbH angepasst wird, was eindeutig für eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung der Gehaltszahlung spricht ("Gewinnabsaugung"); ebenso s Gosch (in Gosch, 3. Aufl, § 8 Rn 825); aA s Kohlhe...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 4. Pflege, Unterhalt

Rz. 258 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG ist eine Zuwendung an eine Person steuerfrei, die dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt hat. Über den Wortlaut hinaus sind nicht nur letztwillige Zuwendungen befreit, sondern auch Zuwendungen unter Lebenden.[375] Die Steuerfreiheit ist aber zweifach begrenzt: Zum einen auf einen Betra...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Berücksichtigung des Unternehmers und seiner Familie

Rz. 512 Alles in allem setzt der Beschäftigtenbegriff des § 13a ErbStG offenbar das Bestehen einer Arbeitnehmereigenschaft voraus, so dass der Unternehmer selbst grds. nicht als Beschäftigter i.S.v. § 13a ErbStG in Betracht kommt. Uneingeschränkt gilt dies aber nur für die Inhaber von Einzelunternehmen sowie für Personengesellschafter.[795] Denn bei Kapitalgesellschaften sin...mehr